Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Text
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/982
21. Wahlperiode 25.07.2025
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 21. Juli 2025
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 15, 60
Al-Wazir, Tarek
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 61, 88, 89, 90
Amtsberg, Luise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 53, 54
Audretsch, Andreas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 99
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 56
Bernhard, Marc (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 91
Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 17
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Ebner, Harald
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 100, 108
Feiler, Uwe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 78
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Abgeordnete Nummer
der Frage
Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 8, 111
Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 20
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70, 73
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 57
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 23, 102
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 10, 11
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25, 94
Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 83, 84
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 31, 32
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 74
Abgeordnete Nummer
der Frage
Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 58
Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66, 67
Michaelsen, Swantje Henrike
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 95, 96
Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68, 72, 80
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 47, 48, 81
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 12, 104, 105, 106, 107
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 36
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 50, 51
Reinalter, Anja, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Rohwer, Lars (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Abgeordnete Nummer
der Frage
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
Schönberger, Marlene
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 38
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Slawik, Nyke
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 40, 76
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41, 82
Taher Saleh, Kassem
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 69
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 59, 87
Wirth, Christian, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43, 44
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Drucksache 21/982 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Schönberger, Marlene
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Feiler, Uwe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 10, 11
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Rohwer, Lars (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 17
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Seite
Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 26, 27
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 29
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Schönberger, Marlene
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Slawik, Nyke
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Taher Saleh, Kassem
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Wirth, Christian, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Amtsberg, Luise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42, 43
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/982
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Al-Wazir, Tarek
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Audretsch, Andreas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Bernhard, Marc (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 50
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Uhlig, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Reinalter, Anja, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Slawik, Nyke
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 59
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Al-Wazir, Tarek
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 64, 65, 66
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Michaelsen, Swantje Henrike
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 69
Drucksache 21/982 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Seite
Ebner, Harald
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 73, 74, 75
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Ebner, Harald
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/982
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordnete
Nicole Hess
(AfD)
Welche Medienhäuser – und dort explizit welche
Projekte – wurden in den Jahren seit dem Jahr
2020 durch welche Bundesministerien gefördert
(bitte die 14 höchsten Einzelsummen nach
Projekttitel aufschlüsseln und die Summe angeben)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 24. Juli 2025
Zur Beantwortung der von Ihnen aufgeworfenen Frage wurde eine
Ressortabfrage bei allen Bundesministerien sowie eine hausinterne Abfrage
durchgeführt.
In Bezug auf die Antworten gilt grundsätzlich, dass der Staat aus
Gründen der Staatsferne und des allgemeinen Neutralitätsgebots keine
journalistischen Inhalte fördert. Der Beauftragte der Bundesregierung für
Kultur und Medien beispielsweise fördert lediglich die Strukturen von
journalistischer Arbeit, nicht journalistische Inhalte bzw. Redaktionen.
Eine Förderung von investigativen Recherchen, Faktenchecks oder der
redaktionellen Arbeit findet nicht statt.
Das Ergebnis der Abfrage kann der folgenden Tabelle entnommen
werden.
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2. Abgeordneter
Jan Wenzel
Schmidt
(AfD)
Welche gemeinnützigen oder kulturellen Projekte
in Berlin, Hamburg und Bremen wurden in den
Jahren 2021 bis 2024 mit Mitteln aus bundesweit
geregelten oder kontrollierten Lotterie- oder
Förderprogrammen (z. B. über den Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien, die
Bundeszentrale für politische Bildung oder andere
Bundesinstitutionen) unterstützt, die in ihren
Projektzielen eine explizit migrationspolitische,
genderpolitische oder antifaschistische Ausrichtung
aufweisen (bitte die 28 aktuellsten Projekte
benennen)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 21. Juli 2025
Es gab Förderungen aus nachstehend benannten Förderprogrammen des
Bundesministeriums des Innern (BMI) bzw. Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), bei denen z. T. eine
Aufgliederung nach zeitlichem Ablauf bzw. nach Aktualität eines
Förderprogramms nicht möglich ist, so dass eine Nennung der insgesamt 28
aktuellsten Projekte des angefragten Zeitraums nicht erfolgen kann.
BMI:
Im Bereich der nach § 12a Absatz 1 AsylG zu fördernden
behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung und der Rechtsberatung für
vulnerable Schutzsuchende wurden 18 Projekte in Berlin, zwei in Bremen
sowie sieben in Hamburg durchgeführt.
Aus dem Bundesprogramm „Förderung von Maßnahmen zur Integration
von Zuwanderern und Spätaussiedlern“ wurden 28 Integrationsprojekte
in Berlin gefördert.
BMFSFJ:
Aus dem Bundesprogramm: „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für
die Zukunft“ (2022–2023) wurden im aktuellsten Zeitraum (2023)
insgesamt weit mehr als 28 Einzelmaßnahmen in Berlin, Hamburg und
Bremen gefördert.
Im Rahmen des seit 2024 bis 2026 laufenden ESF-Plus-Programms
„Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“
werden insgesamt 14 im Jahr 2024 begonnene Maßnahmen in Berlin,
Hamburg und Bremen gefördert.
Im Bundesprogramm für die „Beratung und Betreuung ausländischer
Flüchtlinge“ gab es insgesamt 38 Einzelförderungen in Berlin, Hamburg
und Bremen.
Im Bundesprogramm „STARK IM BERUF – Mütter mit
Migrationshintergrund steigen ein“ wurden insgesamt neun Vorhaben in Berlin,
Hamburg und Bremen gefördert.
Außerdem wurden im Themenfeld „Gewalt gegen Frauen“ aus dem
Bundesinnovationsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“
und aus dem Bundesprogramm zur „Förderung von Innovationen im
Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren
Kindern – Bau, Modernisierung und Sanierung“ im angefragten Zeitraum
insgesamt 13 Vorhaben in Berlin, Hamburg und Bremen gefördert.
3. Abgeordnete
Marlene
Schönberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die von
der aktuellen Leitung des Referats „Presse,
Soziale Medien & Website“ des Bundesbeauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien am
26. Juni 2025 auf ihrem privaten Profil auf dem
Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter)
getätigte Äußerung (https://x.com/cnathusius/status/1
938191627320770859), und wenn ja, hat sie eine
Bewertung im Hinblick auf die nach meiner
Auffassung mit diesem Amt einhergehende gebotene
parteipolitische Neutralität getroffen, und wenn
ja, wie lautet diese?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 21. Juli 2025
Die Bundesregierung hat von der in Rede stehenden Äußerung der
Leitung des Referats „Presse, Soziale Medien & Website“ des Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien auf der Plattform X
Kenntnis genommen.
Die Bundesregierung bewertet einzelne Tweets von privaten Accounts
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern grundsätzlich nicht.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
4. Abgeordnete
Katharina Beck
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aus welchen Gründen möchte der
Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil die
Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege für alle
Unternehmen und nicht nur für Finanzinstitute wieder
von acht auf zehn Jahre verlängern (www.wiw
o.de/politik/deutschland/entwurf-aus-finanzminist
erium-gegen-steuerbetrug-belege-sollen-laenger-a
ufgehoben-werden/100136617.html), und wie
kommt es, dass er in seiner Rede vom 26. Juni
2025 zum Wirtschaftsstandort Deutschland im
Deutschen Bundestag sagt, dass niemand im
Bundesministerium ihm garantieren konnte, „dass wir,
wenn wir die Fristen auf acht Jahre verkürzen,
nicht am Ende Steuerbetrugsfälle übersehen“,
während es in der Antwort der Bundesregierung
zu den Fragen 15 und 16 der Kleinen Anfrage der
Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache
21/548 heißt: „Es liegen derzeit keine
Erkenntnisse vor, dass die Bearbeitung von Cum/Cum-
Gestaltungen oder anderer Gestaltungen durch
eine Verkürzung laufender Aufbewahrungsfristen
für Buchungsbelege gefährdet sein könnte.“?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 18. Juli 2025
Eine Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege soll
Restrisiken hinsichtlich der Aufklärbarkeit von Steuergestaltungen
vermeiden. Die Rahmenbedingungen für wirksamen Steuervollzug und die
Bekämpfung von Steuerhinterziehung sichern Einnahmen und sind für
die Handlungsfähigkeit des Staates unerlässlich.
Hinsichtlich der vermeintlichen Widersprüche zwischen der Rede des
Bundesministers der Finanzen vom 26. Juni 2025 und der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 21/548 wird darauf hingewiesen, dass die jeweils
angesprochenen Komplexe nicht deckungsgleich sind. Die vom
Bundesminister der Finanzen zitierten „Steuerbetrugsfälle“ sind wesentlich
weitgehender als die in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/548 in Bezug genommenen
Cum/Cum-Gestaltungen oder andere Gestaltungen.
5. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Plant die Bundesregierung in der Zukunft wegen
den derzeitigen und künftigen hohen
Haushaltsschulden eine einmalige Vermögensabgabe der
berechneten Vermögenswerte der Bundesbürger
analog zum Lastenausgleichsgesetz in der
Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993
(BGBl. I S. 845; 1995 I S. 248), das zuletzt durch
Artikel 211 der Verordnung vom 19. Juni 2020
(BGBl. I S. 1328) geändert wurde, und falls ja,
wird dann eine mögliche
Hypothekengewinnabgabe und eine Kreditgewinnabgabe eingeführt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 21. Juli 2025
Die Bundesregierung plant keine derartige Abgabe.
6. Abgeordnete
Anne-Mieke
Bremer
(Die Linke)
Gibt es, vor dem Hintergrund, dass im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD die
Einführung der Gemeinnützigkeit für E-Sport in
Aussicht gestellt wird, seitens des
Bundesfinanzministeriums konkrete Pläne für eine entsprechende
Gesetzesreform, und wenn ja, bis wann ist deren
Umsetzung vorgesehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 23. Juli 2025
Entsprechend der konkreten Vereinbarung im Koalitionsvertrag
beabsichtigt das Bundesministerium der Finanzen in dieser Legislaturperiode
die gemeinnützigkeitsrechtliche Anerkennung von E-Sport umzusetzen.
Ein konkreter Zeitplan liegt derzeit noch nicht vor.
7. Abgeordneter
Uwe Feiler
(CDU/CSU)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber
vor, dass das Bundeszentralamt für Steuern, wie
mir berichtet wurde, seit einigen Monaten keine
Bescheinigungen nach § 4 Nummer 11b Satz 2
des Umsatzsteuergesetzes für Briefdienstleister
mehr ausstellt, und falls zutreffend, ergreift die
Bundesregierung Maßnahmen, um eine zeitnahe
Ausstellung dieser Bescheinigungen
sicherzustellen, und falls zutreffend, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 23. Juli 2025
Eine Bescheinigung nach § 4 Nummer 11b Satz 2 des
Umsatzsteuergesetzes wird auf Antrag eines Unternehmens ausgestellt, wenn das
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), als die hierfür zuständige
Behörde, festgestellt hat, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für
die Steuerbefreiung vorliegen. Der Prüfungsumfang richtet sich dabei
nach den Umständen des Einzelfalls und liegt im pflichtgemäßen
Ermessen des BZSt.
Das Bundesministerium der Finanzen wird im Rahmen der Rechts- und
Fachaufsicht über den Geschäftsbereich zu den laufenden
Verwaltungsprozessen regelmäßig informiert. Die Rechtmäßigkeit und die
Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns werden sichergestellt.
8. Abgeordnete
Katalin Gennburg
(Die Linke)
Wie viele Flächen im unmittelbaren
Außenbereich von Siedlungszusammenhängen im Sinne
des § 246e Absatz 2 des Baugesetzbuchs des
Gesetzentwurfs auf Bundestagsdrucksache 21/781
(neu) vom 7. Juli 2025 befanden sich zu den
Stichtagen 1. Januar 2024 und 1. Juli 2025 im
Eigentum der BVVG Bodenverwertungs- und -
verwaltungs GmbH, und wie viele von diesen sollen
bis zum 31. Dezember 2030 verkauft werden
(bitte Gesamtfläche der Flurstücke jeweils nach
Bundesländern auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 23. Juli 2025
Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH nimmt die
Aufgabe nach dem Treuhandgesetz wahr, ehemals volkseigene land- und
forstwirtschaftliche Flächen in den ostdeutschen Bundesländern zu
verwerten und zu verwalten. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist eine
umfassende Qualifizierung der Flächen nach den Definitionen,
Regelungen und Ausführungshinweisen des Baugesetzbuches nicht
erforderlich, sondern diese wird aufgabenbezogen nach BVVG-eigenen
Kriterien vorgenommen. Diese ermöglichen einen belastbar ermittelten
Flächenbestand im unmittelbaren Außenbereich von
Siedlungszusammenhängen im Sinne des genannten Gesetzentwurfs nicht.
Vor diesem Hintergrund können allein die aktuell im Datensystem der
BVVG verfügbaren Informationen dargestellt werden, die wegen des
Tätigkeitsbereichs der BVVG im Zusammenhang mit Bauleitplanungen
oder aufgrund von Informationen beim Bundesamt für Kartografie und
Geodäsie (BKG) zur Belegenheit an oder in Ortslagen hinterlegt sind.
Erfasst sind dabei ausschließlich Flurstücke an oder in Ortslagen, die
eine Mindestgröße von 500 m2 haben, in einer Entfernung von maximal
60 m zu Straßen oder Wegen liegen und nicht innerhalb eines
Bebauungsplanes entsprechend der Bauleitplanungsdaten in den Ländern
(soweit vorliegend) oder den Daten des BKG belegen sind.
Auf die einzelnen Länder verteilen sich die Flächen nach dieser BVVG-
Systematik – aus den o. g. Gründen ohne unmittelbare Aussage zur
Anwendung des genannten Gesetzentwurfs – wie folgt:
Brandenburg Mecklenburg-
Vorpommern
Sachsen Sachsen-
Anhalt
Thüringen Gesamt
1.911 ha 2.747 ha 1.277 ha 1.149 ha 1.115 ha 8.199 ha
Entsprechende Daten zu vergangenen Zeitpunkten werden durch die
BVVG nicht vorgehalten.
Wie viele Flächen hiervon bis zum 30. Dezember 2030 verkauft werden,
kann derzeit nicht abgeschätzt werden.
9. Abgeordneter
Alexis L. Giersch
(AfD)
Welche Mengen an Rauschgiften wurden in den
Jahren 2015 bis 2024 in deutschen Häfen
sichergestellt (bitte die Gesamtmengen pro Jahr
angeben und die insgesamt zehn am stärksten
betroffenen Häfen sowie die acht am meisten
sichergestellten Substanzen namentlich benennen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 24. Juli 2025
Eine statistische Aufschlüsselung von Rauschgiftsicherstellungen des
Zolls in den deutschen Häfen erfolgt seit 2019 in der unten
beschriebenen Form.
Die am stärksten betroffenen Häfen sind Hamburg, Bremerhaven und
Wilhelmshaven.
Für die Jahre 2015 bis 2018 können demnach lediglich die
Gesamtmengen aus der Zolljahresstatistik dargestellt werden.
Rauschgiftart 2015 2016 2017 2018
Heroin 121 kg 87 kg 62 kg 163 kg
Opium 84 kg 51 kg 24 kg 36 kg
Kokain 1.691 kg 1.496 kg 7.040 kg 3.221 kg
Amphetamine 293 kg 472 kg 498 kg 907 kg
Methamphetamine
(Crystal) 21 kg 23 kg 83 kg 63 kg
Haschisch 942 kg 558 kg 488 kg 1.158 kg
Marihuana 1.657 kg 2.246 kg 2.824 kg 2.987 kg
Sonstige 11.901 kg 3.621 kg 6.846 kg 3.504 kg
2019
Bremerhaven: ca. 95 kg Kokain
Hamburg: ca. 9,4 Tonnen Kokain, ca. 940 kg Cannabis
2020
Bremerhaven: ca. 1,8 Tonnen Kokain
Hamburg: ca. 6 Tonnen Kokain, ca. 260 kg Heroin
2021
Bremerhaven: ca. 300 kg Kokain
Hamburg: ca. 18 Tonnen Kokain
(einschließlich der Einzelsicherstellung von 16 Tonnen Kokain)
2022
Bremerhaven: ca. 1 Tonne Kokain, ca. 25 kg Cannabis
Hamburg: ca. 8,5 Tonnen Kokain, ca. 182 kg Methamphetamine
(Crystal), ca. 463 kg Cannabis
2023
Bremerhaven: ca. 1,9 Tonnen Kokain, ca. 550 kg Cannabis
Hamburg: ca. 35 Tonnen Kokain, ca. 11,5 Tonnen PMK
(Precursor, Drogen-Vorläuferstoffe)
2024
Bremerhaven: ca. 120 kg Kokain, ca. 480 kg Cannabis
Hamburg: ca. 15 Tonnen Kokain, ca. 1,3 Tonnen Cannabis
Wilhelmshaven: ca. 150 kg Kokain
10. Abgeordneter
Dr. Moritz
Heuberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie sieht der aktualisierte Zeitplan zur
Fertigstellung der zentralen Software-Entwicklung der
Steuerverwaltung KONSENS (Koordinierte neue
Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) aus,
und welche Maßnahmen hat das
Bundesministerium der Finanzen in seiner
Führungsverantwortung ergriffen, um eine baldige Fertigstellung
einer bundesweit einheitlichen Steuer-IT derzeit
zu sichern (bitte auf mögliche haushaltärische und
personelle Aspekte eingehen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 25. Juli 2025
Die Entwicklung der Software für die Finanzämter erfolgt in der
Steuerverwaltung im Gesamtvorhaben KONSENS. Basis und strukturelle
Vorgabe für die Ausgestaltung sind das KONSENS-Gesetz (KONSENS-G)
bzw. das Verwaltungsabkommen KONSENS.
Das Gesamtvorhaben KONSENS ist darauf ausgelegt, die
Anforderungen der Steuerverwaltung nachhaltig umzusetzen. Diese ergeben sich
insbesondere aus
– Steuergesetzen,
– dem Erfordernis zu technischer Modernisierung und
– Anpassungen im Bereich der IT-Sicherheit,
– aus der Sicherung der Zukunftsfähigkeit der IT der Steuerverwaltung
sowie
– aus anstehenden Digitalisierungsmaßnahmen und
– der Anpassung der Verwaltungsprozesse.
