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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 25.07.2025 · WP 21 · 21/982 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/982 21. Wahlperiode 25.07.2025 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 15, 60 Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 61, 88, 89, 90 Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 53, 54 Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 99 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 56 Bernhard, Marc (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 91 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 17 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 100, 108 Feiler, Uwe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 78 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Abgeordnete Nummer der Frage Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 8, 111 Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 20 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70, 73 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 57 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 23, 102 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 10, 11 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25, 94 Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 83, 84 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 31, 32 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 74 Abgeordnete Nummer der Frage Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 58 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66, 67 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 95, 96 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68, 72, 80 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 47, 48, 81 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 12, 104, 105, 106, 107 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 36 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 50, 51 Reinalter, Anja, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Rohwer, Lars (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Abgeordnete Nummer der Frage Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 38 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Slawik, Nyke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 40, 76 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41, 82 Taher Saleh, Kassem (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 69 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 59, 87 Wirth, Christian, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43, 44 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Drucksache 21/982 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Feiler, Uwe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 10, 11 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Rohwer, Lars (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 17 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Seite Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 26, 27 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 29 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Slawik, Nyke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Taher Saleh, Kassem (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Wirth, Christian, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42, 43 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/982 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Bernhard, Marc (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 50 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Reinalter, Anja, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Slawik, Nyke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 59 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 64, 65, 66 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 69 Drucksache 21/982 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 73, 74, 75 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/982 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) Welche Medienhäuser – und dort explizit welche Projekte – wurden in den Jahren seit dem Jahr 2020 durch welche Bundesministerien gefördert (bitte die 14 höchsten Einzelsummen nach Projekttitel aufschlüsseln und die Summe angeben)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 24. Juli 2025 Zur Beantwortung der von Ihnen aufgeworfenen Frage wurde eine Ressortabfrage bei allen Bundesministerien sowie eine hausinterne Abfrage durchgeführt. In Bezug auf die Antworten gilt grundsätzlich, dass der Staat aus Gründen der Staatsferne und des allgemeinen Neutralitätsgebots keine journalistischen Inhalte fördert. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien beispielsweise fördert lediglich die Strukturen von journalistischer Arbeit, nicht journalistische Inhalte bzw. Redaktionen. Eine Förderung von investigativen Recherchen, Faktenchecks oder der redaktionellen Arbeit findet nicht statt. Das Ergebnis der Abfrage kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Ta be lle : M ed ie nh äu se r – un d do rt e xp liz it ge fö rd er te P ro je kt e se it de m J ah r 20 20 R es so rt Z ei tr au m d er Fö rd er un g (a b 01 .0 1. 20 20 ) N am e de s M ed ie nh au se s G ef ör de rt es P ro je kt H öh e de r Fö rd er un g B em er ku ng en B K M 10 .0 9. 20 21 bi s 31 .1 2. 20 22 dp a – D eu ts ch e Pr es se -A ge nt ur G m bH D R IV E M E 75 0. 00 0, 00 € B M FT R 01 .1 2. 20 21 bi s 28 .0 2. 20 25 C O R R EC TI V – R ec he rc he n fü r di e G es el ls ch af t g em ei nn üt zi ge G m bH V e rb un dp ro je kt : K I- un te rst üt zt es A ss is te nz sy st em fü r di e C ro w ds ou rc in gba si er te Er ke nn un g vo n üb er d ig ita le Pl at tfo rm en v er br ei te te r D es - in fo rm at io n – no Fa ke – 50 9. 04 8, 60 € B K M 02 .1 1. 20 22 bi s 31 .0 8. 20 23 dp a – D eu ts ch e Pr es se -A ge nt ur G m bH M ac hb ar ke its st ud ie z um D em oc ra cy N ew sr oo m 32 1. 00 0, 00 € A A 15 .0 6. 20 21 bi s 31 .1 2. 20 21 G oo d C on ve rs at io ns g G m bH D ia lo gp ro je kt „ Eu ro pe T al ks “ 20 21 29 7. 94 0, 00 € B M FT R 01 .0 9. 20 23 bi s 31 .0 8. 20 26 W al ls te in – V er la g G m bH , Ve rla g un d W er bu ng A kz ep ta nz g ei st es w is se nsc ha ftl ic he r O pe n- A cc es s- Pu bl ik at io ne n du rc h H yb - rid -V er öf fe nt lic hu ng en – A G O A H 28 0. 35 7, 24 € R ic ht lin ie z ur F ör de ru ng v on Pr oj ek te n zu r E ta bl ie ru ng e in er ge le bt en O pe n- A cc es s- K ul tu r in d er d eu ts ch en F or sc hu ng s- un d W is se ns ch af ts pr ax is v om 29 . N ov em be r 2 02 2 A A 09 .0 4. 20 20 bi s 31 .1 2. 20 20 ZE IT O N LI N E D ia lo gp ro je kt „ Eu ro pe T al ks “ 20 20 27 9. 80 0, 00 € B M FT R 01 .0 2. 20 21 bi s 31 .0 3. 20 23 tra ns cr ip t – R os w ith a G os t & D r. K ar in W er ne r G bR Tr an sf or m at io ns be zo ge ne O pe n- A cc es s- A ns ät ze : O pe n Li br ar y M ed ie nw is se ns ch af t, „B es t-P er fo rm er “ im O pe n A cc es s, Le hr bü ch er im O pe n A cc es s – T O A A 24 6. 14 2, 00 € R ic ht lin ie z ur F ör de ru ng v on Pr oj ek te n zu r B es ch le un ig un g de r Tr an sf or m at io n zu O pe n A cc es s vo m 1 8. M ai 2 02 0 B K M 04 .0 4. 20 24 bi s 31 .0 3. 20 25 dp a – D eu ts ch e Pr es se -A ge nt ur G m bH W eg w ei se r K I 24 0. 53 6, 00 € R es so rt Z ei tr au m d er Fö rd er un g (a b 01 .0 1. 20 20 ) N am e de s M ed ie nh au se s G ef ör de rt es P ro je kt H öh e de r Fö rd er un g B em er ku ng en B K M 01 .0 3. 20 24 bi s 31 .1 2. 20 25 D ie R ed er ei g U G Pr es se fr ei he it – m eh r a ls e in e St or y 22 6. 20 0, 00 € B M FT R 01 .0 2. 20 21 bi s 31 .0 1. 20 23 w bv M ed ia G m bH & C o. K G O pe n A cc es s d is zi pl in or ie ntie rt na ch ha lti g er m ög lic he n – O A di ne 22 1. 39 8, 00 € R ic ht lin ie z ur F ör de ru ng v on P ro - je kt en z ur B es ch le un ig un g de r T r an sf or m at io n zu O pe n A cc es s vo m 1 8. M ai 2 02 0 B K M 01 .0 9. 20 22 bi s 30 .1 1. 20 23 C O R R EC TI V – R ec he rc he n fü r di e G es el ls ch af t g em ei nn üt zi ge G m bH Lo ka ljo ur na lis m us q ua lif iz ie - re n, D em ok ra tie st är ke n 19 8. 50 0, 00 € A A 01 .0 5. 20 24 bi s 31 .1 2. 20 24 Th om so n R eu te rs F ou nd at io n M ed ia F re ed om C oa lit io n: Pr om ot in g M em be r S ta te En ga ge m en t a nd A ct io n 17 7. 02 4, 00 € B M FT R 01 .0 3. 20 20 bi s 30 .0 6. 20 23 V in ce nt z N et w or k G m bH & C o. K G Ve rb un dp ro je kt : A uf re ch ter ha ltu ng d er a m bu la nt en Pf le ge in fr as tru kt ur en in K ris en si tu at io ne n – O rg an is ato ris ch e K on ze pt e zu r R es ili en ze rh öh un g (A U PI K ) 15 2. 89 8, 11 € B M FT R 01 .0 3. 20 21 bi s 30 .0 6. 20 23 W al ls te in – V er la g G m bH , Ve rla g un d W er bu ng U m st el lu ng d er Ja hr bü ch er de r D eu ts ch en S ch ill er ge se llsc ha ft un d de s F re ie n D eu tsc he n H oc hs tif ts a uf O pe n A cc es s ( pa ra lle l z ur P rin ta us - ga be ) – W al ls te in -O A 12 6. 36 7, 50 € R ic ht lin ie z ur F ör de ru ng v on Pr oj ek te n zu r B es ch le un ig un g de r Tr an sf or m at io n zu O pe n A cc es s vo m 1 8. M ai 2 02 0 2. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Welche gemeinnützigen oder kulturellen Projekte in Berlin, Hamburg und Bremen wurden in den Jahren 2021 bis 2024 mit Mitteln aus bundesweit geregelten oder kontrollierten Lotterie- oder Förderprogrammen (z. B. über den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, die Bundeszentrale für politische Bildung oder andere Bundesinstitutionen) unterstützt, die in ihren Projektzielen eine explizit migrationspolitische, genderpolitische oder antifaschistische Ausrichtung aufweisen (bitte die 28 aktuellsten Projekte benennen)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 21. Juli 2025 Es gab Förderungen aus nachstehend benannten Förderprogrammen des Bundesministeriums des Innern (BMI) bzw. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), bei denen z. T. eine Aufgliederung nach zeitlichem Ablauf bzw. nach Aktualität eines Förderprogramms nicht möglich ist, so dass eine Nennung der insgesamt 28 aktuellsten Projekte des angefragten Zeitraums nicht erfolgen kann. BMI: Im Bereich der nach § 12a Absatz 1 AsylG zu fördernden behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung und der Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende wurden 18 Projekte in Berlin, zwei in Bremen sowie sieben in Hamburg durchgeführt. Aus dem Bundesprogramm „Förderung von Maßnahmen zur Integration von Zuwanderern und Spätaussiedlern“ wurden 28 Integrationsprojekte in Berlin gefördert. BMFSFJ: Aus dem Bundesprogramm: „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“ (2022–2023) wurden im aktuellsten Zeitraum (2023) insgesamt weit mehr als 28 Einzelmaßnahmen in Berlin, Hamburg und Bremen gefördert. Im Rahmen des seit 2024 bis 2026 laufenden ESF-Plus-Programms „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“ werden insgesamt 14 im Jahr 2024 begonnene Maßnahmen in Berlin, Hamburg und Bremen gefördert. Im Bundesprogramm für die „Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge“ gab es insgesamt 38 Einzelförderungen in Berlin, Hamburg und Bremen. Im Bundesprogramm „STARK IM BERUF – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ wurden insgesamt neun Vorhaben in Berlin, Hamburg und Bremen gefördert. Außerdem wurden im Themenfeld „Gewalt gegen Frauen“ aus dem Bundesinnovationsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ und aus dem Bundesprogramm zur „Förderung von Innovationen im Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern – Bau, Modernisierung und Sanierung“ im angefragten Zeitraum insgesamt 13 Vorhaben in Berlin, Hamburg und Bremen gefördert. 3. Abgeordnete Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Kenntnis über die von der aktuellen Leitung des Referats „Presse, Soziale Medien & Website“ des Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien am 26. Juni 2025 auf ihrem privaten Profil auf dem Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter) getätigte Äußerung (https://x.com/cnathusius/status/1 938191627320770859), und wenn ja, hat sie eine Bewertung im Hinblick auf die nach meiner Auffassung mit diesem Amt einhergehende gebotene parteipolitische Neutralität getroffen, und wenn ja, wie lautet diese? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 21. Juli 2025 Die Bundesregierung hat von der in Rede stehenden Äußerung der Leitung des Referats „Presse, Soziale Medien & Website“ des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien auf der Plattform X Kenntnis genommen. Die Bundesregierung bewertet einzelne Tweets von privaten Accounts von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern grundsätzlich nicht. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 4. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Gründen möchte der Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege für alle Unternehmen und nicht nur für Finanzinstitute wieder von acht auf zehn Jahre verlängern (www.wiw o.de/politik/deutschland/entwurf-aus-finanzminist erium-gegen-steuerbetrug-belege-sollen-laenger-a ufgehoben-werden/100136617.html), und wie kommt es, dass er in seiner Rede vom 26. Juni 2025 zum Wirtschaftsstandort Deutschland im Deutschen Bundestag sagt, dass niemand im Bundesministerium ihm garantieren konnte, „dass wir, wenn wir die Fristen auf acht Jahre verkürzen, nicht am Ende Steuerbetrugsfälle übersehen“, während es in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 15 und 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/548 heißt: „Es liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass die Bearbeitung von Cum/Cum- Gestaltungen oder anderer Gestaltungen durch eine Verkürzung laufender Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege gefährdet sein könnte.“? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 18. Juli 2025 Eine Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege soll Restrisiken hinsichtlich der Aufklärbarkeit von Steuergestaltungen vermeiden. Die Rahmenbedingungen für wirksamen Steuervollzug und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung sichern Einnahmen und sind für die Handlungsfähigkeit des Staates unerlässlich. Hinsichtlich der vermeintlichen Widersprüche zwischen der Rede des Bundesministers der Finanzen vom 26. Juni 2025 und der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/548 wird darauf hingewiesen, dass die jeweils angesprochenen Komplexe nicht deckungsgleich sind. Die vom Bundesminister der Finanzen zitierten „Steuerbetrugsfälle“ sind wesentlich weitgehender als die in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/548 in Bezug genommenen Cum/Cum-Gestaltungen oder andere Gestaltungen. 5. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Plant die Bundesregierung in der Zukunft wegen den derzeitigen und künftigen hohen Haushaltsschulden eine einmalige Vermögensabgabe der berechneten Vermögenswerte der Bundesbürger analog zum Lastenausgleichsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 845; 1995 I S. 248), das zuletzt durch Artikel 211 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert wurde, und falls ja, wird dann eine mögliche Hypothekengewinnabgabe und eine Kreditgewinnabgabe eingeführt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 21. Juli 2025 Die Bundesregierung plant keine derartige Abgabe. 6. Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke) Gibt es, vor dem Hintergrund, dass im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD die Einführung der Gemeinnützigkeit für E-Sport in Aussicht gestellt wird, seitens des Bundesfinanzministeriums konkrete Pläne für eine entsprechende Gesetzesreform, und wenn ja, bis wann ist deren Umsetzung vorgesehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 23. Juli 2025 Entsprechend der konkreten Vereinbarung im Koalitionsvertrag beabsichtigt das Bundesministerium der Finanzen in dieser Legislaturperiode die gemeinnützigkeitsrechtliche Anerkennung von E-Sport umzusetzen. Ein konkreter Zeitplan liegt derzeit noch nicht vor. 7. Abgeordneter Uwe Feiler (CDU/CSU) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass das Bundeszentralamt für Steuern, wie mir berichtet wurde, seit einigen Monaten keine Bescheinigungen nach § 4 Nummer 11b Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes für Briefdienstleister mehr ausstellt, und falls zutreffend, ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um eine zeitnahe Ausstellung dieser Bescheinigungen sicherzustellen, und falls zutreffend, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 23. Juli 2025 Eine Bescheinigung nach § 4 Nummer 11b Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes wird auf Antrag eines Unternehmens ausgestellt, wenn das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), als die hierfür zuständige Behörde, festgestellt hat, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung vorliegen. Der Prüfungsumfang richtet sich dabei nach den Umständen des Einzelfalls und liegt im pflichtgemäßen Ermessen des BZSt. Das Bundesministerium der Finanzen wird im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht über den Geschäftsbereich zu den laufenden Verwaltungsprozessen regelmäßig informiert. Die Rechtmäßigkeit und die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns werden sichergestellt. 