Protokoll der 1004. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1004. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1004
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1004. Sitzung
Berlin, Freitag, den 7. Mai 2021
I n h a l t :
Begrüßung des Vorsitzenden der Deutsch-
Französischen Freundschaftsgruppe des
französischen Senats, Senator Ronan Le Gleut . . . 173
Zur Änderung GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173
1. Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung
Gleichstellung (Drucksache 280/21) . . . . . . 175
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175
2. Gesetz zur Stärkung von Kindern und
Jugendlichen (Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz – KJSG) (Drucksache 319/21, zu
Drucksache 319/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175
Dr. Joachim Stamp (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . 175
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 205*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a
Absatz 4 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
3. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2019/2034 über die Beaufsichtigung von
Wertpapierinstituten (Drucksache 281/21) 176
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206*
4. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2019/2162 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 27. November 2019 über die
Emission gedeckter Schuldverschreibungen
und die öffentliche Aufsicht über gedeckte
Schuldverschreibungen (CBD-
Umsetzungsgesetz) (Drucksache 282/21) . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206*
5. Gesetz zur Änderung des
Grunderwerbsteuergesetzes (Drucksache 320/21) . . . . . . 176
Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Susanne Hoffmann (Brandenburg) . . . 209*
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 210*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177
6. Gesetz zur Verlängerung des erhöhten
Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt
(Drucksache 321/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 177
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177
7. Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags
zum Bundeshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
(Drucksache 322/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206*
8. Gesetz zur Änderung des
Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes und
weiterer Gesetze (Drucksache 283/21) . . . . . . . . 176
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206*
9. Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds
von Beamtinnen und Beamten sowie zur
Änderung weiterer dienstrechtlicher
Vorschriften (Drucksache 323/21) . . . . . . . . . . 177
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 74
Absatz 2, Artikel 91c Absatz 5 GG . . . . . 178
10. Zweites Gesetz zur Erhöhung der
Sicherheit informationstechnischer Systeme
(Drucksache 324/21, zu Drucksache 324/21) 178
Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern, für Bau
und Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . 210*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178
11. Gesetz zum Schutz von Kindern mit
Varianten der Geschlechtsentwicklung
(Drucksache 284/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178
12. Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter
Gewalt gegen Kinder (Drucksache 285/21) 176
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206*
13. Gesetz zur Änderung des
Versorgungsausgleichsrechts (Drucksache 286/21) . . . . . . . 176
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206*
14. a) Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro-
und Elektronikgerätegesetzes
(Drucksache 287/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
b) Verordnung über Anforderungen an die
Behandlung von Elektro- und Elektronik-
Altgeräten (Elektro- und Elektronik-
Altgeräte Behandlungsverordnung –
EAG-BehandV) (Drucksache 214/21) . . . 179
Beschluss zu a): Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 206*
Beschluss zu b): Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme
einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . 179
15. Erstes Gesetz zur Änderung des
Strahlenschutzgesetzes (Drucksache 288/21, zu
Drucksache 288/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87c
GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206*
16. Fünftes Gesetz zur Änderung des
Seearbeitsgesetzes (Drucksache 289/21) . . . . . 176
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206*
17. Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des
Deutsche Bahn Gründungsgesetzes über die
Fortführung der Pflichtversicherungen in der
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See – Renten-
Zusatzversicherung – (Drucksache 290/21) . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 143a
Absatz 1 Satz 1 und 2 i.V.m. Artikel 87e
Absatz 5 Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 206*
18. Gesetz über den wasserwirtschaftlichen
Ausbau an Bundeswasserstraßen zur
Erreichung der Bewirtschaftungsziele der
Wasserrahmenrichtlinie (Drucksache 291/21) . . . . 176
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87
Absatz 3 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 206*
19. Gesetz zur Änderung der Vorschriften des
Deutsche Bahn Gründungsgesetzes über die
Personalkostenerstattung für zugewiesene
Beamtinnen und Beamten (Drucksache
292/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 143a
Absatz 1 Satz 1 und 2 i.V.m. Artikel 87e
Absatz 5 Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 206*
20. Neuntes Gesetz zur Änderung des
Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung
weiterer Vorschriften (Drucksache 293/21) . . . . 176
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a
Absatz 4 i.V.m. Artikel 87e Absatz 5
Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206*
21. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2018/1972 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 11. Dezember 2018 über den
europäischen Kodex für die elektronische
Kommunikation (Neufassung) und zur
Modernisierung des Telekommunikationsrechts
(Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) (Drucksache 325/21, zu Drucksache
325/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179
Dr. Bernd Althusmann (Niedersachsen) 179
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 180
Ina Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen) 181
Elisabeth Winkelmeier-Becker, Parl.
Staatssekretärin beim Bundesminister
für Wirtschaft und Energie . . . . . . 182, 212*
Susanne Hoffmann (Brandenburg) . . . 211*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87f
Absatz 1 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183
22. Gesetz zur Änderung des
Außenwirtschaftsgesetzes und des Gesetzes über die
Kontrolle von Kriegswaffen (Drucksache
326/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206*
23. Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 169 der
Internationalen Arbeitsorganisation vom
27. Juni 1989 über eingeborene und in
Stämmen lebende Völker in unabhängigen
Ländern (Drucksache 294/21) . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206*
24. Gesetz zu dem Protokoll vom 1. Oktober
2020 zur Änderung des Abkommens vom
22. November 1995 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich
Dänemark zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen
und Vermögen sowie bei Nachlass-,
Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur
Beistandsleistung in Steuersachen
(Deutschdänisches Steuerabkommen) (Drucksache
295/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206*
25. Gesetz zu dem Übereinkommen des
Europarats vom 3. Juli 2016 über einen
ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und
Dienstleistungen bei Fußballspielen und
anderen Sportveranstaltungen (Drucksache
296/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 59
Absatz 2 Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 206*
26. Gesetz zu der Vereinbarung vom 17.
Dezember 2020 zur Änderung der am 25. November
1986 unterzeichneten Vereinbarung über die
Bereitstellung und den Betrieb von
Flugsicherungseinrichtungen und -diensten durch
EUROCONTROL in der
Bezirkskontrollzentrale Maastricht (Maastricht Vereinbarung)
(Drucksache 297/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206*
27. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Tarifvertragsgesetzes – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag der Länder Bremen,
Berlin, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 317/21) . . . . . . . . . . . . . 184
Kristina Vogt (Bremen) . . . . . . . . . . 184
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185
28. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
(Einführung einer Weidetierprämie) – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes
Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR
– (Drucksache 316/21) . . . . . . . . . . . . . . . . 185
Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 213*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186
29. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Gerichtsvollzieherkostengesetzes – Antrag
der Länder Nordrhein-Westfalen und
Saarland – (Drucksache 218/21) . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister
Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen)
zum Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207*
30. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten –
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen,
Hamburg – (Drucksache 219/21) . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister
Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen)
zum Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207*
31. Entschließung des Bundesrates zur
Vermeidung einer Umsatzsteuerbelastung von
Zuwendungen der öffentlichen Hand zur
Projektförderung – Antrag der Länder
Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-
Westfalen – (Drucksache 212/21) . . . . . . . . 176
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 207*
32. Entschließung des Bundesrates zur
Weiterentwicklung der Pflegeversicherung –
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern –
(Drucksache 210/21)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173
33. Entschließung des Bundesrates –
Neuregelung der ärztlichen Ausbildung
praxistauglich voranbringen – Antrag der Länder
Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg,
Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen und
Niedersachsen, Saarland gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 318/21) . . . . . 186
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . 186
Karin Prien (Schleswig-Holstein) . . . . 187
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 213*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 188
34. Entschließung des Bundesrates – Reform des
Abstammungsrechts: Alle Familien stärken
– Gleichstellung voranbringen – Antrag der
Länder Berlin und Hamburg, Thüringen –
(Drucksache 223/21)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173
35. Entschließung des Bundesrates zum weiteren
Ausbau von Photovoltaik und der
Mehrfachnutzung von Flächen (Solarcarports) –
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz –
(Drucksache 194/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188
Beschluss: Annahme der Entschließung in
der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . . 188
36. Entwurf eines Gesetzes über die
unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 239/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 190
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 191
37. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen
Parlaments und des Rates über die
Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und
Dienstleistungen und zur Änderung des
Jugendarbeitsschutzgesetzes – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 240/21) . 191
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191
38. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der
Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit
in einer digitalen Arbeitswelt
(Betriebsrätemodernisierungsgesetz) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache
271/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . 191
Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . 193
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194
39. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Tierschutzgesetzes – Tierschutzkontrollen
an Tierkörpern – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 241/21) . . . . . . . . 194
Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . 194
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195
40. a) Entwurf eines Gesetzes zu dem
Übereinkommen vom 27. Januar 2021 zur
Änderung des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur
Einrichtung des Europäischen
Stabilitätsmechanismus – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 5 GG – (Drucksache 220/21) . 195
b) Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes
(Drucksache 242/21) . . . . . . . . . . . . . . . 176
Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 195
Beschluss zu a): Stellungnahme gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 196
Beschluss zu b): Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 207*
41. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
des Tabaksteuerrechts
(Tabaksteuermodernisierungsgesetz – TabStMoG) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache
243/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 196
42. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
des Körperschaftsteuerrechts – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache
244/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196
Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 214*
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 214*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196
43. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-
Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache
245/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196
44. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes
und anderer Gesetze (Drucksache 246/21) . . 176
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207*
45. Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von
Steuervermeidung und unfairem
Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer
Gesetze – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG
– (Drucksache 272/21) . . . . . . . . . . . . . . . . 196
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197
46. Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten
Umsetzung der Reform der Grundsteuer und
Änderung weiterer steuerrechtlicher
Vorschriften (Grundsteuerreform-
Umsetzungsgesetz – GrStRefUG) – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 273/21) . 197
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197
47. Entwurf eines Gesetzes zum Erlass eines
Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung
arzneimittelrechtlicher und anderer
Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 247/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 197
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197
48. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der
Bundesbesoldung und -versorgung für
2021/2022 und zur Änderung weiterer
dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG
2021/2022) – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 248/21) . . . . . . . . 176
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207*
49. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 249/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 197
Dr. Joachim Stamp (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . 197
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198
50. Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer
„Stiftung Orte der deutschen
Demokratiegeschichte“ – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 250/21) . . . . . . . . 198
Gisela Erler (Baden-Württemberg) . . . . 198
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200
51. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – effektivere Bekämpfung
von Nachstellungen und bessere Erfassung
des Cyberstalkings – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 251/21) . . . 200
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 215*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200
52. Entwurf eines Gesetzes über weitere
Aufgaben des Deutschen Patent- und
Markenamts und zur Änderung des
Patentkostengesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4
GG – (Drucksache 252/21) . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207*
53. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Anti-Doping-Gesetzes – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 253/21) . 176
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207*
54. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der
Verordnung (EU) 2019/1111 über die
Zuständigkeit, die Anerkennung und
Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen
und in Verfahren betreffend die elterliche
Verantwortung und über internationale
Kindesentführungen sowie zur Änderung
sonstiger Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 254/21) . . . . . . . . 176
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208*
55. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Verbesserung des
strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte
Feindeslisten – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 255/21) . . . . . . . . 176
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208*
56. Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur
Änderung des Atomgesetzes (18. AtG-
ÄndG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4
GG – (Drucksache 256/21, zu Drucksache
256/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207*
57. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und
anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 257/21, zu Drucksache 257/21) 200
Gisela Erler (Baden-Württemberg) . . . . 216*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201
58. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Entsorgungsfondsgesetzes (1. Entsorg-
FondsÄndG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 258/21) . . . . . . . . 176
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207*
59. Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für
eine Verordnung (EU) .../... des Rates vom ...
zur Ausdehnung der Anwendung der
Verordnung (EU) .../... des Europäischen
Parlaments und des Rates über ein
Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch,
Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des
Euro gegen Geldfälschung für den Zeitraum
2021-2027 („Programm Pericles IV“) auf die
nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 5 GG –
(Drucksache 203/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207*
60. Entwurf eines Gesetzes zu dem
Übereinkommen vom 27. Januar 2021 zur Änderung
des Übereinkommens vom 21. Mai 2014 über
die Übertragung von Beiträgen auf den
Einheitlichen Abwicklungsfonds und über
die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 5 GG –
(Drucksache 221/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207*
61. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll
vom 12. Januar 2021 zur Änderung des am
30. März 2010 in London unterzeichneten
Abkommens zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Vereinigten
Königreich Großbritannien und Nordirland zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur
Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem
Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom
Vermögen in der durch das am 17. März 2014
in London unterzeichnete Protokoll
geänderten Fassung (Drucksache 259/21) . . . . . . . . 176
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207*
62. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll
vom 19. Januar 2021 zur Änderung des
Abkommens vom 30. März 2011 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und Irland zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur
Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem
Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom
Vermögen in der durch das Protokoll vom
3. Dezember 2014 geänderten Fassung
(Drucksache 260/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207*
63. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll
vom 19. Februar 2021 zur Änderung des
Abkommens vom 18. Februar 2011 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Zypern zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der
Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern
vom Einkommen und vom Vermögen –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 261/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207*
64. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen
vom 10. Februar 2021 zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
dem Schweizerischen Bundesrat über die
gegenseitige Feststellung der
Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen
(Drucksache 262/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207*
65. Entwurf eines Gesetzes zu dem
Zusatzprotokoll vom 20. Februar 2008 zum
Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den
Beförderungsvertrag im internationalen
Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den
elektronischen Frachtbrief (Drucksache
263/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207*
66. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Europäischen Übereinkommens vom 30.
September 1957 über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
(ADR) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4
GG – (Drucksache 264/21) . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 207*
67. Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie –
Weiterentwicklung 2021 (Drucksache 217/21) . . 176
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 208*
68. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Digitaler Kompass
2030 – der europäische Weg in die digitale
Dekade
COM(2021) 118 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 238/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 208*
69. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen
Aktionsplan zur europäischen Säule
sozialer Rechte
COM(2021) 102 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 211/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 201
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 202
70. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung
der Anwendung des Grundsatzes des
gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei
gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch
Lohntransparenz und
Durchsetzungsmechanismen
COM(2021) 93 final; Ratsdok. 6750/21
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 204/21, zu Drucksache 204/21) 202
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 202
71. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen
Union der Gleichheit: Strategie für die
Rechte von Menschen mit Behinderungen
2021-2030
COM(2021) 101 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 205/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 202
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 202
72. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur
Einführung einer Europäischen Garantie
für Kinder
COM(2021) 137 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 267/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 202
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 202
73. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Ein klimaresilientes
Europa aufbauen – die neue EU-Strategie
für die Anpassung an den Klimawandel
COM(2021) 82 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 192/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 202
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 203
74. Zweite Verordnung zur Änderung der
Betriebssicherheitsverordnung (Drucksache
202/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208*
75. Dritte Verordnung zur Änderung der CRS-
Ausdehnungsverordnung (Drucksache
225/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208*
76. Zweiunddreißigste Verordnung zur
Änderung betäubungsmittelrechtlicher
Vorschriften (Drucksache 190/21) . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208*
77. Verordnung zur Vernichtung und zum
Laborcontainment des Poliovirus Typ 3
(Poliovirus-Verordnung – PolioV) (Drucksache
226/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208*
78. Verordnung zur Zertifizierung, Zulassung
und Überwachung von Sicherheitsausrüstung
gemäß § 10a des Luftsicherheitsgesetzes
(Luftsicherheitsausrüstungsverordnung –
LuftSiAV) (Drucksache 213/21) . . . . . . . . . 176
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209*
79. Erste Verordnung zur Änderung der
Verordnung über die Lärmkartierung
(Drucksache 191/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208*
80. Verordnung über die Beschaffenheit und
Kennzeichnung von bestimmten
Einwegkunststoffprodukten
(Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung – EWK-
KennzV) (Drucksache 266/21) . . . . . . . . . . 203
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203
81. Verordnung zur Änderung
kreuzungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 215/21) . . 176
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208*
82. Vierte Verordnung zur Änderung der
Frequenzverordnung (Drucksache 222/21) 176
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208*
83. Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008
(Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2021 –
LStÄR 2021) (Drucksache 265/21) . . . . . . . 176
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 108
Absatz 7 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208*
84. Neufassung der Ersten Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum Bundes-
Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur
Reinhaltung der Luft – TA Luft) – gemäß
Artikel 84 Absatz 2 GG – (Drucksache
767/20, Drucksache 314/21)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173
85. a) Personelle Veränderung im Beirat für
Ausbildungsförderung beim
Bundesministerium für Bildung und Forschung –
gemäß § 44 BAföG i.V.m. § 3 Absatz 1
Satz 3 BeiratsV – (Drucksache 193/21)
b) Personelle Veränderung im Beirat für
Ausbildungsförderung beim
Bundesministerium für Bildung und Forschung –
gemäß § 44 BAföG i.V.m. § 3 Absatz 1
Satz 3 BeiratsV – (Drucksache 332/21) . . 176
Beschluss zu a): Zustimmung zu den
Empfehlungen in Drucksache 193/1/21 . . . . . . 209*
Beschluss zu b): Zustimmung zu den
Vorschlägen in Drucksache 332/21 . . . . . . . . 209*
86. Benennung eines Mitglieds der unabhängigen
Expertenkommission gemäß § 13a Absatz 6
Satz 4 Nummer 3 und 6 des
Wasserhaushaltsgesetzes – gemäß § 13a Absatz 6 Satz 4
Nummer 3 WHG – (Drucksache 115/21) . . . 176
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 115/1/21 . . . . . . . . . . . . . 209*
87. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 278/21, zu Drucksache
278/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 209*
88. Viertes Gesetz zur Änderung des
Seefischereigesetzes (Drucksache 337/21) . . . . . . . . 203
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203
89. Entschließung des Bundesrates –
Europäische Datensouveränität schützen – Antrag
des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 340/21) . . . . . . . . . . . . . 188
Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 189
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189
90. Verordnung zur Neufassung der Verordnung
über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und
Verbrennungsmotoranlagen und zur
Änderung der Verordnung über die Verbrennung
und die Mitverbrennung von Abfällen –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Baden-
Württemberg – (Drucksache 178/21) . . . . . 203
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204
91. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes über den Aufenthalt, die
Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im
Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz –
AufenthG) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG –
Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 344/21) 204
Beschluss: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204
92. Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung
der Achtzehnten Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18.
