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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 19.09.2025 · WP 21 · 21/1709 · Schriftliche Fragen · Original ↗
109 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Torben Braga (AfD): Warum enthalten die Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen zum Thema „Aufwendungen der Bundesregierung für Broschüren (Print- und…
  2. Schriftliche Frage 2 von Olaf Hilmer (AfD): Wie lautet – pro Bundesland gegliedert – der aktuelle Sachstand zum Mittelabfluss des beim Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) ve…
  3. Schriftliche Frage 3 von Stefan Keuter (AfD): Welche Belege (Zitate, Aussagen etc., bitte Quellen nennen) liegen der Bundesregierung für die Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz vor…
  4. Schriftliche Frage 4 von Pierre Lamely (AfD): Plant die Bundesregierung, angesichts des weltweiten Formel-1-Booms und der gleichzeitig rückläufigen deutschen Präsenz – kein deutsches Ren…
  5. Schriftliche Frage 5 von Torben Braga (AfD): Welche Gesamteinnahmen aus der Kapitalertragsteuer wurden in den letzten fünf Kalenderjahren verzeichnet, und wie hoch war der prozentuale A…
  6. Schriftliche Frage 6 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung innerhalb der EU konkrete Schritte dazu unternommen, dass zusätzliche Finanzmittel aus eingefrorenen russischen Verm…
  7. Schriftliche Frage 7 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Welche Erkenntnisse aus den Bürgerbeteiligungen zum Perlacher Forst hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in ihre aktuellen Planungen…
  8. Schriftliche Frage 8 von Maximilian Kneller (AfD): Welcher Umfang und welche Arten von Kryptowährungen befinden sich derzeit im Besitz des deutschen Staates?
  9. Schriftliche Frage 9 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Reformvorhaben im Bereich der Einkommensteuerpolitik erwägt die Bundesregierung zeitnah angesichts der Tatsache, dass niedr…
  10. Schriftliche Frage 10 von Kerstin Przygodda (AfD): Weshalb gab die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Politischen Neutralität staatlich geför…
  11. Schriftliche Frage 11 von Bernd Schattner (AfD): Hat die Bunderegierung Kenntnis, wie hoch der Verwaltungsaufwand in den Zollbehörden aufgrund der Bearbeitung von Agrardieselanträgen in Deu…
  12. Schriftliche Frage 12 von Manfred Schiller (AfD): Für welche Zwecke plant der Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil die 800 Mio. Euro ein, die durch einen „Buchungstrick“ aus der Liquid…
  13. Schriftliche Frage 13 von Manfred Schiller (AfD): In welcher Höhe wurden jährlich in Deutschland Staatshilfen/Subventionen und Steuererleichterungen ab 2020 bis 2024 an kleine und mittlere U…
  14. Schriftliche Frage 14 von Isabelle Vandre (DIE LINKE): Wie viele Verfahren wurden wegen des Verdachts auf Geldwäsche jeweils in den Jahren 2015 bis 2024 in Deutschland eröffnet (bitte mutmaßliche…
  15. Schriftliche Frage 15 von Desiree Becker (DIE LINKE): Wie viele Waffen, Kriegswaffen, Waffenteile, Munition oder Sprengmittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Erm…
  16. Schriftliche Frage 16 von Peter Bohnhof (AfD): Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Bereich Aufenthalt und Einbürgerung angesichts offenbar massenhaft gefälschter Sprachzertifikat…
  17. Schriftliche Frage 17 von Maik Brückner (DIE LINKE): Haben im Rahmen der Ressortabstimmung zur „Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintr…
  18. Schriftliche Frage 18 von Thomas Dietz (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung, aufgrund der Daten der polizeilichen Kriminalstatistik des Jahres 2024, die erneut eine deutliche Überrepr…
  19. Schriftliche Frage 19 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, das angekündigte Schutzraumkonzept fertigzustellen und zu veröffentlichen?
  20. Schriftliche Frage 20 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung den im zweiten Haushaltsentwurf 2025 vorgesehenen Titelansatz zur Durchführung von Integrationskursen für ausreiche…
  21. Schriftliche Frage 21 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung die Kontingentierung der Auszahlung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Trägerrundschreiben Integrat…
  22. Schriftliche Frage 22 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Sicherheitsinterviews sind in den nächsten Wochen geplant, und wann rechnet die Bundesregierung damit, die Sicherheitsinterviews f…
  23. Schriftliche Frage 23 von Lars Haise (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang der medial jüngst bekanntgewordenen Erschleichung deutscher Aufenthaltstitel und S…
  24. Schriftliche Frage 24 von Gerrit Huy (AfD): Wie viele Fälle von gefälschten Sprachzertifikaten und wie viele Fälle von gefälschten Integrationszertifikaten, die zur Einbürgerung einger…
  25. Schriftliche Frage 25 von Maximilian Kneller (AfD): Welchen Anteil haben Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an den in Deutschland registrierten Verkehrsdelikten, aufgeschlüsselt nach den fün…
  26. Schriftliche Frage 26 von Jan Köstering (DIE LINKE): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem an den Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt gerichtete Schreiben der Gewerksch…
  27. Schriftliche Frage 27 von Pierre Lamely (AfD): Welche Aufenthaltsdauer ist für die afghanischen Ortskräfte mit Aufnahmezusage vorgesehen, die derzeit nach Deutschland eingeflogen werden,…
  28. Schriftliche Frage 28 von Sascha Lensing (AfD): Inwiefern müssen nach Ansicht der Bundesregierung auf Basis gefälschter Zertifikate erfolgte Einbürgerungen, Niederlassungserlaubnisse sowie…
  29. Schriftliche Frage 29 von Pascal Meiser (DIE LINKE): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Anteil der Dienstleistungs- und Bauaufträge der Sicherheitsbehörden, welche unmit…
  30. Schriftliche Frage 30 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Durch wen bzw. durch welche Stelle des Bundespolizeipräsidiums wurden die beiden Gutachter, die laut Artikel (www.spiegel.de/panorama/rechts…
  31. Schriftliche Frage 31 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie positioniert sich der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt dazu, Stephan M. zum Professor auf Lebenszeit zu ernennen vor dem Hin…
  32. Schriftliche Frage 32 von Sergej Minich (AfD): Wurde der Flaschenwurf auf ein AfD-Mitglied an einem Infostand der Partei am 16. März 2025 (www.butenunbinnen.de/nachrichten/angriff-afdbrem…
  33. Schriftliche Frage 33 von Sergej Minich (AfD): Wie sieht der von der Bundesregierung durch das Bundesministerium des Innern gestartete ressortübergreifende Abstimmungsprozess zur Entwickl…
  34. Schriftliche Frage 34 von Sebastian Münzenmaier (AfD): In wie vielen Fällen wurde seit 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung Personen die deutsche Staatbürgerschaft entzogen, weil sie diese „dur…
  35. Schriftliche Frage 35 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 21/1627 die Weisungslage b…
  36. Schriftliche Frage 36 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, dass gesetzliche Klarstellungen mit Blick auf bestehende Regelungslücken hinsichtlich eines anhalte…
  37. Schriftliche Frage 37 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung die Initiative von Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay gemeinsam mit der palästinensischen Gemeinde Hannover und…
  38. Schriftliche Frage 38 von Kerstin Przygodda (AfD): Sieht die Bundesregierung mit Blick auf den Zuzug vieler Menschen aus sich in ihrer jeweiligen Heimatregion einander misstrauisch bzw. feind…
  39. Schriftliche Frage 39 von Kerstin Przygodda (AfD): Von wie vielen Fällen über in den Jahren 2015 bis 2025 gescheiterten Abschiebungsversuchen, an denen die Bundespolizei beteiligt war oder hä…
  40. Schriftliche Frage 40 von Manfred Schiller (AfD): Wie definiert die Bundesregierung sog. Transformationsregionen, bezugnehmend auf die Förderausschreibung „Stärkung politischer Bildung zur A…
  41. Schriftliche Frage 41 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2014 bis 2024 von Ausländern begangen (bitte für den Gesamtzeitraum nach d…
  42. Schriftliche Frage 42 von Martin Sichert (AfD): Aus welchen Staaten erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung die Einreise von Asylbewerbern aus Venezuela nach Deutschland im Jahr 2024 (b…
  43. Schriftliche Frage 43 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung die Einführung eines zentralen Gebäude- und Wohnungsregisters, und soll dieses auch für die Bundesländer nutzbar s…
  44. Schriftliche Frage 44 von Torben Braga (AfD): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass gezielte Angriffe auf Personen und Infrastruktur im Hoheitsgebiet eines Drittstaates – wie jü…
  45. Schriftliche Frage 45 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu dem Vorfall im Hafen von Sidi Bou Saïd in Tunesien, bei dem das unter portugiesischer Flagge fahrend…
  46. Schriftliche Frage 46 von Stefan Keuter (AfD): Wie viele ehemaligen Ortskräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Stand heute in Afghanistan von den Taliban getötet?
  47. Schriftliche Frage 47 von Jan Köstering (DIE LINKE): Wie ist die Aussage des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul, sein pakistanischer Kollege habe erklärt, dass aus seiner Sicht…
  48. Schriftliche Frage 48 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Welche Hilfen leistet die Bundesregierung den vom Erdbeben vom 31. August/1. September 2025 Betroffenen in Afghanistan, insbesondere auch Fr…
  49. Schriftliche Frage 49 von Gerold Otten (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung, sich den USamerikanischen Sanktionen gegen die Republik Indien anzuschließen bzw. auf Ebene der EU Sanktio…
  50. Schriftliche Frage 50 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchem Grund hat das Bundesministerium der Verteidigung den jüngsten Millionenauftrag an die Firma CompuGroup Medical Deutschland AG ni…
  51. Schriftliche Frage 51 von Christoph Grimm (AfD): Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Überlegungen zur Einrichtung eines Bundeswehrstandortes in der Gemeinde Dabel (Landkreis L…
  52. Schriftliche Frage 52 von Christoph Grimm (AfD): Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit einem möglichen Bundeswehrstandort in der Gemeinde Dabel (Landkreis Ludwigslust…
  53. Schriftliche Frage 53 von Lars Haise (AfD): Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, dass nach derzeitigem Planungsstand des Wehrdienst- Modernisierungsgesetzes ausschließlich Personen…
  54. Schriftliche Frage 54 von Jan Ralf Nolte (AfD): Gehört es zu den Arbeitsmethoden des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD), wie mir in einem Einzelfall zugetragen wurde,…
  55. Schriftliche Frage 55 von Martin Reichardt (AfD): Sind mir vorliegende Informationen, nach denen diejenige Brigade der deutschen Bundeswehr, die gegenwärtig im Einsatzland Litauen weiter auf…
  56. Schriftliche Frage 56 von Ulrich Thoden (DIE LINKE): Wie viele Teilnehmende aus den Vertrags- und Teilnehmerstaaten der verschiedenen Rüstungskontrollvereinbarungen haben seit dem Jahr 2020 die…
  57. Schriftliche Frage 57 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Installation einer Wärmepumpe in einem deutschen Haushalt signifikant teurer als in anderen…
  58. Schriftliche Frage 58 von Marcel Bauer (DIE LINKE): Gab es seit der Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 12. Juni 2025, in der die Übernahme von Vion-Standorten in Bayern und Baden- Württem…
  59. Schriftliche Frage 59 von Christian Görke (DIE LINKE): Zu welchem Wert der Anteile der Rosneft Deutschland GmbH an den Raffineriegesellschaften PCK Raffenerie GmbH, BAYERNOIL Raffeneriegesellscha…
  60. Schriftliche Frage 60 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann beabsichtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die zweite Gebotsrunde für Klimaschutzverträge im Rahmen des Klimaund Tra…
  61. Schriftliche Frage 61 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anteile, die von der TanQuid GmbH & Co. KG an der Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH gehalten…
  62. Schriftliche Frage 62 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wurde dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) der beauftragte Monitoringbericht zum Stand der Energiewende bereits von den b…
  63. Schriftliche Frage 63 von Uwe Schulz (AfD): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Investitionen in Infrastruktur, Forschung und Industrie tatsächlich der Stärkung des deutsc…
  64. Schriftliche Frage 64 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie würde die Umstellung von einem Umlageverfahren auf ein Erstattungsverfahren zur Finanzierung der Gasspeicherbefüllung im Rahmen der gepl…
  65. Schriftliche Frage 65 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung für den Fall getroffen, dass bei Beschluss des „Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des…
  66. Schriftliche Frage 66 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie passt die Ankündigung der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär vom 15. Mai 2025, „all das zu bündeln,…
  67. Schriftliche Frage 67 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Bund und Länder künftig effizient und abgestimmt bei zentralen wissenschaftspolitischen Fra…
  68. Schriftliche Frage 68 von Sergej Minich (AfD): Teilt die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär meine Auffassung, dass ein Deutsch-Italienisches Zentrum fü…
  69. Schriftliche Frage 69 von Caren Lay (DIE LINKE): Aus welchen Mitgliedern besteht die Expertengruppe, die laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „die Harmonisierung von mietrechtli…
  70. Schriftliche Frage 70 von Bernd Schattner (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob es nach den Verurteilungen von Sprüchen wie „Alles für Deutschland“ eine Auflistung von verbotene…
  71. Schriftliche Frage 71 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 keine Mittel für das Netzwerk und die Auszeichnung „V…
  72. Schriftliche Frage 72 von Kathrin Gebel (DIE LINKE): Welche gesetzgeberischen Vorhaben und Maßnahmen aus dem Bereich der Frauenpolitik plant die Bundesregierung bis einschließlich Dezember 2025…
  73. Schriftliche Frage 73 von Kathrin Gebel (DIE LINKE): Welche Investitionen plant die Bundesregierung – unabhängig von den Mitteln zur Bekämpfung von Menschenhandel – für Maßnahmen zum Schutz vor…
  74. Schriftliche Frage 74 von Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Fällen hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den folgenden Zeiträumen – dieses Kalend…
  75. Schriftliche Frage 75 von Sebastian Maack (AfD): Förderte die Bundesregierung in der Vergangenheit bzw. fördert sie derzeitig ggf. Vorhaben, um das gemeinsame Wohnen mehrerer Generationen z…
  76. Schriftliche Frage 76 von Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern plant die Bundesregierung die 2026 auslaufende AlphaDekade weiterzuführen, und welche Förderrichtlinien und Projekte werden konkre…
  77. Schriftliche Frage 77 von Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche „Strukturen und Netzwerke“ (siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 75) sollen aufbauend auf der AlphaDekade mit den Lä…
  78. Schriftliche Frage 78 von Jan Feser (AfD): Welche konkreten Ergebnisse wurden im jüngsten Koalitionsausschuss (3. September 2025) bezüglich der von der Bundesregierung geplanten Sozia…
  79. Schriftliche Frage 79 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Arbeitsmarkt für Lehrkräfte in den vergangenen neun Monaten entwickelt (bitte monatlich g…
  80. Schriftliche Frage 80 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Ist die Bundesregierung der Meinung, dass durch die Mittelkürzung im Gesamtprogramm Sprache weiterhin und dauerhaft eine adäquate Sprachförd…
  81. Schriftliche Frage 81 von Hans-Jürgen Goßner (AfD): Liegen der Bundesregierung angesichts der im Referentenentwurf des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes formulierten Zielsetzung, die betriebl…
  82. Schriftliche Frage 82 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Wie viele Personen sahen sich seit dem Jahr 2022 Rückforderungsansprüchen wegen überzahlter Geldleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgeset…
  83. Schriftliche Frage 83 von Rocco Kever (AfD): Wie viele der 738.840 Rentner, die Ende 2024 Grundsicherung im Alter bezogen haben, können nachweislich mindestens 40 Jahre Beitragszeiten i…
  84. Schriftliche Frage 84 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass unter 18-jährige abhängig Vollzeitbeschäftigte und Auszubildende aufgrund der Pausenrege…
  85. Schriftliche Frage 85 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ergreift die Bundesregierung im Sinne einer personenzentrierten Unterstützung Maßnahmen über die bestehenden Instrumente der Ausbildungsgara…
  86. Schriftliche Frage 86 von Bernd Schuhmann (AfD): Wie viele Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft erhielten 2024 Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), und in…
  87. Schriftliche Frage 87 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann wird das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) das in den Eckpunkten für ein Gesetz zur Änderung des Telekomm…
  88. Schriftliche Frage 88 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern kommt es infolge mir vorliegender Informationen des Prüfergebnisses des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung zur europäischen Ver…
  89. Schriftliche Frage 89 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wodurch entsteht der zusätzliche Bedarf von 20 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt 2025 (laut Presseberichten vom 5. September 2025) für die Un…
  90. Schriftliche Frage 90 von Victoria Broßart (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch war die Pünktlichkeit in den letzten fünf Betriebsjahren des Insel-Bahnhofs in Lindau vor der Inbetriebnahme des Bahnhofs in Reutin…
  91. Schriftliche Frage 91 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hat sich die geplante Dauer für den ETCS- Testbetrieb (ETCS = European Train Control System) ohne Fahrgäste der S-Bahn in der Region Stu…
  92. Schriftliche Frage 92 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Netzzustandsnoten für das Jahr 2024 erhielten die Strecke Tübingen–Plochingen sowie die Frankenbahn (Stuttgart–Würzburg; bitte untert…
  93. Schriftliche Frage 93 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Wie viele konkrete oder abstrakte Weisungen, Vorgaben oder Empfehlungen, die den Inhalt oder die Form von veröffentlichten Informationen (un…
  94. Schriftliche Frage 94 von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie gestaltet sich der weitere Planungsprozess bei dem Bedarfsplanvorhaben Ortsumgehung Lübben (B 87), nachdem meines Wissens auf Basis des…
  95. Schriftliche Frage 95 von Claudia Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bis wann sieht die Bundesregierung die Veröffentlichung der Studie der Deutschen Energie- Agentur GmbH (dena) „Energiehäfen der Zukunft“, we…
