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Protokoll der 1004. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 07.05.2021 · WP 19 · 1004 · Original ↗

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Protokoll der 1004. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1004 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1004. Sitzung Berlin, Freitag, den 7. Mai 2021 I n h a l t : Begrüßung des Vorsitzenden der Deutsch- Französischen Freundschaftsgruppe des französischen Senats, Senator Ronan Le Gleut . . . 173 Zur Änderung GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 1. Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung (Drucksache 280/21) . . . . . . 175 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 2. Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) (Drucksache 319/21, zu Drucksache 319/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 Dr. Joachim Stamp (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 205* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 3. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (Drucksache 281/21) 176 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206* 4. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2162 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen (CBD- Umsetzungsgesetz) (Drucksache 282/21) . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206* 5. Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (Drucksache 320/21) . . . . . . 176 Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Susanne Hoffmann (Brandenburg) . . . 209* Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 210* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177 6. Gesetz zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt (Drucksache 321/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 177 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177 7. Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021) (Drucksache 322/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206* 8. Gesetz zur Änderung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes und weiterer Gesetze (Drucksache 283/21) . . . . . . . . 176 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206* 9. Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 323/21) . . . . . . . . . . 177 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 74 Absatz 2, Artikel 91c Absatz 5 GG . . . . . 178 10. Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (Drucksache 324/21, zu Drucksache 324/21) 178 Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . 210* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178 11. Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Drucksache 284/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178 12. Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (Drucksache 285/21) 176 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206* 13. Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts (Drucksache 286/21) . . . . . . . 176 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206* 14. a) Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (Drucksache 287/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 b) Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik- Altgeräten (Elektro- und Elektronik- Altgeräte Behandlungsverordnung – EAG-BehandV) (Drucksache 214/21) . . . 179 Beschluss zu a): Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 206* Beschluss zu b): Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . 179 15. Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes (Drucksache 288/21, zu Drucksache 288/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87c GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206* 16. Fünftes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes (Drucksache 289/21) . . . . . 176 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206* 17. Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes über die Fortführung der Pflichtversicherungen in der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – Renten- Zusatzversicherung – (Drucksache 290/21) . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 143a Absatz 1 Satz 1 und 2 i.V.m. Artikel 87e Absatz 5 Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 206* 18. Gesetz über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie (Drucksache 291/21) . . . . 176 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87 Absatz 3 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 206* 19. Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes über die Personalkostenerstattung für zugewiesene Beamtinnen und Beamten (Drucksache 292/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 143a Absatz 1 Satz 1 und 2 i.V.m. Artikel 87e Absatz 5 Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 206* 20. Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 293/21) . . . . 176 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4 i.V.m. Artikel 87e Absatz 5 Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206* 21. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) (Drucksache 325/21, zu Drucksache 325/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 Dr. Bernd Althusmann (Niedersachsen) 179 Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 180 Ina Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen) 181 Elisabeth Winkelmeier-Becker, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie . . . . . . 182, 212* Susanne Hoffmann (Brandenburg) . . . 211* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87f Absatz 1 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183 22. Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (Drucksache 326/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206* 23. Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 27. Juni 1989 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern (Drucksache 294/21) . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206* 24. Gesetz zu dem Protokoll vom 1. Oktober 2020 zur Änderung des Abkommens vom 22. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und Vermögen sowie bei Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Beistandsleistung in Steuersachen (Deutschdänisches Steuerabkommen) (Drucksache 295/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206* 25. Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 3. Juli 2016 über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen (Drucksache 296/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 206* 26. Gesetz zu der Vereinbarung vom 17. Dezember 2020 zur Änderung der am 25. November 1986 unterzeichneten Vereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und -diensten durch EUROCONTROL in der Bezirkskontrollzentrale Maastricht (Maastricht Vereinbarung) (Drucksache 297/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206* 27. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Bremen, Berlin, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 317/21) . . . . . . . . . . . . . 184 Kristina Vogt (Bremen) . . . . . . . . . . 184 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 28. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (Einführung einer Weidetierprämie) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 316/21) . . . . . . . . . . . . . . . . 185 Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 213* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186 29. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland – (Drucksache 218/21) . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207* 30. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg – (Drucksache 219/21) . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207* 31. Entschließung des Bundesrates zur Vermeidung einer Umsatzsteuerbelastung von Zuwendungen der öffentlichen Hand zur Projektförderung – Antrag der Länder Niedersachsen, Bayern und Nordrhein- Westfalen – (Drucksache 212/21) . . . . . . . . 176 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 207* 32. Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 210/21) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 33. Entschließung des Bundesrates – Neuregelung der ärztlichen Ausbildung praxistauglich voranbringen – Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 318/21) . . . . . 186 Karl-Josef Laumann (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . 186 Karin Prien (Schleswig-Holstein) . . . . 187 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 213* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 188 34. Entschließung des Bundesrates – Reform des Abstammungsrechts: Alle Familien stärken – Gleichstellung voranbringen – Antrag der Länder Berlin und Hamburg, Thüringen – (Drucksache 223/21) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 35. Entschließung des Bundesrates zum weiteren Ausbau von Photovoltaik und der Mehrfachnutzung von Flächen (Solarcarports) – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz – (Drucksache 194/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188 Beschluss: Annahme der Entschließung in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . . 188 36. Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 239/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 190 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 191 37. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 240/21) . 191 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 38. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 271/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 Karl-Josef Laumann (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . 193 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194 39. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Tierschutzkontrollen an Tierkörpern – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 241/21) . . . . . . . . 194 Dr. Till Backhaus (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . 194 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195 40. a) Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 27. Januar 2021 zur Änderung des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 5 GG – (Drucksache 220/21) . 195 b) Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes (Drucksache 242/21) . . . . . . . . . . . . . . . 176 Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 195 Beschluss zu a): Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 196 Beschluss zu b): Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 207* 41. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (Tabaksteuermodernisierungsgesetz – TabStMoG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 243/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 196 42. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 244/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 214* Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 214* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 43. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD- Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 245/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 44. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 246/21) . . 176 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207* 45. Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 272/21) . . . . . . . . . . . . . . . . 196 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197 46. Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Grundsteuerreform- Umsetzungsgesetz – GrStRefUG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 273/21) . 197 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197 47. Entwurf eines Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 247/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 197 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197 48. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 248/21) . . . . . . . . 176 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207* 49. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 249/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 197 Dr. Joachim Stamp (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . 197 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198 50. Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“ – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 250/21) . . . . . . . . 198 Gisela Erler (Baden-Württemberg) . . . . 198 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 51. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 251/21) . . . 200 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 215* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 52. Entwurf eines Gesetzes über weitere Aufgaben des Deutschen Patent- und Markenamts und zur Änderung des Patentkostengesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 252/21) . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207* 53. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 253/21) . 176 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207* 54. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 254/21) . . . . . . . . 176 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208* 55. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 255/21) . . . . . . . . 176 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208* 56. Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (18. AtG- ÄndG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 256/21, zu Drucksache 256/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207* 57. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 257/21, zu Drucksache 257/21) 200 Gisela Erler (Baden-Württemberg) . . . . 216* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201 58. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes (1. Entsorg- FondsÄndG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 258/21) . . . . . . . . 176 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207* 59. Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung (EU) .../... des Rates vom ... zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) .../... des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung für den Zeitraum 2021-2027 („Programm Pericles IV“) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 5 GG – (Drucksache 203/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207* 60. Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 27. Januar 2021 zur Änderung des Übereinkommens vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 5 GG – (Drucksache 221/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207* 61. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12. Januar 2021 zur Änderung des am 30. März 2010 in London unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das am 17. März 2014 in London unterzeichnete Protokoll geänderten Fassung (Drucksache 259/21) . . . . . . . . 176 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207* 62. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 19. Januar 2021 zur Änderung des Abkommens vom 30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das Protokoll vom 3. Dezember 2014 geänderten Fassung (Drucksache 260/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207* 63. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 19. Februar 2021 zur Änderung des Abkommens vom 18. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 261/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207* 64. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Februar 2021 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen (Drucksache 262/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207* 65. Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 20. Februar 2008 zum Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief (Drucksache 263/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207* 66. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 264/21) . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207* 67. Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Weiterentwicklung 2021 (Drucksache 217/21) . . 176 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 208* 68. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Digitaler Kompass 2030 – der europäische Weg in die digitale Dekade COM(2021) 118 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 238/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 208* 69. