Ermittlungen des Auswärtigen Amts zu unrechtmäßigen Aufenthaltstiteln für afghanische Staatsangehörige
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Ermittlungen wurden bzw. werden in der eigenen Zuständigkeit des Auswärtigen Amts wegen der im Ereigniszeitraum vom 21. November 2022 bis zum 5. Mai 2025 erfolgten rechtswidrigen Vergaben von Urkunden über Aufenthalts oder Duldungstitel für die Bundesrepublik Deutschland an in Afghanistan ansässige und dort mutmaßlich gefährdete afghanische Staatsbürger, unter Verwendung von wahrheitswidrigen oder unvollständigen Angaben in den Prüfungsverfahren und der sodann mittels dieser Urkunden den Begünstigten ermöglichten Täuschungshandlungen, durch die im Ereigniszeitraum vom 21. November 2022 bis zum 5. Mai 2025 amtierende Bundesministerin des Auswärtigen, durch Bedienstete des Auswärtigen Amts bzw. der in dessen Verantwortungsbereich sachlich und örtlich zuständigen deutschen Botschaft und weiter durch Nichtregierungsorganisationen, bei Betätigung dieser Organisationen innerhalb eines vom Auswärtigen Amt übertragenen Wirkungskreises, insbesondere zur Prüfung einer möglichen Erfüllung strafrechtlicher Tatbestände durch das Handeln der beteiligten Personenkreise, oder die Beförderung, oder die Vereitelung der Aufklärung bzw. Sanktionierung dieser mutmaßlich erfüllten Tatbestände oder die Duldung der Erfüllung strafrechtlicher Tatbestände durch wissentliches Unterlassen bzw. sich daraus ergebende weitere Haftungstatbestände betrieben, und in welcher Form soll sodann der Deutsche Bundestag zeitnah über die Ergebnisse bzw. die daraus resultierenden Rechtsfolgen in Kenntnis gesetzt werden?<br /> <br /> In welchem Umfang bzw. mit welchem Anspruch auf Vollständigkeit liegen dem Auswärtigen Amt (AA) Aufzeichnungen der durch die bis zum 5. Mai 2025 amtierenden Bundesministerin des Auswärtigen mittels elektronischer Medien sowohl unter Verwendung dienstlicher als auch privater Endgeräte geführten Korrespondenz, Chatverläufe etc. vor, die einen inhaltlichen Bezug auf konkrete Sachverhalte im Kontext der Befassung des AA bzw. der darüber hinaus damit befassten Nichtregierungsorganisationen in Verfahren zur Vergabe von Aufenthalts- oder Duldungstiteln an afghanische Staatsbürger aufweisen, die somit als elektronische Daten zumindest mit der Parallele zum Grundsatz der Zufallsurkunde bei zukünftigen Ermittlungen durch das AA bzw. durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse bzw. durch Strafverfolgungsbehörden zu diesem Untersuchungsgegenstand beweiserheblich sein werden bzw. den Status von Beweismitteln erlangen können, und welche Arbeitsabläufe zu den Sicherungsmaßnahmen derartiger Daten wurden und werden im Verantwortungsbereich des AA betrieben, um eine Archivierung gemäß den rechtlichen Mindestanforderungen zu gewährleisten?
Zeitachse
- 11.07.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/848 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.