Mitteilung an den DStGB zu Gerichtsentscheidungen über die Rechtswidrigkeit des Ausschlusses von Asylbewerberleistungen bei Dublin-Flüchtlingen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist das Bundesministerium des Innern (BMI) dazu bereit, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) mitzuteilen, dass die ihm vom zuständigen Fachbereich des BMI abgegebene Erklärung, es gebe nur "einzelne erstinstanzliche Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutz", die eine Konformität des Leistungsausschlusses nach § 1 Absatz 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes mit Verfassungs- und Unionsrecht infrage stellen, während der einzige im BMI bekannte (und vom BMI übersandte) zweitinstanzliche Beschluss diesen bestätige (vgl. www.ggua.de/fileadmin/downloads/AsylbLG/Schreiben_Staedte_und_Gemeindebund.jpg), zu korrigieren bzw. zu aktualisieren, weil es zum Stand 16. Juni 2025 bereits mindestens 45 gerichtliche Entscheidungen zur möglichen Unvereinbarkeit der genannten Regelung mit Unions- bzw. Verfassungsrecht, darunter auch eine zweitinstanzliche, gab (vgl. www.ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Dublin_AsylbLG-Ausschluss.pdf), und wenn nein, warum nicht, gibt es doch anscheinend eine Unsicherheit in der Mitgliedschaft des DStGB infolge dieser zahlreichen – nicht nur "einzelnen" – gerichtlichen Entscheidungen, die die Rechtmäßigkeit ihres Handelns bei Leistungseinstellungen infrage stellen (bitte begründen), und wie viele Asylsuchende lebten zuletzt in Deutschland, bei denen nach der Dublin-Verordnung die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates festgestellt wurde und die zugleich ausreisepflichtig und ohne Duldung sind (bitte auch nach den Bundesländern sowie den zehn zahlenmäßig wichtigsten Mitgliedstaaten auflisten)?
Zeitachse
- 11.07.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/848 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.