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte COM(2021) 102 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 211/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 201 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 202 70. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen COM(2021) 93 final; Ratsdok. 6750/21 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 204/21, zu Drucksache 204/21) 202 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 202 71. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Union der Gleichheit: Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 COM(2021) 101 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 205/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 202 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 202 72. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder COM(2021) 137 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 267/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 202 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 202 73. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein klimaresilientes Europa aufbauen – die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel COM(2021) 82 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 192/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 202 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 203 74. Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung (Drucksache 202/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208* 75. Dritte Verordnung zur Änderung der CRS- Ausdehnungsverordnung (Drucksache 225/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208* 76. Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Drucksache 190/21) . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208* 77. Verordnung zur Vernichtung und zum Laborcontainment des Poliovirus Typ 3 (Poliovirus-Verordnung – PolioV) (Drucksache 226/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208* 78. Verordnung zur Zertifizierung, Zulassung und Überwachung von Sicherheitsausrüstung gemäß § 10a des Luftsicherheitsgesetzes (Luftsicherheitsausrüstungsverordnung – LuftSiAV) (Drucksache 213/21) . . . . . . . . . 176 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209* 79. Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung (Drucksache 191/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208* 80. Verordnung über die Beschaffenheit und Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten (Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung – EWK- KennzV) (Drucksache 266/21) . . . . . . . . . . 203 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203 81. Verordnung zur Änderung kreuzungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 215/21) . . 176 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208* 82. Vierte Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung (Drucksache 222/21) 176 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208* 83. Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2021 – LStÄR 2021) (Drucksache 265/21) . . . . . . . 176 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 108 Absatz 7 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208* 84. Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) – gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG – (Drucksache 767/20, Drucksache 314/21) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 85. a) Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung – gemäß § 44 BAföG i.V.m. § 3 Absatz 1 Satz 3 BeiratsV – (Drucksache 193/21) b) Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung – gemäß § 44 BAföG i.V.m. § 3 Absatz 1 Satz 3 BeiratsV – (Drucksache 332/21) . . 176 Beschluss zu a): Zustimmung zu den Empfehlungen in Drucksache 193/1/21 . . . . . . 209* Beschluss zu b): Zustimmung zu den Vorschlägen in Drucksache 332/21 . . . . . . . . 209* 86. Benennung eines Mitglieds der unabhängigen Expertenkommission gemäß § 13a Absatz 6 Satz 4 Nummer 3 und 6 des Wasserhaushaltsgesetzes – gemäß § 13a Absatz 6 Satz 4 Nummer 3 WHG – (Drucksache 115/21) . . . 176 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 115/1/21 . . . . . . . . . . . . . 209* 87. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 278/21, zu Drucksache 278/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 209* 88. Viertes Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes (Drucksache 337/21) . . . . . . . . 203 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203 89. Entschließung des Bundesrates – Europäische Datensouveränität schützen – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 340/21) . . . . . . . . . . . . . 188 Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 189 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189 90. Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen – Geschäftsordnungsantrag des Landes Baden- Württemberg – (Drucksache 178/21) . . . . . 203 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 91. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 344/21) 204 Beschluss: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 92. Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Achtzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV) – gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 345/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 93. Entschließung des Bundesrates zur Einführung von Obergrenzen für Tiere in Tierhaltungsanlagen – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 386/21) . . . . . . . . . . . . . 190 Dr. Till Backhaus (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . 190 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190 94. a) Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Drucksache 346/21) b) Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19- Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV) (Drucksache 347/21) . . . 173 Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) . 173 Dr. Stefanie Hubig (Rheinland-Pfalz) . 205* Beschluss zu a): Zustimmung gemäß Artikel 108 Absatz 5, Artikel 80 Absatz 2 GG 174 Beschluss zu b): Zustimmung gemäß § 28c Satz 2 IfSG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 Beschluss im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 204 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . R e i n e r H a s e l o f f , Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt Vizepräsident D r . D i e t m a r W o i d k e , Ministerpräsident des Landes Brandenburg – zeitweise – Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien B e r l i n : Michael Müller, Regierender Bürgermeister Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Susanne Hoffmann, Ministerin der Justiz B r e m e n : Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Carsten Brosda, Senator, Präses der Behörde für Kultur und Medien Dr. Anjes Tjarks, Senator, Präses der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Harry Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt N i e d e r s a c h s e n : Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Reinhold Hilbers, Finanzminister Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Armin Laschet, Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung R h e i n l a n d - P f a l z : Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung S a a r l a n d : Tobias Hans, Ministerpräsident Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Inneres, ländliche Räume und Integration Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Karin Prien, Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur T h ü r i n g e n : Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei, Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Sarah Ryglewski, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Elisabeth Winkelmeier-Becker, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Caren Marks, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit 1004. Sitzung Berlin, den 7. Mai 2021 Beginn: 9.31 Uhr Präsident Dr. Reiner Haseloff: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1004. Sitzung des Bundesrates. Zunächst möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf unsere Ehrentribüne lenken. Dort hat der neue Vorsitzende der Deutsch-Französischen Freundschaftsgruppe des französischen Senats, Herr Senator Ronan L e G l e u t , Platz genommen. Es ist vor unserer Sitzung bereits mit seinem Amtskollegen, dem Vorsitzenden der Deutsch-Französischen Freundschaftsgruppe des Bundesrates, Herrn Ministerpräsident Hans, zusammengetroffen, um die Modalitäten der weiteren Zusammenarbeit zu besprechen. Ich habe gerade ebenfalls mit ihm sprechen können, war sehr angetan von den gemeinsamen Beziehungen, die wir schon haben und die wir auch noch mal festhalten konnten – auch mit einem Bundesland aus den neuen Ländern. Auf ihren normalerweise jährlich stattfindenden Treffen widmen sich die Freundschaftsgruppen seit ihrer Gründung 1995 aktuellen Themen mit Deutschlandbeziehungsweise Frankreichbezug. Wir alle hoffen natürlich sehr, dass dieser wichtige Austausch, der der Vertiefung unserer traditionell sehr engen und freundschaftlichen Beziehungen dient, bald wieder möglich sein wird. Sehr geehrter Herr Senator, ich freue mich sehr, dass Sie heute bei uns sind und heiße Sie ganz herzlich in unserem Plenarsaal willkommen! (Beifall) Werte Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir abschließend noch einen Hinweis: Wie Sie alle wissen, haben wir in unserer Sitzung am 26. März 2021 unsere Geschäftsordnung geändert. Die Änderung ist zwischenzeitlich im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht worden und in Kraft getreten. Damit haben wir unter anderem eine grundsätzliche Redezeitbegrenzung auf fünf Minuten vereinbart. Im Namen des Hauses wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie das bei Ihren Wortmeldungen berücksichtigen. Wenn allerdings die Welt zu retten ist, dann, denke ich mal, sind auch ein paar Minuten mehr drin. Aber das sage ich außerhalb des Protokolls. Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 94 Punkten vor. Die Punkte 32 und 34 werden abgesetzt. TOP 84 wird abgesetzt und in der Sitzung am 28. Mai 2021 erneut auf die Tagesordnung genommen. Zur Reihenfolge: TOP 94 wird zu Beginn der Sitzung aufgerufen. Nach TOP 35 werden die Punkte 89 und 93 – in dieser Reihenfolge – beraten. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist diese so festgestellt. Wir kommen zu TOP 94 a) und b): TOP 94a) a) Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Drucksache 346/21) TOP 94b) b) Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen- Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV) (Drucksache 347/21) Mir liegt eine Wortmeldung von Herrn Ministerpräsident Armin Laschet aus Nordrhein-Westfalen vor. Bitte schön. Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rein formal beraten wir eine Verordnung, deren Ermächtigungsgrundlage an das Gerichtsvollzieherschutzgesetz angehängt ist. Tatsächlich aber verhandeln wir über eine Grundfrage unseres gesellschaftlichen Miteinanders im Zeichen der Pandemie. Es ist eine ernste, es ist eine sensible Frage, und es ist eine Frage, bei der es nicht um die grellste und lauteste Überschrift geht. Vor der Krise war viel von gesellschaftlicher Verrohung die Rede, von Alltagsaggression, von Egoismen, von Polarisierung, von erschüttertem Gemeinsinn. Wir haben in dieser größten gesundheitlichen Krise unserer Lebenszeit aber auch ganz anderes erlebt: aufopfernden Dienst an den Kranken und der Gemeinschaft, echten Zusammenhalt, Solidarität und Hilfsbereitschaft in der unmittelbaren Nachbarschaft, aber auch über die Grenzen unseres Landes hinweg, die Sorge um die Alten und Verletzlichen, die Hilfe für die Kranken und die gemeinsame Trauer um die Toten. Die Querdenker sind immer eine Minderheit geblieben. Es ist ihnen gerade nicht gelungen, unsere Gesellschaft zu spalten. Und jetzt befinden wir uns in einer sehr kritischen Phase der Pandemie, einer Phase, in der dieser Zusammenhalt leicht gefährdet werden könnte. Die Verordnung, die uns heute zur Entscheidung vorliegt, ist richtig. Sie ist geboten. Es gibt keinen Grund, die Einschränkung bestimmter Freiheitsrechte bei vollständig Geimpften und Genesenen weiter aufrechtzuerhalten. Deshalb wird Nordrhein- Westfalen dieser Verordnung zustimmen. Zum Zweiten rankt sich rund um die Verordnung die Frage der Grundrechte und des Impfens. Ich denke erstens, dass es richtig war, dass wir am Anfang eine Brandmauer der Impfung um die Betagten und besonders Vulnerablen gezogen haben. Manche sagen: Diese Priorisierung war doch Bürokratie. Hätte man das nicht gleich freigeben können? – Nein, die Entscheidung, bei den Älteren, bei den Verletzlichen in den Pflegeheimen zu beginnen, war richtig, und die Inzidenzen zeigen uns jeden Tag, dass wir dadurch Tausende Leben gerettet haben. Wir haben deshalb in den Ländern darauf geachtet, diese Gruppe so vollständig und gründlich wie möglich zu impfen, und es ist auch richtig, dass die, die darauf gewartet haben, in der zweiten und dritten Prioritätsstufe dran zu sein, weiter priorisiert werden. Auch da sagen manche: Gebt doch jetzt alles frei. – Aber die Verkäuferinnen und Verkäufer, die die Lebensmittelversorgung in den letzten Monaten aufrechterhalten haben – am Anfang ohne Plexiglas, ohne Masken, in unser aller Interesse –, haben Priorität. Die Lehrerinnen und Lehrer an den weiterführenden Schulen haben Priorität. Das ist noch erforderlich. Aber irgendwann wird so viel Impfstoff da sein, dass wir diese Priorisierung nicht mehr brauchen. Und das Zweite: Wir erleben jetzt eine Gesellschaft, in der Geimpfte täglich denjenigen begegnen, die noch auf eine Impfung hoffen. Für die einen dauern Beschränkungen fort, die für andere bereits aufgehoben sind. Das kann zu Frustration, zu Neid, schlimmstenfalls zu gesellschaftlicher Spaltung führen. Deshalb brauchen wir einen verantwortungsvollen Umgang mit dem eigenen Glück. Die, die geimpft sind, sollten nicht mit triumphalistischem Überschwang auf die gegenwärtige Situation reagieren, sondern eine Geste des Respekts zeigen gegenüber denen, die noch nicht geimpft werden konnten. Dennoch ist die Aufhebung der Einschränkung von Grundrechten richtig. Aber es ist kein gesellschaftliches Modell für die Zukunft, Menschen so unterschiedlich in Bezug auf Grundrechte zu behandeln. Insofern ist der Fortschritt des Impfens ein Weg in die Freiheit. Wir haben, Stand gestern, eine bundesweite Erstimpfungsquote von 30 Prozent. Das Tempo nimmt von Tag zu Tag zu. An einem Rekordtag – letzte Woche Mittwoch – haben wir in unserem Bundesland 1,3 Prozent der Bevölkerung an einem einzigen Tag impfen können. Das war in anderen Ländern ähnlich. Das Tempo nimmt also zu. Aber ich finde, an so einem Punkt müssen wir auch an die Jüngeren denken, an die Jugend, die auf ein Miteinander setzt, die mit besonderer Leidenschaft Kontakte sucht. Die Jüngeren dürfen nicht erneut die Benachteiligten sein, weil sie einerseits nicht geimpft sind und zum anderen ihre Grundrechte potenziell erst später zurückbekommen. Deshalb ist diese Phase, in der wir uns befinden, eine hochsensible für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Es muss unser Ziel bleiben, Grundrechtseingriffe für alle zurückzunehmen: für Geimpfte und für nicht Geimpfte. Das schaffen wir, indem wir weiter die Inzidenzen senken, indem wir alles tun, um diese schreckliche Pandemie zu überwinden. Und wir müssen auch öffentlich ausstrahlen: Jede Einschränkung dieser Grundrechte in den letzten Monaten ist uns schwergefallen. Weil man über jede Frage in einem freiheitlichen Staat Rechenschaft ablegen muss, haben Ministerpräsidentenkonferenzen auch schon mal lange gedauert. Deshalb müssen wir alles tun, heute dieses beschließen, aber trotzdem möglichst für alle Bürger Freiheitsrechte wieder möglich machen, Grundrechtseingriffe zurücknehmen, wieder an den Punkt kommen vor der Pandemie, wo wir ein Staat waren, in dem die Grundrechte ohne jede Einschränkung jedem zugestanden wurden, ob geimpft oder nicht geimpft. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr Ministerpräsident Laschet! – Eine Erklärung zu Protokoll1 wurde abgegeben von Frau Staatministerin Dr. Hubig (Rheinland-Pfalz). Wir kommen zur Abstimmung. Ich beginne mit Punkt 94 a), dem Gesetz. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. 