  96. Schriftliche Frage 96 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung konkrete Erkenntnisse über russische Störangriffe auf zivile Flugzeuge deutscher Fluggesellschaften vor (wenn ja,…
  97. Schriftliche Frage 97 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ursachen von Verspätungen und Zugausfällen auf der Bahnstrecke Köthen–Halle (Saale) in de…
  98. Schriftliche Frage 98 von Isabelle Vandre (DIE LINKE): Wie ist der aktuelle Sachstand zum geplanten Neubau der einseitigen Tank- und Rastanlage Havelseen an der A10, und wie hoch sind nach Kenntn…
  99. Schriftliche Frage 99 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Wie soll das in einer aktuellen Ausschreibung des Bundesamts für Naturschutz zur Bekämpfung des „rechten Einflusses auf den Naturschutz“ gen…
  100. Schriftliche Frage 100 von Jan Feser (AfD): Liegen der Bundesregierung Prognosen darüber vor, welche konkreten rechtlichen und finanziellen Auswirkungen die Klage des Spitzenverbands d…
  101. Schriftliche Frage 101 von Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist der Bundesregierung eine Problemlage verwaister Eltern im Hinblick auf Nachsorgebehandlungen bekannt, und wenn ja, plant sie, deren fina…
  102. Schriftliche Frage 102 von Rainer Galla (AfD): Wurden in den Jahren 2022 bis 2025 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen vom Paul-Ehrlich- Institut nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist v…
  103. Schriftliche Frage 103 von Rocco Kever (AfD): Welche spezifischen Verpflichtungen oder Ausgleichszahlungen hat die Bundesregierung angesichts der Meldung, dass die EU-Kommission den Rati…
  104. Schriftliche Frage 104 von Bernd Schattner (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob es zwischen Winzern und Kellereien dazu kam, dass Preise erst Wochen nach Ablieferung der Rohwahr…
  105. Schriftliche Frage 105 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Bundesländer waren vorab in die Planungen der Bundesregierung über die Verlagerung des Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der l…
  106. Schriftliche Frage 106 von Rocco Kever (AfD): Welche spezifischen Aufgaben und Kompetenzen übernehmen die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) i…
  107. Schriftliche Frage 107 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Mit wie vielen afghanischen Staatsangehörigen wurde seit August 2021 durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)…
  108. Schriftliche Frage 108 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Wann und in welcher Größenordnung ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Finalisierung der voraussichtlichen Kosten und des Terminpla…
  109. Schriftliche Frage 109 von Bernd Schuhmann (AfD): Wie viele Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft erhielten 2024 Wohngeld (bitte nach den Staatsangehörigkeiten Türkei, Syrien, Afghan…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1709 21. Wahlperiode 19.09.2025 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 88, 89 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 66, 67 Bauer, Marcel (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 5, 44 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 19, 20, 21 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78, 100 Fischer, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 91, 92 Gebel, Kathrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72, 73 Abgeordnete Nummer der Frage Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 79, 80 Goßner, Hans-Jürgen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Grimm, Christoph (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51, 52 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82, 93, 99 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 53 Hilmer, Olaf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Huy, Gerrit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 60 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 61, 62 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 46 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83, 103, 106 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 74 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 25 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 47 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 27 Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 84 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Abgeordnete Nummer der Frage Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 30, 31 Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 33, 68 Müller, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 9 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 34, 107 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 35, 36 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Otten, Gerold (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 37 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 38, 39 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Reinalter, Anja, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 76, 77 Abgeordnete Nummer der Frage Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 70, 104 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13, 40 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41, 97 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Schuhmann, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86, 109 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Steinmüller, Hanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 64, 65 Vandre, Isabelle (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 98 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Drucksache 21/1709 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Hilmer, Olaf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Vandre, Isabelle (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 12, 13 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Huy, Gerrit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Seite Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 22, 23 Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 29 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Steinmüller, Hanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Otten, Gerold (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Grimm, Christoph (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/1709 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Bauer, Marcel (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 47, 48 Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Gebel, Kathrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52, 55 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Reinalter, Anja, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 59 Goßner, Hans-Jürgen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Schuhmann, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 66, 67 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 67, 68 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Müller, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Vandre, Isabelle (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Drucksache 21/1709 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Fischer, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Seite Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Schuhmann, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/1709 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Warum enthalten die Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen zum Thema „Aufwendungen der Bundesregierung für Broschüren (Print- und Onlinepublikationen), Veranstaltungen sowie Podcasts bzw. Videos“ (etwa: Bundestagsdrucksache 21/1338 sowie Bundestagsdrucksache 20/12993) keine Angaben zu den Aufwendungen für Auslandsöffentlichkeitsarbeit, und beabsichtigt die Bundesregierung, diese Informationen künftig in ihren Antworten auf Kleine Anfragen zu diesem Themenbereich aufzunehmen, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius vom 17. September 2025 Die Bundesregierung hat den verfassungsmäßigen Auftrag, mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit über ihre Tätigkeit, Vorhaben und Ziele zu informieren. Die Auslandskommunikation des Auswärtigen Amts zielt dagegen darauf ab, im Ausland Interesse an Deutschland zu wecken, Dialog und Austausch zu fördern und Verständnis für deutsche Werte und Politik zu stärken. Sie ist daher nicht Teil der Öffentlichkeitsarbeit im zuvor genannten Sinn. 2. Abgeordneter Olaf Hilmer (AfD) Wie lautet – pro Bundesland gegliedert – der aktuelle Sachstand zum Mittelabfluss des beim Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) verorteten Titels 894 24 „Zuschüsse für investierte Kulturmaßnahmen bei Errichtungen im Inland“? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 18. September 2025 Der Mittelabfluss aus dem Kapitel 0452 Titel 894 24 „Zuschüsse für investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland“ verteilt sich auf die Bundesländer wie folgt: Mittelabflüsse für investive Maßnahmen im Bundesland An Zuwendungsempfänger ausgezahlte Mittel in Euro (seit Auflage des Titels im Jahr 2016, Stichtag: 28.08.2025) Baden-Württemberg  44.162.080,83 Bayern  64.094.381,02 Berlin  32.281.550,57 Brandenburg   4.112.746,25 Bremen  12.118.086,63 Hamburg  65.183.476,00 Hessen   3.699.041,86 Mecklenburg-Vorpommern  16.734.632,19 Niedersachsen  25.423.442,56 Nordrhein-Westfalen  46.230.019,49 Rheinland-Pfalz   5.520.388,73 Saarland   1.754.565,85 Sachsen   2.544.792,49 Sachsen-Anhalt  10.115.000,00 Schleswig-Holstein  28.830.187,94 Thüringen  28.162.772,66 Gesamt 390.967.165,07 3. Abgeordneter Stefan Keuter (AfD) Welche Belege (Zitate, Aussagen etc., bitte Quellen nennen) liegen der Bundesregierung für die Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz vor, der russische Präsident Wladimir Putin wolle die Sowjetunion wiederherstellen? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 17. September 2025 Russland führt seit 2022 einen vollumfänglichen Angriffskrieg gegen die Ukraine, nachdem es bereits seit 2014 einen Krieg in der Ostukraine führte und 2014 völkerrechtswidrig die Krim annektierte. Ebenso sind die Vertiefung des sogenannten „Unionsstaats“ mit Belarus und die Destabilisierung von Moldau (Transnistrien) und Georgien (Abchasien und Süd-Ossetien) sowie die aggressive Rhetorik des Präsidenten Wladimir Putin erkennbar auf eine Wiederherstellung machtpolitischer Räume im Sinne der Sowjetunion ausgerichtet. 4. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Plant die Bundesregierung, angesichts des weltweiten Formel-1-Booms und der gleichzeitig rückläufigen deutschen Präsenz – kein deutsches Rennen mehr (früher Nürburgring und Hockenheim), nur noch ein deutscher Fahrer (Nico Hülkenberg) gegenüber früher zeitweise sieben deutschen Piloten – eine gezielte Förderung des deutschen Motorsports und der Nachwuchsarbeit in der Formel 1, und werden konkrete Maßnahmen ergriffen, um Deutschland wieder stärker in der Formel 1 zu positionieren, und wenn ja, welche? Antwort der Staatsministerin Dr. Christiane Schenderlein vom 12. September 2025 Die Bundesregierung plant keine Fördermaßnahmen im Formel-1-Sport. Eine Sportförderung kommt u. a. nur unter Berücksichtigung des Prinzips der Subsidiarität nach § 23 BHO zwischen staatlichen Institutionen und externen Organisationen oder Einrichtungen in Betracht. Danach dürfen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Leistungen an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke (Zuwendungen) nur veranschlagt werden, wenn der Bund an der Erfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Zuwendungen sind eingeschränkt oder ausgeschlossen, soweit der Zuwendungsempfänger, selbst in der Lage ist, die notwendigen Ausgaben teilweise oder vollständig zu finanzieren. Der für den Motorsport in Deutschland zuständige Bundessportfachverband – Deutscher Motor Sport Bund e. V. – befindet sich gegenwärtig nicht in der Bundesförderung. Ein Antrag auf Aufnahme in die Bundesförderung wurde mit Bescheid vom 25. September 2024 aufgrund fehlender Subsidiarität abgelehnt. Im Haushaltsjahr 2025 ist auf Grundlage einer Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 4. September 2025, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025, eine Förderung der Veranstaltung MotoGP™ auf dem Sachsenring vorgesehen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 5. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Welche Gesamteinnahmen aus der Kapitalertragsteuer wurden in den letzten fünf Kalenderjahren verzeichnet, und wie hoch war der prozentuale Anteil dieser Einnahmen, der auf natürliche Personen entfiel? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 18. September 2025 Das Aufkommen aus der Kapitalertragsteuer wird statistisch nicht separat ausgewiesen, sondern verteilt sich auf die Steuerarten „nicht veranlagte Steuern vom Ertrag“ und „Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge“. Angaben zum prozentualen Anteil dieser Einnahmen, der auf natürliche Personen entfiel, liegen nicht vor. In der nachfolgenden Tabelle sind die Aufkommen der „nicht veranlagten Steuern vom Ertrag“ und der „Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge“ der letzten fünf Kalenderjahre (2020 bis 2024) dargestellt. Jahr Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge nicht veranlagte Steuern vom Ertrag 2020  6.763.337.448 Euro 21.498.057.025 Euro 2021 10.029.174.210 Euro 27.393.875.995 Euro 2022  6.558.870.749 Euro 32.602.416.728 Euro 2023  8.361.623.514 Euro 36.441.675.068 Euro 2024 19.267.088.615 Euro 34.022.775.194 Euro 6. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung innerhalb der EU konkrete Schritte dazu unternommen, dass zusätzliche Finanzmittel aus eingefrorenen russischen Vermögen für die Unterstützung der Ukraine genutzt werden können, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 15. September 2025 Die G7 und die Europäische Union (EU) haben sich bereits Ende 2024 darauf verständigt, die in der EU anfallenden außerordentlichen Erträge aus den immobilisierten russischen Zentralbankvermögen zu Gunsten der Ukraine zu nutzen. Die G7 und die EU unterstützen die Ukraine mit Krediten in Höhe von 50 Mrd. US-Dollar, die mit diesen Erträgen besichert sind. Die Bundesregierung beteiligt sich darüber hinaus konstruktiv innerhalb der G7 an der Prüfung, wie russisches Staatsvermögen rechtssicher noch weitergehender für die Unterstützung der Ukraine genutzt werden kann. Es gilt dabei entscheidende rechtliche, finanzielle und politische Folgen mitzudenken und abzuwägen, etwa die Frage der Staatenimmunität, Haftungsrisiken sowie potentielle Kapitalmarktauswirkungen. Eine weitergehende Nutzung kann nur auf einer finanzpolitisch und rechtlich soliden Grundlage erfolgen. 7. Abgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke) Welche Erkenntnisse aus den Bürgerbeteiligungen zum Perlacher Forst hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in ihre aktuellen Planungen hinsichtlich des Perlacher Forsts einfließen lassen, und welche konkreten Eckwerte zum Planungsstand und -vorhaben bestehen derzeit? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 19. September 2025 Der Stadtrat der Landeshauptstadt München fasste am 12. Juni 2024 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens. Die Beschlussfassung erfolgte u. a. unter dem Vorbehalt der Durchführung einer informellen Bürgerbeteiligung mit Bezug zu einem konkreten Planungsaspekt, den sog. „Grünen Höfen“. Diese Art der Bürgerbeteiligung ist der gesetzlich verpflichtend vorgesehenen Bürgerbeteiligung zeitlich vorangestellt. Im Rahmen der informellen Bürgerbeteiligung führte die BImA folgende zwei Bürgerveranstaltungen durch: • Info-Markt am 28. November 2024 • Workshop am 5. April 2025 Die Ergebnisse dieser Veranstaltungen wurden jeweils in einem Abschlussdokument zusammengefasst und auf der Projektwebseite der BImA (abrufbar unter https://wohnraumoffensive-perlacher-forst.bundes immobilien.de/) veröffentlicht. In einer weiteren Stufe des Verfahrens ist beabsichtigt, diese Ergebnisse mit den Ergebnissen aus der derzeit laufenden Fachbegutachtung hinsichtlich grundlegender Planungsaspekte (Baumbestand, Verkehr, Lärm etc.) zusammenzuführen, zu evaluieren und der zuständigen Planungsbehörde der Landeshauptstadt München zur Genehmigung vorzulegen. Die genehmigten Ergebnisse bilden im weiteren Planungsprozess die Grundlage für die sich anschließende Erarbeitung eines sogenannten städtebaulichen Entwurfs. Den Beginn der Arbeiten an diesem Entwurf hat die BImA in Abhängigkeit von den weiteren Vorgaben durch die zuständige Planungsbehörde für ungefähr Ende des ersten Quartals 2026 veranschlagt. Vor diesem Hintergrund liegen aktuell noch keine konkreten, das heißt verbindlichen Eckwerte zum Planungsstand und -vorhaben vor. Überdies hat die BImA darauf hingewiesen, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ein Verfahren zur denkmalrechtlichen Überprüfung der Liegenschaft eingeleitet hat. 8. Abgeordneter Maximilian Kneller (AfD) Welcher Umfang und welche Arten von Kryptowährungen befinden sich derzeit im Besitz des deutschen Staates? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 18. September 2025 Derzeit befinden sich die nachfolgenden Kryptowährungen im Besitz der Zollverwaltung. Krypto-Währung Anzahl BTC – Bitcoin   9,22781237 DOGE – Dogecoin   6,856,28695424 ETC – Ethereum Classic   7,84650810 ETH – Ethereum  59,2460460650803 XMR – Monero 532,13265162 ZEC – Zcash  21,31483070 BNB – Binance Coin   2,97955291 DOT – Polkadot  27,8286332743 AXS – Axie Infinity Shad [ERC-20-Token]  25,4 CHZ – ChiliZ [ERC-20-Token] 775,04559 GALA – Gala [ERC-20-Token]   1,905,0 Krypto-Währung Anzahl ILV – Illuvium [ERC-20-Token]   0,96 MANA – Decentraland [ERC-20-Token]   1,002,16361 MATIC – Polygon [ERC-20-Token] 290,0 SAND – The Sandbox [ERC-20-Token] 961,021790 USDC – USD Coin [ERC-20-Token]   2,842,161744 USDT – Tether USD [ERC-20-Token]   5,269,644558 9. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Reformvorhaben im Bereich der Einkommensteuerpolitik erwägt die Bundesregierung zeitnah angesichts der Tatsache, dass niedrige Arbeitseinkommen aktuell finanziell deutlich unter Druck stehen – insbesondere durch gestiegene Sozialversicherungsbeiträge – und der zunehmenden sozialen Ungleichheit (vgl. Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. 