Dokumentationsmängel bei Überwachungsmaßnahmen und Institutionalisierung einer Überwachungsgesamtrechnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, die "evidenten Defizite in der aktuellen Dokumentationspraxis", die der vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat in Auftrag gegebene Bericht zur Überwachungsgesamtrechnung für Deutschland (www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2025_Forschungsbericht_Ueberwachungsgesamtrechnung.pdf?__blob=publicationFile&v=6,) auf Seite 107 vielen Behörden attestiert, jedenfalls für alle Bundesbehörden zügig zu beseitigen, und welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Bericht?<br /> <br /> Plant die Bundesregierung die dauerhafte Institutionalisierung und praktische Verwirklichung einer Überwachungsgesamtrechnung als nach meiner Auffassung verfassungsrechtlich gebotene Maßnahme zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit weiterer Überwachungsbefugnisse vor ihrer Einführung (vgl. BVerfGE 125, 260), wie es der vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat in Auftrag gegebene Bericht zur Überwachungsgesamtrechnung für Deutschland (www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2025_Forschungsbericht_Ueberwachungsgesamtrechnung.pdf?__blob=publicationFile&v=6) auf Seite 7 nahelegt, und wenn nein, warum nicht?
Zeitachse
- 08.08.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1164 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.