8. Abgeordnete Katalin Gennburg (Die Linke) Wie viele Flächen im unmittelbaren Außenbereich von Siedlungszusammenhängen im Sinne des § 246e Absatz 2 des Baugesetzbuchs des Gesetzentwurfs auf Bundestagsdrucksache 21/781 (neu) vom 7. Juli 2025 befanden sich zu den Stichtagen 1. Januar 2024 und 1. Juli 2025 im Eigentum der BVVG Bodenverwertungs- und - verwaltungs GmbH, und wie viele von diesen sollen bis zum 31. Dezember 2030 verkauft werden (bitte Gesamtfläche der Flurstücke jeweils nach Bundesländern auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 23. Juli 2025 Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH nimmt die Aufgabe nach dem Treuhandgesetz wahr, ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen in den ostdeutschen Bundesländern zu verwerten und zu verwalten. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist eine umfassende Qualifizierung der Flächen nach den Definitionen, Regelungen und Ausführungshinweisen des Baugesetzbuches nicht erforderlich, sondern diese wird aufgabenbezogen nach BVVG-eigenen Kriterien vorgenommen. Diese ermöglichen einen belastbar ermittelten Flächenbestand im unmittelbaren Außenbereich von Siedlungszusammenhängen im Sinne des genannten Gesetzentwurfs nicht. Vor diesem Hintergrund können allein die aktuell im Datensystem der BVVG verfügbaren Informationen dargestellt werden, die wegen des Tätigkeitsbereichs der BVVG im Zusammenhang mit Bauleitplanungen oder aufgrund von Informationen beim Bundesamt für Kartografie und Geodäsie (BKG) zur Belegenheit an oder in Ortslagen hinterlegt sind. Erfasst sind dabei ausschließlich Flurstücke an oder in Ortslagen, die eine Mindestgröße von 500 m2 haben, in einer Entfernung von maximal 60 m zu Straßen oder Wegen liegen und nicht innerhalb eines Bebauungsplanes entsprechend der Bauleitplanungsdaten in den Ländern (soweit vorliegend) oder den Daten des BKG belegen sind. Auf die einzelnen Länder verteilen sich die Flächen nach dieser BVVG- Systematik – aus den o. g. Gründen ohne unmittelbare Aussage zur Anwendung des genannten Gesetzentwurfs – wie folgt: Brandenburg Mecklenburg- Vorpommern Sachsen Sachsen- Anhalt Thüringen Gesamt 1.911 ha 2.747 ha 1.277 ha 1.149 ha 1.115 ha 8.199 ha Entsprechende Daten zu vergangenen Zeitpunkten werden durch die BVVG nicht vorgehalten. Wie viele Flächen hiervon bis zum 30. Dezember 2030 verkauft werden, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. 9. Abgeordneter Alexis L. Giersch (AfD) Welche Mengen an Rauschgiften wurden in den Jahren 2015 bis 2024 in deutschen Häfen sichergestellt (bitte die Gesamtmengen pro Jahr angeben und die insgesamt zehn am stärksten betroffenen Häfen sowie die acht am meisten sichergestellten Substanzen namentlich benennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 24. Juli 2025 Eine statistische Aufschlüsselung von Rauschgiftsicherstellungen des Zolls in den deutschen Häfen erfolgt seit 2019 in der unten beschriebenen Form. Die am stärksten betroffenen Häfen sind Hamburg, Bremerhaven und Wilhelmshaven. Für die Jahre 2015 bis 2018 können demnach lediglich die Gesamtmengen aus der Zolljahresstatistik dargestellt werden. Rauschgiftart 2015 2016 2017 2018 Heroin    121 kg    87 kg    62 kg   163 kg Opium     84 kg    51 kg    24 kg    36 kg Kokain  1.691 kg 1.496 kg 7.040 kg 3.221 kg Amphetamine    293 kg   472 kg   498 kg   907 kg Methamphetamine (Crystal)     21 kg    23 kg    83 kg    63 kg Haschisch    942 kg   558 kg   488 kg 1.158 kg Marihuana  1.657 kg 2.246 kg 2.824 kg 2.987 kg Sonstige 11.901 kg 3.621 kg 6.846 kg 3.504 kg 2019 Bremerhaven: ca. 95 kg Kokain Hamburg: ca. 9,4 Tonnen Kokain, ca. 940 kg Cannabis 2020 Bremerhaven: ca. 1,8 Tonnen Kokain Hamburg: ca. 6 Tonnen Kokain, ca. 260 kg Heroin 2021 Bremerhaven: ca. 300 kg Kokain Hamburg: ca. 18 Tonnen Kokain (einschließlich der Einzelsicherstellung von 16 Tonnen Kokain) 2022 Bremerhaven: ca. 1 Tonne Kokain, ca. 25 kg Cannabis Hamburg: ca. 8,5 Tonnen Kokain, ca. 182 kg Methamphetamine (Crystal), ca. 463 kg Cannabis 2023 Bremerhaven: ca. 1,9 Tonnen Kokain, ca. 550 kg Cannabis Hamburg: ca. 35 Tonnen Kokain, ca. 11,5 Tonnen PMK (Precursor, Drogen-Vorläuferstoffe) 2024 Bremerhaven: ca. 120 kg Kokain, ca. 480 kg Cannabis Hamburg: ca. 15 Tonnen Kokain, ca. 1,3 Tonnen Cannabis Wilhelmshaven: ca. 150 kg Kokain 10. Abgeordneter Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie sieht der aktualisierte Zeitplan zur Fertigstellung der zentralen Software-Entwicklung der Steuerverwaltung KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) aus, und welche Maßnahmen hat das Bundesministerium der Finanzen in seiner Führungsverantwortung ergriffen, um eine baldige Fertigstellung einer bundesweit einheitlichen Steuer-IT derzeit zu sichern (bitte auf mögliche haushaltärische und personelle Aspekte eingehen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 25. Juli 2025 Die Entwicklung der Software für die Finanzämter erfolgt in der Steuerverwaltung im Gesamtvorhaben KONSENS. Basis und strukturelle Vorgabe für die Ausgestaltung sind das KONSENS-Gesetz (KONSENS-G) bzw. das Verwaltungsabkommen KONSENS. Das Gesamtvorhaben KONSENS ist darauf ausgelegt, die Anforderungen der Steuerverwaltung nachhaltig umzusetzen. Diese ergeben sich insbesondere aus – Steuergesetzen, – dem Erfordernis zu technischer Modernisierung und – Anpassungen im Bereich der IT-Sicherheit, – aus der Sicherung der Zukunftsfähigkeit der IT der Steuerverwaltung sowie – aus anstehenden Digitalisierungsmaßnahmen und – der Anpassung der Verwaltungsprozesse. Das KONSENS-G gibt hierfür ein dauerhaftes, gemeinsames Bund- Länder-IT-Vorhaben und kein Projekt oder Programm mit festem Anfangs- und Endzeitpunkt vor. Das Gesamtvorhaben KONSENS ist somit eher mit einem dezentral organisierten „IT-Systemhaus“ vergleichbar. Die jeweils anstehenden Aufgaben werden jährlich in einem Vorhabenplan priorisiert und durch die Finanzminister aller Länder – bei Erklärung des Einvernehmens – inhaltlich bestätigt. Aus diesem Grund existiert für die Software-Entwicklung der Steuerverwaltung kein Zeitplan bis zur Fertigstellung, sondern lediglich für jedes einzelne „Umsetzungsprojekt“. Das Bundesministerium der Finanzen hat umfangreiche Maßnahmen zur Stärkung der einheitlichen Steuer-IT unternommen. Es hat insbesondere die Gesamtleitung nach Inkrafttreten des KONSENS-Gesetzes und damit die Verantwortung zur Etablierung der neuen, vorgegebenen Strukturen dieses Gesetzes operativ übernommen. Inzwischen konnte eine fachliche Übergabe an ein Auftrag nehmendes Land erfolgen, ohne dass es zu Beeinträchtigungen im Gesamtvorhaben KONSENS kam. Das Bundesministerium der Finanzen sitzt auch der Steuerungsgruppe IT vor und bringt zielorientierte Vorschläge zur strukturellen, prozessualen und planerischen Fortentwicklung des Gesamtvorhabens KONSENS ein. Gemäß dem KONSENS-G obliegt dem Bundesministerium der Finanzen jedoch nicht die alleinige Steuerung des Vorhabens mit entsprechenden Durchsetzungsmöglichkeiten. Mit den Beschlüssen der Finanzministerkonferenz stehen haushalterische und personelle Aspekte einer fortschreitenden Modernisierung der Steuer-IT aktuell nicht entgegen. 11. Abgeordneter Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist der aktuelle Stand bei der Umsetzung des Direktauszahlungsmechanismus, der perspektivisch beispielsweise für ein Klimageld genutzt werden könnte, und inwieweit wird der Zeitplan eingehalten, den Basismechanismus für direkte Auszahlungen finanzieller Leistungen des Bundes an Bürgerinnen und Bürger noch im laufenden Jahr einsatzbereit zu etablieren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 25. Juli 2025 Zum März 2025 wurde der Basismechanismus des Direktauszahlungsmechanismus (sogenanntes Minimal Viable Product) erfolgreich produktiv gesetzt. Mit diesem ist es möglich, antragsbasiert Auszahlungen an Privatpersonen vorzunehmen, die mit erstem Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind. Der Mechanismus wird im Jahr 2025 weiterentwickelt. Sieht der Gesetzgeber bei eventuellen Leistungsgesetzen keine Antragstellung vor, soll z. B. auch die antragslose, vollautomatisierte Auszahlung möglich sein. Kernelement des Direktauszahlungsmechanismus bildet die Zuspeicherung der Kontoverbindung (IBAN) aller Zahlungsempfängerinnen und -empfänger zur steuerlichen Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die Zuspeicherung läuft bereits. Mit der Schaffung des Mechanismus ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine konkrete Leistung oder Auszahlung verbunden. Der Mechanismus kommt zum Einsatz, wenn der Gesetzgeber eine Leistung definiert und eine unbare Auszahlung beauftragt wird. Die Einsatzbereitschaft hängt insoweit auch von den individuellen Vorgaben in einem künftigen Leistungsgesetz ab. 12. Abgeordnete Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gab es zwischen dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Einvernehmen darüber, in welcher Höhe durch das BMG Masken-Einkäufe getätigt werden dürfen (ggf. bitte konkreten Zeitpunkt des Einvernehmens, beteiligte Personen und die vereinbarte oder ggf. unbegrenzte Höhe benennen), und hatte das BMF Kenntnis davon, dass das Haushaltsreferat des BMG angewiesen worden war, Maskenverträge auch dann mitzuzeichnen, wenn im Einzelplan 15 dafür aktuell keine Haushaltsmittel verfügbar seien, weitere Mittel würden aus der Globalen Mehrausgabe in Kapitel 6002 Titel 971 07 den eingegangenen Verpflichtungen entsprechend nachträglich beantragt (siehe Bericht des Bundesrechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 16. Juni 2021, Gz.: IX 1 – 2020 – 0946, S. 18; wenn ja, bitte einen etwaigen entsprechenden Vermerk konkret benennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 23. Juli 2025 Gemäß dem grundgesetzlichen Ressortprinzip (Artikel 65 des Grundgesetzes – GG) leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Für die Bewirtschaftung des jeweiligen Einzelplans ist damit das fachlich zuständige Ressort verantwortlich. Gemäß Artikel 112 GG ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Ausgaben zuzustimmen, sofern es sich um unvorhergesehene und unabweisbare Bedürfnisse handelt (sogenanntes Notbewilligungsrecht). Das Verfahren wird durch § 37 der Bundeshaushaltsordnung und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften konkretisiert. Als Folge der COVID-19-Pandemie wurden vom Bundesministerium für Gesundheit u. a. außerplanmäßige Ausgaben für die Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung zur Bekämpfung des neuen Coronavirus beantragt. In den Anträgen hatte das Bundesministerium für Gesundheit die Unvorhergesehenheit sowie Unabweisbarkeit des Bedarfs begründet. Auf Basis des dargelegten Sachvortrags hat das Bundesministerium der Finanzen in die Leistung der außerplanmäßigen Ausgaben eingewilligt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wurde im Verfahren entsprechend beteiligt. 13. Abgeordneter Lars Rohwer (CDU/CSU) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts der infolge der im Jahr 2022 reduzierten Haushaltsmittel entstandenen Verzögerungen und Personalengpässe beim Rückbau des Kernkraftwerks Lubmin, den weiteren Rückbauprozess zu beschleunigen und dabei insbesondere die Auswirkungen auf Zeitplan, Kostenentwicklung und Sicherheit in den kommenden Jahren zu minimieren (www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpomm ern/zehn-milliarden-euro-kkw-rueckbau-in-lubmi n-dauert-laenger-und-wird-teurer,rueckbaulubmi n-100.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 25. Juli 2025 Die für den Rückbau und die Entsorgung des früheren Kernkraftwerks in Rubenow (Lubmin) verantwortliche EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH erhält als institutionelle Zuwendungsempfängerin des Bundes eine Förderung/Zuschüsse den Kapitel 0803 Titel 682 21 und Kapitel 0803 Titel 891 21 des Bundeshaushalts. Eine Reduzierung der Haushaltsmittel ist im Jahr 2022 nicht erfolgt. Vielmehr hat – auch im Jahr 2022 – ein Aufwuchs der Förderung/ Zuschüsse stattgefunden (vgl. die nachstehende Tabelle). Haushaltsjahr Ist-Ausgaben EWN GmbH Kapitel 0803 Titel 682 21 und 891 21 2020 156.900 T€ 2021 183.465 T€ 2022 198.742 T€ 2023 224.630 T€ 14. Abgeordnete Janine Wissler (Die Linke) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass IT- Fehler, wie sie im Fall der Lehrerpersonalverwaltung des Landes Baden-Württemberg aufgetreten sind (www.fr.de/politik/schul-panne-fast-1500-le hrstellen-20-jahre-unbesetzt-120-millionen-an-ge halt-fielen-nicht-auf-93837458.html) oder ähnliche, eine ungewollte Personalunterbesetzung nach sich ziehende IT-Fehler, auch in Bundesbehörden oder in im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund tätigen Länderbehörden (z. B. Steuerverwaltung inklusive Steuerfahndung) aufgetreten sind, und hat die Bundesregierung dies insbesondere in solchen Behörden überprüft, wo trotz vermeintlich hohem Personaleinsatz und z. T. vermeintlich drastischem Personalaufwuchs die in diese Behörden bzw. deren Projekte gesetzten Erwartungen sich nur begrenzt erfüllt haben (so z. B. die Verhinderung von Finanzskandalen wie Wirecard im Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin – oder die mehrfach öffentlich gewordenen massiven Bearbeitungsrückstände in der Geldwäscheaufsicht im Zuständigkeitsbereich der Financial Intelligence Unit – FIU – oder die Verzögerungen bei der Einführung von zwischen Bundes- und Landesbehörden kompatiblen IT-Lösungen im Rahmen des Projekts „Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung“ – KON- SENS)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 25. Juli 2025 Die Bundesregierung berücksichtigt in ihrer Antwort nur die unmittelbare Bundesverwaltung. Die von der Bundesregierung eingesetzten IT-Lösungen werden von leistungsfähigen IT-Dienstleistern mit hoher Sorgfalt und Qualität entwickelt. Vor Produktivgang findet eine umfangreiche Qualitätssicherung und Testung statt. Regressionstests tragen dazu bei, dass IT-Verfahren regelmäßig auf Fehler überprüft werden, um die Qualität und Zuverlässigkeit der Systeme zu gewährleisten. Dies gilt auch für die eingesetzten Personalverwaltungssysteme. Gleichwohl kann in letzter Konsequenz nie vollständig ausgeschlossen werden, dass bei einer eingesetzten IT- Lösung Fehler auftreten. Diese werden jedoch zügig behoben. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 15. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Cyberangriffe gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Kalenderjahren 2020 bis 2024 auf das deutsche Stromsystem (bitte nach Jahren und Art des betroffenen Akteurs – Übertragungsnetzbetreiber, Verteilnetzbetreiber, Kraftwerksbetreiber, Verbraucher – aufschüsseln), und plant die Bundesregierung Maßnahmen, um das Stromsystem zu schützen, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. Juli 2025 Im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-SiG 2.0) sind Betreiber Kritischer Infrastrukturen, welche durch die Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) identifiziert wurden, verpflichtet, dem BSI Cyberangriffe auf ihre IT-Systeme zu melden. Die Anzahl der dem BSI in den Kalenderjahren 2020 bis 2024 übermittelten Meldungen über erfolgte Cyberangriffe auf Unternehmen der Elektrizitätsbranche sind in nachfolgender Tabelle – aufgeschlüsselt nach Jahren und Akteuren – aufgeführt. Meldungen zu Cyberangriffen auf Verbraucher werden durch das BSI nicht erhoben, daher liegen keine Daten vor. Jahr Übertragungsnetzbetreiber Verteilnetzbetreiber Kraftwerke Anlagen zur Steuerung und Bündelung elektrischer Leistung 2020 0  3 1  1 2021 0  7 1  1 2022 0  7 1 17 2023 0 11 1  1 2024 0 19 0  1 Die Aufsicht über das Stromsystem obliegt weitgehend der Bundesnetzagentur, welche durch IT-Sicherheitskataloge Anforderungen an die regulierten Unternehmen formuliert. Diese Anforderungen beziehen sich auf Maßnahmen, welche ein einheitliches Absicherungsniveau der Unternehmen herbeiführen sollen. Das BSI verfügt über weitreichende Expertise im Cybersicherheitsbereich und im Speziellen in der Bearbeitung von IT-Sicherheitsvorfällen. Diese Expertise wird im Rahmen der behördenübergreifenden Zusammenarbeit auf Anfrage eingebracht. Die derzeitig durch die Bundesregierung wieder begonnene, priorisierte Umsetzung der Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS2-RL), ist ein weiteres Beispiel für Maßnahmen, die die Bundesregierung zur Verbesserung des Absicherungsniveaus der Stromsysteme ergreift. 16. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Aus welchen Gründen erachtet die Bundesregierung die „Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen“ für notwendig (z. B. wegen einer signifikant veränderten Situation und Sicherheitslage), und inwiefern rechtfertigt sie eine Ausweitung von Speicherung und Verbreitung sensibler personenbezogener Daten und damit verbundene Eingriffe in Grundrechte als verhältnismäßig? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. Juli 2025 Die Rechtsverordnung betrifft lediglich die technische Umsetzung der Datenübermittlungen zwischen Registern anlässlich von Änderung von Personendaten (hier: Vorname und Geschlecht). Hier hat sich durch das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) die Verfahrensweise geändert: Nach dem SBGG können Personen durch Selbsterklärung vor dem Standesamt Geschlechtseintrag und Vornamen ändern lassen und damit erstmals zentrale Angaben zur Identität ohne Prüfung und ohne Mitwirkung Dritter verändert werden. Dadurch wird die Nachvollziehbarkeit der Identitätsdaten zu der betroffenen Person erschwert bzw. verhindert. Um die Personenidentität weiterhin gewährleisten zu können, werden beispielsweise im Meldewesen Daten zu früheren Vornamen gespeichert, ohne nach dem Rechtsgrund der Änderung zu unterscheiden. Ebenso werden auch frühere Nachnamen und der Geburtsname gespeichert, um beispielsweise eine Änderung des Nachnamens im Zusammenhang mit einer Eheschließung nachvollziehen zu können. Entsprechend werden die Änderungen nach dem SBGG wie jede andere Änderung des Voroder Familiennamens im Meldewesen verarbeitet. Die alte Rechtslage nach dem Transsexuellengesetz erforderte von den Betroffenen die Durchführung eines sehr aufwändigen Prüfverfahrens. Im Ergebnis führt das zu einer sehr kleinen betroffenen Personengruppe. In einer Abwägung konnte in der Gesamtschau für diese Gruppe die Verarbeitung von Daten weitergehend beschränkt werden. Mit der veränderten Rechtslage hat sich, wie zuvor dargestellt, das Verfahren und die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Identitätsveränderung wesentlich verändert bzw. erweitert. Entsprechend muss sich auch das Verfahren zur Nachvollziehbarkeit der Identitätsänderung verändern. Die Rechtsverordnung regelt lediglich die technische Umsetzung der Änderungsmitteilungen zwischen den Registern. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der Daten zum früheren Geschlechtseintrag und zum früheren Namen (und somit auch der Datenübermittlung) ergeben sich aus formellem Gesetz beispielsweise nach § 23 Absatz 2 und 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG), § 33 BMG, § 150 Absatz 1 i. V. m. § 196 Absatz 2 und 2a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, § 139b Absatz 6, 7, 8 der Abgabenordnung i. V. m. § 13 Absatz 1, 3, 4 SBGG. 17. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Wie verhindert die Bundesregierung effektiv, dass Daten von trans Personen durch die Umsetzung der „Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen“ missbräuchlich zu digitalen Listen mit den Namen von trans Personen gebündelt werden können? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. Juli 2025 Nur durch Zusammenschau mehrerer Merkmale ist erkennbar, dass es sich um einen Fall nach dem SBGG handelt. Diese Information ist nur denjenigen Stellen zugänglich, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen und nur diesen Stellen ist die Verarbeitung dieser Daten erlaubt. Ganz ohne Erkennbarkeit könnte aber z. B. die Einhaltung des Offenbarungsverbots nicht gewährleistet werden. 18. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Sind seit der Reform des Disziplinarrechts des Bundes im April 2024 disziplinare Maßnahmen gegenüber Bundespolizeibeamten aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der AfD (Alternative für Deutschland) oder aufgrund der Ausübung eines Mandats für die AfD anhängig, und wenn ja, wie viele (bitte nach den Direktionen der Bundespolizei aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. Juli 2025 Aufgrund der Mitgliedschaft in der Partei Alternative für Deutschland (AfD) wurden im angefragten Zeitraum keine disziplinarrechtlichen Verfahren gegenüber Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeibeamten eingeleitet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass aufgrund disziplinarwürdiger Handlungen oder Verhalten Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen und Beamte geführt werden, die Mitglied in der Partei AfD sind. Die Parteimitgliedschaft an sich stellt ein solches disziplinarwürdiges Handeln allerdings nicht dar. 19. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche finanziellen und personellen Mittel sind vorgesehen (bitte gegebenenfalls Haushaltstitel auflisten), um den Vorschlag des Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt eines „Cyber Domes“ (www.heise.de/news/Kooperation-mit-Israe l-Bundesinnenminister-plant-Cyberdome-fuer-De utschland-10463968.html) zu realisieren, und ab welchem Zeitpunkt ist mit dem Beginn der Einrichtung und operativen Umsetzung dieser Struktur zu rechnen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. Juli 2025 Die Konzeption eines solchen Cyber-Schutzschildes ist im Ergebnis als ein ganzheitliches Programm zu verstehen, das aus einer Vielzahl von Einzelprojekten bestehen soll. Einzelne Teilprojekte (z. B. BSI-Portal, Melde- und Informationsportal, Plattform für automatisierten IoC- Austausch – IoC = Identifier of Compromise) wurden bereits initiiert und mit Finanzmitteln ausgestattet. Eine finanzielle und personelle Mittelausstattung ist dem laufenden Haushaltsaufstellungsverfahren vorbehalten. 20. Abgeordneter Alexis L. Giersch (AfD) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Waffen, Waffenteile, Munition und Sprengmittel, die von Deutschland oder von EU- Ländern an die Ukraine geliefert wurden, seit dem 24. Februar 2022 in Deutschland sichergestellt worden sind, und wenn ja, wie viele waren dies (bitte eine Gesamtzahl angeben und nach den zehn häufigsten Waffenarten – inklusive Sprengmitteln und Zubehör – aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Juli 2025 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Waffen, Waffenteile, Munition und Sprengmittel vor, die von Deutschland oder von EU- Ländern an die Ukraine geliefert wurden und seit dem 24. Februar 2022 in Deutschland sichergestellt worden sind. 21. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Liegen der Bundesregierung Berechnungen zum jährlichen Zuwachs der nationalen CO2- Emissionen in Tonnen seit dem Jahr 2015 vor, der direkt und indirekt auf Migration nach Deutschland zurückzuführen ist, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche konkreten methodischen Annahmen liegen dieser Berechnung zugrunde? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. Juli 2025 Der Bundesregierung liegen Berechnungen im Sinne der Fragestellung nicht vor. 22. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie schlüsseln sich nach Kenntnis der Bundesregierung die im Jahr 2024 erfassten Gewaltdelikte in Bezug auf die Tatörtlichkeit Schule auf (bitte neben der Anzahl der Gewaltdelikte auch nach dem jeweiligen Anteil deutscher und nicht deutscher Tatverdächtiger in absoluten Zahlen sowie den zwölf häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten in absoluten Zahlen unter den nicht deutschen Tatverdächtigen in absteigender Reihenfolge aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. Juli 2025 Zur Tatörtlichkeit „Schule“ liegen seit dem 1. Januar 2024 valide Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) vor. Für die Beantwortung Ihrer Frage erfolgte eine Auswertung der PKS-Daten zur Tatörtlichkeit „Schule“ für den Summenschlüssel 892000 „Gewaltkriminalität“* sowie für den PKS-Schlüssel 224000 „Vorsätzliche einfache Körperverletzung“. Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Tatörtlichkeit „Schule“ Anzahl Fälle Anzahl Tatverdächtige (TV) Anzahl TV Deutsch Anzahl TV Nichtdeutsch Gewaltkriminalität  7.243 11.558  7.309 4.254 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 18.913 18.964 12.628 6.345 * Der Summenschlüssel „892000 Gewaltkriminalität“ umfasst die folgenden Straftatenschlüssel: 010000 Mord § 211 StGB 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB 221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB 233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB 234000 Geiselnahme § 239b StGB 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB Die zwölf unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen in absoluten Zahlen am häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten für die Tatörtlichkeit „Schule“ können der folgenden Tabelle entnommen werden. 892000 Gewaltkriminalität 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB Staatsangehörigkeit Anzahl TV Staatsangehörigkeit Anzahl TV Syrien 1.236 Syrien 1.758 Afghanistan   421 Ukraine   491 Irak   265 Afghanistan   488 Rumänien   239 Irak   379 Bulgarien   221 Rumänien   334 Ukraine   212 Bulgarien   299 Serbien   132 Türkei   221 Türkei   121 Polen   197 Kosovo   114 Serbien   189 Polen   110 Kosovo   174 Ungeklärt    97 Ungeklärt   150 Russische Föderation    89 Russische Föderation   137 23. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) Erhielten der Verein „Teilseiend e. V.“ mit Sitz in Heidelberg und/oder das Projekt „Muslimische Akademie Heidelberg“ in den Jahren 2018 bis 2024 finanzielle Förderung aus Mitteln des Bundes, und wenn ja, mit welchen Fördersummen und Förderzwecken waren diese Zuwendungen jeweils verbunden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 21/237)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. Juli 2025 Im angefragten Zeitraum 2018 bis 2024 wurde „Teilseiend e. V.“ durch Fördermittel des Bundes unterstützt. Die Höhe der Fördermittel nach Förderzwecken ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Teilseiend e. V. – (Modell-)Projekte und Bundes-/Aktionsprogramme Förderzweck: Muslimische und nicht-muslimische Zivilgesellschaft in ihrer Kompetenz im Bereich strategische Kommunikation und konkret mit Fokus auf den Narrative- Change-Ansatz zu stärken. Förderhöhe in Euro: 68.923,05   Förderzweck: Verbesserung religions- und gesellschaftspolitische Integration der muslimischen Bevölkerung in Deutschland Förderhöhe in Euro: 60.000,00   Förderzweck: Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche Förderhöhe in Euro: 8.747,76   Förderzweck: Entwicklung neuer Ansätze und Strukturaufbau der politischen Jugendbildung von muslimischen Trägern, um wirkungsvolle und zeitgemäße Angebote für Kinder und Jugendliche nachhaltig zu etablieren Förderhöhe in Euro: 193.995,65 Teilseiend e. V. – (Modell-)Projekte und Bundes-/Aktionsprogramme Förderzweck: Politische Jugendbildung bundesweit weiterentwickeln, aktuelle gesellschaftspolitische Themen und Debatten aufgreifen und den Wissenstransfer und fachlichen Austausch zu politischer Bildung vorantreiben Förderhöhe in Euro: 94.099,29   Förderzweck: Kofinanzierung des im Rahmen des vom BMBFSFJ durchgeführten Bundesprogramms „Demokratie leben!“ geförderten Projekts „Islam-, Muslimfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus: Politische Arbeit im Spannungsfeld zwischen Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik“ Förderhöhe in Euro: 171.003,10   Förderzweck: Modellprojekte im Handlungsbereich „Bund“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“: Kompetenznetzwerk Islam- und Muslimfeindlichkeit (Hinweis: „in der zweiten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (2020–2024) hat BMBFSFJ die Projektarbeit von CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit in Trägerschaft von Teilseiend e. V. gefördert, keine Maßnahmen des Vereins Teilseiend selbst. Gefördert wurden vielmehr die Maßnahmen von CLAIM im Kompetenznetzwerk Islam- und Muslimfeindlichkeit.“) Förderhöhe in Euro: 2.770.119,27   Förderzweck: Antimuslimischen Rassismus erkennen und handeln Förderhöhe in Euro: 287.872,37   Förderzweck: Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung im Rahmen der Anerkennungsrichtlinie der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Förderhöhe in Euro: 15.000,00   Förderzweck: Workshopreihe über Konzeption und organisatorische Möglichkeiten einer Bundesarbeitsgemeinschaft Islamischer Akademien Förderhöhe in Euro: 23.000,00   Förderzweck: Muslimische Akademie Heidelberg – Ausbau der Fachstelle „Gesellschaft gestalten“ Förderhöhe in Euro: 240.000,00   Förderzweck: Aus dem Glauben heraus?! Politische Bildung in muslimisch-konfessioneller Trägerschaft Förderhöhe in Euro: 349.695,00   Förderzweck: Fachstelle „Gesellschaft gestalten“ der Muslimischen Akademie Heidelberg i. G. Förderhöhe in Euro: 245.000,00   Förderzweck: Von Türöffnern und Brückenbauern: Muslimisch-konfessionelle Träger als Akteure und Partner in der politischen Bildung Förderhöhe in Euro: 70.060,62 24. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Wie viele ausländische Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell mit einem Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern registriert, und wie viele von ihnen erhielten 2025 die staatlichen Leistungen Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Rente (bitte für die Monate Januar bis Juni 2025 nach einzelnen Empfängergruppen aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. Juli 2025 Zum Stichtag 30. Juni 2025 waren laut Ausländerzentralregister insgesamt 125.484 Personen im Land Mecklenburg-Vorpommern als aufhältig erfasst. Informationen über Leistungsbeziehende (LB) von Arbeitslosengeld mit ausländischer Staatsangehörigkeit finden sich im öffentlich einsehbaren Tabellenheft https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/ Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524082&topic_f=arbeitslosengel d-zr-alg, Auswahl „Mecklenburg-Vorpommern“ in Tabelle 1, Steuerelementauswahl „Ausländer“. Im Berichtsmonat April 2025 waren im Bestand rund 1.650 Leistungsbeziehende von Arbeitslosengeld mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Informationen über Regelleistungsberechtigte (RLB) mit ausländischer Staatsangehörigkeit finden sich für Mecklenburg-Vorpommern im öffentlich einsehbaren Tabellenheft https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteG lobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524056&topi c_f=gs-asu-sgbii-rev, in Tabelle 6, Spalte 5, für den Berichtsmonat März 2015 (aktuellere Daten liegen nicht vor). Im Berichtsmonat März 2025 waren im Bestand rund 31.500 RLB mit ausländischer Staatsangehörigkeit mit einem Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Daten zu den weiteren Fragestellungen liegen für das Jahr 2025 bisher nicht vor. Ersatzweise können folgende Daten mit älterem Stand mitgeteilt werden: Nach Angaben der Statistik der Deutschen Rentenversicherung wurden im Rentenbestand zum Stichtag 31. Dezember 2024 rund 2.600 Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung an ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern gezahlt. Die Statistik des Asylbewerberleistungsgesetzes wies am 31. Dezember 2023 (aktuellste Daten) rund 8.900 Leistungsbeziehende in Mecklenburg- Vorpommern aus. 25. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Wie viele Abschiebungen gab es 2024 und 2025 bis zum 16. Juli, und wie viele davon wurden jeweils durch Mecklenburg-Vorpommern veranlasst? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. Juli 2025 Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im Jahr 2024 20.084 Personen abgeschoben worden. Im Zeitraum vom Januar bis Juni 2025 sind 11.807 Personen abgeschoben worden. Die Daten für den Monat Juli 2025 liegen der Bundesregierung noch nicht vor. Von Mecklenburg- Vorpommern wurden davon für das Jahr 2024 380 und von Januar bis Juni 2025 152 veranlasst. 26. Abgeordneter Luke Hoß (Die Linke) Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes gingen im Jahr 2024 einer genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit nach § 99 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) oder einer nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit nach § 100 Absatz 1 BBG nach (bitte nach Behörden und nach Beschäftigung im mittleren, gehobenen und höheren Dienst auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. Juli 2025 Bundeskriminalamt (BKA): Laufbahngruppe Genehmigungspflichtige Nebentätigkeit nach § 99 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) im Jahr 2024 im BKA Mittlerer Dienst  7 Gehobener Dienst 91 Höherer Dienst 16 Laufbahngruppe Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit nach § 100 Absatz 1 BBG im Jahr 2024 im BKA Auszubildende 1 Mittlerer Dienst 25 Gehobener Dienst 106 Höherer Dienst 26 Bundespolizei (BPOL): Laufbahngruppe Genehmigungspflichtige und Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit im Jahr 2024 in der BPOL Mittlerer Dienst 2.344 Gehobener Dienst 2.105 Höherer Dienst 160 Von den insgesamt 4.609 Beamtinnen und Beamten gehen dabei 1.452 Beamtinnen und Beamte einer anzeigepflichtigen Nebentätigkeit im Sinne des § 100 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) nach. 27. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Was waren Zweck und Inhalte der Teilnahme des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern Christoph de Vries am Workshop zum Bund-Länder-Aktionsplan gegen den Politischen Islam des Arbeitskreises Politischer Islam (AK Polis) am 9. Juli 2025, und wie werden die besprochenen Ergebnisse bei der Erstellung des Aktionsplans berücksichtigt (www.welt.de/po litik/deutschland/plus256371662/Islamismus- Sowill-Faesers-Task-Force-gegen-Radikalisierung-v orgehen.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. Juli 2025 Auf Einladung des Arbeitskreises Politischer Islam (AK Polis) hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Christoph de Vries, im Rahmen eines Workshops zum Bund-Länder- Aktionsplan gegen den Politischen Islam am 9. Juli 2025 in Berlin ein Grußwort gehalten und sich an der anschließenden Diskussion mit dem anwesenden Fachpublikum beteiligt. Die in der Diskussion aufgeworfenen Inhalte werden in den Prozess der Erstellung des o. g. Aktionsplans einfließen. 28. Abgeordneter Ferat Koçak (Die Linke) Hält die Bundesregierung angesichts der Untersuchungsergebnisse von Forensis e. V.(www.tagessc hau.de/investigativ/ndr/polizei-pro-palaestinensis che-demo-berlin-100.html) weiterhin an der vom Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt am 16. Mai 2025 im Deutschen Bundestag geäußerten Einschätzung fest, wonach bei einer propalästinensischen Demonstration in Berlin ein Polizist „von aggressiven Demonstranten in die Menge gezogen und dabei schwer verletzt“ wurde, und falls nein, werden die entsprechenden Aussagen (dokumentiert unter www.bundesregierun g.de/breg-de/suche/rede-des-bundesministers- desinnern-alexander-dobrindt--2348484) mit einem entsprechenden Korrekturhinweis versehen, und wenn ja, auf welche konkreten vergleichbaren Vorfälle bezog sich die vom Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt getätigte Aussage „Das ist leider kein Einzelfall, sondern passiert immer wieder.“? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. Juli 2025 Die strafrechtlichen Ermittlungen zu dem geschilderten Sachverhalt vom 15. Mai 2025 in Berlin sind Gegenstand laufender Ermittlungen im Verantwortungsbereich des Landes Berlin. Zu Verfahren, die in Zuständigkeit der Länder geführt werden, nimmt die Bundesregierung schon aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes nicht Stellung. 29. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) Welche konkreten Maßnahmen in Bereichen wie z. B. innovative Technologien, Cybersicherheit, Künstliche Intelligenz, unbemannte Flugsysteme (UAVs), SpaceTech und BioTech soll der Cyber- und Sicherheitspakt mit Israel nach Vorstellungen der Bundesregierung enthalten, und was kann sie zum Zeitplan von Verhandlungen und Unterzeichnung mitteilen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. Juli 2025 Im Ergebnis des Besuchs des Bundesministers Alexander Dobrindt in Israel am 28. Juni 2025 wurde mit der Erstellung eines sog. Cyber- und Sicherheitspakts mit Israel begonnen. Dieser soll den Rahmen für einen Ausbau bestehender und die Konzeption neuer gemeinsamer Projekte insbesondere in den Bereichen Cybersicherheit und Bevölkerungsschutz bilden. Ziel ist eine Vertiefung der bilateralen Zusammenarbeit im gegenseitigen Interesse. Da der Cyber- und Sicherheitspakt noch nicht vereinbart ist, können hierzu derzeit keine weiteren Einzelheiten mitgeteilt werden. Vorgesehen ist der Abschluss einer Vereinbarung noch in diesem Jahr. 30. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) In welchem Umfang an Personal und Gerät stehen derzeit nach § 12 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes Vorhaltungen und Einrichtungen des Bundes aus dem Zivilschutz für die Aufgaben der Länder im Rahmen der Katastrophenhilfe zur Verfügung, und in welchem Umfang wurden in den letzten vier Jahren Mittel im Haushalt bereitgestellt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. Juli 2025 Der Bund stellt den Ländern Fahrzeuge und Ausstattungsgegenstände (sog. ergänzende Ausstattung) für den Zivilschutz zur Verfügung. Diese Ausstattung darf von den Ländern im Katastrophenschutz und der allgemeinen Gefahrenabwehr genutzt werden (Doppelnutzen). Gesetzliche Grundlage für die ergänzende Ausstattung ist § 13 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG). Der Bund hat den Umfang der ergänzenden Ausstattung gemeinsam mit den Ländern festgelegt. Ziel ist es, den Ländern 5.482 bundeseigene Fahrzeuge in unterschiedlichen Zivilschutzaufgabenbereichen zur Verfügung zu stellen. Aktuell sind in den Ländern bereits 3.878 bundeseigene Fahrzeuge stationiert. Das vereinbarte Ziel ist daher momentan zu rund 71 Prozent erfüllt. Die Länder planen grundsätzlich mit Doppelbesatzungen für die bereitgestellten Fahrzeuge. Durch den Bund findet allerdings keine Erfassung des Personals statt. Diese obliegt den Ländern im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung sowie den beteiligten Hilfsorganisationen. In den letzten vier Jahren wurden dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hierfür Haushaltsmittel wie folgt zur Verfügung gestellt: Titel 532 12 – Behördenspezifische, fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) Titel 81111 – Erwerb von Fahrzeugen Titel 81211 – Erwerb von Geräten, Ausstattung und Ausrüstung 2021 19.388.000 €  67.912.000 € 1.408.000 € 2022 19.388.000 €  67.912.000 € 1.408.000 € 2023 18.612.000 €  39.112.000 € 1.408.000 € 2024 17.388.000 €  34.912.000 € 1.408.000 € Gesamt 74.766.000 € 209.848.000 € 5.632.000 € 31. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Einreiseverweigerungen hat die Bundespolizei seit dem 7. Mai 2025 erteilt, und wie viele davon wurden seitdem zurückgenommen bzw. aufgehoben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Juli 2025 Im Sinne der Fragestellung erfolgt die statistische Erfassung der einreiseverhindernden Maßnahmen (Zurückweisungen) an den landseitigen Binnengrenzen aufgrund der geänderten Weisungslage ab dem 8. Mai 2025. Für den Zeitraum 8. Mai 2025 bis 30. Juni 2025 beruhen die statistischen Daten auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES). Für den Zeitraum 1. Juli 2025 bis 16. Juli 2025 beruhen die statistischen Angaben auf der vorläufigen Datenlage des Sondermeldedienstes (SMD). Für den Zeitraum Juli 2025 liegen gegenwärtig Daten der PES noch nicht vor. Die erbetene statistische Aufschlüsselung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Zurückweisungen an den Landgrenzen Anzahl 8. Mai bis 30. Juni 2025 (PES) 1. bis 16. Juli 2025 (SMD) vollzogen 6.141 1.554 abgebrochen    54 keine Erfassung innerhalb des SMD Weitere statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden nicht erhoben. 32. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Besteht eine Weisung an die Bundespolizei, Zurückweisungsbescheide aufzuheben, sobald der Einreisewillige einstweiligen Rechtsschutz beantragt hat bzw. beantragen will, und aus welchen Gründen wurde die Einreiseverweigerung gegen eine Ukrainerin, die am 17. Juni 2025 an der Grenze zu Österreich zurückgewiesen worden war, aufgehoben (www.lto.de/recht/hintergruend e/h/drei-weitere-klagen-gegen-zurueckweisu ngen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. Juli 2025 Eine derartige Weisung gegenüber der Bundespolizei besteht nicht. Im gegenständlichen Fall erfolgte die Zurücknahme aufgrund der konkreten Umstände dieses Einzelfalles. 33. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Wie viele Mitarbeiter von Bundesministerien bzw. Bundesbehörden wurden seit dem 1. März 2025 in den einstweiligen Ruhestand versetzt, und wie hoch ist deren durchschnittliche Pension (ggf. sofern nicht vorliegend, bitte aufschlüsseln nach Pensionshöhen unter 5.000 Euro, 5.000 bis 6.000 Euro, 6.000 bis 7.000 Euro, 7.000 bis 8.000 Euro, 8.000 bis 9.000 Euro, 9.000 bis 10.000 Euro und über 10.000 Euro)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. Juli 2025 Seit dem 1. März 2025 wurden auf Bundesebene insgesamt 49 Personen in den einstweiligen Ruhestand versetzt (Stand: 18. Juli 2025). Bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand besteht nach § 4 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes zunächst Anspruch auf Weitergewährung der Besoldung für den Monat, in welchem der Person die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mitgeteilt worden ist, und für die folgenden drei Monate. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums entsteht der Anspruch auf ein sog. erhöhtes Ruhegehalt nach § 14 Absatz 6 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG). Dieses erhöhte Ruhegehalt nach § 14 Absatz 6 BeamtVG beträgt in den erst sechs Fällen, in denen bereits ein Anspruch besteht, durchschnittlich 9.125,40 Euro/Monat brutto. In den übrigen 43 Fällen können aktuell mangels Festsetzung der Versorgungsbezüge noch keine Aussagen zur Höhe der später zu zahlenden erhöhten Ruhegehälter bzw. hinsichtlich eines Durchschnittsbetrages gemacht werden, da nicht absehbar ist, in welchem Umfang in jedem Einzelfall Ruhens-, Kürzungs- und Anrechnungsvorschriften anzuwenden sein werden. Auch das endgültige Ruhegehalt, das mit dem Eintritt in den regulären Ruhestand nach den allgemeinen Vorschriften des BeamtVG festgesetzt wird, kann erst zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand zuverlässig ermittelt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 51 der Abgeordneten Mechthilde Wittmann auf Bundestagsdrucksache 20/1817 verwiesen. 34. Abgeordneter Danny Meiners (AfD) Welche weiteren dem Bund unterstellten Behörden oder Einrichtungen neben der Bundeswehr und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) – wie z. B. das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) – waren im Zusammenhang mit dem Waldbrand in Sachsen eingebunden oder wurden auch hinsichtlich eines möglichen sicherheitsrelevanten Hintergrunds, wie etwa Brandstiftung, angefragt, und von wem (bitte den Zeitpunkt der jeweiligen Anfrage angeben; www.t hw.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Pressemitteilu ngen/Inland/2025/07/pm_01_waldbraende_SNT H/waldbraende_SNTH.html; www.bundesweh r.de/de/organisation/operatives-fuehrungskomma ndo-der-bundeswehr/brandbekaempfung-amtshilf e-sachsen-5968800)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Juli 2025 Der Katastrophenschutz ist Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr. Er obliegt den Ländern. Vor Ort sind die Gemeinden bzw. die Kreise und kreisfreien Städte Ansprechpartner. Sie sind als sogenannte untere Katastrophenschutzbehörden für den Schutz bei größeren Unglücksfällen oder Katastrophen verantwortlich. Der Bund hat im Katastrophenschutz keine unmittelbaren Zuständigkeiten. Bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen können die Länder allerdings nach Artikel 35 des Grundgesetzes unter anderem zusätzlich Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen, wie z. B. das Technische Hilfswerk (THW), die Bundespolizei oder die Streitkräfte zur Hilfe anfordern. Neben der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk hat die Bundespolizei die Löscharbeiten mit Löschhubschraubern im Land Sachsen (Zeithain und Naturschutzgebiet Gohrischheide im Landkreis Meißen) im Kontext des Bevölkerungsschutzes unterstützt. Für diesen Unterstützungseinsatz sind „sicherheitsrelevante Hintergründe“ oder Brandursachen unerheblich. Im Vordergrund steht die Amtshilfe zur Bewältigung der Lage. Im Übrigen sind für die Ermittlungen von Brandursachen und ggf. die weiteren Ermittlungen bei Brandstiftungen die Länder, hier das Land Sachsen, zuständig. 35. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Werden Moscheen in der Großen Kreisstadt Schwandorf (Oberpfalz) und im Landkreis Schwandorf vom Bundesamt für Verfassungsschutz und nach Kenntnis der Bundesregierung vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet, und wenn ja, wie viele, und welche konkret (bitte nach Namen und Adresse aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. Juli 2025 Die „As-Salam“-Moschee des Vereins „Islamisches Zentrum Schwandorf e. V.“ ist im Verfassungsschutzverbund bekannt. Sie wird im Verfassungsschutzbericht 2024 des Landes Bayern in der Rubrik „Salafistische und salafistisch beeinflusste Moscheen in Bayern“ namentlich erwähnt (Verfassungsschutzbericht Bayern 2024, S. 90). 36. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Gründen hat sich das Bundesministerium des Innern – wie auch gegenüber der „dpa“ am 4. Juli 2025 bestätigt (www.zeit.de/news/202 5-07/04/keine-erkundungsreisen-fuer-syrer- bamfprueft-widerruf) – dagegen entschieden, kurzzeitige Reisen für Syrerinnen und Syrer ohne Auswirkungen auf den Schutzstatus zu ermöglichen, und wie bewertet das Bundesministerium des Innern die Auswirkungen der Untersagung solcher Kurzreisen auf die Möglichkeit einer informierten Entscheidungsgrundlage für eine selbstbestimmte Rückkehr nach Syrien? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. Juli 2025 Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat sich nach eingehender Prüfung dagegen entschieden, kurzzeitige Heimreisen für Syrerinnen und Syrer ohne Auswirkungen auf den Schutzstatus zu ermöglichen. Heimreisen von Syrerinnen und Syrer werden somit rechtlich nicht anders behandelt, als Heimreisen von Personen mit anderen Staatsangehörigkeiten. Nach der geltenden Rechtslage wird gemäß § 73 Absatz 7 des Asylgesetzes (AsylG) bei nicht sittlich zwingend gebotenen Reisen in den Herkunftsstaat grundsätzlich vermutet, dass die Voraussetzung für den jeweiligen Schutzstatus nicht mehr vorliegen. Erlangt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Kenntnis von einer Heimreise eines Schutzberechtigten, so ist es gemäß § 73b Absatz 1 AsylG stets verpflichtet, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob der gewährte Schutz zu widerrufen ist. Eine Erklärung, dass Heimreisen syrischer Schutzberechtigter entgegen dieser gesetzlich vorgesehenen Vermutung keine Auswirkung auf den Schutzstatus haben, kann aus Sicht des BMI insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass das BAMF die Entscheidungstätigkeit bei Straftätern und Gefährdern bereits teilweise wieder aufgenommen hat, nicht abgegeben werden. Für Syrerinnen und Syrer bestehen dieselben rechtlichen Möglichkeiten für eine informierte Entscheidungsgrundlage für eine freiwillige, dauerhafte Rückkehr nach Syrien wie für alle anerkannt Schutzberechtigte aus anderen Herkunftsstaaten auch. Im Übrigen weist die Bundesregierung auf die Angebote der Beratungsstellen für freiwillige Rückkehr hin. 37. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Wie viele im Ausländerzentralregister (AZR) erfasste Personen hatten in den letzten 14 Jahren jeweils zum Stichtag 1. Januar den 1. Januar als offizielles Geburtsdatum, und bei wie vielen dieser Personen erfolgte die Einreise jeweils ohne gültige Identitätsdokumente? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. Juli 2025 Im Ausländerzentralregister (AZR) können statistische Daten zum Bestand von Personen mit bestimmtem Geburtsdatum nur zum jeweils aktuellen Stichtag ermittelt werden. Die rückwirkende Ermittlung/ Rekonstruktion derartiger Bestandsdaten zu früheren Stichtagen ist nicht möglich, da diese Daten nicht mehr zur Verfügung stehen. Zum Stichtag 30. Juni 2025 waren im AZR insgesamt 476.560 aufhältige Personen mit Geburtsdatum „1. Januar“ erfasst. Angaben im Sinne der zweiten Teilfrage werden im AZR nicht gespeichert. Das Datum 1. Januar wird erfasst, wenn Asylsuchende keine Pass- oder sonstigen Identitätspapiere vorweisen können und lediglich ihr Geburtsjahr, jedoch nicht den genauen Tag oder Monat kennen. In vielen Herkunftsländern ist es zudem bei den dortigen Behörden üblich, dass der 1. Januar als Geburtstag festgelegt und in die amtlichen Dokumente eingetragen wird, da vor allem in ländlichen Gebieten oft nur einmal jährlich die amtliche Registrierung von Neugeborenen durchgeführt wird. Bei unbegleiteten Minderjährigen wird i. d. R. das Geburtsdatum „1. Januar“ vom zuständigen deutschen Jugendamt verwendet, wenn keine Papiere vorliegen. 38. Abgeordnete Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Betroffenen von Menschenhandel in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. Januar 2024 bis heute (bitte nach Art der Ausbeutung, Alter, Geschlecht und Bundesländern aufschlüsseln), und welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung zur Umsetzung des von der letzten Bundesregierung beschlossenen „Nationalen Aktionsplans zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen“? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. Juli 2025 Das Bundeslagebild Menschenhandel beschreibt seit dem Berichtsjahr 2004 die aktuellen Erkenntnisse zur Lage und Entwicklung in diesem Phänomenbereich im Sinne des Strafgesetzbuchs. In einem komplexen Erhebungsverfahren werden die Meldungen der Landeskriminalämter, des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei sowie der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls zu den im Berichtsjahr abgeschlossenen, an die zuständigen Staatsanwaltschaften abgegebenen Ermittlungsverfahren in den einschlägigen Deliktsbereichen mit Tatorten in Deutschland, zusammengeführt. Alle bislang erschienenen Lagebilder können auf der Webseite des Bundeskriminalamts unter www.bka.de/DE/AktuelleInformatio nen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Menschenhandel/menschenhande l_node.html abgerufen werden. Die Zahlen für das Jahr 2024 werden gegenwärtig ausgewertet und anschließend im Bundeslagebild Menschenhandel veröffentlicht. Der Nationale Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (NAP Menschenhandel) umfasst insgesamt 126 Maßnahmen, die sich auf einen Zeitraum von vier Jahren erstrecken. Die Bundesregierung führt die im NAP Menschenhandel beinhalteten Maßnahmen fort. Die Umsetzung der Einzelmaßnahmen obliegt den fachlich zuständigen Bundesministerien. Es findet ein jährliches Monitoring der Umsetzung der Maßnahmen des NAP Menschenhandel statt. 39. Abgeordneter Martin Sichert (AfD) Welche Gründe für eine Aufnahmezusage der 2.500 Afghanen, die laut aktuellen Meldungen in Pakistan festsitzen (www.focus.de/politik/es-herrs cht-heilloses-chaos-pakistan-setzt-afghanen-mit-d eutscher-aufnahmezusage-fest_40436954-13ca-45 0c-9c24-f3b8087ed0d1.html), liegen nach Kenntnis der Bundesregierung vor (bitte nach Geschlecht der 2.500 Personen und nach jeweiligen Gründen der Aufnahmezusagen nach den Kategorien: ehemalige Ortskräfte, ethnische Zugehörigkeit, religiöse Zugehörigkeit, Menschenrechts- Aktivisten, Journalisten, Akademiker und sexuelle Orientierung aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. Juli 2025 In Pakistan befinden sich gegenwärtig 2.308 Personen aus den verschiedenen Aufnahmeverfahren aus Afghanistan in der Unterstützung der Bundesregierung in Pakistan (Stand: 14. Juli 2025). Darunter sind 275 afghanische Staatsangehörige aus dem Ortskräfteverfahren, 61 afghanische Staatsangehörige von der Menschenrechtsliste, 748 afghanische Staatsangehörige aus dem Überbrückungsprogramm und 1.224 afghanische Staatsangehörige aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan. Die rechtliche Grundlage richtet sich im Ortskräfteverfahren, der sogenannten Menschenrechtsliste und des Überbrückungsprogramms nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan nach § 23 Absatz 2 AufenthG. Hinsichtlich des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan ergeben sich im Übrigen die Aufnahmegründe aus der Aufnahmeanordnung vom 19. Dezember 2022. 40. Abgeordnete Nyke Slawik (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Zahlen ergeben sich die Tabellen 5 und 6 in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 61 auf Bundestagsdrucksache 21/848 zum Thema Vorfälle von Hasskriminalität gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans*- und inter*geschlechtliche sowie nicht- binäre Menschen, die laut Überschrift UTF „Sexuelle Orientierung“ und/oder UTF „Sexuelle Orientierung“ Deliktsvorkommen für die Jahre 2023 und 2024 enthalten sollen, und inwiefern unterscheiden diese sich von den vorherigen Tabellen 3 und 4, die die jeweiligen Jahreszahlen für 2023 und 2024 im UTF „Sexuelle Orientierung“ getrennt enthalten, da die Tabellen 5 und 6 vermeintlich die gleichen UTF thematisieren, aber weitaus höhere Zahlen aufweisen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. Juli 2025 Aufgrund eines Büroversehens sind die Tabellen 5 und 6 in der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 61 auf Bundestagsdrucksache 21/848 falsch beschriftet. Die richtige Bezeichnung für Tabelle 5 wäre: TZ: „2023“, UTF „Sexuelle Orientierung“ und/oder UTF „geschlechtsbezogene Diversität“, Stichtag: 31. Januar 2024 Und die richtige Bezeichnung für Tabelle 6 wäre: TZ: „2024“, UTF „Sexuelle Orientierung“ und/oder UTF „geschlechtsbezogene Diversität“, Stichtag: 31. Januar 2025 Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) sind Mehrfachnennungen von Themenfeldern möglich, ein Aufsummieren ist somit nicht statthaft. In den Tabellen 5 und 6 sind die um Mehrfachnennungen bereinigten Summen der vorigen Tabellen dargestellt. 41. Abgeordneter René Springer (AfD) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Zahl der hier aufhältigen Drittstaatsangehörigen, bei denen im Ausländerzentralregister (AZR) weder ein Aufenthaltstitel noch eine Duldung, eine Aufenthaltsgestattung oder ein sonstiges Aufenthaltsrecht gespeichert ist (bitte die Gesamtzahl sowie die Anzahl und Staatsangehörigkeit der Top-10 ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. Juli 2025 Im Ausländerzentralregister (AZR) waren zum Stichtag 30. Juni 2025 insgesamt 499.804 Ausländer ohne gültiges Aufenthaltsrecht im Sinne des § 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), Aufenthaltsgestattung, sonstiges Aufenthaltsrecht oder eine Duldung erfasst. Es handelt sich dabei um Drittstaatsangehörige, zu denen im AZR entweder kein Aufenthaltstitel erfasst ist, deren Aufenthaltstitel als erloschen erfasst wurde, bei denen der Aufenthaltstitel widerrufen oder zurückgenommen oder die Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels abgelehnt wurde, bei denen die Ausreisepflicht noch nicht vollziehbar ist und zu denen weder eine Duldung, eine Aufenthaltsgestattung oder ein sonstiges Aufenthaltsrecht erfasst ist. Hinweis: Die statistischen Angaben sind nur bedingt belastbar. Gründe hierfür sind z. B.: – aus dem AZR kann systembedingt statistisch nicht ermittelt werden, ob sich Personen in jedem Fall noch im Land befinden. Sollten sie ohne Wissen der jeweils zuständigen Ausländerbehörde (ABH) aus Deutschland ausgereist sein, wird dies von der ABH im AZR auch nicht/nicht zeitnah erfasst; – haben die zuständigen ABHen Anträge auf Verlängerung oder Erteilung eines Aufenthaltstitels noch nicht bearbeitet oder den Bearbeitungsstand ggf. (noch) nicht an das AZR gemeldet, kommt es in diesen Fällen ebenfalls zu einem Auswertungsergebnis „kein Aufenthaltsrecht erfasst; – da bei einer automatisierten AZR-Auswertung aus technischen Gründen immer nur der letzte Eintrag in das AZR statistisch als „aktuell gültig“ erkannt werden kann, kommt es bei einer nachträglich von der ABH an das AZR gemeldeten Änderung (z. B.: früherer Titel abgelaufen) zu einer Falschzählung (gezählt wird „kein Aufenthaltsrecht erfasst“, obwohl die Person ggf. aktuell einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt). Während der tatsächlich gültige AZR-Eintrag zu einer konkreten Person bei Einsicht einer Behörde in das AZR erkennbar ist, kann dies die automatisierte Auswertung systembedingt nicht erkennen. Es ist demnach davon auszugehen, dass die genannten Zahlen überhöht sind. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge arbeitet daran, die Datenlage im AZR weiter zu verbessern, z. B. durch regelmäßige Datenqualitätsworkshops mit den für die Datenqualität vorrangig zuständigen ABH oder der zur Verfügungstellung von Best-Practice-Listen an die jeweils betroffene ABH, sowie der Durchführung technischer Maßnahmen mit dem Ziel einer effektiveren automatisierten statistischen Auswertung von Daten des AZR. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Top 10 Staatsangehörigkeiten kein Aufenthaltsrecht im AZR erfasst Gesamt 499.804 darunter: Ukraine  56.226 Türkei  43.002 Indien  32.611 Syrien  23.926 Großbritannien mit Nordirland  16.721 Serbien  15.441 Kosovo  15.412 Vietnam  15.056 Ungeklärt  14.881 China  14.437 42. Abgeordneter Kassem Taher Saleh (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Personen wurden seit den von der aktuellen Bundesregierung angeordneten Zurückweisungen an der sächsischen Grenze zum Ausland mehrfach zurückgewiesen, und wie viele zurückgewiesene Personen sind später innerhalb Deutschlands behördlich oder polizeilich erfasst worden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Juli 2025 Gemäß der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) wurden im Zeitraum vom 8. Mai bis 30. Juni 2025 an der deutsch- polnischen und der deutsch-tschechischen Landgrenze in Sachsen acht Personen erneut zurückgewiesen, welche im Jahr 2025 bereits zurückgewiesen wurden. Statistische Daten der PES für den Zeitraum Juli 2025 liegen gegenwärtig noch nicht vor. Im Sinne der Fragestellung erfolgt keine Erhebung statistischer Daten hinsichtlich etwaiger im Inland festgestellter und zuvor zurückgewiesener Personen. Im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. 43. Abgeordneter Dr. Christian Wirth (AfD) Wie viele Rücküberstellungen nach der Dublin- Verordnung wurden von Deutschland im ersten Halbjahr 2025 ersucht (bitte hierbei aufschlüsseln, wie vielen Überstellungen seitens der EU- Mitgliedstaaten zugestimmt wurde, wie viele Überstellungen tatsächlich erfolgt und wie viele Überstellungen gescheitert sind)? 44. Abgeordneter Dr. Christian Wirth (AfD) Wie viele Rücküberstellungen nach der Dublin- Verordnung sind im ersten Halbjahr 2025 aus Deutschland erfolgt (bitte nach den einzelnen EU- Mitgliedstaaten aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 25. Juli 2025 Die Fragen 43 und 44 werden gemeinsam beantwortet. Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 1. H al bj ah r 20 25 Ü be rn ah m ee rs uc he n an d ie M itg lie ds ta at en Ü be rn ah m ee rs uc he n vo n M itg lie ds ta at en Ü be rn ah m eer su ch en Z us tim m un ge n er fo lg te Ü be rs te llu ng en Ü be rn ah m eer su ch en Z us tim m un ge n er fo lg te Ü be rs te llu ng en Ö st er re ic h    7 44    4 05   22 7 29 9   22 0   16 0 B el gi en    4 33    3 25   18 3 1. 31 1   85 6   23 2 B ul ga rie n  1 .5 61    6 51   11 9    2 1    1 5    1 6 Sc hw ei z    7 98    5 11   21 4   89 2   67 6   34 2 Zy pe rn      85      17      9    1 5    1 4    2 2 Ts ch ec hi en    1 00      91    2 9    4 3    3 7    3 7 D än em ar k      99      64    3 0   11 0    8 5    6 1 Es tla nd       9      11      6      0      0      5 G rie ch en la nd  3 .5 54      78    2 0   38 6   32 9   27 8 Sp an ie n  1 .5 17  1 .2 63   47 4    7 8      7      1 Fi nn la nd      68      57    2 9    2 8    2 6    2 1 Fr an kr ei ch  1 .8 80  1 .5 28   56 0 2. 88 0 1. 58 0   48 4 K ro at ie n  2 .8 30  2 .4 63   30 5   12 3    2 0      9 U ng ar n    2 16    1 41      1    2 8    2 0    1 3 Ir la nd      11       3      3   10 4    3 7      0 Is la nd      18       8      1      8      3      4 Ita lie n  3 .8 24  4 .4 77      0   14 6   10 5    1 4 Li ec ht en st ei n       3       1      0      1      0    1 0 Li ta ue n      86      68    2 3    1 0      6      3 Lu xe m bu rg      39      18    1 3   12 8   10 5    4 8 Le ttl an d    1 12    1 02    3 7      5      1      1 M al ta      70      67    1 6      3      1      2 N ie de rla nd e    7 25    5 12   21 2   97 5   77 7   39 4 N or w eg en      85      57    2 0    9 1    7 4    7 5 Po le n    6 07    5 29   23 1    5 9    4 6    1 7 Po rtu ga l    1 71    1 25    6 2    3 3    2 5      2 R um än ie n    2 11    1 59    3 7      6      4      3 Sc hw ed en    4 92    3 95   17 3    9 4    7 1    5 7 Sl ow en ie n    1 80    1 34    6 8    4 8    2 1      6 Sl ow ak ei      46      34      7    1 2      8      9 G es am t 20 .5 74 14 .2 94 3. 10 9 7. 93 7 5. 16 9 2. 32 6 Abbruch von Dublinverfahren 1. Halbjahr 2025 nach dem Mitgliedstaat der Zustimmung (Stand: 30. Juni 2025) 18.145 davon: Kroatien  5.864 Italien  5.490 Bulgarien  1.451 Frankreich   996 Polen   755 Spanien   722 Österreich   486 Schweden   422 Niederlande   254 Belgien   250 Rumänien   237 Schweiz   231 Lettland   187 Litauen   114 Portugal   109 Slowenien    96 keine Angabe    78 Tschechien    76 Griechenland    61 Dänemark    49 Ungarn    49 Finnland    41 Malta    40 Slowakei    33 Norwegen    21 Zypern    16 Estland     9 Luxemburg     6 Irland     1 Island     1 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 45. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Ist dem Auswärtigen Amt (AA) zur Kenntnis gelangt, dass (nach diversen Medienberichten, vgl. www.nius.de/politik/news/falsche-paesse-afghani sche-ortskraefte/0d874498-20ee-4cc3-a16b-6ef22 a c a 2 ae8) die Nichtregierungsorganisationen (NGOs) die Vorarbeiten für die Aufnahmeverfahren einzelner in Afghanistan ansässiger afghanischer Staatsbürger durchgeführt haben, und – auch wenn nach eigenen Angaben des AA die beteiligten NGOs nicht die Entscheidungen darüber getroffen haben, welche Personen nach welchen Kriterien die Aufnahmezusagen der Bundesrepublik Deutschland erhielten – diese involvierten NGOs zumindest teilweise in diesem Prozess der Vorbereitung laut Medienberichten durch falsche Angaben getäuscht haben sollen, und wenn ja, haben diese Täuschungen möglicherweise eine andere, positive Entscheidung des AA in den jeweiligen Einzelfällen herbeigeführt als dies bei Kenntnis über deren rechtswidrige Aktivitäten der Fall gewesen wäre? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 24. Juli 2025 Die von Ihnen genannten Medienberichte sind der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu den Fragen 9, 11, 12 und 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6857. Im Übrigen gilt: Soweit sich Erkenntnisse ergeben, die einer Aufnahmezusage entgegenstehen, werden diese geprüft und die Aufnahmezusage wird zurückgenommen oder widerrufen, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht vorliegen. 46. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer Haltung zum eingeborenen Volk der Sentinelesen, dem sie ein Recht auf ein „isoliertes Leben“ zugesteht (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 137 des Abgeordneten Eugen Schmidt auf Bundestagsdrucksache 20/15135), das von ihr an anderer Stelle proklamierte „Menschenrecht auf Bildung“ (www.bmz.de/de/theme n/menschenrecht-bildung), und wenn ja, wie, oder muss dieses proklamierte Menschenrecht nach Ansicht der Bundesregierung bei dem Volk der Sentinelesen hinter dem Recht auf ein „isoliertes Leben“ zurückstehen, das sich aus den „kollektiven Menschenrechten“ ergebe? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 24. Juli 2025 Die Bundesregierung betrachtet die Menschenrechte als universell, unveräußerlich und unteilbar. Eventuell auftretende Konfliktfälle zwischen der Erfüllung unterschiedlicher Menschenrechte sind im Einzelfall abzuwägen sowie gegebenenfalls durch zuständige Gerichte zu beantworten und zu lösen. 47. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Inwiefern plant die Bundesregierung, die Beziehungen zur islamistischen HTS-Regierung in Syrien – analog zum jüngsten Kurswechsel der USA – zu normalisieren und Abschiebungen nach Syrien wieder aufzunehmen, obwohl die menschenrechtliche Lage insbesondere für Frauen sowie für religiöse Minderheiten wie Alawiten und Drusen weiterhin unsicher ist und diese Gruppen gezielten Verfolgungen und Übergriffen durch die HTS und verbündete Milizen ausgesetzt sind, wie mir bei einem Aufenthalt in der Region von unterschiedlichen Parteien mitgeteilt wurde? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 22. Juli 2025 Mit dem Fall des Assad-Regimes hat in Syrien ein politischer Übergangsprozess begonnen, an dessen Gelingen die Bundesregierung mit Blick auf Stabilität und Sicherheit im Land und in der Region ein großes Interesse hat. Deshalb unterstützt sie den Übergangsprozess politisch, sowohl in internationalen Foren als auch bilateral durch regelmäßige diplomatische Kontakte. Die Menschenrechtssituation sowie die Lage der Minderheiten in Syrien ist dabei immer wieder Thema der Gespräche mit der neuen syrischen Regierung. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, nach Syrien zurückzuführen, beginnend mit Straftätern und Gefährdern. Zuständig für Rückführungen sind die Länder. Der Bund unterstützt die Länder und arbeitet auf die Ermöglichung der Rückführungen hin. 48. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, damit deutsche Staatsbürgerinnen/Staatsbürger und andere Menschen, die Syrien Richtung Deutschland und EU verlassen möchten, dies auf sicherem Wege tun können, und wenn ja, welche konkret? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 24. Juli 2025 Seit dem Jahr 2012 besteht eine Reisewarnung für Syrien. Darin wird auch darauf hingewiesen, dass die deutsche Botschaft in Damaskus für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen ist und konsularische Hilfe in akuten Notfällen nur äußerst eingeschränkt geleistet werden kann. Deutsche, die sich dennoch in Syrien aufhalten, können derzeit allerdings eigenständig auf dem Luft- sowie über den Landweg ausreisen. 49. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) In welcher Höhe hat die Bundesregierung welche NGOs (Nichtregierungsorganisationen) in der Slowakei im letzten Haushaltsjahr gefördert (bitte die 13 am meisten geförderten NGOs und die Fördersummen angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 21. Juli 2025 Die von der Bundesregierung im letzten Haushaltsjahr geförderten Projekte von Nichtregierungsorganisationen in der Slowakei können mit den jeweiligen Fördersummen der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Förderungen der Organisationen deutscher Minderheiten werden nicht erwähnt, da sie im Sinne der Fragestellung keine Nichtregierungsorganisationen sind. Nr. NGO Fördersumme von Projekten 1 Iniciatíva Inakosť 5.000,00 Euro 2 LALA Slovak Music Export 2.300,00 Euro 3 Nadácia Kvapka nádeje = Stiftung Tropfen der Hoffnung 2.000,00 Euro 4 Open Society Foundation Slovakia 2.000,00 Euro 5 CINEDU 1.791,50 Euro 50. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) In welcher Höhe hat die Bundesregierung welche NGOs (Nichtregierungsorganisationen) in Ungarn im letzten Haushaltsjahr gefördert (bitte die 13 am meisten geförderten NGOs und die Fördersummen angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 21. Juli 2025 Die von der Bundesregierung im letzten Haushaltsjahr geförderten Projekte von Nichtregierungsorganisationen in Ungarn können mit den jeweiligen Fördersummen der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Förderung der Organisationen der deutschen Minderheit werden nicht erwähnt, da sie im Sinne der Fragestellung keine Nichtregierungsorganisationen sind. Nr. NGO Fördersumme von Projekten 1 Háttér Society 54.888,00 Euro 2 Labrisz Lesbian Association 44.405,00 Euro 3 Amnesty International Hungary 24.368,16 Euro 4 Bálint Jewish Community House 20.000,00 Euro 5 Transparency International Hungary  2.157,24 Euro 51. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) In welcher Höhe hat die Bundesregierung welche NGOs (Nichtregierungsorganisationen) in El Salvador im letzten Haushaltsjahr gefördert (bitte die 13 am meisten geförderten NGOs und die Fördersummen angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 21. Juli 2025 Die Bundesregierung fördert Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in El Salvador primär im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit. Umfassende Informationen zur Förderung von NGOs in El Salvador können dem Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (www.transparenzportal.bund.de) entnommen werden. 52. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) In welcher Form bringt sich die Bundesregierung in die Vorbereitung der Konferenz zur Zwei- Staaten-Lösung am 28./29. Juli 2025 in New York ein, im Hinblick auf die Forderung des Bundeskanzlers Friedrich Merz im ARD-Sommerinterview, dass ernsthaft auf die Zwei-Staaten-Lösung hingearbeitet werden müsse, und wer wird die Bundesregierung vor Ort vertreten (bitte auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 24. Juli 2025 Die Bundesregierung hat an den Arbeitsgruppen und Treffen zur Vorbereitung der „Hochrangigen internationalen Konferenz zur friedlichen Beilegung der Palästinafrage und zur Umsetzung der Zweistaatenlösung“ mitgewirkt. Es ist beabsichtigt, dass die Bundesregierung an der Konferenz vom 28. bis 30. Juli 2025 in New York auf politischer Ebene teilnimmt. Die Bundesregierung wird sich weiterhin im Rahmen ihrer diplomatischen Bemühungen sowie entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit den Palästinensischen Gebieten für eine Umsetzung der Zweistaatenlösung einsetzen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 53. Abgeordnete Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Was ist der aktuelle Stand der Überlegungen zur militärischen Nutzung des ursprünglich für Wohn- und Gewerbezwecke vorgesehenen MFG-5- Geländes in Kiel-Holtenau (www.ndr.de/nachrichte n/schleswig-holstein/bundeswehr-prueft-ausbau-d es-marinestandorts-in-kiel,regionkielnews-236.h tmlp), und welche alternativen Standorte wurden im Vorfeld dieser Überlegungen geprüft (bitte Ergebnisse angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 25. Juli 2025 Gegenwärtig wird untersucht, welche Liegenschaften für eine zukünftige Nutzung durch die Bundeswehr infrage kommen. Hierbei werden auch ehemalige Bundeswehrliegenschaften betrachtet, die sich im Portfolio der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befinden. Dazu gehört das fragegegenständliche Gelände. 54. Abgeordnete Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welchem Weg wurden die Stadt Kiel und weitere kommunale Akteure in die Überlegungen, das MFG-5-Gelände für militärische Zwecke zu nutzen, mit einbezogen (www.ndr.de/nachrichten/ schleswig-holstein/bundeswehr-prueft-ausbau-de s-marinestandorts-in-kiel,regionkielnews-236.h tmlp)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 25. Juli 2025 Am 4. Juli 2025 hat ein Gespräch zwischen der Stadt Kiel, dem Bundesministerium der Verteidigung sowie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum Stand der Überlegungen stattgefunden. 55. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Hat sich der ursprünglich vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung Christian Schmidt am 2. Juni 2012 (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 47 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 17/10012) genannte deutsche Beitrag von 135 Mio. Euro für die Finanzierung des dritten U-Bootes (INS Drakon) des zweiten Loses der U-Boote für Israel in den Folgejahren erhöht, und wenn ja, auf welchen Gesamtbetrag (bitte auch in Prozent des Gesamtpreises), und aus welchen Haushaltstiteln wurden die Zusatzkosten in den Folgejahren jeweils bezahlt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 22. Juli 2025 Der deutsche Beitrag im Sinne der Fragestellung hat sich nicht erhöht. 56. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Aus welchen Gründen war – sofern sich der deutsche Beitrag erhöht hat – bei der Finanzierung des dritten U-Bootes (INS Drakon) des zweiten Loses der U-Boote für Israel eine Erhöhung der deutschen Finanzierungshilfen für Israel aus Sicht der Bundesregierung notwendig, und auf welcher vertraglichen Grundlage erfolgte diese Erhöhung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 22. Juli 2025 Es wird auf die Antwort zu Frage 55 verwiesen. 57. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Liegen der Bundesregierung Berechnungen zum jährlichen zusätzlichen CO2-Ausstoß (in Tonnen) seit Beginn des Ukrainekrieges im Jahr 2022 vor, der direkt oder indirekt auf deutsche Unterstützungsleistungen für die Ukraine – insbesondere Waffenlieferungen, militärische Logistik, finanzielle Hilfen und Wiederaufbaumaßnahmen – zurückzuführen ist, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche konkreten methodischen Annahmen und Erhebungsgrundlagen liegen etwaigen Berechnungen oder Schätzungen zugrunde? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 24. Juli 2025 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 58. Abgeordneter Danny Meiners (AfD) Ist die Information zutreffend, die ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Ratsherr der Gemeinde Geeste erhalten habe, dass die Bundeswehr beim geplanten Bürgerwindpark Heseper Moor trotz der potenziellen Beeinträchtigung der Flugsicherheit im Bereich der Einflugschneise zum Luft-/ Bodenschießplatz Nordhorn keine Einwände erhoben hat, und dies auch nicht zu tun gedenkt, und falls ja, warum unterscheidet sich dieses Vorgehen von vergleichbaren Windkraftprojekten, bei denen die Bundeswehr in der Vergangenheit solche Einwände geltend gemacht hat, und worin liegen die Unterschiede zu diesen Fällen (Quellen: TOP Ö14: SessionNet | Rat der Gemeinde Geeste – 21. August 2024 – 19:00–20:49 Uhr; www.sueddeutsch e.de/bayern/aiwanger-windrad-bayern-neuburg-b undeswehr-sicherheit-1.5738195; www.telepoli s.de/features/Bundeswehr-Luftraum-blockiert-Au sbau-der-Windkraft-in-Deutschland-980110 9.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 24. Juli 2025 Im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange stimmt die Bundeswehr dem Bau von Windenergieanlagen dann zu, wenn deren Realisierung die Flugsicherheit nicht gefährdet und eine uneingeschränkte Weiterführung des Ausbildungs- und Übungsbetriebes gewährleistet ist. Potentielle Einschränkungen durch die Errichtung von Windenergieanlagen lassen sich nur durch konkrete Einzelfallprüfung ausschließen. Eine darüberhinausgehende Beantwortung Ihrer Frage ist innerhalb der kurzen Antwortfrist und unter Berücksichtigung der mitgeteilten Informationen nicht möglich, da es hierfür umfangreicher Recherchen und Abfragen bei verschiedenen Dienststellen bedarf. 59. Abgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Welches Unternehmen ist jeweils dafür vorgesehen, die Satelliten ComSatBw 1B und 2B (die ComSatBw 1 und 2 ersetzen sollen) sowie die zur Übergangsnutzung geplanten Frequenzsicherungssatelliten ab 2027 in die geostationäre Umlaufbahn zu bringen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 25. Juli 2025 Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung Ihrer Frage in offener Form nicht erfolgen kann. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.* Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 13. März 2023 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Die Kenntnis über die erfragten Unternehmen durch Unbefugte kann nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland sein. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Rückschlüsse auf aktuelle Fähigkeiten und Kapazitäten der Bundeswehr zulassen. Zudem besteht bei offener Nennung der betroffenen Unternehmen die Gefahr, dass selbige Ziel entsprechender Aufklärungs- oder sogar Sabotagetätigkeiten werden und somit mittelbar Nachteile für die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu besorgen sind. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 60. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liegen der Bundesregierung Berechnungen über die Verteilung der deutschen Unternehmen nach Energieverbrauch vor (falls ja, bitte nach „Anzahl der Unternehmen“, „Endenergiebedarf (TWh/a)“ für alle Unternehmen mit einem Energiebedarf größer als 1 GWh/a aufschlüsseln; falls eine detaillierte Aufschlüsselung nicht möglich ist, bitte mindestens die Anzahl der Unternehmen und den Endenergiebedarf dieser Unternehmen in den folgenden Grenzen: <2,5 GWh, >2,5 GWh und 7,5 GWh und <23,6 GWh angeben), und wie viele der nach § 8 Absatz 2 des Energieeffizienzgesetzes zur Umsetzung von Energiemanagementsystemen (EMS) verpflichteten Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung der Installation von EMS zum heutigen Stand noch nicht nachgekommen (bitte ggf. schätzen/von Stichproben hochrechnen)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 21. Juli 2025 Zur Verteilung der deutschen Unternehmen nach Energieverbrauch liegen der Bundesregierung die nachfolgenden Daten vor: * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Schwellenwerte Anzahl Unternehmen >1 Gigawattstunde    36.285 >2,5 Gigawattstunden    24.855 >2,77 Gigawattstunden    22.798 >2,8 Gigawattstunden    22.569 >5 Gigawattstunden    15.678 >7,5 Gigawattstunden    12.376 >10 Gigawattstunden     9.074 >14 Gigawattstunden     6.683 >15 Gigawattstunden     6.456 >20 Gigawattstunden     5.324 >23,6 Gigawattstunden     4.508 >24 Gigawattstunden     4.417 >28 Gigawattstunden     3.511 Gesamt 3.338.299 Quelle: BAFA Zur Frage, wie viele der verpflichteten Unternehmen der Pflicht zur Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen noch nicht nachgekommen sind, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 61. Abgeordneter Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung, in dieser Legislaturperiode das Mess- und Eichgesetz (MessEG) zu reformieren, sodass die Durchführung eichrechtskonformer Kontrollmaßnahmen nach der betreiberseitigen Kontrolle von Ladesäulen, bei denen keine Geräte oder Teilgeräte ausgetauscht oder verändert wurden, erleichtert wird, und wenn nicht, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 21. Juli 2025 Derzeit läuft auf europäischer Ebene ein Rechtsetzungsprozess, durch den die mess- und eichrechtlichen Anforderungen an Ladeinfrastruktur in die Messgeräterichtlinie 2014/32/EU aufgenommen werden. Im Anschluss wird die Bundesregierung diese Anforderungen in nationales Recht umsetzen. Von den für alle Messgerätearten gleichermaßen bestehenden wesentlichen Anforderungen an die Sicherung vor Manipulation kann im Übrigen nicht abgewichen werden. Gerade bei Gleichstromladesäulen kann das Ladekabel einen nicht unerheblichen Einfluss auf das Messergebnis haben. Entsprechend muss jede Möglichkeit der Manipulation des Messergebnisses – sei sie vorsätzlich oder „nur“ durch ein Kabel, das nicht mitgeprüft wurde – ausgeschlossen sein. An welcher Stelle und wie viele Sicherungszeichen gesetzt werden müssen, entscheidet die Konformitätsbewertungsstelle gemeinsam mit dem Hersteller aufgrund der vom Hersteller vorgestellten Konstruktion. Damit haben Hersteller bereits jetzt die Möglichkeit, die von ihnen hergestellte Ladeinfrastruktur so zu entwickeln, dass für Kontrollen keine rechtlich relevanten Sicherungszeichen verletzt werden müssen. Sofern dies im Einzelfall nicht möglich ist, besteht bereits jetzt die Möglichkeit, Eingriffe von einem anerkannten Instandsetzer vornehmen und die verletzten Sicherungszeichen durch Instandsetzerkennzeichen ersetzen zu lassen. In diesen Fällen darf eine Ladesäule bis zur Eichung weiterverwendet werden. 62. Abgeordneter Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche am 14. Juli 2025 am Ministerrat zum Thema Handel teilgenommen, und wenn nein, welche alternativen Verpflichtungen waren relevanter, und schätzt die Bundesregierung die derzeitigen Verhandlungen mit den USA über die Festsetzung gegenseitiger Zölle für Europa und Deutschland als relevant ein? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 24. Juli 2025 Der Handelsministerrat am 14. Juli 2025 wurde von Seiten der Bundesregierung durch den beamteten Staatssekretär Dr. Thomas Steffen wahrgenommen. Eine Teilnahme war Bundesministerin Katherina Reiche aus terminlichen Gründen nicht möglich. Die Verhandlungen der Europäischen Kommission mit den USA über eine Lösung im derzeitigen Zollkonflikt sind eine wichtige Priorität der Bundesregierung. Die Bundesministerin Reiche befindet sich hierzu in engem Austausch mit der Europäischen Kommission und anderen EU-Mitgliedstaaten. 63. Abgeordneter Marc Bernhard (AfD) Wie viele Photovoltaik- und Windenergieanlagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang bereits errichtet bzw. befinden sich gegenwärtig in der Errichtung, obwohl in den betreffenden Regionen noch keine ausreichende Netzinfrastruktur vorhanden ist und folglich der Abtransport der erzeugten elektrischen Energie nicht gesichert werden kann? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. Juli 2025 Netzbetreiber sind grundsätzlich verpflichtet, Anlagen unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen und Einspeisewilligen nach Eingang von Netzanschlussbegehren einen genauen Zeitplan für die Bearbeitung des Netzanschlussbegehrens zu übermitteln. Es ist davon auszugehen, dass Investoren grundsätzlich nur dann die Realisierung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen auf den Weg bringen, wenn ein konkreter und verbindlicher Zeitplan für die Realisierung des Netzanschlusses vorliegt. Die Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, den Aspekt der Systemdienlichkeit zu stärken sowie den Zubau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen, Speichern und großen Verbrauchern besser mit dem Netz abzustimmen. Dazu werde man „die Ansiedelung von großen Abnehmern wie etwa von Speichern und großen Erzeugern erneuerbarer Energien dort anreizen, wo es dem Netz nützt“. Im ersten Schritt sieht der Koalitionsvertrag ein Monitoring vor, mit dem „der zu erwartende Strombedarf sowie der Stand der Versorgungssicherheit, des Netzausbaus, des Ausbaus der Erneuerbaren Energien [...] als eine Grundlage der weiteren Arbeit überprüft werden“ soll. 64. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Verfügt der designierte neue Leiter der Abteilung I (Wirtschaftspolitik) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Dr. Benjamin Weigert (www.handelsblatt.com/politik/deutschla nd/bundesregierung-reiche-holt-neuen-chefoekon omen-ins-wirtschaftsministerium/10014140 1.html) über Unternehmensanteile, stille Beteiligungen, Anteile an Investment- oder Private- Equity-Fonds, derivative Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte, und wenn ja, welche (bitte ggf. die 28 wertmäßig größten angeben), und wird er diese in seiner neuen Funktion abgeben? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. Juli 2025 Dr. Benjamin Weigert ist derzeit nicht Mitarbeiter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. 