Das KONSENS-G gibt hierfür ein dauerhaftes, gemeinsames Bund-
Länder-IT-Vorhaben und kein Projekt oder Programm mit festem Anfangs-
und Endzeitpunkt vor.
Das Gesamtvorhaben KONSENS ist somit eher mit einem dezentral
organisierten „IT-Systemhaus“ vergleichbar.
Die jeweils anstehenden Aufgaben werden jährlich in einem
Vorhabenplan priorisiert und durch die Finanzminister aller Länder – bei
Erklärung des Einvernehmens – inhaltlich bestätigt. Aus diesem Grund
existiert für die Software-Entwicklung der Steuerverwaltung kein Zeitplan
bis zur Fertigstellung, sondern lediglich für jedes einzelne
„Umsetzungsprojekt“.
Das Bundesministerium der Finanzen hat umfangreiche Maßnahmen zur
Stärkung der einheitlichen Steuer-IT unternommen. Es hat insbesondere
die Gesamtleitung nach Inkrafttreten des KONSENS-Gesetzes und
damit die Verantwortung zur Etablierung der neuen, vorgegebenen
Strukturen dieses Gesetzes operativ übernommen. Inzwischen konnte eine
fachliche Übergabe an ein Auftrag nehmendes Land erfolgen, ohne dass
es zu Beeinträchtigungen im Gesamtvorhaben KONSENS kam.
Das Bundesministerium der Finanzen sitzt auch der Steuerungsgruppe
IT vor und bringt zielorientierte Vorschläge zur strukturellen,
prozessualen und planerischen Fortentwicklung des Gesamtvorhabens KONSENS
ein. Gemäß dem KONSENS-G obliegt dem Bundesministerium der
Finanzen jedoch nicht die alleinige Steuerung des Vorhabens mit
entsprechenden Durchsetzungsmöglichkeiten.
Mit den Beschlüssen der Finanzministerkonferenz stehen
haushalterische und personelle Aspekte einer fortschreitenden Modernisierung der
Steuer-IT aktuell nicht entgegen.
11. Abgeordneter
Dr. Moritz
Heuberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie ist der aktuelle Stand bei der Umsetzung des
Direktauszahlungsmechanismus, der
perspektivisch beispielsweise für ein Klimageld genutzt
werden könnte, und inwieweit wird der Zeitplan
eingehalten, den Basismechanismus für direkte
Auszahlungen finanzieller Leistungen des Bundes
an Bürgerinnen und Bürger noch im laufenden
Jahr einsatzbereit zu etablieren?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 25. Juli 2025
Zum März 2025 wurde der Basismechanismus des
Direktauszahlungsmechanismus (sogenanntes Minimal Viable Product) erfolgreich
produktiv gesetzt. Mit diesem ist es möglich, antragsbasiert Auszahlungen
an Privatpersonen vorzunehmen, die mit erstem Wohnsitz in
Deutschland gemeldet sind. Der Mechanismus wird im Jahr 2025
weiterentwickelt. Sieht der Gesetzgeber bei eventuellen Leistungsgesetzen keine
Antragstellung vor, soll z. B. auch die antragslose, vollautomatisierte
Auszahlung möglich sein. Kernelement des
Direktauszahlungsmechanismus bildet die Zuspeicherung der Kontoverbindung (IBAN) aller
Zahlungsempfängerinnen und -empfänger zur steuerlichen
Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die
Zuspeicherung läuft bereits. Mit der Schaffung des Mechanismus ist zum
gegenwärtigen Zeitpunkt keine konkrete Leistung oder Auszahlung
verbunden. Der Mechanismus kommt zum Einsatz, wenn der Gesetzgeber eine
Leistung definiert und eine unbare Auszahlung beauftragt wird. Die
Einsatzbereitschaft hängt insoweit auch von den individuellen Vorgaben in
einem künftigen Leistungsgesetz ab.
12. Abgeordnete
Dr. Paula
Piechotta
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gab es zwischen dem Bundesministerium der
Finanzen (BMF) und dem Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) Einvernehmen darüber, in
welcher Höhe durch das BMG Masken-Einkäufe
getätigt werden dürfen (ggf. bitte konkreten
Zeitpunkt des Einvernehmens, beteiligte Personen
und die vereinbarte oder ggf. unbegrenzte Höhe
benennen), und hatte das BMF Kenntnis davon,
dass das Haushaltsreferat des BMG angewiesen
worden war, Maskenverträge auch dann
mitzuzeichnen, wenn im Einzelplan 15 dafür aktuell
keine Haushaltsmittel verfügbar seien, weitere
Mittel würden aus der Globalen Mehrausgabe in
Kapitel 6002 Titel 971 07 den eingegangenen
Verpflichtungen entsprechend nachträglich
beantragt (siehe Bericht des Bundesrechnungshofs an
den Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages vom 16. Juni 2021, Gz.: IX 1 – 2020 –
0946, S. 18; wenn ja, bitte einen etwaigen
entsprechenden Vermerk konkret benennen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 23. Juli 2025
Gemäß dem grundgesetzlichen Ressortprinzip (Artikel 65 des
Grundgesetzes – GG) leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich
selbständig und unter eigener Verantwortung. Für die Bewirtschaftung des
jeweiligen Einzelplans ist damit das fachlich zuständige Ressort
verantwortlich.
Gemäß Artikel 112 GG ist das Bundesministerium der Finanzen
ermächtigt, überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Ausgaben
zuzustimmen, sofern es sich um unvorhergesehene und unabweisbare
Bedürfnisse handelt (sogenanntes Notbewilligungsrecht). Das Verfahren wird
durch § 37 der Bundeshaushaltsordnung und die entsprechenden
Verwaltungsvorschriften konkretisiert. Als Folge der COVID-19-Pandemie
wurden vom Bundesministerium für Gesundheit u. a. außerplanmäßige
Ausgaben für die Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung zur
Bekämpfung des neuen Coronavirus beantragt. In den Anträgen hatte das
Bundesministerium für Gesundheit die Unvorhergesehenheit sowie
Unabweisbarkeit des Bedarfs begründet. Auf Basis des dargelegten
Sachvortrags hat das Bundesministerium der Finanzen in die Leistung der
außerplanmäßigen Ausgaben eingewilligt. Der Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages wurde im Verfahren entsprechend beteiligt.
13. Abgeordneter
Lars Rohwer
(CDU/CSU)
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts
der infolge der im Jahr 2022 reduzierten
Haushaltsmittel entstandenen Verzögerungen und
Personalengpässe beim Rückbau des Kernkraftwerks
Lubmin, den weiteren Rückbauprozess zu
beschleunigen und dabei insbesondere die
Auswirkungen auf Zeitplan, Kostenentwicklung und
Sicherheit in den kommenden Jahren zu minimieren
(www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpomm
ern/zehn-milliarden-euro-kkw-rueckbau-in-lubmi
n-dauert-laenger-und-wird-teurer,rueckbaulubmi
n-100.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 25. Juli 2025
Die für den Rückbau und die Entsorgung des früheren Kernkraftwerks in
Rubenow (Lubmin) verantwortliche EWN Entsorgungswerk für
Nuklearanlagen GmbH erhält als institutionelle Zuwendungsempfängerin des
Bundes eine Förderung/Zuschüsse den Kapitel 0803 Titel 682 21 und
Kapitel 0803 Titel 891 21 des Bundeshaushalts.
Eine Reduzierung der Haushaltsmittel ist im Jahr 2022 nicht erfolgt.
Vielmehr hat – auch im Jahr 2022 – ein Aufwuchs der Förderung/
Zuschüsse stattgefunden (vgl. die nachstehende Tabelle).
Haushaltsjahr Ist-Ausgaben EWN GmbH
Kapitel 0803 Titel 682 21
und 891 21
2020 156.900 T€
2021 183.465 T€
2022 198.742 T€
2023 224.630 T€
14. Abgeordnete
Janine Wissler
(Die Linke)
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass IT-
Fehler, wie sie im Fall der
Lehrerpersonalverwaltung des Landes Baden-Württemberg aufgetreten
sind (www.fr.de/politik/schul-panne-fast-1500-le
hrstellen-20-jahre-unbesetzt-120-millionen-an-ge
halt-fielen-nicht-auf-93837458.html) oder
ähnliche, eine ungewollte Personalunterbesetzung nach
sich ziehende IT-Fehler, auch in Bundesbehörden
oder in im Rahmen der Auftragsverwaltung für
den Bund tätigen Länderbehörden (z. B.
Steuerverwaltung inklusive Steuerfahndung) aufgetreten
sind, und hat die Bundesregierung dies
insbesondere in solchen Behörden überprüft, wo trotz
vermeintlich hohem Personaleinsatz und z. T.
vermeintlich drastischem Personalaufwuchs die in
diese Behörden bzw. deren Projekte gesetzten
Erwartungen sich nur begrenzt erfüllt haben (so
z. B. die Verhinderung von Finanzskandalen wie
Wirecard im Zuständigkeitsbereich der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin
– oder die mehrfach öffentlich gewordenen
massiven Bearbeitungsrückstände in der
Geldwäscheaufsicht im Zuständigkeitsbereich der Financial
Intelligence Unit – FIU – oder die Verzögerungen
bei der Einführung von zwischen Bundes- und
Landesbehörden kompatiblen IT-Lösungen im
Rahmen des Projekts „Koordinierte neue
Software-Entwicklung der Steuerverwaltung“ – KON-
SENS)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 25. Juli 2025
Die Bundesregierung berücksichtigt in ihrer Antwort nur die
unmittelbare Bundesverwaltung.
Die von der Bundesregierung eingesetzten IT-Lösungen werden von
leistungsfähigen IT-Dienstleistern mit hoher Sorgfalt und Qualität
entwickelt. Vor Produktivgang findet eine umfangreiche Qualitätssicherung
und Testung statt. Regressionstests tragen dazu bei, dass IT-Verfahren
regelmäßig auf Fehler überprüft werden, um die Qualität und
Zuverlässigkeit der Systeme zu gewährleisten. Dies gilt auch für die eingesetzten
Personalverwaltungssysteme. Gleichwohl kann in letzter Konsequenz
nie vollständig ausgeschlossen werden, dass bei einer eingesetzten IT-
Lösung Fehler auftreten. Diese werden jedoch zügig behoben.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
15. Abgeordneter
Dr. Alaa Alhamwi
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Cyberangriffe gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Kalenderjahren 2020 bis
2024 auf das deutsche Stromsystem (bitte nach
Jahren und Art des betroffenen Akteurs –
Übertragungsnetzbetreiber, Verteilnetzbetreiber,
Kraftwerksbetreiber, Verbraucher – aufschüsseln), und
plant die Bundesregierung Maßnahmen, um das
Stromsystem zu schützen, und wenn ja, welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 22. Juli 2025
Im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit
informationstechnischer Systeme (IT-SiG 2.0) sind Betreiber Kritischer
Infrastrukturen, welche durch die Verordnung zur Bestimmung Kritischer
Infrastrukturen nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik (BSI-Gesetz) identifiziert wurden, verpflichtet,
dem BSI Cyberangriffe auf ihre IT-Systeme zu melden. Die Anzahl der
dem BSI in den Kalenderjahren 2020 bis 2024 übermittelten Meldungen
über erfolgte Cyberangriffe auf Unternehmen der Elektrizitätsbranche
sind in nachfolgender Tabelle – aufgeschlüsselt nach Jahren und
Akteuren – aufgeführt. Meldungen zu Cyberangriffen auf Verbraucher werden
durch das BSI nicht erhoben, daher liegen keine Daten vor.
Jahr
Übertragungsnetzbetreiber
Verteilnetzbetreiber
Kraftwerke Anlagen zur
Steuerung und
Bündelung
elektrischer Leistung
2020 0 3 1 1
2021 0 7 1 1
2022 0 7 1 17
2023 0 11 1 1
2024 0 19 0 1
Die Aufsicht über das Stromsystem obliegt weitgehend der
Bundesnetzagentur, welche durch IT-Sicherheitskataloge Anforderungen an die
regulierten Unternehmen formuliert. Diese Anforderungen beziehen sich
auf Maßnahmen, welche ein einheitliches Absicherungsniveau der
Unternehmen herbeiführen sollen. Das BSI verfügt über weitreichende
Expertise im Cybersicherheitsbereich und im Speziellen in der Bearbeitung
von IT-Sicherheitsvorfällen.
Diese Expertise wird im Rahmen der behördenübergreifenden
Zusammenarbeit auf Anfrage eingebracht. Die derzeitig durch die
Bundesregierung wieder begonnene, priorisierte Umsetzung der Richtlinie über
Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der
Union (NIS2-RL), ist ein weiteres Beispiel für Maßnahmen, die die
Bundesregierung zur Verbesserung des Absicherungsniveaus der
Stromsysteme ergreift.
16. Abgeordneter
Maik Brückner
(Die Linke)
Aus welchen Gründen erachtet die
Bundesregierung die „Verordnung zur Umsetzung des
Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den
Geschlechtseintrag im Meldewesen“ für
notwendig (z. B. wegen einer signifikant veränderten
Situation und Sicherheitslage), und inwiefern
rechtfertigt sie eine Ausweitung von Speicherung
und Verbreitung sensibler personenbezogener
Daten und damit verbundene Eingriffe in
Grundrechte als verhältnismäßig?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 22. Juli 2025
Die Rechtsverordnung betrifft lediglich die technische Umsetzung der
Datenübermittlungen zwischen Registern anlässlich von Änderung von
Personendaten (hier: Vorname und Geschlecht). Hier hat sich durch das
Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) die Verfahrensweise geändert: Nach
dem SBGG können Personen durch Selbsterklärung vor dem
Standesamt Geschlechtseintrag und Vornamen ändern lassen und damit erstmals
zentrale Angaben zur Identität ohne Prüfung und ohne Mitwirkung
Dritter verändert werden. Dadurch wird die Nachvollziehbarkeit der
Identitätsdaten zu der betroffenen Person erschwert bzw. verhindert. Um die
Personenidentität weiterhin gewährleisten zu können, werden
beispielsweise im Meldewesen Daten zu früheren Vornamen gespeichert, ohne
nach dem Rechtsgrund der Änderung zu unterscheiden. Ebenso werden
auch frühere Nachnamen und der Geburtsname gespeichert, um
beispielsweise eine Änderung des Nachnamens im Zusammenhang mit
einer Eheschließung nachvollziehen zu können. Entsprechend werden
die Änderungen nach dem SBGG wie jede andere Änderung des
Voroder Familiennamens im Meldewesen verarbeitet. Die alte Rechtslage
nach dem Transsexuellengesetz erforderte von den Betroffenen die
Durchführung eines sehr aufwändigen Prüfverfahrens. Im Ergebnis führt
das zu einer sehr kleinen betroffenen Personengruppe. In einer
Abwägung konnte in der Gesamtschau für diese Gruppe die Verarbeitung von
Daten weitergehend beschränkt werden. Mit der veränderten Rechtslage
hat sich, wie zuvor dargestellt, das Verfahren und die Möglichkeit der
Inanspruchnahme der Identitätsveränderung wesentlich verändert bzw.
erweitert. Entsprechend muss sich auch das Verfahren zur
Nachvollziehbarkeit der Identitätsänderung verändern.
Die Rechtsverordnung regelt lediglich die technische Umsetzung der
Änderungsmitteilungen zwischen den Registern. Die Rechtsgrundlagen
für die Verarbeitung der Daten zum früheren Geschlechtseintrag und
zum früheren Namen (und somit auch der Datenübermittlung) ergeben
sich aus formellem Gesetz beispielsweise nach § 23 Absatz 2 und 3 des
Bundesmeldegesetzes (BMG), § 33 BMG, § 150 Absatz 1 i. V. m. § 196
Absatz 2 und 2a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, § 139b
Absatz 6, 7, 8 der Abgabenordnung i. V. m. § 13 Absatz 1, 3, 4 SBGG.
17. Abgeordneter
Maik Brückner
(Die Linke)
Wie verhindert die Bundesregierung effektiv, dass
Daten von trans Personen durch die Umsetzung
der „Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes
über die Selbstbestimmung in Bezug auf den
Geschlechtseintrag im Meldewesen“ missbräuchlich
zu digitalen Listen mit den Namen von trans
Personen gebündelt werden können?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 22. Juli 2025
Nur durch Zusammenschau mehrerer Merkmale ist erkennbar, dass es
sich um einen Fall nach dem SBGG handelt. Diese Information ist nur
denjenigen Stellen zugänglich, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben
benötigen und nur diesen Stellen ist die Verarbeitung dieser Daten erlaubt.
Ganz ohne Erkennbarkeit könnte aber z. B. die Einhaltung des
Offenbarungsverbots nicht gewährleistet werden.
18. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Sind seit der Reform des Disziplinarrechts des
Bundes im April 2024 disziplinare Maßnahmen
gegenüber Bundespolizeibeamten aufgrund ihrer
Mitgliedschaft in der AfD (Alternative für
Deutschland) oder aufgrund der Ausübung eines
Mandats für die AfD anhängig, und wenn ja, wie
viele (bitte nach den Direktionen der
Bundespolizei aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 24. Juli 2025
Aufgrund der Mitgliedschaft in der Partei Alternative für Deutschland
(AfD) wurden im angefragten Zeitraum keine disziplinarrechtlichen
Verfahren gegenüber Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeibeamten
eingeleitet.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass aufgrund disziplinarwürdiger
Handlungen oder Verhalten Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen und Beamte
geführt werden, die Mitglied in der Partei AfD sind. Die
Parteimitgliedschaft an sich stellt ein solches disziplinarwürdiges Handeln allerdings
nicht dar.
19. Abgeordnete
Jeanne
Dillschneider
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche finanziellen und personellen Mittel sind
vorgesehen (bitte gegebenenfalls Haushaltstitel
auflisten), um den Vorschlag des Bundesministers
des Innern Alexander Dobrindt eines „Cyber
Domes“ (www.heise.de/news/Kooperation-mit-Israe
l-Bundesinnenminister-plant-Cyberdome-fuer-De
utschland-10463968.html) zu realisieren, und ab
welchem Zeitpunkt ist mit dem Beginn der
Einrichtung und operativen Umsetzung dieser
Struktur zu rechnen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 24. Juli 2025
Die Konzeption eines solchen Cyber-Schutzschildes ist im Ergebnis als
ein ganzheitliches Programm zu verstehen, das aus einer Vielzahl von
Einzelprojekten bestehen soll. Einzelne Teilprojekte (z. B. BSI-Portal,
Melde- und Informationsportal, Plattform für automatisierten IoC-
Austausch – IoC = Identifier of Compromise) wurden bereits initiiert und
mit Finanzmitteln ausgestattet.