BImSchV) – gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG
– Antrag des Landes Schleswig-Holstein
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
345/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204
93. Entschließung des Bundesrates zur
Einführung von Obergrenzen für Tiere in
Tierhaltungsanlagen – Antrag des Landes
Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 386/21) . . . . . . . . . . . . . 190
Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . 190
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190
94. a) Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von
Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur
Änderung weiterer
zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung
des Infektionsschutzgesetzes (Drucksache
346/21)
b) Verordnung zur Regelung von
Erleichterungen und Ausnahmen von
Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung
von COVID-19 (COVID-19-
Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung –
SchAusnahmV) (Drucksache 347/21) . . . 173
Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) . 173
Dr. Stefanie Hubig (Rheinland-Pfalz) . 205*
Beschluss zu a): Zustimmung gemäß
Artikel 108 Absatz 5, Artikel 80 Absatz 2 GG 174
Beschluss zu b): Zustimmung gemäß § 28c
Satz 2 IfSG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204
Beschluss im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 204
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . R e i n e r H a s e l o f f ,
Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
Vizepräsident D r . D i e t m a r W o i d k e ,
Ministerpräsident des Landes Brandenburg
– zeitweise –
Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte
des Landes Niedersachsen beim Bund –
zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und
Bürgerbeteiligung
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
B e r l i n :
Michael Müller, Regierender Bürgermeister
Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Susanne Hoffmann, Ministerin der Justiz
B r e m e n :
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und
Europa
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Carsten Brosda, Senator, Präses der Behörde für
Kultur und Medien
Dr. Anjes Tjarks, Senator, Präses der Behörde für
Verkehr und Mobilitätswende
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des
Landes Hessen beim Bund
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Harry Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und
Gesundheit
Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und
Umwelt
N i e d e r s a c h s e n :
Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Armin Laschet, Ministerpräsident
Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes-
und Europaangelegenheiten sowie Internationales
im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit
und Soziales
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung
R h e i n l a n d - P f a l z :
Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung
S a a r l a n d :
Tobias Hans, Ministerpräsident
Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr
Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei
und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt,
Landwirtschaft und Energie
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Inneres,
ländliche Räume und Integration
Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Karin Prien, Ministerin für Bildung, Wissenschaft
und Kultur
T h ü r i n g e n :
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei, Minister für Infrastruktur
und Landwirtschaft
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der
Bundeskanzlerin
Sarah Ryglewski, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
Elisabeth Winkelmeier-Becker, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Ernährung und
Landwirtschaft
Caren Marks, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend
Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit
1004. Sitzung
Berlin, den 7. Mai 2021
Beginn: 9.31 Uhr
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Meine sehr
geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich eröffne die 1004. Sitzung des Bundesrates.
Zunächst möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf unsere
Ehrentribüne lenken. Dort hat der neue Vorsitzende der
Deutsch-Französischen Freundschaftsgruppe des
französischen Senats, Herr Senator Ronan L e
G l e u t , Platz genommen. Es ist vor unserer Sitzung
bereits mit seinem Amtskollegen, dem Vorsitzenden der
Deutsch-Französischen Freundschaftsgruppe des
Bundesrates, Herrn Ministerpräsident Hans, zusammengetroffen,
um die Modalitäten der weiteren Zusammenarbeit zu
besprechen. Ich habe gerade ebenfalls mit ihm sprechen
können, war sehr angetan von den gemeinsamen
Beziehungen, die wir schon haben und die wir auch noch mal
festhalten konnten – auch mit einem Bundesland aus den
neuen Ländern.
Auf ihren normalerweise jährlich stattfindenden
Treffen widmen sich die Freundschaftsgruppen seit ihrer
Gründung 1995 aktuellen Themen mit
Deutschlandbeziehungsweise Frankreichbezug. Wir alle hoffen
natürlich sehr, dass dieser wichtige Austausch, der der
Vertiefung unserer traditionell sehr engen und
freundschaftlichen Beziehungen dient, bald wieder möglich sein wird.
Sehr geehrter Herr Senator, ich freue mich sehr, dass
Sie heute bei uns sind und heiße Sie ganz herzlich in
unserem Plenarsaal willkommen!
(Beifall)
Werte Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir
abschließend noch einen Hinweis: Wie Sie alle wissen,
haben wir in unserer Sitzung am 26. März 2021 unsere
Geschäftsordnung geändert. Die Änderung ist
zwischenzeitlich im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht
worden und in Kraft getreten. Damit haben wir unter
anderem eine grundsätzliche Redezeitbegrenzung auf
fünf Minuten vereinbart. Im Namen des Hauses wäre ich
Ihnen dankbar, wenn Sie das bei Ihren Wortmeldungen
berücksichtigen. Wenn allerdings die Welt zu retten ist,
dann, denke ich mal, sind auch ein paar Minuten mehr
drin. Aber das sage ich außerhalb des Protokolls.
Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 94 Punkten vor.
Die Punkte 32 und 34 werden abgesetzt. TOP 84 wird
abgesetzt und in der Sitzung am 28. Mai 2021 erneut auf
die Tagesordnung genommen.
Zur Reihenfolge: TOP 94 wird zu Beginn der Sitzung
aufgerufen. Nach TOP 35 werden die Punkte 89 und 93 –
in dieser Reihenfolge – beraten. Im Übrigen bleibt die
Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist diese so festgestellt.
Wir kommen zu TOP 94 a) und b):
TOP 94a)
a) Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von
Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur
Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher
Vorschriften und zur Änderung des
Infektionsschutzgesetzes (Drucksache 346/21)
TOP 94b)
b) Verordnung zur Regelung von Erleichterungen
und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur
Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
(COVID-19-Schutzmaßnahmen-
Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV) (Drucksache
347/21)
Mir liegt eine Wortmeldung von Herrn
Ministerpräsident Armin Laschet aus Nordrhein-Westfalen vor. Bitte
schön.
Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rein formal
beraten wir eine Verordnung, deren
Ermächtigungsgrundlage an das Gerichtsvollzieherschutzgesetz
angehängt ist. Tatsächlich aber verhandeln wir über eine
Grundfrage unseres gesellschaftlichen Miteinanders im
Zeichen der Pandemie. Es ist eine ernste, es ist eine
sensible Frage, und es ist eine Frage, bei der es nicht um die
grellste und lauteste Überschrift geht.
Vor der Krise war viel von gesellschaftlicher
Verrohung die Rede, von Alltagsaggression, von Egoismen,
von Polarisierung, von erschüttertem Gemeinsinn. Wir
haben in dieser größten gesundheitlichen Krise unserer
Lebenszeit aber auch ganz anderes erlebt: aufopfernden
Dienst an den Kranken und der Gemeinschaft, echten
Zusammenhalt, Solidarität und Hilfsbereitschaft in der
unmittelbaren Nachbarschaft, aber auch über die Grenzen
unseres Landes hinweg, die Sorge um die Alten und
Verletzlichen, die Hilfe für die Kranken und die
gemeinsame Trauer um die Toten. Die Querdenker sind immer
eine Minderheit geblieben. Es ist ihnen gerade nicht
gelungen, unsere Gesellschaft zu spalten. Und jetzt
befinden wir uns in einer sehr kritischen Phase der
Pandemie, einer Phase, in der dieser Zusammenhalt leicht
gefährdet werden könnte. Die Verordnung, die uns heute
zur Entscheidung vorliegt, ist richtig. Sie ist geboten. Es
gibt keinen Grund, die Einschränkung bestimmter
Freiheitsrechte bei vollständig Geimpften und Genesenen
weiter aufrechtzuerhalten. Deshalb wird Nordrhein-
Westfalen dieser Verordnung zustimmen.
Zum Zweiten rankt sich rund um die Verordnung die
Frage der Grundrechte und des Impfens. Ich denke
erstens, dass es richtig war, dass wir am Anfang eine
Brandmauer der Impfung um die Betagten und besonders
Vulnerablen gezogen haben. Manche sagen: Diese
Priorisierung war doch Bürokratie. Hätte man das nicht gleich
freigeben können? – Nein, die Entscheidung, bei den
Älteren, bei den Verletzlichen in den Pflegeheimen zu
beginnen, war richtig, und die Inzidenzen zeigen uns
jeden Tag, dass wir dadurch Tausende Leben gerettet
haben. Wir haben deshalb in den Ländern darauf
geachtet, diese Gruppe so vollständig und gründlich wie
möglich zu impfen, und es ist auch richtig, dass die, die
darauf gewartet haben, in der zweiten und dritten
Prioritätsstufe dran zu sein, weiter priorisiert werden. Auch da
sagen manche: Gebt doch jetzt alles frei. – Aber die
Verkäuferinnen und Verkäufer, die die
Lebensmittelversorgung in den letzten Monaten aufrechterhalten haben – am
Anfang ohne Plexiglas, ohne Masken, in unser aller
Interesse –, haben Priorität. Die Lehrerinnen und Lehrer an
den weiterführenden Schulen haben Priorität. Das ist
noch erforderlich. Aber irgendwann wird so viel
Impfstoff da sein, dass wir diese Priorisierung nicht mehr
brauchen.
Und das Zweite: Wir erleben jetzt eine Gesellschaft, in
der Geimpfte täglich denjenigen begegnen, die noch auf
eine Impfung hoffen. Für die einen dauern
Beschränkungen fort, die für andere bereits aufgehoben sind. Das kann
zu Frustration, zu Neid, schlimmstenfalls zu
gesellschaftlicher Spaltung führen. Deshalb brauchen wir einen
verantwortungsvollen Umgang mit dem eigenen Glück. Die,
die geimpft sind, sollten nicht mit triumphalistischem
Überschwang auf die gegenwärtige Situation reagieren,
sondern eine Geste des Respekts zeigen gegenüber
denen, die noch nicht geimpft werden konnten. Dennoch ist
die Aufhebung der Einschränkung von Grundrechten
richtig. Aber es ist kein gesellschaftliches Modell für die
Zukunft, Menschen so unterschiedlich in Bezug auf
Grundrechte zu behandeln. Insofern ist der Fortschritt des
Impfens ein Weg in die Freiheit.
Wir haben, Stand gestern, eine bundesweite
Erstimpfungsquote von 30 Prozent. Das Tempo nimmt von Tag
zu Tag zu. An einem Rekordtag – letzte Woche
Mittwoch – haben wir in unserem Bundesland 1,3 Prozent der
Bevölkerung an einem einzigen Tag impfen können. Das
war in anderen Ländern ähnlich. Das Tempo nimmt also
zu. Aber ich finde, an so einem Punkt müssen wir auch
an die Jüngeren denken, an die Jugend, die auf ein
Miteinander setzt, die mit besonderer Leidenschaft Kontakte
sucht. Die Jüngeren dürfen nicht erneut die
Benachteiligten sein, weil sie einerseits nicht geimpft sind und zum
anderen ihre Grundrechte potenziell erst später
zurückbekommen. Deshalb ist diese Phase, in der wir uns
befinden, eine hochsensible für den Zusammenhalt der
Gesellschaft.
Es muss unser Ziel bleiben, Grundrechtseingriffe für
alle zurückzunehmen: für Geimpfte und für nicht
Geimpfte. Das schaffen wir, indem wir weiter die
Inzidenzen senken, indem wir alles tun, um diese schreckliche
Pandemie zu überwinden. Und wir müssen auch
öffentlich ausstrahlen: Jede Einschränkung dieser Grundrechte
in den letzten Monaten ist uns schwergefallen. Weil man
über jede Frage in einem freiheitlichen Staat
Rechenschaft ablegen muss, haben
Ministerpräsidentenkonferenzen auch schon mal lange gedauert. Deshalb müssen wir
alles tun, heute dieses beschließen, aber trotzdem
möglichst für alle Bürger Freiheitsrechte wieder möglich
machen, Grundrechtseingriffe zurücknehmen, wieder an
den Punkt kommen vor der Pandemie, wo wir ein Staat
waren, in dem die Grundrechte ohne jede Einschränkung
jedem zugestanden wurden, ob geimpft oder nicht
geimpft.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr
Ministerpräsident Laschet! – Eine Erklärung zu Protokoll1
wurde abgegeben von Frau Staatministerin Dr. Hubig
(Rheinland-Pfalz).
Wir kommen zur Abstimmung. Ich beginne mit Punkt
94 a), dem Gesetz.
Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um
das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
1 Anlage 1
Nun kommen wir zu Tagesordnungspunkt 94 b).
Wer der Verordnung zustimmen möchte, den bitte ich
um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung
zugestimmt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1:
TOP 1
Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung
Gleichstellung (Drucksache 280/21)
Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat abgegeben Herr Minister
Professor Dr. Hoff (Thüringen).
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Eine Ausschussempfehlung oder ein Landesantrag auf
Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir haben noch über die empfohlene Entschließung
abzustimmen. Wer stimmt zu? – Minderheit.
Der Bundesrat hat die Entschließung n i c h t gefasst.
Tagesordnungspunkt 2:
TOP 2
Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen
(Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)
(Drucksache 319/21, zu Drucksache 319/21)
Es liegt eine Wortmeldung vor. Es spricht zu uns Herr
Minister Dr. Stamp aus Nordrhein-Westfalen.
Dr. Joachim Stamp (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die
Bundesregierung hat Ende vergangenen Jahres den
Entwurf für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in das
Gesetzgebungsverfahren eingebracht, über den die
Länder in wenigen Augenblicken hier im Bundesrat final
abstimmen werden.
Vorausgegangen war der Beteiligungsprozess
„Mitreden – Mitgestalten“. Nordrhein-Westfalen hat daran
intensiv mitgewirkt, da die Ziele des Kinder- und
Jugendstärkungsgesetzes von uns uneingeschränkt geteilt
werden. Allerdings hat es danach noch ein ganzes Jahr
gedauert, bis die Bundesregierung überhaupt ihren
Referentenentwurf vorlegen konnte.
