Anpassung der Erfrischungsgelder für Wahlhelfer an die gestiegenen Lebenshaltungs- und Mobilitätskosten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, die Erfrischungsgelder für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gemäß § 10 Absatz 2 der Bundeswahlordnung und § 50 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes an die gestiegenen Lebenshaltungs- und Mobilitätskosten anzupassen, um dem zunehmenden Mangel an freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern entgegenzuwirken und eine bundesweit einheitliche, tragfähige Lösung zur Finanzierung durch den Bund zu schaffen, und wenn ja, wann?
Zeitachse
- 08.08.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1164 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.