polradar

Nichtaufnahme von Genderzeichen in das Amtliche Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung

Vorgang 327014 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 17.09.2026 · DIP ↗

Im Graph öffnen

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt, d. h. positioniert sich die Bundesregierung für die Einschätzung, unter anderem vertreten durch Dr. Josef Lange, dem Vorsitzenden des Rates für die deutsche Rechtschreibung, &quot;[d]er Rat hat eine Überarbeitung des amtlichen Regelwerks und eine völlige Neufassung des amtlichen Wörterverzeichnisses beschlossen. Unsere Feststellung lautet: Wortbinnenzeichen wie Unterstrich, Gender-Stern, Doppelpunkt oder andere Sonderzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthographie. Diese Sonderzeichen als Bedeutungssignale innerhalb von Wörtern können nicht in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufgenommen werden, weil sie derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig zu begründen sind&quot; (www.schwaebische.de/panorama/gendern-duden-regeln-rechtschreibung-schule-uni-2679679, Stand: 24. September 2025), nämlich, dass das Gendern bundesweit nicht in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufgenommen werden kann, und plant die Bundesregierung, diesbezügliche Gesetzentwürfe oder weitere Vorhaben in den Deutschen Bundestag einzubringen?

Zeitachse

  1. 02.10.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1948 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.