Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz zur Senkung der Energiepreise
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Berechnung bzw. welche weiteren Annahmen liegen der Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz in seiner Regierungserklärung vom 9. Juli 2025 "Ein durchschnittlicher vierköpfiger Haushalt spart bei Strom und Gas ab dem nächsten Jahr bis zu 150 Euro pro Jahr." (Plenarprotokoll 21/17, S. 1596) zugrunde (bitte dabei den Anteil der errechneten Ersparnis bei den Stromkosten in diesem Beispiel ausweisen; bitte im Vergleich dazu die durchschnittliche rechnerische Entlastung bei den Stromkosten pro Jahr bei einem durchschnittlichen vierköpfigen Haushalt bei einer bundesweiten Betrachtung ausweisen), und wie hoch wäre nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche rechnerische Entlastung eines durchschnittlichen vierköpfigen Haushalts bei einer Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß und unter ansonsten gleichen Annahmen wie in der Berechnung, die der vorgenannten Aussage des Bundeskanzlers zugrunde lag?
Zeitachse
- 25.07.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/982 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.