Bedenken des bayerischen Datenschutzbeauftragten gegen eine mögliche Nutzung von Produkten der Firma Palantir
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der Bundesminister des Inneren Alexander Dobrindt (CSU) den Einsatz von Programmen des Unternehmens auf Bundesebene weiterhin – auch mit Blick auf einen entsprechenden Rahmenvertrag, der auch die Nutzung für Bundesbehörden offenhält – nicht ausschließt (vgl. "Dobrindt schließt Palantir-Nutzung nicht aus", taz. die tageszeitung vom 9. Juni 2025, abrufbar unter https://taz.de/Gruene-kritisieren-Ueberwachungssoftware/!6093377/), aus der jüngsten Einschätzung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri, der die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Software der US-Firma Palantir in Bayern erneut infrage stellte, und nimmt die Bundesregierung auch mit Blick auf den Umstand, dass bei der jüngsten Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (Innenministerkonferenz, IMK) entsprechende Beschlussvorlagen keine notwendige Mehrheit bekamen, mittlerweile vom Einsatz auf Bundesebene Abstand?
Zeitachse
- 11.07.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/848 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.