Eine finanzielle und personelle Mittelausstattung ist dem laufenden
Haushaltsaufstellungsverfahren vorbehalten.
20. Abgeordneter
Alexis L. Giersch
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber
vor, ob Waffen, Waffenteile, Munition und
Sprengmittel, die von Deutschland oder von EU-
Ländern an die Ukraine geliefert wurden, seit dem
24. Februar 2022 in Deutschland sichergestellt
worden sind, und wenn ja, wie viele waren dies
(bitte eine Gesamtzahl angeben und nach den
zehn häufigsten Waffenarten – inklusive
Sprengmitteln und Zubehör – aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Juli 2025
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Waffen,
Waffenteile, Munition und Sprengmittel vor, die von Deutschland oder von EU-
Ländern an die Ukraine geliefert wurden und seit dem 24. Februar 2022
in Deutschland sichergestellt worden sind.
21. Abgeordneter
Dr. Ingo Hahn
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Berechnungen zum
jährlichen Zuwachs der nationalen CO2-
Emissionen in Tonnen seit dem Jahr 2015 vor, der direkt
und indirekt auf Migration nach Deutschland
zurückzuführen ist, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis, und welche konkreten methodischen
Annahmen liegen dieser Berechnung zugrunde?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 23. Juli 2025
Der Bundesregierung liegen Berechnungen im Sinne der Fragestellung
nicht vor.
22. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Wie schlüsseln sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die im Jahr 2024 erfassten
Gewaltdelikte in Bezug auf die Tatörtlichkeit Schule auf (bitte
neben der Anzahl der Gewaltdelikte auch nach
dem jeweiligen Anteil deutscher und nicht
deutscher Tatverdächtiger in absoluten Zahlen sowie
den zwölf häufigsten vertretenen
Staatsangehörigkeiten in absoluten Zahlen unter den nicht
deutschen Tatverdächtigen in absteigender
Reihenfolge aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21. Juli 2025
Zur Tatörtlichkeit „Schule“ liegen seit dem 1. Januar 2024 valide Daten
in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) vor. Für die Beantwortung
Ihrer Frage erfolgte eine Auswertung der PKS-Daten zur Tatörtlichkeit
„Schule“ für den Summenschlüssel 892000 „Gewaltkriminalität“* sowie
für den PKS-Schlüssel 224000 „Vorsätzliche einfache
Körperverletzung“. Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen
werden.
Tatörtlichkeit „Schule“ Anzahl
Fälle
Anzahl
Tatverdächtige
(TV)
Anzahl TV
Deutsch
Anzahl TV
Nichtdeutsch
Gewaltkriminalität 7.243 11.558 7.309 4.254
Vorsätzliche einfache
Körperverletzung § 223
StGB 18.913 18.964 12.628 6.345
* Der Summenschlüssel „892000 Gewaltkriminalität“ umfasst die folgenden Straftatenschlüssel:
010000 Mord § 211 StGB
020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB
111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge §§ 177,
178 StGB
210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB
221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB
222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB
233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB
234000 Geiselnahme § 239b StGB
235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB
Die zwölf unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen in absoluten Zahlen
am häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten für die Tatörtlichkeit
„Schule“ können der folgenden Tabelle entnommen werden.
892000 Gewaltkriminalität 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung
§ 223 StGB
Staatsangehörigkeit Anzahl TV Staatsangehörigkeit Anzahl TV
Syrien 1.236 Syrien 1.758
Afghanistan 421 Ukraine 491
Irak 265 Afghanistan 488
Rumänien 239 Irak 379
Bulgarien 221 Rumänien 334
Ukraine 212 Bulgarien 299
Serbien 132 Türkei 221
Türkei 121 Polen 197
Kosovo 114 Serbien 189
Polen 110 Kosovo 174
Ungeklärt 97 Ungeklärt 150
Russische Föderation 89 Russische Föderation 137
23. Abgeordnete
Nicole Hess
(AfD)
Erhielten der Verein „Teilseiend e. V.“ mit Sitz in
Heidelberg und/oder das Projekt „Muslimische
Akademie Heidelberg“ in den Jahren 2018 bis
2024 finanzielle Förderung aus Mitteln des
Bundes, und wenn ja, mit welchen Fördersummen
und Förderzwecken waren diese Zuwendungen
jeweils verbunden (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 20 auf
Bundestagsdrucksache 21/237)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 24. Juli 2025
Im angefragten Zeitraum 2018 bis 2024 wurde „Teilseiend e. V.“ durch
Fördermittel des Bundes unterstützt. Die Höhe der Fördermittel nach
Förderzwecken ist der folgenden Übersicht zu entnehmen:
Teilseiend e. V. – (Modell-)Projekte und Bundes-/Aktionsprogramme
Förderzweck: Muslimische und nicht-muslimische Zivilgesellschaft in ihrer Kompetenz im
Bereich strategische Kommunikation und konkret mit Fokus auf den Narrative-
Change-Ansatz zu stärken.
Förderhöhe in Euro: 68.923,05
Förderzweck: Verbesserung religions- und gesellschaftspolitische Integration der muslimischen
Bevölkerung in Deutschland
Förderhöhe in Euro: 60.000,00
Förderzweck: Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche
Förderhöhe in Euro: 8.747,76
Förderzweck: Entwicklung neuer Ansätze und Strukturaufbau der politischen Jugendbildung von
muslimischen Trägern, um wirkungsvolle und zeitgemäße Angebote für Kinder
und Jugendliche nachhaltig zu etablieren
Förderhöhe in Euro: 193.995,65
Teilseiend e. V. – (Modell-)Projekte und Bundes-/Aktionsprogramme
Förderzweck: Politische Jugendbildung bundesweit weiterentwickeln, aktuelle
gesellschaftspolitische Themen und Debatten aufgreifen und den Wissenstransfer und
fachlichen Austausch zu politischer Bildung vorantreiben
Förderhöhe in Euro: 94.099,29
Förderzweck: Kofinanzierung des im Rahmen des vom BMBFSFJ durchgeführten
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ geförderten Projekts „Islam-, Muslimfeindlichkeit
und antimuslimischer Rassismus: Politische Arbeit im Spannungsfeld zwischen
Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik“
Förderhöhe in Euro: 171.003,10
Förderzweck: Modellprojekte im Handlungsbereich „Bund“ im Rahmen des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“: Kompetenznetzwerk Islam- und Muslimfeindlichkeit
(Hinweis: „in der zweiten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ (2020–2024) hat BMBFSFJ die Projektarbeit von CLAIM – Allianz gegen
Islam- und Muslimfeindlichkeit in Trägerschaft von Teilseiend e. V. gefördert,
keine Maßnahmen des Vereins Teilseiend selbst. Gefördert wurden vielmehr die
Maßnahmen von CLAIM im Kompetenznetzwerk Islam- und
Muslimfeindlichkeit.“)
Förderhöhe in Euro: 2.770.119,27
Förderzweck: Antimuslimischen Rassismus erkennen und handeln
Förderhöhe in Euro: 287.872,37
Förderzweck: Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung im Rahmen der
Anerkennungsrichtlinie der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)
Förderhöhe in Euro: 15.000,00
Förderzweck: Workshopreihe über Konzeption und organisatorische Möglichkeiten einer
Bundesarbeitsgemeinschaft Islamischer Akademien
Förderhöhe in Euro: 23.000,00
Förderzweck: Muslimische Akademie Heidelberg – Ausbau der Fachstelle „Gesellschaft
gestalten“
Förderhöhe in Euro: 240.000,00
Förderzweck: Aus dem Glauben heraus?! Politische Bildung in muslimisch-konfessioneller
Trägerschaft
Förderhöhe in Euro: 349.695,00
Förderzweck: Fachstelle „Gesellschaft gestalten“ der Muslimischen Akademie Heidelberg i. G.
Förderhöhe in Euro: 245.000,00
Förderzweck: Von Türöffnern und Brückenbauern: Muslimisch-konfessionelle Träger als Akteure
und Partner in der politischen Bildung
Förderhöhe in Euro: 70.060,62
24. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Wie viele ausländische Personen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung aktuell mit einem
Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern registriert, und
wie viele von ihnen erhielten 2025 die staatlichen
Leistungen Arbeitslosengeld, Bürgergeld,
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
oder Rente (bitte für die Monate Januar bis Juni
2025 nach einzelnen Empfängergruppen
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 22. Juli 2025
Zum Stichtag 30. Juni 2025 waren laut Ausländerzentralregister
insgesamt 125.484 Personen im Land Mecklenburg-Vorpommern als
aufhältig erfasst.
Informationen über Leistungsbeziehende (LB) von Arbeitslosengeld mit
ausländischer Staatsangehörigkeit finden sich im öffentlich einsehbaren
Tabellenheft https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/
Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524082&topic_f=arbeitslosengel
d-zr-alg, Auswahl „Mecklenburg-Vorpommern“ in Tabelle 1,
Steuerelementauswahl „Ausländer“. Im Berichtsmonat April 2025 waren im
Bestand rund 1.650 Leistungsbeziehende von Arbeitslosengeld mit einer
ausländischen Staatsangehörigkeit.
Informationen über Regelleistungsberechtigte (RLB) mit ausländischer
Staatsangehörigkeit finden sich für Mecklenburg-Vorpommern im
öffentlich einsehbaren Tabellenheft https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteG
lobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524056&topi
c_f=gs-asu-sgbii-rev, in Tabelle 6, Spalte 5, für den Berichtsmonat März
2015 (aktuellere Daten liegen nicht vor). Im Berichtsmonat März 2025
waren im Bestand rund 31.500 RLB mit ausländischer
Staatsangehörigkeit mit einem Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern.
Daten zu den weiteren Fragestellungen liegen für das Jahr 2025 bisher
nicht vor.
Ersatzweise können folgende Daten mit älterem Stand mitgeteilt
werden:
Nach Angaben der Statistik der Deutschen Rentenversicherung wurden
im Rentenbestand zum Stichtag 31. Dezember 2024 rund 2.600 Renten
aus der gesetzlichen Rentenversicherung an ausländische
Staatsangehörige mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern gezahlt. Die Statistik
des Asylbewerberleistungsgesetzes wies am 31. Dezember 2023
(aktuellste Daten) rund 8.900 Leistungsbeziehende in Mecklenburg-
Vorpommern aus.
25. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Wie viele Abschiebungen gab es 2024 und 2025
bis zum 16. Juli, und wie viele davon wurden
jeweils durch Mecklenburg-Vorpommern
veranlasst?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 23. Juli 2025
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im Jahr 2024 20.084 Personen
abgeschoben worden. Im Zeitraum vom Januar bis Juni 2025 sind
11.807 Personen abgeschoben worden. Die Daten für den Monat Juli
2025 liegen der Bundesregierung noch nicht vor. Von Mecklenburg-
Vorpommern wurden davon für das Jahr 2024 380 und von Januar bis
Juni 2025 152 veranlasst.
26. Abgeordneter
Luke Hoß
(Die Linke)
Wie viele Beamtinnen und Beamte der
Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes gingen im
Jahr 2024 einer genehmigungspflichtigen
Nebentätigkeit nach § 99 Absatz 1 des
Bundesbeamtengesetzes (BBG) oder einer nicht
genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit nach § 100 Absatz 1
BBG nach (bitte nach Behörden und nach
Beschäftigung im mittleren, gehobenen und höheren
Dienst auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 25. Juli 2025
Bundeskriminalamt (BKA):
Laufbahngruppe Genehmigungspflichtige
Nebentätigkeit nach
§ 99 Absatz 1 des
Bundesbeamtengesetzes (BBG) im
Jahr 2024 im BKA
Mittlerer Dienst 7
Gehobener Dienst 91
Höherer Dienst 16
Laufbahngruppe Nicht genehmigungspflichtige
Nebentätigkeit nach
§ 100 Absatz 1 BBG
im Jahr 2024 im BKA
Auszubildende 1
Mittlerer Dienst 25
Gehobener Dienst 106
Höherer Dienst 26
Bundespolizei (BPOL):
Laufbahngruppe Genehmigungspflichtige und
Nicht genehmigungspflichtige
Nebentätigkeit im Jahr 2024
in der BPOL
Mittlerer Dienst 2.344
Gehobener Dienst 2.105
Höherer Dienst 160
Von den insgesamt 4.609 Beamtinnen und Beamten gehen dabei 1.452
Beamtinnen und Beamte einer anzeigepflichtigen Nebentätigkeit im
Sinne des § 100 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) nach.
27. Abgeordnete
Lamya Kaddor
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Was waren Zweck und Inhalte der Teilnahme des
Parlamentarischen Staatssekretärs beim
Bundesminister des Innern Christoph de Vries am
Workshop zum Bund-Länder-Aktionsplan gegen den
Politischen Islam des Arbeitskreises Politischer
Islam (AK Polis) am 9. Juli 2025, und wie werden
die besprochenen Ergebnisse bei der Erstellung
des Aktionsplans berücksichtigt (www.welt.de/po
litik/deutschland/plus256371662/Islamismus-
Sowill-Faesers-Task-Force-gegen-Radikalisierung-v
orgehen.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21. Juli 2025
Auf Einladung des Arbeitskreises Politischer Islam (AK Polis) hat der
Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern,
Christoph de Vries, im Rahmen eines Workshops zum Bund-Länder-
Aktionsplan gegen den Politischen Islam am 9. Juli 2025 in Berlin ein
Grußwort gehalten und sich an der anschließenden Diskussion mit dem
anwesenden Fachpublikum beteiligt. Die in der Diskussion
aufgeworfenen Inhalte werden in den Prozess der Erstellung des o. g. Aktionsplans
einfließen.
28. Abgeordneter
Ferat Koçak
(Die Linke)
Hält die Bundesregierung angesichts der
Untersuchungsergebnisse von Forensis e. V.(www.tagessc
hau.de/investigativ/ndr/polizei-pro-palaestinensis
che-demo-berlin-100.html) weiterhin an der vom
Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt
am 16. Mai 2025 im Deutschen Bundestag
geäußerten Einschätzung fest, wonach bei einer
propalästinensischen Demonstration in Berlin ein
Polizist „von aggressiven Demonstranten in die
Menge gezogen und dabei schwer verletzt“ wurde,
und falls nein, werden die entsprechenden
Aussagen (dokumentiert unter www.bundesregierun
g.de/breg-de/suche/rede-des-bundesministers-
desinnern-alexander-dobrindt--2348484) mit einem
entsprechenden Korrekturhinweis versehen, und
wenn ja, auf welche konkreten vergleichbaren
Vorfälle bezog sich die vom Bundesminister des
Innern Alexander Dobrindt getätigte Aussage
„Das ist leider kein Einzelfall, sondern passiert
immer wieder.“?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 23. Juli 2025
Die strafrechtlichen Ermittlungen zu dem geschilderten Sachverhalt vom
15. Mai 2025 in Berlin sind Gegenstand laufender Ermittlungen im
Verantwortungsbereich des Landes Berlin. Zu Verfahren, die in
Zuständigkeit der Länder geführt werden, nimmt die Bundesregierung schon
aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes nicht Stellung.
29. Abgeordneter
Jan Köstering
(Die Linke)
Welche konkreten Maßnahmen in Bereichen wie
z. B. innovative Technologien, Cybersicherheit,
Künstliche Intelligenz, unbemannte Flugsysteme
(UAVs), SpaceTech und BioTech soll der Cyber-
und Sicherheitspakt mit Israel nach Vorstellungen
der Bundesregierung enthalten, und was kann sie
zum Zeitplan von Verhandlungen und
Unterzeichnung mitteilen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21. Juli 2025
Im Ergebnis des Besuchs des Bundesministers Alexander Dobrindt in
Israel am 28. Juni 2025 wurde mit der Erstellung eines sog. Cyber- und
Sicherheitspakts mit Israel begonnen. Dieser soll den Rahmen für einen
Ausbau bestehender und die Konzeption neuer gemeinsamer Projekte
insbesondere in den Bereichen Cybersicherheit und Bevölkerungsschutz
bilden. Ziel ist eine Vertiefung der bilateralen Zusammenarbeit im
gegenseitigen Interesse. Da der Cyber- und Sicherheitspakt noch nicht
vereinbart ist, können hierzu derzeit keine weiteren Einzelheiten mitgeteilt
werden. Vorgesehen ist der Abschluss einer Vereinbarung noch in
diesem Jahr.
30. Abgeordneter
Jan Köstering
(Die Linke)
In welchem Umfang an Personal und Gerät stehen
derzeit nach § 12 des Zivilschutz- und
Katastrophenhilfegesetzes Vorhaltungen und
Einrichtungen des Bundes aus dem Zivilschutz für die
Aufgaben der Länder im Rahmen der
Katastrophenhilfe zur Verfügung, und in welchem Umfang
wurden in den letzten vier Jahren Mittel im
Haushalt bereitgestellt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 24. Juli 2025
Der Bund stellt den Ländern Fahrzeuge und Ausstattungsgegenstände
(sog. ergänzende Ausstattung) für den Zivilschutz zur Verfügung. Diese
Ausstattung darf von den Ländern im Katastrophenschutz und der
allgemeinen Gefahrenabwehr genutzt werden (Doppelnutzen).
Gesetzliche Grundlage für die ergänzende Ausstattung ist § 13 des
Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes
(ZSKG). Der Bund hat den Umfang der ergänzenden Ausstattung
gemeinsam mit den Ländern festgelegt. Ziel ist es, den Ländern 5.482
bundeseigene Fahrzeuge in unterschiedlichen Zivilschutzaufgabenbereichen
zur Verfügung zu stellen. Aktuell sind in den Ländern bereits 3.878
bundeseigene Fahrzeuge stationiert. Das vereinbarte Ziel ist daher
momentan zu rund 71 Prozent erfüllt.
