Vorkehrungen gegen strukturelle Bevorteilung von Mitgliedern der Mittelstands- und Wirtschaftsunion im BMWE
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Vorkehrungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) getroffen, um sicherzustellen, dass Mitglieder (und deren Unternehmen bzw. Verbände) sowie Sponsoren der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) keine strukturelle Vorzugsbehandlung erfahren – etwa bei der Bearbeitung politischer Anliegen, der wirtschaftspolitischen Ausgestaltung oder der Vergabe von Fördermitteln –, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Interessenkonflikten entgegenzuwirken, die sich aus der Doppelfunktion der Parlamentarischen Staatssekretärin und Mittelstandsbeauftragten Gitta Connemann als zugleich amtierende Bundesvorsitzende der MIT ergeben könnten – einer parteinahen Organisation, die laut § 2 ihrer Satzung ausdrücklich politische Einflussnahme sowie die Zusammenarbeit mit Parlamenten und Behörden anstrebt (vgl. www.mit-bund.de/content/satzung)?
Zeitachse
- 08.08.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1164 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.