polradar

Datenschutzkonforme Ausgestaltung des vom Bundesverwaltungsamt geführten Ausländervereinsregisters

Vorgang 324707 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 09.09.2026 · DIP ↗

Im Graph öffnen

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das vom Bundesverwaltungsamt geführte sogenannte Ausländervereinsregister (AVR) künftig auf eine datenschutzkonforme und verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage zu stellen, nachdem der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) im Jahr 2022 ein Verfahren zur Verbotsverfügung gemäß Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe f der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) gegen das Bundesverwaltungsamt eingeleitet hat, da für die im AVR erfolgende Datenverarbeitung keine ausreichende Rechtsgrundlage besteht, woraufhin das Bundesverwaltungsamt offenbar einlenkte und seit dem 1. Januar 2023 keine neuen Mitteilungen der Vereinsbehörden mehr in das Register aufgenommen werden (vgl. Tätigkeitsbericht des BfDI 2022, S. 120; https://datenschutzarchiv.org/fileadmin/Dokumente/2022/31_TB_BfDI_Bund_2022_oDrsNr_15032023.pdf), und inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch nach diesem Zeitpunkt weiterhin personenbezogene Daten &ndash; insbesondere Namen und Anschriften von Vorstandsmitgliedern bzw. vertretungsberechtigten Personen sowie Informationen über bestehende Teilorganisationen &ndash; durch Vereinsbehörden auf Landes- oder kommunaler Ebene erhoben?

Zeitachse

  1. 08.08.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1164 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.