Die Länder planen grundsätzlich mit Doppelbesatzungen für die
bereitgestellten Fahrzeuge. Durch den Bund findet allerdings keine Erfassung
des Personals statt. Diese obliegt den Ländern im Rahmen der
Bundesauftragsverwaltung sowie den beteiligten Hilfsorganisationen. In den
letzten vier Jahren wurden dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe hierfür Haushaltsmittel wie folgt zur Verfügung
gestellt:
Titel 532 12 –
Behördenspezifische,
fachbezogene
Verwaltungsausgaben
(ohne IT)
Titel 81111 –
Erwerb von Fahrzeugen
Titel 81211 –
Erwerb von Geräten,
Ausstattung und
Ausrüstung
2021 19.388.000 € 67.912.000 € 1.408.000 €
2022 19.388.000 € 67.912.000 € 1.408.000 €
2023 18.612.000 € 39.112.000 € 1.408.000 €
2024 17.388.000 € 34.912.000 € 1.408.000 €
Gesamt 74.766.000 € 209.848.000 € 5.632.000 €
31. Abgeordneter
Helge Limburg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Einreiseverweigerungen hat die
Bundespolizei seit dem 7. Mai 2025 erteilt, und wie
viele davon wurden seitdem zurückgenommen
bzw. aufgehoben?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Juli 2025
Im Sinne der Fragestellung erfolgt die statistische Erfassung der
einreiseverhindernden Maßnahmen (Zurückweisungen) an den landseitigen
Binnengrenzen aufgrund der geänderten Weisungslage ab dem 8. Mai
2025.
Für den Zeitraum 8. Mai 2025 bis 30. Juni 2025 beruhen die
statistischen Daten auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei
(PES). Für den Zeitraum 1. Juli 2025 bis 16. Juli 2025 beruhen die
statistischen Angaben auf der vorläufigen Datenlage des
Sondermeldedienstes (SMD). Für den Zeitraum Juli 2025 liegen gegenwärtig Daten
der PES noch nicht vor.
Die erbetene statistische Aufschlüsselung kann der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden.
Zurückweisungen an den Landgrenzen
Anzahl 8. Mai bis 30. Juni 2025
(PES)
1. bis 16. Juli 2025
(SMD)
vollzogen 6.141 1.554
abgebrochen 54 keine Erfassung
innerhalb des SMD
Weitere statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden nicht
erhoben.
32. Abgeordneter
Helge Limburg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Besteht eine Weisung an die Bundespolizei,
Zurückweisungsbescheide aufzuheben, sobald der
Einreisewillige einstweiligen Rechtsschutz
beantragt hat bzw. beantragen will, und aus welchen
Gründen wurde die Einreiseverweigerung gegen
eine Ukrainerin, die am 17. Juni 2025 an der
Grenze zu Österreich zurückgewiesen worden
war, aufgehoben (www.lto.de/recht/hintergruend
e/h/drei-weitere-klagen-gegen-zurueckweisu
ngen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 23. Juli 2025
Eine derartige Weisung gegenüber der Bundespolizei besteht nicht. Im
gegenständlichen Fall erfolgte die Zurücknahme aufgrund der konkreten
Umstände dieses Einzelfalles.
33. Abgeordneter
Sebastian Maack
(AfD)
Wie viele Mitarbeiter von Bundesministerien bzw.
Bundesbehörden wurden seit dem 1. März 2025
in den einstweiligen Ruhestand versetzt, und wie
hoch ist deren durchschnittliche Pension (ggf.
sofern nicht vorliegend, bitte aufschlüsseln nach
Pensionshöhen unter 5.000 Euro, 5.000 bis
6.000 Euro, 6.000 bis 7.000 Euro, 7.000 bis
8.000 Euro, 8.000 bis 9.000 Euro, 9.000 bis
10.000 Euro und über 10.000 Euro)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 23. Juli 2025
Seit dem 1. März 2025 wurden auf Bundesebene insgesamt 49 Personen
in den einstweiligen Ruhestand versetzt (Stand: 18. Juli 2025).
Bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand besteht nach § 4
Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes zunächst Anspruch auf
Weitergewährung der Besoldung für den Monat, in welchem der Person die
Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mitgeteilt worden ist, und für
die folgenden drei Monate. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums entsteht
der Anspruch auf ein sog. erhöhtes Ruhegehalt nach § 14 Absatz 6 des
Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG).
Dieses erhöhte Ruhegehalt nach § 14 Absatz 6 BeamtVG beträgt in den
erst sechs Fällen, in denen bereits ein Anspruch besteht, durchschnittlich
9.125,40 Euro/Monat brutto.
In den übrigen 43 Fällen können aktuell mangels Festsetzung der
Versorgungsbezüge noch keine Aussagen zur Höhe der später zu zahlenden
erhöhten Ruhegehälter bzw. hinsichtlich eines Durchschnittsbetrages
gemacht werden, da nicht absehbar ist, in welchem Umfang in jedem
Einzelfall Ruhens-, Kürzungs- und Anrechnungsvorschriften anzuwenden
sein werden.
Auch das endgültige Ruhegehalt, das mit dem Eintritt in den regulären
Ruhestand nach den allgemeinen Vorschriften des BeamtVG festgesetzt
wird, kann erst zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand zuverlässig
ermittelt werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 51 der Abgeordneten Mechthilde Wittmann auf
Bundestagsdrucksache 20/1817 verwiesen.
34. Abgeordneter
Danny Meiners
(AfD)
Welche weiteren dem Bund unterstellten
Behörden oder Einrichtungen neben der Bundeswehr
und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
(THW) – wie z. B. das Gemeinsame
Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) – waren im
Zusammenhang mit dem Waldbrand in Sachsen eingebunden
oder wurden auch hinsichtlich eines möglichen
sicherheitsrelevanten Hintergrunds, wie etwa
Brandstiftung, angefragt, und von wem (bitte den
Zeitpunkt der jeweiligen Anfrage angeben; www.t
hw.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Pressemitteilu
ngen/Inland/2025/07/pm_01_waldbraende_SNT
H/waldbraende_SNTH.html; www.bundesweh
r.de/de/organisation/operatives-fuehrungskomma
ndo-der-bundeswehr/brandbekaempfung-amtshilf
e-sachsen-5968800)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Juli 2025
Der Katastrophenschutz ist Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr. Er
obliegt den Ländern. Vor Ort sind die Gemeinden bzw. die Kreise und
kreisfreien Städte Ansprechpartner. Sie sind als sogenannte untere
Katastrophenschutzbehörden für den Schutz bei größeren Unglücksfällen
oder Katastrophen verantwortlich.
Der Bund hat im Katastrophenschutz keine unmittelbaren
Zuständigkeiten. Bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen
können die Länder allerdings nach Artikel 35 des Grundgesetzes unter
anderem zusätzlich Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und
Einrichtungen anderer Verwaltungen, wie z. B. das Technische Hilfswerk (THW),
die Bundespolizei oder die Streitkräfte zur Hilfe anfordern.
Neben der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk hat die
Bundespolizei die Löscharbeiten mit Löschhubschraubern im Land Sachsen
(Zeithain und Naturschutzgebiet Gohrischheide im Landkreis Meißen)
im Kontext des Bevölkerungsschutzes unterstützt.
Für diesen Unterstützungseinsatz sind „sicherheitsrelevante
Hintergründe“ oder Brandursachen unerheblich. Im Vordergrund steht die
Amtshilfe zur Bewältigung der Lage.
Im Übrigen sind für die Ermittlungen von Brandursachen und ggf. die
weiteren Ermittlungen bei Brandstiftungen die Länder, hier das Land
Sachsen, zuständig.
35. Abgeordneter
Reinhard Mixl
(AfD)
Werden Moscheen in der Großen Kreisstadt
Schwandorf (Oberpfalz) und im Landkreis
Schwandorf vom Bundesamt für
Verfassungsschutz und nach Kenntnis der Bundesregierung
vom Landesamt für Verfassungsschutz
beobachtet, und wenn ja, wie viele, und welche konkret
(bitte nach Namen und Adresse aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21. Juli 2025
Die „As-Salam“-Moschee des Vereins „Islamisches Zentrum
Schwandorf e. V.“ ist im Verfassungsschutzverbund bekannt. Sie wird im
Verfassungsschutzbericht 2024 des Landes Bayern in der Rubrik
„Salafistische und salafistisch beeinflusste Moscheen in Bayern“ namentlich
erwähnt (Verfassungsschutzbericht Bayern 2024, S. 90).
36. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aus welchen Gründen hat sich das
Bundesministerium des Innern – wie auch gegenüber der „dpa“
am 4. Juli 2025 bestätigt (www.zeit.de/news/202
5-07/04/keine-erkundungsreisen-fuer-syrer-
bamfprueft-widerruf) – dagegen entschieden,
kurzzeitige Reisen für Syrerinnen und Syrer ohne
Auswirkungen auf den Schutzstatus zu ermöglichen, und
wie bewertet das Bundesministerium des Innern
die Auswirkungen der Untersagung solcher
Kurzreisen auf die Möglichkeit einer informierten
Entscheidungsgrundlage für eine selbstbestimmte
Rückkehr nach Syrien?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 24. Juli 2025
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat sich nach eingehender
Prüfung dagegen entschieden, kurzzeitige Heimreisen für Syrerinnen
und Syrer ohne Auswirkungen auf den Schutzstatus zu ermöglichen.
Heimreisen von Syrerinnen und Syrer werden somit rechtlich nicht
anders behandelt, als Heimreisen von Personen mit anderen
Staatsangehörigkeiten.
Nach der geltenden Rechtslage wird gemäß § 73 Absatz 7 des
Asylgesetzes (AsylG) bei nicht sittlich zwingend gebotenen Reisen in den
Herkunftsstaat grundsätzlich vermutet, dass die Voraussetzung für den
jeweiligen Schutzstatus nicht mehr vorliegen. Erlangt das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) Kenntnis von einer Heimreise eines
Schutzberechtigten, so ist es gemäß § 73b Absatz 1 AsylG stets
verpflichtet, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob der gewährte Schutz zu
widerrufen ist. Eine Erklärung, dass Heimreisen syrischer
Schutzberechtigter entgegen dieser gesetzlich vorgesehenen Vermutung keine
Auswirkung auf den Schutzstatus haben, kann aus Sicht des BMI insbesondere
auch vor dem Hintergrund, dass das BAMF die Entscheidungstätigkeit
bei Straftätern und Gefährdern bereits teilweise wieder aufgenommen
hat, nicht abgegeben werden. Für Syrerinnen und Syrer bestehen
dieselben rechtlichen Möglichkeiten für eine informierte
Entscheidungsgrundlage für eine freiwillige, dauerhafte Rückkehr nach Syrien wie für alle
anerkannt Schutzberechtigte aus anderen Herkunftsstaaten auch. Im
Übrigen weist die Bundesregierung auf die Angebote der Beratungsstellen
für freiwillige Rückkehr hin.
37. Abgeordneter
Raimond Scheirich
(AfD)
Wie viele im Ausländerzentralregister (AZR)
erfasste Personen hatten in den letzten 14 Jahren
jeweils zum Stichtag 1. Januar den 1. Januar als
offizielles Geburtsdatum, und bei wie vielen
dieser Personen erfolgte die Einreise jeweils ohne
gültige Identitätsdokumente?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 24. Juli 2025
Im Ausländerzentralregister (AZR) können statistische Daten zum
Bestand von Personen mit bestimmtem Geburtsdatum nur zum jeweils
aktuellen Stichtag ermittelt werden. Die rückwirkende Ermittlung/
Rekonstruktion derartiger Bestandsdaten zu früheren Stichtagen ist nicht
möglich, da diese Daten nicht mehr zur Verfügung stehen. Zum Stichtag
30. Juni 2025 waren im AZR insgesamt 476.560 aufhältige Personen mit
Geburtsdatum „1. Januar“ erfasst. Angaben im Sinne der zweiten
Teilfrage werden im AZR nicht gespeichert.
Das Datum 1. Januar wird erfasst, wenn Asylsuchende keine Pass- oder
sonstigen Identitätspapiere vorweisen können und lediglich ihr
Geburtsjahr, jedoch nicht den genauen Tag oder Monat kennen. In vielen
Herkunftsländern ist es zudem bei den dortigen Behörden üblich, dass der
1. Januar als Geburtstag festgelegt und in die amtlichen Dokumente
eingetragen wird, da vor allem in ländlichen Gebieten oft nur einmal
jährlich die amtliche Registrierung von Neugeborenen durchgeführt wird.
Bei unbegleiteten Minderjährigen wird i. d. R. das Geburtsdatum „1.
Januar“ vom zuständigen deutschen Jugendamt verwendet, wenn keine
Papiere vorliegen.
38. Abgeordnete
Marlene
Schönberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
über die Zahl der Betroffenen von
Menschenhandel in der Bundesrepublik Deutschland seit dem
1. Januar 2024 bis heute (bitte nach Art der
Ausbeutung, Alter, Geschlecht und Bundesländern
aufschlüsseln), und welche konkreten Schritte
unternimmt die Bundesregierung zur Umsetzung des
von der letzten Bundesregierung beschlossenen
„Nationalen Aktionsplans zur Prävention und
Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz
der Betroffenen“?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 25. Juli 2025
Das Bundeslagebild Menschenhandel beschreibt seit dem Berichtsjahr
2004 die aktuellen Erkenntnisse zur Lage und Entwicklung in diesem
Phänomenbereich im Sinne des Strafgesetzbuchs. In einem komplexen
Erhebungsverfahren werden die Meldungen der Landeskriminalämter,
des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei sowie der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit des Zolls zu den im Berichtsjahr abgeschlossenen, an die
zuständigen Staatsanwaltschaften abgegebenen Ermittlungsverfahren in
den einschlägigen Deliktsbereichen mit Tatorten in Deutschland,
zusammengeführt. Alle bislang erschienenen Lagebilder können auf der
Webseite des Bundeskriminalamts unter www.bka.de/DE/AktuelleInformatio
nen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Menschenhandel/menschenhande
l_node.html abgerufen werden. Die Zahlen für das Jahr 2024 werden
gegenwärtig ausgewertet und anschließend im Bundeslagebild
Menschenhandel veröffentlicht.
Der Nationale Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des
Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (NAP Menschenhandel)
umfasst insgesamt 126 Maßnahmen, die sich auf einen Zeitraum von
vier Jahren erstrecken. Die Bundesregierung führt die im NAP
Menschenhandel beinhalteten Maßnahmen fort. Die Umsetzung der
Einzelmaßnahmen obliegt den fachlich zuständigen Bundesministerien. Es
findet ein jährliches Monitoring der Umsetzung der Maßnahmen des NAP
Menschenhandel statt.
39. Abgeordneter
Martin Sichert
(AfD)
Welche Gründe für eine Aufnahmezusage der
2.500 Afghanen, die laut aktuellen Meldungen in
Pakistan festsitzen (www.focus.de/politik/es-herrs
cht-heilloses-chaos-pakistan-setzt-afghanen-mit-d
eutscher-aufnahmezusage-fest_40436954-13ca-45
0c-9c24-f3b8087ed0d1.html), liegen nach
Kenntnis der Bundesregierung vor (bitte nach
Geschlecht der 2.500 Personen und nach jeweiligen
Gründen der Aufnahmezusagen nach den
Kategorien: ehemalige Ortskräfte, ethnische
Zugehörigkeit, religiöse Zugehörigkeit, Menschenrechts-
Aktivisten, Journalisten, Akademiker und
sexuelle Orientierung aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 23. Juli 2025
In Pakistan befinden sich gegenwärtig 2.308 Personen aus den
verschiedenen Aufnahmeverfahren aus Afghanistan in der Unterstützung der
Bundesregierung in Pakistan (Stand: 14. Juli 2025). Darunter sind 275
afghanische Staatsangehörige aus dem Ortskräfteverfahren, 61
afghanische Staatsangehörige von der Menschenrechtsliste, 748 afghanische
Staatsangehörige aus dem Überbrückungsprogramm und 1.224
afghanische Staatsangehörige aus dem Bundesaufnahmeprogramm für
Afghanistan.
Die rechtliche Grundlage richtet sich im Ortskräfteverfahren, der
sogenannten Menschenrechtsliste und des Überbrückungsprogramms nach
§ 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie im
Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan nach § 23 Absatz 2 AufenthG.
Hinsichtlich des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan ergeben sich
im Übrigen die Aufnahmegründe aus der Aufnahmeanordnung vom
19. Dezember 2022.
40. Abgeordnete
Nyke Slawik
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aus welchen Zahlen ergeben sich die Tabellen 5
und 6 in der Antwort der Bundesregierung auf
meine Schriftliche Frage 61 auf
Bundestagsdrucksache 21/848 zum Thema Vorfälle von
Hasskriminalität gegen lesbische, schwule, bisexuelle,
trans*- und inter*geschlechtliche sowie nicht-
binäre Menschen, die laut Überschrift UTF
„Sexuelle Orientierung“ und/oder UTF „Sexuelle
Orientierung“ Deliktsvorkommen für die Jahre 2023
und 2024 enthalten sollen, und inwiefern
unterscheiden diese sich von den vorherigen Tabellen 3
und 4, die die jeweiligen Jahreszahlen für 2023
und 2024 im UTF „Sexuelle Orientierung“
getrennt enthalten, da die Tabellen 5 und 6
vermeintlich die gleichen UTF thematisieren, aber
weitaus höhere Zahlen aufweisen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21. Juli 2025
Aufgrund eines Büroversehens sind die Tabellen 5 und 6 in der Antwort
der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 61 auf
Bundestagsdrucksache 21/848 falsch beschriftet. Die richtige Bezeichnung für
Tabelle 5 wäre:
TZ: „2023“, UTF „Sexuelle Orientierung“ und/oder UTF
„geschlechtsbezogene Diversität“, Stichtag: 31. Januar 2024
Und die richtige Bezeichnung für Tabelle 6 wäre:
TZ: „2024“, UTF „Sexuelle Orientierung“ und/oder UTF
„geschlechtsbezogene Diversität“, Stichtag: 31. Januar 2025
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) sind Mehrfachnennungen von
Themenfeldern möglich, ein Aufsummieren ist somit nicht statthaft. In
den Tabellen 5 und 6 sind die um Mehrfachnennungen bereinigten
Summen der vorigen Tabellen dargestellt.
41. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell die Zahl der hier aufhältigen
Drittstaatsangehörigen, bei denen im Ausländerzentralregister
(AZR) weder ein Aufenthaltstitel noch eine
Duldung, eine Aufenthaltsgestattung oder ein
sonstiges Aufenthaltsrecht gespeichert ist (bitte die
Gesamtzahl sowie die Anzahl und
Staatsangehörigkeit der Top-10 ausweisen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 22. Juli 2025
Im Ausländerzentralregister (AZR) waren zum Stichtag 30. Juni 2025
insgesamt 499.804 Ausländer ohne gültiges Aufenthaltsrecht im Sinne
des § 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), Aufenthaltsgestattung,
sonstiges Aufenthaltsrecht oder eine Duldung erfasst. Es handelt sich
dabei um Drittstaatsangehörige, zu denen im AZR entweder kein
Aufenthaltstitel erfasst ist, deren Aufenthaltstitel als erloschen erfasst
wurde, bei denen der Aufenthaltstitel widerrufen oder zurückgenommen
oder die Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels abgelehnt wurde,
bei denen die Ausreisepflicht noch nicht vollziehbar ist und zu denen
weder eine Duldung, eine Aufenthaltsgestattung oder ein sonstiges
Aufenthaltsrecht erfasst ist.
Hinweis: Die statistischen Angaben sind nur bedingt belastbar. Gründe
hierfür sind z. B.:
– aus dem AZR kann systembedingt statistisch nicht ermittelt werden,
ob sich Personen in jedem Fall noch im Land befinden. Sollten sie
ohne Wissen der jeweils zuständigen Ausländerbehörde (ABH) aus
Deutschland ausgereist sein, wird dies von der ABH im AZR auch
nicht/nicht zeitnah erfasst;
– haben die zuständigen ABHen Anträge auf Verlängerung oder
Erteilung eines Aufenthaltstitels noch nicht bearbeitet oder den
Bearbeitungsstand ggf. (noch) nicht an das AZR gemeldet, kommt es in
diesen Fällen ebenfalls zu einem Auswertungsergebnis „kein
Aufenthaltsrecht erfasst;
– da bei einer automatisierten AZR-Auswertung aus technischen
Gründen immer nur der letzte Eintrag in das AZR statistisch als „aktuell
gültig“ erkannt werden kann, kommt es bei einer nachträglich von
der ABH an das AZR gemeldeten Änderung (z. B.: früherer Titel
abgelaufen) zu einer Falschzählung (gezählt wird „kein
Aufenthaltsrecht erfasst“, obwohl die Person ggf. aktuell einen gültigen
Aufenthaltstitel besitzt). Während der tatsächlich gültige AZR-Eintrag zu
einer konkreten Person bei Einsicht einer Behörde in das AZR
erkennbar ist, kann dies die automatisierte Auswertung systembedingt
nicht erkennen.
Es ist demnach davon auszugehen, dass die genannten Zahlen überhöht
sind.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge arbeitet daran, die
Datenlage im AZR weiter zu verbessern, z. B. durch regelmäßige
Datenqualitätsworkshops mit den für die Datenqualität vorrangig zuständigen ABH
oder der zur Verfügungstellung von Best-Practice-Listen an die jeweils
betroffene ABH, sowie der Durchführung technischer Maßnahmen mit
dem Ziel einer effektiveren automatisierten statistischen Auswertung
von Daten des AZR. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden.
Top 10 Staatsangehörigkeiten kein Aufenthaltsrecht
im AZR erfasst
Gesamt 499.804
darunter:
Ukraine 56.226
Türkei 43.002
Indien 32.611
Syrien 23.926
Großbritannien mit Nordirland 16.721
Serbien 15.441
Kosovo 15.412
Vietnam 15.056
Ungeklärt 14.881
China 14.437
42. Abgeordneter
Kassem
Taher Saleh
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Personen wurden seit den von der
aktuellen Bundesregierung angeordneten
Zurückweisungen an der sächsischen Grenze zum Ausland
mehrfach zurückgewiesen, und wie viele
zurückgewiesene Personen sind später innerhalb
Deutschlands behördlich oder polizeilich erfasst
worden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Juli 2025
Gemäß der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES)
wurden im Zeitraum vom 8. Mai bis 30. Juni 2025 an der deutsch-
polnischen und der deutsch-tschechischen Landgrenze in Sachsen acht
Personen erneut zurückgewiesen, welche im Jahr 2025 bereits
zurückgewiesen wurden.
Statistische Daten der PES für den Zeitraum Juli 2025 liegen
gegenwärtig noch nicht vor. Im Sinne der Fragestellung erfolgt keine Erhebung
statistischer Daten hinsichtlich etwaiger im Inland festgestellter und
zuvor zurückgewiesener Personen.
Im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung keine weiteren
Erkenntnisse vor.
43. Abgeordneter
Dr. Christian
Wirth
(AfD)
Wie viele Rücküberstellungen nach der Dublin-
Verordnung wurden von Deutschland im ersten
Halbjahr 2025 ersucht (bitte hierbei aufschlüsseln,
wie vielen Überstellungen seitens der EU-
Mitgliedstaaten zugestimmt wurde, wie viele
Überstellungen tatsächlich erfolgt und wie viele
Überstellungen gescheitert sind)?
44. Abgeordneter
Dr. Christian
Wirth
(AfD)
Wie viele Rücküberstellungen nach der Dublin-
Verordnung sind im ersten Halbjahr 2025 aus
Deutschland erfolgt (bitte nach den einzelnen EU-
Mitgliedstaaten aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 25. Juli 2025
Die Fragen 43 und 44 werden gemeinsam beantwortet.
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
1.
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32
6
Abbruch von Dublinverfahren
1. Halbjahr 2025 nach dem
Mitgliedstaat der Zustimmung
(Stand: 30. Juni 2025)
18.145
davon:
Kroatien 5.864
Italien 5.490
Bulgarien 1.451
Frankreich 996
Polen 755
Spanien 722
Österreich 486
Schweden 422
Niederlande 254
Belgien 250
Rumänien 237
Schweiz 231
Lettland 187
Litauen 114
Portugal 109
Slowenien 96
keine Angabe 78
Tschechien 76
Griechenland 61
Dänemark 49
Ungarn 49
Finnland 41
Malta 40
Slowakei 33
Norwegen 21
Zypern 16
Estland 9
Luxemburg 6
Irland 1
Island 1
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
45. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
Ist dem Auswärtigen Amt (AA) zur Kenntnis
gelangt, dass (nach diversen Medienberichten, vgl.
www.nius.de/politik/news/falsche-paesse-afghani
sche-ortskraefte/0d874498-20ee-4cc3-a16b-6ef22
a c a 2 ae8) die Nichtregierungsorganisationen
(NGOs) die Vorarbeiten für die
Aufnahmeverfahren einzelner in Afghanistan ansässiger
afghanischer Staatsbürger durchgeführt haben, und –
auch wenn nach eigenen Angaben des AA die
beteiligten NGOs nicht die Entscheidungen darüber
getroffen haben, welche Personen nach welchen
Kriterien die Aufnahmezusagen der
Bundesrepublik Deutschland erhielten – diese involvierten
NGOs zumindest teilweise in diesem Prozess der
Vorbereitung laut Medienberichten durch falsche
Angaben getäuscht haben sollen, und wenn ja,
haben diese Täuschungen möglicherweise eine
andere, positive Entscheidung des AA in den
jeweiligen Einzelfällen herbeigeführt als dies bei
Kenntnis über deren rechtswidrige Aktivitäten der
Fall gewesen wäre?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 24. Juli 2025
Die von Ihnen genannten Medienberichte sind der Bundesregierung
bekannt.
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu den Fragen 9, 11, 12
und 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/6857.
Im Übrigen gilt: Soweit sich Erkenntnisse ergeben, die einer
Aufnahmezusage entgegenstehen, werden diese geprüft und die Aufnahmezusage
wird zurückgenommen oder widerrufen, wenn die
Aufnahmevoraussetzungen nicht vorliegen.
46. Abgeordneter
Markus Matzerath
(AfD)
Berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer
Haltung zum eingeborenen Volk der Sentinelesen,
dem sie ein Recht auf ein „isoliertes Leben“
zugesteht (Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 137 des Abgeordneten Eugen
Schmidt auf Bundestagsdrucksache 20/15135),
das von ihr an anderer Stelle proklamierte
„Menschenrecht auf Bildung“ (www.bmz.de/de/theme
n/menschenrecht-bildung), und wenn ja, wie, oder
muss dieses proklamierte Menschenrecht nach
Ansicht der Bundesregierung bei dem Volk der
Sentinelesen hinter dem Recht auf ein „isoliertes
Leben“ zurückstehen, das sich aus den
„kollektiven Menschenrechten“ ergebe?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 24. Juli 2025
Die Bundesregierung betrachtet die Menschenrechte als universell,
unveräußerlich und unteilbar. Eventuell auftretende Konfliktfälle zwischen
der Erfüllung unterschiedlicher Menschenrechte sind im Einzelfall
abzuwägen sowie gegebenenfalls durch zuständige Gerichte zu beantworten
und zu lösen.
47. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Inwiefern plant die Bundesregierung, die
Beziehungen zur islamistischen HTS-Regierung in
Syrien – analog zum jüngsten Kurswechsel der
USA – zu normalisieren und Abschiebungen nach
Syrien wieder aufzunehmen, obwohl die
menschenrechtliche Lage insbesondere für Frauen
sowie für religiöse Minderheiten wie Alawiten und
Drusen weiterhin unsicher ist und diese Gruppen
gezielten Verfolgungen und Übergriffen durch die
HTS und verbündete Milizen ausgesetzt sind, wie
mir bei einem Aufenthalt in der Region von
unterschiedlichen Parteien mitgeteilt wurde?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 22. Juli 2025
Mit dem Fall des Assad-Regimes hat in Syrien ein politischer
Übergangsprozess begonnen, an dessen Gelingen die Bundesregierung mit
Blick auf Stabilität und Sicherheit im Land und in der Region ein großes
Interesse hat. Deshalb unterstützt sie den Übergangsprozess politisch,
sowohl in internationalen Foren als auch bilateral durch regelmäßige
diplomatische Kontakte. Die Menschenrechtssituation sowie die Lage der
Minderheiten in Syrien ist dabei immer wieder Thema der Gespräche
mit der neuen syrischen Regierung.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt,
nach Syrien zurückzuführen, beginnend mit Straftätern und Gefährdern.
Zuständig für Rückführungen sind die Länder. Der Bund unterstützt die
Länder und arbeitet auf die Ermöglichung der Rückführungen hin.
48. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen,
damit deutsche Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
und andere Menschen, die Syrien Richtung
Deutschland und EU verlassen möchten, dies auf
sicherem Wege tun können, und wenn ja, welche
konkret?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 24. Juli 2025
Seit dem Jahr 2012 besteht eine Reisewarnung für Syrien. Darin wird
auch darauf hingewiesen, dass die deutsche Botschaft in Damaskus für
den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen ist und konsularische
Hilfe in akuten Notfällen nur äußerst eingeschränkt geleistet werden kann.
Deutsche, die sich dennoch in Syrien aufhalten, können derzeit
allerdings eigenständig auf dem Luft- sowie über den Landweg ausreisen.
49. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
In welcher Höhe hat die Bundesregierung welche
NGOs (Nichtregierungsorganisationen) in der
Slowakei im letzten Haushaltsjahr gefördert (bitte
die 13 am meisten geförderten NGOs und die
Fördersummen angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 21. Juli 2025
Die von der Bundesregierung im letzten Haushaltsjahr geförderten
Projekte von Nichtregierungsorganisationen in der Slowakei können mit
den jeweiligen Fördersummen der nachstehenden Tabelle entnommen
werden. Förderungen der Organisationen deutscher Minderheiten
werden nicht erwähnt, da sie im Sinne der Fragestellung keine
Nichtregierungsorganisationen sind.
Nr. NGO Fördersumme von
Projekten
1 Iniciatíva Inakosť 5.000,00 Euro
2 LALA Slovak Music Export 2.300,00 Euro
3 Nadácia Kvapka nádeje = Stiftung
Tropfen der Hoffnung 2.000,00 Euro
4 Open Society Foundation Slovakia 2.000,00 Euro
5 CINEDU 1.791,50 Euro
50. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
In welcher Höhe hat die Bundesregierung welche
NGOs (Nichtregierungsorganisationen) in Ungarn
im letzten Haushaltsjahr gefördert (bitte die 13
am meisten geförderten NGOs und die
Fördersummen angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 21. Juli 2025
Die von der Bundesregierung im letzten Haushaltsjahr geförderten
Projekte von Nichtregierungsorganisationen in Ungarn können mit den
jeweiligen Fördersummen der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Förderung der Organisationen der deutschen Minderheit werden nicht
erwähnt, da sie im Sinne der Fragestellung keine
Nichtregierungsorganisationen sind.
Nr. NGO Fördersumme von
Projekten
1 Háttér Society 54.888,00 Euro
2 Labrisz Lesbian Association 44.405,00 Euro
3 Amnesty International Hungary 24.368,16 Euro
4 Bálint Jewish Community House 20.000,00 Euro
5 Transparency International Hungary 2.157,24 Euro
51. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
In welcher Höhe hat die Bundesregierung welche
NGOs (Nichtregierungsorganisationen) in El
Salvador im letzten Haushaltsjahr gefördert (bitte die
13 am meisten geförderten NGOs und die
Fördersummen angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 21. Juli 2025
Die Bundesregierung fördert Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in
El Salvador primär im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit.
Umfassende Informationen zur Förderung von NGOs in El Salvador
können dem Transparenzportal des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (www.transparenzportal.bund.de)
entnommen werden.
52. Abgeordnete
Lea Reisner
(Die Linke)
In welcher Form bringt sich die Bundesregierung
in die Vorbereitung der Konferenz zur Zwei-
Staaten-Lösung am 28./29. Juli 2025 in New York ein,
im Hinblick auf die Forderung des
Bundeskanzlers Friedrich Merz im ARD-Sommerinterview,
dass ernsthaft auf die Zwei-Staaten-Lösung
hingearbeitet werden müsse, und wer wird die
Bundesregierung vor Ort vertreten (bitte auflisten)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 24. Juli 2025
Die Bundesregierung hat an den Arbeitsgruppen und Treffen zur
Vorbereitung der „Hochrangigen internationalen Konferenz zur friedlichen
Beilegung der Palästinafrage und zur Umsetzung der
Zweistaatenlösung“ mitgewirkt. Es ist beabsichtigt, dass die Bundesregierung an der
Konferenz vom 28. bis 30. Juli 2025 in New York auf politischer Ebene
teilnimmt. Die Bundesregierung wird sich weiterhin im Rahmen ihrer
diplomatischen Bemühungen sowie entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit mit den Palästinensischen Gebieten für eine Umsetzung der
Zweistaatenlösung einsetzen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
53. Abgeordnete
Luise Amtsberg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Was ist der aktuelle Stand der Überlegungen zur
militärischen Nutzung des ursprünglich für Wohn-
und Gewerbezwecke vorgesehenen MFG-5-
Geländes in Kiel-Holtenau (www.ndr.de/nachrichte
n/schleswig-holstein/bundeswehr-prueft-ausbau-d
es-marinestandorts-in-kiel,regionkielnews-236.h
tmlp), und welche alternativen Standorte wurden
im Vorfeld dieser Überlegungen geprüft (bitte
Ergebnisse angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 25. Juli 2025
Gegenwärtig wird untersucht, welche Liegenschaften für eine
zukünftige Nutzung durch die Bundeswehr infrage kommen. Hierbei werden
auch ehemalige Bundeswehrliegenschaften betrachtet, die sich im
Portfolio der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befinden. Dazu gehört
das fragegegenständliche Gelände.
54. Abgeordnete
Luise Amtsberg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auf welchem Weg wurden die Stadt Kiel und
weitere kommunale Akteure in die Überlegungen,
das MFG-5-Gelände für militärische Zwecke zu
nutzen, mit einbezogen (www.ndr.de/nachrichten/
schleswig-holstein/bundeswehr-prueft-ausbau-de
s-marinestandorts-in-kiel,regionkielnews-236.h
tmlp)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 25. Juli 2025
Am 4. Juli 2025 hat ein Gespräch zwischen der Stadt Kiel, dem
Bundesministerium der Verteidigung sowie der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben zum Stand der Überlegungen stattgefunden.
55. Abgeordnete
Desiree Becker
(Die Linke)
Hat sich der ursprünglich vom Parlamentarischen
Staatssekretär beim Bundesminister der
Verteidigung Christian Schmidt am 2. Juni 2012 (Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 47
der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf
Bundestagsdrucksache 17/10012) genannte deutsche
Beitrag von 135 Mio. Euro für die Finanzierung des
dritten U-Bootes (INS Drakon) des zweiten Loses
der U-Boote für Israel in den Folgejahren erhöht,
und wenn ja, auf welchen Gesamtbetrag (bitte
auch in Prozent des Gesamtpreises), und aus
welchen Haushaltstiteln wurden die Zusatzkosten in
den Folgejahren jeweils bezahlt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 22. Juli 2025
Der deutsche Beitrag im Sinne der Fragestellung hat sich nicht erhöht.
56. Abgeordnete
Desiree Becker
(Die Linke)
Aus welchen Gründen war – sofern sich der
deutsche Beitrag erhöht hat – bei der Finanzierung des
dritten U-Bootes (INS Drakon) des zweiten Loses
der U-Boote für Israel eine Erhöhung der
deutschen Finanzierungshilfen für Israel aus Sicht der
Bundesregierung notwendig, und auf welcher
vertraglichen Grundlage erfolgte diese Erhöhung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 22. Juli 2025
Es wird auf die Antwort zu Frage 55 verwiesen.
57. Abgeordneter
Dr. Ingo Hahn
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Berechnungen zum
jährlichen zusätzlichen CO2-Ausstoß (in Tonnen)
seit Beginn des Ukrainekrieges im Jahr 2022 vor,
der direkt oder indirekt auf deutsche
Unterstützungsleistungen für die Ukraine – insbesondere
Waffenlieferungen, militärische Logistik,
finanzielle Hilfen und Wiederaufbaumaßnahmen –
zurückzuführen ist, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis, und welche konkreten methodischen
Annahmen und Erhebungsgrundlagen liegen
etwaigen Berechnungen oder Schätzungen zugrunde?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 24. Juli 2025
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
58. Abgeordneter
Danny Meiners
(AfD)
Ist die Information zutreffend, die ich im Rahmen
meiner Tätigkeit als Ratsherr der Gemeinde
Geeste erhalten habe, dass die Bundeswehr beim
geplanten Bürgerwindpark Heseper Moor trotz der
potenziellen Beeinträchtigung der Flugsicherheit
im Bereich der Einflugschneise zum Luft-/
Bodenschießplatz Nordhorn keine Einwände erhoben
hat, und dies auch nicht zu tun gedenkt, und falls
ja, warum unterscheidet sich dieses Vorgehen von
vergleichbaren Windkraftprojekten, bei denen die
Bundeswehr in der Vergangenheit solche
Einwände geltend gemacht hat, und worin liegen die
Unterschiede zu diesen Fällen (Quellen: TOP Ö14:
SessionNet | Rat der Gemeinde Geeste – 21.
