Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer Vorschriften zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Stromsektor
Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben zur Abschöpfung von Mehrerlösen von geförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen in Hochpreisphasen durch Einführung eines Finanzierungsmodells in Form von zweiseitigen Differenzverträgen ("Contracts for Difference", CfDs): Ergänzung des vorhandenen Systems der geförderten Direktvermarktung mit Marktprämie um einen Refinanzierungsbeitrag für alle neuen Anlagen ab 100 Kilowatt installierter Leistung mit Ausnahme von Biomasseanlagen bei Überschreitung des anzulegenden Wertes im jeweiligen Kalenderjahr, dadurch Beteiligung von EE-Anlagen in Zeiten hoher Strompreise an den Kosten der Energiewende sowie Stärkung deren marktgetriebenen Ausbaus, Evaluierung des Gesetzes spätestens 2029;<br /> Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ sowie Änderung Anlage 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz, Änderung §§ 14, 15, 50, 51 und 61 sowie Anlage 1 Energiefinanzierungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) 2024/1747 vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union (ABl.L 2024/1747, 26.06.2024, S.1) ; Verordnung (EU) 2024/1735 vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (ABl. L 2024/1735, 28.06.2024, S. 1) ; Verordnung (EU) 2019/943 vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. L 138, 14.06.2019, S. 54)
Zeitachse
- 07.07.2026 drucksache Gesetzentwurf 21/6914 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer Vorschriften zur Umsetzung unionsrech
- 09.07.2026 plenarprotokoll 2. Beratung 21/89 Protokoll der 89. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages (mitberaten)
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.