Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer: Absenkung der 95-Prozent-Grenze in den Ergänzungstatbeständen auf 90 Prozent, neuer Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln in Höhe von mindestens 90 Prozent bei Kapitalgesellschaften, Verlängerung der Fristen von fünf auf zehn Jahre, Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen, Verlängerung der Vorbehaltensfrist auf fünfzehn Jahre, Aufhebung der Begrenzung des Verspätungszuschlags;<br /> Änderung versch. §§ Grunderwerbsteuergesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Einfügung einer Börsenklausel zur Vermeidung übermäßiger Besteuerung beim Handel von Anteilen an einem organisierten Markt, Anwendungsregelung bei Kapitalgesellschaften, Streichung bereits im Jahressteuergesetz 2020 umgesetzter Änderungen zum Verspätungszuschlag
Zeitachse
- 07.05.2021 plenarprotokoll 1004 Protokoll der 1004. Sitzung des Bundesrates
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.