1 Anlage 1 Nun kommen wir zu Tagesordnungspunkt 94 b). Wer der Verordnung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Verordnung zugestimmt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1: TOP 1 Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung (Drucksache 280/21) Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat abgegeben Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen). Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Eine Ausschussempfehlung oder ein Landesantrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir haben noch über die empfohlene Entschließung abzustimmen. Wer stimmt zu? – Minderheit. Der Bundesrat hat die Entschließung n i c h t gefasst. Tagesordnungspunkt 2: TOP 2 Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) (Drucksache 319/21, zu Drucksache 319/21) Es liegt eine Wortmeldung vor. Es spricht zu uns Herr Minister Dr. Stamp aus Nordrhein-Westfalen. Dr. Joachim Stamp (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung hat Ende vergangenen Jahres den Entwurf für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, über den die Länder in wenigen Augenblicken hier im Bundesrat final abstimmen werden. Vorausgegangen war der Beteiligungsprozess „Mitreden – Mitgestalten“. Nordrhein-Westfalen hat daran intensiv mitgewirkt, da die Ziele des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes von uns uneingeschränkt geteilt werden. Allerdings hat es danach noch ein ganzes Jahr gedauert, bis die Bundesregierung überhaupt ihren Referentenentwurf vorlegen konnte. Nun ist das Ende der Legislaturperiode des Bundes in Sichtweite. Ich kann verstehen, dass die Möglichkeit, dass der Gesetzentwurf wie im Jahr 2017 der Diskontinu- 1 Anlage 2 ität unterfallen könnte, die Bundesregierung im Verfahren enorm unter Druck gesetzt hat. Allerdings, das muss man sagen, ist dieser Druck hausgemacht und selbstverschuldet. Auch wenn es der Eile geschuldet ist, habe ich kein Verständnis dafür, in welcher Art und Weise die Bundesregierung mit Stellungnahmen der Länder und Beschlüssen des Bundesrates umgeht. Indem zum Beispiel in der Gegenäußerung zum Beschluss des Bundesrates immer wieder auf den Prozess „Mitreden – Mitgestalten“ verwiesen wird, kommt aus meiner Sicht eine gehörige Portion Ignoranz gegenüber dem Bundesrat als Verfassungsorgan zum Ausdruck. Meine Damen und Herren, die grundgesetzlich verbrieften Rechte der Länder im Gesetzgebungsverfahren werden hier im Bundesrat ausgeübt und nicht in von der Bundesregierung beauftragten und extern organisierten Prozessen unter Beteiligung selbst ausgewählter Dritter. Und dies nur am Rande: Schon in diesem Beteiligungsverfahren hat Nordrhein-Westfalen die aus seiner Sicht notwendigen Aspekte für eine Reform eingebracht – leider wurde der größte Teil nicht berücksichtigt. Das Gesetz, das das SGB VIII nun einer lange fälligen Reform unterziehen soll, enthält viele Regelungen, auf die die Praxis seit vielen Jahren wartet. Dies gilt zum Beispiel für die Stärkung der Aufsicht über Einrichtungen und Hilfen für junge Volljährige ebenso wie für Beteiligungs- und Beratungsansprüche für junge Menschen und Familien. Allerdings möchte ich gerade vor dem Hintergrund trauriger und erschütternder Erfahrungen der letzten Jahre meine Enttäuschung darüber zum Ausdruck bringen, dass in einem Gesetz, dessen zentrales Anliegen ein besserer Kinder- und Jugendschutz sein soll, die Gelegenheit, mit dem Kinderschutz wirklich ernst zu machen, nicht genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall bei den Regelungen zur Pflegeerlaubnis, die auf die lange Bank geschoben werden. Ebenso unverständlich ist für mich, dass der Bund notwendige Verbesserungen im Bereich des präventiven Kinderschutzes ablehnt, etwa Schutzlücken durch klarstellende Handlungspflichten bei erkannter Kindeswohlgefährdung zu schließen. Meine Damen und Herren, neben den bereits erwähnten Verfahrensfragen und inhaltlichen Lücken ist es aber auch die kategorische Weigerung des Bundes, sich an den zu erwartenden immensen Folgekosten für Länder und Kommunen zu beteiligen, die mir Sorgen macht und mich verärgert. Der Entschließungsantrag der Länder, der im Bundesrat einstimmig angenommen wurde, hat alle Argumente geliefert und zeigt Wege einer Bundesbeteiligung auf, die konform zur Finanzverfassung umzusetzen wären. Der Bund lässt die Länder und Kommunen mit den Folgekosten allerdings allein. Meine Damen und Herren, wenn Nordrhein-Westfalen bei Zurückstellen aller Bedenken dem Gesetz heute dennoch zustimmt, dann in der Erwartung, dass dieser Reformprozess konsequent fortgesetzt wird und dass der Evaluierungsprozess ernst genommen wird. – Herzlichen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr Minister Dr. Stamp! Eine Erklärung zu Protokoll1 hat abgegeben Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern). Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Frauen und Jugend empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen. Wer ist dafür? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir haben noch über den Entschließungsantrag Mecklenburg-Vorpommerns, dem Rheinland-Pfalz beigetreten ist, abzustimmen. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 4/20212 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 3, 4, 7, 8, 12 bis 14 a), 15 bis 20, 22 bis 26, 29 bis 31, 40 b), 44, 48, 52 bis 56, 58 bis 68, 74 bis 79, 81 bis 83 und 85 bis 87. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Es ist also so beschlossen. Zu Punkt 31 ist Nordrhein-Westfalen der Vorlage beigetreten. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5: TOP 5 Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (Drucksache 320/21) Es liegt eine Wortmeldung vor von Frau Ministerin Professor Dr. Dalbert aus Sachsen-Anhalt. Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-Anhalt): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Bundestag hat am 21. April dieses Jahres nach über anderthalbjähriger Beratung das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen. In wesentlichen 1 Anlage 3 2 Anlage 4 Teilen entspricht das beschlossene Gesetz dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf. Kernpunkt der Änderung ist die Absenkung der Schwelle für die Besteuerung des Erwerbs von Anteilen an Personengesellschaften mit Liegenschaftsvermögen, und zwar von 95 auf 90 Prozent, sowie die Einführung einer entsprechenden Regelung für grundbesitzende Kapitalgesellschaften. Damit sollen missbräuchliche Steuergestaltungen zur Vermeidung der Grunderwerbsteuer durch sogenannte Share Deals ausgeräumt werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Schritt in die richtige Richtung zur Bekämpfung der Share Deals, aber es ist am Ende ein zahnloser Tiger. Durch die nur geringfügige Absenkung um 5 Prozent wird die Umgehung des Grundstückverkehrsgesetzes mittels der Share Deals steuerlich weiterhin begünstigt, sodass wir weiter eine zunehmende Konzentration von landwirtschaftlichem Bodenvermögen in den Händen finanzkräftiger außerlandwirtschaftlicher Investoren zu befürchten haben. Ich bin überzeugt: Es hätte stattdessen einer deutlichen Absenkung auf 75 Prozent bedurft. Daher hatte Sachsen-Anhalt im Rahmen von Bundesratsverfahren die Bundesregierung schon zweimal – beginnend 2019 – aufgefordert, tätig zu werden und die 95- Prozent-Grenze deutlich abzusenken. Dieses Ziel wird mit der vorgelegten Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes bei Weitem nicht erreicht. Zudem wurde die Bundesregierung ebenfalls schon zweimal durch Sachsen-Anhalt aufgefordert, die Abschaffung der doppelten Zahlung von Grunderwerbsteuer bei der Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem Reichssiedlungsgesetz zu prüfen. Denn nach geltendem Recht ist es ja so, dass bei Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts zweimal Grunderwerbsteuer anfällt: zum einen bei der Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Siedlungsunternehmen, zum anderen beim Verkauf durch das Siedlungsunternehmen an den nacherwerbenden Landwirt. Die Besteuerung des Durchgangserwerbs bei der Siedlungsgesellschaft führt zu einer Verteuerung des Nacherwerbs. Sie stellt damit auch ein Hindernis für die Durchsetzung des Vorkaufsrechts dar. Auch diese Forderung findet im vorliegenden Änderungsgesetz keinen Niederschlag. Deswegen ist aus meiner Sicht eine erneute Überarbeitung des Gesetzes in der nächsten Legislatur unbedingt erforderlich, um der besonderen Bedeutung der Landwirtschaft im Grunderwerbsteuergesetz ausreichend Rechnung zu tragen. Lassen Sie uns den Versuch unternehmen, zukünftig steuerliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die wirklich helfen, den weiteren Ausverkauf der Landwirtschaft an Kapitalanleger wirksam einzudämmen. Daher geht mein Appell an die nächste Bundesregierung, dieses Anliegen in den nächsten Koalitionsvertrag aufzunehmen. Ich bitte Sie deshalb, dem Gesetz unter der Maßgabe zuzustimmen, dass weiterer Regelungsbedarf besteht. Denn wir müssen dafür sorgen, dass Grund und Boden in den Händen der ortsansässigen Landwirtschaft, der ortsansässigen Landwirte und Landwirtinnen verbleibt. – Herzlichen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Frau Ministerin Professor Dr. Dalbert! Je eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben haben Frau Ministerin Hoffmann (Brandenburg) und Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen). Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer entsprechend Ziffer 1 dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir haben nun noch über die in Ziffer 2 empfohlene Entschließung abzustimmen. Wir kommen zur Ziffer 2, die getrennt nach Buchstaben abgestimmt werden soll. Bitte Ihr Handzeichen für: Buchstabe a! – Minderheit. Buchstaben b und d gemeinsam! – Minderheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für: Buchstabe c! – Minderheit. Buchstabe e! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetz eine Entschließung n i c h t gefasst. Wir kommen zu Punkt 6: TOP 6 Gesetz zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt (Drucksache 321/21) Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt dem Gesetz zu? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. TOP 9: TOP 9 Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 323/21) 1 Anlagen 5 und 6 Es liegt eine Wortmeldung vor von Herrn Minister Professor Dr. Hoff aus Thüringen. Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Freistaat Thüringen hat dieses Gesetz aus der Grünen Liste geholt. Ich möchte das hier kurz begründen. Der Hintergrund dieses Gesetzes ist ein Vorgang, bei dem wir wahrscheinlich viel Konsens miteinander haben. Es gab einen rechtsextremen Polizisten, der auch durch Tätowierungen als rechtsextrem, verfassungsfeindlich aufgefallen war. Der Dienstherr hat die Entscheidung getroffen, ihn aufgrund dieser, dem Neutralitätsgebot von Beamtinnen und Beamten nicht entsprechenden und auch öffentlich wahrnehmbaren Positionierung aus dem Dienstverhältnis als Beamter zu entlassen. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht in einer entsprechenden Entscheidung festgestellt, dass, da es sich unter anderem um Tätowierungen, das heißt äußere Merkmale und das Erscheinungsbild des Beamten handelte, es hierzu eine gesetzliche Grundlage benötigt. Diese gesetzliche Grundlage wird mit diesem Gesetz geschaffen. Der Bundestag hat diesem Gesetz ja auch mehrheitlich zugestimmt – mit Gegenstimmen, aber auch mit Enthaltungen von zwei Fraktionen. Die Kritik ist nicht darauf gerichtet, dass es eine entsprechende Regelung zum Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten gibt. Mit Sicherheit besteht Konsens darüber, dass Beamtinnen und Beamte, die auch schon in ihrem Erscheinungsbild deutlich machen, dass sie nicht auf der Grundlage unserer Verfassungsordnung stehen, aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden können und dass die entsprechende Darstellung im Erscheinungsbild untersagt werden kann. Was jedoch – und ich bedaure, dass der Deutsche Bundestag dieses Gesetz ohne Aussprache behandelt hat – für Kritik sorgt und wofür es aus meiner Sicht eine größere gesellschaftliche Debatte braucht, als wir sie zu diesem Gesetz geführt haben, ist, dass dieses Gesetz über den unmittelbaren Regelungstatbestand hinausreicht, den das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben hat. Ich möchte dem Bund nicht unterstellen, dass er von dieser Ermächtigungsgrundlage in ihrem gesamten Umfang Gebrauch machen will. Aber die Ermächtigungsgrundlage bietet die Möglichkeit, das Tragen von Kopftüchern, Kippas oder anderen Zeichen religiöser oder weltanschaulicher Orientierung zu untersagen. Hier kommen wir tatsächlich in einen höchst problematischen Grenzbereich. Denn es ist ein Unterschied, ob der Gesetzgeber beziehungsweise der Dienstherr seinen Beamtinnen und Beamten deutlich macht, dass das Tragen von verfassungsfeindlichen Tätowierungen und Symbolen naturgemäß nicht gestattet ist, oder ob er der Auffassung ist, dass auch das Tragen eines öffentlichen erkennbaren Tattoos, auf dem „I love Mama“ steht – was ich für eine zumindest liebenswerte und auch zulässige Äußerung eines Beamten oder einer Beamtin halten würde –, untersagt ist und Tattoos, sagen wir mal, dem Erscheinungsbild einer Beamtin oder eines Beamten nicht angemessen sind. Denn wir müssen feststellen, dass dies ein in der Gesellschaft weitverbreitetes Phänomen beziehungsweise weitverbreiteter Sachverhalt ist. Der zweite Punkt, der im Netz und bei vielen Verbänden unterschiedlichster religiöser Orientierung für erhebliche Bedenken sorgt, ist, dass wir über das Erscheinungsbild von Menschen mit religiöser Orientierung ja in der Regel nicht dann diskutieren, wenn es sich um das Tragen eines Kreuzes oder einer Kette handelt, sondern um das Kopftuch. Es gibt die Befürchtung, dass mit diesem Gesetz ohne eine größere gesellschaftliche Diskussion letztlich die Ermächtigungsgrundlage geschaffen wird, das Tragen von Kopftüchern, aber auch von Kippas zu untersagen. Das geht weit über die Positionierung, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen hat, hinaus. Wir führen seit Jahren eine intensive Diskussion über die Frage einer weltanschaulich und religiös neutralen Positionierung des Staates oder eines laizistischen, säkularen Staates. Ich glaube, dass wir Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit geben müssen, ihre diversen religiösen Orientierungen, sei es durch Turban, Kippa oder Hidschab, deutlich zu machen, weil dies auch ein Teil unserer Diversitätsbemühungen im öffentlichen Dienst ist. Ich kann nicht über Diversität reden und gleichzeitig sagen, dass bestimmte religiöse Symbole nicht möglich sind. Ich kann nicht sagen, dass ich möchte, dass Jüdinnen und Juden in unserem Land die Kippa ohne Einschränkung, ohne Angst zu haben, tragen können sollen, ihnen aber gleichzeitig sagen: Im Rahmen eurer dienstlichen Tätigkeit dürft ihr es nicht. An dieser Stelle glaube ich, dass wir über dieses Gesetz, über diesen Regelungssachverhalt gesellschaftlich intensiver diskutieren müssen. Ich fürchte, dass, wenn dieses Gesetz in dieser Form Gesetzeskraft erlangt, das die nächste Frage ist, die wir vor dem Bundesverfassungsgericht diskutieren. Deshalb war es uns, war es mir wichtig, dieses Thema, diese Positionierung, diese Befürchtungen zu artikulieren. Ich habe in den vergangenen Tagen eine Vielzahl von Zuschriften, insbesondere von muslimischen Frauen, bekommen. Die Leute schreiben, sie strengen sich an, sie wollen im öffentlichen Dienst Lehrerinnen und Lehrer, Richterinnen und Richter werden, wollen in der Justiz tätig sein und befürchten, dass sie auf Grundlage dieses Gesetzes in einen Konflikt mit ihrem potenziellen Dienstherrn geraten, in den sie nicht kommen möchten. Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass wir hier eine größere gesellschaftliche Diskussion brauchen und dass wir uns in dieser Diskussion als ein diversitätsorientierter Arbeitgeber gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten zeigen müssen. Aus diesem Grunde glaube ich, dass dieser Gesetzentwurf über das eigentliche Ziel hinausschießt und es dazu eine größere Diskussion braucht. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke schön! