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Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)

Vorgang 251722 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 26.07.2022 · DIP ↗

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Nachweispflicht ausreichenden Impfschutzes oder Immunität gegen Masern für Personen in bestimmten Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen, insbes. bei regelmäßigem Kontakt mit anderen, Aufklärung der Bevölkerung über das Thema Impfen durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Impfdokumentation in schriftlicher oder elektronischer Form, Möglichkeit der Durchführung von Schutzimpfungen durch jeden Arzt, Versicherteninformation über fällige Schutzimpfungen durch die Krankenkassen, Mortalitäts- und Impfsurveillance durch das Robert Koch-Institut;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Infektionsschutzgesetz und Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Aufhebung IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen und Ergänzungen betr. Bundesstatistik zum öffentlichen Gesundheitsdienst, Meldepflichten, Aufklärungsmaßnahmen zur Steigerung der Impfquoten, Impf-Nachweisführung, Notwendigkeit ärztlicher Diagnosestellung, kein Entschädigungsanspruch bei Tätigkeitsverbot wegen fehlender Schutzimpfung, Boni-Angebote für Versicherte durch Krankenkassen, Leistungserbringer für Schutzimpfungen, Grippeschutzimpfungen in Apotheken, GKV-Leistungsübernahme zur vertraulichen Spurensicherung, Werbeverbot für Schönheitsoperationen, wiederholte Arzneimittel-Abgabe auf dieselbe Verschreibung u.a.;<br /> Änderung § 3 Medizinprodukte-Abgabeverordnung, § 11 Heilmittelwerbegesetz, § 48 Arzneimittelgesetz sowie §§ 2 und 4 Arzneimittelverschreibungsverordnung

Zeitachse

  1. 20.12.2019 plenarprotokoll 984 Protokoll der 984. Sitzung des Bundesrates

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.