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Aufbrauchfrist von Natriumhydrogencarbonat für Weinbaubetriebe

Vorgang 324470 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 14.09.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung auf EU-Ebene vor dem Hintergrund des abrupten Zulassungsendes von Natriumhydrogencarbonat als Grundstoff im Weinbau in Deutschland und Österreich (vgl. www.swr.de/swraktuell/winzer-duerfen-echten-mehltau-nicht-mehr-mit-handelsueblichem-backpulver-bekaempfen-100.html) sich für eine Aufbrauchfrist bis Ende 2026 für bestehende Vorräte von Natriumhydrogencarbonat einsetzen, um finanzielle Härten für Weinbaubetriebe infolge des sofortigen Erlöschens der Zulassung als Grundstoff abzumildern, und wenn nein, warum nicht?

Zeitachse

  1. 25.07.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/982 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.