Übermittlung von Daten kurdischer Vereine durch das Bundesverwaltungsamt an Sicherheitsbehörden in den Jahren 2022 bis 2024
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen wurden von 2022 bis 2024 Daten kurdischer Vereine vom Bundesverwaltungsamt, das das sogenannte Ausländervereinsregister (AVR) führt, auf Grundlage von Anfragen oder im Wege der sogenannten Spontanübermittlung an Sicherheitsbehörden übermittelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln sowie differenzieren, um welche empfangenden Stellen es sich jeweils handelt – insbesondere Bundeskriminalamt, Polizeibehörden der Länder, Verfassungsschutzbehörden des Bundes oder der Länder, Bundesnachrichtendienst sowie ausländische Nachrichtendienste), und kann die Bundesregierung inzwischen Angaben zum Inhalt des für die Überwachung kurdischer Vereine maßgeblichen Erlasses des Bundesministeriums des Innern aus dem Jahr 1994 machen, der laut Medienberichten im Jahr 2022 nicht auffindbar war (vgl. https://taz.de/Ueberwachungvon-kurdischen-Vereinen/!5853706/)?
Zeitachse
- 08.08.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1164 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.