2025, www.i wkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/policy_ papers/PDF/2025/IW-Policy-Paper_2025-Einkom mensteuer-Wahlprogramme.pdf; WSI/Econstor 2025, www.econstor.eu/bitstream/10419/303514/ 1/1903568021.pdf), wie zum Beispiel eine substanzielle Anhebung des Grundfreibetrags, gezielte steuerliche Entlastungen für untere und mittlere Einkommen oder eine Anpassung des Reichensteuersatzes, um dadurch nach meiner Einschätzung die bestehende Steuer- und Sozialabgabenbelastung gerechter zu gestalten und die soziale Ungleichheit zu verringern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 19. September 2025 Mit der zweiten Stufe des Steuerfortentwicklungsgesetzes wird der Einkommensteuertarif für 2026 angepasst. Der Grundfreibetrag wird für das Jahr 2026 um weitere 252 Euro auf 12.348 Euro angehoben. Ferner werden die Auswirkungen der kalten Progression durch eine Rechtsverschiebung der übrigen Tarifeckwerte abgemildert; dabei wird die Einkommensgrenze für den sogenannten Reichensteuersatz erneut nicht mit verschoben. Hinzu kommt eine Erhöhung des Kindergeldes ab dem 1. Januar 2026 von derzeit 255 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat, wodurch gerade untere Einkommensgruppen gefördert werden, weil bei ihnen das Kindergeld über die steuerliche Wirkung der Freibeträge für Kinder zur Freistellung Existenzminimums des Kindes hinausgeht. Diese Maßnahmen stärken die verfügbaren Einkommen und Kaufkraft von Familien und der breiten Mitte der Gesellschaft. Zudem hat die Bundesregierung kürzlich den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen, mit dem die Entfernungspauschale ab 2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht und zugleich die Mobilitätsprämie für Steuerpflichtige mit geringem Einkommen dauerhaft gewährt werden soll. 10. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Weshalb gab die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen im März 2025 an, dass ihr keine Kenntnisse darüber vorlägen, ob Campact e. V. explizit für eine Partei geworben habe (vgl. Bundestagsdrucksache 20/15101, S. 9), obwohl ein halbes Jahr zuvor Campact e. V. öffentlich dargelegt hatte, „die Grünen“ (https://blog.ca mpact.de/2024/08/vetomacht-der-afd- verhinderncampact-spendet-an-gruene-in-thueringen/) finanziell unterstützt zu haben und der im März 2025 noch im Amt befindliche Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach (SPD) im Bundestagswahlkampf 2021 durch Campact e. V. Wahlkampfhilfe erhalten hatte (https://taz.de/Campact- Engagement-im-Wahlkampf/!5798241/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 19. September 2025 In der Antwort der Bundesregierung zu Frage 70 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/15101 wurde ausgeführt, dass der Bundesregierung keine Erkenntnisse vorliegen und im Übrigen auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen wird. In der Vorbemerkung der Bundesregierung wurde darauf hingewiesen, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen und dass die aufgeführten Angaben den mit zumutbarem Aufwand im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen kurzen Fristen ermittelbaren Informationen entsprechen sowie kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird. Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen und unter Berücksichtigung, dass es sich bei denen von Ihnen genannten Informationen um öffentlich frei zugängliche Informationen handelt, ist die Aufbereitung dieser Informationen durch die Bundesregierung insofern nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages. 11. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Hat die Bunderegierung Kenntnis, wie hoch der Verwaltungsaufwand in den Zollbehörden aufgrund der Bearbeitung von Agrardieselanträgen in Deutschland ist (wenn ja, bitte Mitarbeiterzahl und Verwaltungs- bzw. Gehaltskosten für die Mitarbeiter angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 12. September 2025 Für die Zollverwaltung entsteht für die Bearbeitung der Anträge auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ein jährlicher Personalaufwand in Höhe von rund 4.728.000 Euro. Dies entspricht einer Anzahl von 84 Beschäftigten, davon 66 im mittleren Dienst und 18 im gehobenen Dienst. Detaillierte Ausführungen können dem auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums veröffentlichten Regierungsentwurf entnommen werden (www.bundesfinanzministerium.de/C ontent/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteil ung_III/21_Legislaturperiode/2025-09-05-Freizone-Cuxhaven/0-Geset z .html. unter Begründung, A. Allgemeiner Teil, VII. Gesetzesfolgen, 4. Erfüllungsaufwand, zu Artikel 6 und 7, Erfüllungsaufwand für die Verwaltung). 12. Abgeordneter Manfred Schiller (AfD) Für welche Zwecke plant der Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil die 800 Mio. Euro ein, die durch einen „Buchungstrick“ aus der Liquiditätsreserve der Bw Bekleidungsmanagement GmbH (Kleiderkammer der Bundeswehr) an den Bund fließen, und warum sollen im Gegenzug rund 1 Mrd. Euro kreditfinanziert zurückfließen (www.spiegel.de/wirtschaft/bundeshaushalt-lars-k lingbeil-pluendert-kleiderkammer-der-bundesweh r-fuer-haushaltsmittel-a-e4e73cd1-3d06-458d-a8a c-47e9616da13f)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 16. September 2025 Die liquiden Mittel der Bw Bekleidungsmanagement GmbH beliefen sich im Juni 2025 auf rund 1.150 Mio. Euro. Hiervon stammten rund 800 Mio. Euro aus Vorauszahlungen des Bundes für Beschaffungsvorhaben, deren Umsetzung sich verzögert und bei denen erst ab 2026 mit einem Mittelabfluss gerechnet werden kann. Die Einnahme wurde bei Kapitel 1407 Titel 119 99 (Zweckbestimmung Vermischte Einnahmen) veranschlagt. Für die Erfüllung des im Jahr 2025 benötigten Bedarfs für Beschaffungsvorhaben sind die regulär vorgesehenen Ausgaben bei Kapitel 1407 Titel 553 19 (Zweckbestimmung Betrieb des Bekleidungswesens) veranschlagt. 13. Abgeordneter Manfred Schiller (AfD) In welcher Höhe wurden jährlich in Deutschland Staatshilfen/Subventionen und Steuererleichterungen ab 2020 bis 2024 an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgereicht, und in welcher Höhe an große Unternehmen (www.sueddeutsch e.de/wirtschaft/industriepolitik-deutschland-exper ten-subventionen-li.3301336; bitte nach den beiden Unterscheidungskriterien in einer Tabelle für jedes Jahr auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 18. September 2025 Zur Aufteilung der insgesamt in Deutschland jährlich ausgereichten Staatshilfen/Subventionen und Steuererleichterungen nach Unternehmensgröße liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 14. Abgeordnete Isabelle Vandre (Die Linke) Wie viele Verfahren wurden wegen des Verdachts auf Geldwäsche jeweils in den Jahren 2015 bis 2024 in Deutschland eröffnet (bitte mutmaßliche Gesamtschadenshöhe angeben), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Studie von Matthias Neuenkirch et al. (Geldwäsche und deren Auswirkungen auf Immobilienpreise in Deutschland, Uni Trier 2025), in welcher der preissteigernde Effekt von Geldwäsche auf Wohnungspreise in Deutschland belegt wird (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/908)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 18. September 2025 Der Statistische Bericht Staatsanwaltschaften weist die Anzahl der „Geldwäschedelikte nach § 261 Strafgesetzbuch“, die von den Staatsanwaltschaften erledigt worden sind, gesondert aus. Zudem weist der Statistische Bericht Staatsanwaltschaften die Einleitung von Ermittlungsverfahren für das gesamte Sachgebiet „Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, Geldwäschedelikte“ aus. In Bezug auf den zweiten Teil der Frage begrüßt die Bundesregierung empirische Forschung zu Geldwäsche ausdrücklich und nimmt die Ergebnisse der oben genannten Studie von Prof. Dr. Matthias Neuenkirch zur Kenntnis. Die Ergebnisse werden gemeinsam mit einer Vielzahl anderer qualitativer und quantitativer Daten dafür genutzt, die Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche weiterzuentwickeln. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 15. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Wie viele Waffen, Kriegswaffen, Waffenteile, Munition oder Sprengmittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen das mutmaßlich rechtsextreme Netzwerk Nordbund und seine Mitglieder oder Sympathisanten (https://taz.de/Razzia-be i-Neonazis/!6114033/) seit 2024 aufgefunden (bitte Gesamtzahlen unter Angabe, ob die Gegenstände aus Beständen der Bundeswehr oder anderer Sicherheitsbehörden stammen, aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. September 2025 Aufgrund der vom Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und um die laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden, obliegt die Erteilung von Auskünften der ermittlungsführenden Generalstaatsanwaltschaft in Celle. Die Bundesregierung nimmt zu Ländersachverhalten keine Stellung. 16. Abgeordneter Peter Bohnhof (AfD) Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Bereich Aufenthalt und Einbürgerung angesichts offenbar massenhaft gefälschter Sprachzertifikate und Integrationstests (z. B. „Deutsch-Test für Zuwanderer“ und „Leben in Deutschland“) im Hinblick auf Erkennen und Verhinderung solcher Fälschungen und die Rücknahme von Erlaubnissen zum Aufenthalt bzw. zur Niederlassung und Einbürgerung, die durch Vorlage solcher Fälschungen erschlichen worden sind, und wenn ja, welchen (vgl. www.focus.de/politik/ermoeglichen-auslaen dern-einbuergerung-recherchen-enthuellen-doku menten-betrug_f1c90c84-a585-471d-ba99-14292 0825a86.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. September 2025 Die Bundesregierung nimmt diese Vorfälle sehr ernst. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet den Behörden bei der Prüfung der Echtheit der Zertifikate des „Deutsch-Tests für Zuwanderer“ (DTZ) und des Tests „Leben in Deutschland“ (LiD) Unterstützung (siehe www.bamf.de/DE/Themen/Integration/AkteureEhrenamtlicheInteress ierte/SprachnachweiseZertifikate/sprachnachweise_zertifikate-nod e.html) an. Zur Verhinderung von Fälschungen wird zudem eine Verschärfung der Sicherheitsmerkmale dieser sowie weiterer anzuerkennender Zertifikate geprüft. Das Bundesministerium des Innern hat im August 2025 seine Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsrecht verschärft, indem grundsätzlich vor der Einbürgerung eine persönliche Vorsprache erfolgen und mit dem Antragsteller ein Gespräch geführt werden soll. Dadurch kann u. a. festgestellt werden, ob die bescheinigten Sprachkenntnisse überhaupt vorhanden sein können. Stellt sich nach Erteilung eines Aufenthaltstitels oder einer Einbürgerung heraus, dass über die jeweiligen Voraussetzungen getäuscht wurde, kann der Aufenthaltstitel bzw. die Einbürgerung mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung obliegt der Vollzug der aufenthaltsrechtlichen und staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen den Ländern, mithin auch die Prüfung, ob die Voraussetzungen einer Rücknahme vorliegen. 17. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Haben im Rahmen der Ressortabstimmung zur „Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen“ das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz oder das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geprüft, welche Regelungen in EU-Staaten, in denen ähnliche Gesetze wie das Selbstbestimmungsgesetz gelten, zur Anwendung kommen, und ist in die Ressortabstimmung dahingehend der Sachstand eingeflossen, wie andere EU-Staaten die Herausforderungen des Datenschutzes und des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen berücksichtigen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 15. September 2025 Die Verordnung beinhaltet Anpassungen im Bereich des Meldewesens und folgt dabei der Grundentscheidung, die der Gesetzgeber in dem am 1. November 2024 vollständig in Kraft getretenen Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) getroffen hat. Die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen wurden berücksichtigt. Die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Datenübermittlungen wurden im Verfahren der Verordnungsgebung intensiv durch das federführende Bundesministerium des Innern (BMI), die Bund-Länder-Gremien des Meldewesens und durch die übrigen betroffenen Behörden sowie deren vorgesetzte Bundesministerien, dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), geprüft und im Rahmen der Ressort-, Länder- und Verbändebeteiligung einer weiteren Nachprüfung unterzogen. Die Rechtslage zur Möglichkeit der Änderung des Geschlechtseintrags in anderen Staaten der EU sowie in Drittstaaten wurde bei der Erarbeitung des SBGG soweit bekannt und soweit möglich berücksichtigt (siehe dazu die Ausführungen auf Bundestagsdrucksache 20/9049, S. 22 bis 25). 18. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Beabsichtigt die Bundesregierung, aufgrund der Daten der polizeilichen Kriminalstatistik des Jahres 2024, die erneut eine deutliche Überrepräsentation nichtdeutscher Tatverdächtiger ausweist, die bei einem Bevölkerungsanteil von lediglich rund 16 Prozent bundesweit über 41 Prozent aller Tatverdächtigen stellen und damit mehr als das 2,5-Fache ihres Bevölkerungsanteils ausmachen, sodass es vor diesem Hintergrund erklärungsbedürftig erscheint, dass selbst bei erfolgten strafrechtlichen Verurteilungen – etwa Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten oder Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen – eine Einbürgerung rechtlich nicht ausgeschlossen ist, die bestehenden gesetzlichen Grenzen dahingehend zu verschärfen, dass strafrechtliche Verurteilungen bereits in geringerem Umfang als bisher zu einem Ausschluss von der Einbürgerung führen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. September 2025 Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Einbürgerung nur, wenn der Antragsteller nicht wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt wurde (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes – StAG). Strafrechtliche Verurteilungen innerhalb so genannter „Bagatellgrenzen“, d. h. die Verhängung von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln nach dem Jugendgerichtsgesetz, Verurteilungen zu Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen worden sind, bleiben nach § 12a Absatz 1 Satz 1 StAG bei einer Einbürgerung außer Betracht. Die Regelung des § 12a Absatz 1 Satz 1 StAG trägt dem Umstand Rechnung, dass Verfehlungen geringeren Gewichts einer für eine Einbürgerung erforderlichen hinreichenden Integration in die deutschen Lebensverhältnisse grundsätzlich nicht entgegenstehen. Im Fall einer Verurteilung wegen einer rechtswidrigen antisemitischen, rassistischen oder sonstigen menschenverachtenden Tat zu einer Freiheits-, Geld- oder Jugendstrafe und der Feststellung eines solchen Beweggrundes im Rahmen des Urteils findet diese Ausnahmeregelung jedoch keine Anwendung (§ 12a Absatz 1 Satz 2 StAG). Diese Rückausnahme trägt der Beachtung von einbürgerungsschädlichen Straftaten im Bagatellbereich Rechnung. Die Bundesregierung plant vor diesem Hintergrund keine Änderungen im Sinne der Fragestellung. 19. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann beabsichtigt die Bundesregierung, das angekündigte Schutzraumkonzept fertigzustellen und zu veröffentlichen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. September 2025 Es ist beabsichtigt, das Schutzraumkonzept bis zum Ende des Jahres 2025 fertigzustellen und zu veröffentlichen. 20. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hält die Bundesregierung den im zweiten Haushaltsentwurf 2025 vorgesehenen Titelansatz zur Durchführung von Integrationskursen für ausreichend, um den tatsächlichen Mittelbedarf im laufenden Jahr zu decken, und kann sie ausschließen, im laufenden Haushaltsjahr zusätzliche Haushaltsmittel für Integrationskurse bereitstellen zu müssen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. September 2025 Die Bundesregierung wird für das laufende Haushaltsjahr keine zusätzlichen Haushaltsmittel für Integrationskurse bereitstellen. Sie hat den Regierungsentwurf für 2025 nicht geändert. Die Integrationskurse werden mit den im Haushaltsentwurf vorgesehenen Haushaltsmitteln weiter durchgeführt. 21. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hält die Bundesregierung die Kontingentierung der Auszahlung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Trägerrundschreiben Integrationskurse 07/25; www.bamf.de/SharedDocs/ Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Kurstra eger/Traegerrundschreiben/2025/traegerrundschre iben-07_20250901.pdf?__blob=publicationFile &v=2) trotz bestehender Aufträge und Zusagen für rechtlich zulässig, und kann sie sicherstellen, dass das keine Auswirkungen auf die finanzielle Tragfähigkeit der Träger sowie Qualität und Anzahl ihrer Angebote hat? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. September 2025 Gegen die Kontingentierung der Auszahlung von Haushaltsmitteln durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestehen aus Sicht der Bundesregierung keine rechtlichen Bedenken. Dies ist ein zulässiges haushaltsrechtliches Instrument und liegt im Verantwortungsbereich der titelbewirtschaftenden Stelle. Die vorübergehende finanzielle Tragfähigkeit eines Trägers liegt nicht im Verantwortungsbereich der Bundesregierung. 22. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Sicherheitsinterviews sind in den nächsten Wochen geplant, und wann rechnet die Bundesregierung damit, die Sicherheitsinterviews für alle Personen mit Aufnahmezusage abgeschlossen zu haben, im Hinblick auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin (etwa VG 31 L 290/25 V. und VG 33 K 279/25 V), in denen die Bundesregierung zur schnellen Durchführung der Sicherheitsinterviews von Afghaninnen und Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage verpflichtet wurde? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. September 2025 Für die nächsten Wochen sind nach aktuellem Stand pro Woche Sicherheitsinterviews in einem hohen zweistelligen Bereich geplant. Die konkrete Anzahl durchführbarer Sicherheitsinterviews ist abhängig von mehreren Faktoren, wie der Personal- und Raumsituation vor Ort oder der Anzahl der Personen, die für ein Sicherheitsinterview eingeplant werden können. Die Dauer der Verfahren richtet sich auch weiterhin nach dem jeweiligen Einzelfall. Vorbehaltlich etwaiger Änderungen ist ein Abschluss der Durchführung von Sicherheitsinterviews nach aktueller Planung noch in diesem Jahr vorgesehen. 23. Abgeordneter Lars Haise (AfD) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang der medial jüngst bekanntgewordenen Erschleichung deutscher Aufenthaltstitel und Staatsbürgerschaften, und in welchem Umfang plant sie, die in den letzten zehn Jahren vergebenen Aufenthaltstitel und Staatsbürgerschaften hinsichtlich der tatsächlich vorliegenden Sprachkenntnisse (zur Zweitprüfung der Echtheit der Sprachkenntnisse) zu prüfen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 15. September 2025 Der Bundesregierung ist die Thematik bekannt. Zum Umfang der erschlichenen Aufenthaltstitel und Einbürgerungen liegen der Bundesregierung keine belastbaren Informationen vor. Stellt sich nach Erteilung eines Aufenthaltstitels oder einer Einbürgerung heraus, dass über die jeweiligen Voraussetzungen getäuscht wurde, kann der Aufenthaltstitel bzw. die Einbürgerung mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung obliegt der Vollzug der aufenthaltsrechtlichen und staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen den Ländern, mithin auch die Prüfung, ob die Voraussetzungen einer Rücknahme vorliegen. 