August 2024 – 19:00–20:49 Uhr; www.sueddeutsch
e.de/bayern/aiwanger-windrad-bayern-neuburg-b
undeswehr-sicherheit-1.5738195; www.telepoli
s.de/features/Bundeswehr-Luftraum-blockiert-Au
sbau-der-Windkraft-in-Deutschland-980110
9.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 24. Juli 2025
Im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange stimmt die
Bundeswehr dem Bau von Windenergieanlagen dann zu, wenn deren
Realisierung die Flugsicherheit nicht gefährdet und eine
uneingeschränkte Weiterführung des Ausbildungs- und Übungsbetriebes
gewährleistet ist. Potentielle Einschränkungen durch die Errichtung von
Windenergieanlagen lassen sich nur durch konkrete Einzelfallprüfung
ausschließen.
Eine darüberhinausgehende Beantwortung Ihrer Frage ist innerhalb der
kurzen Antwortfrist und unter Berücksichtigung der mitgeteilten
Informationen nicht möglich, da es hierfür umfangreicher Recherchen und
Abfragen bei verschiedenen Dienststellen bedarf.
59. Abgeordnete
Donata
Vogtschmidt
(Die Linke)
Welches Unternehmen ist jeweils dafür
vorgesehen, die Satelliten ComSatBw 1B und 2B (die
ComSatBw 1 und 2 ersetzen sollen) sowie die zur
Übergangsnutzung geplanten
Frequenzsicherungssatelliten ab 2027 in die geostationäre
Umlaufbahn zu bringen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 25. Juli 2025
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung des
parlamentarischen Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages zu der
Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung Ihrer Frage in offener Form nicht
erfolgen kann. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ ist im
vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.* Nach § 2
Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
materiellen Geheimschutz vom 13. März 2023 sind Informationen, deren
Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend
einzustufen.
Die Kenntnis über die erfragten Unternehmen durch Unbefugte kann
nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland sein.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf
diese Frage würde Rückschlüsse auf aktuelle Fähigkeiten und
Kapazitäten der Bundeswehr zulassen. Zudem besteht bei offener Nennung der
betroffenen Unternehmen die Gefahr, dass selbige Ziel entsprechender
Aufklärungs- oder sogar Sabotagetätigkeiten werden und somit mittelbar
Nachteile für die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu besorgen sind.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
60. Abgeordneter
Dr. Alaa Alhamwi
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Liegen der Bundesregierung Berechnungen über
die Verteilung der deutschen Unternehmen nach
Energieverbrauch vor (falls ja, bitte nach „Anzahl
der Unternehmen“, „Endenergiebedarf (TWh/a)“
für alle Unternehmen mit einem Energiebedarf
größer als 1 GWh/a aufschlüsseln; falls eine
detaillierte Aufschlüsselung nicht möglich ist, bitte
mindestens die Anzahl der Unternehmen und den
Endenergiebedarf dieser Unternehmen in den
folgenden Grenzen: <2,5 GWh, >2,5 GWh und
7,5 GWh und <23,6 GWh angeben), und wie
viele der nach § 8 Absatz 2 des
Energieeffizienzgesetzes zur Umsetzung von
Energiemanagementsystemen (EMS) verpflichteten
Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung der
Installation von EMS zum heutigen Stand noch
nicht nachgekommen (bitte ggf. schätzen/von
Stichproben hochrechnen)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 21. Juli 2025
Zur Verteilung der deutschen Unternehmen nach Energieverbrauch
liegen der Bundesregierung die nachfolgenden Daten vor:
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Schwellenwerte Anzahl
Unternehmen
>1 Gigawattstunde 36.285
>2,5 Gigawattstunden 24.855
>2,77 Gigawattstunden 22.798
>2,8 Gigawattstunden 22.569
>5 Gigawattstunden 15.678
>7,5 Gigawattstunden 12.376
>10 Gigawattstunden 9.074
>14 Gigawattstunden 6.683
>15 Gigawattstunden 6.456
>20 Gigawattstunden 5.324
>23,6 Gigawattstunden 4.508
>24 Gigawattstunden 4.417
>28 Gigawattstunden 3.511
Gesamt 3.338.299
Quelle: BAFA
Zur Frage, wie viele der verpflichteten Unternehmen der Pflicht zur
Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen noch nicht
nachgekommen sind, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor.
61. Abgeordneter
Tarek Al-Wazir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung, in dieser
Legislaturperiode das Mess- und Eichgesetz (MessEG) zu
reformieren, sodass die Durchführung
eichrechtskonformer Kontrollmaßnahmen nach der
betreiberseitigen Kontrolle von Ladesäulen, bei denen
keine Geräte oder Teilgeräte ausgetauscht oder
verändert wurden, erleichtert wird, und wenn
nicht, warum nicht?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 21. Juli 2025
Derzeit läuft auf europäischer Ebene ein Rechtsetzungsprozess, durch
den die mess- und eichrechtlichen Anforderungen an Ladeinfrastruktur
in die Messgeräterichtlinie 2014/32/EU aufgenommen werden. Im
Anschluss wird die Bundesregierung diese Anforderungen in nationales
Recht umsetzen.
Von den für alle Messgerätearten gleichermaßen bestehenden
wesentlichen Anforderungen an die Sicherung vor Manipulation kann im
Übrigen nicht abgewichen werden. Gerade bei Gleichstromladesäulen kann
das Ladekabel einen nicht unerheblichen Einfluss auf das Messergebnis
haben. Entsprechend muss jede Möglichkeit der Manipulation des
Messergebnisses – sei sie vorsätzlich oder „nur“ durch ein Kabel, das nicht
mitgeprüft wurde – ausgeschlossen sein. An welcher Stelle und wie
viele Sicherungszeichen gesetzt werden müssen, entscheidet die
Konformitätsbewertungsstelle gemeinsam mit dem Hersteller aufgrund der vom
Hersteller vorgestellten Konstruktion. Damit haben Hersteller bereits
jetzt die Möglichkeit, die von ihnen hergestellte Ladeinfrastruktur so zu
entwickeln, dass für Kontrollen keine rechtlich relevanten
Sicherungszeichen verletzt werden müssen.
Sofern dies im Einzelfall nicht möglich ist, besteht bereits jetzt die
Möglichkeit, Eingriffe von einem anerkannten Instandsetzer vornehmen und
die verletzten Sicherungszeichen durch Instandsetzerkennzeichen
ersetzen zu lassen. In diesen Fällen darf eine Ladesäule bis zur Eichung
weiterverwendet werden.
62. Abgeordneter
Andreas Audretsch
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesministerin für Wirtschaft und
Energie Katherina Reiche am 14. Juli 2025 am
Ministerrat zum Thema Handel teilgenommen,
und wenn nein, welche alternativen
Verpflichtungen waren relevanter, und schätzt die
Bundesregierung die derzeitigen Verhandlungen mit den
USA über die Festsetzung gegenseitiger Zölle für
Europa und Deutschland als relevant ein?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 24. Juli 2025
Der Handelsministerrat am 14. Juli 2025 wurde von Seiten der
Bundesregierung durch den beamteten Staatssekretär Dr. Thomas Steffen
wahrgenommen. Eine Teilnahme war Bundesministerin Katherina
Reiche aus terminlichen Gründen nicht möglich. Die Verhandlungen der
Europäischen Kommission mit den USA über eine Lösung im
derzeitigen Zollkonflikt sind eine wichtige Priorität der Bundesregierung. Die
Bundesministerin Reiche befindet sich hierzu in engem Austausch mit
der Europäischen Kommission und anderen EU-Mitgliedstaaten.
63. Abgeordneter
Marc Bernhard
(AfD)
Wie viele Photovoltaik- und Windenergieanlagen
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
bislang bereits errichtet bzw. befinden sich
gegenwärtig in der Errichtung, obwohl in den
betreffenden Regionen noch keine ausreichende
Netzinfrastruktur vorhanden ist und folglich der
Abtransport der erzeugten elektrischen Energie nicht
gesichert werden kann?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 22. Juli 2025
Netzbetreiber sind grundsätzlich verpflichtet, Anlagen unverzüglich
vorrangig an ihr Netz anzuschließen und Einspeisewilligen nach Eingang
von Netzanschlussbegehren einen genauen Zeitplan für die Bearbeitung
des Netzanschlussbegehrens zu übermitteln. Es ist davon auszugehen,
dass Investoren grundsätzlich nur dann die Realisierung von
Windenergie- und Photovoltaikanlagen auf den Weg bringen, wenn ein konkreter
und verbindlicher Zeitplan für die Realisierung des Netzanschlusses
vorliegt.
Die Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, den Aspekt der
Systemdienlichkeit zu stärken sowie den Zubau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen,
Speichern und großen Verbrauchern besser mit dem Netz abzustimmen.
Dazu werde man „die Ansiedelung von großen Abnehmern wie etwa
von Speichern und großen Erzeugern erneuerbarer Energien dort
anreizen, wo es dem Netz nützt“. Im ersten Schritt sieht der Koalitionsvertrag
ein Monitoring vor, mit dem „der zu erwartende Strombedarf sowie der
Stand der Versorgungssicherheit, des Netzausbaus, des Ausbaus der
Erneuerbaren Energien [...] als eine Grundlage der weiteren Arbeit
überprüft werden“ soll.
64. Abgeordneter
Christian Görke
(Die Linke)
Verfügt der designierte neue Leiter der
Abteilung I (Wirtschaftspolitik) des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Dr. Benjamin
Weigert (www.handelsblatt.com/politik/deutschla
nd/bundesregierung-reiche-holt-neuen-chefoekon
omen-ins-wirtschaftsministerium/10014140
1.html) über Unternehmensanteile, stille
Beteiligungen, Anteile an Investment- oder Private-
Equity-Fonds, derivative Finanzinstrumente oder
sonstige Vermögenswerte, und wenn ja, welche
(bitte ggf. die 28 wertmäßig größten angeben),
und wird er diese in seiner neuen Funktion
abgeben?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 22. Juli 2025
Dr. Benjamin Weigert ist derzeit nicht Mitarbeiter des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
65. Abgeordnete
Ina Latendorf
(Die Linke)
Beabsichtigt die Bundesregierung für diese
Wahlperiode eine Änderung der
Preisangabenverordnung (PAngV) dahingehend, dass Vermieterinnen
und Vermieter von Ferienwohnungen die Preise
für die Endreinigung wieder separat auf der
Rechnung ausweisen dürfen und nicht mehr pro Nacht
berechnen müssen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 21. Juli 2025
Die Bundesregierung plant keine entsprechende Änderung der
Preisangabenverordnung. Die Einbeziehung der Kosten für die fakultative
Endreinigung dient dem Verbraucherschutz und sorgt für die
Vergleichbarkeit und Klarheit des preislichen Angebotes.
Die Preisangabenverordnung verpflichtet Anbieter von
Ferienwohnungen zur Angabe von Gesamtpreisen, die alle pauschalen und in jedem
Fall zu zahlenden Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung
sowie die von vornherein festgelegten verbrauchsunabhängigen Kosten für
Bettwäsche und Endreinigung beinhalten, soweit die Inanspruchnahme
dieser Leistungen nicht freigestellt ist.
Der Bundesgerichtshof hat über die Preisangabe im Zusammenhang mit
der Endreinigung von Ferienwohnungen bzw. Ferienhäusern in einem
Urteil vom 6. Juni 1991 (I ZR 291/89, abgedruckt in NJW 1991,
S. 2706) entschieden. Auf die Urteilsbegründung sei an dieser Stelle
hingewiesen.
66. Abgeordneter
Pascal Meiser
(Die Linke)
Welche Berechnung bzw. welche weiteren
Annahmen liegen der Aussage des Bundeskanzlers
Friedrich Merz in seiner Regierungserklärung
vom 9. Juli 2025 „Ein durchschnittlicher
vierköpfiger Haushalt spart bei Strom und Gas ab dem
nächsten Jahr bis zu 150 Euro pro Jahr.“
(Plenarprotokoll 21/17, S. 1596) zugrunde (bitte dabei
den Anteil der errechneten Ersparnis bei den
Stromkosten in diesem Beispiel ausweisen; bitte
im Vergleich dazu die durchschnittliche
rechnerische Entlastung bei den Stromkosten pro Jahr
bei einem durchschnittlichen vierköpfigen
Haushalt bei einer bundesweiten Betrachtung
ausweisen), und wie hoch wäre nach Kenntnis der
Bundesregierung die durchschnittliche rechnerische
Entlastung eines durchschnittlichen vierköpfigen
Haushalts bei einer Absenkung der Stromsteuer
auf das europäische Mindestmaß und unter
ansonsten gleichen Annahmen wie in der
Berechnung, die der vorgenannten Aussage des
Bundeskanzlers zugrunde lag?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 21. Juli 2025
Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2025 ein umfassendes
Sofortprogramm zur Senkung der Energiepreise beschlossen. Darin sind drei
Maßnahmen vorgesehen:
– Verstetigung der Stromsteuersenkung für Unternehmen des
produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft auf das
europarechtlich zulässige Mindestmaß,
– Senkung der Netzentgelte sowie weiterer Umlagen im Energiebereich
sowie die
– Abschaffung der Gasspeicherumlage.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) oder der Bundesverband der Energie-
und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) rechnen bei privaten Haushalten im
Allgemeinen mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von
3.500 Kilowattstunden pro Jahr. Vergleichsportale für Stromtarife geben
den üblichen Stromverbrauch eines vierköpfigen Haushalts etwas höher
mit 4.250 Kilowattstunden pro Jahr an. Der Gasverbrauch bemisst sich
im Allgemeinen an der Wohnfläche. Bei einer Wohnfläche von 100
Quadratmetern werden 12.000 Kilowattstunden als übliche Verbrauchsgröße
angegeben. Eine Wohneinheit mit 180 Quadratmetern Wohnfläche hätte
demnach einen üblichen Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas
pro Jahr.
Von den genannten Maßnahmen profitieren alle Verbraucherinnen und
Verbraucher, inklusive Privathaushalte, von einer Entlastung bei den
Stromkosten um bis zu 3 Cent pro Kilowattstunde. Die Wirkung im
Einzelfall hängt davon ab, wie und wann der Kunde Strom verbraucht und
in welchem Verteilernetz er angeschlossen ist. Multipliziert mit einem
Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr ergibt sich eine
Entlastung von etwa 105 Euro.
Die Abschaffung der Gasumlage wird Haushalte um 0,289 Cent pro
Kilowattstunde Gas entlasten. Dies bedeutet für einen Vier-Personen-
Haushalt je nach Verbrauch von durchschnittlich 12.000 bis 20.000
Kilowattstunden pro Jahr eine Entlastung von 34,68 bis 57,80 Euro pro Jahr.
Insgesamt ergibt sich daraus für einen durchschnittlichen Vier-Personen-
Haushalt eine Entlastung zwischen 140 und 160 Euro pro Jahr.
Die Stromsteuer liegt derzeit bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Der
europäische Mindestsatz liegt bei 0,1 Cent pro Kilowattstunde. Eine
Senkung der Stromsteuer auf den Mindestsatz ergäbe bei einem
Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden somit eine Entlastung von
68 Euro im Jahr.
67. Abgeordneter
Pascal Meiser
(Die Linke)
Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im Wettbewerbsregister nach
dem Wettbewerbsregistergesetz (WRegG)
insgesamt gelistet (bitte die Gründe der Listung zudem
differenzieren nach Nichtabführung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nach § 266a des
Strafgesetzbuchs – StGB – aufgrund des
Vorenthaltens und des Veruntreuens von Arbeitsentgelt,
Verstößen gegen das Arbeitnehmer-
Entsendegesetz – AentG –, Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz – MiLoG –, Verstößen gegen das
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG – und
Verstößen gegen das
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes – SchwarzArbG; bitte die Zahl der
gelisteten Unternehmen jeweils zum letzten
verfügbaren Monat sowie zum 31. Dezember 2024,
zum 31. Dezember 2023, zum 31. Dezember 2022
ausweisen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 21. Juli 2025
Ihre Frage wird mit nachstehender Übersicht beantwortet. In der
Übersicht ist die Zahl der zu den in der ersten Zeile ausgewiesenen
Stichtagen im Wettbewerbsregister eingetragenen Unternehmen aufgeführt.
Diese Gesamtzahlen für die verschiedenen Stichtage sind zudem weiter
– auch jeweils pro Stichtag – aufgegliedert nach den in Ihrer Frage
benannten Eintragungsgründen: Verstöße gegen § 266a des
Strafgesetzbuchs (StGB), gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), gegen
das Mindestlohngesetz (MiLoG), gegen das
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
(SchwarzArbG). Der letzte derzeit verfügbare Stichtag ist der 31. März
2025.
Stichtag: 31.03.2025 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2022
Im Register gelistete Unternehmen 21.456 19.595 11.375 4.632
davon wg. § 266a StGB mitgeteilt 9.847 8.695 5.179 2.271
davon wg. AEntG mitgeteilt 317 289 205 86
davon wg. MiLoG mitgeteilt 619 544 343 153
davon wg. AÜG mitgeteilt 72 66 43 19
davon wg. SchwarzArbG mitgeteilt 181 138 20 4
68. Abgeordneter
Edgar Naujok
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung die
Standortattraktivität Deutschlands im internationalen
Wettbewerb, wenn globale Technologiekonzerne
angesichts des hohen Strombedarfs ihrer KI-
Anwendungen auf Energiequellen wie Kernkraft
setzen, während Deutschland diese Option
ausschließt (www.welt.de/wissenschaft/article25638
9960/Energieverbrauch-KI-Wenn-ChatGPT-und-
Co-eigene-Atomkraftwerke-brauchen.html)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 25. Juli 2025
Der Bundesregierung liegen keine Daten vor, die für den Standort
Deutschland belegen, dass ein Zusammenhang zwischen der Nutzung
von Kernenergie und Investitionen in den Bereich der KI-Anwendung
besteht. Unabhängig davon spricht der Zuwachs an Rechenkapazitäten
in Deutschland um ca. 500 Megawatt seit dem Jahr 2020 auf heute ca.