65. Abgeordnete Ina Latendorf (Die Linke) Beabsichtigt die Bundesregierung für diese Wahlperiode eine Änderung der Preisangabenverordnung (PAngV) dahingehend, dass Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen die Preise für die Endreinigung wieder separat auf der Rechnung ausweisen dürfen und nicht mehr pro Nacht berechnen müssen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 21. Juli 2025 Die Bundesregierung plant keine entsprechende Änderung der Preisangabenverordnung. Die Einbeziehung der Kosten für die fakultative Endreinigung dient dem Verbraucherschutz und sorgt für die Vergleichbarkeit und Klarheit des preislichen Angebotes. Die Preisangabenverordnung verpflichtet Anbieter von Ferienwohnungen zur Angabe von Gesamtpreisen, die alle pauschalen und in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung sowie die von vornherein festgelegten verbrauchsunabhängigen Kosten für Bettwäsche und Endreinigung beinhalten, soweit die Inanspruchnahme dieser Leistungen nicht freigestellt ist. Der Bundesgerichtshof hat über die Preisangabe im Zusammenhang mit der Endreinigung von Ferienwohnungen bzw. Ferienhäusern in einem Urteil vom 6. Juni 1991 (I ZR 291/89, abgedruckt in NJW 1991, S. 2706) entschieden. Auf die Urteilsbegründung sei an dieser Stelle hingewiesen. 66. Abgeordneter Pascal Meiser (Die Linke) Welche Berechnung bzw. welche weiteren Annahmen liegen der Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz in seiner Regierungserklärung vom 9. Juli 2025 „Ein durchschnittlicher vierköpfiger Haushalt spart bei Strom und Gas ab dem nächsten Jahr bis zu 150 Euro pro Jahr.“ (Plenarprotokoll 21/17, S. 1596) zugrunde (bitte dabei den Anteil der errechneten Ersparnis bei den Stromkosten in diesem Beispiel ausweisen; bitte im Vergleich dazu die durchschnittliche rechnerische Entlastung bei den Stromkosten pro Jahr bei einem durchschnittlichen vierköpfigen Haushalt bei einer bundesweiten Betrachtung ausweisen), und wie hoch wäre nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche rechnerische Entlastung eines durchschnittlichen vierköpfigen Haushalts bei einer Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß und unter ansonsten gleichen Annahmen wie in der Berechnung, die der vorgenannten Aussage des Bundeskanzlers zugrunde lag? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 21. Juli 2025 Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2025 ein umfassendes Sofortprogramm zur Senkung der Energiepreise beschlossen. Darin sind drei Maßnahmen vorgesehen: – Verstetigung der Stromsteuersenkung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß, – Senkung der Netzentgelte sowie weiterer Umlagen im Energiebereich sowie die – Abschaffung der Gasspeicherumlage. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) oder der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) rechnen bei privaten Haushalten im Allgemeinen mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr. Vergleichsportale für Stromtarife geben den üblichen Stromverbrauch eines vierköpfigen Haushalts etwas höher mit 4.250 Kilowattstunden pro Jahr an. Der Gasverbrauch bemisst sich im Allgemeinen an der Wohnfläche. Bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern werden 12.000 Kilowattstunden als übliche Verbrauchsgröße angegeben. Eine Wohneinheit mit 180 Quadratmetern Wohnfläche hätte demnach einen üblichen Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas pro Jahr. Von den genannten Maßnahmen profitieren alle Verbraucherinnen und Verbraucher, inklusive Privathaushalte, von einer Entlastung bei den Stromkosten um bis zu 3 Cent pro Kilowattstunde. Die Wirkung im Einzelfall hängt davon ab, wie und wann der Kunde Strom verbraucht und in welchem Verteilernetz er angeschlossen ist. Multipliziert mit einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr ergibt sich eine Entlastung von etwa 105 Euro. Die Abschaffung der Gasumlage wird Haushalte um 0,289 Cent pro Kilowattstunde Gas entlasten. Dies bedeutet für einen Vier-Personen- Haushalt je nach Verbrauch von durchschnittlich 12.000 bis 20.000 Kilowattstunden pro Jahr eine Entlastung von 34,68 bis 57,80 Euro pro Jahr. Insgesamt ergibt sich daraus für einen durchschnittlichen Vier-Personen- Haushalt eine Entlastung zwischen 140 und 160 Euro pro Jahr. Die Stromsteuer liegt derzeit bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Der europäische Mindestsatz liegt bei 0,1 Cent pro Kilowattstunde. Eine Senkung der Stromsteuer auf den Mindestsatz ergäbe bei einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden somit eine Entlastung von 68 Euro im Jahr. 67. Abgeordneter Pascal Meiser (Die Linke) Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Wettbewerbsregister nach dem Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) insgesamt gelistet (bitte die Gründe der Listung zudem differenzieren nach Nichtabführung von Beiträgen zur Sozialversicherung nach § 266a des Strafgesetzbuchs – StGB – aufgrund des Vorenthaltens und des Veruntreuens von Arbeitsentgelt, Verstößen gegen das Arbeitnehmer- Entsendegesetz – AentG –, Verstößen gegen das Mindestlohngesetz – MiLoG –, Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG – und Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes – SchwarzArbG; bitte die Zahl der gelisteten Unternehmen jeweils zum letzten verfügbaren Monat sowie zum 31. Dezember 2024, zum 31. Dezember 2023, zum 31. Dezember 2022 ausweisen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 21. Juli 2025 Ihre Frage wird mit nachstehender Übersicht beantwortet. In der Übersicht ist die Zahl der zu den in der ersten Zeile ausgewiesenen Stichtagen im Wettbewerbsregister eingetragenen Unternehmen aufgeführt. Diese Gesamtzahlen für die verschiedenen Stichtage sind zudem weiter – auch jeweils pro Stichtag – aufgegliedert nach den in Ihrer Frage benannten Eintragungsgründen: Verstöße gegen § 266a des Strafgesetzbuchs (StGB), gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG), gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). Der letzte derzeit verfügbare Stichtag ist der 31. März 2025. Stichtag: 31.03.2025 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2022 Im Register gelistete Unternehmen 21.456 19.595 11.375 4.632 davon wg. § 266a StGB mitgeteilt  9.847  8.695  5.179 2.271 davon wg. AEntG mitgeteilt    317    289    205    86 davon wg. MiLoG mitgeteilt    619    544    343   153 davon wg. AÜG mitgeteilt     72     66     43    19 davon wg. SchwarzArbG mitgeteilt    181    138     20     4 68. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die Standortattraktivität Deutschlands im internationalen Wettbewerb, wenn globale Technologiekonzerne angesichts des hohen Strombedarfs ihrer KI- Anwendungen auf Energiequellen wie Kernkraft setzen, während Deutschland diese Option ausschließt (www.welt.de/wissenschaft/article25638 9960/Energieverbrauch-KI-Wenn-ChatGPT-und- Co-eigene-Atomkraftwerke-brauchen.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 25. Juli 2025 Der Bundesregierung liegen keine Daten vor, die für den Standort Deutschland belegen, dass ein Zusammenhang zwischen der Nutzung von Kernenergie und Investitionen in den Bereich der KI-Anwendung besteht. Unabhängig davon spricht der Zuwachs an Rechenkapazitäten in Deutschland um ca. 500 Megawatt seit dem Jahr 2020 auf heute ca. 2.750 Megawatt für die Attraktivität Deutschlands. Damit ist Deutschland der führende Rechenzentrumsstandort in Europa. 69. Abgeordnete Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie sieht die Prognose zum Stand des Gasspeicherumlagekontos Ende 2025, welche in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 108 auf Bundestagsdrucksache 21/848 angeführt wurde, konkret aus (bitte tabellarisch darstellen), und welche Daten und Indikatoren bilden die Grundlage für diese Prognose? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 25. Juli 2025 Die Prognose wird vom Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH auf Basis der von der Bundesnetzagentur genehmigten Berechnungsmethodik sowie auf der letzten Berechnungsgrundlage erstellt. Beide Dokumente sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur (www.b undesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK07/BK7_04_Erdgas/BK 7_43_Gasspeicher/BK7_433_FuellS/4331_Ent/Entscheidungen.html) sowie auf der Seite des Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH (www.tradinghub.eu/Portals/0/19.05.2025/250516_Berechn ungsgrundlage%20Gasspeicherumlage%20de%20-%20Clean.pdf?ver= n_ETykAqZuok87aqgE5-NA%3d%3d) abrufbar. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 70. Abgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke) Hält die Bundesregierung die aktuellen Konditionen des KfW-Studienkredits für fair im Sinne des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD (vgl. Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“, S. 56: „Beim KfW-Studienkredit als Ergänzung in besonderen Situationen setzen wir uns für faire Konditionen ein und stellen auch ein Produkt mit Zinsbindung zur Verfügung.“), und wie hat sich die durchschnittliche monatliche Zinszahlung pro Darlehen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte Wert für den aktuellsten Monat und dann entsprechend dieses Referenzmonats die Werte der davorliegenden neun Jahre angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 21. Juli 2025 Die Ausgestaltung der Darlehensbedingungen des als Eigenmittelprogramm der KfW konzipierten Studienkredits obliegt grundsätzlich der KfW. Die Bundesregierung steht jedoch mit der KfW zu der Frage im Austausch, ob es KfW-seitig Möglichkeiten gibt, die aktuellen Konditionen des KfW-Studienkredits zu verbessern. Die Bundesregierung setzt sich insofern fortwährend für gute Konditionen des KfW-Studienkredits ein. Bereits jetzt sieht der KfW-Studienkredit die Möglichkeit einer Festzinsvereinbarung vor. Alle Kreditnehmenden erhalten ab Beginn der Rückzahlungsphase halbjährlich eine schriftliche Mitteilung der KfW über die jeweils gültigen Konditionen der Festzinsoption und eine Erläuterung, was zu tun ist, wenn sie dieses Angebot annehmen möchten. Die Umstellung erfolgt kostenfrei. Bisher hat nur eine Minderheit der Darlehensnehmenden von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Nach Angaben der KfW ist die durchschnittliche monatliche Zinszahlung pro Darlehen der letzten zehn Jahre mit Stand der Auswertung 14. Juli 2025 in der Anlage ersichtlich.1 Dabei ist zu beachten, dass Teile der Zinsen zwischen Mai 2020 bis inklusive September 2022 durch den Bund getragen worden sind. Dabei handelt es sich um die Zinsen von Darlehensnehmenden, die sich im jeweiligen Monat in der Auszahlungsphase befanden. Diese durch den Bund übernommenen Zinszahlungen sind in der angegebenen durchschnittlichen Zinszahlung inkludiert. Die Verschiebung der Auswirkungen einer Zinsanpassung für die nächste „Roll-Over-Periode“ im KfW-Studienkredit (jeweils zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres) auf den darauf folgenden Monat resultiert laut KfW daraus, dass die Zinsen für den vorherigen Monat immer erst im Folgemonat in ihrem Wert sollgestellt werden. Marginale Unterschiede der Werte im Vergleich zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/9452 und der Antwort der Bundesregierung 1 Von einer Drucklegung der Anlage/Anlagen wird abgesehen. Diese ist/sind auf Bundestagsdrucksache 21/982 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/309 ergeben sich laut KfW insbesondere aus nachträglichen, rückwirkenden Korrekturen und Storni bei einzelnen Darlehen. 71. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Hat laut Kenntnis der Bundesregierung der erste Deutsche im All Sigmund Jähn staatliche Auszeichnungen und Ehrungen der Bundesrepublik Deutschland erhalten, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 21. Juli 2025 Laut Kenntnis der Bundesregierung hat Sigmund Jähn keine staatlichen Auszeichnungen und Ehrungen der Bundesrepublik Deutschland erhalten. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 72. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Wie stellt die Bundesregierung angesichts des Falls einer laut einem Medienbericht türkischstämmigen Polizeibeamtin in Köln, welche mutmaßlich für das Generalkonsulat der Türkei spionierte, sicher, dass diplomatische Beziehungen zur Türkei im Zuge des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht protektiven Charakter gegenüber mutmaßlich verdächtigen Personen entwickeln (www.ksta.de/politik/nrw-politik/tuerkischstaem mige-koelner-polizistin-unter-spionageverdacht-1 062919)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 25. Juli 2025 Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt angesichts des fragegegenständlichen Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit gemäß § 99 des Strafgesetzbuches. Die Ermittlungen werden unabhängig nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Strafprozessordnung, geführt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 73. Abgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke) Hält die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien eine „Migrationsquote“ an Schulen in der Form, die sie im Interview als „denkbares Modell“ (vgl. www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/prien-vor schlag-schulklassen-migration-100.html) bezeichnet hatte, für mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar, und welche Definition legt die Bundesministerin ihrem Gedankenspiel zugrunde, nach welcher quotiert würde? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 22. Juli 2025 Migrationsbedingte Vielfalt ist in unserem Bildungssystem längst Normalität. Unser Bildungssystem muss dieser Vielfalt mit entsprechenden Maßnahmen gerecht werden, um gerechte Bildungschancen für alle Kinder zu ermöglichen. Für die Bundesbildungsministerin Karin Prien ist entscheidend, dass alle Kinder, mit und ohne Migrationshintergrund, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, wenn sie eingeschult werden. Dementsprechend setzt sich die Bundesministerin Prien im Rahmen ihrer Zuständigkeit für eine verpflichtende Erhebung des Sprach- und Entwicklungsstands sowie für eine gezielte Förderung bereits im Kita-Alter ein, um allen Kindern die gleichen Bildungschancen zu ermöglichen. Dazu wird auch geprüft, inwiefern auf Erfahrungen aus anderen Ländern mit vergleichbaren, sozio-demographischen Situationen zurückgegriffen werden kann. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Ländern ist bei der Entwicklung entsprechender Maßnahmen entscheidend. 74. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Hält es die Bundesregierung für sichergestellt, dass die Mittelverwendung durch das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ im Fall der „Partnerschaft für Demokratie Landkreis Cuxhaven“, wobei diese für das Jahr 2025 eine Summe von 140.000 Euro aus Steuermitteln erhalten hat oder erhalten soll (www.demokratie-leben.de/dl/projek tpraxis/projekte-finden/partnerschaft-fuer-demokr atie-landkreis-cuxhaven-ohne-stadt-cuxhaven--26 1400), im Einklang mit den Förderkriterien, die garantieren sollen, dass die „Zuwendungsempfänger Gewähr bieten für eine der freiheitlichen demokratischen Grundordnung förderliche Arbeit“ (www.bmfsfj.de/resource/blob/253724/58cb0adfa 0d1dc31702ef0841ac11afc/foerderrichtlinie-des-b undesprogramms-demokratie-leben-aenderung-20 24-data.pdf), stattfindet, wenn die „Federführung“ in diesem Fall durch eine Person erfolgt, die öffentlich in einem mittlerweile gelöschten Beitrag auf ihrem privaten Konto auf einem sozialen Netzwerk eine von ihr so benannte „Filmidee“ präsentierte, dass jeder Mensch bei „Geburt ein Ressourcenbudget zugeteilt bekommt“ und „eliminiert werden muss, wenn [das Ressourcenbudget] aufgebraucht ist“ und, dass das den Vorteil habe, dass „Reiche“, die „am meisten Ressourcen verbrauchen“ würden, in der Folge „am schnellsten tot“ wären, sodass infolgedessen mit deren „Vermögen“ dann „Klimaschutz finanziert werden kann“ (https://jungefreiheit.de/politik/deutsch land/2025/demokratie-leben-mitarbeiterin-hofft-d ass-reiche-am-schnellsten-tot-sind/), und hält die Bundesregierung die nach meiner Ansicht einer solchen Äußerung zu Grunde liegende Ideologie für vereinbar mit der Garantie der Menschenwürde (Artikel 1 Absatz 1 GG) und dem Grundrecht auf das Erbrecht (Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 GG)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 25. Juli 2025 Allgemein wird darauf hingewiesen, dass in Partnerschaften für Demokratie keine Einzelpersonen die „Federführung“ übernehmen, sondern ein dafür durch die jeweilige Gebietskörperschaft bestimmtes federführendes Amt als Behörde. Dieses federführende Amt arbeitet eng mit einer Koordinierungs- und Fachstelle zusammen, welche die inhaltliche Ausgestaltung der Partnerschaft für Demokratie koordiniert. Für alle mit Bundesmitteln geförderten Projekte gilt, dass alle Zuwendungsempfänger auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen müssen. In den verbindlichen Allgemeinen Nebenbestimmungen der Förderung über „Demokratie leben!