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Tagesordnungspunkt 10: TOP 10 Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (Drucksache 324/21, zu Drucksache 324/21) Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Antrag aus Baden-Württemberg, dem Hamburg beigetreten ist, vor. Da die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus mehreren Gründen empfohlen wird, haben wir zunächst darüber zu befinden, ob allgemein ein Vermittlungsverfahren gewünscht wird. Ich bitte also um das Handzeichen, wenn dieser Wunsch besteht. – Das ist eine klare Minderheit. Der Bundesrat hat damit den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Stephan Mayer (BMI) gibt für die Bundesregierung eine Protokollerklärung1 ab. Nun stimmen wir noch über den Entschließungsantrag Baden-Württembergs, dem Hamburg beigetreten ist, ab. Wer die Entschließung fassen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die klare Mehrheit. Der Bundesrat hat die Entschließung gefasst. Wir kommen zu Punkt 11: TOP 11 Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Drucksache 284/21) Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes n i c h t stellt. 1 Anlage 7 Es bleibt noch über die Entschließung in Ziffer 2 abzustimmen. Wer ist dafür, die Entschließung zu fassen? – Mehrheit. Damit ist die Entschließung gefasst. Tagesordnungspunkt 14 b): TOP 14a) Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (Elektro- und Elektronik-Altgeräte Behandlungsverordnung – EAG-BehandV) (Drucksache 214/21) Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen sowie zwei Landesanträge. Zunächst bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 1! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für den Antrag Baden- Württembergs in Drucksache 214/2! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 2. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für den Antrag Niedersachsens in Drucksache 214/3! – Minderheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Minderheit. Jetzt bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Verordnung nach Maßgabe von Änderungen zugestimmt und eine Entschließung gefasst. Wir kommen zu TOP 21: TOP 21 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) (Drucksache 325/21, zu Drucksache 325/21) Es liegen vier Wortmeldungen vor. Es beginnt Herr Minister Dr. Althusmann aus Niedersachsen. Dr. Bernd Althusmann (Niedersachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der schnelle Ausbau des Mobilfunks und des Internets ist für uns alle mit Blick auf die Sicherung des Wohlstandes unseres Industrielandes Deutschland unzweifelhaft von großer Bedeutung, wenn nicht gar existenziell wichtig. Ebenso bedeutsam ist, dass wir in den nächsten Jahren schneller vorankommen. Von daher ist die Umsetzung des europäischen Kommunikationskodex in das neue Telekommunikationsgesetz vor dem Abschluss, und das ist ein wichtiges, ein positives Signal. Mit dem Gesetz wird ein Rechtsanspruch auf schnelles Internet eingeführt, und an vielen Stellen werden Voraussetzungen geschaffen, damit sich Investitionen in Gigabitnetze am Ende lohnen und es faire Spielregeln zwischen Staat und Unternehmen gibt. Ziel ist, dass die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland eine bessere Versorgung mit digitaler Infrastruktur erhalten. Hierfür – das wissen wir alle, in den Ländern besonders – ist insbesondere im ländlichen Raum noch eine Menge zu tun. Wir haben in Niedersachsen beispielsweise ein landeseigenes Mobilfunkförderprogramm auf den Weg gebracht und investieren inzwischen über 1 Milliarde Euro in unsere digitale Infrastruktur. Deswegen ist es uns auch so wichtig, dass dieses Gesetz nun zum schnelleren Ausbau beiträgt. Unsere Zielmarke ist dabei nicht 2026. Wir brauchen dies sehr viel früher. Eine zuverlässige Versorgung ist bedeutsam für den Wirtschaftsstandort Deutschland und für die Sicherung mit Blick auf zukünftige Krisen, Stichwort „Krisenresilienz“. Wir in Niedersachsen hatten im gesamten Gesetzgebungsprozess das Ziel, die Rechtssicherheit zu erhöhen und das Gesetz noch ein Stück weit zu verbessern. Als Digitalminister ist es meine Pflicht, mich dafür einzusetzen, dass schnell eine flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk erfolgt. Ich möchte aber ebenso, dass die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde erhalten bleibt und wir in Zukunft weiterhin rechtssichere Verfahren für die Vergabe der Frequenzen gewährleisten. Leider können nicht alle Frequenzen – das wissen wir –, wirtschaftlich sinnvoll für den Mobilfunkausbau genutzt werden. Aufgrund der Eigenschaften der Frequenzbänder ist nicht jedes Spektrum dafür geeignet, zu einer flächendeckenden Versorgung beizutragen. Die Länder haben die Sorge, dass dies zu Rechtsunsicherheiten führen wird, die am Ende den Ausbau eher verlangsamen könnten. Das müssen wir im Blick behalten. Die berühmte letzte Milchkanne oder, wenn Sie so wollen, sogar die letzte Ackerfurche werden wir mit Rechtssicherheit nur mit entsprechenden Förderprogrammen versorgen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, während der zweiten und dritten Lesung im Bundestag wurde eine neue Verordnungsermächtigung zugunsten des Bundesverkehrsministeriums eingeführt, nach der dieses ohne Zustimmung des Bundesrates die genaue Ausgestaltung des Rechts auf schnelles Internet, also des Universaldienstes, festlegen kann. Die hier beabsichtigte Änderung verlagert die Umsetzung des Gesetzes von der Bundesnetzagentur auf die Bundesregierung und durch die vorgesehene Herstellung des Einvernehmens mit dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur auch auf Teile des Bundestages. Die Länder sind allerdings von den Folgen dieser Entscheidung ganz maßgeblich betroffen. Gerade für Flächenländer ist eine zuverlässige Giganetzanbindung eine entscheidende Voraussetzung für die weitere Entwicklung des ländlichen Raumes. Deshalb wollen wir als Länder hier mitreden. Wir brauchen als Länder die entsprechenden Einflussmöglichkeiten. Die Länder müssen eingebunden werden. Ohne die Länder wird es an dieser Stelle nicht gehen. Ich danke der Bundesregierung für ihre heutige Erklärung, das Telekommunikationsgesetz gemeinsam mit dem Bundestag noch vor der Sommerpause in diesem Punkt zu ändern und über den Bundesrat die Einbindung der Länder bei der Festsetzung von Qualitätsanforderungen für den Rechtsanspruch auf schnelles Internet sicherzustellen. Wir gehen also davon aus – wir hoffen, wir gehen sogar fest davon aus –, dass beim Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Dezember diese Einbindung der Bundesländer in einem föderalen Staat gesichert ist. Ich möchte klarstellen: Wir als Niedersachsen haben kein Interesse an einem langen Vermittlungsverfahren. Es war immer unser Ziel, noch vor der Sommerpause zu einer Lösung zu kommen und das geplante Inkrafttreten am 1. Dezember nicht zu gefährden. Denn am Ende geht es um die zukunftsfähige digitale Infrastruktur Deutschlands, eines Industrielandes mit einer hoffentlich weiterhin guten Zukunft. Wir brauchen den schnellen Ausbau. – Vielen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr Althusmann! Als Nächster spricht zu uns Herr Minister Dr. Buchholz aus Schleswig-Holstein. Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Breitband- und Glasfaserausbau, Mobilfunkausbau sind wichtig. Kollege Althusmann hat gerade gesagt: Der schnelle Ausbau ist wichtig. – Deshalb wäre es so wichtig, hier ein durchdachtes, gutes, in sich stimmiges Gesetz auf den Weg zu bringen und nicht im Schweinsgalopp etwas durchzupeitschen, was leider an vielen Stellen nicht nur handwerklich unsauber ist, sondern auch viele Fragen aufwirft, die in der Zukunft möglicherweise – der Kollege Althusmann hat es gesagt – an vielen Stellen in Wahrheit noch zu Nachbesserungen führen müssen. Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hätte dieses Gesetz eigentlich bis zum 31. Dezember des Vorjahres in Kraft setzen müssen. Es liegt nicht an uns, dass die Bundesregierung so lange gebraucht hat. Jetzt peitscht sie hier im Schweinsgalopp durch alle Gremien ein Gesetz hindurch, das zu den entsprechenden Irrungen und Wirrungen führt. Ein Haufen von Anträgen aus dem Wirtschaftsausschuss, dem fachlich zuständigen Ausschuss, auf Anrufung des Vermittlungsausschusses. Erst Beschwichtigungsschreiben aus der Bundesregierung an alle Beteiligten, nun eine Protokollerklärung der Bundesregierung, mit der, noch bevor dieses Gesetz überhaupt verabschiedet worden ist, erklärt wird, dass es an mindestens zwei Stellen gleich wieder geändert werden soll, um an einer dritten Stelle zu erklären, dass es nicht angewendet werden wird. Ich sage mal: Solides Gesetzgebungshandwerk geht anders, meine Damen und Herren. Das ist deshalb so bedauerlich, weil das Gesetz an einigen Stellen – das will ich nicht verhehlen – durchaus Verbesserungen erfahren hat. Insbesondere im Bereich des berühmten Nebenkostenprivilegs bei den großen Wohnanlagen bin ich sehr dankbar, dass der Bund im Gesetzgebungsverfahren nicht einfach nur die Abschaffung des alten Nebenkostenprivilegs, wie das einige ja ursprünglich wollten, oder aber die Beibehaltung des bisherigen Nebenkostenprivilegs festgeschrieben hat, sondern dass ein Vorschlag, den wir aus dem Norden gemacht haben, aufgegriffen worden ist, wonach die Umlagefähigkeit der Kosten des Glasfaserausbaus in großen Wohnanlagen erhalten bleibt, aber eben nur dann, wenn man für sieben Jahre umlegt und dann auch Open Access, also die freie Dienstanbieterauswahl, zulässt. Ein richtiger und guter Punkt, der allerdings gleich wieder konterkariert wird dadurch, dass in demselben § 149 Absatz 5 Satz 2 des Gesetzes nun plötzlich diese Telekommunikationsdienstleister, die dort dann tatsächlich ausbauen dürfen, nicht mehr mit dem Wohnungseigentümer verbunden sein dürfen. Das klingt im ersten Augenblick wie eine Petitesse, aber in Wahrheit ist es eine Behinderung des Glasfaserausbaus. Denn das bedeutet, dass die Stadtwerke einer bestimmten Stadt, die das Glasfasernetz ausbauen, nicht mehr mit einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft, zum Beispiel in einem verbundenen Unternehmen, zusammenhängen dürfen. Und das heißt, dass wir in einem wesentlichen Teil, den wir für den Glasfaserausbau brauchen, einen Hemmschuh einbauen. Das kann nicht richtig sein. Kollege Althusmann hat gesagt, dass die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur mit diesem Gesetz durchaus infrage gestellt wird. § 87 Absatz 2 Nummer 1 regelt in diesem Gesetz detaillierteste Versorgungsauflagen – Versorgungsauflagen für alle Frequenzspektren. An die Regeln der Physik hat dabei offenbar niemand gedacht. Denn in Wahrheit hat Herr Althusmann hier eben sehr feinfühlig und diplomatisch gesagt: Nicht jedes Frequenzspektrum ist geeignet, tatsächlich flächendeckend zu wirken. – Ja, das stimmt, weil es in manchen Frequenzspektren nur Abstrahlweiten von 30, 40 Metern gibt. Da ist eine flächendeckende Vergabe überhaupt nicht möglich. Das soll jetzt aber die Bundesnetzagentur genau so vornehmen. Was für ein Unsinn, meine Damen und Herren, der da reingeschrieben wird. Das kann nicht richtig sein. Unabhängig davon kommt dann in derselben Passage auch noch da rein, dass die Bundesnetzagentur den weiteren Netzausbau gewährleisten soll. Wie soll sie das denn, meine Damen und Herren? Sie ist eine Netzagentur. Sie teilt etwas zu. Aber den Netzausbau gewährleisten kann die Bundesnetzagentur in keinem Fall. In § 127 Absatz 5 werden die Länder jetzt mit einer zwingend einzurichtenden koordinierenden Stelle versehen. Wir dürfen eine koordinierende Stelle einrichten. Unabhängig von der Frage, ob der Bund in dieser Art und Weise in die Organisationshoheit der Länder eingreifen darf, was ich bezweifle, ist eine koordinierende Stelle ja ganz toll. Vor allem wenn sie keinerlei Weisungsbefugnisse und Durchgriffsrechte hat, ist sie nichts anderes als eine weitere Verwaltungsstelle, die nicht beschleunigt, sondern eher verlangsamt. Dass man sich den lange vorgetragenen Forderungen dieses Hauses für ein, ich sage mal, alternatives Vergabeverfahren statt einer Versteigerungsform bei den Frequenzen wenigstens in einer Protokollerklärung im Nachgang des Gesetzgebungsverfahrens zuwendet, mag ja noch ganz nett sein. Abschließend, meine Damen und Herren – und das ist dann für einen liberalen Minister der größte Hemmschuh –: Innerhalb dieses Gesetzespakets verbirgt sich die anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Sie wird in dem Gesetzestext inhaltlich verschärft, auch wenn sie nach der Erklärung der Bundesregierung bis zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht angewendet werden soll. In Wahrheit wissen wir aber alle, dass der Europäische Gerichtshof inzwischen in nahezu ständiger Rechtsprechung sagt, dass diese Vorratsdatenspeicherung nur zulässig ist, wenn sie sich erstens auf einen Katalog schwerer Straftaten beschränkt und zweitens einen Richtervorbehalt braucht. Beides ist nicht vorgesehen. Deshalb, meine Damen und Herren, werden die Länder in der Bundesrepublik, die eine liberale Regierungsbeteiligung haben – das sind drei Länder –, diesem Gesetz auch in der Schlussabstimmung nicht zustimmen. Ich will meine Überraschung nicht verhehlen: Ich wundere mich darüber, dass die grün mitregierten Länder die Vorratsdatenspeicherung jetzt einfach so im Gesetzgebungsverfahren passieren lassen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr Minister Buchholz! Als Nächste spricht zu uns Frau Ministerin Scharrenbach aus Nordrhein-Westfalen. Ina Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen begrüßt vom Grunde her das mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz verfolgte Ziel, Hemmnisse für den Ausbau von mobilen und kabelgebundenen Telekommunikationsnetzen abzubauen, Rechts- und Investitionssicherheit zu schaffen, die flächendeckende Versorgung mit Telekommunikationsdiensten sicherzustellen und zugleich Anreize für den Glasfasernetzausbau zu setzen. Insbesondere ist zu begrüßen, dass Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf Internetzugang erhalten sollen, der ihre wirtschaftliche und damit auch die gesellschaftliche Teilhabe sicherstellt. Nichtsdestotrotz sehen wir aber Verbesserungspotenziale im Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, welche weiter zu untersuchen und eben auch gesetzgeberisch aufzugreifen sind. Ich darf hier insbesondere auf eine frühe Befassung der Bauministerkonferenz im vergangenen Jahr verweisen, wo wir uns bereits zu der beabsichtigten Änderung in Bezug auf das Nebenkostenprivileg verhalten haben. Wir haben damals mit großer Mehrheit formuliert, dass wir das für keinen zielführenden Weg halten, weil es im Besonderen in Verbindung mit der TV-Grundversorgung zu Mietensteigerungen kommen wird. Das wird im Besonderen Hartz-IV-Empfänger betreffen. Diese Hinweise sind bedauerlicherweise bis heute nicht aufgegriffen worden. Insofern haben wir Ihnen aus Nordrhein-Westfalen heute einen Entschließungsantrag vorgelegt mit der erneuten Bitte um Untersuchung und Prüfung, ob die Auswirkungen dieses Gesetzes dazu führen, dass sich unmittelbar oder mittelbar nachteilige Auswirkungen auf die Entwicklung und Bezahlbarkeit von Mieten in Deutschland ergeben. Denn das Thema „Bezahlbarkeit von Mieten“ ist ein großes Thema, ob das auf der Bundesebene ist oder in den Ländern – auch in den Städten und Gemeinden. Wir werden uns ja auch zeitnah mal wieder mit der Baulandmobilisierung und Vergleichbarem auseinandersetzen. Bitte verstehen Sie uns aus Nordrhein-Westfalen nicht falsch. Wir können immer über neue Standards und über neue Anforderungen im Bau sprechen, aber dann gehört konsequenterweise auch dazu, die Auswirkungen auf die Preisseite mit zu beurteilen und entsprechend einzustufen. Zugleich – Kollege Dr. Buchholz ist darauf eingegangen – sehen wir Veränderungen, die durch den Deutschen Bundestag am Gesetzgebungsvorhaben vorgenommen wurden. Es wurde vielleicht sogar ein bisschen verschlimmbessert. Sie haben gerade auf § 149 Absatz 5 hingewiesen. Deutlich zu machen ist dabei, dass Netzbetreiber der Wohnungswirtschaft durch diese Ergänzung dem Grunde nach faktisch dazu verpflichtet werden, das Refinanzierungsmodell der Glasfaserumlage in Anspruch zu nehmen, obwohl dieses eigentlich nur als Option vorgesehen ist, nicht aber als Verpflichtung für die Finanzierung des Glasfaserausbaus gedacht ist. Diese Ungleichbehandlung ist aus Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen sowohl im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes als auch im Hinblick auf die Eigentumsgarantie nach Artikel 14 Absatz 1 verfassungsrechtlich problematisch. Die ergänzte Regelung bewirkt nämlich, dass der Glasfaserausbau durch die Wohnungswirtschaft selbst erschwert wird. Zudem