24. Abgeordnete Gerrit Huy (AfD) Wie viele Fälle von gefälschten Sprachzertifikaten und wie viele Fälle von gefälschten Integrationszertifikaten, die zur Einbürgerung eingereicht wurden, sind der Bundesregierung in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils bekannt geworden, und in wie vielen dieser Fälle wurde jeweils aufgrund der gefälschten Unterlagen der deutsche Pass wieder entzogen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. September 2025 Zu der Anzahl gefälschter Sprachzertifikate sowie gefälschter Integrationszertifikate, die zur Einbürgerung eingereicht wurden, liegen der Bundesregierung keine belastbaren Informationen vor. Der Vollzug der staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen obliegt den Ländern, mithin auch die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Rücknahme einer Einbürgerung vorliegen. Gemäß Artikel 16 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) darf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden. Ein gemäß Artikel 16 Absatz 1 Satz 2 GG grundsätzlich zulässiger Verlust der Staatsangehörigkeit kann aber durch einen der Verlusttatbestände eintreten, die in § 17 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) normiert sind. Hierzu zählt unter anderem der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes gemäß § 35 StAG. Hiernach kann eine rechtswidrige Einbürgerung innerhalb von zehn Jahren nach ihrer Bekanntgabe zurückgenommen werden, wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden ist. Nach einer aktuellen Auswertung des Registers Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) im Bundesverwaltungsamt können hinsichtlich der Anzahl der Personen, welche die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grundlage des § 35 StAG seit dem 1. Januar 2021 verloren haben, folgende Angaben gemacht werden: Jahr Anzahl der Rücknahmen gemäß § 35 StAG 2021 135 2022 135 2023 174 2024 232 2025 (Stand: 11.09.) 293 Im Register EStA werden Entscheidungen erst nach ihrer Bestandskraft oder nach ihrem Wirksamwerden erfasst. Es ist daher möglich, dass Entscheidungen erst später aufgenommen werden. Aus diesem Grund können jederzeit Nachtragungen zu früheren Jahren erfolgen, auch spätere Korrekturen sind möglich. Da die Gründe für eine Rücknahme in EStA nicht erfasst werden, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, in wie vielen dieser Fälle eine Rücknahme aufgrund der Vorlage gefälschter Zertifikate erfolgt ist. 25. Abgeordneter Maximilian Kneller (AfD) Welchen Anteil haben Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an den in Deutschland registrierten Verkehrsdelikten, aufgeschlüsselt nach den fünf häufigsten Deliktarten und Jahren für den Zeitraum 2020 bis 2024, und welche Statistiken sind hierzu verfügbar? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. September 2025 Die Überwachung und Verfolgung von Verkehrsverstößen obliegt nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes (Artikel 83 und 84 GG) den Ländern. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden Verkehrsdelikte – mit Ausnahme der Verstöße gegen die §§ 315, 315b des Strafgesetzbuchs und § 22a des Straßenverkehrsgesetzes – nicht registriert. Zudem liegen anhand der PKS keine Informationen dazu vor, ob es sich bei der tatverdächtigen Person um einen Radfahrer handelt. Belastbare Fallzahlen oder Daten im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung daher nicht vor. Zahlen zu den Unfallursachen von Radfahrern sind in der amtlichen Unfallstatistik enthalten (www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwe lt/Verkehrsunfaelle/_inhalt.html#sprg230562). Im Jahr 2024 wurden von Radfahrern insgesamt 51.252 Unfälle mit Personenschaden verursacht, bei denen 55.560 Personen verunglückten. Darunter sind 337 Getötete, 10.058 Schwerverletzte und 45.165 Leichtverletzte. Die häufigsten Unfallursachen der Radfahrer sind eine nicht angepasste Geschwindigkeit (11 Prozent aller Ursachen von Radfahrern), gefolgt von Alkoholeinfluss und Nichtbeachten der Vorfahrt/des Vorrangs anderer Fahrzeuge (jeweils 8 Prozent), einer verbotswidrigen Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile, ungenügender Sicherheitsabstand oder Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr (jeweils 5 Prozent, Quelle: Auswertung der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik durch die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen). 26. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem an den Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt gerichtete Schreiben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sowie aus dem dem Schreiben beigelegten Gutachten bezüglich des am Lübecker Fachbereich Bundespolizei (FB BPol) der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund), der organisatorisch der Bundespolizeiakademie (BPolAk) angegliedert ist, lehrenden Professors S. M., dem seit längerem die Verbreitung neurechter Ideologie vorgeworfen wird, und inwieweit wird die zuständige Innenrevision bzw. das insoweit aufsichtlich zuständige Bundespolizeipräsidium der BPolAk im Vorfeld einer möglichen Ernennung von S. M. zum Professor auf Lebenszeit, erneut eine eingehende Prüfung der Personalie veranlassen, wie von der GdP erbeten (vgl. www.spiegel.de/panorama/rech tsextremismus-neues-gutachten-zu-professor- derbundespolizeiakademie-luebeck-a-6bba1197-314 a-4559-a652-fb0aacc1e957)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. September 2025 Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert. Diese Antwortpflicht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen (BVerfGE 124, 161 [188]). Die Frage richtet sich gegen einen einzelnen Bundesbeamten. Die Beurteilung des dienstlichen Verhaltens von Beamten muss innerhalb der Schranken des Artikels 33 Absatz 2 GG erfolgen. Artikel 33 Absatz 2 GG ist ein grundrechtsgleiches Recht, das dem einzelnen Beamten einen Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung vermittelt (vgl. BVerfGE 14, 492). Dabei entspricht es den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 5 GG), dass Beamte nur Stellen ihres Dienstherrn verantwortlich sind und dass auch nur diese Stellen zu einer Beurteilung des Beamten befugt sind (vgl. BVerfGE 9, 268 [283 f.]). Der einzelne Beamte ist daher hinsichtlich seiner Eignung, Befähigung und Leistung nicht Gegenstand parlamentarischer Kontrolle und öffentlicher Auseinandersetzung. Die beamtenverfassungsrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes beschränken insoweit den Informationsanspruch des Parlaments und werden durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das den Regelungen des Personaldatenschutzes zugrunde liegt, noch ergänzt. 27. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Welche Aufenthaltsdauer ist für die afghanischen Ortskräfte mit Aufnahmezusage vorgesehen, die derzeit nach Deutschland eingeflogen werden, und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung deren Lebensunterhalt finanziert (bitte nach sozialen Transferleistungen, Unterhalt durch Angehörige, Ausbildungsmaßnahmen und Erwerbstätigkeit aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 15. September 2025 Die Aufenthaltserlaubnis nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) kann gemäß § 26 Absatz 1 Satz 1 AufenthG für jeweils längstens drei Jahre erteilt und verlängert werden. Die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist eine aufenthaltsrechtliche Entscheidung der zuständigen Ausländerbehörde. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, in welchem Umfang der Personenkreis seinen Lebensunterhalt durch eigenes Vermögen, aus Unterhaltsleistungen durch Angehörige oder durch Erwerbstätigkeit finanziert. Die nach § 22 Satz 2 AufenthG aufgenommenen Personen sind berechtigt, eine Ausbildung aufzunehmen oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Bei Hilfebedürftigkeit und Vorliegen weiterer Leistungsvoraussetzungen sind sie grundsätzlich anspruchsberechtigt nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). 28. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Inwiefern müssen nach Ansicht der Bundesregierung auf Basis gefälschter Zertifikate erfolgte Einbürgerungen, Niederlassungserlaubnisse sowie dauerhafte Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 25a oder § 25b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zurückgenommen werden (www.welt.de/vermisc htes/article68bfb51c4ac77774b91e9688/Gefaelsc hte-Sprachtests-CDU-fordert-Passentzug-fuer-Ein buergerungsbetrueger.html), und inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung im Rahmen der Staatsangehörigkeitsrechts hierbei der § 35 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) einschlägig, wonach rechtswidrige Einbürgerungen zurückgenommen werden können, wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden sind? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. September 2025 Stellt sich nach Erteilung eines Aufenthaltstitels oder einer Einbürgerung heraus, dass über die jeweiligen Voraussetzungen getäuscht wurde, kann der von vornherein rechtswidrige Aufenthaltstitel nach den in § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des jeweils zuständigen Landes und die Einbürgerung nach den in § 35 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorgesehenen Voraussetzungen mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Zuständig für den Vollzug der aufenthaltsrechtlichen und staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen sind die Länder. Mithin obliegt auch ihnen die Prüfung, ob die Voraussetzungen einer Rücknahme vorliegen. Im Übrigen werden Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 25a, 25b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nur befristet erteilt (vgl. § 25b Absatz 5, § 26 Absatz 1 AufenthG). 29. Abgeordneter Pascal Meiser (Die Linke) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Anteil der Dienstleistungs- und Bauaufträge der Sicherheitsbehörden, welche unmittelbar der Zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder nachrichtendienstlichen Zwecken dienen (vgl. § 1 Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 5 Satz 2 des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz), abrufbar unter: www.bundeswi rtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Download s/Gesetz/2025/20250807-entwurf-eines- gesetzeszur-staerkung-der-tarifautonomie-durch-die-siche rung-von-tariftreue.pdf?__blob=publicationFile & v=8), die unter einem Schwellenwert von 50.000 Euro bzw. unter einem Schwellenwert von 100.000 Euro liegen, an den gesamten Lieferaufträgen in den genannten Fällen (bitte für das letzte verfügbare Jahr ausweisen; bitte den Anteil der Auftragsvergaben jeweils sowohl prozentual als auch in absoluten Zahlen ausweisen), und wie hoch sind insgesamt die Anzahl und der Wert jeweils der Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge der Sicherheitsbehörden, welche unmittelbar der Zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder nachrichtendienstlichen Zwecken dienen (bitte für das letzte verfügbare Jahr ausweisen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. September 2025 Für die Beantwortung Ihrer Frage werden als Sicherheitsbehörden im Sinne der Frage angesichts des Kontexts die im Folgenden aufgeführten Behörden verstanden. Eine gesetzliche Definition der Sicherheitsbehörde gibt es nicht. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass das Tariftreuegesetz noch nicht in Kraft getreten ist und daher die angedachten Schwellenwerte von 50.000 Euro bzw. 100.000 Euro für einen Direktauftrag noch nicht gelten. Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf die in dieser Frist ermittelbaren Informationen beschränkt. Umfassende Ressortabfragen durch die Bundesregierung unter Einbeziehung der jeweiligen Geschäftsbereichsbehörden, die umfangreiche Recherchen über vorhandene Daten hinaus erfordern, sind in dieser Frist in der Regel nicht leistbar. Im vorliegenden Fall ist insbesondere eine automatisierte Auswertung des Datenbestands nicht möglich. Die nachfolgenden Ausführungen geben Rückmeldungen jener Behörden wieder, denen in der Kürze der Zeit überhaupt eine Rückmeldung möglich war. In diesem Rahmen wird, sofern vorhanden, auf mögliche individuelle Einschränkungen der jeweils aufgeführten Geschäftsbereichsbehörde bei der Beantwortung der Frage hingewiesen. Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV): Eine getrennte Auswertung nach Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen, ebenso wie eine prozentuale und absolute Angabe des Anteils an Auftragsvergaben ist dem BfV nicht möglich, da verschiedenste Fach-, Service- und Querschnittsbereiche innerhalb des BfV auf unbestimmte Zeit mit der Erstellung einer derartigen Auswertung beschäftigt wären, da eine nicht zu beziffernde immense Zahl an Vorgängen händisch gesichtet müssten. Technisches Hilfswerk (THW): Dem THW ist ebenfalls im Rahmen der kurzen Frist nicht möglich, seriös belastbare Zahlen im Sinne des Fragekatalogs zu ermitteln. Bundeskriminalamt: Eine getrennte Auswertung nach Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen ist dem Bundeskriminalamt innerhalb der Kürze der Zeit nicht möglich und auch insgesamt kaum realisierbar, da dies nicht automatisiert erfolgen kann. Daher ist eine prozentuale und absolute Angabe des Anteils an Auftragsvergaben ebenfalls nicht möglich. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): Alle Beschaffungen im BBK dienen der Zivilen Verteidigung. Beschaffungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro erfolgen nicht durch das BBK selbst, sondern durch das Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Innern (BMI). Bauaufträge liegen im Bedarfsfall im Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden alle Dienstleistungsaufträge bis 100.000 Euro dargestellt: Die Anzahl der Dienstleistungsaufträge bis zu einem Netto-Auftragswert i. H. v. 25.000 Euro im letzten vollständig vorliegenden Haushaltsjahr (2024) betrug: 163 Vorgänge/Gesamtauftragswert: ca. 1.800.000 Euro. Hinzu kommen drei Beauftragungen über 25.000 Euro (und unter 100.000 Euro), die über das BeschA vergeben wurden. Diese teilen sich wie folgt auf: • bis 50.000 Euro: ein Vorgang/Gesamtauftragswert: 36.736 Euro • bis 100.000 Euro: zwei Vorgänge/Gesamtauftragswert: 180.000 Euro. Diese insgesamt 166 Vorgänge entsprechen ungefähr 14 Prozent aller Beschaffungsvorgänge des BBK. Der Anteil der Haushaltsmittel dieser Beschaffungen beträgt unter 1 Prozent an dem Gesamthaushalt für das Jahr 2024. Der wesentliche Teil des Beschaffungsvolumens im BBK lag und liegt insbesondere bei der ergänzenden Ausstattung oder der Warnung. Die dortigen Vorgänge betreffen jeweils Auftragswerte in Millionenhöhe, die die angefragten 100.000 Euro deutlich übersteigen. Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Das BSI nimmt Aufgaben im Bereich „innere Sicherheit“ wahr und somit können die dem BSI zugewiesenen Haushaltsmittel diesem Bereich zugeordnet werden. Insgesamt beläuft sich der Haushalt des BSI (Einzelplan 0623) für das Jahr 2025 auf 230.731.000 Euro. Hiervon entfallen auf Liefer- und Dienstleistungsaufträge bzw. Bauleistungen die nachfolgenden Anteile: Betrag (in Tausend Euro) Anteil an Summe in Prozent Liefer- und Dienstleistungen 83.338 36,11 Bauaufträge  2.044  0,89 Eine weitergehende Differenzierung ist nicht möglich, da Liefer- und Dienstleistungen nicht differenziert erfasst werden. Die weiteren Haushaltsmittel stehen im Wesentlichen für Personal, Mieten/ Liegenschaftsmanagement sowie Fahrzeuge zur Verfügung. Die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS): Die Abfrage aller Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge erfordert umfangreichste Recherchen über die vorhandenen systemisch automatisierten Daten hinaus und ist in der gegebenen Frist nicht leistbar. Daher ist auch eine prozentuale und absolute Angabe des jeweiligen Anteils von Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen an Beschaffungen ebenfalls nicht möglich. Beschaffungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro erfolgen grundsätzlich nicht durch die ZITiS selbst, sondern durch das BeschA des BMI. Bauaufträge liegen im Bedarfsfall grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der BImA. Die Anzahl der Beschaffungsvorgänge bis zu einem Netto-Auftragswert i. H. v. 50.000 Euro im letzten vorliegenden Kalender-/Haushaltsjahr nach § 4 der Bundeshaushaltsordnung – BHO (2024) betrug: 742 Vorgänge (Gesamtauftragswert ca. 2.248.000 Euro). Die Anzahl der Beschaffungsvorgänge ab einem Netto-Auftragswert i. H. v. 50.000,01 Euro bis zu einem Netto-Auftragswert i. H. v. 100.000 Euro im letzten vorliegenden Kalender-/Haushaltsjahr nach § 4 BHO (2024) betrug: fünf Vorgänge (Gesamtauftragswert ca. 309.000 Euro). Die insgesamt 747 Vorgänge entsprechen ungefähr 8 Prozent des gesamten Beschaffungsvolumens der ZITiS. Bundespolizei (BPOL): Der Anteil der Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträge der Bundespolizei, welche unmittelbar der Zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder nachrichtendienstlichen Zwecken dienen, kann nach den vorliegenden Daten nicht angegeben werden. Eine Erfassung seitens der BPOL erfolgt nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen, wie z. B. bei abgeschlossenen Aufträgen im Rahmen der Vergabestatistikverordnung. Eine Pflicht zur Erfassung, welche Aufträge unmittelbar der Zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder nachrichtendienstlichen Zwecken dienen, besteht nicht. Im Einheitlichen Liegenschaftsmanagement der BImA und bei den Unterstützungspflichten der Verkehrsbetreiber verantwortet die BPOL in der Regel keine einzelnen Beauftragungen von Bauleistungen. Mit Blick auf den gesetzlichen Auftrag der BPOL können insgesamt aber alle „Bauaufträge“ in Bezug auf Liegenschaften der BPOL dem Zweck der inneren Sicherheit zugeordnet werden. Die insgesamt aufgewendeten Haushaltsmittel für diesen Zweck finden sich in den Ist-Ausgaben bei den einschlägigen Titeln gemäß Haushaltsrechnung wieder. In diesem Sinne werden in der Beantwortung die entsprechenden Gesamtbeträge genannt. Beim Titel 519 01 – Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen betrugen die Ist-Ausgaben 2024 insgesamt 2.275.895,70 Euro; beim Titel 711 01 – Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten – insgesamt 10.342.075,61 Euro. Zudem sind in den Ist-Ausgaben der Titel 518 02 – Mieten und Pachten im Einheitlichen Liegenschaftsmanagement und 671 04 – Erstattung von Selbstkosten gemäß § 62 des Bundespolizeigesetzes und § 8 des Luftsicherheitsgesetzes Ausgaben für Bauleistungen, die über die Mieten, Pachten oder Selbstkosten refinanziert werden, enthalten. Die Ist-Ausgaben für das Jahr 2024 betrugen beim Titel 518 02 insgesamt 217.012.260,21 Euro, beim Titel 671 04 insgesamt 71.745.165,95 Euro. 30. Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Durch wen bzw. durch welche Stelle des Bundespolizeipräsidiums wurden die beiden Gutachter, die laut Artikel (www.spiegel.de/panorama/rechts extremismus-neues-gutachten-zu-professor-der-b undespolizeiakademie-luebeck-a-6bba1197-314a- 4559-a652-fb0aacc1e957) Stephan M. entlasteten, in Auftrag gegeben, und wie viel hat das Gutachten gekostet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. September 2025 Die Bundesregierung ist bei der Beantwortung von parlamentarischen Fragen verfassungsrechtlich insbesondere dazu verpflichtet, die Grundrechte Dritter zu wahren. Hierunter fallen auch die von Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auftragnehmer [hier: Gutachter]. „Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein besonderes Interesse hat.