Ermöglichung der Einreise afghanischer Staatsangehöriger aus Islamabad
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung vor, afghanischen Staatsangehörigen mit Aufnahmezusage (nach § 22 AufenthG oder § 23 Absatz 2 AufenthG oder dem Ortskräfteverfahren), die den Visumsprozess erfolgreich durchlaufen haben und bei denen keine Sicherheitsbedenken bestehen, die Ausreise von Islamabad nach Deutschland, wenn nicht mit Charterflügen, mit Linienflügen zu ermöglichen und zu finanzieren, und wenn nein, warum nicht?
Zeitachse
- 16.05.2025 drucksache Mündliche Frage 21/167 Fragen für die Fragestunde der 6. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 21. Mai 2025
- 21.05.2025 plenarprotokoll Nichtbeantwortung 21/6 Protokoll der 6. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.