würde auch der Breitbandausbau von sämtlichen im kommunalen Eigentum stehenden Netzbetreibern, insbesondere den Stadtwerken – das ist gerade schon angesprochen worden –, massiv behindert. Insofern läuft diese Ergänzung, die hier vorgenommen wurde, dem Ziel, den Gigabitausbau zu beschleunigen, zuwider und sollte aus Sicht Nordrhein-Westfalens revidiert werden. Es betrifft in unserem Land insbesondere die großen Ballungsräume, ob das das Ruhrgebiet ist, ob das das Bergische Land ist, wo letztendlich gerade die Wohnungswirtschaft zusammen mit den Stadtwerken in den vergangenen Jahren Treiber beim Gigabitausbau in den Gebäuden gewesen ist. Auch die vorgenommene Ergänzung in der Übergangsvorschrift in § 230 ist zumindest missverständlich formuliert. Positiv an dieser Stelle ist, dass ein Sonderkündigungsrecht aufgenommen wurde; das sage ich ausdrücklich. Das war bisher nicht vorgesehen. Insofern ist der Deutsche Bundestag da vielen Anregungen gefolgt. Aber diese Begrifflichkeit, die gewählt wurde, ist missverständlich. Denn es sollte zumindest klar herauskommen, dass hiermit Bezugsverträge gemeint sind über die Belieferung von Gebäuden oder in Gebäuden befindlichen Wohneinheiten mit entsprechenden Telekommunikationsdiensten. Hierdurch würde man rechtssicher klarstellen, dass alle Verträge über den Bezug von TV- Signalen erfasst sind, unabhängig davon, ob die Signallieferung an einen Gebäudeübergabepunkt oder bis in jede Wohneinheit erfolgt. Die Frage des gesetzgeberischen Handwerks ist gerade schon aufgeworfen worden vom Kollegen aus Schleswig-Holstein. Anschließend an die Rede von Ministerkollege Althusmann: Auch wir haben Bedenken in der Umsetzung des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation, hier insbesondere in Bezug auf die Änderungen in § 106, was das lokale Roaming anbetrifft. Deshalb haben wir Ihnen dazu einen zweiten Entschließungsantrag vorgelegt. Denn dass über die Intention dieses Gesetzes hinaus das lokale Roaming auch noch zugunsten dritter Netzbetreiber angeordnet werden könnte, die keine eigene vergleichbare Infrastruktur und entsprechend keine vergleichbaren Infrastrukturinvestitionen aufweisen, kann aus Sicht Nordrhein-Westfalens wettbewerbsrechtliche Klärungsbedarfe aufwerfen. Zugleich vertreten wir die Auffassung, dass Versorgungsziele gemäß des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation durch die zuständigen unabhängigen nationalen Regulierungsbehörden auferlegt und nicht per Gesetz einschließlich einer Jahresvorgabe vorgeprägt werden sollten. Wir bitten Sie daher eindringlich, als Bundesregierung zur Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens in einem künftigen Rechtsetzungsverfahren eine Umsetzung näher am Wortlaut von Artikel 61 Absatz 4 des EKEK vorzunehmen, so wie dies ursprünglich der Gesetzentwurf auch vorsah. – Herzlichen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke schön, Frau Ministerin! Als liberaler Konservativer habe ich zweimal den liberalen Politikern eine etwas längere Redezeit zugestanden, als die Geschäftsordnung zulässt. Dafür hat aber dann die Bundesregierung, Frau Parlamentarische Staatssekretärin Winkelmeier-Becker aus dem Bundeswirtschaftsministerium, die Möglichkeit, zusätzliche Redezeit für sich zu beanspruchen. Elisabeth Winkelmeier-Becker, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Das ist nur gerecht. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, um das es heute geht, schafft wichtige Voraussetzungen für den schnelleren Ausbau der zukunftsfähigen Glasfaser- und Mobilfunknetze und trägt damit zur Verbesserung der Rechte der Verbraucher bei – und darum geht es uns doch heute hier gemeinsam. Der Bundestag hat dem Gesetz am 22. April zugestimmt. Ich hoffe sehr, dass wir auch hier zu einer Zustimmung kommen und damit den Weg bereiten für einen modernen Rechtsrahmen, der Anreize setzt für Investitionen und Innovationen, für den Ausbau der digitalen Infrastruktur, diesen voranbringen wird, und damit auch beiträgt zu gleichwertigen Lebensverhältnissen bei der Versorgung mit Telekommunikationsdiensten. Wir haben natürlich die Haltung des Wirtschaftsausschusses zur Kenntnis genommen, der Ihnen empfohlen hat, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ich kann Ihnen versichern, dass die Bundesregierung diese Kritik sehr ernst nimmt und konstruktiv aufgreift. Aus diesem Grund geben wir zu diesem Tagesordnungspunkt eine Erklärung der Bundesregierung zu Protokoll, die sich mit den geäußerten Bedenken auseinandersetzt und diese aufgreift. Es geht Ihnen ja zum einen um die klare Einbindung der Länder bei der Festlegung von Qualitätsanforderungen für den Rechtsanspruch auf schnelles Internet und zum Zweiten um die ergebnisoffenere Wahl des Verfahrens für die Vergabe von Funkfrequenzen. Hierzu erklärt die Bundesregierung Folgendes: Wir werden im Zuge des laufenden Verfahrens zum TTDSG, also dem Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien – alternativ im Rahmen eines anderen geeigneten Gesetzes –, entsprechende Vorschläge zur Änderung des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes vorlegen. Dieses Verfahren ist im Übrigen kein so ganz seltener Fall, sondern durchaus üblich, um zu vermeiden, dass ein Konflikt weiter besteht und der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Ich kann Ihnen außerdem zusagen, dass die Vorgaben zur Verkehrsdatenspeicherung bis zum Abschluss der anhängigen Gerichtsverfahren nicht durchgesetzt werden. An dieser Situation ändert das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz überhaupt nichts gegenüber dem Status quo. Das stand auch überhaupt nicht zur Debatte und braucht hier überhaupt niemanden aufregen. Auf die Ziele und Details des Gesetzes habe ich bereits in der 1000. Sitzung des Bundesrates hingewiesen. Heute möchte ich noch mal hervorheben, welche Verbesserungen das Gesetz im weiteren Verfahren erfahren hat, und hoffe, dass diese auch in Ihrem Interesse liegen. Nur einige Punkte dazu: Bauliche Anlagen. Die Bundesnetzagentur muss künftig prüfen, ob es nicht bereits reicht, die bloße Zugangsverpflichtung in Bezug auf bauliche Anlagen aufzuerlegen als ein verhältnismäßiges Mittel zur Förderung des Wettbewerbs. Wir haben bei den Vertragslaufzeiten gegenüber dem Regierungsentwurf noch etwas abgeändert. Es wurde die Pflicht gestrichen, dass die Anbieter zu jedem Vertrag mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten gleichzeitig auch einen Vertrag mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten anbieten müssen, und zwar zu einem Preis, der um maximal 25 Prozent über dem des Vertrages mit der längeren Laufzeit liegt. Es bleibt hier bei der im jetzigen TKG schon enthaltenen Verpflichtung, dass die TK- Anbieter auch Einjahresverträge anbieten müssen. Und ganz wichtig: Wir helfen den Verbrauchern aus der Kostenfalle, denn wir heben den Automatismus auf, dass sich ein Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert. Zukünftig wird immer auch eine kurzfristige Kündigung möglich sein, wenn die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist. Der Verbraucherschutz wurde außerdem verbessert. Für den Fall, dass die vertraglich festgelegte Datenübertragungsrate nicht mit der tatsächlich gelieferten Datenübertragungsrate übereinstimmt, kann statt des Entgelts für den nicht vertragskonform geleisteten Vertragsbestandteil das Entgelt für den gesamten Vertrag gemindert werden. An der Stelle also kompliziert, aber, denke ich, in der Sache gut gelöst. Das Gesetz sieht die Erfassung der öffentlichen Liegenschaften im Rahmen eines umfassenden Geoinformationsinstruments für die digitale Infrastruktur vor. Dies wurde auf diejenigen Liegenschaften beschränkt, die auch tatsächlich für den Aufbau von Mobilfunkmasten geeignet sind. Das erspart den Ländern und den Kommunen unnötigen bürokratischen Aufwand. Eine übermäßige Belastung der Unternehmen wird zudem durch die Beschränkung der geplanten Mobilfunkvorausschau verhindert. Mit dem TKG schaffen wir Voraussetzungen, um die Genehmigungsverfahren für Breitbandausbauprojekte zu beschleunigen. Darauf warten die Bürger, und in der Pandemie haben wir erlebt, wie wichtig das ist. Den Forderungen der Länder folgend wurden hier Verfahren und Zuständigkeiten deutlich klarer gefasst. Dann noch zur Umlagefähigkeit: Im Regierungsentwurf haben wir die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs – mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024 – vorgesehen. Damit wird sichergestellt, dass Mieter eine Chance haben, ihren Anbieter selbst zu wählen und sich aus einem Vertrag zu lösen, der ihnen nur eine unzureichende Versorgung bietet, aber gleichzeitig mit Kosten verbunden ist. Zugleich wurden die Weichen dafür gestellt, dass Vermieter ihren Mietern künftig Glasfaseranschlüsse bereitstellen. Die Regelungen eines neu geschaffenen Glasfaserbereitstellungsentgelts setzen hier einen Anreiz für die Modernisierung der gebäudeinternen Netze. Gestatten Sie mir noch eine abschließende Anmerkung: Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz ist die Grundlage für eine leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur in Deutschland. Die ist heute wichtiger denn je. Ich bin der festen Überzeugung, dass es unser gemeinsames Ziel ist, das uns hier auch eint, dass dieses Gesetzesvorhaben noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen wird, weil es wirklich zu großen Nachteilen führen würde, wenn wir hier der Diskontinuität unterliegen würden. Das würde zu großer Rechtsunsicherheit führen und Investitionen behindern und lange verzögern. Ich habe die verschiedenen Vorteile noch einmal dargelegt, ganz speziell auch aus dem Blickwinkel der Verbraucher, die hier erstmals einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet bekommen. Es geht jetzt darum, das gemeinsam zu verabschieden. Ich bitte daher um Zustimmung zu diesem Gesetz. – Vielen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank, Frau Parlamentarische Staatssekretärin Winkelmeier- Becker! Wir kommen damit zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und zwei Entschließungsanträge Nordrhein-Westfalens vor. Da die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus mehreren Gründen empfohlen wird, haben wir zunächst darüber zu befinden, ob allgemein ein Vermittlungsverfahren gewünscht wird. Dafür bitte ich um Ihr Handzeichen. – Das ist nicht der Fall. Damit entfällt die Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Ich stelle fest, dass der Bundesrat die Einberufung des Vermittlungsausschusses n i c h t verlangt. Ich frage nun, wer dem Gesetz zustimmen möchte, und bitte um Ihr Handzeichen. – Das ist die klare Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Frau Ministerin Susanne Hoffmann (Brandenburg) und Frau Parlamentarische Staatssekretärin Elisabeth Winkelmeier-Becker (BMWi) geben jeweils eine Erklärung zu Protokoll1. Wir haben nun noch über die Entschließungsanträge Nordrhein-Westfalens zu befinden. Ich frage daher, wer dem Antrag in Drucksache 325/2 zuzustimmen gedenkt. Bitte Ihr Handzeichen! – 39 Stimmen; Mehrheit. 1 Anlagen 8 und 9 Dann rufe ich den Antrag in Drucksache 325/3 auf. Wer ist dafür? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Punkt 27: TOP 27 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes – Antrag der Länder Bremen, Berlin, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 317/21) Es liegt eine Wortmeldung: Frau Senatorin Vogt aus Bremen. Kristina Vogt (Bremen): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Kollegen! Tarifverträge sind die maßgebliche Grundlage für gute Arbeits- und Entgeltbedingungen. Sie stellen sicher, dass Beschäftigte regelmäßig an Entgeltfortentwicklungen teilhaben und an der Wertschöpfung partizipieren. Es ist bekannt: Beschäftigte verdienen bei tarifgebundenen Arbeitgebern unter Berücksichtigung von Struktureffekten etwa 10 Prozent mehr als bei Arbeitgebern, die nicht an einen Tarif gebunden sind; das ist das eine. Zum anderen ist es aber auch so, dass Tarifverträge einen verlässlichen und transparenten Referenzrahmen bilden. Ein weiterer Vorteil von Tarifverträgen liegt in ihrem Beitrag zur Entgeltgleichheit der Geschlechter. Aber auch Arbeitgeber profitieren von Vorteilen tariflicher Arbeit und Entgeltbedingungen. Tarifverträge bieten verlässliche Planungsgrundlagen, leisten einen Beitrag zu fairen Wettbewerbsbedingungen und bilden eine wichtige Grundlage für den sozialen Frieden, können Arbeitszufriedenheit und Produktivität positiv beeinflussen. Nach Erhebung des IAB-Betriebspanels ist deutschlandweit die Zahl der tarifgebundenen Betriebe in den letzten 20 Jahren um 17 Prozentpunkte gesunken. Ich finde das relativ enorm. Die Anzahl der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben fiel um 16 Prozentpunkte auf einen Anteil von nur 52 Prozent. Mit Rücksicht auf die vielen positiven Wirkungen von Tarifverträgen ist deren rückläufige Bedeutung für uns umso dramatischer. Der Senat der Freien Hansestadt Bremen verfolgt den Bedeutungsverlust tarifvertraglicher Strukturen mit großer Sorge. In einzelnen Branchen wie dem Handel oder auch dem Gastgewerbe mit Millionen Beschäftigten sind tarifvertragliche Strukturen bereits komplett oder zumindest in großen Teilen weggebrochen, und in anderen Branchen – und darauf möchte ich heute besonders aufmerksam machen – wie dem hochbedeutsamen Bereich der Pflege ist es bislang nicht gelungen, einen bundesweit einheitlich geltenden Entgelttarifvertrag zu schließen, obgleich das öffentliche Interesse daran nicht erst seit Corona bedeutend und auch offenkundig ist. Es besteht also dringender Handlungsbedarf, auch weil Tarifverträge die ihnen zugedachte Ordnungs- und Befriedungsfunktion nur erfüllen, wenn sie hinreichend verbreitet sind und damit eine prägende Bedeutung haben. Nach unserer Meinung ist es Aufgabe und Verantwortung des Staates, die zunehmende Erosion in der Tariflandschaft aufzuhalten, dem entgegenzuwirken und für angemessene Rahmenbedingungen zu sorgen, einer positiven Entwicklung kollektiver Arbeitsbedingungen Rechnung zu tragen und sie zu gestalten. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist hierbei das wichtigste Instrument, um Tarifverträge abzustützen. Sie können dazu beitragen, Tarifbindung zu erhöhen, und sie verhindern, dass tarifliche Standards unterlaufen werden und Wettbewerb über Lohnkosten geführt wird. Doch auch der Bestand an allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen ist ebenso wie die Anzahl der jährlich vorgenommenen Allgemeinverbindlichkeitserklärungen seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2018 waren es bundesweit nur noch 26 Anträge auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Das entspricht einer Abnahme um fast 81 Prozent im Vergleich zum Jahr 2000, in dem noch 136 Anträge gestellt worden sind. Seit dem Jahr 2000, also den letzten 20 Jahren, ist auch die Anzahl der Allgemeinverbindlichkeitserklärungen an sich um fast 80 Prozent zurückgegangen. In 11 von 27 Branchen, in denen vor 20 Jahren noch Allgemeinverbindlichkeitserklärungen erlassen wurden, erfolgte in den vergangenen 10 Jahren keine Allgemeinverbindlichkeitserklärung mehr. Das betraf zum Beispiel den Handel, das Kraftfahrzeuggewerbe oder das Bäckerhandwerk. Der Bremer Senat ist nach intensivem Austausch mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der Arbeitnehmerkammer in Bremen überzeugt, dass die gesetzlichen Hürden für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung zu hoch sind. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz hat keine entscheidende Verbesserung für die Entwicklung bewirkt. Deshalb legt die Freie Hansestadt Bremen diesen Antrag vor. Unser Ziel ist es, in der Änderung von § 5 des Tarifvertragsgesetzes mögliche Hemmnisse für die Beantragung von Allgemeinverbindlichkeiten zu überwinden und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen zu erleichtern. Es soll nach unserem Wunsch wieder möglich sein, dass Tarifparteien auch einseitig einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung stellen können. Kernanliegen des Antrags ist es, den Abstimmungsmodus im Tarifausschuss zu ändern. Ich verstehe, ehrlich gesagt, nicht, warum das so schwierig ist in der öffentlichen Debatte. Wenn sich Tarifparteien einig sind und gemeinsam einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung stellen, warum sollte dieser durch ein Patt, also ein Unentschieden, zwischen Sachverständigen, Befürwortern und Gegensprechern scheitern? Wenn Tarifparteien sich einig sind, finde ich das, ehrlich gesagt, völlig unsinnig. Das halten wir nicht nur für falsch, sondern auch für einen der hauptsächlichen Gründe, warum die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen in den letzten zehn Jahren so zurückgegangen sind. Solche gemeinsamen Anträge können zukünftig nur durch eine Mehrheitsentscheidung abgelehnt werden; das ist unser Wunsch. Auch einseitige Anträge sollen im Falle einer Pattsituation nicht automatisch scheitern. Wir schlagen daher vor, den Tarifausschuss bei der Entscheidung über einseitige Anträge um ein vorsitzendes Mitglied zu erweitern. Im Falle eines Patts unterbreitet dann das vorsitzende Mitglied einen Vermittlungsvorschlag. Kommt die Einigung nicht zustande, entscheidet die Stimme des vorsitzenden Mitglieds über den möglichen Fortgang des Verfahrens. Unser Änderungsvorschlag soll zudem die Transparenz im Verfahren erhöhen, sowohl für die Antragsteller als auch für die interessierte Fachöffentlichkeit. Neben den Konkretisierungen der Rechtsbegriffe zur Begründung des öffentlichen Interesses an einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung soll künftig auch für die ablehnende Entscheidung des Tarifausschusses eine Begründungspflicht bestehen. Danke an dieser Stelle den Landesregierungen von Berlin und Thüringen, die gemeinsam mit uns diesen Antrag eingebracht haben. Ich bitte Sie um Unterstützung unseres Antrages. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Frau Senatorin Vogt! Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik – federführend – sowie – mitberatend – dem Wirtschaftsausschuss. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 28: TOP 28 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (Einführung einer Weidetierprämie) – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 316/21) Es liegt eine Wortmeldung vor von Frau Ministerin Professor Dr. Dalbert aus Sachsen-Anhalt. Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-Anhalt): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Biodiversitätsverlust ist eine der aktuell größten Herausforderungen der Menschheit. Weltweit sind seit Jahrzehnten alarmierende Rückgänge von Arten und Lebensräumen zu beobachten. Es handelt sich hierbei nicht nur um einen Prozess, der in der Ferne liegt. Das sukzessive Verschwinden von ehemals blütenreichen Wiesen und die massive Abnahme von Insekten und einst häufigen Vogelarten spielen sich auch direkt vor unseren Augen und Ohren hier in Deutschland ab. Wir müssen deshalb dringender denn je handeln. Wir müssen heute handeln. Darum befürworte ich den Antrag Niedersachsens, bereits ab nächstem Jahr eine gekoppelte Stützung für Schafe und Ziegen einzuführen. Denn diejenigen, die hier viel leisten und bei Wind und Wetter mit ihrer Herde über die Wiesen ziehen, profitieren bislang kaum von den sogenannten Direktzahlungen. Diese Direktzahlungen sind ja an die Fläche gebunden, und unsere Schäfer und Schäferinnen und Ziegenhalter und Ziegenhalterinnen haben in aller Regel keine Flächen. Wir müssen deswegen gerade den Schäfern und Schäferinnen mit wenig eigenen Flächen endlich eine Einkommensunterstützung zugestehen. Dabei sehe ich die Schafe und Ziegen – mit ihrem sprichwörtlichen „goldenen Tritt“ – nicht nur als reine Landschaftspfleger, sondern auch als einen Baustein für eine vielfältige Landwirtschaft und Einkommensquelle in den ländlichen Räumen. Meine Hoffnung ist, dass diese Stützung ein Beitrag dazu ist, den seit Jahren anhaltenden Rückgang der Schaf- und Ziegenbestände aufzuhalten und wenn möglich sogar umzukehren. Ich möchte an dieser Stelle nicht ausklammern, dass wir die zunehmenden Nutzungskonflikte mit den großen Beutegreifern lösen müssen. Die Ausbreitung des Wolfes stellt insbesondere für die Schäferinnen und Schäfer eine große Herausforderung dar. Doch mit den neuen Herdenschutzprogrammen haben wir die Prävention und den Kostenausgleich erfolgreich gestärkt. Und diese Programme brauchen wir auch weiterhin – wohlbemerkt: neben der gekoppelten Stützung. Ich bin überzeugt, dass es in dieser Kombination der Maßnahmen gelingt, dass der Wolf in unserer Kulturlandschaft leben kann und gleichzeitig Weidetierhaltung möglich bleibt. Ich freue mich, dass es den Ländern gelungen ist, sich in der zurückliegenden Agrarministerkonferenz auf eine gekoppelte Stützung für Schafe, Ziegen und Mutterkühe zu einigen. Und ich freue mich noch viel mehr, dass die Bundesregierung von ihrer Blockadehaltung der letzten Jahre abgerückt ist und diese Einigung auch in den Gesetzentwurf zum GAP-Direktzahlungen-Gesetz übernommen hat. Doch dies wird aller Voraussicht nach ja frühestens 2023 eine Unterstützung für die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter ergeben. Das ist dann ein ungenutztes Jahr, das wir uns angesichts der wirtschaftlichen Lage der Schäfer und Schäferinnen und eben auch zur Erhaltung der Offenland-Lebensräume nicht mehr leisten können. Mit der gekoppelten Stützung für Schafe und Ziegen können wir sowohl den Naturschutz und die Erhaltung der Artenvielfalt unterstützen als auch die Zukunftsaussichten unserer Schäfer und Schäferinnen verbessern. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Frau Ministerin Professor Dr. Dalbert! Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Frau Ministerin Honé (Niedersachsen) abgegeben. Die Ausschussberatungen zu dieser Vorlage haben noch nicht stattgefunden. Niedersachsen hat jedoch beantragt, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Wer ist von Ihnen für diese sofortige Sachentscheidung? – Das ist eine deutliche Minderheit. Dann weise ich die Vorlage dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz – federführend – sowie dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – mitberatend – zu. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 33: TOP 33 Entschließung des Bundesrates – Neuregelung der ärztlichen Ausbildung praxistauglich voranbringen – Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Baden- Württemberg, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 318/21) Dem Antrag sind Niedersachsen und das Saarland beigetreten. Hierzu gibt es zwei Wortmeldungen. Es beginnt Herr Minister Laumann für das Land Nordrhein-Westfalen. Bitte, Herr Minister Laumann. Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die anstehende Novelle der Ärztlichen Approbationsordnung ist notwendig. Kaum eine andere Ausbildungsreform ist so eng mit wichtigen gesundheitspolitischen Zielen verknüpft, wie sie im Masterplan Medizinstudium 2020 zum Beispiel mit der Landarztquote niedergeschrieben sind. Diese Reform ist auch finanzpolitisch herausfordernd, weil es darum geht, die Qualität des Medizinstudiums zu verbessern, ohne die Zahl der Studienplätze wegen möglicher Mehrkosten verringern zu müssen. Zugleich ist schon jetzt kaum ein Studienplatz so begehrt wie im Fach Medizin, sodass hochschulpolitische Vorkehrungen für eine rechtlich einwandfreie Umsetzung der Neuregelung frühzeitig zu treffen sind. Damit die Neuregelung gelingt, müssen diese Politikfelder zusammenwirken, und zwar auf Ebene der Länder und des Bundes. Der nun vorliegende Referentenentwurf der Bundesregierung ist für diese Verständigung der Partner im Masterplan Medizinstudium 2020 eine gute Grundlage, weil er den Dialog in Gang gesetzt hat und viele Chancen für eine Verbesserung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung aufzeigt. 1 Anlage 10 Ich möchte drei Beispiele nennen: Erstens kann die universitäre Ausbildung praxisnäher werden, weil sie noch früher und noch stärker an der Vermittlung ärztlicher Fähigkeiten ausgerichtet wird, etwa durch die Einbeziehung von Lehrpraxen und Krankenhäusern. Zweitens rückt das Arzt-Patienten-Gespräch, das maßgeblich die Arzt-Patienten-Beziehung, den Behandlungserfolg und das Wohlbefinden der Patientinnen und Patienten beeinflusst, noch stärker in den Ausbildungsfokus. Drittens soll die Novelle auch die Fähigkeiten angehender Ärztinnen und Ärzte zur wissenschaftlichen Arbeit stärken – eine Zukunftsinvestition für die Entwicklung neuer Behandlungsmethoden, die für die Versorgung und die Praxis wichtig sind. Der Referentenentwurf zur Neuregelung der Ärztlichen Approbationsordnung ist aber an manchen Stellen noch weiterzuentwickeln. Da nicht nur für Nordrhein- Westfalen kein Medizinstudienplatz verloren gehen darf, benötigen die Länder für ein gemeinsames Konzept von gezielten Kompensationsmaßnahmen noch wichtige Informationen. Ich will an dieser Stelle sagen: In vielen Bundesländern ist es ja heute so, dass wir in den ländlichen Räumen in unseren Krankenhäusern mittlerweile 80 Prozent Ärztinnen und Ärzte haben, die aus dem Ausland kommen. Wenn wir diese Menschen nicht hätten, wäre die medizinische Versorgung insbesondere in den ländlichen Regionen schon zusammengebrochen. Wir holen sie oder sie kommen aus Ländern, in denen es wesentlich weniger Ärztinnen und Ärzte gibt als bei uns in Deutschland, aus Ländern, denen das Finanzieren von Studienplätzen auch nicht leichter fällt als uns. Ich habe mir vor der Pandemie noch einmal die Situation in Rumänien angeschaut. Man könnte schon ein schlechtes Gewissen haben, dass wir in Deutschland schlicht und ergreifend zu wenig Ärztinnen und Ärzte ausbilden. Das ist ja deswegen so, weil das die teuersten Studienplätze sind und das Geld dafür nicht zur Verfügung steht. Es liegt nicht daran, dass die jungen Leute nicht Medizin studieren wollen, denn wir haben auf jeden Studienplatz, den wir in diesem Bereich anbieten, die allermeisten Bewerber von allen Studienplätzen. In Nordrhein-Westfalen liegt das Verhältnis etwa bei 1 : 10, 1 : 11. Deswegen ist, wenn wir hier das Kostenniveau der Ausbildung steigern, die Frage, wie das finanziert wird, eine ganz entscheidende, sonst befürchte ich, dass sich in manchen Ländern die Finanzminister durchsetzen und es am Ende weniger Studienplätze gibt, weil das Geld nicht vermehrt wird. Insofern ist es wirklich wichtig, dass die Finanzierungsfrage zwischen Bund und Ländern schlicht und ergreifend geklärt wird. Und deswegen hier auch dieser Entschließungsantrag. Ich glaube, dass wir weiterhin wollen, dass Innovationen in der medizinischen Ausbildung möglich sind und dass das Curriculum, das vorgeschrieben ist, nicht zu eng ist. Ich will hier ein Beispiel nennen. Wir sind in Nordrhein-Westfalen zurzeit dabei, in Ostwestfalen-Lippe, in Bielefeld, eine neue medizinische Fakultät zu errichten in einem engen Austausch zwischen dem nordrheinwestfälischen Wissenschaftsministerium und natürlich dem Gesundheitsminister. Der Studienbetrieb an dieser Universität wird im Oktober 2021 beginnen, für das Wintersemester 2021/2022 werden Studienplätze vergeben. Im Endausbau werden alleine in Bielefeld 300 zusätzliche Medizinstudienplätze entstehen. Es handelt sich hier um einen neuen Modellstudiengang, der vor allem eine allgemeinmedizinische Ausbildung im Fokus haben wird. Unser Ziel ist es, mit dieser Fakultät Studierende auf das Berufsbild des Hausarztes und der Hausärztin vorzubereiten und dafür zu begeistern. Wenn es dann einen sogenannten Klebeeffekt gibt, ist das ja auch für die Versorgung einer ländlichen Region im westfälischen Landesteil eine sehr wichtige Sache. Insofern ist es natürlich für Nordrhein-Westfalen und auch für den Ansatz dieser politischen Überlegungen sehr wichtig, dass im Rahmen des Masterplans Medizinstudium 2020 – da sind wir ja gerade im Gesetzgebungsprozess auf der Bundesebene – eine neue Approbationsordnung unter Berücksichtigung der Interessen der medizinischen Fakultäten konstruktiv gestaltet wird. Ich habe den Blick auf den Finanzbedarf schon einmal erwähnt. Das heißt: Wir brauchen in dieser neuen Approbationsordnung auch vernünftige Spielräume für Modellstudiengänge, um auf bestimmte Versorgungssituationen, die im Landesinteresse liegen, reagieren zu können. Meine Damen und Herren, noch einen Punkt zur Finanzierung. Wir haben zurzeit den Trend, dass immer mehr medizinische Berufe akademisiert werden. Ich will das nicht bewerten. Aber wir sind natürlich in den Ländern mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes, der Akademisierung der Hebammenausbildung sowie der Pflegeberufeausbildung in erhebliche finanzielle Vorleistung gegangen, um diese Akademisierung zu finanzieren. Deswegen, finde ich, ist die Frage, wie man sich die Finanzierung der neuen Ärztlichen Approbationsordnung vorstellt, eine sehr wichtige. Wir wollen aus nordrheinwestfälischer Sicht – auch die Kollegin Prien wird das sicherlich noch einmal darstellen –Geschlossenheit in den Ländern von Gesundheits- und Wissenschaftsseite. Speziell für das Land Nordrhein-Westfalen kann ich Ihnen versichern, dass wir dieses Verfahren eng begleiten und auf einen fairen Ausgleich zwischen den Partnern sehr achten werden, denn für die Versorgungssituation ist das Zustandekommen dieses Gesetzes wichtig. Aber, wie gesagt, die Frage der Anzahl der Studienplätze und deren Finanzierung kann dabei nicht einfach unter den Tisch fallen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Minister Laumann! Wir haben eine weitere Wortmeldung: Frau Ministerin Prien für das Land Schleswig-Holstein. Bitte sehr. Karin Prien (Schleswig-Holstein): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niedergelassene Ärzte und Ärztinnen genießen in unserem Land hohes Vertrauen. Sie sind erste Ansprechpartner, wenn es um unsere Gesundheit geht, und das nicht erst in der Pandemie. Mit Sorge – der Kollege Laumann hat es beschrieben – blicken wir auf den Ärztemangel und die Engpässe in der medizinischen Versorgung, und das betrifft eben nicht nur die Praxen im ländlichen Raum, sondern auch unsere Kliniken. Deshalb ist die Botschaft des heutigen Tages eindeutig: Wir wollen und müssen die ärztliche Versorgung stärken. Den Grundstein dafür legen wir an unseren Hochschulen und Universitätskliniken. Deren Leistungsfähigkeit und deren Innovationskraft in der transnationalen medizinischen Forschung retten uns nicht nur durch diese Pandemie. Aktuell zeigen das die Forschungserfolge an Universitätsmedizinstandorten zu Coronaimpfstoffen und Behandlungsmethoden sowie die bereits entstandenen Studien zum Thema „Long Covid“. Aber abseits der Pandemie leistet die medizinische Forschung in unserem Land darüber hinaus einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesundheit. Nehmen wir zum Beispiel die riesigen Schritte in der onkologischen Forschung, die ich als Mitglied des Strategiekreises Nationale Dekade gegen Krebs beim Bundesministerium für Bildung und Forschung begleiten darf. Das ist kein Nischenthema. Mehr als 50 Prozent aller Menschen erkranken im Laufe ihres Lebens an Krebs. Hierfür benötigen wir exzellente disziplinübergreifende wissenschaftliche Forschung, die bei Prävention und Therapie hilft. Das Interesse dafür entsteht im Studium. Meine Damen und Herren, wissenschaftliches Arbeiten und Allgemeinmedizin sind dabei kein Widerspruch, sondern ganz im Gegenteil eine notwendige Verbindung, die mit der neuen Approbationsordnung für Ärzte zu Recht weiter gestärkt werden soll. Aus Schleswig- Holstein kann ich Ihnen berichten, dass bereits heute die Lehrstühle für Allgemeinmedizin wirklich lange Wartelisten für Promotionen in ihrem Fach haben. Das Interesse der Studierenden ist riesig und wird sicherlich durch die neue Reform weiter gestärkt. Und das ist gut so. Denn es ist unser Ziel, auch künftig die Zahl der Medizinstudienanfängerplätze zu sichern, besser noch sie zu erhöhen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich für eine Studienplatzoffensive Medizin mit bundesweit 1.000 zusätzlichen Medizinstudienplätzen ausgesprochen. Also geht es bei der Neuregelung der ärztlichen Ausbildung folgerichtig nicht um das Ob, sondern allein um das Wie. Die Länder begrüßen, dass das Studium der Humanmedizin noch praxisnäher ausgestaltet werden soll. Das geht allerdings mit einem deutlich erhöhten Erfüllungsaufwand und im Moment leider ungeklärten Kapazitätsauswirkungen einher. Wir müssen – darauf hat der Kollege Laumann hingewiesen – unbedingt verhindern, dass die an sich richtige und notwendige Reform durch eine unzureichende Finanzierung ihr Ziel verfehlt oder – schlimmer noch – in ihr Gegenteil verkehrt wird, nämlich einen Abbau von Studienanfängerplätzen und damit mittelfristig auch negative Auswirkungen auf die Zahl der niedergelassenen Medizinerinnen und Mediziner im unterversorgten ländlichen Raum und in den Kliniken. Genau das droht, wenn die Länder mit den erheblichen Kosten, die die Reform der ärztlichen Ausbildung verursachen wird, alleingelassen und über die erforderliche Finanzausstattung hinausgehende kapazitätsrechtliche Fragen nicht vorher geklärt sind. Nach Schätzungen des Medizinischen Fakultätentages führen die geplanten Reformen bundesweit zu strukturellen Mehrkosten von bis zu 20 Prozent und zusätzlichen einmaligen Transformationskosten von 180 Millionen Euro. Der gerade veröffentlichte Studienbericht zur prognostizierten Kostenentwicklung der DEGAM kommt zu deutlich geringeren Mehrkosten, aber eben auch zu Mehrkosten. Und genau diese Zahlen werden wir uns gemeinsam anschauen müssen. Wir haben, meine Damen und Herren, in zahlreichen Gesprächen in diesem Jahr mit den Hochschulen und den Verbänden gesprochen. Klar ist: Unsere medizinischen Fakultäten und Landesprüfungsämter bestätigen den zum Teil enormen Mehraufwand und die hohen zusätzlichen Kosten. Das können die Länder alleine nicht schultern. Mehrkosten sind also unbestritten, und über die Angemessenheit der einzelnen Kostenpositionen und die Kostentragung müssen wir reden. Wir sind bereit, Verantwortung zu übernehmen. Wir sind nicht die Bremser oder Bedenkenträger, sondern wollen den Prozess nachdrücklich vorantreiben, gemeinsam mit dem Bund. Deshalb reichen wir dem Bund heute die Hand, um in einem konstruktiven und positiven Austausch eine nachhaltige und umsetzbare Reform der ärztlichen Ausbildung zu erreichen. Wir brauchen unter anderem die Beteiligung des Normenkontrollrates, und wir brauchen Gespräche über eine faire Kostenteilung. Eine angemessene Finanzausstattung der Länder ist ein Kernelement des Föderalismus. Der vom Grundgesetz dafür vorgesehene Weg ist der Anspruch der Länder auf einen aufgabengerechten Anteil am Steueraufkommen als eigene Finanzmittel. Dieser Weg wurde in den letzten Jahren nicht immer verfolgt. Ich bin zuversichtlich, dass wir den Prozess, der in 2017 mit dem Masterplan Medizinstudium 2020 begonnen wurde, nun erfolgreich gemeinsam beenden werden. Dafür greifen wir bewusst frühzeitig und aktiv schon jetzt auf Grundlage des Referentenentwurfs in den Normengebungsprozess ein. Ich freue mich über die breite Unterstützung hier im Bundesrat, und zwar von der Wissenschaftsseite und der Gesundheitsseite. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Ich begrüße es sehr, dass das Bundesgesundheitsministerium sich Zeit dafür nimmt, eine gemeinsame Lösung der zum Teil komplizierten Problemstellungen zu finden. Und ich bedanke mich auch für die positiven Signale, die der Bundesgesundheitsminister hierzu bereits gegeben hat. Aber ich sage auch ganz deutlich: Wir haben die Ziellinie im Blick. Wir setzen alles in Gang, damit wir die Novellierung der Ärztlichen Approbationsordnung noch in dieser Legislaturperiode abschließen können. Wir wollen fertig werden. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Frau Ministerin Prien! Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) abgegeben. Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Die antragstellenden Länder haben beantragt, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Wer von Ihnen stimmt dafür, heute in der Sache zu entscheiden? Ich bitte um Ihr Handzeichen. – Das ist die deutliche Mehrheit. Dann entscheiden wir heute in der Sache. Wer stimmt dafür, die Entschließung zu fassen? Ich bitte um Ihr Handzeichen. – Das ist die deutliche Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 35: TOP 35 Entschließung des Bundesrates zum weiteren Ausbau von Photovoltaik und der Mehrfachnutzung von Flächen (Solarcarports) – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz – (Drucksache 194/21) Hierzu gibt es keine Wortmeldungen. Wir kommen damit direkt zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf: Ziffer 1! Bitte Ihr Handzeichen! – Mehrheit. Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer ist für die Annahme der Entschließung in der soeben festgelegten Fassung? – Das ist die deutliche Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 35. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 89: TOP 89 Entschließung des Bundesrates – Europäische Datensouveränität schützen – Antrag des Landes 1 Anlage 11 Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 340/21) Es gibt eine Wortmeldung: Frau Staatsministerin Puttrich für das Land Hessen. Sie haben das Wort, bitte sehr. Lucia Puttrich (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hessen bringt heute einen Entschließungsantrag zur europäischen Datensouveränität ein, der grundlegende Fragen unserer vernetzten und globalisierten Welt anspricht: Wie können wir angesichts der Marktmacht einzelner Technologieunternehmen nicht nur fairen Wettbewerb erhalten, sondern auch die Hoheit über unsere persönlichen Daten schützen? Daten sind das Gold des Digital- und Informationszeitalters. Mit Daten werden Geschäfte gemacht. Mit Daten werden auch Reichtümer erworben. Wie damals in den Zeiten des echten Goldrausches gibt es auch heute einen Wettlauf um das begehrte Gut. Die Macht der Internetkonzerne lässt sich nicht mehr nur in ökonomischer Größe oder Umsatz messen, sondern auch in der Herrschaft über Daten und Algorithmen. Daten sind aber kein x-beliebiges Gut. Sie enthalten immer auch sensible Informationen über Menschen. Wenn es um Daten geht, geht es also immer auch um den persönlichen Schutzbereich der Bürgerinnen und Bürger. Dieser Schutzbereich ist dann in Gefahr, wenn Daten aus unterschiedlichen Lebensbereichen zusammengefasst und zu Persönlichkeits-, Bewegungs- oder Präferenzprofilen aufbereitet werden. Gerade Unternehmen mit großer Marktmacht, die unterschiedliche Dienste gleichzeitig anbieten – also zum Beispiel Suchmaschinen und soziale Netzwerke –, haben dazu die Möglichkeit. Um die angenehmen Seiten der Digitalisierung bequem nutzen zu können, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher immer häufiger einwilligen, dass ihre persönlichen Daten gespeichert und weitergenutzt werden. Wir können an uns selbst erfahren, dass wir manchmal „leicht klicken“. Die Eintrittsschwelle zur digitalen Welt ist oft ein Tausch von persönlichen Daten gegen den Zugang zu einer Dienstleistung. Aber das ist ein hoher Preis. Sehr geehrte Damen und Herren, schon seit einiger Zeit wird die Diskussion darüber geführt, wie ein wirkungsvoller Rechtsrahmen für dieses Phänomen geschaffen werden kann. Für Hessen steht fest, dass entsprechende Regelungen vor allem europäische Regelungen sein müssen. Die ersten Schritte sind bereits gemacht: Die EU hat sich dieser Problematik mit der Datenschutz- Grundverordnung angenommen, und mittlerweile liegen auch der Digital Markets Act und der Digital Services Act auf dem Tisch. Die Corona-Pandemie hat den Boom der Digitaltechnologien noch einmal verstärkt. Viele Konzerne aus diesem Geschäftsfeld sind noch finanzkräftiger und noch einflussreicher geworden. Das eröffnet ihnen die Möglichkeit, in immer neue Bereiche zu expandieren. Das ist erst mal noch nichts Schlechtes; doch das bereits erlangte Wissen über die potenziellen Kunden – nämlich uns alle – verleiht diesen Unternehmen einen enormen Wettbewerbsvorteil. Zu diesen neuen Bereichen gehört auch der Gesundheitssektor. Denken Sie beispielsweise an den Kauf des Fitness-Trackers „Fitbit“ durch Google. Auch hier besteht die Gefahr, dass diese Marktführer ihr Datengold in andere Geschäftsfelder einsetzen, um sich Vorteile zu verschaffen. Wenn Gesundheitsdaten mit Anfragen auf Suchmaschinen oder Konsumpräferenzen verknüpft werden, ist das aber besonders heikel. Es könnten individualisierte Gesundheitsprofile erstellt und geschäftsmäßig genutzt werden. Das wäre ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Stellen Sie sich vor, Versicherer oder Kreditgeber könnten auf die Daten zugreifen und auf dieser Basis die Entscheidung darüber treffen, ob jemand einen Kredit bekommt oder wie hoch der individuelle Versicherungsbeitrag ist! Die Bundesregierung muss die Gesundheitsdaten der Menschen konsequent schützen. Das bedeutet nicht, Gesundheitsdaten vollständig von Internetdienstleistungen abzukoppeln. Daten zur Gesundheit von Personen sollen natürlich für Gesundheitsdienste genutzt werden können, etwa bei der elektronischen Patientenakte oder dem europäischen Impfpass. Das macht Sinn, und das hilft. Aber Gesundheitsdaten mit anderen personenbezogenen Daten zu verknüpfen und für kommerzielle Angebote zu nutzen, das wiederum ist höchst problematisch. Denn es besteht die Gefahr, dass große Technologieunternehmen unsere Gesellschaft in gesundheitlich wertvolle und weniger wertvolle Menschen einteilen. Dies wäre eine Kommerzialisierung der menschlichen Würde, und das will Hessen nicht. Sehr geehrte Damen und Herren, wir brauchen Regelungen zum Schutz des Verbrauchers, seiner Daten und seiner Privatsphäre. Lassen Sie uns also Schrittmacher für die Weiterentwicklung der informationellen Selbstbestimmung im digitalen Zeitalter sein und diesen wichtigen Rahmen setzen! – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Ich danke Ihnen, Frau Staatsministerin Puttrich. Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union – federführend – sowie dem Gesundheitsausschuss, dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten, dem Ausschuss für Kulturfragen, dem Rechtsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Ich beende damit den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 93: TOP 93 Entschließung des Bundesrates zur Einführung von Obergrenzen für Tiere in Tierhaltungsanlagen – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 386/21) Es gibt eine Wortmeldung: Herr Minister Dr. Backhaus für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Bitte sehr. Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in Deutschland im Durchschnitt pro Jahr 5.000 Brände in landwirtschaftlichen Betrieben. Welches Schicksal das für die Landwirtschaftsbetriebe, für die Landwirte auf der einen Seite, für den Tierschutz, das Tierwohl auf der anderen Seite bedeutet, muss ich an dieser Stelle nicht erläutern. Bei diesen 5.000 Bränden in der Landwirtschaft verenden jedes Jahr mehrere Hunderttausend Tiere. Ich sage ausdrücklich: Es ist ein Segen, dass wir in diesem Hohen Hause gemeinsam dafür gekämpft haben, den Tierschutz in das Grundgesetz aufzunehmen und dadurch deutlich mehr Tierschutz für die Zukunft zu gewährleisten. Jeder Brand ist eine Tragödie. Jeder Brand ist einer zu viel. Wir haben heute gerade in den neuen Bundesländern größere Tierhaltungsanlagen – sie werden in der Regel „Massentierhaltungsanlagen“ bezeichnet; was man darunter versteht, ist wissenschaftlich fundiert bisher nicht festgelegt –, die nicht in das Leitbild der Zukunft einer umweltverträglichen, flächengebundenen Landwirtschaft passen. Und die allgemeine Gesellschaft fordert seit langem, dass wir eine andere Landwirtschaft voranbringen. Deswegen bringen wir heute unseren Antrag ein. Wir in Mecklenburg-Vorpommern sind leidgeprüft, weil wir eine Großanlage mit 50.000 Tieren verloren haben. Ich selber habe mir die Anlage angesehen. Sie können sich vorstellen: Diese Bilder wird man in seinem Leben nie wieder los, sowohl was die Tiere als auch was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anbetrifft. Ich kämpfe seit vielen, vielen Jahren für eine flächengebundene Landwirtschaft. Die Zeit ist reif, das endlich umzusetzen. Eine Obergrenze von 2 GV pro Hektar ist aus meiner Sicht angebracht. Das ist wissenschaftlich belegt und unterlegt. Es hat dazu in diesem Hohen Hause und im Deutschen Bundestag immer wieder Diskussionen und Auseinandersetzungen gegeben. Aber vor dem Hintergrund dessen, was ich gesagt habe, und der zusätzlichen Verluste durch Seuchenzüge, die wir in diesem Jahr leider auch zu ertragen hatten – alle Bundesländer außer zwei waren von der Vogelgrippe betroffen –, ist etwas anderes nicht mehr zu akzeptieren. Ich halte es für an der Zeit, nicht nur über Größenordnungen von Tierhaltungsanlagen intensiv zu reden, sondern auch zu handeln. Es ist vollkommen klar: Das Grundgesetz ist die Grundlage. Das Tierschutzgesetz ist die nächste Grundlage. Auch mit Blick auf das Bundesbaugesetzbuch sowie die Landesbauordnungen und die Musterbauordnung muss über die Bauministerien endlich gehandelt werden. Insofern bitte ich darum, den Antrag in die Ausschüsse zu überweisen. Abschließend: Die Beschränkung der Größe von Tierhaltungsanlagen ist aus Seuchengründen, aber auch aus brandschutztechnischen Gründen zu überprüfen, um für die Zukunft eine umweltverträgliche, nachhaltige und von der allgemeinen Gesellschaft akzeptierte Tierhaltung in Deutschland weiterzuführen. Zum Zweiten ist eine regional flächenbezogene und ökologisch vertretbare Begrenzung des Viehbesatzes für Nutztiere auf den Weg zu bringen. Ich wünsche mir sehr, dass wir das zügig abarbeiten und dadurch einen wertvollen Beitrag für die Landwirtschaft, für die Verbraucherinnen und Verbraucher, letzten Endes aber auch für die Nutztiere zu leisten. – Herzlichen Dank. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Minister Dr. Backhaus! Ich weise die Vorlage dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz – federführend – und dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – mitberatend – zu. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Punkt 36: TOP 36 Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Drucksache 239/21) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2 wird getrennt nach Buchstaben abgestimmt. Ich bitte um Ihr Handzeichen für: Buchstabe a! – Minderheit. Buchstabe b! – Minderheit. Buchstabe c! – Minderheit. Buchstabe d! – Minderheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 12! – Minderheit. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 14! – Minderheit. Ziffer 15! – Minderheit. Ziffer 16! – Minderheit. Ziffer 17! – Minderheit. Ziffer 18! – Minderheit. Ziffer 19! – Minderheit. Ziffer 20! – Minderheit. Ziffer 21! – Minderheit. Ziffer 22! – Minderheit. Ziffer 23! – Minderheit. Ziffer 24! – Minderheit. Ziffer 25! – Minderheit. Ziffer 26! – Minderheit. Ziffer 27! – Minderheit. Ziffer 28! – Minderheit. Ziffer 29! – Minderheit. Ziffer 30! – Minderheit. Ziffer 31! – Minderheit. Ziffer 32! – Minderheit. Ziffer 33! – Minderheit. Ziffer 34! – Minderheit. Ziffer 35! – Deutliche Minderheit. Ziffer 36! – Minderheit. Dann frage ich, wer dafür ist, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. – Das ist erfreulicherweise die Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Ich danke Ihnen für Ihre Geduld. Wir schließen Punkt 36 und kommen zu Punkt 37: TOP 37 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Drucksache 240/21) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 4! – Minderheit. Nun bitte das Handzeichen zu allen noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Punkt 38: TOP 38 Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) (Drucksache 271/21) Uns liegen zwei Wortmeldungen vor. Es beginnt Herr Minister Laumann für das Land Nordrhein-Westfalen. Bitte, Herr Minister Laumann. Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin fest davon überzeugt, dass wir mehr Mitbestimmung brauchen, nicht weniger. Deswegen freue ich mich darüber, dass wir heute den vorliegenden Gesetzentwurf beraten können. Als ehemaliger Betriebsrat ist mir das Betriebsverfassungsgesetz als Handwerkszeug für die Arbeit von Betriebsräten gut bekannt. Es ist an der Zeit, dieses Gesetz zukunftsfester zu gestalten. Betriebsräte setzen sich für gute Arbeit in der betrieblichen Praxis ein. Betriebsräte sind immer daran interessiert, dass sich die Standorte weiterentwickeln, dass Arbeitsplätze gesichert werden, dass eine möglichst große Zahl von Ausbildungsplätzen entsteht, dass sich in der Betriebsgemeinschaft Menschen aus unterschiedlichen Kulturen und mit unterschiedlichen Talenten zum Wohl des Unternehmens entfalten können. Sie sind auch dafür da, zum Beispiel die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, aber auch den demografischen Wandel innerhalb der Betriebsgemeinschaft mitzugestalten. Sie vertreten die Belegschaftsinteressen gegenüber dem Management oder den Inhabern. Das geschieht in Nordrhein-Westfalen wie in ganz Deutschland Gott sei Dank in vielen Fällen auf Augenhöhe. Aber es ist nicht immer so. Ich bin in meinem Leben lange Betriebsrat gewesen. Ich war Kommunalpolitiker, Mitglied des Deutschen Bundestages und in der Landespolitik – ich kann nun wirklich Vergleiche anstellen. Ich bin fest davon überzeugt, dass Demokratie im Betrieb nah am Alltag der Menschen ist. Deswegen hat die betriebliche Mitbestimmung hohe Akzeptanz. Wir haben in diesem Land bei Personalrats- oder Betriebsratswahlen eine Wahlbeteiligung von über 70 Prozent. Das zeigt sehr deutlich, dass die Menschen die Arbeit der Personal- oder Betriebsräte schätzen. Studien belegen, dass Betriebsräte die Weiterentwicklung von Unternehmen nicht stören. Vielmehr sind mitbestimmte Unternehmen oft stabiler und erfolgreicher. Schwächephasen, die es im wirtschaftlichen Leben immer wieder gibt, werden dort, wo die Mitbestimmung funktioniert, wesentlich besser überwunden, denn alle ziehen an einem Strang. Die Studienlage ist klar: Die Rolle der Betriebsräte in den Unternehmen bei der Bewältigung von Wirtschaftskrisen und aktuell der Pandemie hat hohes Ansehen. Deswegen ist es richtig, das Betriebsrätestärkungsgesetz gerade jetzt zu beraten. Trotz all dieser Lobeshymnen – nicht in allen Betrieben gibt es einen Betriebsrat. Die Wahrheit ist: Wenn es in einem Betrieb länger keinen Betriebsrat gibt oder noch nie einen gegeben hat, gehört für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich auf den Weg machen, einen Betriebsrat zu gründen, oft ein bisschen Mut dazu. Das wird nicht immer von allen Seiten gleich positiv gesehen. Das liegt vielleicht auch daran, dass das Management in einer Firma, in der es noch nie Betriebsräte gegeben hat, keine Erfahrung damit hat und es viele Vorurteile gibt. Deswegen ist für Betriebsratsgründungen oft Mut notwendig. Wer mit offenen Augen durch die Arbeitswelt geht, weiß, dass sich hier und da Unternehmerinnen und Unternehmer, aber auch Manager viel einfallen lassen, um die Gründung von Betriebsräten zu verhindern. Da werden keine Personallisten zur Verfügung gestellt oder es wird versucht, diejenigen, die sich kümmern, mit Kündigung oder Ähnlichem einzuschüchtern. Studien nicht nur von der H a n s - B ö c k l e r - Stiftung belegen, dass das kein Phänomen nur in bestimmten Branchen ist, sondern das spielt sich sowohl in kleineren wie in größeren Betrieben ab, teilweise selbst in Konzernen. Manchmal ist das auch in staatlichen Betrieben nicht sehr viel besser. Deswegen ist es richtig, dass wir mit dem Betriebsrätestärkungsgesetz durch einen guten Kündigungsschutz diejenigen stärker schützen, die sich um die Gründung eines Betriebsrates kümmern, wo es noch keinen gibt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für die Einführung eines Betriebsrates engagieren, wird durch uns, den Gesetzgeber, der Rücken gestärkt. Ich finde, dies ist ein gutes Gesetz. Wir müssen sehen, dass sich die Arbeitswelt weiterentwickelt. Gott sei Dank ist nichts statisch. Es ist immer wieder die Frage: Müssen die Beteiligungsrechte der Betriebs- oder Personalräte durch das Betriebsverfassungsgesetz ausgeweitet, gestärkt werden? Es ist klar, dass dies in vielen Bereichen geschehen muss. Dazu wird in dem Gesetzentwurf ebenfalls ein vernünftiger Schritt in die richtige Richtung unternommen. Zum Beispiel bei der Einführung Künstlicher Intelligenz: Es ist wichtig, dass sich auch Betriebsräte mit diesem Thema beschäftigen. Wenn Künstliche Intelligenz in einem Unternehmen eingeführt wird, wenn Entscheidungen, die bisher von Menschen getroffen wurden, über Künstliche Intelligenz getroffen werden, ist das eine große Herausforderung für Betriebsratsarbeit. Deswegen wird in dem Gesetz für die Betriebsräte das Heranziehen von Sachverständigen wesentlich erleichtert. Wir alle haben in den letzten Monaten erlebt, wie sich die Arbeitswelt durch die Pandemie verändert hat. Wir hatten sicherlich auch an unseren Arbeitsplätzen einen großen Schub der Digitalisierung. Vieles, was wir uns vorher gar nicht vorstellen konnten, findet heute über Videokonferenzen statt. Viele – ich will mich da gerne einschließen – haben nicht geglaubt, dass in einem Ministerium zum Beispiel Heimarbeit in einem Umfang möglich ist, wie es mittlerweile der Fall ist. Eigentlich mit ganz zufriedenstellenden Ergebnissen. Und auch wenn wir alle uns darauf freuen, weniger Videokonferenzen zu haben und uns wieder öfter zu sehen, bin ich mir sicher, dass ein Teil davon bleiben wird, und das ist auch gut so. Entstanden sind neue Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der öffentliche Verkehr wurde entlastet. Aber natürlich muss Heimarbeit auch von Betriebsrätinnen und Betriebsräten, Personalrätinnen und Personalräten mitgestaltet werden können. Deswegen ist es richtig, dass das Gesetz, dessen Entwurf wir heute beraten, den Betriebsräten auch in diesem Bereich mehr Möglichkeiten der Einflussnahme gibt, als das vorher der Fall war. Mir ist auch wichtig, dass Heimarbeit, vor allem wenn die Pandemie überwunden ist, immer eine Frage der Freiwilligkeit bleiben sollte. Meine sehr verehrten Damen und Herren, man kann schon sagen, dass die Betriebsräte Demokratie mitgestalten, in der Arbeitswelt Demokratieerfahrungen sammeln. Aber vor allem glaube ich, dass die betriebliche Sozialpartnerschaft zum Modell der deutschen sozialen Marktwirtschaft gehört. Zur Marktwirtschaft gehört die soziale Partnerschaft ohne Frage. Mit ihr sind wir sehr gut gefahren: Wir haben durch Mitbestimmung von Personalräten und Betriebsräten wesentliche Gegensätze von Arbeit und Kapital überwunden. Ich glaube, dass unser Wirtschaftswunder in den letzten 75 Jahren erheblich mit der Erfindung der sozialen Partnerschaft zu tun hat. Sie hat einen wesentlichen Beitrag zur Humanisierung der Arbeitswelt geleistet, aber auch dazu, dass die Menschen auf der Arbeit ihre Fähigkeiten zum Wohle der Unternehmen und des gesamten Wirtschaftens in der Bundesrepublik Deutschland entfalten können. Es ist gut, dass dieses Gesetz im Deutschen Bundestag eine Mehrheit findet. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen unterstützt es in der Länderkammer auf jeden Fall. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Minister Laumann! Das Wort hat Herr Staatsminister Dulig für den Freistaat Sachsen. Bitte sehr. Martin Dulig (Sachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vorlage der Bundesregierung zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz habe ich ungeduldig erwartet, denn damit geht der Gesetzgeber endlich dringende Probleme unserer betrieblichen Mitbestimmung an und modernisiert das Betriebsverfassungsgesetz. Das Gesetz soll die Gründung von Betriebsräten erleichtern und die betriebliche Mitbestimmung vor dem Hintergrund des digitalen Wandels in der Arbeitswelt weiterentwickeln. Demokratie im Unternehmen hat unser Land wirtschaftlich mit starkgemacht. Wo es Betriebsräte gibt und die Beschäftigten mitbestimmen, sind die Arbeitsbedingungen und damit auch die Arbeitszufriedenheit und die Arbeitsmotivation besser. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt seit fast 70 Jahren die Zusammenarbeit von Arbeitgeberin, Arbeitgeber und Betriebsrat. Doch auch heute steht die betriebliche Mitbestimmung vor Herausforderungen: Immer noch haben zu wenige Betriebe einen Betriebsrat, gerade in Ostdeutschland. Nur 36 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden im Osten von Betriebsräten vertreten, in Westdeutschland dagegen mehr als 40 Prozent. Wer einen Betriebsrat gründen will, gerät nicht selten in Konflikt mit dem Arbeitgeber. Wir wissen aus Studien, dass jede sechste Betriebsratswahl in Betrieben, die noch keinen Betriebsrat hatten, mit illegalen Mitteln behindert wird. In Sachsen ist es sogar jede dritte. Kein Wunder, dass Beschäftigte gerade in kleineren Betrieben bislang oft vor der Gründung einer Arbeitnehmervertretung zurückschrecken, einfach aus Angst vor Ärger mit dem Arbeitgeber oder gar einer Kündigung; Kollege Laumann ist darauf sehr freundlich eingegangen. Aber das ist keine Petitesse, das ist ein veritabler Skandal, der tief in die Grundrechte der Betroffenen eingreift. Zudem schwächt dieser systematische Angriff auf die Mitbestimmung unseren Wirtschaftsstandort. Wie wichtig Betriebsräte sind, sehen wir gerade jetzt, wo ein vertrauensvoller Umgang zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgebern vorteilhaft für beide Seiten ist, um die Belastungen durch die Corona- Pandemie gemeinsam zu tragen. Die betriebliche Mitbestimmung ist auch ein essenzielles Instrument, um die bevorstehenden Transformationsprozesse – insbesondere im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel – möglichst reibungsfrei zu bewältigen. Gerade im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz regen sich bei vielen Beschäftigen Ängste um die Zukunft des eigenen Arbeitsplatzes. Das kann den Blick auf die Potenziale dieser nächsten Stufe der Digitalisierung verbauen. Diesen Herausforderungen soll mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz begegnet werden. Das Gesetz stärkt den Betriebsräten den Rücken. Es senkt die Hürden für die Gründung und die Wahl von Betriebsräten. Gleichzeitig schützt das Gesetz diejenigen, die einen Betriebsrat gründen wollen. Aus Sicht eines ostdeutschen Arbeitsministers erwarte ich mir dadurch auch Rückenwind für eine neue Bürgerbewegung, die sich gerade in den ostdeutschen Ländern formiert: eine neue Arbeiterinnen- und Arbeiterbewegung. Denn die Zeiten der Zurückhaltung in den Betrieben im Schatten von Massenarbeitslosigkeit sind vorbei. Beschäftigte fordern die ihnen zustehenden Rechte selbstbewusst ein. Gemeinsam mit ihren Gewerkschaften kämpfen sie um die Verbesserung und Angleichung ihrer Arbeitsbedingungen, um höhere Löhne, Mitgestaltung und Respekt. Sie gründen Betriebsräte und gestalten mit. Es geht dabei um eine Selbstermächtigung der Beschäftigten. Auch dazu leistet dieses Gesetz einen Beitrag. Folgende Punkte möchte ich besonders hervorheben: Das vereinfachte Wahlverfahren sowohl für die Wahl des Betriebsrates als auch für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung wird ausgeweitet. Die Schwellen zur Aufstellung eines Wahlvorschlages werden gesenkt. Mit der Streichung der Altersgrenze für die Jugend- und Auszubildendenvertretung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Auszubildende heute häufig älter als 25 sind, wenn sie eine Ausbildung beginnen. Initiatoren von Betriebsratswahlen sollen vor ordentlichen verhaltens- und personenbedingten Kündigungen geschützt sein, wenn sie eine beglaubigte Erklärung abgeben, dass sie einen Betriebsrat gründen wollen und mit Vorbereitungen zur Gründung eines Betriebsrates beginnen. Das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte bei der Berufsbildung wird gestärkt und die Einschaltung der Einigungsstelle zur Vermittlung ermöglicht. Auch bei der Einführung und Anwendung Künstlicher Intelligenz wird die Gestaltungsmöglichkeit der Betriebsräte gestärkt und gesichert. Das im Gesetz verankerte Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit sowie die Möglichkeit der Durchführung von Betriebsratssitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz sind längst überfällige Maßnahmen. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hält uns dies vor Augen. An der einen oder anderen Stelle hätte ich mir noch ein wenig mehr Schwung vorstellen können, zum Beispiel ein digitales Zutrittsrecht für Gewerkschaften. Insgesamt geht das Betriebsrätemodernisierungsgesetz einen guten Schritt in die richtige Richtung. Das Gesetz wird einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung leisten. Von dem Gesetz erhoffe ich mir vor allem einen Impuls für Betriebsratsgründungen in kleineren Unternehmen und eine allgemeine Verbesserung der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte, damit sie ihre Aufgaben auch bei der Arbeit von morgen im Interesse ihrer Beschäftigten besser wahrnehmen können. – Vielen Dank. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Staatsminister Dulig! Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Für Ziffer 1 ist getrennte Abstimmung vorgesehen. Ich rufe auf: Buchstabe c! – Minderheit. Buchstabe b Satz 2! – Minderheit. Bitte Ihr Handzeichen für den Rest der Ziffer 1! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen zu allen noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich schließe TOP 38. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 39: TOP 39 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes –Tierschutzkontrollen an Tierkörpern (Drucksache 241/21) Es gibt eine Wortmeldung: Herr Minister Dr. Backhaus für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Bitte sehr. Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich will mich kurzfassen. Aus unserer Sicht geht ein langersehnter Wunsch in Erfüllung, nämlich noch mehr für den Tierschutz zu tun. Wenn Sie meinem Vortrag vorhin gelauscht haben, will ich an dieser Stelle nur sagen: Wir wissen heute aus Studien, dass uns Tiere, die in sogenannten Tierkörperbeseitigungseinrichtungen in die Verwertung gehen, zum Teil sehr deutliche Rückschlüsse auf die Verhaltensweise des Tierhalters und den Zustand der Tierhaltung geben. Ich fordere seit vielen, vielen Jahren immer wieder, dass wir in Einrichtungen zur Verwertung von Tierkörpern solche Analysen vornehmen können, weil wir damit deutliche Rückschlüsse auf die Verhaltensweisen in den tierhaltenden Unternehmen bekommen. Endlich ist es soweit. Ich will dem Bundesministerium für Landwirtschaft ausdrücklich dafür danken, dass wir diesen Prozess jetzt zu Ende bringen. Ich hätte mir im Übrigen gewünscht, dass neben den größeren Tierarten Rind, Schwein, Ziege und Schaf das Geflügel miteinbezogen wird. Geflügel einzubeziehen haben wir noch nicht geschafft. Das wird der nächste Schritt sein. Aber wir sind auf einem vernünftigen Weg, und daher ist heute ein guter Tag für den Tierschutz und für das Tierwohl in Deutschland. – Herzlichen Dank. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr Minister Backhaus! Wir kommen zur Abstimmung und beginnen mit den Ausschussempfehlungen, zu denen Einzelabstimmung gewünscht worden ist. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen zu: Ziffer 1! – Deutliche Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Nun bitte ich um Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf entsprechend Stellung genommen. Ich darf mich bei Ihnen bedanken und den Tagesordnungspunkt beenden. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 40 a): TOP 40a) Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 27. Januar 2021 zur Änderung des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (Drucksache 220/21) TOP 40b) Es gibt eine Wortmeldung von Frau Staatsministerin Puttrich für das Land Hessen. Bitte sehr, Sie haben das Wort. Lucia Puttrich (Hessen): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Der 2012 geschaffene Europäische Stabilitätsmechanismus – ESM – ist ein Kind der Krise. Er war immer Sicherheitsnetz und Reformtreiber zugleich. Mit dieser Kombination hat er maßgeblich zur Überwindung der europäischen Finanz- und Staatsschuldenkrise beigetragen. Damit er seine Fähigkeit zur Krisenbewältigung behält, handeln wir heute. Wenn die Covid-19-Pandemie abklingt, muss die wirtschaftliche Erholung das zentrale Thema sein. Ein Baustein dabei ist der ESM. So können die Staaten der Eurozone beim ESM über Kredite bis zu 2 Prozent ihrer Wirtschaftsleistung verfügen, um damit Mehrkosten in den Gesundheitssystemen zu finanzieren. Zur Reform des ESM gehört auch das sogenannte Auffangnetz. Seit der Bankenkrise ist die Absicherung des Finanzsektors bei Zahlungsausfällen großer Institute ein wichtiges europäisches Thema, das auch die Öffentlichkeit beschäftigt. Für den Fall, dass Banken abgewickelt werden müssen, steht mittlerweile der Europäische Abwicklungsmechanismus – SRM – zur Verfügung, der durch eine Abgabe der Banken finanziert wird. Dass Banken ihre Risiken ohne den Einsatz von Steuermitteln absichern sollen, ist nur konsequent. Allerdings besteht die Gefahr, dass die Mittelausstattung des SRM unter Umständen für Bankenabwicklungen nicht ausreichend sein kann. Um dann etwaige gesamtwirtschaftliche Verwerfungen zu verhindern, soll der ESM dem Bankenabwicklungsfonds SRM-Kredite gewähren können. Natürlich müssen auch die Banken Teil einer gerechten europäischen Lastenverteilung sein. Es muss sichergestellt werden, dass Kredite des ESM an den SRM auch tatsächlich durch den Bankense

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