Nun ist das Ende der Legislaturperiode des Bundes in
Sichtweite. Ich kann verstehen, dass die Möglichkeit,
dass der Gesetzentwurf wie im Jahr 2017 der Diskontinu-
1 Anlage 2
ität unterfallen könnte, die Bundesregierung im
Verfahren enorm unter Druck gesetzt hat. Allerdings, das muss
man sagen, ist dieser Druck hausgemacht und
selbstverschuldet.
Auch wenn es der Eile geschuldet ist, habe ich kein
Verständnis dafür, in welcher Art und Weise die
Bundesregierung mit Stellungnahmen der Länder und
Beschlüssen des Bundesrates umgeht. Indem zum Beispiel in der
Gegenäußerung zum Beschluss des Bundesrates immer
wieder auf den Prozess „Mitreden – Mitgestalten“
verwiesen wird, kommt aus meiner Sicht eine gehörige
Portion Ignoranz gegenüber dem Bundesrat als
Verfassungsorgan zum Ausdruck.
Meine Damen und Herren, die grundgesetzlich
verbrieften Rechte der Länder im Gesetzgebungsverfahren
werden hier im Bundesrat ausgeübt und nicht in von der
Bundesregierung beauftragten und extern organisierten
Prozessen unter Beteiligung selbst ausgewählter Dritter.
Und dies nur am Rande: Schon in diesem
Beteiligungsverfahren hat Nordrhein-Westfalen die aus seiner Sicht
notwendigen Aspekte für eine Reform eingebracht –
leider wurde der größte Teil nicht berücksichtigt.
Das Gesetz, das das SGB VIII nun einer lange fälligen
Reform unterziehen soll, enthält viele Regelungen, auf
die die Praxis seit vielen Jahren wartet. Dies gilt zum
Beispiel für die Stärkung der Aufsicht über Einrichtungen
und Hilfen für junge Volljährige ebenso wie für
Beteiligungs- und Beratungsansprüche für junge Menschen und
Familien.
Allerdings möchte ich gerade vor dem Hintergrund
trauriger und erschütternder Erfahrungen der letzten
Jahre meine Enttäuschung darüber zum Ausdruck
bringen, dass in einem Gesetz, dessen zentrales Anliegen ein
besserer Kinder- und Jugendschutz sein soll, die
Gelegenheit, mit dem Kinderschutz wirklich ernst zu machen,
nicht genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall bei den
Regelungen zur Pflegeerlaubnis, die auf die lange Bank
geschoben werden. Ebenso unverständlich ist für mich,
dass der Bund notwendige Verbesserungen im Bereich
des präventiven Kinderschutzes ablehnt, etwa
Schutzlücken durch klarstellende Handlungspflichten bei
erkannter Kindeswohlgefährdung zu schließen.
Meine Damen und Herren, neben den bereits
erwähnten Verfahrensfragen und inhaltlichen Lücken ist es aber
auch die kategorische Weigerung des Bundes, sich an den
zu erwartenden immensen Folgekosten für Länder und
Kommunen zu beteiligen, die mir Sorgen macht und
mich verärgert. Der Entschließungsantrag der Länder, der
im Bundesrat einstimmig angenommen wurde, hat alle
Argumente geliefert und zeigt Wege einer
Bundesbeteiligung auf, die konform zur Finanzverfassung umzusetzen
wären. Der Bund lässt die Länder und Kommunen mit
den Folgekosten allerdings allein.
Meine Damen und Herren, wenn Nordrhein-Westfalen
bei Zurückstellen aller Bedenken dem Gesetz heute
dennoch zustimmt, dann in der Erwartung, dass dieser
Reformprozess konsequent fortgesetzt wird und dass der
Evaluierungsprozess ernst genommen wird. – Herzlichen
Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr
Minister Dr. Stamp!
Eine Erklärung zu Protokoll1 hat abgegeben Herr
Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern).
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für
Frauen und Jugend empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen.
Wer ist dafür? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir haben noch über den Entschließungsantrag
Mecklenburg-Vorpommerns, dem Rheinland-Pfalz beigetreten
ist, abzustimmen. Wer stimmt dem Entschließungsantrag
zu? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 4/20212
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
3, 4, 7, 8, 12 bis 14 a), 15 bis 20, 22 bis 26, 29
bis 31, 40 b), 44, 48, 52 bis 56, 58 bis 68, 74 bis
79, 81 bis 83 und 85 bis 87.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Es ist also so beschlossen.
Zu Punkt 31 ist Nordrhein-Westfalen der Vorlage
beigetreten.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5:
TOP 5
Gesetz zur Änderung des
Grunderwerbsteuergesetzes (Drucksache 320/21)
Es liegt eine Wortmeldung vor von Frau Ministerin
Professor Dr. Dalbert aus Sachsen-Anhalt.
Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-Anhalt): Herr
Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der
Bundestag hat am 21. April dieses Jahres nach über
anderthalbjähriger Beratung das Gesetz zur Änderung des
Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen. In wesentlichen
1 Anlage 3
2 Anlage 4
Teilen entspricht das beschlossene Gesetz dem von der
Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf.
Kernpunkt der Änderung ist die Absenkung der
Schwelle für die Besteuerung des Erwerbs von Anteilen
an Personengesellschaften mit Liegenschaftsvermögen,
und zwar von 95 auf 90 Prozent, sowie die Einführung
einer entsprechenden Regelung für grundbesitzende
Kapitalgesellschaften. Damit sollen missbräuchliche
Steuergestaltungen zur Vermeidung der Grunderwerbsteuer
durch sogenannte Share Deals ausgeräumt werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist ein
Schritt in die richtige Richtung zur Bekämpfung der
Share Deals, aber es ist am Ende ein zahnloser Tiger.
Durch die nur geringfügige Absenkung um 5 Prozent
wird die Umgehung des Grundstückverkehrsgesetzes
mittels der Share Deals steuerlich weiterhin begünstigt,
sodass wir weiter eine zunehmende Konzentration von
landwirtschaftlichem Bodenvermögen in den Händen
finanzkräftiger außerlandwirtschaftlicher Investoren zu
befürchten haben. Ich bin überzeugt: Es hätte stattdessen
einer deutlichen Absenkung auf 75 Prozent bedurft.
Daher hatte Sachsen-Anhalt im Rahmen von
Bundesratsverfahren die Bundesregierung schon zweimal –
beginnend 2019 – aufgefordert, tätig zu werden und die 95-
Prozent-Grenze deutlich abzusenken. Dieses Ziel wird
mit der vorgelegten Änderung des
Grunderwerbsteuergesetzes bei Weitem nicht erreicht.
Zudem wurde die Bundesregierung ebenfalls schon
zweimal durch Sachsen-Anhalt aufgefordert, die
Abschaffung der doppelten Zahlung von Grunderwerbsteuer
bei der Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem
Reichssiedlungsgesetz zu prüfen. Denn nach geltendem Recht
ist es ja so, dass bei Ausübung des siedlungsrechtlichen
Vorkaufsrechts zweimal Grunderwerbsteuer anfällt: zum
einen bei der Ausübung des Vorkaufsrechts durch das
Siedlungsunternehmen, zum anderen beim Verkauf durch
das Siedlungsunternehmen an den nacherwerbenden
Landwirt. Die Besteuerung des Durchgangserwerbs bei
der Siedlungsgesellschaft führt zu einer Verteuerung des
Nacherwerbs. Sie stellt damit auch ein Hindernis für die
Durchsetzung des Vorkaufsrechts dar. Auch diese
Forderung findet im vorliegenden Änderungsgesetz keinen
Niederschlag. Deswegen ist aus meiner Sicht eine erneute
Überarbeitung des Gesetzes in der nächsten Legislatur
unbedingt erforderlich, um der besonderen Bedeutung der
Landwirtschaft im Grunderwerbsteuergesetz ausreichend
Rechnung zu tragen.
Lassen Sie uns den Versuch unternehmen, zukünftig
steuerliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die
wirklich helfen, den weiteren Ausverkauf der Landwirtschaft
an Kapitalanleger wirksam einzudämmen. Daher geht
mein Appell an die nächste Bundesregierung, dieses
Anliegen in den nächsten Koalitionsvertrag
aufzunehmen. Ich bitte Sie deshalb, dem Gesetz unter der
Maßgabe zuzustimmen, dass weiterer Regelungsbedarf besteht.
Denn wir müssen dafür sorgen, dass Grund und Boden in
den Händen der ortsansässigen Landwirtschaft, der
ortsansässigen Landwirte und Landwirtinnen verbleibt. –
Herzlichen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Frau
Ministerin Professor Dr. Dalbert!
Je eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben haben
Frau Ministerin Hoffmann (Brandenburg) und Herr
Minister Dr. Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen).
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Wer entsprechend Ziffer 1 dem Gesetz
zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir haben nun noch über die in Ziffer 2 empfohlene
Entschließung abzustimmen.
Wir kommen zur Ziffer 2, die getrennt nach
Buchstaben abgestimmt werden soll. Bitte Ihr Handzeichen für:
Buchstabe a! – Minderheit.
Buchstaben b und d gemeinsam! – Minderheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für:
Buchstabe c! – Minderheit.
Buchstabe e! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetz eine
Entschließung n i c h t gefasst.
Wir kommen zu Punkt 6:
TOP 6
Gesetz zur Verlängerung des erhöhten
Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt (Drucksache
321/21)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt dem
Gesetz zu? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
TOP 9:
TOP 9
Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von
Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung
weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache
323/21)
1 Anlagen 5 und 6
Es liegt eine Wortmeldung vor von Herrn Minister
Professor Dr. Hoff aus Thüringen.
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der
Freistaat Thüringen hat dieses Gesetz aus der Grünen
Liste geholt. Ich möchte das hier kurz begründen. Der
Hintergrund dieses Gesetzes ist ein Vorgang, bei dem wir
wahrscheinlich viel Konsens miteinander haben.
Es gab einen rechtsextremen Polizisten, der auch
durch Tätowierungen als rechtsextrem,
verfassungsfeindlich aufgefallen war. Der Dienstherr hat die Entscheidung
getroffen, ihn aufgrund dieser, dem Neutralitätsgebot von
Beamtinnen und Beamten nicht entsprechenden und auch
öffentlich wahrnehmbaren Positionierung aus dem
Dienstverhältnis als Beamter zu entlassen. Gleichzeitig
hat das Bundesverfassungsgericht in einer
entsprechenden Entscheidung festgestellt, dass, da es sich unter
anderem um Tätowierungen, das heißt äußere Merkmale und
das Erscheinungsbild des Beamten handelte, es hierzu
eine gesetzliche Grundlage benötigt. Diese gesetzliche
Grundlage wird mit diesem Gesetz geschaffen. Der
Bundestag hat diesem Gesetz ja auch mehrheitlich
zugestimmt – mit Gegenstimmen, aber auch mit Enthaltungen
von zwei Fraktionen.
Die Kritik ist nicht darauf gerichtet, dass es eine
entsprechende Regelung zum Erscheinungsbild von
Beamtinnen und Beamten gibt. Mit Sicherheit besteht Konsens
darüber, dass Beamtinnen und Beamte, die auch schon in
ihrem Erscheinungsbild deutlich machen, dass sie nicht
auf der Grundlage unserer Verfassungsordnung stehen,
aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden können und
dass die entsprechende Darstellung im Erscheinungsbild
untersagt werden kann. Was jedoch – und ich bedaure,
dass der Deutsche Bundestag dieses Gesetz ohne
Aussprache behandelt hat – für Kritik sorgt und wofür es aus
meiner Sicht eine größere gesellschaftliche Debatte
braucht, als wir sie zu diesem Gesetz geführt haben, ist,
dass dieses Gesetz über den unmittelbaren
Regelungstatbestand hinausreicht, den das Bundesverfassungsgericht
dem Gesetzgeber aufgegeben hat.
Ich möchte dem Bund nicht unterstellen, dass er von
dieser Ermächtigungsgrundlage in ihrem gesamten
Umfang Gebrauch machen will. Aber die
Ermächtigungsgrundlage bietet die Möglichkeit, das Tragen von
Kopftüchern, Kippas oder anderen Zeichen religiöser oder
weltanschaulicher Orientierung zu untersagen. Hier
kommen wir tatsächlich in einen höchst problematischen
Grenzbereich. Denn es ist ein Unterschied, ob der
Gesetzgeber beziehungsweise der Dienstherr seinen
Beamtinnen und Beamten deutlich macht, dass das Tragen von
verfassungsfeindlichen Tätowierungen und Symbolen
naturgemäß nicht gestattet ist, oder ob er der Auffassung
ist, dass auch das Tragen eines öffentlichen erkennbaren
Tattoos, auf dem „I love Mama“ steht – was ich für eine
zumindest liebenswerte und auch zulässige Äußerung
eines Beamten oder einer Beamtin halten würde –,
untersagt ist und Tattoos, sagen wir mal, dem
Erscheinungsbild einer Beamtin oder eines Beamten nicht angemessen
sind. Denn wir müssen feststellen, dass dies ein in der
Gesellschaft weitverbreitetes Phänomen beziehungsweise
weitverbreiteter Sachverhalt ist.
Der zweite Punkt, der im Netz und bei vielen
Verbänden unterschiedlichster religiöser Orientierung für
erhebliche Bedenken sorgt, ist, dass wir über das
Erscheinungsbild von Menschen mit religiöser Orientierung ja in
der Regel nicht dann diskutieren, wenn es sich um das
Tragen eines Kreuzes oder einer Kette handelt, sondern
um das Kopftuch. Es gibt die Befürchtung, dass mit
diesem Gesetz ohne eine größere gesellschaftliche
Diskussion letztlich die Ermächtigungsgrundlage geschaffen wird,
das Tragen von Kopftüchern, aber auch von Kippas zu
untersagen. Das geht weit über die Positionierung, die
das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber
aufgetragen hat, hinaus.
Wir führen seit Jahren eine intensive Diskussion über
die Frage einer weltanschaulich und religiös neutralen
Positionierung des Staates oder eines laizistischen,
säkularen Staates. Ich glaube, dass wir Beamtinnen und
Beamten die Möglichkeit geben müssen, ihre diversen
religiösen Orientierungen, sei es durch Turban, Kippa oder
Hidschab, deutlich zu machen, weil dies auch ein Teil
unserer Diversitätsbemühungen im öffentlichen Dienst
ist. Ich kann nicht über Diversität reden und gleichzeitig
sagen, dass bestimmte religiöse Symbole nicht möglich
sind. Ich kann nicht sagen, dass ich möchte, dass
Jüdinnen und Juden in unserem Land die Kippa ohne
Einschränkung, ohne Angst zu haben, tragen können sollen,
ihnen aber gleichzeitig sagen: Im Rahmen eurer
dienstlichen Tätigkeit dürft ihr es nicht.
An dieser Stelle glaube ich, dass wir über dieses
Gesetz, über diesen Regelungssachverhalt gesellschaftlich
intensiver diskutieren müssen. Ich fürchte, dass, wenn
dieses Gesetz in dieser Form Gesetzeskraft erlangt, das
die nächste Frage ist, die wir vor dem
Bundesverfassungsgericht diskutieren. Deshalb war es uns, war es mir
wichtig, dieses Thema, diese Positionierung, diese
Befürchtungen zu artikulieren. Ich habe in den vergangenen
Tagen eine Vielzahl von Zuschriften, insbesondere von
muslimischen Frauen, bekommen. Die Leute schreiben,
sie strengen sich an, sie wollen im öffentlichen Dienst
Lehrerinnen und Lehrer, Richterinnen und Richter
werden, wollen in der Justiz tätig sein und befürchten, dass
sie auf Grundlage dieses Gesetzes in einen Konflikt mit
ihrem potenziellen Dienstherrn geraten, in den sie nicht
kommen möchten. Vor diesem Hintergrund glaube ich,
dass wir hier eine größere gesellschaftliche Diskussion
brauchen und dass wir uns in dieser Diskussion als ein
diversitätsorientierter Arbeitgeber gegenüber unseren
Beamtinnen und Beamten zeigen müssen. Aus diesem
Grunde glaube ich, dass dieser Gesetzentwurf über das
eigentliche Ziel hinausschießt und es dazu eine größere
Diskussion braucht. – Ich danke Ihnen für die
Aufmerksamkeit.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke schön!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt
dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dafür ist,
den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 10:
TOP 10
Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit
informationstechnischer Systeme (Drucksache
324/21, zu Drucksache 324/21)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und ein Antrag aus Baden-Württemberg, dem
Hamburg beigetreten ist, vor.
