Weisungslage bei der Bundespolizei bzgl. des Auslesens beschlagnahmter Smartphones mittels IT-Forensik
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 21/1627 die Weisungslage bei der Bundespolizei bezüglich der Frage, wann beschlagnahmte Smartphones mittels IT-Forensik ausgelesen werden (bitte möglichst konkret darstellen anhand welcher Kriterien und bei welchen Delikten IT-Forensik durchzuführen ist), und bezieht sich die Zahl von 1.500 durchgeführten ITForensiken lediglich auf Untersuchungen, die das Bundeskriminalamt selbst durchgeführt hat, oder auch auf solche, bei denen auf andere Behörden (z. B. ZITiS) oder private Dienstleister zurückgegriffen wird?
Zeitachse
- 19.09.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1709 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.