Zweites Gesetz zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes (Endlagerfindungsgesetz)
Neuregelung der Verwendung eines sich ergebenden Restvermögens des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO): Übertragung der nach Erfüllung seines Zwecks verbleibenden Vermögenswerte des KENFO als Kompensation und Anreiz an die betroffenen Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise);<br /> Änderung §§ 2 und 14 Entsorgungsfondsgesetz
Zeitachse
- 07.07.2026 drucksache Gesetzentwurf 21/6908 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes (Endlagerfindungsgesetz)
- 09.07.2026 plenarprotokoll 1. Beratung 21/89 Protokoll der 89. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.