Da die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus
mehreren Gründen empfohlen wird, haben wir zunächst
darüber zu befinden, ob allgemein ein
Vermittlungsverfahren gewünscht wird. Ich bitte also um das
Handzeichen, wenn dieser Wunsch besteht. – Das ist eine klare
Minderheit.
Der Bundesrat hat damit den Vermittlungsausschuss
n i c h t angerufen.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär Stephan
Mayer (BMI) gibt für die Bundesregierung eine
Protokollerklärung1 ab.
Nun stimmen wir noch über den Entschließungsantrag
Baden-Württembergs, dem Hamburg beigetreten ist, ab.
Wer die Entschließung fassen möchte, den bitte ich um
das Handzeichen. – Das ist die klare Mehrheit.
Der Bundesrat hat die Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Punkt 11:
TOP 11
Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der
Geschlechtsentwicklung (Drucksache 284/21)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Es liegen weder
Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung
des Vermittlungsausschusses vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des
Grundgesetzes n i c h t stellt.
1 Anlage 7
Es bleibt noch über die Entschließung in Ziffer 2
abzustimmen. Wer ist dafür, die Entschließung zu fassen? –
Mehrheit.
Damit ist die Entschließung gefasst.
Tagesordnungspunkt 14 b):
TOP 14a)
Verordnung über Anforderungen an die Behandlung
von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (Elektro-
und Elektronik-Altgeräte
Behandlungsverordnung – EAG-BehandV) (Drucksache 214/21)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen sowie zwei Landesanträge.
Zunächst bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 1! –
Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für den Antrag Baden-
Württembergs in Drucksache 214/2! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 2.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für den Antrag
Niedersachsens in Drucksache 214/3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Jetzt bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung nach
Maßgabe von Änderungen zugestimmt und eine
Entschließung gefasst.
Wir kommen zu TOP 21:
TOP 21
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2018/1972 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen
Kodex für die elektronische Kommunikation
(Neufassung) und zur Modernisierung des
Telekommunikationsrechts
(Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) (Drucksache 325/21, zu Drucksache
325/21)
Es liegen vier Wortmeldungen vor. Es beginnt Herr
Minister Dr. Althusmann aus Niedersachsen.
Dr. Bernd Althusmann (Niedersachsen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Der schnelle Ausbau des Mobilfunks und des
Internets ist für uns alle mit Blick auf die Sicherung des
Wohlstandes unseres Industrielandes Deutschland
unzweifelhaft von großer Bedeutung, wenn nicht gar
existenziell wichtig. Ebenso bedeutsam ist, dass wir in den
nächsten Jahren schneller vorankommen. Von daher ist
die Umsetzung des europäischen Kommunikationskodex
in das neue Telekommunikationsgesetz vor dem
Abschluss, und das ist ein wichtiges, ein positives Signal.
Mit dem Gesetz wird ein Rechtsanspruch auf schnelles
Internet eingeführt, und an vielen Stellen werden
Voraussetzungen geschaffen, damit sich Investitionen in
Gigabitnetze am Ende lohnen und es faire Spielregeln
zwischen Staat und Unternehmen gibt. Ziel ist, dass die
Bürgerinnen und Bürger in Deutschland eine bessere
Versorgung mit digitaler Infrastruktur erhalten. Hierfür – das
wissen wir alle, in den Ländern besonders – ist
insbesondere im ländlichen Raum noch eine Menge zu tun. Wir
haben in Niedersachsen beispielsweise ein landeseigenes
Mobilfunkförderprogramm auf den Weg gebracht und
investieren inzwischen über 1 Milliarde Euro in unsere
digitale Infrastruktur. Deswegen ist es uns auch so
wichtig, dass dieses Gesetz nun zum schnelleren Ausbau
beiträgt. Unsere Zielmarke ist dabei nicht 2026. Wir
brauchen dies sehr viel früher. Eine zuverlässige Versorgung
ist bedeutsam für den Wirtschaftsstandort Deutschland
und für die Sicherung mit Blick auf zukünftige Krisen,
Stichwort „Krisenresilienz“.
Wir in Niedersachsen hatten im gesamten
Gesetzgebungsprozess das Ziel, die Rechtssicherheit zu erhöhen
und das Gesetz noch ein Stück weit zu verbessern. Als
Digitalminister ist es meine Pflicht, mich dafür
einzusetzen, dass schnell eine flächendeckende Versorgung mit
Mobilfunk erfolgt. Ich möchte aber ebenso, dass die
Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde erhalten bleibt
und wir in Zukunft weiterhin rechtssichere Verfahren für
die Vergabe der Frequenzen gewährleisten.
Leider können nicht alle Frequenzen – das wissen
wir –, wirtschaftlich sinnvoll für den Mobilfunkausbau
genutzt werden. Aufgrund der Eigenschaften der
Frequenzbänder ist nicht jedes Spektrum dafür geeignet, zu
einer flächendeckenden Versorgung beizutragen. Die
Länder haben die Sorge, dass dies zu
Rechtsunsicherheiten führen wird, die am Ende den Ausbau eher
verlangsamen könnten. Das müssen wir im Blick behalten. Die
berühmte letzte Milchkanne oder, wenn Sie so wollen,
sogar die letzte Ackerfurche werden wir mit
Rechtssicherheit nur mit entsprechenden Förderprogrammen
versorgen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, während der
zweiten und dritten Lesung im Bundestag wurde eine
neue Verordnungsermächtigung zugunsten des
Bundesverkehrsministeriums eingeführt, nach der dieses ohne
Zustimmung des Bundesrates die genaue Ausgestaltung
des Rechts auf schnelles Internet, also des
Universaldienstes, festlegen kann. Die hier beabsichtigte Änderung
verlagert die Umsetzung des Gesetzes von der
Bundesnetzagentur auf die Bundesregierung und durch die
vorgesehene Herstellung des Einvernehmens mit dem
Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur auch auf
Teile des Bundestages. Die Länder sind allerdings von
den Folgen dieser Entscheidung ganz maßgeblich
betroffen. Gerade für Flächenländer ist eine zuverlässige
Giganetzanbindung eine entscheidende Voraussetzung für die
weitere Entwicklung des ländlichen Raumes. Deshalb
wollen wir als Länder hier mitreden. Wir brauchen als
Länder die entsprechenden Einflussmöglichkeiten. Die
Länder müssen eingebunden werden. Ohne die Länder
wird es an dieser Stelle nicht gehen.
Ich danke der Bundesregierung für ihre heutige
Erklärung, das Telekommunikationsgesetz gemeinsam mit
dem Bundestag noch vor der Sommerpause in diesem
Punkt zu ändern und über den Bundesrat die Einbindung
der Länder bei der Festsetzung von
Qualitätsanforderungen für den Rechtsanspruch auf schnelles Internet
sicherzustellen. Wir gehen also davon aus – wir hoffen, wir
gehen sogar fest davon aus –, dass beim Inkrafttreten des
Gesetzes am 1. Dezember diese Einbindung der
Bundesländer in einem föderalen Staat gesichert ist.
Ich möchte klarstellen: Wir als Niedersachsen haben
kein Interesse an einem langen Vermittlungsverfahren. Es
war immer unser Ziel, noch vor der Sommerpause zu
einer Lösung zu kommen und das geplante Inkrafttreten
am 1. Dezember nicht zu gefährden. Denn am Ende geht
es um die zukunftsfähige digitale Infrastruktur
Deutschlands, eines Industrielandes mit einer hoffentlich
weiterhin guten Zukunft. Wir brauchen den schnellen
Ausbau. – Vielen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr
Althusmann!
Als Nächster spricht zu uns Herr Minister Dr.
Buchholz aus Schleswig-Holstein.
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja,
Breitband- und Glasfaserausbau, Mobilfunkausbau sind
wichtig. Kollege Althusmann hat gerade gesagt: Der schnelle
Ausbau ist wichtig. – Deshalb wäre es so wichtig, hier
ein durchdachtes, gutes, in sich stimmiges Gesetz auf den
Weg zu bringen und nicht im Schweinsgalopp etwas
durchzupeitschen, was leider an vielen Stellen nicht nur
handwerklich unsauber ist, sondern auch viele Fragen
aufwirft, die in der Zukunft möglicherweise – der
Kollege Althusmann hat es gesagt – an vielen Stellen in
Wahrheit noch zu Nachbesserungen führen müssen.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hätte
dieses Gesetz eigentlich bis zum 31. Dezember des
Vorjahres in Kraft setzen müssen. Es liegt nicht an uns, dass
die Bundesregierung so lange gebraucht hat. Jetzt
peitscht sie hier im Schweinsgalopp durch alle Gremien
ein Gesetz hindurch, das zu den entsprechenden Irrungen
und Wirrungen führt. Ein Haufen von Anträgen aus dem
Wirtschaftsausschuss, dem fachlich zuständigen
Ausschuss, auf Anrufung des Vermittlungsausschusses. Erst
Beschwichtigungsschreiben aus der Bundesregierung an
alle Beteiligten, nun eine Protokollerklärung der
Bundesregierung, mit der, noch bevor dieses Gesetz überhaupt
verabschiedet worden ist, erklärt wird, dass es an
mindestens zwei Stellen gleich wieder geändert werden soll, um
an einer dritten Stelle zu erklären, dass es nicht
angewendet werden wird. Ich sage mal: Solides
Gesetzgebungshandwerk geht anders, meine Damen und Herren.
Das ist deshalb so bedauerlich, weil das Gesetz an
einigen Stellen – das will ich nicht verhehlen – durchaus
Verbesserungen erfahren hat. Insbesondere im Bereich
des berühmten Nebenkostenprivilegs bei den großen
Wohnanlagen bin ich sehr dankbar, dass der Bund im
Gesetzgebungsverfahren nicht einfach nur die
Abschaffung des alten Nebenkostenprivilegs, wie das einige ja
ursprünglich wollten, oder aber die Beibehaltung des
bisherigen Nebenkostenprivilegs festgeschrieben hat,
sondern dass ein Vorschlag, den wir aus dem Norden
gemacht haben, aufgegriffen worden ist, wonach die
Umlagefähigkeit der Kosten des Glasfaserausbaus in
großen Wohnanlagen erhalten bleibt, aber eben nur dann,
wenn man für sieben Jahre umlegt und dann auch Open
Access, also die freie Dienstanbieterauswahl, zulässt.
Ein richtiger und guter Punkt, der allerdings gleich
wieder konterkariert wird dadurch, dass in demselben
§ 149 Absatz 5 Satz 2 des Gesetzes nun plötzlich diese
Telekommunikationsdienstleister, die dort dann
tatsächlich ausbauen dürfen, nicht mehr mit dem
Wohnungseigentümer verbunden sein dürfen. Das klingt im ersten
Augenblick wie eine Petitesse, aber in Wahrheit ist es
eine Behinderung des Glasfaserausbaus. Denn das
bedeutet, dass die Stadtwerke einer bestimmten Stadt, die das
Glasfasernetz ausbauen, nicht mehr mit einer
kommunalen Wohnungsbaugesellschaft, zum Beispiel in einem
verbundenen Unternehmen, zusammenhängen dürfen.
Und das heißt, dass wir in einem wesentlichen Teil, den
wir für den Glasfaserausbau brauchen, einen Hemmschuh
einbauen. Das kann nicht richtig sein.
Kollege Althusmann hat gesagt, dass die
Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur mit diesem Gesetz durchaus
infrage gestellt wird. § 87 Absatz 2 Nummer 1 regelt in
diesem Gesetz detaillierteste Versorgungsauflagen –
Versorgungsauflagen für alle Frequenzspektren. An die
Regeln der Physik hat dabei offenbar niemand gedacht.
Denn in Wahrheit hat Herr Althusmann hier eben sehr
feinfühlig und diplomatisch gesagt: Nicht jedes
Frequenzspektrum ist geeignet, tatsächlich flächendeckend
zu wirken. – Ja, das stimmt, weil es in manchen
Frequenzspektren nur Abstrahlweiten von 30, 40 Metern
gibt. Da ist eine flächendeckende Vergabe überhaupt
nicht möglich. Das soll jetzt aber die Bundesnetzagentur
genau so vornehmen. Was für ein Unsinn, meine Damen
und Herren, der da reingeschrieben wird. Das kann nicht
richtig sein. Unabhängig davon kommt dann in derselben
Passage auch noch da rein, dass die Bundesnetzagentur
den weiteren Netzausbau gewährleisten soll. Wie soll sie
das denn, meine Damen und Herren? Sie ist eine
Netzagentur. Sie teilt etwas zu. Aber den Netzausbau
gewährleisten kann die Bundesnetzagentur in keinem Fall.
In § 127 Absatz 5 werden die Länder jetzt mit einer
zwingend einzurichtenden koordinierenden Stelle
versehen. Wir dürfen eine koordinierende Stelle einrichten.
Unabhängig von der Frage, ob der Bund in dieser Art und
Weise in die Organisationshoheit der Länder eingreifen
darf, was ich bezweifle, ist eine koordinierende Stelle ja
ganz toll. Vor allem wenn sie keinerlei
Weisungsbefugnisse und Durchgriffsrechte hat, ist sie nichts anderes als
eine weitere Verwaltungsstelle, die nicht beschleunigt,
sondern eher verlangsamt. Dass man sich den lange
vorgetragenen Forderungen dieses Hauses für ein, ich sage
mal, alternatives Vergabeverfahren statt einer
Versteigerungsform bei den Frequenzen wenigstens in einer
Protokollerklärung im Nachgang des Gesetzgebungsverfahrens
zuwendet, mag ja noch ganz nett sein.
Abschließend, meine Damen und Herren – und das ist
dann für einen liberalen Minister der größte
Hemmschuh –: Innerhalb dieses Gesetzespakets verbirgt sich
die anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Sie wird in dem
Gesetzestext inhaltlich verschärft, auch wenn sie nach der
Erklärung der Bundesregierung bis zur Rechtsprechung
des Europäischen Gerichtshofes nicht angewendet
werden soll. In Wahrheit wissen wir aber alle, dass der
Europäische Gerichtshof inzwischen in nahezu ständiger
Rechtsprechung sagt, dass diese Vorratsdatenspeicherung
nur zulässig ist, wenn sie sich erstens auf einen Katalog
schwerer Straftaten beschränkt und zweitens einen
Richtervorbehalt braucht. Beides ist nicht vorgesehen.
Deshalb, meine Damen und Herren, werden die Länder in der
Bundesrepublik, die eine liberale Regierungsbeteiligung
haben – das sind drei Länder –, diesem Gesetz auch in
der Schlussabstimmung nicht zustimmen. Ich will meine
Überraschung nicht verhehlen: Ich wundere mich
darüber, dass die grün mitregierten Länder die
Vorratsdatenspeicherung jetzt einfach so im Gesetzgebungsverfahren
passieren lassen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr
Minister Buchholz!
Als Nächste spricht zu uns Frau Ministerin
Scharrenbach aus Nordrhein-Westfalen.
Ina Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Nordrhein-Westfalen begrüßt vom Grunde her
das mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
verfolgte Ziel, Hemmnisse für den Ausbau von mobilen
und kabelgebundenen Telekommunikationsnetzen
abzubauen, Rechts- und Investitionssicherheit zu schaffen, die
flächendeckende Versorgung mit
Telekommunikationsdiensten sicherzustellen und zugleich Anreize für den
Glasfasernetzausbau zu setzen. Insbesondere ist zu
begrüßen, dass Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf
Internetzugang erhalten sollen, der ihre wirtschaftliche
und damit auch die gesellschaftliche Teilhabe sicherstellt.
