Rüstungsexporte nach Israel und Entscheidungen des Bundessicherheitsrates
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Waffenexporte nach Israel "sensible Rüstungsexportentscheidungen" darstellen und die Entscheidung darüber im Bundessicherheitsrat getroffen werden sollte, und wenn ja, warum wurden dann im Bundessicherheitsrat mindestens in der 21. Wahlperiode keine "abschließende[n] Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates" getroffen, wurde doch der bis dato letzte derart lautende Bericht am 1. Oktober 2024 an den Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages (Ausschussdrucksache 20(9)397) gesendet, und wenn der Bundessicherheitsrat derartige Entscheidungen nicht mehr trifft, wie interpretiert die Bundesregierung dann den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 8. Mai 2014 auf Antrag der damaligen Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD, der, um "[m]ehr Transparenz bei Rüstungsexportentscheidungen sicher[zu]stellen" (Bundestagsdrucksache 18/1334), feststellt, dass, "[b]esonders sensible Rüstungsexportentscheidungen […] vom Bundessicherheitsrat (BSR) als Kabinettsausschuss unter dem Vorsitz der Bundeskanzlerin getroffen" werden sollen?
Zeitachse
- 08.08.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1164 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.