Risiko einer Datenweitergabe an US-Behörden durch die Nutzung der Palantir-Software durch die Bundespolizei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und in welchem Umfang bei der Nutzung von Palantir-Software durch deutsche Polizeibehörden (beispielsweise in Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und zukünftig möglicherweise auch in Baden-Württemberg) personenbezogene oder sicherheitsrelevante Daten an US-Behörden auf Grundlage von US-amerikanischem Recht – insbesondere dem CLOUD Act oder dem Patriot Act – weitergegeben werden können, ohne dass dies durch deutsche Behörden genehmigt oder den betroffenen Personen bekannt gegeben wird, und wenn ja, wie lauten diese, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aussage des Chefjustiziars von Microsoft France vor dem französischen Senat am 10. Juni 2025, wonach eine solche Datenweitergabe im Falle von Microsoft nicht ausgeschlossen werden kann (www.senat.fr/compte-rendu-commissions/20250609/ce_commande_publique.html)?
Zeitachse
- 08.08.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1164 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.