Nichtsdestotrotz sehen wir aber
Verbesserungspotenziale im Telekommunikationsmodernisierungsgesetz,
welche weiter zu untersuchen und eben auch
gesetzgeberisch aufzugreifen sind. Ich darf hier insbesondere auf
eine frühe Befassung der Bauministerkonferenz im
vergangenen Jahr verweisen, wo wir uns bereits zu der
beabsichtigten Änderung in Bezug auf das
Nebenkostenprivileg verhalten haben. Wir haben damals mit großer
Mehrheit formuliert, dass wir das für keinen zielführenden
Weg halten, weil es im Besonderen in Verbindung mit
der TV-Grundversorgung zu Mietensteigerungen
kommen wird. Das wird im Besonderen Hartz-IV-Empfänger
betreffen.
Diese Hinweise sind bedauerlicherweise bis heute
nicht aufgegriffen worden. Insofern haben wir Ihnen aus
Nordrhein-Westfalen heute einen Entschließungsantrag
vorgelegt mit der erneuten Bitte um Untersuchung und
Prüfung, ob die Auswirkungen dieses Gesetzes dazu
führen, dass sich unmittelbar oder mittelbar nachteilige
Auswirkungen auf die Entwicklung und Bezahlbarkeit
von Mieten in Deutschland ergeben. Denn das Thema
„Bezahlbarkeit von Mieten“ ist ein großes Thema, ob das
auf der Bundesebene ist oder in den Ländern – auch in
den Städten und Gemeinden. Wir werden uns ja auch
zeitnah mal wieder mit der Baulandmobilisierung und
Vergleichbarem auseinandersetzen.
Bitte verstehen Sie uns aus Nordrhein-Westfalen nicht
falsch. Wir können immer über neue Standards und über
neue Anforderungen im Bau sprechen, aber dann gehört
konsequenterweise auch dazu, die Auswirkungen auf die
Preisseite mit zu beurteilen und entsprechend
einzustufen. Zugleich – Kollege Dr. Buchholz ist darauf
eingegangen – sehen wir Veränderungen, die durch den
Deutschen Bundestag am Gesetzgebungsvorhaben
vorgenommen wurden. Es wurde vielleicht sogar ein bisschen
verschlimmbessert. Sie haben gerade auf § 149 Absatz 5
hingewiesen. Deutlich zu machen ist dabei, dass
Netzbetreiber der Wohnungswirtschaft durch diese Ergänzung
dem Grunde nach faktisch dazu verpflichtet werden, das
Refinanzierungsmodell der Glasfaserumlage in Anspruch
zu nehmen, obwohl dieses eigentlich nur als Option
vorgesehen ist, nicht aber als Verpflichtung für die
Finanzierung des Glasfaserausbaus gedacht ist.
Diese Ungleichbehandlung ist aus Sicht des Landes
Nordrhein-Westfalen sowohl im Hinblick auf den
Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Absatz 1 des
Grundgesetzes als auch im Hinblick auf die Eigentumsgarantie
nach Artikel 14 Absatz 1 verfassungsrechtlich
problematisch. Die ergänzte Regelung bewirkt nämlich, dass der
Glasfaserausbau durch die Wohnungswirtschaft selbst
erschwert wird. Zudem würde auch der Breitbandausbau
von sämtlichen im kommunalen Eigentum stehenden
Netzbetreibern, insbesondere den Stadtwerken – das ist
gerade schon angesprochen worden –, massiv behindert.
Insofern läuft diese Ergänzung, die hier vorgenommen
wurde, dem Ziel, den Gigabitausbau zu beschleunigen,
zuwider und sollte aus Sicht Nordrhein-Westfalens
revidiert werden. Es betrifft in unserem Land insbesondere
die großen Ballungsräume, ob das das Ruhrgebiet ist, ob
das das Bergische Land ist, wo letztendlich gerade die
Wohnungswirtschaft zusammen mit den Stadtwerken in
den vergangenen Jahren Treiber beim Gigabitausbau in
den Gebäuden gewesen ist.
Auch die vorgenommene Ergänzung in der
Übergangsvorschrift in § 230 ist zumindest missverständlich
formuliert. Positiv an dieser Stelle ist, dass ein
Sonderkündigungsrecht aufgenommen wurde; das sage ich
ausdrücklich. Das war bisher nicht vorgesehen. Insofern ist
der Deutsche Bundestag da vielen Anregungen gefolgt.
Aber diese Begrifflichkeit, die gewählt wurde, ist
missverständlich. Denn es sollte zumindest klar
herauskommen, dass hiermit Bezugsverträge gemeint sind über die
Belieferung von Gebäuden oder in Gebäuden
befindlichen Wohneinheiten mit entsprechenden
Telekommunikationsdiensten. Hierdurch würde man rechtssicher
klarstellen, dass alle Verträge über den Bezug von TV-
Signalen erfasst sind, unabhängig davon, ob die
Signallieferung an einen Gebäudeübergabepunkt oder bis in
jede Wohneinheit erfolgt. Die Frage des
gesetzgeberischen Handwerks ist gerade schon aufgeworfen worden
vom Kollegen aus Schleswig-Holstein.
Anschließend an die Rede von Ministerkollege
Althusmann: Auch wir haben Bedenken in der
Umsetzung des Europäischen Kodex für elektronische
Kommunikation, hier insbesondere in Bezug auf die Änderungen
in § 106, was das lokale Roaming anbetrifft. Deshalb
haben wir Ihnen dazu einen zweiten
Entschließungsantrag vorgelegt. Denn dass über die Intention dieses
Gesetzes hinaus das lokale Roaming auch noch zugunsten
dritter Netzbetreiber angeordnet werden könnte, die keine
eigene vergleichbare Infrastruktur und entsprechend
keine vergleichbaren Infrastrukturinvestitionen
aufweisen, kann aus Sicht Nordrhein-Westfalens
wettbewerbsrechtliche Klärungsbedarfe aufwerfen. Zugleich vertreten
wir die Auffassung, dass Versorgungsziele gemäß des
Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation
durch die zuständigen unabhängigen nationalen
Regulierungsbehörden auferlegt und nicht per Gesetz
einschließlich einer Jahresvorgabe vorgeprägt werden sollten. Wir
bitten Sie daher eindringlich, als Bundesregierung zur
Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens in
einem künftigen Rechtsetzungsverfahren eine Umsetzung
näher am Wortlaut von Artikel 61 Absatz 4 des EKEK
vorzunehmen, so wie dies ursprünglich der
Gesetzentwurf auch vorsah. – Herzlichen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke schön, Frau
Ministerin!
Als liberaler Konservativer habe ich zweimal den
liberalen Politikern eine etwas längere Redezeit zugestanden,
als die Geschäftsordnung zulässt. Dafür hat aber dann die
Bundesregierung, Frau Parlamentarische Staatssekretärin
Winkelmeier-Becker aus dem
Bundeswirtschaftsministerium, die Möglichkeit, zusätzliche Redezeit für sich zu
beanspruchen.
Elisabeth Winkelmeier-Becker, Parl.
Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie:
Das ist nur gerecht. – Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz,
um das es heute geht, schafft wichtige Voraussetzungen
für den schnelleren Ausbau der zukunftsfähigen
Glasfaser- und Mobilfunknetze und trägt damit zur
Verbesserung der Rechte der Verbraucher bei – und darum geht es
uns doch heute hier gemeinsam.
Der Bundestag hat dem Gesetz am 22. April
zugestimmt. Ich hoffe sehr, dass wir auch hier zu einer
Zustimmung kommen und damit den Weg bereiten für einen
modernen Rechtsrahmen, der Anreize setzt für
Investitionen und Innovationen, für den Ausbau der digitalen
Infrastruktur, diesen voranbringen wird, und damit auch
beiträgt zu gleichwertigen Lebensverhältnissen bei der
Versorgung mit Telekommunikationsdiensten.
Wir haben natürlich die Haltung des
Wirtschaftsausschusses zur Kenntnis genommen, der Ihnen empfohlen
hat, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ich kann
Ihnen versichern, dass die Bundesregierung diese Kritik
sehr ernst nimmt und konstruktiv aufgreift. Aus diesem
Grund geben wir zu diesem Tagesordnungspunkt eine
Erklärung der Bundesregierung zu Protokoll, die sich mit
den geäußerten Bedenken auseinandersetzt und diese
aufgreift.
Es geht Ihnen ja zum einen um die klare Einbindung
der Länder bei der Festlegung von
Qualitätsanforderungen für den Rechtsanspruch auf schnelles Internet und
zum Zweiten um die ergebnisoffenere Wahl des
Verfahrens für die Vergabe von Funkfrequenzen. Hierzu erklärt
die Bundesregierung Folgendes: Wir werden im Zuge des
laufenden Verfahrens zum TTDSG, also dem Gesetz zur
Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der
Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien
– alternativ im Rahmen eines anderen geeigneten
Gesetzes –, entsprechende Vorschläge zur Änderung des
Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes vorlegen.
Dieses Verfahren ist im Übrigen kein so ganz seltener Fall,
sondern durchaus üblich, um zu vermeiden, dass ein
Konflikt weiter besteht und der Vermittlungsausschuss
angerufen wird. Ich kann Ihnen außerdem zusagen, dass
die Vorgaben zur Verkehrsdatenspeicherung bis zum
Abschluss der anhängigen Gerichtsverfahren nicht
durchgesetzt werden. An dieser Situation ändert das
Telekommunikationsmodernisierungsgesetz überhaupt
nichts gegenüber dem Status quo. Das stand auch
überhaupt nicht zur Debatte und braucht hier überhaupt
niemanden aufregen.
Auf die Ziele und Details des Gesetzes habe ich
bereits in der 1000. Sitzung des Bundesrates hingewiesen.
Heute möchte ich noch mal hervorheben, welche
Verbesserungen das Gesetz im weiteren Verfahren erfahren hat,
und hoffe, dass diese auch in Ihrem Interesse liegen. Nur
einige Punkte dazu:
Bauliche Anlagen. Die Bundesnetzagentur muss
künftig prüfen, ob es nicht bereits reicht, die bloße
Zugangsverpflichtung in Bezug auf bauliche Anlagen
aufzuerlegen als ein verhältnismäßiges Mittel zur Förderung des
Wettbewerbs.
Wir haben bei den Vertragslaufzeiten gegenüber dem
Regierungsentwurf noch etwas abgeändert. Es wurde die
Pflicht gestrichen, dass die Anbieter zu jedem Vertrag
mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten gleichzeitig
auch einen Vertrag mit einer Laufzeit von höchstens 12
Monaten anbieten müssen, und zwar zu einem Preis, der
um maximal 25 Prozent über dem des Vertrages mit der
längeren Laufzeit liegt. Es bleibt hier bei der im jetzigen
TKG schon enthaltenen Verpflichtung, dass die TK-
Anbieter auch Einjahresverträge anbieten müssen.
Und ganz wichtig: Wir helfen den Verbrauchern aus
der Kostenfalle, denn wir heben den Automatismus auf,
dass sich ein Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert.
Zukünftig wird immer auch eine kurzfristige Kündigung
möglich sein, wenn die Mindestvertragslaufzeit
abgelaufen ist.
Der Verbraucherschutz wurde außerdem verbessert.
Für den Fall, dass die vertraglich festgelegte
Datenübertragungsrate nicht mit der tatsächlich gelieferten
Datenübertragungsrate übereinstimmt, kann statt des Entgelts
für den nicht vertragskonform geleisteten
Vertragsbestandteil das Entgelt für den gesamten Vertrag gemindert
werden. An der Stelle also kompliziert, aber, denke ich,
in der Sache gut gelöst.
Das Gesetz sieht die Erfassung der öffentlichen
Liegenschaften im Rahmen eines umfassenden
Geoinformationsinstruments für die digitale Infrastruktur vor. Dies
wurde auf diejenigen Liegenschaften beschränkt, die
auch tatsächlich für den Aufbau von Mobilfunkmasten
geeignet sind. Das erspart den Ländern und den
Kommunen unnötigen bürokratischen Aufwand. Eine übermäßige
Belastung der Unternehmen wird zudem durch die
Beschränkung der geplanten Mobilfunkvorausschau
verhindert.
Mit dem TKG schaffen wir Voraussetzungen, um die
Genehmigungsverfahren für Breitbandausbauprojekte zu
beschleunigen. Darauf warten die Bürger, und in der
Pandemie haben wir erlebt, wie wichtig das ist. Den
Forderungen der Länder folgend wurden hier Verfahren
und Zuständigkeiten deutlich klarer gefasst.
Dann noch zur Umlagefähigkeit: Im
Regierungsentwurf haben wir die Abschaffung des
Nebenkostenprivilegs – mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024 –
vorgesehen. Damit wird sichergestellt, dass Mieter eine
Chance haben, ihren Anbieter selbst zu wählen und sich
aus einem Vertrag zu lösen, der ihnen nur eine
unzureichende Versorgung bietet, aber gleichzeitig mit Kosten
verbunden ist. Zugleich wurden die Weichen dafür
gestellt, dass Vermieter ihren Mietern künftig
Glasfaseranschlüsse bereitstellen. Die Regelungen eines neu
geschaffenen Glasfaserbereitstellungsentgelts setzen hier einen
Anreiz für die Modernisierung der gebäudeinternen
Netze.
Gestatten Sie mir noch eine abschließende
Anmerkung: Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz ist
die Grundlage für eine leistungsfähige
Kommunikationsinfrastruktur in Deutschland. Die ist heute wichtiger
denn je. Ich bin der festen Überzeugung, dass es unser
gemeinsames Ziel ist, das uns hier auch eint, dass dieses
Gesetzesvorhaben noch in dieser Legislaturperiode
abgeschlossen wird, weil es wirklich zu großen Nachteilen
führen würde, wenn wir hier der Diskontinuität
unterliegen würden. Das würde zu großer Rechtsunsicherheit
führen und Investitionen behindern und lange verzögern.
Ich habe die verschiedenen Vorteile noch einmal
dargelegt, ganz speziell auch aus dem Blickwinkel der
Verbraucher, die hier erstmals einen Rechtsanspruch auf
schnelles Internet bekommen. Es geht jetzt darum, das
gemeinsam zu verabschieden. Ich bitte daher um
Zustimmung zu diesem Gesetz. – Vielen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank,
Frau Parlamentarische Staatssekretärin Winkelmeier-
Becker!
Wir kommen damit zur Abstimmung. Hierzu liegen
Ihnen die Ausschussempfehlungen und zwei
Entschließungsanträge Nordrhein-Westfalens vor.
Da die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus
mehreren Gründen empfohlen wird, haben wir zunächst
darüber zu befinden, ob allgemein ein
Vermittlungsverfahren gewünscht wird. Dafür bitte ich um Ihr
Handzeichen. – Das ist nicht der Fall.
Damit entfällt die Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen.
Ich stelle fest, dass der Bundesrat die Einberufung des
Vermittlungsausschusses n i c h t verlangt.
Ich frage nun, wer dem Gesetz zustimmen möchte,
und bitte um Ihr Handzeichen. – Das ist die klare
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Frau Ministerin Susanne Hoffmann (Brandenburg)
und Frau Parlamentarische Staatssekretärin Elisabeth
Winkelmeier-Becker (BMWi) geben jeweils eine
Erklärung zu Protokoll1.
Wir haben nun noch über die Entschließungsanträge
Nordrhein-Westfalens zu befinden. Ich frage daher, wer
dem Antrag in Drucksache 325/2 zuzustimmen gedenkt.
Bitte Ihr Handzeichen! – 39 Stimmen; Mehrheit.
1 Anlagen 8 und 9
Dann rufe ich den Antrag in Drucksache 325/3 auf.
