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Prüfung der Einreise eines mutmaßlichen Mörders im Rahmen afghanischer Aufnahmeprogramme

Vorgang 323891 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 05.10.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung ausschließen, dass derjenige afghanische Staatsangehörige, der 2019 in Halle (Saale) mutmaßlich eine Frau ermordet hat und der laut Medienberichten womöglich wieder in Deutschland lebt (www.bild.de/news/inland/bka-befuerchtet-messer-killer-aus-afghanistan-zurueck-in-deutschland-685c0e20a88b2e4c192cab7b), im Rahmen der von der Bundesregierung (seither) durchgeführten und eingerichteten Operationen und Programme zur Einreise von Afghanen nach Deutschland (Ortskräfteverfahren, Militärische Evakuierungsoperation, Menschenrechtsliste [sog. besonders gefährdete Personen], Überbrückungsprogramm, Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan) eingereist ist, und wenn nicht, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Einreise von schwerstkriminellen Afghanen über die von der Bundesregierung durchgeführten Programme (Ortskräfteverfahren, Menschenrechtsliste [sog. besonders gefährdete Personen], Überbrückungsprogramm, Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan) zur Einreise von Afghanen nach Deutschland künftig zu verhindern?

Zeitachse

  1. 11.07.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/848 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.