2.750 Megawatt für die Attraktivität Deutschlands. Damit ist
Deutschland der führende Rechenzentrumsstandort in Europa.
69. Abgeordnete
Katrin Uhlig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie sieht die Prognose zum Stand des
Gasspeicherumlagekontos Ende 2025, welche in der
Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche
Frage 108 auf Bundestagsdrucksache 21/848
angeführt wurde, konkret aus (bitte tabellarisch
darstellen), und welche Daten und Indikatoren bilden
die Grundlage für diese Prognose?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 25. Juli 2025
Die Prognose wird vom Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub
Europe GmbH auf Basis der von der Bundesnetzagentur genehmigten
Berechnungsmethodik sowie auf der letzten Berechnungsgrundlage erstellt.
Beide Dokumente sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur (www.b
undesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK07/BK7_04_Erdgas/BK
7_43_Gasspeicher/BK7_433_FuellS/4331_Ent/Entscheidungen.html)
sowie auf der Seite des Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub
Europe GmbH (www.tradinghub.eu/Portals/0/19.05.2025/250516_Berechn
ungsgrundlage%20Gasspeicherumlage%20de%20-%20Clean.pdf?ver=
n_ETykAqZuok87aqgE5-NA%3d%3d) abrufbar.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
70. Abgeordnete
Nicole Gohlke
(Die Linke)
Hält die Bundesregierung die aktuellen
Konditionen des KfW-Studienkredits für fair im Sinne des
Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD
(vgl. Koalitionsvertrag „Verantwortung für
Deutschland“, S. 56: „Beim KfW-Studienkredit
als Ergänzung in besonderen Situationen setzen
wir uns für faire Konditionen ein und stellen auch
ein Produkt mit Zinsbindung zur Verfügung.“),
und wie hat sich die durchschnittliche monatliche
Zinszahlung pro Darlehen in den vergangenen
zehn Jahren entwickelt (bitte Wert für den
aktuellsten Monat und dann entsprechend dieses
Referenzmonats die Werte der davorliegenden neun
Jahre angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 21. Juli 2025
Die Ausgestaltung der Darlehensbedingungen des als
Eigenmittelprogramm der KfW konzipierten Studienkredits obliegt grundsätzlich der
KfW. Die Bundesregierung steht jedoch mit der KfW zu der Frage im
Austausch, ob es KfW-seitig Möglichkeiten gibt, die aktuellen
Konditionen des KfW-Studienkredits zu verbessern. Die Bundesregierung setzt
sich insofern fortwährend für gute Konditionen des KfW-Studienkredits
ein. Bereits jetzt sieht der KfW-Studienkredit die Möglichkeit einer
Festzinsvereinbarung vor. Alle Kreditnehmenden erhalten ab Beginn der
Rückzahlungsphase halbjährlich eine schriftliche Mitteilung der KfW
über die jeweils gültigen Konditionen der Festzinsoption und eine
Erläuterung, was zu tun ist, wenn sie dieses Angebot annehmen möchten. Die
Umstellung erfolgt kostenfrei. Bisher hat nur eine Minderheit der
Darlehensnehmenden von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Nach Angaben der KfW ist die durchschnittliche monatliche
Zinszahlung pro Darlehen der letzten zehn Jahre mit Stand der Auswertung
14. Juli 2025 in der Anlage ersichtlich.1 Dabei ist zu beachten, dass Teile
der Zinsen zwischen Mai 2020 bis inklusive September 2022 durch den
Bund getragen worden sind. Dabei handelt es sich um die Zinsen von
Darlehensnehmenden, die sich im jeweiligen Monat in der
Auszahlungsphase befanden. Diese durch den Bund übernommenen Zinszahlungen
sind in der angegebenen durchschnittlichen Zinszahlung inkludiert.
Die Verschiebung der Auswirkungen einer Zinsanpassung für die
nächste „Roll-Over-Periode“ im KfW-Studienkredit (jeweils zum 1. April und
1. Oktober eines Jahres) auf den darauf folgenden Monat resultiert laut
KfW daraus, dass die Zinsen für den vorherigen Monat immer erst im
Folgemonat in ihrem Wert sollgestellt werden.
Marginale Unterschiede der Werte im Vergleich zu der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 20/9452 und der Antwort der Bundesregierung
1 Von einer Drucklegung der Anlage/Anlagen wird abgesehen. Diese ist/sind auf Bundestagsdrucksache 21/982 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
abrufbar.
auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 21/309 ergeben sich laut KfW insbesondere aus nachträglichen,
rückwirkenden Korrekturen und Storni bei einzelnen Darlehen.
71. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Hat laut Kenntnis der Bundesregierung der erste
Deutsche im All Sigmund Jähn staatliche
Auszeichnungen und Ehrungen der Bundesrepublik
Deutschland erhalten, und wenn ja, welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 21. Juli 2025
Laut Kenntnis der Bundesregierung hat Sigmund Jähn keine staatlichen
Auszeichnungen und Ehrungen der Bundesrepublik Deutschland
erhalten.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
72. Abgeordneter
Edgar Naujok
(AfD)
Wie stellt die Bundesregierung angesichts des
Falls einer laut einem Medienbericht
türkischstämmigen Polizeibeamtin in Köln, welche
mutmaßlich für das Generalkonsulat der Türkei
spionierte, sicher, dass diplomatische Beziehungen
zur Türkei im Zuge des laufenden
Ermittlungsverfahrens nicht protektiven Charakter gegenüber
mutmaßlich verdächtigen Personen entwickeln
(www.ksta.de/politik/nrw-politik/tuerkischstaem
mige-koelner-polizistin-unter-spionageverdacht-1
062919)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 25. Juli 2025
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt angesichts des
fragegegenständlichen Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren wegen des
Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit gemäß § 99 des
Strafgesetzbuches. Die Ermittlungen werden unabhängig nach Maßgabe
der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Strafprozessordnung,
geführt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
73. Abgeordnete
Nicole Gohlke
(Die Linke)
Hält die Bundesministerin für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien eine
„Migrationsquote“ an Schulen in der Form, die
sie im Interview als „denkbares Modell“ (vgl.
www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/prien-vor
schlag-schulklassen-migration-100.html)
bezeichnet hatte, für mit dem deutschen Grundgesetz
vereinbar, und welche Definition legt die
Bundesministerin ihrem Gedankenspiel zugrunde, nach
welcher quotiert würde?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 22. Juli 2025
Migrationsbedingte Vielfalt ist in unserem Bildungssystem längst
Normalität. Unser Bildungssystem muss dieser Vielfalt mit entsprechenden
Maßnahmen gerecht werden, um gerechte Bildungschancen für alle
Kinder zu ermöglichen.
Für die Bundesbildungsministerin Karin Prien ist entscheidend, dass alle
Kinder, mit und ohne Migrationshintergrund, über ausreichende
Deutschkenntnisse verfügen, wenn sie eingeschult werden.
Dementsprechend setzt sich die Bundesministerin Prien im Rahmen ihrer
Zuständigkeit für eine verpflichtende Erhebung des Sprach- und
Entwicklungsstands sowie für eine gezielte Förderung bereits im Kita-Alter ein, um
allen Kindern die gleichen Bildungschancen zu ermöglichen. Dazu wird
auch geprüft, inwiefern auf Erfahrungen aus anderen Ländern mit
vergleichbaren, sozio-demographischen Situationen zurückgegriffen
werden kann. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Ländern ist bei
der Entwicklung entsprechender Maßnahmen entscheidend.
74. Abgeordneter
Markus Matzerath
(AfD)
Hält es die Bundesregierung für sichergestellt,
dass die Mittelverwendung durch das
Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ im Fall der
„Partnerschaft für Demokratie Landkreis Cuxhaven“,
wobei diese für das Jahr 2025 eine Summe von
140.000 Euro aus Steuermitteln erhalten hat oder
erhalten soll (www.demokratie-leben.de/dl/projek
tpraxis/projekte-finden/partnerschaft-fuer-demokr
atie-landkreis-cuxhaven-ohne-stadt-cuxhaven--26
1400), im Einklang mit den Förderkriterien, die
garantieren sollen, dass die
„Zuwendungsempfänger Gewähr bieten für eine der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung förderliche Arbeit“
(www.bmfsfj.de/resource/blob/253724/58cb0adfa
0d1dc31702ef0841ac11afc/foerderrichtlinie-des-b
undesprogramms-demokratie-leben-aenderung-20
24-data.pdf), stattfindet, wenn die „Federführung“
in diesem Fall durch eine Person erfolgt, die
öffentlich in einem mittlerweile gelöschten Beitrag
auf ihrem privaten Konto auf einem sozialen
Netzwerk eine von ihr so benannte „Filmidee“
präsentierte, dass jeder Mensch bei „Geburt ein
Ressourcenbudget zugeteilt bekommt“ und
„eliminiert werden muss, wenn [das
Ressourcenbudget] aufgebraucht ist“ und, dass das den Vorteil
habe, dass „Reiche“, die „am meisten Ressourcen
verbrauchen“ würden, in der Folge „am
schnellsten tot“ wären, sodass infolgedessen mit deren
„Vermögen“ dann „Klimaschutz finanziert
werden kann“ (https://jungefreiheit.de/politik/deutsch
land/2025/demokratie-leben-mitarbeiterin-hofft-d
ass-reiche-am-schnellsten-tot-sind/), und hält die
Bundesregierung die nach meiner Ansicht einer
solchen Äußerung zu Grunde liegende Ideologie
für vereinbar mit der Garantie der
Menschenwürde (Artikel 1 Absatz 1 GG) und dem Grundrecht
auf das Erbrecht (Artikel 14 Absatz 1 Satz 1
GG)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 25. Juli 2025
Allgemein wird darauf hingewiesen, dass in Partnerschaften für
Demokratie keine Einzelpersonen die „Federführung“ übernehmen, sondern
ein dafür durch die jeweilige Gebietskörperschaft bestimmtes
federführendes Amt als Behörde. Dieses federführende Amt arbeitet eng mit
einer Koordinierungs- und Fachstelle zusammen, welche die inhaltliche
Ausgestaltung der Partnerschaft für Demokratie koordiniert.
Für alle mit Bundesmitteln geförderten Projekte gilt, dass alle
Zuwendungsempfänger auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung stehen müssen. In den verbindlichen Allgemeinen
Nebenbestimmungen der Förderung über „Demokratie leben!“ ist geregelt,
dass ein Verstoß gegen diese Vorschriften den Widerruf der Förderung
und die Rückforderung der Fördermittel zur Folge haben kann.
Entsprechende Hinweise auf einen Verstoß gegen diese Vorschriften durch den
behördlichen Zuwendungsempfänger liegen bislang nicht vor.
75. Abgeordnete
Dr. Anja Reinalter
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass der
Berufsbildungsbericht 2025, der laut § 86 des
Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bis
spätestens zum 15. Mai jeden Jahres vorgelegt
werden muss, nach meiner Kenntnis noch immer
nicht vom Kabinett beschlossen wurde?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 24. Juli 2025
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche
Frage 137 auf Bundestagsdrucksache 21/848 erläutert, ist der Bericht
ohne die Verwaltungsvereinbarungen zur Umsetzung des
Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 und die endgültige
Zuordnung der genannten Maßnahmen und Aktivitäten zu den einzelnen
Bundesministerien nicht kabinettreif.
Die Fristwahrung war also in diesem Jahr durch eine Verkettung von
übergeordneten Ereignissen nicht möglich. Daher soll die abschließende
Ressortabstimmung und Vorlage unmittelbar nach Abschluss der
Verwaltungsvereinbarungen erfolgen.
76. Abgeordnete
Nyke Slawik
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung, um die zunehmende Gewalt gegen queere
Menschen in Deutschland (www.bka.de/SharedD
ocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsberei
che/PMK/2024PMKFallzahlen.pdf?%20__blob=p
ublicationFile&v=2), die auch durch die Warnung
des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Gefahr
für Leib und Leben von queeren Menschen
(www.rnd.de/politik/rechtsextreme-jugendgruppe
n-beschaeftigen-die-sicherheitsbehoerden-5EIXO
FGC2NBJBNRTWRORMSD7J4.html) und die
Bedrohungslage von CSD-Demonstrationen
zutage tritt, zu bekämpfen, und wie bewertet die
Bundesregierung vor diesem zu berücksichtigenden
Hintergrund die Aussage des Bundeskanzlers
Friedrich Merz, der Deutsche Bundestag sei kein
Zirkuszelt, auf dem man beliebig Fahnen
wechselt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 22. Juli 2025
Anspruch der Bundesregierung ist, dass es für alle Menschen,
unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität,
selbstverständlich ist, gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben
zu können. Die Bundesregierung nimmt daher die zunehmende Gewalt
gegen LSBTIQ* in Deutschland sehr ernst.
Die Zuständigkeit für Gefährdungsbewertungen für die jeweiligen
Veranstaltungslagen bei CSD-Demonstrationen sowie die polizeilichen
Schutzmaßnahmen für gefährdete queere Personen und deren
Einrichtungen obliegen den Polizeien der Länder.
Um Straftaten gegen queere Personen besser zu ahnden, wurden bereits
zum 1. Oktober 2023 „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die
sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive als weitere Beispiele für
menschenverachtende Beweggründe und Ziele ausdrücklich in die Liste der
nach § 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuchs bei der Strafzumessung
besonders zu berücksichtigenden Umstände aufgenommen. In Bezug auf
die Erfassung von politisch motivierten Straftaten in diesem Kontext
wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 61
auf Bundestagsdrucksache 21/848 verwiesen.
Das damalige Bundesministerium des Innern und für Heimat hat, einem
Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren
der Länder (IMK) von 2021 folgend, einen temporären Arbeitskreis
„Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ mit
Mitgliedern aus Wissenschaft und Praxis eingerichtet und
Handlungsempfehlungen erarbeitet, wie die Bekämpfung von gegen LSBTIQ* gerichteten
Gewalttaten weiter verbessert werden kann. Der Arbeitskreis hat seinen
Bericht im März 2023 vorgelegt: www.bmi.bund.de/SharedDocs/downlo
ads/DE/veroeffentlichungen/nach-richten/2023/06/ak-abschlussbericht.p
df?_blob=publicationFile&v=5).
Um die statistische Erfassung zu verbessern, wurde die Ermittlung
aktueller Dunkelfeldzahlen bis 2025 durch eine Befragung von rund
15.000 Männern und Frauen – einschließlich der Messung von
Gewalterfahrungen von LSBTIQ* – im Rahmen der vom Bundesministerium
für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem
Bundesministerium des Inneren und dem Bundeskriminalamt durchgeführten
geschlechterübergreifenden Opferbefragung zur Gewaltbetroffenheit von
Männern und Frauen „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im
Alltag (LeSuBiA)“ beauftragt. In LeSuBiA werden Variablen zur Erfassung
von LSBTIQ*-Zugehörigkeit erhoben (insbesondere soziales
Geschlecht, sexuelle Orientierung). Ebenso werden der Beziehungsstatus
sowie die Beziehungskonstellation erfasst. Die Ergebnisse werden für
2025 erwartet.
Der Bundeskanzler Friedrich Merz hat in der Regierungsbefragung am
9. Juli 2025 zu der zitierten Äußerung Stellung genommen, insofern
wird auf Plenarprotokoll 21/17 verwiesen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
77. Abgeordneter
Jan Feser
(AfD)
Wie viele Teilnehmer des Modellprogramms
„Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben –
rehapro“ sowie Teilnehmer des Kooperations-
Projektes „Auszeit für Gesundheit“ (AzfG) in Hessen
wurden seit Programmstart erfolgreich in reguläre
Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten
Arbeitsmarkt vermittelt (bitte jeweils die absoluten
und relativen Zahlen jahresweise für beide
Programme aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 21. Juli 2025
Mit dem Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am
Arbeitsleben – rehapro“ fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
in Jobcentern und bei Rentenversicherungsträgern die Erprobung
innovativer Ansätze zur besseren Erhaltung bzw. Wiederherstellung der
Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Ziel der Projekte kann die direkte Vermittlung in reguläre
Beschäftigungsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein, es kann aber
auch um vorgelagerte Schritte gehen, wie beispielsweise die Vermittlung
in eine geeignete Maßnahme der beruflichen oder medizinischen
Rehabilitation.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Innovative Wege zur Teilhabe am
Arbeitsleben – rehapro“ werden in drei Förderaufrufen insgesamt
119 Modellprojekte gefördert, an denen nach Angaben des Monitorings
mit Stand vom 31. Dezember 2024 rund 47.300 Menschen teilnehmen
bzw. teilgenommen haben. Davon haben 13.500 Personen ihre
Teilnahme an den Projekten zum 31. Dezember 2024 beendet und Angaben
zum Verbleib gemacht. Von diesen sind 2.090 Menschen in eine reguläre
Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingemündet. Das
entspricht einer Quote von 15,4 Prozent der Austritte aus den
Modellprojekten. Eine jahresweise Aufschlüsselung der Daten liegt nicht vor.
Hinsichtlich des Modellprojekts „Auszeit für Gesundheit – AzfG“ ist
dem Monitoring mit Stand vom 31. Dezember 2024 zu entnehmen, dass
insgesamt 154 Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach
Austritt aus dem Modellprojekt einer regulären Erwerbstätigkeit auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen. Das entspricht einer Quote
von 17,8 Prozent. Die Förderung des Modellprojekts AzfG läuft aktuell
noch, sodass diese Angaben nicht abschließend sind.
78. Abgeordneter
Jan Feser
(AfD)
Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund
und wie viele Menschen mit ausländischer
Staatsbürgerschaft waren – bezugnehmend auf die
Tabelle in der Antwort der Bundesregierung zu
Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 21/549 – an den
seit 2012 erfassten schwerwiegenden Vorfällen im
Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB II; Todesfall, Körperverletzung,
Gewaltandrohung, Bombendrohung, Sachschaden) beteiligt
(bitte die Deliktkategorien für den
Betrachtungszeitraum 2012 bis 2025 insgesamt nach Menschen
mit Migrationshintergrund, Menschen mit
ausländischer Staatsbürgerschaft sowie Menschen mit
deutscher Staatsbürgerschaft separat
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 22. Juli 2025
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor.
79. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Wie viele ukrainische Staatsbürger haben zum
Stichtag 15. Juli 2025 (oder aktuellstes
verfügbares Datum) Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (Bürgergeld) bezogen (bitte
nach Frauen, Männern und Minderjährigen
aufschlüsseln), und wie viele von diesen sind nach
dem 1. Mai 2025 angekommen bzw. registriert
worden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 24. Juli 2025
Angaben zu Leistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) mit ukrainischer Staatsbürgerschaft nach
Geschlecht und Alter können der Veröffentlichung der Statistik der
Bundesagentur für Arbeit „Übergreifende Statistik zu Personen mit
ukrainischer Staatsangehörigkeit“ entnommen werden (siehe Tabellenblatt
„RLB_ELB_BG“). Die Veröffentlichung kann unter folgendem Link
abgerufen werden: https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Su
che/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1961220&topic_f=ust-uebergre
ifende-statistik-ukraine. Angaben liegen mit einer Wartezeit von drei
Monaten vor. Erkenntnisse zu Leistungsberechtigten mit ukrainischer
Staatsangehörigkeit, die nach dem 1. Mai 2025 nach Deutschland
eingereist sind bzw. registriert wurden, liegen daher aktuell nicht vor.
80. Abgeordneter
Edgar Naujok
(AfD)
Kennt die Bundesregierung die aktuelle Analyse
der zweiten Konstanzer KI-Studie 2025, dass der
Einsatz von Künstlicher Intelligenz im
Arbeitsmarkt Hochqualifizierte stärker davon profitieren
lässt und gering Qualifizierte abgehängt werden,
und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus im Hinblick auf Stabilität und
Chancengerechtigkeit am deutschen Arbeitsmarkt (www.ing
enieur.de/karriere/arbeitsleben/zwei-klassen-ein-a
rbeitsmarkt-wie-ki-die-spaltung-vertieft/)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 25. Juli 2025
Der Bundesregierung ist die in der Fragestellung zitierte Studie bekannt.
Der Befund, dass Beschäftigte mit abgeschlossenem Studium Künstliche
Intelligenz (KI) häufiger nutzen als Personen mit geringerem
Bildungsabschluss, bestätigt bereits bestehende Studienergebnisse, beispielsweise
Arntz et al. 2025 (abrufbar unter: www.baua.de/DE/Angebote/Publikatio
nen/Berichte/F2573.pdf). Die Studie zeigt, dass es in wissensintensiven
Berufsfeldern aktuell mehr Einsatzpotenziale für KI gibt, als in
produktionsnahen und handwerklichen Tätigkeiten. Andere Studienergebnisse
(Handa et. al. 2025, abrufbar unter: https://doi.org/10.48550/arXiv.2503.
0 4 761) konstatieren, dass die Langzeiteffekte erhöhter KI-Nutzung
durch bestimmte Personen- und Berufsgruppen noch nicht abschließend
absehbar sind. So kann auch die Frage, welche Berufsgruppen
langfristig stärker von KI-Einsatz profitieren, noch nicht abschließend
beantwortet werden. In den letzten Jahren sind die Einsatzpotentiale von KI in
vielen Bereichen gestiegen. Die Debatte um die breite Nutzung von KI-
Systemen durch Heranwachsende in Schule, beruflicher Bildung und
Hochschule unterstreicht, dass es keiner Hochqualifizierung bedarf, um
KI-Systeme in der Alltagspraxis einzusetzen. Ob und wie KI in der
Praxis eingesetzt wird, hängt u. a. von betriebswirtschaftlichen,
organisatorischen, rechtlichen und ethischen Faktoren ab.
Die Bundesregierung unterstützt durch Maßnahmen und Initiativen die
Befähigung von Unternehmen, Beschäftigten und deren
Interessenvertretungen sowie Arbeitgebern im Dritten Sektor in der Breite zur
Sensibilisierung und Informierung über KI-Einsatzpotentiale und zum
souveränen Umgang mit KI am Arbeitsplatz (vgl. die Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 8 und 9 der Kleinen Anfrage der Gruppe
Die Linke auf Bundestagdrucksache 20/12191).
81. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Wie viel Prozent der Menschen in Hamburg
können sich nach Kenntnis der Bundesregierung
keinen einwöchigen Urlaub leisten (bitte nach
Haushaltstypen getrennt auflisten), und wie haben sich
diese Zahlen in den letzten drei Jahren
entwickelt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 23. Juli 2025
Die Frage, ob sich ein Haushalt mindestens eine Woche Urlaub pro Jahr
leisten kann, wird im Rahmen der europäischen Erhebung über
Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) erhoben und beruht auf einer
Selbsteinschätzung der befragten Haushalte. Die Frage wird als
Teilaspekt für den Indikator zur materiellen und sozialen Entbehrung erfasst.
Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu beachten, dass Haushalte
trotz ähnlicher finanzieller Ressourcen dabei zu sehr unterschiedlichen
Einschätzungen kommen können.
Ergebnisse für Hamburg liegen der Bundesregierung nicht vor. Zahlen
zur Entwicklung in Deutschland stellt das Statistische Bundesamt auf
der folgenden Internetseite zur Verfügung: www.destatis.de/DE/Theme
n/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Lebe
nsbedingungen-Armutsgefaehrdung/Tabellen/entbehrungzvgl.html.
Zahlen nach Haushaltstyp für Deutschland stellt das Statistische
Bundesamt für 2024 auf der folgenden Internetseite zur Verfügung: www.de
statis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Grafiken/Newsroom/2025/Intera
ktiv/20250624-zdw-kein-urlaub.html.
82. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Wie hoch waren nach Kenntnis der
Bundesregierung Anzahl und Anteil der Personen, die im Jahr
2024 Grundsicherung im Alter bezogen, und wie
hoch sind aktuell Anzahl und Anteil der Personen,
die Grundsicherung im Alter beziehen (bitte den
aktuellsten Datenstand darstellen und nach
insgesamt sowie nach Nationalität: Deutsche,
Ausländer, EU-11, Ukrainer und Top-8-Asylländer
getrennt ausweisen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 21. Juli 2025
Die nachfolgende Tabelle stellt die Anzahl und den Anteil der
Beziehenden von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB XII) ab der Regelaltersgrenze (Altersgrenze nach § 41 Absatz 2
SGB XII) nach Staatsangehörigkeit dar. Diese werden für Dezember
2024 sowie für März 2025 (aktuellster Datenstand) angegeben. Angaben
bezogen auf die Top-8-Asylherkunftsländer berücksichtigen
Staatsangehörige aus folgenden Ländern: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria,
Pakistan, Somalia und Syrien. Angaben bezogen auf die EU-
Osterweiterung (EU-11) berücksichtigen Staatsangehörige aus den Ländern
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei,
Slowenien, Tschechien und Ungarn.
Tabelle: Grundsicherungsbeziehende ab Regelaltersgrenze* nach Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit Q4 2024 Anteil
in Prozent
Q1 2025 Anteil
in Prozent
Insgesamt 738.840 100,0 742.410 100,0
davon
Deutsche 479.265 64,9 479.515 64,6
Ausländer 259.575 35,1 262.895 35,4
darunter
EU-Osterweiterung (EU-11) 18.640 2,5 18.800 2,5
Ukraine 95.240 12,9 97.575 13,1
Top-8-Asylherkunftsländer 34.050 4,6 34.615 4,7
* Regelaltersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII
Quelle: Statistisches Bundesamt
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung
83. Abgeordnete
Rebecca Lenhard
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Weicht die Bundesregierung von der Position der
Europäischen Kommission ab, den AI Act wie
geplant ohne Aufschub oder Pausierung umzusetzen
(Quelle: www.reuters.com/world/europe/artificia
l-intelligence-rules-go-ahead-no-pause-eu-commi
ssion-says-2025-07-04/), und falls ja, inwieweit?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 25. Juli 2025
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftlichen
Fragen 73 und 74 auf Bundestagsdrucksache 21/664 verwiesen.
84. Abgeordnete
Rebecca Lenhard
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff
„digitale Souveränität“ (www.stern.de/news/digit
alminister-wildberger-will-europas-digitale-souve
raenitaet-staerken-35788504.html), und welche
konkreten Maßnahmen, Projekte oder
Investitionen sind im Haushalt 2025 spezifisch dafür
vorgesehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 25. Juli 2025
Gemäß Beschluss Nr. 2020/19 des IT-Planungsrats beschreibt digitale
Souveränität „die Fähigkeiten und Möglichkeiten von Individuen und
Institutionen, ihre Rolle(n) in der digitalen Welt selbstständig,
selbstbestimmt und sicher ausüben zu können“. An einer Überprüfung und, falls
sinnvoll, Aktualisierung und Präzisierung der aktuell geltenden
Definition wird derzeit gearbeitet.
Für das Haushaltsjahr 2025 sind folgende Maßnahmen, Projekte oder
Investitionen vorgesehen bzw. bereits beauftragt:
• Weiterentwicklung und Etablierung von openDesk,
• Grundbetrieb der Plattform openCode,
• Proof of Concept zur Integration der Deutschen Verwaltungscloud in
openCode,
• Finanzierung des Mitgliedsbeitrags Deutschlands zum geplanten
Digital Commons EDIC (unter Voraussetzung der Zustimmung der EU-
Kommission zur Gründung des DC-EDIC),
• fortgeführte Finanzierung der Arbeit der Sovereign Tech Agency,
einschließlich Bug-Resilience-Projekt.
85. Abgeordnete
Dr. Anna
Lührmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Bedarfsplanung legt die Bundesregierung
bei der Umsetzung der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten
Beschleunigung von Auf- und Ausbau von
Rechenzentren zugrunde, oder wann wird diese
vorliegen, falls sie noch nicht fertiggestellt ist?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 21. Juli 2025
Seitens der Bundesregierung besteht keine Bedarfsplanung hinsichtlich
des Auf- und Ausbaus von Rechenzentren. Der Auf- und Ausbau von
Rechenzentren ist in der Regel eine privatwirtschaftliche Entscheidun
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
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- part_of_vorgang → Abschiebungen seit 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Abschluss der Nachbesserungsarbeiten am Rad- und Gehweg unterhalb der Schiersteiner Brücke im Zuge der A 643 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Abwicklung der Bezahlung bei der Beschaffung persönlicher medizinischer Schutzausrüstungen in den Jahren 2020 und 2021 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Aktuelle Analyse zur zweiten Konstanzer KI-Studie 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Änderung der Preisangabenverordnung in Bezug auf die Preise für die Endreinigung bei Ferienwohnungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl der Betroffenen von Menschenhandel seit 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl der im Wettbewerbsregister registrierten Unternehmen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl der Menschen in Hamburg mit der finanziellen Möglichkeit zur Leistung eines einwöchigen Urlaubs pro Jahr (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl der Personen mit Bezug von Grundsicherung im Alter im Jahr 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl der ukrainischen Staatsbürger mit Bürgergeldbezug (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl von zurückgewiesenen Personen an der sächsischen Außengrenze (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Aufbrauchfrist von Natriumhydrogencarbonat für Weinbaubetriebe (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausländische Personen in Mecklenburg-Vorpommern mit Bezug von Sozialleistungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz zur Senkung der Energiepreise (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Aussage des Bundesministers Alexander Dobrindt zu einem verletztem Polizisten bei einer propalästinensischen Demonstration in Berlin am 16. (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Äußerung der Leitung des Referats "Presse, Soziale Medien & Website" des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien auf der Plat (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beamte der Bundespolizei und des BKA mit einer genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit im Jahr 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bedarf an Netzanschlusskapazität für ein funktionierendes E-Lkw-Ladenetz an Bundesautobahnen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bedarfe für den Bedarfsplan Straße im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung des Bundeshaushalts (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bedarfe für den Bedarfsplan Wasserstraße in der mittelfristigen Finanzplanung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bedarfsplanung bei der Umsetzung der Beschleunigung von Auf- und Ausbau von Rechenzentren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beitrag zur Finanzierung eines U-Bootes für Israel (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beobachtung von Moscheen in der Großen Stadt Schwandorf und im Landkreis Schwandorf durch den Verfassungsschutz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Berechnungen über die Verteilung der deutschen Unternehmen nach Energieverbrauch (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beschleunigung des Rückbaus des Kernkraftwerks Lubmin (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beschluss zur Bedarfsmenge für Schutzmasken durch den Corona-Krisenstab (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beteiligte Bundesbehörden im Zusammenhang mit einem Waldbrand in Sachsen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beteiligung von NGOs an Vorarbeiten für Aufnahmeverfahren von afghanischen Staatsangehörigen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Cyberangriffe auf das deutsche Stromsystem in den Jahren 2020 bis 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Darlehensbedingungen des Studienkredits der KfW (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Definition des Begriffs "digitale Souveränität" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Disziplinare Maßnahmen gegenüber Bundespolizeibeamten aufgrund einer Mitgliedschaft in der AfD (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltstitel, Duldung, Aufenthaltsgestattung oder sonstiges Aufenthaltsrecht (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einmalige Vermögensabgabe in Bezug auf die berechneten Vermögenswerte der Bundesbürger (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einreiseverweigerungen durch die Bundespolizei seit dem 7. Mai 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einvernehmen zwischen BMF und BMG über Einkäufe von Schutzmasken (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erfüllung der Voraussetzungen für das Recycling von Seeschiffen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ermöglichung kurzzeitiger Heimreisen für Syrer ohne Auswirkungen auf den Schutzstatus (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Errichtung von Photovoltaik- und Windenergieanlagen ohne ausreichende Netzinfrastruktur (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erst- und Wiedervermietungsmieten in den zehn Städten und Gemeinden mit den höchsten Steigerungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Fehlende Einwände der Bundeswehr zum Windpark Heseper Moor trotz potenzieller Beeinträchtigung der Flugsicherheit (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Finanzielle und organisatorische Vorbereitung auf mögliche Naturkatastrophen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Flächen im Außenbereich von Siedlungszusammenhängen im Eigentum der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung des Vereins "Teilseiend e. V." bzw. des Projekts "Muslimische Akademie Heidelberg" in den Jahren 2018 bis 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Forderung nach einem Moratorium für die Umsetzung des AI Acts (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung von Kampagnen zur Bekämpfung von Falschinformationen über nicht-übertragbare Krankheiten im Internet (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung von Medienhäusern seit 2020 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Fristüberschreitungen bei Baufahrplänen der Deutschen Bahn (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Gemeinnützigkeitsrechtliche Anerkennung von E-Sport (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Gewaltdelikte in Bezug auf die Tatörtlichkeit Schule im Jahr 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Gründe für eine Aufnahmezusage für 2.500 afghanische Staatsbürger (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Haftung von Online-Plattformen für Inhalte der Nutzenden (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Hinweise gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium auf Risiken im Zusammenhang mit der Beschaffung von Schutzmasken durch die Logistikfirma (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Höhe der Förderungen für NGOs in der Slowakei, Ungarn und El Salvador im letzten Haushaltsjahr (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der A 100 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Inhalte des Cyber- und Sicherheitspakts mit Israel (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Initiative zur Überarbeitung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen gegen die zunehmende Gewalt gegen queere Menschen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mengen sichergestellter Rauschgifte in deutschen Häfen im Zeitraum 2015 bis 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Menschenrecht auf Bildung für das eingeborene Volk der Sentinelesen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Migrationshintergrund bzw. Staatbürgerschaft der Täter bezüglich der seit 2012 erfassten schwerwiegenden Vorfälle im Rechtskreis SGB II (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Militärische Nutzung des ehemaligen MFG-5-Geländes in Kiel-Holtenau (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mittelverwendung durch das Bundesprogramm "Demokratie leben!" für die "Partnerschaft für Demokratie Landkreis Cuxhaven" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Erhöhung des CO2-Ausstoßes im Rahmen der Unterstützungsleistungen für die Ukraine seit Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Kappung der Direktzahlungen für Landwirte von 2028 bis 2034 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Warnungen vor einer Ansiedlung der operativen Masken-Beschaffung im BMG (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Nichtausstellung von Bescheinigungen zu Steuerbefreiungen für Briefdienstleister (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Normalisierung der Beziehungen zur islamistischen HTS-Regierung in Syrien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Personen mit dem Geburtsdatum 1. Januar im Ausländerzentralregister zum Stichtag 1. Januar (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Planungszeit bei Wohnungsbauvorhaben (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prognose zum Stand des Gasspeicherumlagekontos Ende des Jahres 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Realisierung eines Cyber-Schutzschildes für Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Reduzierung des Fernzugangebots der Deutschen Bahn in Mecklenburg-Vorpommern ab 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rücküberstellungen nach der Dublin-Verordnung im ersten Halbjahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schließung von Krankenhäusern infolge finanzieller Schwierigkeiten zwischen 2015 und 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sichere Ausreise für deutsche Staatsangehörige in Syrien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sicherstellungen ukrainischer Rüstungsgüter in Deutschland seit Februar 2022 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen der Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlech (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Staatliche Auszeichnungen und Ehrungen für den ersten Deutschen im All Sigmund Jähn (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Standortattraktivität Deutschlands bei globalen Technologiekonzernen angesichts des hohen Strombedarfs für KI-Anwendungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Statistik zu Straftaten gegen Angehörige der LSBTTIQ-Bewegung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Überarbeitung der mess- und eichrechtlichen Anforderungen an Ladeinfrastruktur (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Überprüfung von IT-Fehlern in Verbindung mit Personalunterbesetzungen in Bundesbehörden (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Verspätete Vorlage des Berufsbildungsberichts 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vorbereitung der Konferenz zur Zwei-Staaten-Lösung vom 28. bis 30. Juli 2025 in New York (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vorhaltungen und Einrichtungen des Bundes für den Zivilschutz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wahrung der diplomatischen Beziehungen zur Türkei während des Ermittlungsverfahrens gegen eine Polizistin wegen Spionagevorwürfen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Weisungslage zur Aufhebung von Zurückweisungen bei Rechtsschutzanträgen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Zuwachs der nationalen CO2-Emissionen durch Migrationsbewegungen nach Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)