“ ist geregelt, dass ein Verstoß gegen diese Vorschriften den Widerruf der Förderung und die Rückforderung der Fördermittel zur Folge haben kann. Entsprechende Hinweise auf einen Verstoß gegen diese Vorschriften durch den behördlichen Zuwendungsempfänger liegen bislang nicht vor. 75. Abgeordnete Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass der Berufsbildungsbericht 2025, der laut § 86 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bis spätestens zum 15. Mai jeden Jahres vorgelegt werden muss, nach meiner Kenntnis noch immer nicht vom Kabinett beschlossen wurde? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 24. Juli 2025 Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 137 auf Bundestagsdrucksache 21/848 erläutert, ist der Bericht ohne die Verwaltungsvereinbarungen zur Umsetzung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 und die endgültige Zuordnung der genannten Maßnahmen und Aktivitäten zu den einzelnen Bundesministerien nicht kabinettreif. Die Fristwahrung war also in diesem Jahr durch eine Verkettung von übergeordneten Ereignissen nicht möglich. Daher soll die abschließende Ressortabstimmung und Vorlage unmittelbar nach Abschluss der Verwaltungsvereinbarungen erfolgen. 76. Abgeordnete Nyke Slawik (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die zunehmende Gewalt gegen queere Menschen in Deutschland (www.bka.de/SharedD ocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsberei che/PMK/2024PMKFallzahlen.pdf?%20__blob=p ublicationFile&v=2), die auch durch die Warnung des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Gefahr für Leib und Leben von queeren Menschen (www.rnd.de/politik/rechtsextreme-jugendgruppe n-beschaeftigen-die-sicherheitsbehoerden-5EIXO FGC2NBJBNRTWRORMSD7J4.html) und die Bedrohungslage von CSD-Demonstrationen zutage tritt, zu bekämpfen, und wie bewertet die Bundesregierung vor diesem zu berücksichtigenden Hintergrund die Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz, der Deutsche Bundestag sei kein Zirkuszelt, auf dem man beliebig Fahnen wechselt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 22. Juli 2025 Anspruch der Bundesregierung ist, dass es für alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität, selbstverständlich ist, gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben zu können. Die Bundesregierung nimmt daher die zunehmende Gewalt gegen LSBTIQ* in Deutschland sehr ernst. Die Zuständigkeit für Gefährdungsbewertungen für die jeweiligen Veranstaltungslagen bei CSD-Demonstrationen sowie die polizeilichen Schutzmaßnahmen für gefährdete queere Personen und deren Einrichtungen obliegen den Polizeien der Länder. Um Straftaten gegen queere Personen besser zu ahnden, wurden bereits zum 1. Oktober 2023 „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe und Ziele ausdrücklich in die Liste der nach § 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuchs bei der Strafzumessung besonders zu berücksichtigenden Umstände aufgenommen. In Bezug auf die Erfassung von politisch motivierten Straftaten in diesem Kontext wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 61 auf Bundestagsdrucksache 21/848 verwiesen. Das damalige Bundesministerium des Innern und für Heimat hat, einem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) von 2021 folgend, einen temporären Arbeitskreis „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ mit Mitgliedern aus Wissenschaft und Praxis eingerichtet und Handlungsempfehlungen erarbeitet, wie die Bekämpfung von gegen LSBTIQ* gerichteten Gewalttaten weiter verbessert werden kann. Der Arbeitskreis hat seinen Bericht im März 2023 vorgelegt: www.bmi.bund.de/SharedDocs/downlo ads/DE/veroeffentlichungen/nach-richten/2023/06/ak-abschlussbericht.p df?_blob=publicationFile&v=5). Um die statistische Erfassung zu verbessern, wurde die Ermittlung aktueller Dunkelfeldzahlen bis 2025 durch eine Befragung von rund 15.000 Männern und Frauen – einschließlich der Messung von Gewalterfahrungen von LSBTIQ* – im Rahmen der vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Bundesministerium des Inneren und dem Bundeskriminalamt durchgeführten geschlechterübergreifenden Opferbefragung zur Gewaltbetroffenheit von Männern und Frauen „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ beauftragt. In LeSuBiA werden Variablen zur Erfassung von LSBTIQ*-Zugehörigkeit erhoben (insbesondere soziales Geschlecht, sexuelle Orientierung). Ebenso werden der Beziehungsstatus sowie die Beziehungskonstellation erfasst. Die Ergebnisse werden für 2025 erwartet. Der Bundeskanzler Friedrich Merz hat in der Regierungsbefragung am 9. Juli 2025 zu der zitierten Äußerung Stellung genommen, insofern wird auf Plenarprotokoll 21/17 verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 77. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Wie viele Teilnehmer des Modellprogramms „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ sowie Teilnehmer des Kooperations- Projektes „Auszeit für Gesundheit“ (AzfG) in Hessen wurden seit Programmstart erfolgreich in reguläre Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen jahresweise für beide Programme aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 21. Juli 2025 Mit dem Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Jobcentern und bei Rentenversicherungsträgern die Erprobung innovativer Ansätze zur besseren Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Ziel der Projekte kann die direkte Vermittlung in reguläre Beschäftigungsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein, es kann aber auch um vorgelagerte Schritte gehen, wie beispielsweise die Vermittlung in eine geeignete Maßnahme der beruflichen oder medizinischen Rehabilitation. Im Rahmen des Bundesprogramms „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ werden in drei Förderaufrufen insgesamt 119 Modellprojekte gefördert, an denen nach Angaben des Monitorings mit Stand vom 31. Dezember 2024 rund 47.300 Menschen teilnehmen bzw. teilgenommen haben. Davon haben 13.500 Personen ihre Teilnahme an den Projekten zum 31. Dezember 2024 beendet und Angaben zum Verbleib gemacht. Von diesen sind 2.090 Menschen in eine reguläre Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingemündet. Das entspricht einer Quote von 15,4 Prozent der Austritte aus den Modellprojekten. Eine jahresweise Aufschlüsselung der Daten liegt nicht vor. Hinsichtlich des Modellprojekts „Auszeit für Gesundheit – AzfG“ ist dem Monitoring mit Stand vom 31. Dezember 2024 zu entnehmen, dass insgesamt 154 Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach Austritt aus dem Modellprojekt einer regulären Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen. Das entspricht einer Quote von 17,8 Prozent. Die Förderung des Modellprojekts AzfG läuft aktuell noch, sodass diese Angaben nicht abschließend sind. 78. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund und wie viele Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft waren – bezugnehmend auf die Tabelle in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/549 – an den seit 2012 erfassten schwerwiegenden Vorfällen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II; Todesfall, Körperverletzung, Gewaltandrohung, Bombendrohung, Sachschaden) beteiligt (bitte die Deliktkategorien für den Betrachtungszeitraum 2012 bis 2025 insgesamt nach Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft sowie Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft separat aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 22. Juli 2025 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor. 79. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele ukrainische Staatsbürger haben zum Stichtag 15. Juli 2025 (oder aktuellstes verfügbares Datum) Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Bürgergeld) bezogen (bitte nach Frauen, Männern und Minderjährigen aufschlüsseln), und wie viele von diesen sind nach dem 1. Mai 2025 angekommen bzw. registriert worden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 24. Juli 2025 Angaben zu Leistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) mit ukrainischer Staatsbürgerschaft nach Geschlecht und Alter können der Veröffentlichung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit „Übergreifende Statistik zu Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit“ entnommen werden (siehe Tabellenblatt „RLB_ELB_BG“). Die Veröffentlichung kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Su che/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1961220&topic_f=ust-uebergre ifende-statistik-ukraine. Angaben liegen mit einer Wartezeit von drei Monaten vor. Erkenntnisse zu Leistungsberechtigten mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, die nach dem 1. Mai 2025 nach Deutschland eingereist sind bzw. registriert wurden, liegen daher aktuell nicht vor. 80. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Kennt die Bundesregierung die aktuelle Analyse der zweiten Konstanzer KI-Studie 2025, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Arbeitsmarkt Hochqualifizierte stärker davon profitieren lässt und gering Qualifizierte abgehängt werden, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus im Hinblick auf Stabilität und Chancengerechtigkeit am deutschen Arbeitsmarkt (www.ing enieur.de/karriere/arbeitsleben/zwei-klassen-ein-a rbeitsmarkt-wie-ki-die-spaltung-vertieft/)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 25. Juli 2025 Der Bundesregierung ist die in der Fragestellung zitierte Studie bekannt. Der Befund, dass Beschäftigte mit abgeschlossenem Studium Künstliche Intelligenz (KI) häufiger nutzen als Personen mit geringerem Bildungsabschluss, bestätigt bereits bestehende Studienergebnisse, beispielsweise Arntz et al. 2025 (abrufbar unter: www.baua.de/DE/Angebote/Publikatio nen/Berichte/F2573.pdf). Die Studie zeigt, dass es in wissensintensiven Berufsfeldern aktuell mehr Einsatzpotenziale für KI gibt, als in produktionsnahen und handwerklichen Tätigkeiten. Andere Studienergebnisse (Handa et. al. 2025, abrufbar unter: https://doi.org/10.48550/arXiv.2503. 0 4 761) konstatieren, dass die Langzeiteffekte erhöhter KI-Nutzung durch bestimmte Personen- und Berufsgruppen noch nicht abschließend absehbar sind. So kann auch die Frage, welche Berufsgruppen langfristig stärker von KI-Einsatz profitieren, noch nicht abschließend beantwortet werden. In den letzten Jahren sind die Einsatzpotentiale von KI in vielen Bereichen gestiegen. Die Debatte um die breite Nutzung von KI- Systemen durch Heranwachsende in Schule, beruflicher Bildung und Hochschule unterstreicht, dass es keiner Hochqualifizierung bedarf, um KI-Systeme in der Alltagspraxis einzusetzen. Ob und wie KI in der Praxis eingesetzt wird, hängt u. a. von betriebswirtschaftlichen, organisatorischen, rechtlichen und ethischen Faktoren ab. Die Bundesregierung unterstützt durch Maßnahmen und Initiativen die Befähigung von Unternehmen, Beschäftigten und deren Interessenvertretungen sowie Arbeitgebern im Dritten Sektor in der Breite zur Sensibilisierung und Informierung über KI-Einsatzpotentiale und zum souveränen Umgang mit KI am Arbeitsplatz (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 und 9 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagdrucksache 20/12191). 81. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Wie viel Prozent der Menschen in Hamburg können sich nach Kenntnis der Bundesregierung keinen einwöchigen Urlaub leisten (bitte nach Haushaltstypen getrennt auflisten), und wie haben sich diese Zahlen in den letzten drei Jahren entwickelt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 23. Juli 2025 Die Frage, ob sich ein Haushalt mindestens eine Woche Urlaub pro Jahr leisten kann, wird im Rahmen der europäischen Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) erhoben und beruht auf einer Selbsteinschätzung der befragten Haushalte. Die Frage wird als Teilaspekt für den Indikator zur materiellen und sozialen Entbehrung erfasst. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu beachten, dass Haushalte trotz ähnlicher finanzieller Ressourcen dabei zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen kommen können. Ergebnisse für Hamburg liegen der Bundesregierung nicht vor. Zahlen zur Entwicklung in Deutschland stellt das Statistische Bundesamt auf der folgenden Internetseite zur Verfügung: www.destatis.de/DE/Theme n/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Lebe nsbedingungen-Armutsgefaehrdung/Tabellen/entbehrungzvgl.html. Zahlen nach Haushaltstyp für Deutschland stellt das Statistische Bundesamt für 2024 auf der folgenden Internetseite zur Verfügung: www.de statis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Grafiken/Newsroom/2025/Intera ktiv/20250624-zdw-kein-urlaub.html. 82. Abgeordneter René Springer (AfD) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung Anzahl und Anteil der Personen, die im Jahr 2024 Grundsicherung im Alter bezogen, und wie hoch sind aktuell Anzahl und Anteil der Personen, die Grundsicherung im Alter beziehen (bitte den aktuellsten Datenstand darstellen und nach insgesamt sowie nach Nationalität: Deutsche, Ausländer, EU-11, Ukrainer und Top-8-Asylländer getrennt ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 21. Juli 2025 Die nachfolgende Tabelle stellt die Anzahl und den Anteil der Beziehenden von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) ab der Regelaltersgrenze (Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII) nach Staatsangehörigkeit dar. Diese werden für Dezember 2024 sowie für März 2025 (aktuellster Datenstand) angegeben. Angaben bezogen auf die Top-8-Asylherkunftsländer berücksichtigen Staatsangehörige aus folgenden Ländern: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. Angaben bezogen auf die EU- Osterweiterung (EU-11) berücksichtigen Staatsangehörige aus den Ländern Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Tabelle: Grundsicherungsbeziehende ab Regelaltersgrenze* nach Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit Q4 2024 Anteil in Prozent Q1 2025 Anteil in Prozent Insgesamt 738.840 100,0 742.410 100,0  davon  Deutsche 479.265  64,9 479.515  64,6  Ausländer 259.575  35,1 262.895  35,4   darunter   EU-Osterweiterung (EU-11)  18.640   2,5 18.800   2,5   Ukraine  95.240  12,9 97.575  13,1   Top-8-Asylherkunftsländer  34.050   4,6 34.615   4,7 * Regelaltersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII Quelle: Statistisches Bundesamt Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 83. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Weicht die Bundesregierung von der Position der Europäischen Kommission ab, den AI Act wie geplant ohne Aufschub oder Pausierung umzusetzen (Quelle: www.reuters.com/world/europe/artificia l-intelligence-rules-go-ahead-no-pause-eu-commi ssion-says-2025-07-04/), und falls ja, inwieweit? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 25. Juli 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftlichen Fragen 73 und 74 auf Bundestagsdrucksache 21/664 verwiesen. 84. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „digitale Souveränität“ (www.stern.de/news/digit alminister-wildberger-will-europas-digitale-souve raenitaet-staerken-35788504.html), und welche konkreten Maßnahmen, Projekte oder Investitionen sind im Haushalt 2025 spezifisch dafür vorgesehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 25. Juli 2025 Gemäß Beschluss Nr. 2020/19 des IT-Planungsrats beschreibt digitale Souveränität „die Fähigkeiten und Möglichkeiten von Individuen und Institutionen, ihre Rolle(n) in der digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher ausüben zu können“. An einer Überprüfung und, falls sinnvoll, Aktualisierung und Präzisierung der aktuell geltenden Definition wird derzeit gearbeitet. Für das Haushaltsjahr 2025 sind folgende Maßnahmen, Projekte oder Investitionen vorgesehen bzw. bereits beauftragt: • Weiterentwicklung und Etablierung von openDesk, • Grundbetrieb der Plattform openCode, • Proof of Concept zur Integration der Deutschen Verwaltungscloud in openCode, • Finanzierung des Mitgliedsbeitrags Deutschlands zum geplanten Digital Commons EDIC (unter Voraussetzung der Zustimmung der EU- Kommission zur Gründung des DC-EDIC), • fortgeführte Finanzierung der Arbeit der Sovereign Tech Agency, einschließlich Bug-Resilience-Projekt. 85. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Bedarfsplanung legt die Bundesregierung bei der Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Beschleunigung von Auf- und Ausbau von Rechenzentren zugrunde, oder wann wird diese vorliegen, falls sie noch nicht fertiggestellt ist? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 21. Juli 2025 Seitens der Bundesregierung besteht keine Bedarfsplanung hinsichtlich des Auf- und Ausbaus von Rechenzentren. Der Auf- und Ausbau von Rechenzentren ist in der Regel eine privatwirtschaftliche Entscheidun

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