Prüfung der Einreise eines mutmaßlichen Mörders im Rahmen afghanischer Aufnahmeprogramme
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung ausschließen, dass derjenige afghanische Staatsangehörige, der 2019 in Halle (Saale) mutmaßlich eine Frau ermordet hat und der laut Medienberichten womöglich wieder in Deutschland lebt (www.bild.de/news/inland/bka-befuerchtet-messer-killer-aus-afghanistan-zurueck-in-deutschland-685c0e20a88b2e4c192cab7b), im Rahmen der von der Bundesregierung (seither) durchgeführten und eingerichteten Operationen und Programme zur Einreise von Afghanen nach Deutschland (Ortskräfteverfahren, Militärische Evakuierungsoperation, Menschenrechtsliste [sog. besonders gefährdete Personen], Überbrückungsprogramm, Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan) eingereist ist, und wenn nicht, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Einreise von schwerstkriminellen Afghanen über die von der Bundesregierung durchgeführten Programme (Ortskräfteverfahren, Menschenrechtsliste [sog. besonders gefährdete Personen], Überbrückungsprogramm, Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan) zur Einreise von Afghanen nach Deutschland künftig zu verhindern?
Zeitachse
- 11.07.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/848 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.