Wer ist dafür? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Punkt 27:
TOP 27
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Tarifvertragsgesetzes – Antrag der Länder Bremen,
Berlin, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 317/21)
Es liegt eine Wortmeldung: Frau Senatorin Vogt aus
Bremen.
Kristina Vogt (Bremen): Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Kollegen! Tarifverträge sind die
maßgebliche Grundlage für gute Arbeits- und Entgeltbedingungen.
Sie stellen sicher, dass Beschäftigte regelmäßig an
Entgeltfortentwicklungen teilhaben und an der
Wertschöpfung partizipieren. Es ist bekannt: Beschäftigte verdienen
bei tarifgebundenen Arbeitgebern unter Berücksichtigung
von Struktureffekten etwa 10 Prozent mehr als bei
Arbeitgebern, die nicht an einen Tarif gebunden sind; das ist
das eine. Zum anderen ist es aber auch so, dass
Tarifverträge einen verlässlichen und transparenten
Referenzrahmen bilden. Ein weiterer Vorteil von Tarifverträgen liegt
in ihrem Beitrag zur Entgeltgleichheit der Geschlechter.
Aber auch Arbeitgeber profitieren von Vorteilen
tariflicher Arbeit und Entgeltbedingungen. Tarifverträge bieten
verlässliche Planungsgrundlagen, leisten einen Beitrag zu
fairen Wettbewerbsbedingungen und bilden eine wichtige
Grundlage für den sozialen Frieden, können
Arbeitszufriedenheit und Produktivität positiv beeinflussen.
Nach Erhebung des IAB-Betriebspanels ist
deutschlandweit die Zahl der tarifgebundenen Betriebe in den
letzten 20 Jahren um 17 Prozentpunkte gesunken. Ich
finde das relativ enorm. Die Anzahl der Beschäftigten in
tarifgebundenen Betrieben fiel um 16 Prozentpunkte auf
einen Anteil von nur 52 Prozent. Mit Rücksicht auf die
vielen positiven Wirkungen von Tarifverträgen ist deren
rückläufige Bedeutung für uns umso dramatischer.
Der Senat der Freien Hansestadt Bremen verfolgt den
Bedeutungsverlust tarifvertraglicher Strukturen mit
großer Sorge. In einzelnen Branchen wie dem Handel oder
auch dem Gastgewerbe mit Millionen Beschäftigten sind
tarifvertragliche Strukturen bereits komplett oder
zumindest in großen Teilen weggebrochen, und in anderen
Branchen – und darauf möchte ich heute besonders
aufmerksam machen – wie dem hochbedeutsamen Bereich
der Pflege ist es bislang nicht gelungen, einen bundesweit
einheitlich geltenden Entgelttarifvertrag zu schließen,
obgleich das öffentliche Interesse daran nicht erst seit
Corona bedeutend und auch offenkundig ist.
Es besteht also dringender Handlungsbedarf, auch weil
Tarifverträge die ihnen zugedachte Ordnungs- und
Befriedungsfunktion nur erfüllen, wenn sie hinreichend
verbreitet sind und damit eine prägende Bedeutung
haben. Nach unserer Meinung ist es Aufgabe und
Verantwortung des Staates, die zunehmende Erosion in der
Tariflandschaft aufzuhalten, dem entgegenzuwirken und
für angemessene Rahmenbedingungen zu sorgen, einer
positiven Entwicklung kollektiver Arbeitsbedingungen
Rechnung zu tragen und sie zu gestalten.
Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist hierbei das
wichtigste Instrument, um Tarifverträge abzustützen. Sie
können dazu beitragen, Tarifbindung zu erhöhen, und sie
verhindern, dass tarifliche Standards unterlaufen werden
und Wettbewerb über Lohnkosten geführt wird. Doch
auch der Bestand an allgemeinverbindlich erklärten
Tarifverträgen ist ebenso wie die Anzahl der jährlich
vorgenommenen Allgemeinverbindlichkeitserklärungen seit
Jahren rückläufig. Im Jahr 2018 waren es bundesweit nur
noch 26 Anträge auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung.
Das entspricht einer Abnahme um fast 81 Prozent im
Vergleich zum Jahr 2000, in dem noch 136 Anträge
gestellt worden sind. Seit dem Jahr 2000, also den letzten
20 Jahren, ist auch die Anzahl der
Allgemeinverbindlichkeitserklärungen an sich um fast 80 Prozent
zurückgegangen. In 11 von 27 Branchen, in denen vor 20 Jahren
noch Allgemeinverbindlichkeitserklärungen erlassen
wurden, erfolgte in den vergangenen 10 Jahren keine
Allgemeinverbindlichkeitserklärung mehr. Das betraf
zum Beispiel den Handel, das Kraftfahrzeuggewerbe oder
das Bäckerhandwerk.
Der Bremer Senat ist nach intensivem Austausch mit
dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der
Arbeitnehmerkammer in Bremen überzeugt, dass die gesetzlichen
Hürden für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung zu
hoch sind. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz hat keine
entscheidende Verbesserung für die Entwicklung
bewirkt. Deshalb legt die Freie Hansestadt Bremen diesen
Antrag vor.
Unser Ziel ist es, in der Änderung von § 5 des
Tarifvertragsgesetzes mögliche Hemmnisse für die
Beantragung von Allgemeinverbindlichkeiten zu überwinden und
die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass von
Allgemeinverbindlichkeitserklärungen zu erleichtern. Es
soll nach unserem Wunsch wieder möglich sein, dass
Tarifparteien auch einseitig einen Antrag auf
Allgemeinverbindlichkeitserklärung stellen können. Kernanliegen
des Antrags ist es, den Abstimmungsmodus im
Tarifausschuss zu ändern.
Ich verstehe, ehrlich gesagt, nicht, warum das so
schwierig ist in der öffentlichen Debatte. Wenn sich
Tarifparteien einig sind und gemeinsam einen Antrag auf
Allgemeinverbindlichkeitserklärung stellen, warum sollte
dieser durch ein Patt, also ein Unentschieden, zwischen
Sachverständigen, Befürwortern und Gegensprechern
scheitern? Wenn Tarifparteien sich einig sind, finde ich
das, ehrlich gesagt, völlig unsinnig. Das halten wir nicht
nur für falsch, sondern auch für einen der
hauptsächlichen Gründe, warum die
Allgemeinverbindlichkeitserklärungen in den letzten zehn Jahren so zurückgegangen
sind.
Solche gemeinsamen Anträge können zukünftig nur
durch eine Mehrheitsentscheidung abgelehnt werden; das
ist unser Wunsch. Auch einseitige Anträge sollen im
Falle einer Pattsituation nicht automatisch scheitern. Wir
schlagen daher vor, den Tarifausschuss bei der
Entscheidung über einseitige Anträge um ein vorsitzendes
Mitglied zu erweitern. Im Falle eines Patts unterbreitet dann
das vorsitzende Mitglied einen Vermittlungsvorschlag.
Kommt die Einigung nicht zustande, entscheidet die
Stimme des vorsitzenden Mitglieds über den möglichen
Fortgang des Verfahrens. Unser Änderungsvorschlag soll
zudem die Transparenz im Verfahren erhöhen, sowohl
für die Antragsteller als auch für die interessierte
Fachöffentlichkeit. Neben den Konkretisierungen der
Rechtsbegriffe zur Begründung des öffentlichen Interesses an
einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung soll künftig
auch für die ablehnende Entscheidung des
Tarifausschusses eine Begründungspflicht bestehen.
Danke an dieser Stelle den Landesregierungen von
Berlin und Thüringen, die gemeinsam mit uns diesen
Antrag eingebracht haben. Ich bitte Sie um Unterstützung
unseres Antrages.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Frau
Senatorin Vogt!
Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik –
federführend – sowie – mitberatend – dem
Wirtschaftsausschuss.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 28:
TOP 28
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
(Einführung einer Weidetierprämie) – Antrag des Landes
Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 316/21)
Es liegt eine Wortmeldung vor von Frau Ministerin
Professor Dr. Dalbert aus Sachsen-Anhalt.
Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-Anhalt): Herr
Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der
Biodiversitätsverlust ist eine der aktuell größten
Herausforderungen der Menschheit. Weltweit sind seit
Jahrzehnten alarmierende Rückgänge von Arten und
Lebensräumen zu beobachten. Es handelt sich hierbei nicht nur um
einen Prozess, der in der Ferne liegt. Das sukzessive
Verschwinden von ehemals blütenreichen Wiesen und
die massive Abnahme von Insekten und einst häufigen
Vogelarten spielen sich auch direkt vor unseren Augen
und Ohren hier in Deutschland ab.
Wir müssen deshalb dringender denn je handeln. Wir
müssen heute handeln. Darum befürworte ich den Antrag
Niedersachsens, bereits ab nächstem Jahr eine gekoppelte
Stützung für Schafe und Ziegen einzuführen. Denn
diejenigen, die hier viel leisten und bei Wind und Wetter mit
ihrer Herde über die Wiesen ziehen, profitieren bislang
kaum von den sogenannten Direktzahlungen. Diese
Direktzahlungen sind ja an die Fläche gebunden, und unsere
Schäfer und Schäferinnen und Ziegenhalter und
Ziegenhalterinnen haben in aller Regel keine Flächen. Wir
müssen deswegen gerade den Schäfern und Schäferinnen mit
wenig eigenen Flächen endlich eine
Einkommensunterstützung zugestehen.
Dabei sehe ich die Schafe und Ziegen – mit ihrem
sprichwörtlichen „goldenen Tritt“ – nicht nur als reine
Landschaftspfleger, sondern auch als einen Baustein für
eine vielfältige Landwirtschaft und Einkommensquelle in
den ländlichen Räumen. Meine Hoffnung ist, dass diese
Stützung ein Beitrag dazu ist, den seit Jahren anhaltenden
Rückgang der Schaf- und Ziegenbestände aufzuhalten
und wenn möglich sogar umzukehren.
Ich möchte an dieser Stelle nicht ausklammern, dass
wir die zunehmenden Nutzungskonflikte mit den großen
Beutegreifern lösen müssen. Die Ausbreitung des Wolfes
stellt insbesondere für die Schäferinnen und Schäfer eine
große Herausforderung dar. Doch mit den neuen
Herdenschutzprogrammen haben wir die Prävention und den
Kostenausgleich erfolgreich gestärkt. Und diese
Programme brauchen wir auch weiterhin – wohlbemerkt:
neben der gekoppelten Stützung. Ich bin überzeugt, dass
es in dieser Kombination der Maßnahmen gelingt, dass
der Wolf in unserer Kulturlandschaft leben kann und
gleichzeitig Weidetierhaltung möglich bleibt.
Ich freue mich, dass es den Ländern gelungen ist, sich
in der zurückliegenden Agrarministerkonferenz auf eine
gekoppelte Stützung für Schafe, Ziegen und Mutterkühe
zu einigen. Und ich freue mich noch viel mehr, dass die
Bundesregierung von ihrer Blockadehaltung der letzten
Jahre abgerückt ist und diese Einigung auch in den
Gesetzentwurf zum GAP-Direktzahlungen-Gesetz
übernommen hat.
Doch dies wird aller Voraussicht nach ja frühestens
2023 eine Unterstützung für die Weidetierhalterinnen und
Weidetierhalter ergeben. Das ist dann ein ungenutztes
Jahr, das wir uns angesichts der wirtschaftlichen Lage der
Schäfer und Schäferinnen und eben auch zur Erhaltung
der Offenland-Lebensräume nicht mehr leisten können.
Mit der gekoppelten Stützung für Schafe und Ziegen
können wir sowohl den Naturschutz und die Erhaltung
der Artenvielfalt unterstützen als auch die
Zukunftsaussichten unserer Schäfer und Schäferinnen verbessern.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen
Dank, Frau Ministerin Professor Dr. Dalbert!
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Frau Ministerin Honé
(Niedersachsen) abgegeben.
Die Ausschussberatungen zu dieser Vorlage haben
noch nicht stattgefunden. Niedersachsen hat jedoch
beantragt, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Wer ist
von Ihnen für diese sofortige Sachentscheidung? – Das
ist eine deutliche Minderheit.
Dann weise ich die Vorlage dem Ausschuss für
Agrarpolitik und Verbraucherschutz – federführend –
sowie dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit – mitberatend – zu.
Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 33:
TOP 33
Entschließung des Bundesrates – Neuregelung der
ärztlichen Ausbildung praxistauglich
voranbringen – Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Baden-
Württemberg, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 318/21)
Dem Antrag sind Niedersachsen und das Saarland
beigetreten.
Hierzu gibt es zwei Wortmeldungen. Es beginnt Herr
Minister Laumann für das Land Nordrhein-Westfalen.
Bitte, Herr Minister Laumann.
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die
anstehende Novelle der Ärztlichen Approbationsordnung
ist notwendig. Kaum eine andere Ausbildungsreform ist
so eng mit wichtigen gesundheitspolitischen Zielen
verknüpft, wie sie im Masterplan Medizinstudium 2020 zum
Beispiel mit der Landarztquote niedergeschrieben sind.
Diese Reform ist auch finanzpolitisch herausfordernd,
weil es darum geht, die Qualität des Medizinstudiums zu
verbessern, ohne die Zahl der Studienplätze wegen
möglicher Mehrkosten verringern zu müssen. Zugleich ist
schon jetzt kaum ein Studienplatz so begehrt wie im Fach
Medizin, sodass hochschulpolitische Vorkehrungen für
eine rechtlich einwandfreie Umsetzung der Neuregelung
frühzeitig zu treffen sind.
Damit die Neuregelung gelingt, müssen diese
Politikfelder zusammenwirken, und zwar auf Ebene der Länder
und des Bundes. Der nun vorliegende Referentenentwurf
der Bundesregierung ist für diese Verständigung der
Partner im Masterplan Medizinstudium 2020 eine gute
Grundlage, weil er den Dialog in Gang gesetzt hat und
viele Chancen für eine Verbesserung der medizinischen
Versorgung der Bevölkerung aufzeigt.
1 Anlage 10
Ich möchte drei Beispiele nennen:
Erstens kann die universitäre Ausbildung praxisnäher
werden, weil sie noch früher und noch stärker an der
Vermittlung ärztlicher Fähigkeiten ausgerichtet wird,
etwa durch die Einbeziehung von Lehrpraxen und
Krankenhäusern.
Zweitens rückt das Arzt-Patienten-Gespräch, das
maßgeblich die Arzt-Patienten-Beziehung, den
Behandlungserfolg und das Wohlbefinden der Patientinnen und
Patienten beeinflusst, noch stärker in den Ausbildungsfokus.
Drittens soll die Novelle auch die Fähigkeiten
angehender Ärztinnen und Ärzte zur wissenschaftlichen
Arbeit stärken – eine Zukunftsinvestition für die
Entwicklung neuer Behandlungsmethoden, die für die
Versorgung und die Praxis wichtig sind.
Der Referentenentwurf zur Neuregelung der
Ärztlichen Approbationsordnung ist aber an manchen Stellen
noch weiterzuentwickeln. Da nicht nur für Nordrhein-
Westfalen kein Medizinstudienplatz verloren gehen darf,
benötigen die Länder für ein gemeinsames Konzept von
gezielten Kompensationsmaßnahmen noch wichtige
Informationen. Ich will an dieser Stelle sagen: In vielen
Bundesländern ist es ja heute so, dass wir in den
ländlichen Räumen in unseren Krankenhäusern mittlerweile
80 Prozent Ärztinnen und Ärzte haben, die aus dem
Ausland kommen. Wenn wir diese Menschen nicht hätten,
wäre die medizinische Versorgung insbesondere in den
ländlichen Regionen schon zusammengebrochen. Wir
holen sie oder sie kommen aus Ländern, in denen es
wesentlich weniger Ärztinnen und Ärzte gibt als bei uns
in Deutschland, aus Ländern, denen das Finanzieren von
Studienplätzen auch nicht leichter fällt als uns.
