Einsatz von Sozialpartnermodellen in kleinen und mittleren Unternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung angesichts der im Referentenentwurf des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes formulierten Zielsetzung, die betriebliche Altersversorgung vor allem in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringeren Einkommen quantitativ und qualitativ weiter auszubauen, sowie angesichts der vom Fachanwalt für Arbeitsrecht Tobias Neufeld mit Blick auf die im Referentenentwurf vorgesehene Rolle der Gewerkschaften formulierten Kritik – "Leider setzt das BMAS erneut alles auf die Karte SPM und reine Beitragszusage. Zwar gibt der Entwurf nun endlich den tarifexklusiven Zugang zu den SPM auf. Es darf aber bezweifelt werden, ob KMU und Kleinstunternehmen den Zugang zu den Sozialpartnermodellen suchen werden. Die Abschreckungswirkung gewerkschaftlicher Nähe für diese Unternehmen wird von der Regierung weiterhin unterschätzt" (www.lto.de/recht/hintergruende/h/bmas-betriebsrente-gesetzentwurf-reform-ausweitung) – Erkenntnisse dazu vor, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen die mit Sozialpartnermodellen einhergehende gewerkschaftliche Nähe als Hemmnis bzw. als Argument gegen die Anwendung solcher Modelle betrieblicher Altersvorsorge ansehen, und welche Erkenntnisse sind dies gegebenenfalls, bzw. wenn nein, warum hat die Bundesregierung dann im Hinblick auf die Erarbeitung des Referentenentwurfs keine entsprechenden Erhebungen durchgeführt bzw. herangezogen?
Zeitachse
- 19.09.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1709 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.