Einmalige Vermögensabgabe in Bezug auf die berechneten Vermögenswerte der Bundesbürger
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung in der Zukunft wegen den derzeitigen und künftigen hohen Haushaltsschulden eine einmalige Vermögensabgabe der berechneten Vermögenswerte der Bundesbürger analog zum Lastenausgleichsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 845; 1995 I S. 248), das zuletzt durch Artikel 211 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert wurde, und falls ja, wird dann eine mögliche Hypothekengewinnabgabe und eine Kreditgewinnabgabe eingeführt?
Zeitachse
- 25.07.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/982 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.