Ich habe mir vor der Pandemie noch einmal die
Situation in Rumänien angeschaut. Man könnte schon ein
schlechtes Gewissen haben, dass wir in Deutschland
schlicht und ergreifend zu wenig Ärztinnen und Ärzte
ausbilden. Das ist ja deswegen so, weil das die teuersten
Studienplätze sind und das Geld dafür nicht zur
Verfügung steht. Es liegt nicht daran, dass die jungen Leute
nicht Medizin studieren wollen, denn wir haben auf jeden
Studienplatz, den wir in diesem Bereich anbieten, die
allermeisten Bewerber von allen Studienplätzen. In
Nordrhein-Westfalen liegt das Verhältnis etwa bei 1 : 10,
1 : 11. Deswegen ist, wenn wir hier das Kostenniveau der
Ausbildung steigern, die Frage, wie das finanziert wird,
eine ganz entscheidende, sonst befürchte ich, dass sich in
manchen Ländern die Finanzminister durchsetzen und es
am Ende weniger Studienplätze gibt, weil das Geld nicht
vermehrt wird. Insofern ist es wirklich wichtig, dass die
Finanzierungsfrage zwischen Bund und Ländern schlicht
und ergreifend geklärt wird. Und deswegen hier auch
dieser Entschließungsantrag.
Ich glaube, dass wir weiterhin wollen, dass
Innovationen in der medizinischen Ausbildung möglich sind und
dass das Curriculum, das vorgeschrieben ist, nicht zu eng
ist. Ich will hier ein Beispiel nennen. Wir sind in
Nordrhein-Westfalen zurzeit dabei, in Ostwestfalen-Lippe, in
Bielefeld, eine neue medizinische Fakultät zu errichten in
einem engen Austausch zwischen dem
nordrheinwestfälischen Wissenschaftsministerium und natürlich
dem Gesundheitsminister. Der Studienbetrieb an dieser
Universität wird im Oktober 2021 beginnen, für das
Wintersemester 2021/2022 werden Studienplätze vergeben.
Im Endausbau werden alleine in Bielefeld 300
zusätzliche Medizinstudienplätze entstehen. Es handelt sich hier
um einen neuen Modellstudiengang, der vor allem eine
allgemeinmedizinische Ausbildung im Fokus haben wird.
Unser Ziel ist es, mit dieser Fakultät Studierende auf das
Berufsbild des Hausarztes und der Hausärztin
vorzubereiten und dafür zu begeistern. Wenn es dann einen
sogenannten Klebeeffekt gibt, ist das ja auch für die
Versorgung einer ländlichen Region im westfälischen
Landesteil eine sehr wichtige Sache.
Insofern ist es natürlich für Nordrhein-Westfalen und
auch für den Ansatz dieser politischen Überlegungen sehr
wichtig, dass im Rahmen des Masterplans
Medizinstudium 2020 – da sind wir ja gerade im
Gesetzgebungsprozess auf der Bundesebene – eine neue
Approbationsordnung unter Berücksichtigung der Interessen der
medizinischen Fakultäten konstruktiv gestaltet wird. Ich habe den
Blick auf den Finanzbedarf schon einmal erwähnt. Das
heißt: Wir brauchen in dieser neuen
Approbationsordnung auch vernünftige Spielräume für
Modellstudiengänge, um auf bestimmte Versorgungssituationen, die im
Landesinteresse liegen, reagieren zu können.
Meine Damen und Herren, noch einen Punkt zur
Finanzierung. Wir haben zurzeit den Trend, dass immer
mehr medizinische Berufe akademisiert werden. Ich will
das nicht bewerten. Aber wir sind natürlich in den
Ländern mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes, der
Akademisierung der Hebammenausbildung sowie der
Pflegeberufeausbildung in erhebliche finanzielle
Vorleistung gegangen, um diese Akademisierung zu finanzieren.
Deswegen, finde ich, ist die Frage, wie man sich die
Finanzierung der neuen Ärztlichen Approbationsordnung
vorstellt, eine sehr wichtige. Wir wollen aus
nordrheinwestfälischer Sicht – auch die Kollegin Prien wird das
sicherlich noch einmal darstellen –Geschlossenheit in den
Ländern von Gesundheits- und Wissenschaftsseite.
Speziell für das Land Nordrhein-Westfalen kann ich Ihnen
versichern, dass wir dieses Verfahren eng begleiten und
auf einen fairen Ausgleich zwischen den Partnern sehr
achten werden, denn für die Versorgungssituation ist das
Zustandekommen dieses Gesetzes wichtig. Aber, wie
gesagt, die Frage der Anzahl der Studienplätze und deren
Finanzierung kann dabei nicht einfach unter den Tisch
fallen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen
Dank, Herr Minister Laumann!
Wir haben eine weitere Wortmeldung: Frau Ministerin
Prien für das Land Schleswig-Holstein. Bitte sehr.
Karin Prien (Schleswig-Holstein): Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niedergelassene Ärzte
und Ärztinnen genießen in unserem Land hohes
Vertrauen. Sie sind erste Ansprechpartner, wenn es um unsere
Gesundheit geht, und das nicht erst in der Pandemie. Mit
Sorge – der Kollege Laumann hat es beschrieben –
blicken wir auf den Ärztemangel und die Engpässe in der
medizinischen Versorgung, und das betrifft eben nicht
nur die Praxen im ländlichen Raum, sondern auch unsere
Kliniken. Deshalb ist die Botschaft des heutigen Tages
eindeutig: Wir wollen und müssen die ärztliche
Versorgung stärken.
Den Grundstein dafür legen wir an unseren
Hochschulen und Universitätskliniken. Deren Leistungsfähigkeit
und deren Innovationskraft in der transnationalen
medizinischen Forschung retten uns nicht nur durch diese
Pandemie. Aktuell zeigen das die Forschungserfolge an
Universitätsmedizinstandorten zu Coronaimpfstoffen und
Behandlungsmethoden sowie die bereits entstandenen
Studien zum Thema „Long Covid“.
Aber abseits der Pandemie leistet die medizinische
Forschung in unserem Land darüber hinaus einen
unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesundheit. Nehmen wir
zum Beispiel die riesigen Schritte in der onkologischen
Forschung, die ich als Mitglied des Strategiekreises
Nationale Dekade gegen Krebs beim Bundesministerium für
Bildung und Forschung begleiten darf. Das ist kein
Nischenthema. Mehr als 50 Prozent aller Menschen
erkranken im Laufe ihres Lebens an Krebs. Hierfür benötigen
wir exzellente disziplinübergreifende wissenschaftliche
Forschung, die bei Prävention und Therapie hilft. Das
Interesse dafür entsteht im Studium.
Meine Damen und Herren, wissenschaftliches
Arbeiten und Allgemeinmedizin sind dabei kein Widerspruch,
sondern ganz im Gegenteil eine notwendige Verbindung,
die mit der neuen Approbationsordnung für Ärzte zu
Recht weiter gestärkt werden soll. Aus Schleswig-
Holstein kann ich Ihnen berichten, dass bereits heute die
Lehrstühle für Allgemeinmedizin wirklich lange
Wartelisten für Promotionen in ihrem Fach haben. Das
Interesse der Studierenden ist riesig und wird sicherlich durch
die neue Reform weiter gestärkt. Und das ist gut so. Denn
es ist unser Ziel, auch künftig die Zahl der
Medizinstudienanfängerplätze zu sichern, besser noch sie zu erhöhen.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich für eine
Studienplatzoffensive Medizin mit bundesweit 1.000
zusätzlichen Medizinstudienplätzen ausgesprochen. Also
geht es bei der Neuregelung der ärztlichen Ausbildung
folgerichtig nicht um das Ob, sondern allein um das Wie.
Die Länder begrüßen, dass das Studium der
Humanmedizin noch praxisnäher ausgestaltet werden soll. Das
geht allerdings mit einem deutlich erhöhten
Erfüllungsaufwand und im Moment leider ungeklärten
Kapazitätsauswirkungen einher. Wir müssen – darauf hat der
Kollege Laumann hingewiesen – unbedingt verhindern, dass
die an sich richtige und notwendige Reform durch eine
unzureichende Finanzierung ihr Ziel verfehlt oder –
schlimmer noch – in ihr Gegenteil verkehrt wird, nämlich
einen Abbau von Studienanfängerplätzen und damit
mittelfristig auch negative Auswirkungen auf die Zahl der
niedergelassenen Medizinerinnen und Mediziner im
unterversorgten ländlichen Raum und in den Kliniken.
Genau das droht, wenn die Länder mit den erheblichen
Kosten, die die Reform der ärztlichen Ausbildung
verursachen wird, alleingelassen und über die erforderliche
Finanzausstattung hinausgehende kapazitätsrechtliche
Fragen nicht vorher geklärt sind.
Nach Schätzungen des Medizinischen Fakultätentages
führen die geplanten Reformen bundesweit zu
strukturellen Mehrkosten von bis zu 20 Prozent und zusätzlichen
einmaligen Transformationskosten von 180 Millionen
Euro. Der gerade veröffentlichte Studienbericht zur
prognostizierten Kostenentwicklung der DEGAM kommt zu
deutlich geringeren Mehrkosten, aber eben auch zu
Mehrkosten. Und genau diese Zahlen werden wir uns
gemeinsam anschauen müssen.
Wir haben, meine Damen und Herren, in zahlreichen
Gesprächen in diesem Jahr mit den Hochschulen und den
Verbänden gesprochen. Klar ist: Unsere medizinischen
Fakultäten und Landesprüfungsämter bestätigen den zum
Teil enormen Mehraufwand und die hohen zusätzlichen
Kosten. Das können die Länder alleine nicht schultern.
Mehrkosten sind also unbestritten, und über die
Angemessenheit der einzelnen Kostenpositionen und die
Kostentragung müssen wir reden. Wir sind bereit,
Verantwortung zu übernehmen. Wir sind nicht die Bremser oder
Bedenkenträger, sondern wollen den Prozess
nachdrücklich vorantreiben, gemeinsam mit dem Bund. Deshalb
reichen wir dem Bund heute die Hand, um in einem
konstruktiven und positiven Austausch eine nachhaltige und
umsetzbare Reform der ärztlichen Ausbildung zu
erreichen. Wir brauchen unter anderem die Beteiligung des
Normenkontrollrates, und wir brauchen Gespräche über
eine faire Kostenteilung.
Eine angemessene Finanzausstattung der Länder ist
ein Kernelement des Föderalismus. Der vom Grundgesetz
dafür vorgesehene Weg ist der Anspruch der Länder auf
einen aufgabengerechten Anteil am Steueraufkommen als
eigene Finanzmittel. Dieser Weg wurde in den letzten
Jahren nicht immer verfolgt. Ich bin zuversichtlich, dass
wir den Prozess, der in 2017 mit dem Masterplan
Medizinstudium 2020 begonnen wurde, nun erfolgreich
gemeinsam beenden werden. Dafür greifen wir bewusst
frühzeitig und aktiv schon jetzt auf Grundlage des
Referentenentwurfs in den Normengebungsprozess ein.
Ich freue mich über die breite Unterstützung hier im
Bundesrat, und zwar von der Wissenschaftsseite und der
Gesundheitsseite. Das ist keine Selbstverständlichkeit.
Ich begrüße es sehr, dass das
Bundesgesundheitsministerium sich Zeit dafür nimmt, eine gemeinsame Lösung der
zum Teil komplizierten Problemstellungen zu finden.
Und ich bedanke mich auch für die positiven Signale, die
der Bundesgesundheitsminister hierzu bereits gegeben
hat. Aber ich sage auch ganz deutlich: Wir haben die
Ziellinie im Blick. Wir setzen alles in Gang, damit wir
die Novellierung der Ärztlichen Approbationsordnung
noch in dieser Legislaturperiode abschließen können. Wir
wollen fertig werden.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen
Dank, Frau Ministerin Prien!
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Staatsminister Dr.
Herrmann (Bayern) abgegeben.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Die
antragstellenden Länder haben beantragt, bereits heute in
der Sache zu entscheiden. Wer von Ihnen stimmt dafür,
heute in der Sache zu entscheiden? Ich bitte um Ihr
Handzeichen. – Das ist die deutliche Mehrheit.
Dann entscheiden wir heute in der Sache. Wer stimmt
dafür, die Entschließung zu fassen? Ich bitte um Ihr
Handzeichen. – Das ist die deutliche Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 35:
TOP 35
Entschließung des Bundesrates zum weiteren
Ausbau von Photovoltaik und der Mehrfachnutzung
von Flächen (Solarcarports) – Antrag des Landes
Rheinland-Pfalz – (Drucksache 194/21)
Hierzu gibt es keine Wortmeldungen.
Wir kommen damit direkt zur Abstimmung. Hierzu
liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus
rufe ich auf:
Ziffer 1! Bitte Ihr Handzeichen! – Mehrheit.
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer ist
für die Annahme der Entschließung in der soeben
festgelegten Fassung? – Das ist die deutliche Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Ich schließe Tagesordnungspunkt 35.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 89:
TOP 89
Entschließung des Bundesrates – Europäische
Datensouveränität schützen – Antrag des Landes
1 Anlage 11
Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
340/21)
Es gibt eine Wortmeldung: Frau Staatsministerin
Puttrich für das Land Hessen. Sie haben das Wort, bitte sehr.
Lucia Puttrich (Hessen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hessen bringt
heute einen Entschließungsantrag zur europäischen
Datensouveränität ein, der grundlegende Fragen unserer
vernetzten und globalisierten Welt anspricht: Wie können
wir angesichts der Marktmacht einzelner
Technologieunternehmen nicht nur fairen Wettbewerb erhalten,
sondern auch die Hoheit über unsere persönlichen Daten
schützen?
Daten sind das Gold des Digital- und
Informationszeitalters. Mit Daten werden Geschäfte gemacht. Mit
Daten werden auch Reichtümer erworben. Wie damals in
den Zeiten des echten Goldrausches gibt es auch heute
einen Wettlauf um das begehrte Gut. Die Macht der
Internetkonzerne lässt sich nicht mehr nur in
ökonomischer Größe oder Umsatz messen, sondern auch in der
Herrschaft über Daten und Algorithmen.
Daten sind aber kein x-beliebiges Gut. Sie enthalten
immer auch sensible Informationen über Menschen.
Wenn es um Daten geht, geht es also immer auch um den
persönlichen Schutzbereich der Bürgerinnen und Bürger.
Dieser Schutzbereich ist dann in Gefahr, wenn Daten aus
unterschiedlichen Lebensbereichen zusammengefasst und
zu Persönlichkeits-, Bewegungs- oder Präferenzprofilen
aufbereitet werden. Gerade Unternehmen mit großer
Marktmacht, die unterschiedliche Dienste gleichzeitig
anbieten – also zum Beispiel Suchmaschinen und soziale
Netzwerke –, haben dazu die Möglichkeit.
Um die angenehmen Seiten der Digitalisierung
bequem nutzen zu können, müssen Verbraucherinnen und
Verbraucher immer häufiger einwilligen, dass ihre
persönlichen Daten gespeichert und weitergenutzt werden.
Wir können an uns selbst erfahren, dass wir manchmal
„leicht klicken“. Die Eintrittsschwelle zur digitalen Welt
ist oft ein Tausch von persönlichen Daten gegen den
Zugang zu einer Dienstleistung. Aber das ist ein hoher
Preis.
Sehr geehrte Damen und Herren, schon seit einiger
Zeit wird die Diskussion darüber geführt, wie ein
wirkungsvoller Rechtsrahmen für dieses Phänomen
geschaffen werden kann. Für Hessen steht fest, dass
entsprechende Regelungen vor allem europäische Regelungen
sein müssen. Die ersten Schritte sind bereits gemacht:
Die EU hat sich dieser Problematik mit der Datenschutz-
Grundverordnung angenommen, und mittlerweile liegen
auch der Digital Markets Act und der Digital Services
Act auf dem Tisch.