“ (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 115, 205, 230 zum Schutz aus Artikel 12 GG). Auftragsnehmer, Auftragsinhalt sowie die entsprechenden Kosten der Aufträge stellen dem Wesen nach derartige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar. Für diejenigen, die über Kenntnisse der Branchenüblichkeit verfügen, lassen die Angaben auch Rückschlüsse auf Umfang und Kostenstruktur der jeweiligen Leistungserbringer zu. Die erbetenen Angaben ermöglichen Rückschlüsse auf die Preisgestaltung der Gutachter, die für Wettbewerber einen Vorteil darstellen könnten. Diese mögliche Wettbewerbsverzerrung würde einen Eingriff in die durch die Artikel 12 und 14 GG geschützte Rechtspositionen der Gutachter darstellen. Zum Schutz der Grundrechte erfordert eine Veröffentlichung dieser Angaben deswegen die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen. Eine derartige Zustimmung haben die Betroffenen nicht erteilt. Im Übrigen ist die Verschwiegenheit über Vertragsinhalte für die Vertragsparteien inzidenter Bestandteil der Vereinbarung gewesen. Vor diesem Hintergrund ist eine Beantwortung Ihrer Fragen nach sorgfältiger Abwägung des Informationsinteresses der Abgeordneten des Deutschen Bundestages einerseits und der angesprochenen Geheimschutzinteressen andererseits darauf zu beschränken, dass die Gutachten durch den Dienstherrn in Auftrag gegeben wurden. Eine weitergehende Beantwortung kann nicht durchgängig offen erfolgen. Unter entsprechender Einstufung als Verschlusssache (VS) „Nur für den Dienstgebrauch“ wird die Frage nach den Kosten der Gutachten, für deren Offenlegung keine Zustimmung vorliegt, in einer separaten Anlage übermittelt.1 31. Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie positioniert sich der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt dazu, Stephan M. zum Professor auf Lebenszeit zu ernennen vor dem Hintergrund der Befürchtung, dass dadurch Denk- und Argumentationsmuster, die für rechtsextreme Weltdeutungen konstitutiv sind, an künftige Polizistinnen und Polizisten vermittelt werden könnten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. September 2025 Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert. Diese Antwortpflicht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen (BVerfGE 124, 161 [188]). Ihre Frage richtet sich gegen 1 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. einen einzelnen Bundesbeamten. Die Beurteilung des dienstlichen Verhaltens von Beamten muss innerhalb der Schranken des Artikels 33 Absatz 2 GG erfolgen. Artikel 33 Absatz 2 GG ist ein grundrechtsgleiches Recht, das dem einzelnen Beamten einen Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung vermittelt (vgl. BVerfGE 14, 492). Dabei entspricht es den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 5 GG), dass Beamte nur Stellen ihres Dienstherrn verantwortlich sind und dass auch nur diese Stellen zu einer Beurteilung des Beamten befugt sind (vgl. BVerfGE 9, 268 [283 f.]). Der einzelne Beamte ist daher hinsichtlich seiner Eignung, Befähigung und Leistung nicht Gegenstand parlamentarischer Kontrolle und öffentlicher Auseinandersetzung. Die beamtenverfassungsrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes beschränken insoweit den Informationsanspruch des Parlaments und werden durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das den Regelungen des Personaldatenschutzes zugrunde liegt, noch ergänzt. 32. Abgeordneter Sergej Minich (AfD) Wurde der Flaschenwurf auf ein AfD-Mitglied an einem Infostand der Partei am 16. März 2025 (www.butenunbinnen.de/nachrichten/angriff-afd- bremen-walle-100.html) durch den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) nach Kenntnis der Bundesregierung erfasst, und wenn ja, auf welche Weise (bitte mit Tatzeit, Tatort, Sachverhalt, verwirklichte Straftatbestände, Zähldelikt, Phänomenbereich, allen Ober- und Unterthemenfeldern, allen Angriffszielen, dem Datum der erstmaligen Aufnahme der Tat in die PMK- Datenbank, dem Sachverhalt wie in Anlage 1 zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/5470 und, soweit möglich, mit einer eindeutigen Vorgangsnummer oder anderen Identifikationsnummer angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. September 2025 Für die Tatzeit 16. März 2025 wurde keine Straftat im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) gemeldet. Ein Sachverhalt wurde jedoch für den 15. März 2025 mit folgenden Daten erfasst: Tatzeit: 15. März 2025 Tatort: Bremen Zähldelikt: § 224 des Strafgesetzbuchs Phänomenbereich: PMK -links- Oberthemenfelder: Konfrontation/Politische Einstellung, Antifaschismus Unterthemenfelder: gegen rechts, Antifaschismus Oberangriffsziele: Person, Partei Unterangriffsziele: Parteirepräsentant/Parteimitglied, AfD Erstmeldung: 26. Mai 2025 Der Bundesregierung ist eine Übermittlung der erfragten Sachverhaltsdarstellungen der Länder auch unter Berücksichtigung des besonderen Gewichts des Parlamentarischen Fragerechts aus den folgenden Gründen nicht möglich: Die Kurzsachverhaltsdarstellungen, die im Rahmen des KPMD-PMK an das Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle übermittelt werden, beruhen auf der Zusammenstellung von Informationen aus den polizeilichen Ermittlungen, die die ermittlungsführenden Länder an das BKA als Zentralstelle übermitteln. In den Sachverhaltsdarstellungen werden neben dem Tatgeschehen auch temporäre Ermittlungsergebnisse abgebildet. Da es sich beim KPMD-PMK um eine Eingangsstatistik handelt und daher die Ermittlungen bei der Erstellung der Zusammenstellung der Erkenntnisse zum Tatgeschehen in der Regel noch nicht abgeschlossen sind, können regelmäßig Informationen enthalten sein, die im Falle des Bekanntwerdens den ungehinderten Fortgang der Ermittlungen gefährden können. 33. Abgeordneter Sergej Minich (AfD) Wie sieht der von der Bundesregierung durch das Bundesministerium des Innern gestartete ressortübergreifende Abstimmungsprozess zur Entwicklung einer Strategie gegen Linksextremismus (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeilen 2733–2734) konkret aus, und wann kann mit ersten Ergebnissen dieses Prozesses gerechnet werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. September 2025 Unter Federführung des Bundesministeriums des Innern (BMI) wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte Strategie der Bundesregierung zur konsequenten Verfolgung und Bekämpfung linksextremistisch motivierter Straftaten und Strukturen gemeinsam mit den Ländern sowie unter Beteiligung des Geschäftsbereichs des BMI erarbeitet. Der Arbeitsprozess hierzu wurde bereits angestoßen. Im weiteren Verlauf des Erarbeitungsprozesses ist vorgesehen, ausgehend von einem herzustellenden Überblick über die bereits bestehenden Bekämpfungsmaßnahmen in Bund und Ländern relevante Stimmen insbesondere aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu beteiligten. Die Strategie soll bis Ende 2026 finalisiert werden. 34. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) In wie vielen Fällen wurde seit 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung Personen die deutsche Staatbürgerschaft entzogen, weil sie diese „durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben erworben“ hatten (www.integration sbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-u eber/einbuergerung/wann-muessen-sie-ihre-deuts che-staatsangehoerigkeit-aufgeben--1865128; bitte nach einzelnen Jahren und unter Angabe der drei häufigsten Herkunftsländer aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 17. September 2025 Gemäß Artikel 16 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) darf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden. Ein gemäß Artikel 16 Absatz 1 Satz 2 GG grundsätzlich zulässiger Verlust der Staatsangehörigkeit kann durch einen der Verlusttatbestände eintreten, die in § 17 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) normiert sind. Hierzu zählt unter anderem der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes gemäß § 35 StAG. Hiernach kann eine rechtswidrige Einbürgerung innerhalb von zehn Jahren nach ihrer Bekanntgabe zurückgenommen werden, wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden ist. Nach einer aktuellen Auswertung des Registers Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) im Bundesverwaltungsamt können hinsichtlich der Anzahl der Personen, welche die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grundlage des § 35 StAG seit dem 1. Januar 2021 verloren haben, folgende Angaben gemacht werden: Jahr Anzahl der Rücknahmen gemäß § 35 StAG 2021 135 2022 135 2023 174 2024 232 2025 (Stand: 11.09.) 293 Im Register EStA werden Entscheidungen erst nach ihrer Bestandskraft oder nach ihrem Wirksamwerden erfasst. Es ist daher möglich, dass Entscheidungen erst später aufgenommen werden. Aus diesem Grund können jederzeit Nachtragungen zu früheren Jahren erfolgen, auch spätere Korrekturen sind möglich. Staatsangehörigkeiten werden im Register EStA nicht erfasst. Der Bundesregierung liegen daher keine Daten zu den drei häufigsten Herkunftsländern vor. 35. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 21/1627 die Weisungslage bei der Bundespolizei bezüglich der Frage, wann beschlagnahmte Smartphones mittels IT-Forensik ausgelesen werden (bitte möglichst konkret darstellen anhand welcher Kriterien und bei welchen Delikten IT-Forensik durchzuführen ist), und bezieht sich die Zahl von 1.500 durchgeführten IT- Forensiken lediglich auf Untersuchungen, die das Bundeskriminalamt selbst durchgeführt hat, oder auch auf solche, bei denen auf andere Behörden (z. B. ZITiS) oder private Dienstleister zurückgegriffen wird? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 15. September 2025 Die Durchsuchung, Sicherstellung/Beschlagnahme sowie Durchsicht von elektronischen Speichermedien richten sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der §§ 94, 98, 102, 105, 110 ff. der Strafprozessordnung (StPO). Die Ermittlungsverfahren laufen unter Leitung der jeweiligen Staatsanwaltschaft. Zur Sicherung und Auswertung digitaler Spuren sind die §§ 94 ff. und § 110 StPO einschlägig. Der § 94 StPO regelt die Sicherstellung von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, sowie die Beschlagnahme derselben, sofern diese nicht freiwillig herausgegeben werden. Die Datenerhebung, -speicherung und -auswertung der nach § 94 StPO sichergestellten Daten muss im Einzelfall verhältnismäßig sein und hat sich am Zweck des Ermittlungsverfahrens und der Sicherung der Originalität des Beweismittels auszurichten. Die Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien ist in § 110 StPO gesondert normiert. Die Zahl bezieht sich auf Untersuchungen, die vom Bundeskriminalamt selbst durchgeführt wurden. 36. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, dass gesetzliche Klarstellungen mit Blick auf bestehende Regelungslücken hinsichtlich eines anhaltenden Handels mit personenbeziehbaren Daten durch sogenannte DataBroker, durch die nicht unerhebliche Risiken für die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger, aber auch und gerade von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden, entstehen, dringend notwendig sind, und, sollte dies der Fall sein, bis wann wird sie entsprechende gesetzgeberische Reform-Vorschläge vorlegen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. September 2025 Die Bundesregierung misst dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung höchste Bedeutung bei. Der Handel mit personenbezogenen Daten durch sogenannte „DataBroker“ ist nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nur in engen rechtlichen Grenzen zulässig. Verstöße unterliegen den Kontroll- und Sanktionsbefugnissen der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden. Die Bundesregierung beobachtet aufmerksam die Entwicklungen im Bereich des Datenhandels, in dem sich zunehmend komplexe Geschäftsmodelle herausbilden, die sowohl datenschutzrechtliche als auch sicherheitsrelevante Fragen aufwerfen können. Dies betrifft auch Risiken für besonders sensible Personengruppen, wie etwa Beschäftigte von Sicherheitsbehörden, für die zusätzliche behördenspezifische Sicherheitsvorkehrungen bestehen. Für die rechtliche Einordnung ist maßgeblich, ob Datenmarktplätze selbst als datenschutzrechtlich Verantwortliche einzustufen sind. Dies hängt insbesondere davon ab, ob sie personenbezogene Daten eigenständig verarbeiten oder zumindest mitverantwortlich sind. In diesen Fällen findet das Datenschutzrecht umfassend Anwendung, und es stehen die Instrumente der DSGVO zur Verfügung. Sofern Plattformen dagegen lediglich eine Vermittlungsfunktion ohne eigene Verarbeitung übernehmen, kommt auch eine Regulierung außerhalb des Datenschutzrechts in Betracht. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung in der DSGVO grundsätzlich ein wirksames Instrumentarium, um unzulässige Datenverarbeitungen zu unterbinden. Sie begleitet zugleich die laufenden Diskussionen auf europäischer Ebene eng, um etwaige Vollzugsprobleme zu identifizieren und wirksam zu adressieren. Sollte sich zeigen, dass zusätzliche Regelungen erforderlich sind, wird die Bundesregierung die erforderlichen Schritte prüfen. Dies kann, je nach Sachlage, auch gesetzgeberische Maßnahmen einschließen. 37. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird die Bundesregierung die Initiative von Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay gemeinsam mit der palästinensischen Gemeinde Hannover und dem Landesverband der jüdischen Gemeinden von Niedersachsen K.d.ö.R., der sich inzwischen weitere Städte angeschlossen haben und die auch Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies bekräftigt (www.stern.de/gesellschaft/regional/nie dersachsen-bremen/offener-brief--appell-an-kanzl er--hannover-will-kinder-aus-gaza-behandeln-360 44930.html), dahingehend unterstützen, dass sie ein geordnetes Verfahren für eine Aufnahme von Kindern aus dem Gazastreifen und aus Israel zur medizinischen Versorgung schafft, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über entsprechende Aufnahmen weiterer europäischer Partner (http://welt.de/politik/deutschland/plus68a5e8c25 6d29713c923b05a/Kinder-aus-Gaza-nach-Deutsc hland-bringen-SPD-ruft-Regierung-zum-Handeln- auf.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. September 2025 Aus Sicht der Bundesregierung sollte für verletzte oder gefährdete Kinder aus Gaza oder Israel die Hilfe vor Ort im Vordergrund stehen. Die Bundesregierung prüft in Einzelfällen die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Einreise von schwerverletzten oder kranken Kindern aus Gaza, damit sie in Deutschland lebensrettende medizinische Behandlungen erhalten, die vor Ort nicht angeboten werden können. So wurde in den Jahren 2024 und 2025 je ein schwerverletztes Kind aus Gaza in Deutschland medizinisch behandelt. Die Kinder wurden jeweils durch die Mutter und in einem Fall durch zwei minderjährige Geschwister begleitet. Alle Personen sind wieder nach Ägypten ausgereist. Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die medizinische Versorgung der Menschen in Gaza und den Nachbarländern, zum Beispiel durch ein Feldkrankenhaus des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes in Rafah über das Deutsche Rote Kreuz und durch die Lieferung von medizinischen Gütern, um Patientinnen und Patienten aus Gaza in Ägypten zu behandeln. Zudem fördert die Bundesregierung das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen sowie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und stellt über das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten grundlegende Gesundheitsdienstleistungen bereit. Im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der EU (UCPM) wurde am 24. April 2024 ein internationales Hilfeleistungsersuchen durch die WHO gestartet, welches immer noch aktiv ist. Hierbei hat die WHO konkret um Unterstützung bei der medizinischen Evakuierung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen aus Gaza nach Europa gebeten. Bislang haben sich zehn EU-Mitgliedstaaten und drei am UCPM teilnehmende Staaten (Albanien, Belgien, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Norwegen, Rumänien, Slowakei, Spanien, die Türkei) am sogenannten „Medevac Gaza“ Verfahren beteiligt, bei denen insgesamt 295 Patienten und 694 Begleitpersonen aus Gaza nach Europa evakuiert wurden (Stand: 11. September 2025). Vor April 2024 wurden 136 Patientinnen und Patienten bilateral durch Italien evakuiert. 38. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Sieht die Bundesregierung mit Blick auf den Zuzug vieler Menschen aus sich in ihrer jeweiligen Heimatregion einander misstrauisch bzw. feindlich gegenüberstehenden Kulturen bzw. Ethnien (www.n-tv.de/regionales/nordrhein-westfalen/Ma ssenschlaegerei-zwischen-Syrern-und-Kurden-in- Duesseldorf-article25913047.html) die Möglichkeit bürgerkriegsähnlicher Zustände in Deutschland für gegeben an (www.welt.de/vermischtes/ar ticle256309214/Messerangriffe-Wir-muessen-auf passen-dass-kein-Krieg-im-eigenen-Land-losbrich t-sagt-der-Arche-Gruender.html), und wenn nicht, weshalb nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. September 2025 Der von Ihnen zitierte Pressebericht über eine „Massenschlägerei zwischen Syrern und Kurden in Düsseldorf“ bezieht sich auf Geschehnisse einer konkreten Versammlungslage, aus der keine bürgerkriegsähnlichen Zustände ableitbar sind. Gleichwohl nimmt die Bundesregierung migrationspolitische Probleme ernst und hat darauf unter anderem mit der Ausweitung der Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Landgrenzen reagiert. 39. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Von wie vielen Fällen über in den Jahren 2015 bis 2025 gescheiterten Abschiebungsversuchen, an denen die Bundespolizei beteiligt war oder hätte beteiligt sein sollen und bei denen die abzuschiebenden Personen anschließend in eine Psychiatrie in Deutschland überwiesen worden sind (https://h amburg.t-online.de/region/hamburg/id_10090956 0/flughafen-hamburg-mann-zieht-messer-kurz-vo r-abschiebung.html), hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte jeweils nach Kalenderjahren angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. September 2025 Der Bundesregierung liegt keine Erkenntnis im Sinne der Fragestellung vor. Zuständig für aufenthaltsbeende Maßnahmen sind die Länder. 40. Abgeordneter Manfred Schiller (AfD) Wie definiert die Bundesregierung sog. Transformationsregionen, bezugnehmend auf die Förderausschreibung „Stärkung politischer Bildung zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Verschwörungsideologien für Träger der politischen Bildung in Transformationsregionen“, für welche die Bundeszentrale für politische Bildung Mittel in Höhe von 482.057,51 Euro verausgabt hat, und falls es keine genaue Definition und Abgrenzung gibt, wie und durch wen werden die Zielregionen dann erkannt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. September 2025 Die Förderausschreibung „Stärkung politischer Bildung zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Verschwörungsideologien für Träger der politischen Bildung in Transformationsregionen“ war laut Ausschreibungstext an „lokale Gesellschaften in Transformationsregionen [oder] strukturschwache Räume, insbesondere im ostdeutschen Raum“ gerichtet. Die Kriterien bezogen sich somit auf Transformation im Sinne grundlegender regionaler Veränderungen oder Strukturschwäche, wobei ein besonderer Fokus auf den ostdeutschen Raum gelegt wurde. Eine „Transformationsregion“ wurde als Raum verstanden, der tiefgreifende wirtschaftliche und/oder sozioökonomische Veränderungen in der jüngeren Vergangenheit durchlaufen hat oder durchläuft. Gefragt waren laut Ausschreibungstext vor allem sozialräumliche Ansätze, in denen folgerichtig die Projekte selbst einen Bezug zu Transformationsprozessen oder strukturschwachen Räumen hergestellt haben. Die Förderanträge wurden entlang der mit der Ausschreibung veröffentlichten Bewertungsmatrix durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) fachlich bewertet und ausgewählt. Die Projekte wurden in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1515 verwiesen. 41. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2014 bis 2024 von Ausländern begangen (bitte für den Gesamtzeitraum nach den zehn häufigsten Nationalitäten sowie nach den vier häufigsten Straftaten aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. September 2025 Die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt anhand der Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Im genannten Zeitraum von 2014 bis 2024 wurden in der PKS beim PKS-Schlüssel „Straftaten insgesamt“ 13.371.110 Fälle mit mindestens einer nichtdeutschen tatverdächtigen Person erfasst. Die in dem Gesamtzeitraum 2014 bis 2024 erfassten Fälle zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen (TV) können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Nationalität Anzahl Fälle für „Straftaten insgesamt mit“ mindestens einem TV der genannten Nationalität Türkei 1.372.911 Syrien 1.161.446 Polen   915.399 Rumänien   914.749 Afghanistan   649.022 Serbien   449.072 Irak   418.818 Italien   376.853 Bulgarien   374.480 Marokko   341.374 Die im Gesamtzeitraum 2014 bis 2024 am häufigsten in der PKS erfassten Delikte, bei denen mindestens eine nichtdeutsche tatverdächtige Person erfasst wurde, können nachstehender Tabelle entnommen werden. PKS-Schlüssel Straftat Anzahl Fälle mit mindestens einem nichtdeutschen TV 326000 Einfacher Ladendiebstahl von sonstigem Gut 1.468.492 725712 Unerlaubter Aufenthalt nach unerlaubter/ ungeklärter Einreise 1.237.573 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 des Strafgesetzbuchs 1.221.057 515001 Beförderungserschleichung   899.663 42. Abgeordneter Martin Sichert (AfD) Aus welchen Staaten erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung die Einreise von Asylbewerbern aus Venezuela nach Deutschland im Jahr 2024 (bitte die 14 häufigsten Staaten inklusive jeweiliger Anzahl auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. September 2025 Belastbare Daten im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor, da Reisewege von venezolanischen Staatsangehörigen, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, statistisch nicht erfasst werden. 43. Abgeordnete Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung die Einführung eines zentralen Gebäude- und Wohnungsregisters, und soll dieses auch für die Bundesländer nutzbar sein, und wenn ja, bis wann? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. September 2025 Die Einführung eines zentralen Gebäude- und Wohnungsregisters ist derzeit nicht geplant. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 44. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass gezielte Angriffe auf Personen und Infrastruktur im Hoheitsgebiet eines Drittstaates – wie jüngst in Doha – einen klaren Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta darstellen, und wenn ja, warum vermeidet sie es, das Vorgehen Israels im Iran und nun in Katar als völkerrechtswidrig einzustufen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 18. September 2025 Der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul hat sich am 9. September 2025 klar geäußert: Der Angriff Israels in Doha verletzt nicht nur die territoriale Souveränität Katars, sondern gefährdet auch die Bemühungen zur Freilassung der Geiseln. 45. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu dem Vorfall im Hafen von Sidi Bou Saïd in Tunesien, bei dem das unter portugiesischer Flagge fahrende Schiff der Global Sumud Flotilla in der Nacht vom 8. auf den 9. September 2025 mutmaßlich durch ein Flugobjekt aus der Luft, möglicherweise eine Drohne, getroffen und beschädigt wurde, wie unter anderem in einem Bericht von „Euronews“ vom 9. September 2025 dargestellt (https:// de.euronews.com/2025/09/09/gaza-flotilla-tunesie n-drohne), und wenn ja, welche, ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um eine unabhängige Untersuchung des Vorfalls zur Wahrung völkerrechtlicher Standards zu unterstützen, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 17. September 2025 Die Bundesregierung verfügt über keine gesicherten eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung. 46. Abgeordneter Stefan Keuter (AfD) Wie viele ehemaligen Ortskräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Stand heute in Afghanistan von den Taliban getötet? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 18. September 2025 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 47. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) Wie ist die Aussage des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul, sein pakistanischer Kollege habe erklärt, dass aus seiner Sicht bis zum Jahresende Zeit sei, um die Verfahren zur Aufnahme gefährdeter afghanischer Personen durchzuführen (vgl. z. B. Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 3. September 2025, „Pakistan stellt Berlin Bedingungen für Rückkehr von Afghanen“), damit vereinbar, dass danach erneut acht Personen mit einer Aufnahmezusage Deutschlands in Pakistan zur Abschiebung festgenommen wurden bzw. weitere davon bedroht waren (vgl. www.tagesschau.de/ausland/asien/pakist an-festnahme-afghanen-100.html), und was ist der Grund dafür, dass das Auswärtige Amt zur Visumserteilung an afghanische Personen mit einer Aufnahmezusage vom Verwaltungsgericht Berlin durch die Androhung eines Zwangsgelds in Höhe von bis zu 10.000 Euro gezwungen werden musste (laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 3. September 2025, „Hilferuf aus Kabul“, verwies das Verwaltungsgericht auf eine „Beharrlichkeit“, mit der das Auswärtige Amt dem ersten gerichtlichen Beschluss zur Visumserteilung nicht nachgekommen sei, die dafür gegebene Begründung habe gelautet, es sei „derzeit nicht beabsichtigt, der Verpflichtung (…) nachzukommen“; bitte ausführen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 16. September 2025 Es besteht Konsens mit der pakistanischen Regierung, die Aufnahmeverfahren bis zum Jahresende geordnet abzuschließen. Die Bundesregierung steht weiterhin in einem kontinuierlich engen, hochrangigen Austausch mit der pakistanischen Regierung hinsichtlich der Situation afghanischer Staatsangehöriger mit deutscher Aufnahmezusage in Pakistan und Afghanistan. Die Visavergabe des Auswärtigen Amts fußt auf Recht und Gesetz. Das beinhaltet im Einzelfall auch, dass laufende Rechtsmittelverfahren abgeschlossen werden. Jede ergangene Gerichtsentscheidung wird sorgfältig geprüft, einschließlich möglicher Auswirkungen auf andere laufende und zukünftige Verfahren und etwaiger erforderlicher Umsetzungsschritte. Das Auswärtige Amt stimmt sich hierzu eng mit dem Bundesministerium des Innern ab. 48. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Welche Hilfen leistet die Bundesregierung den vom Erdbeben vom 31. August/1. September 2025 Betroffenen in Afghanistan, insbesondere auch Frauen und Kindern, und in welcher Höhe (bitte die Hilfeleistungen so konkret wie möglich auflisten), und wie gewährleistet sie, dass die Hilfe bei ihnen ankommt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 16. September 2025 Im Jahr 2025 leistete die Bundesregierung in Afghanistan humanitäre Hilfe in Höhe von bisher rund 32 Mio. Euro, die auch den vom Erdbeben betroffenen Menschen zugutekommt. Die humanitäre Hilfe wird regierungsfern, ausschließlich über humanitäre Organisationen geleistet, um sicherzustellen, dass sie direkt bei den Menschen ankommt, die am dringendsten darauf angewiesen sind, vor allem auch Frauen und Kinder. Dafür hat die Bundesregierung sich mit anderen Gebern darauf verständigt nur Projekte zu fördern, in denen Frauen weiterhin arbeiten können und in deren Implementierung Frauen und Kinder erreicht werden. Für die humanitäre Nothilfe aufgrund des Erbebens hat die Bundesregierung Caritas International 700.000 Euro und Save the Children 300.000 Euro im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung zur Verfügung gestellt. Zudem hat die Bundesregierung 1 Mio. Euro in den Afghanistan Humanitarian Fund (AHF) der Vereinten Nationen eingezahlt, der humanitären Partnern vor Ort für die Umsetzung im Erdbebengebiet Mittel bereitstellt. Die Bundesregierung steuert die Verteilung der Mittel über ihre Mitgliedschaft im Beirat des Fonds. Darüber hinaus finanziert die Bundesregierung Maßnahmen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Form von Hilfsgüterlieferungen über die humanitäre Luftbrücke der EU sowie Unterstützung für den Türkischen Roten Halbmond in Afghanistan (insgesamt 200.000 Euro). Die Bundesregierung setzt sich aktiv dafür ein, dass humanitäre Hilfe vor Ort weiterhin entsprechend der humanitären Prinzipien geleistet werden kann – also unparteiisch, unabhängig, neutral und menschlich. 49. Abgeordneter Gerold Otten (AfD) Beabsichtigt die Bundesregierung, sich den US- amerikanischen Sanktionen gegen die Republik Indien anzuschließen bzw. auf Ebene der EU Sanktionen gegen Indien zu unterstützen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 16. September 2025 Die Vereinigten Staaten von Amerika erheben auf Importe aus Indien einen allgemeinen Zoll in Höhe von 25 Prozent. Dieser wurde als Reaktion auf den fortgesetzten Import von Rohöl aus Russland auf 50 Prozent erhöht. Die Europäische Union hat keine dementsprechenden Maßnahmen ergriffen. Über mögliche Sanktionen, etwa gegen Unternehmen, die Sanktionen im Kontext der russischen Aggression gegen die Ukraine umgehen, entscheiden die EU-Mitgliedstaaten einstimmig und gemeinsam. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 50. Abgeordneter Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchem Grund hat das Bundesministerium der Verteidigung den jüngsten Millionenauftrag an die Firma CompuGroup Medical Deutschland AG nicht auf den üblichen Transparenzplattformen (z. B. Vergabeplattform des Bundes) bekannt gemacht, und welche Vorkehrungen wurden getroffen, um mögliche Interessenkonflikte im Hinblick auf die bekannten Verbindungen des Firmengründers Frank Gotthardt zur CDU und dessen Finanzierung der wegen rechtspopulistischer Inhalte in Kritik stehenden Online-Plattform „NI- US“ – der auch Angebote wie „Exxpress“ angehören, die in der Vergangenheit wiederholt russische Propaganda im deutschsprachigen Raum verbreitet haben – auszuschließen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 18. September 2025 Die Vergabe des Auftrags für die Bereitstellung und den Betrieb eines Patientenverwaltungssystems für die truppenärztliche Versorgung erfolgte durch die BWI GmbH als öffentlicher Auftraggeber in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV). Die Bekanntmachung des vergebenen Auftrags erfolgte entsprechend der Vorgaben der VSVgV fristgerecht am 15. Juli 2025 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (https://ted.europa.eu/en/notic e/-/detail/461669-2025). Die Prüfung der Eignung der Bieter erfolgte nach den bekanntgemachten Eignungskriterien. Ein Ausschluss von Unternehmen in Vergabeverfahren ist grundsätzlich nur in den rechtlich vorgegebenen Fallkonstellationen und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, insbesondere der §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vergaberechtlich zulässig. Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe in § 123 GWB sowie der fakultativen Ausschlussgründe in § 124 GWB ist dabei abschließend. Erkenntnisse, die einen Ausschluss der CompuGroup Medical Deutschland AG mangels Eignung, insbesondere nach den §§ 123, 124 GWB hätten rechtfertigen können, lagen nicht vor. 51. Abgeordneter Christoph Grimm (AfD) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Überlegungen zur Einrichtung eines Bundeswehrstandortes in der Gemeinde Dabel (Landkreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg- Vorpommern), und falls ja, welche konkreten Standorte oder Konzeptansätze werden dabei geprüft? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 17. September 2025 Die Einrichtung eines Bundeswehrstandortes in der Gemeinde Dabel ist derzeit nicht geplant. 52. Abgeordneter Christoph Grimm (AfD) Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit einem möglichen Bundeswehrstandort in der Gemeinde Dabel (Landkreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern) Gespräche oder schriftliche Kontakte mit staatlichen Verantwortungsträgern der Gemeinde, des Landkreises oder des Landes Mecklenburg- Vorpommern gegeben, und wenn ja, was war deren Inhalt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 18. September 2025 Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Gesprächen oder schriftlichen Kontakten im Sinne der Fragestellung. Es wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 51 verwiesen. 53. Abgeordneter Lars Haise (AfD) Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, dass nach derzeitigem Planungsstand des Wehrdienst- Modernisierungsgesetzes ausschließlich Personen mit männlichem Geschlechtseintrag zur verpflichtenden Abgabe des Onlinefragebogens herangezogen werden sollen, während nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag eine Änderung des Geschlechtseintrags jederzeit ohne Begründung möglich ist, sodass sich Personen durch eine entsprechende (auch nur temporäre) Änderung des Geschlechtseintrags der Verpflichtung zur Fragebogenabgabe, der anschließenden Musterung sowie einem etwaigen Wehrdienst vollständig entziehen können, und falls ja, sieht die Bundesregierung darin einen strukturellen Widerspruch zwischen Wehrpflicht und Selbstbestimmungsgesetz, und wenn ja, welche rechtlichen oder administrativen Maßnahmen plant sie dagegen, um eine mögliche Ungleichbehandlung oder Aushöhlung der Wehrpflicht zu verhindern, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 16. September 2025 Die mit Ihrer Frage implizierte Herabsetzung von Personen, die von ihrem Recht nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag Gebrauch machen, weist die Bundesregierung ausdrücklich zurück. Die Ihrer Frage zugrunde liegende Rechtslage stellt sich vorläufig im Hinblick auf die noch ausstehende Parlamentsbefassung mit dem am 27. August 2025 vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes wie folgt dar: Das Befüllen des Online-Fragebogens ist für Männer verpflichtend. Für Personen anderen Geschlechts (Frauen und Personen mit Geschlechtseintrag „divers“ oder auch ohne Geschlechtseintrag) ist die Befüllung und Rücksendung freiwillig. Diese geschlechterspezifische Unterscheidung ergibt sich aus Artikel 12a des Grundgesetz (GG), § 1 des Wehrpflichtgesetzes. Der jeweils aktuelle Geschlechtseintrag ist gemäß § 6 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) maßgeblich für die Verpflichtung zur Beantwortung des Fragebogens. Gleiches gilt für die Musterung und Einberufung. Gemäß § 9 SBGG bleibt die rechtliche Zuordnung einer Person zum männlichen Geschlecht, soweit es den Dienst mit der Waffe auf Grundlage des Artikels 12a GG und hierauf beruhender Gesetze betrifft, für die Dauer des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nach Artikel 80a GG bestehen, wenn in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit diesem die Änderung des Geschlechtseintrags von „männlich“ zu „weiblich“ oder „divers“ oder die Streichung der Angabe zum Geschlecht erklärt wird. Unmittelbar ist der zeitliche Zusammenhang während eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls sowie ab einem Zeitpunkt von zwei Monaten vor Feststellung desselben. 54. Abgeordneter Jan Ralf Nolte (AfD) Gehört es zu den Arbeitsmethoden des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD), wie mir in einem Einzelfall zugetragen wurde, Angehörige, Freunde oder Lebenspartner (außerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung – BMVg – einer Person) einer Person, welche vom BAMAD bearbeitet bzw. aufgeklärt wird, dahingehend unter Druck zu setzen, dass eine Nichtkooperation negative berufliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 15. September 2025 Bei seiner Aufgabenerfüllung handelt das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse. Es gehört daher nicht zu den Arbeitsmethoden des BAMAD, befragte Personen dahingehend unter Druck zu setzen, dass eine Nichtkooperation negative berufliche Konsequenzen nach sich ziehen werde. Bei offenen Befragungen wird die befragte Person vor Beginn der Befragung auf den Erhebungszweck, die Freiwilligkeit der Teilnahme an der Befragung sowie die Freiwilligkeit ihrer Angaben hingewiesen (vgl. § 4 Absatz 1 Satz 1 MADG i. V. m. § 8 Absatz 4 BVerfSchG). Dabei ist auch die Befragung von Personen zulässig, die nicht dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung angehören. 55. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Sind mir vorliegende Informationen, nach denen diejenige Brigade der deutschen Bundeswehr, die gegenwärtig im Einsatzland Litauen weiter aufgestellt wird (www.bundeswehr.de/de/auftrag/vertei digung/aufgaben/bundeswehr-litauen-grosse-schri tte-deutsche-kampfbrigade), mit Waffen und Material anderer Großverbände der Bundeswehr ausgestattet worden ist, zutreffend, und wenn ja, um welche Umfänge an Waffen und Material handelt es sich? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 18. September 2025 Ja, die Brigade in Litauen wird prioritär ausgestattet. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Im Übrigen birgt eine Offenlegung der angefragten Informationen die Gefahr, dass Einzelheiten über schutzwürdige Interessen unseres Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser Informationen wird eine detaillierte Lage über die Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Bundeswehr aktuell und für die nächsten Jahre abgegeben. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. 56. Abgeordneter Ulrich Thoden (Die Linke) Wie viele Teilnehmende aus den Vertrags- und Teilnehmerstaaten der verschiedenen Rüstungskontrollvereinbarungen haben seit dem Jahr 2020 die multinationalen Rüstungskontrolllehrgänge des Zentrums für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBw) besucht, und welche Finanzmittel standen dem ZVBw in diesem Zeitraum für die Ausbildungsdurchführung zur Verfügung (bitte pro Jahr, Anzahl der Teilnehmenden untergliedert in militärische und zivile Vertreterinnen und Vertreter und Finanzquellen auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 18. September 2025 Die Zahl der Teilnehmenden im Sinne der Fragestellung stellt sich wie folgt dar: Internationale Teilnehmende an Lehrgängen des ZVBw Jahr militärisch zivil 2020  6  0 2021 30  6 2022 26  8 2023 89 16 2024 74 16 2025 57 10 (bis 09/25) Dem ZVBw stehen Mittel für „Aufwendungen für die Wahrnehmung von Verpflichtungen im Rahmen der Rüstungskontrolle“ gemäß Kapitel 1410 Titel 534 01 zur Verfügung. Aus diesen Mitteln wird auch die Durchführung von Lehrgängen im Sinne der Fragestellung finanziert. