Nicht fristgerechte Meldung von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen an die EudraVigilance-Datenbank durch das Paul-Ehrlich-Institut in den Jahren 2022 bis 2025
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurden in den Jahren 2022 bis 2025 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen vom Paul-Ehrlich-Institut nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 15 bzw. 90 Tagen an die EudraVigilance-Datenbank gemeldet, und wenn es entsprechende Fälle gab, wie viele waren dies (https://x.com/BBarucker/status/1963905748590637506?ref_src=twsrc%5Egoogle%7Ctwcamp%5Eserp%7Ctwgr%5Etweet; bitte für jedes Jahr getrennt mitteilen und weiter nach Verdachtsfällen aufschlüsseln, die in die SafeVac-2.0-Studie einbezogen sind und sonstigen Verdachtsfällen; dies bitte weiter nach Verdachtsfällen von schwerwiegenden Nebenwirkungen bzw. Verdachtsfällen von nicht schwerwiegenden Nebenwirkungen aufschlüsseln), und was sind die (zumindest möglichen) Konsequenzen und Rechtsfolgen im Fall einer nicht fristgerechten Meldung (bitte ausführen, insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – in Bezug auf § 97 Absatz 2b des Arzneimittelgesetzes)?
Zeitachse
- 19.09.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1709 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.