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 57. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Warum ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Installation einer Wärmepumpe in einem deutschen Haushalt signifikant teurer als in anderen EU-Ländern (z. B. vgl. www.linkedin.com/posts/ christoph-podewils_reisen-bildet-ja-bekanntlich-i m-hochlohnland-activity-7361818011843936256- 9yOP?utm_source=share&utm_medium=membe r_ios&rcm=ACoAAETQO9YBuNva2wdFbj6PTr c88dcV_iJjFG0; bitte die ausschlaggebenden Faktoren auflisten), und liegen der Bundesregierung Analysen und Zahlen zur Preisentstehung, zu Preiszusammensetzungen und zu Preistreibern (z. B. Umfeldgründen, Anforderungen) vor, und wenn ja, welche, und wenn nein, wird die Bundesregierung eine solche Analyse beauftragen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 17. September 2025 Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Kosten für die Installation von Wärmepumpen in Deutschland höher als in einigen anderen EU- Ländern, unter anderem Schweden (wie im angegebenen Link benannt). Ein ähnliches Kostenniveau wie in Deutschland weist Österreich auf. Gründe für die Kostenunterschiede können etwa sein: – Strukturelle Unterschiede in den Ländern, beispielsweise bedeutet die Installation einer Wärmepumpe in Deutschland in der Regel einen Systemwechsel von Gasheizung zu Wärmepumpe. Der erwähnte schwedische Markt weist eine hohe Durchdringung mit Wärmepumpen auf, so dass zumeist ein kostensparender 1:1-Austausch stattfindet. – Erschwerte Installation durch größere und weniger standardisierte Häuser. – Unterschiedliche Kaufpräferenzen und Komfortansprüche; der Markt in Deutschland wird durch qualitativ hochwertigere Produkte bestimmt; zudem gibt es unterschiedliche Kundenanforderungen an den Komfort von Heizungsanlagen, etwa die kurzfristige Verfügbarkeit von Trinkwarmwasser, Steuerung etc. – Ausgestaltung der Förderung; die Förderhöhe kann Anreize bieten, höhere Preise im Markt durchzusetzen. Mit Blick darauf hat die Bundesregierung den Deckel für die förderfähigen Kosten in der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) in der Richtlinien-Novelle vom 1. Januar 2024 von 60.000 auf 30.000 Euro herabgesetzt. – Höhere Anforderungen an Effizienz und Technik beim Einbau von Wärmepumpen. – Wärmepumpen mit durchschnittlich höheren Nennwärmeleistungen. – Hohes Lohnniveau in Deutschland. – Knappe Kapazitäten im Handwerk. Der Bundesregierung liegen folgende Preisanalysen vor: – Analyse des Instituts für Energie- und Umweltforschung (ifeu) et al. zu Kosten und Material von Wärmepumpen in Deutschland und ausgewählten EU-Mitgliedstaaten; – Untersuchung der RWTH Aachen und Octopus Energy zu Preisen von Wärmepumpen in Deutschland und im Vereinigten Königreich. 58. Abgeordneter Marcel Bauer (Die Linke) Gab es seit der Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 12. Juni 2025, in der die Übernahme von Vion-Standorten in Bayern und Baden- Württemberg durch die Premium Food Group ApS & Co KG/Tönnies Lebensmittel GmbH & Co. KG untersagt wurde, weitere Kontakte und weiteren Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Unternehmens und dem Kartellamt oder der Bundesregierung (bitte Teilnehmende, Datum, Zweck und Gegenstand der Gespräche darstellen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 11. September 2025 Datum Teilnehmende Ministerium/ Bundeskartellamt Teilnehmende Tönnies/Premium Food Group Zweck und Gegenstand des Gesprächs 09.07.2025 PSt‘in Connemann (BMWE) Clemens Tönnies Telefonische Entgegennahme von Informationen durch PSt‘in Co zum Stand der angestrebten Übernahme „Premium Food Group/Vion“ 13.08.2025 PSt‘in Connemann (BMWE) Clemens Tönnies Telefonischer Austausch zum Schlachthof in Sögel (Wahlkreis PSt‘in Connemann) 18.08.2025 PSt‘in Connemann (BMWE) Clemens Tönnies Telefonischer Austausch zum Schlachthof in Sögel (Wahlkreis PSt‘in Connemann) 26.08.2025 St Prof. Dr. Dr. Schick (BMLEH) Premium Food Group: Hr. Dosch Teilnahme Hr. Dosch an einem Gespräch von St Schick mit dem Verband der Fleischwirtschaft e. V. zu den Themen Tierhaltungskennzeichnung, Herkunftskennzeichnung, Reise nach China, Start-ups Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie der Präsident und der Vizepräsident des Bundeskartellamtes pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen, darunter Unternehmen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Gesprächsinhalte) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. 59. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Zu welchem Wert der Anteile der Rosneft Deutschland GmbH an den Raffineriegesellschaften PCK Raffenerie GmbH, BAYERNOIL Raffeneriegesellschaft mbH und MiRO Mineraloelraffenerie Oberrhein GmbH & Co. KG kommt das von den – unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur stehenden – deutschen Rosneft- Töchtern beauftragte Wertgutachten (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 86 der Abgeordneten Heidi Reichinnek auf Bundestagsdrucksache 21/1089; bitte für die Gesellschaften einzeln auflisten und wesentliche Gründe für die Bewertung nennen; sofern nötig, bitte Antwort an die Geheimschutzstelle)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 17. September 2025 Das genannte Gutachten wurde von Rosneft Deutschland in Auftrag gegeben. Die erbetenen Informationen aus diesem Gutachten stellen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar und sind insoweit grundsätzlich schützenswert. Da sich das Unternehmen nicht im Bundeseigentum befindet, darf diese Information nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn sie für die Kontrolle der Aufgabenerfüllung des Bundes relevant ist. Denn die Kontrolle des Deutschen Bundestages erstreckt sich nur auf diesen Handlungs- und Verantwortungsbereich. Der Bund ist in diesem Fall als Treuhandverwalter über Rosneft Deutschland tätig. Für diese Aufgabe ist der genaue Wert des Unternehmens jedoch nicht relevant. Aus diesem Grund besteht diesbezüglich auch kein Auskunftsrecht des Deutschen Bundestages und die angeforderten Informationen können folglich nicht beschafft und übermittelt werden. 60. Abgeordneter Julian Joswig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann beabsichtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die zweite Gebotsrunde für Klimaschutzverträge im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds zu starten, und wie erklärt die Bundesregierung die Absenkung der im Haushalt 2025 mit 100 Mio. Euro ausgewiesenen Mittel für Klimaschutzverträge im Klima- und Transformationsfonds (KTF) auf nur noch 54 Mio. Euro im Haushaltsentwurf 2026, obwohl angesichts weiterer Gebotsrunden absehbar steigende jährliche Förderverpflichtungen bestehen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 19. September 2025 Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen die Förderprogramme zur Dekarbonisierung der Industrie – darunter auch das Programm Klimaschutzverträge (KSV) – fortgeführt und so weiterhin Differenzverträge für Investitionen in CO2-arme Produktionsansätze angeboten werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zeitnah Details zu einer weiteren Gebotsrunde und die damit einhergehende Überprüfung des Instruments kommunizieren. Aufgrund der Ausgestaltung der Differenzverträge, die eine Auszahlung an geförderte Unternehmen erst mit Inbetriebnahme der Anlagen vorsieht, sind die in den jeweiligen genannten Haushalten vorgesehenen Barmittel ausschließlich für das Instrument begleitende Maßnahmen, wie beispielsweise den Projektträger, vorgesehen. Gewisse Schwankungen zwischen den Jahren sind hierbei nicht unüblich. 61. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anteile, die von der TanQuid GmbH & Co. KG an der Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH gehalten werden, ebenfalls von dem Kaufinteresse der Sunoco LP an der TanQuid GmbH & Co. KG betroffen, und wenn ja, sind sie ebenfalls Teil der Prüfung im Investitionsprüfverfahren? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 17. September 2025 Die Bundesregierung prüft derzeit nach Außenwirtschaftsrecht die Übernahme der TanQuid GmbH & Co. KG durch die Sunoco LP. Teil der Investitionsprüfung sind immer auch die von dem in Rede stehenden Erwerb mittelbar umfassten deutschen Tochtergesellschaften und (die Schwellenwerte in der Investitionsprüfung überschreitenden) Beteiligungen der deutschen Zielgesellschaft. 62. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wurde dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) der beauftragte Monitoringbericht zum Stand der Energiewende bereits von den beauftragten Stellen, der BET Consulting GmbH und dem Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität zu Köln gGmbH (EWI) zugeleitet, und falls ja, welche Änderungen und Ergänzungen am Endbericht dieser beiden Institute nimmt das BMWE derzeit vor der Veröffentlichung des Berichtes vor? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 18. September 2025 Der Bericht liegt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) vor. Das BMWE hat den Bericht am 15. September 2025 unverändert veröffentlicht, er ist unter der folgenden Adresse abrufbar: www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/En ergie/energiewende-effizient-machen.pdf?_blob=publicationFile&v=16. 63. Abgeordneter Uwe Schulz (AfD) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Investitionen in Infrastruktur, Forschung und Industrie tatsächlich der Stärkung des deutschen Standortes dienen, und weshalb setzt sie trotz fortgesetzten Marktverlustes meines Erachtens weiterhin in hohem Maße auf europäische Binnenmarktintegration statt auf nationale Industriepolitik (https://deutsche-wirtschafts-nachrichte n.de/716681/schrumpfende-position-deutschland s-weltmarktanteile-gehen-zurueck)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 15. September 2025 Grundsätzlich werden Förderanträge für Industrieinvestitionen entlang der in der jeweiligen Förderrichtlinie aufgeführten Kriterien geprüft und auf Grundlage dessen bewertet. Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) wird eine langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur und zur Förderung des Wirtschaftswachstums geschaffen. Im Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des SVIK sind unter § 10 Erfolgskontrollen vorgesehen, die die Zielerreichung des Sondervermögens überwachen sollen. Zudem unterstützt die Bundesregierung die Errichtung und die Modernisierung von Infrastrukturen in strukturschwachen Gebieten mit regionalpolitischen Maßnahmen, unter anderem im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Forschung und Innovation sind essentiell für die künftige Wettbewerbsfähigkeit sowie die technologische Souveränität Deutschlands. Die Regional-, Forschungs- und Innovationsförderprogramme der Bundesregierung werden regelmäßig evaluiert, wobei positive Effekte festgestellt werden. Die Bundesregierung setzt sowohl auf eine stärkere Binnenmarktintegration als auch auf nationale Maßnahmen zur Stärkung der Industrieunternehmen in Deutschland. Beides sind zentrale Voraussetzungen für das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Aufgrund ihrer Offenheit und Einbindung in internationale, insbesondere europäische Wertschöpfungsketten profitiert die deutsche Wirtschaft erheblich von der europäischen Integration, den Handelsverflechtungen im EU-Binnenmarkt und der Währungsunion. Die wichtigste Handelsregion Deutschlands im Waren- und Dienstleitungshandel ist traditionell die EU, deren Handelsanteil an den deutschen Warenexporten im Jahr 2024 bei 54,2 Prozent lag und bei den Importen bei 52,7 Prozent. Unter den Top-10 der wichtigsten Exportmärkte Deutschlands waren im Jahr 2024 sechs EU-Mitgliedstaaten (Frankreich, die Niederlande, Polen, Italien, Österreich, Belgien), in die zusammengenommen 34,2 Prozent des deutschen Gesamtexportes geliefert wurde. Verschiedene Studien kommen zu dem Ergebnis, dass das deutsche BIP durch die Integration in den EU-Binnenmarkt um 3 bis 8 Prozent gesteigert wird. Die Effekte des Binnenmarktes umfassen u. a. eine breite Marktintegration, Harmonisierung in einer Vielzahl von Bereichen und stärkeren Wettbewerb. Zudem ist der Binnenmarkt eng mit der gemeinsamen Währung verbunden. 64. Abgeordnete Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie würde die Umstellung von einem Umlageverfahren auf ein Erstattungsverfahren zur Finanzierung der Gasspeicherbefüllung im Rahmen der geplanten §§ 35e ff. des Energiewirtschaftsgesetzes des aktuell vorliegenden „Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“ (Bundestagsdrucksache 21/1496) bei Beschluss im Rahmen des Haushalts 2026 berücksichtigt werden, und welchen Einzelplan und Titel plant die Bundesregierung hierbei heranzuziehen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 18. September 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 57 der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden auf Bundestagsdrucksache 21/1406 verwiesen. 65. Abgeordnete Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung für den Fall getroffen, dass bei Beschluss des „Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“ (Bundestagsdrucksache 21/1496) die in § 35g Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgesehene Prognose, die durch den Marktgebietsverantwortlichen im Bezug auf das Gasspeicherumlagenkonto vorzulegen ist, höher ausfällt, als die im Haushalt 2025 festgelegten Mittel, und wie würde die Bundesregierung im Rahmen des Haushalt 2026 bei Beschluss des Entwurfs verfahren, wenn die Schlussrechnung nach § 35g Absatz 4 EnWG einen negative Differenzbetrag hervorbringt und der Marktgebietsverantwortliche einen Anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland hätte? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 17. September 2025 Die Bundesregierung hat die Höhe des Titelansatzes so bemessen, dass die Prognose nach § 35g Absatz 2 des Gesetzentwurfs zum Ausgleich des negativen Saldos auf dem Gasspeicherumlagekonto mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von dem vorgesehenen Mittelansatz im Bundeshaushalt 2025 abgedeckt sein wird. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht vorhersehbar, dass im Jahr 2026 Zahlungen erforderlich sein werden, da die Prognose so spät und damit so genau wie möglich vorgelegt werden wird. Ein sich ggf. ergebender geringer negativer Differenzbetrag ist durch den bestehenden Rechtsanspruch unabweisbar und wird durch die Bundesregierung erstattet. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 66. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie passt die Ankündigung der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär vom 15. Mai 2025, „all das zu bündeln, was zusammengehört – die gesamte Technologie- und Innovationspolitik in einer Hand.“, mit der Realität zusammen, dass zentrale Innovationsförderprogramme wie das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), das Förderprogramm Innovationskompetenz INNO-KOM (und voraussichtlich EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft) weiterhin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie liegen während das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt für die Grundsätze der Innovationsförderung zuständig ist, und wie soll künftig eine einheitliche Strategie der Bundesregierung in der Innovationspolitik sichergestellt werden (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/rede-de r-bundesministerin-fuer-forschung-technologie-un d-raumfahrt-dorothee-baer--2348202; www.hande lsblatt.com/politik/deutschland/ bundesregierungwie-merz-die-fehde-der-ministerien-um-macht-un d-geld-beenden-will/100153494.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 18. September 2025 Mit dem Organisationserlass der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) künftig für die Grundsatzfragen der nationalen und internationalen Innovations- und Technologiepolitik zuständig. Dazu gehört die Entwicklung einer übergreifenden Strategie für die Technologie- und Innovationspolitik der Bundesregierung. Es ist richtig, dass bestimmte Förderinstrumente weiterhin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) angesiedelt sind. Das bedeutet aber keine Schwächung, sondern eine klare Arbeitsteilung. – Das BMFTR entwickelt die strategischen Leitlinien, bündelt die technologische Perspektive und sorgt für die Verzahnung mit Forschung und Raumfahrt. – Das BMWE behält mit seinen Programmen die operativen Instrumente der Wirtschaftsförderung, die auf die unmittelbare Umsetzung in Unternehmen zielen. Um eine einheitliche Strategie sicherzustellen, wird zwischen beiden Häusern ein strukturiertes Koordinierungsverfahren etabliert. Geplant ist insbesondere eine gemeinsame Arbeitsgruppe, die regelmäßig den Stand der Umsetzung und die Kohärenz zwischen Grundsatzfragen und Förderinstrumenten prüft und Impulse für die Weiterentwicklung gibt. Damit wird gewährleistet, dass Deutschland künftig über eine kohärente, abgestimmte Innovationspolitik verfügt von der strategischen Grundsatzgestaltung im BMFTR bis hin zur Umsetzung in den Förderprogrammen des BMWE. 67. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Bund und Länder künftig effizient und abgestimmt bei zentralen wissenschaftspolitischen Fragen, wie sicherheitsrelevanter Forschung, der baulichen Sanierung sowie der Digitalisierung des Wissenschaftssystems, zusammenarbeiten, und bis wann ist mit einer verbindlichen Priorisierung und Aufgabenteilung zu rechnen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 18. September 2025 In der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) behandeln Bund und Länder alle sie gemeinsam berührenden Fragen der wissenschafts- und forschungspolitischen Strategien, der Wissenschaftsförderung und des Wissenschaftssystems. Die GWK setzt hierzu auf dem fachlichen Austausch des GWK-Ausschusses und der Fach-Arbeitsgruppen auf. Als Gast nimmt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) zudem partiell an den der Selbstkoordinierung der Länder dienenden Sitzungen der Wissenschaftsministerkonferenz der Länder teil und nutzt diese zum intensiven Austausch. Darüber hinaus existieren themenspezifische Austauschformate, um eine zielgerichtete, fachbezogene Abstimmung und Koordinierung zwischen Bund und Ländern sicherzustellen. Dies erfolgt jeweils vor dem Hintergrund der im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland angelegten Souveränität der Länder. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hat die Bundesregierung eine Schnellbauinitiative von Bund und Ländern zur Modernisierung, energetischen Sanierung und digitalen Ertüchtigung von Hochschulen und Universitätskliniken, inklusive Mensen und Cafeterien als befristetes Investitionsprogramm angekündigt. Möglichen Vereinbarungen mit den Ländern zur Ausgestaltung und Beginn dieser Initiative kann nicht vorgegriffen werden. Das Programm Junges Wohnen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist ein Sonderprogramm im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus, dessen Ziel die Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende durch Neubau und Modernisierung ist. Seit dem Programmjahr 2023 stellt der Bund den für die soziale Wohnraumförderung zuständigen Ländern hierfür Finanzhilfen in Höhe von 500 Mio. Euro je Programmjahr zur Verfügung. Mit den Finanzhilfen des Bundes und den Eigenmitteln des jeweiligen Landes können vom Land entsprechende Förderprogramme zum Wohnheimbau und zur -modernisierung aufgelegt werden. Für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wird eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen. Erste Priorisierungen sind durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG), das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) und durch den Regierungsentwurf zum Haushaltsgesetz erfolgt. Die Bundesregierung befindet sich zu den in Ihrer Frage genannten Themen zudem weiterhin in enger Abstimmung mit den Ländern. 68. Abgeordneter Sergej Minich (AfD) Teilt die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär meine Auffassung, dass ein Deutsch-Italienisches Zentrum für den Europäischen Dialog nicht unbedingt in einer Villa am Comer See („Villa Vigoni“) stattfinden muss, die im Rahmen ihrer Bau- und weiteren Liegenschaftunterhaltungsmaßnahmen sehr viele Haushaltsmittel verbraucht, sondern ebenso gut in einem weniger kostspieligen Büro, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 19. September 2025 Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt teilt Ihre Auffassung nicht. Zweckbestimmung der Villa Vigoni ist deren Nutzung zur deutsch- italienischen Völkerverständigung und zur Entwicklung der deutsch- italienischen Beziehungen. Auf Grundlage einer völkerrechtlichen Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der italienischen Regierung wurde hierzu im Jahr 1986 der binationale Verein „Villa Vigoni e. V.“ mit dem Deutsch-Italienischen Zentrum für den Europäischen Dialog in Loveno di Menaggio gegründet. Bei der Villa Vigoni handelt es sich insofern um weit mehr als ein Büro zur Verwaltung des Vereins. Sie ist eine auf die Zweckbestimmung hin ausgerichtete Tagungs- und Begegnungsstätte, in der Konferenzen, Veranstaltungen und wissenschaftliche Projekte durchgeführt werden. Die für die Villa Vigoni und den Verein zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingesetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 69. Abgeordnete Caren Lay (Die Linke) Aus welchen Mitgliedern besteht die Expertengruppe, die laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „die Harmonisierung von mietrechtlichen Vorschriften, eine Reform zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschafsstrafgesetz und eine Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse vorbereiten“ soll, und wie lautet der konkrete Auftrag an die Kommission (bitte Mitglieder mit Name und Organisation nennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 18. September 2025 Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sieht vor, dass eine Expertengruppe mit Mieter- und Vermieterorganisationen die Harmonisierung von mietrechtlichen Vorschriften, eine Reform zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz und eine Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2026 vorbereiten wird. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Expertengruppe Mietrecht einberufen. Die Expertengruppe hat ihre Arbeit am 16. September 2025 aufgenommen. Bei der Auswahl der Expertinnen und Experten wurde auf ein ausgewogenes Verhältnis von Vertreterinnen und Vertretern der Vermieter- und der Mieterseite geachtet. Auch Vertreterinnen und Vertreter aus Justiz, Wissenschaft und Praxis, etwa der kommunalen Seite, sind Teil der Expertengruppe. Eingeladen mitzuwirken wurden: • Vertreterinnen und Vertreter betroffener Mieter- und Vermieterverbände (Haus und Grund, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Immobilienverband Deutschland, Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Zentraler Immobilien Ausschuss, Verband der Immobilienverwalter Deutschland, Deutscher Mieterbund, Berliner Mieterverein, Frankfurter Mieterverein, Heidelberger Mieterverein, Deutscher Gewerkschaftsbund, Sozialverband VdK Deutschland), • Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft, der Justiz und der Praxis (unter anderem Deutscher Städtetag, Deutscher Richterbund, Institut der Deutschen Wirtschaft, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung). Nach Benennung der Expertinnen und Experten seitens der angeschriebenen Verbände setzt sich die Expertengruppe aus folgenden Mitgliedern zusammen: Name Organisation Prof. Dr. Markus Artz Universität Bielefeld Jost Emmerich Oberlandesgericht München Axel Gedaschko Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. Prof. Dr. Martin Häublein Universität Innsbruck Franco Höfling Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V. Dr. Konstantin Kholodilin Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V. Sebastian Klöppel Deutscher Städtetag Stefan Körzell Deutscher Gewerkschaftsbund Torsten Labetzki Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. Stella Majdandzic Mieterschutzverein Frankfurt Sabine Mederake Deutscher Richterbund Dr. Christian Osthus Immobilienverband Deutschland e. V. Stefan Schetschorke Berliner Mieterverein e. V. Helge Schulz Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. Astrid Siegmund Landgericht Berlin II Prof. Dr. Michael Voigtländer Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. Fritz Vollrath Mieterverein Heidelberg und Umgebung e. V. Dr. Kai Warnecke Haus & Grund Deutschland – Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V. Dr. Melanie Weber-Moritz Deutscher Mieterbund e. V. Prof. Dr. Kilian Wegner Sozialverband VdK Deutschland e. V. 70. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob es nach den Verurteilungen von Sprüchen wie „Alles für Deutschland“ eine Auflistung von verbotenen Parolen und Sprüchen gibt, die in Deutschland verurteilt wurden, wodurch verboten wurde, diese zu sagen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 19. September 2025 Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einer Auflistung im Sinne der Fragestellung. § 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) stellt es unter anderem unter Strafe, Parolen einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei, einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation zu verwenden. Ob die Verwendung einer bestimmten Parole strafbar ist, hängt nicht davon ab, ob es wegen der Verwendung dieser konkreten Parole schon einmal zu einer Verurteilung gekommen ist, sondern davon, ob sie ein Kennzeichen einer entsprechenden Organisation ist. 71. Abgeordnete Julia Schneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 keine Mittel für das Netzwerk und die Auszeichnung „Verbraucherschule“ vorgesehen sind, obwohl im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD die Fortsetzung der Förderung ausdrücklich zugesagt wurde? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 16. September 2025 Das Netzwerk und die Auszeichnung Verbraucherschule sind Angebote der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv), für die wie bereits in der Vergangenheit kein spezieller Ausgabetitel im Bundeshaushalt ausgebracht ist. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt (Einzelplan 16) sieht allerdings für das Jahr 2026 Zuschüsse an den vzbv in Höhe des Finanzplanansatzes vor, vergleiche Kapitel 1608 Titel 684 01. Durch den Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurden zwar die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz und die Verbraucherpolitik übertragen. Die haushalterische Umsetzung der Ausgabeermächtigungen in den Einzelplan 07 erfolgt jedoch erst im parlamentarischen Verfahren zum Haushalt 2026. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 72. Abgeordnete Kathrin Gebel (Die Linke) Welche gesetzgeberischen Vorhaben und Maßnahmen aus dem Bereich der Frauenpolitik plant die Bundesregierung bis einschließlich Dezember 2025 zu initiieren? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 16. September 2025 Eine Übersicht der angefragten Vorhaben und Maßnahmen, die bis einschließlich Dezember 2025 durch die Bundesregierung initiiert werden sollen, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. R es so rt M aß na hm e K ur zb es ch re ib un g A A Ve ra ns ta ltu ng en im Z us am m en ha ng m it de m W om en P ea ce an d Se cu rit y (W PS )- Ju bi lä um (2 5 Ja hr e R es ol ut io n 13 25 ) A nl äs sl ic h de s W PS -J ub ilä um s E nd e O kt ob er p la ne n ei ni ge A us - la nd sv er tre tu ng en V er an st al tu ng en in z ei tli ch em Z us am m en ha ng m it di es em D at um . A nz ah l u nd U m fa ng d er V er an st al tu ng en d er ze it no ch in P la nu ng . B M A S M üt te rr en te II I i m G es et z zu r S ta bi lis ie ru ng d es R en te nni ve au s u nd z ur v ol ls tä nd ig en G le ic hs te llu ng d er K in de rer zi eh un gs ze ite n (R en te np ak et 2 02 5) Zu kü nf tig w ird d ie E rz ie hu ng sl ei st un g in d er g es et zl ic he n R en te nve rs ic he ru ng v on M üt te rn u nd V ät er n, d ie v or 1 99 2 ge bo re ne K in de r er zo ge n ha be n, in d em se lb en U m fa ng w ie b ei n ac h 19 91 g eb or en en K in de rn a ne rk an nt . B M B FS FJ G le ic hs te llu ng ss tra te gi e Im K oa lit io ns ve rtr ag is t v er ei nb ar t: „D ie ta ts äc hl ic he G le ic hs te llu ng vo n Fr au en u nd M än ne rn in W irt sc ha ft, S ta at u nd G es el ls ch af t u nd de re n D ur ch se tz un g is t z en tra le s A nl ie ge n un se re r g es am te n R eg ie - ru ng sa rb ei t. U m G le ic hs te llu ng sc hn el le r z u er re ic he n, fü hr en w ir di e re ss or tü be rg re ife nd e G le ic hs te llu ng ss tra te gi e w ei te r“ . Z ie l i st e s, G le ic hs te llu ng a ls fe st en B es ta nd te il al le r P ol iti kb er ei ch e st är ke r z u ve ra nk er n. B M B FS FJ Ei ns et zu ng e in er u na bh än gi ge n Ex pe rte nk om m is si on z ur V e rb es se ru ng d es S ch ut ze s v on P ro st itu ie rte n (P ro st itu ie rte ns ch ut z- K om m is si on ) D as E xp er tin ne nu nd E xp er te ng re m iu m h at d en A uf tra g, im Li ch te d er E va lu at io ns er ge bn is se z um P ro st itu ie rte ns ch ut zg es et z (P ro st Sc hG ) d es K rim in ol og is ch en F or sc hu ng si ns tit ut s N ie de rs ac hse n e. V . ( K FN ) f es tz us te lle n, o b es e in en g es et zl ic he n N ac hb es - se ru ng su nd w ei te re n U m se tz un gs be da rf g ib t u nd g gf . k on kr et e um se tz ba re g es et zl ic he w ie n ic ht -g es et zl ic he V er be ss er un gs vo rs ch lä - ge v or zu le ge n. B M B FS FJ B er ic ht „ N eu nt e Jä hr lic he In fo rm at io n de r B un de sr eg ie ru ng üb er d ie E nt w ic kl un g de s F ra ue na nt ei ls in F üh ru ng se be ne n un d in G re m ie n de r P riv at w irt sc ha ft un d de s ö ffe nt lic he n D ie ns te s d es B un de s s ow ie d er U nt er ne hm en m it un m itt el - ba re r M eh rh ei ts be te ili gu ng d es B un de s D ie B un de sr eg ie ru ng in fo rm ie rt ge m äß A rti ke l 2 6 A bs at z 1 Fü Po G II jä hr lic h üb er d ie E nt w ic kl un g de s F ra ue nu nd M än ne ra nt ei ls a n Fü hru ng se be ne n un d G re m ie n in d er P riv at w irt sc ha ft un d im ö ffe nt lic he n D ie ns t. D ie V er öf fe nt lic hu ng sc ha fft T ra ns pa re nz so w ie e in en v ol lst än di ge n Ü be rb lic k de r a kt ue lle n En tw ic kl un ge n. B M B FS FJ B er ic ht „ En tw ic kl un g de s F ra ue na nt ei ls in d en L ei tu ng sor ga ne n bö rs en no tie rte r U nt er ne hm en – 1 . B er ic ht d er B un de sr eg ie ru ng n ac h A rti ke l 1 3 A bs at z 1 un d 2 Fü hr un gs - po si tio ne nr ic ht lin ie (2 02 2/ 23 81 )“ D ie B un de sr eg ie ru ng is t n ac h A rti ke l 1 3 A bs at z 1 de r E U -F üh - ru ng sp os iti on en -R ic ht lin ie ve rp fli ch te t, de r E U -K om m is si on b is z um 29 . D ez em be r 2 02 5 un d da na ch a lle z w ei Ja hr e ei ne n B er ic ht ü be r d ie U m se tz un g de r R ic ht lin ie z u üb er m itt el n. R es so rt M aß na hm e K ur zb es ch re ib un g B M B FS FJ B er ic ht „ B er ic ht d er B un de sr eg ie ru ng g em äß § 39 B un de sg le ic hs te llu ng sg es et z“ D ie B un de sr eg ie ru ng le gt d em D eu ts ch en B un de st ag a lle v ie r J ah re ei ne n B er ic ht v or . D er B er ic ht le gt d ar , 1. w ie si ch in d en le tz te n vi er Ja hr en d ie S itu at io n fü r P er so ne n de r ei nz el ne n G es ch le ch te r i n de n D ie ns ts te lle n en tw ic ke lt ha t, 2. in w ie w ei t d ie Z ie le d es B un de sg le ic hs te llu ng sg es et ze s e rr ei ch t si nd u nd 3. w ie d ie se s G es et z an ge w en de t w or de n is t. Zu de m w ei st d er B er ic ht v or bi ld ha fte G le ic hs te llu ng sm aß na hm en ei nz el ne r D ie ns ts te lle n au s. B M B FS FJ B er ic ht „ B un de sg re m ie nb er ic ht g em äß § 6 B un de sg re m ie nbe se tz un gs ge se tz “ D ie B un de sr eg ie ru ng le gt d em D eu ts ch en B un de st ag a lle v ie r J ah re ei ne Z us am m en st el lu ng u nd A us w er tu ng d er v om B un d vo rg en om - m en en G re m ie nb es et zu ng en v or . B M B FS FJ U m se tz un g de r E nt ge ltt ra ns pa re nz ric ht lin ie (E U ) 2 02 3/ 97 0 D ie E nt ge ltt ra ns pa re nz ric ht lin ie z ie lt au f d ie S tä rk un g de s E nt ge ltgl ei ch he its gr un ds at ze s z w is ch en F ra ue n un d M än ne rn d ur ch d ie Vo rg ab e ve rb in dl ic he r T ra ns pa re nz - u nd R ec ht sd ur ch se tz un gs m aß - na hm en . I hr e U m se tz un g in n at io na le s R ec ht e rf or de rt di e Ä nd eru ng /E rw ei te ru ng d es b es te he nd en R ec ht s ( En tg Tr an sp G ). B M B FS FJ El te rn ge ld , M ut te rs ch ut z D er K oa lit io ns ve rtr ag si eh t v or , E lte rn ge ld u nd M ut te rs ch ut z un te r un te rs ch ie dl ic he n A sp ek te n in d en B lic k zu n eh m en , a uc h im H in - bl ic k au f d ie B er üc ks ic ht ig un g de r b es on de re n B el an ge v on se lb st - st än di g Er w er bs tä tig en . D ie A bs tim m un ge n zu r k on kr et en U m se tz un g de r V or ha be n la uf en . B M B FS FJ U m se tz un g de r R ic ht lin ie n üb er S ta nd ar ds fü r G le ic hbe ha nd lu ng ss te lle n (E U 2 02 4. 14 99 u nd 2 02 4. 15 00 ) D ie R ic ht lin ie n üb er S ta nd ar ds fü r G le ic hb eh an dl un gs st el le n m üs - se n bi s z um 1 9. Ju ni 2 02 6 in d eu ts ch es R ec ht u m ge se tz t w er de n. Si e se he n ei ne S tä rk un g de r G le ic hb eh an dl un gs st el le n EU -w ei t, in D eu ts ch la nd d er A nt id is kr im in ie ru ng ss te lle d es B un de s ( A D S) , v or . B M JV G es et ze nt w ur f z ur U m se tz un g de r R ic ht lin ie (E U ) 20 24 /1 71 2 de s E ur op äi sc he n Pa rla m en ts u nd d es R at es vo m 1 3. Ju ni 2 02 4 zu r Ä nd er un g de r R ic ht lin ie 2 01 1/ 36 /E U zu r V er hü tu ng u nd B ek äm pf un g de s M en sc he nh an de ls un d zu m S ch ut z se in er O pf er U m se tz un g de r R ic ht lin ie (E U ) 2 02 4/ 17 12 d es E ur op äi sc he n Pa rla - m en ts u nd d es R at es v om 1 3. Ju ni 2 02 4 zu r Ä nd er un g de r R ic ht lin ie 20 1 1 /3 6/ EU z ur V er hü tu ng u nd B ek äm pf un g de s M en sc he nh an de ls un d zu m S ch ut z se in er O pf er B M JV R ef er en te ne nt w ur f e in es G es et ze s z ur E in fü hr un g de r el ek tro ni sc he n A uf en th al ts üb er w ac hu ng u nd d er T ät er ar be it im G ew al ts ch ut zg es et z. D er R ef er en te ne nt w ur f d es B M JV w ur de a m 2 5. A ug us t 2 02 5 ve rö f fe nt lic ht u nd e nt hä lt in sb es on de re Ä nd er un ge n im G ew al tsc hu tz ge se tz (G ew Sc hG ). D an ac h so lle n Fa m ili en ge ric ht e zu kü nf tig G ew al ttä te r z um T ra ge n ei ne r e le kt ro ni sc he n Fu ßf es se l n ac h de m so g. Sp an is ch en M od el l s ow ie z ur T ei ln ah m e an A nt i-G ew al t-T ra in in gs ve rp fli ch te n kö nn en . D er S tra fr ah m en fü r Z uw id er ha nd lu ng en n ac h de m G ew Sc hG w ird e rh öh t. 73. Abgeordnete Kathrin Gebel (Die Linke) Welche Investitionen plant die Bundesregierung – unabhängig von den Mitteln zur Bekämpfung von Menschenhandel – für Maßnahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt gegenüber Frauen und ihren Kindern, nachdem sich der Bund bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes erst ab 2027 beteiligt und das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ Ende 2024 ausgelaufen ist? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 16. September 2025 Dem Bund steht im Bereich der öffentlichen Fürsorge lediglich die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zu (Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 i. V. m. Artikel 72 Absatz 2 Grundgesetz – GG). Die Verwaltungskompetenz für die Umsetzung der entsprechenden Regelungen liegt gemäß den Artikeln 30, 83 GG grundsätzlich bei den Ländern. Nach dem Konnexitätsprinzip (Artikel 104a Absatz 1 GG) tragen die Länder damit die ausschließliche Finanzierungsverantwortung für die Aufgabe der Bereitstellung von Schutz und Beratung bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Das Gewalthilfegesetz statuiert einen individuellen Rechtsanspruch (ab 2032) auf Schutz und Beratung bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Länder sind verpflichtet, die Erfüllung des Anspruchs zu gewährleisten und ein Angebot, das an dem tatsächlichen Bedarf der Betroffenen ausgerichtet ist, sicherzustellen. Dies umfasst auch die Bereitstellung von Mitteln für die hierzu erforderlichen investiven Maßnahmen. Für einen anteiligen Ausgleich der mit den Aufgaben aus dem Gewalthilfegesetz verbundenen finanziellen Belastungen stellt der Bund den Ländern Umsatzsteuermehreinnahmen über das Finanzausgleichsgesetz in Höhe von insgesamt etwa 2,6 Mrd. Euro in den Jahren 2027 bis 2036 zur Verfügung. Im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Zuständigkeit hat der Bund von 2020 bis 2024 modellhaft das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ mit einem Gesamtvolumen von 140 Mio. Euro finanziert, welches planmäßig am 31. Dezember 2024 endete. Auch nach Abschluss des Programms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ können der Bau und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen über Finanzhilfen des Bundes investiv gefördert werden. Dies ist möglich in den bestehenden Förderprogrammen der Länder im sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung. Auch die Umsetzung erfolgt durch die Länder, die bei der Städtebauförderung auch über Art und Umfang der Maßnahmen in den Kommunen entscheiden. Darüber hinaus wird der Bund den Ländern gemäß Artikel 143h Absatz 2 GG bis zum Jahr 2045 100 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für Investitionen der Träger von Infrastruktureinrichtungen bereitstellen, die der Erfüllung von Landesaufgaben oder kommunalen Aufgaben dienen. Die Länder werden dafür zuständig sein, festzulegen, für welche Infrastrukturinvestitionen die Mittel genutzt werden. 74. Abgeordnete Misbah Khan (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In wie vielen Fällen hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den folgenden Zeiträumen – dieses Kalenderjahr, die letzten fünf Jahre, die letzten acht Jahre – eine Überprüfung nach dem sogenannten „Haber-Verfahren“ von Projektträgern, die sich für eine finanzielle Förderung über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ beworben haben,

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