Die Corona-Pandemie hat den Boom der
Digitaltechnologien noch einmal verstärkt. Viele Konzerne aus
diesem Geschäftsfeld sind noch finanzkräftiger und noch
einflussreicher geworden. Das eröffnet ihnen die
Möglichkeit, in immer neue Bereiche zu expandieren. Das ist
erst mal noch nichts Schlechtes; doch das bereits erlangte
Wissen über die potenziellen Kunden – nämlich uns alle
– verleiht diesen Unternehmen einen enormen
Wettbewerbsvorteil.
Zu diesen neuen Bereichen gehört auch der
Gesundheitssektor. Denken Sie beispielsweise an den Kauf des
Fitness-Trackers „Fitbit“ durch Google. Auch hier
besteht die Gefahr, dass diese Marktführer ihr Datengold
in andere Geschäftsfelder einsetzen, um sich Vorteile zu
verschaffen.
Wenn Gesundheitsdaten mit Anfragen auf
Suchmaschinen oder Konsumpräferenzen verknüpft werden,
ist das aber besonders heikel. Es könnten individualisierte
Gesundheitsprofile erstellt und geschäftsmäßig genutzt
werden. Das wäre ein massiver Eingriff in die
Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Stellen Sie
sich vor, Versicherer oder Kreditgeber könnten auf die
Daten zugreifen und auf dieser Basis die Entscheidung
darüber treffen, ob jemand einen Kredit bekommt oder
wie hoch der individuelle Versicherungsbeitrag ist!
Die Bundesregierung muss die Gesundheitsdaten der
Menschen konsequent schützen. Das bedeutet nicht,
Gesundheitsdaten vollständig von
Internetdienstleistungen abzukoppeln. Daten zur Gesundheit von Personen
sollen natürlich für Gesundheitsdienste genutzt werden
können, etwa bei der elektronischen Patientenakte oder
dem europäischen Impfpass. Das macht Sinn, und das
hilft. Aber Gesundheitsdaten mit anderen
personenbezogenen Daten zu verknüpfen und für kommerzielle
Angebote zu nutzen, das wiederum ist höchst problematisch.
Denn es besteht die Gefahr, dass große
Technologieunternehmen unsere Gesellschaft in gesundheitlich
wertvolle und weniger wertvolle Menschen einteilen. Dies
wäre eine Kommerzialisierung der menschlichen Würde,
und das will Hessen nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir brauchen
Regelungen zum Schutz des Verbrauchers, seiner Daten und
seiner Privatsphäre. Lassen Sie uns also Schrittmacher
für die Weiterentwicklung der informationellen
Selbstbestimmung im digitalen Zeitalter sein und diesen
wichtigen Rahmen setzen! – Ich danke Ihnen für die
Aufmerksamkeit.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Ich danke
Ihnen, Frau Staatsministerin Puttrich.
Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Ausschuss
für Fragen der Europäischen Union – federführend –
sowie dem Gesundheitsausschuss, dem Ausschuss für
Innere Angelegenheiten, dem Ausschuss für
Kulturfragen, dem Rechtsausschuss und dem
Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu.
Ich beende damit den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 93:
TOP 93
Entschließung des Bundesrates zur Einführung von
Obergrenzen für Tiere in Tierhaltungsanlagen
– Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 386/21)
Es gibt eine Wortmeldung: Herr Minister Dr.
Backhaus für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Bitte sehr.
Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Wir haben in Deutschland im
Durchschnitt pro Jahr 5.000 Brände in landwirtschaftlichen
Betrieben. Welches Schicksal das für die
Landwirtschaftsbetriebe, für die Landwirte auf der einen Seite, für
den Tierschutz, das Tierwohl auf der anderen Seite
bedeutet, muss ich an dieser Stelle nicht erläutern. Bei
diesen 5.000 Bränden in der Landwirtschaft verenden jedes
Jahr mehrere Hunderttausend Tiere.
Ich sage ausdrücklich: Es ist ein Segen, dass wir in
diesem Hohen Hause gemeinsam dafür gekämpft haben,
den Tierschutz in das Grundgesetz aufzunehmen und
dadurch deutlich mehr Tierschutz für die Zukunft zu
gewährleisten. Jeder Brand ist eine Tragödie. Jeder Brand
ist einer zu viel.
Wir haben heute gerade in den neuen Bundesländern
größere Tierhaltungsanlagen – sie werden in der Regel
„Massentierhaltungsanlagen“ bezeichnet; was man
darunter versteht, ist wissenschaftlich fundiert bisher nicht
festgelegt –, die nicht in das Leitbild der Zukunft einer
umweltverträglichen, flächengebundenen Landwirtschaft
passen. Und die allgemeine Gesellschaft fordert seit
langem, dass wir eine andere Landwirtschaft voranbringen.
Deswegen bringen wir heute unseren Antrag ein. Wir
in Mecklenburg-Vorpommern sind leidgeprüft, weil wir
eine Großanlage mit 50.000 Tieren verloren haben. Ich
selber habe mir die Anlage angesehen. Sie können sich
vorstellen: Diese Bilder wird man in seinem Leben nie
wieder los, sowohl was die Tiere als auch was die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anbetrifft.
Ich kämpfe seit vielen, vielen Jahren für eine
flächengebundene Landwirtschaft. Die Zeit ist reif, das endlich
umzusetzen. Eine Obergrenze von 2 GV pro Hektar ist
aus meiner Sicht angebracht. Das ist wissenschaftlich
belegt und unterlegt. Es hat dazu in diesem Hohen Hause
und im Deutschen Bundestag immer wieder
Diskussionen und Auseinandersetzungen gegeben. Aber vor dem
Hintergrund dessen, was ich gesagt habe, und der
zusätzlichen Verluste durch Seuchenzüge, die wir in diesem
Jahr leider auch zu ertragen hatten – alle Bundesländer
außer zwei waren von der Vogelgrippe betroffen –, ist
etwas anderes nicht mehr zu akzeptieren. Ich halte es für
an der Zeit, nicht nur über Größenordnungen von
Tierhaltungsanlagen intensiv zu reden, sondern auch zu handeln.
Es ist vollkommen klar: Das Grundgesetz ist die
Grundlage. Das Tierschutzgesetz ist die nächste
Grundlage. Auch mit Blick auf das Bundesbaugesetzbuch sowie
die Landesbauordnungen und die Musterbauordnung
muss über die Bauministerien endlich gehandelt werden.
Insofern bitte ich darum, den Antrag in die Ausschüsse
zu überweisen.
Abschließend: Die Beschränkung der Größe von
Tierhaltungsanlagen ist aus Seuchengründen, aber auch aus
brandschutztechnischen Gründen zu überprüfen, um für
die Zukunft eine umweltverträgliche, nachhaltige und
von der allgemeinen Gesellschaft akzeptierte Tierhaltung
in Deutschland weiterzuführen. Zum Zweiten ist eine
regional flächenbezogene und ökologisch vertretbare
Begrenzung des Viehbesatzes für Nutztiere auf den Weg
zu bringen.
Ich wünsche mir sehr, dass wir das zügig abarbeiten
und dadurch einen wertvollen Beitrag für die
Landwirtschaft, für die Verbraucherinnen und Verbraucher, letzten
Endes aber auch für die Nutztiere zu leisten. – Herzlichen
Dank.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen
Dank, Herr Minister Dr. Backhaus!
Ich weise die Vorlage dem Ausschuss für
Agrarpolitik und Verbraucherschutz – federführend – und dem
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit – mitberatend – zu.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Punkt 36:
TOP 36
Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen
Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Drucksache
239/21)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2 wird getrennt nach Buchstaben abgestimmt.
Ich bitte um Ihr Handzeichen für:
Buchstabe a! – Minderheit.
Buchstabe b! – Minderheit.
Buchstabe c! – Minderheit.
Buchstabe d! – Minderheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8! – Minderheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 12! – Minderheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 14! – Minderheit.
Ziffer 15! – Minderheit.
Ziffer 16! – Minderheit.
Ziffer 17! – Minderheit.
Ziffer 18! – Minderheit.
Ziffer 19! – Minderheit.
Ziffer 20! – Minderheit.
Ziffer 21! – Minderheit.
Ziffer 22! – Minderheit.
Ziffer 23! – Minderheit.
Ziffer 24! – Minderheit.
Ziffer 25! – Minderheit.
Ziffer 26! – Minderheit.
Ziffer 27! – Minderheit.
Ziffer 28! – Minderheit.
Ziffer 29! – Minderheit.
Ziffer 30! – Minderheit.
Ziffer 31! – Minderheit.
Ziffer 32! – Minderheit.
Ziffer 33! – Minderheit.
Ziffer 34! – Minderheit.
Ziffer 35! – Deutliche Minderheit.
Ziffer 36! – Minderheit.
Dann frage ich, wer dafür ist, gegen den
Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. – Das ist
erfreulicherweise die Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Ich danke Ihnen für Ihre Geduld.
Wir schließen Punkt 36 und kommen zu
Punkt 37:
TOP 37
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie
(EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des
Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für
Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung
des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Drucksache
240/21)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Nun bitte das Handzeichen zu allen noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Punkt 38:
TOP 38
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der
Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer
digitalen Arbeitswelt
(Betriebsrätemodernisierungsgesetz) (Drucksache 271/21)
Uns liegen zwei Wortmeldungen vor. Es beginnt Herr
Minister Laumann für das Land Nordrhein-Westfalen.
Bitte, Herr Minister Laumann.
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen
und Herren! Ich bin fest davon überzeugt, dass wir mehr
Mitbestimmung brauchen, nicht weniger. Deswegen
freue ich mich darüber, dass wir heute den vorliegenden
Gesetzentwurf beraten können.
Als ehemaliger Betriebsrat ist mir das
Betriebsverfassungsgesetz als Handwerkszeug für die Arbeit von
Betriebsräten gut bekannt. Es ist an der Zeit, dieses
Gesetz zukunftsfester zu gestalten.
Betriebsräte setzen sich für gute Arbeit in der
betrieblichen Praxis ein. Betriebsräte sind immer daran
interessiert, dass sich die Standorte weiterentwickeln, dass
Arbeitsplätze gesichert werden, dass eine möglichst große
Zahl von Ausbildungsplätzen entsteht, dass sich in der
Betriebsgemeinschaft Menschen aus unterschiedlichen
Kulturen und mit unterschiedlichen Talenten zum Wohl
des Unternehmens entfalten können. Sie sind auch dafür
da, zum Beispiel die Vereinbarkeit von Beruf und
Privatleben, aber auch den demografischen Wandel innerhalb
der Betriebsgemeinschaft mitzugestalten. Sie vertreten
die Belegschaftsinteressen gegenüber dem Management
oder den Inhabern. Das geschieht in Nordrhein-Westfalen
wie in ganz Deutschland Gott sei Dank in vielen Fällen
auf Augenhöhe. Aber es ist nicht immer so.
Ich bin in meinem Leben lange Betriebsrat gewesen.
Ich war Kommunalpolitiker, Mitglied des Deutschen
Bundestages und in der Landespolitik – ich kann nun
wirklich Vergleiche anstellen. Ich bin fest davon
überzeugt, dass Demokratie im Betrieb nah am Alltag der
Menschen ist. Deswegen hat die betriebliche
Mitbestimmung hohe Akzeptanz. Wir haben in diesem Land bei
Personalrats- oder Betriebsratswahlen eine
Wahlbeteiligung von über 70 Prozent. Das zeigt sehr deutlich, dass
die Menschen die Arbeit der Personal- oder Betriebsräte
schätzen.
Studien belegen, dass Betriebsräte die
Weiterentwicklung von Unternehmen nicht stören. Vielmehr sind
mitbestimmte Unternehmen oft stabiler und erfolgreicher.
Schwächephasen, die es im wirtschaftlichen Leben
immer wieder gibt, werden dort, wo die Mitbestimmung
funktioniert, wesentlich besser überwunden, denn alle
ziehen an einem Strang.
Die Studienlage ist klar: Die Rolle der Betriebsräte in
den Unternehmen bei der Bewältigung von
Wirtschaftskrisen und aktuell der Pandemie hat hohes Ansehen.
Deswegen ist es richtig, das Betriebsrätestärkungsgesetz
gerade jetzt zu beraten.
Trotz all dieser Lobeshymnen – nicht in allen
Betrieben gibt es einen Betriebsrat. Die Wahrheit ist: Wenn es
in einem Betrieb länger keinen Betriebsrat gibt oder noch
nie einen gegeben hat, gehört für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, die sich auf den Weg machen, einen
Betriebsrat zu gründen, oft ein bisschen Mut dazu. Das
wird nicht immer von allen Seiten gleich positiv gesehen.
Das liegt vielleicht auch daran, dass das Management
in einer Firma, in der es noch nie Betriebsräte gegeben
hat, keine Erfahrung damit hat und es viele Vorurteile
gibt. Deswegen ist für Betriebsratsgründungen oft Mut
notwendig. Wer mit offenen Augen durch die Arbeitswelt
geht, weiß, dass sich hier und da Unternehmerinnen und
Unternehmer, aber auch Manager viel einfallen lassen,
um die Gründung von Betriebsräten zu verhindern. Da
werden keine Personallisten zur Verfügung gestellt oder
es wird versucht, diejenigen, die sich kümmern, mit
Kündigung oder Ähnlichem einzuschüchtern. Studien nicht
nur von der H a n s - B ö c k l e r - Stiftung belegen,
dass das kein Phänomen nur in bestimmten Branchen ist,
sondern das spielt sich sowohl in kleineren wie in
größeren Betrieben ab, teilweise selbst in Konzernen.
Manchmal ist das auch in staatlichen Betrieben nicht sehr viel
besser.
Deswegen ist es richtig, dass wir mit dem
Betriebsrätestärkungsgesetz durch einen guten Kündigungsschutz
diejenigen stärker schützen, die sich um die Gründung
eines Betriebsrates kümmern, wo es noch keinen gibt.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für die
Einführung eines Betriebsrates engagieren, wird durch
uns, den Gesetzgeber, der Rücken gestärkt. Ich finde,
dies ist ein gutes Gesetz.
Wir müssen sehen, dass sich die Arbeitswelt
weiterentwickelt. Gott sei Dank ist nichts statisch. Es ist immer
wieder die Frage: Müssen die Beteiligungsrechte der
Betriebs- oder Personalräte durch das
Betriebsverfassungsgesetz ausgeweitet, gestärkt werden? Es ist klar,
dass dies in vielen Bereichen geschehen muss. Dazu wird
in dem Gesetzentwurf ebenfalls ein vernünftiger Schritt
in die richtige Richtung unternommen.
Zum Beispiel bei der Einführung Künstlicher
Intelligenz: Es ist wichtig, dass sich auch Betriebsräte mit
diesem Thema beschäftigen. Wenn Künstliche Intelligenz in
einem Unternehmen eingeführt wird, wenn
Entscheidungen, die bisher von Menschen getroffen wurden, über
Künstliche Intelligenz getroffen werden, ist das eine
große Herausforderung für Betriebsratsarbeit. Deswegen
wird in dem Gesetz für die Betriebsräte das Heranziehen
von Sachverständigen wesentlich erleichtert.
Wir alle haben in den letzten Monaten erlebt, wie sich
die Arbeitswelt durch die Pandemie verändert hat. Wir
hatten sicherlich auch an unseren Arbeitsplätzen einen
großen Schub der Digitalisierung. Vieles, was wir uns
vorher gar nicht vorstellen konnten, findet heute über
Videokonferenzen statt.
Viele – ich will mich da gerne einschließen – haben
nicht geglaubt, dass in einem Ministerium zum Beispiel
Heimarbeit in einem Umfang möglich ist, wie es
mittlerweile der Fall ist. Eigentlich mit ganz zufriedenstellenden
Ergebnissen. Und auch wenn wir alle uns darauf freuen,
weniger Videokonferenzen zu haben und uns wieder öfter
zu sehen, bin ich mir sicher, dass ein Teil davon bleiben
wird, und das ist auch gut so. Entstanden sind neue
Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der
öffentliche Verkehr wurde entlastet. Aber natürlich muss
Heimarbeit auch von Betriebsrätinnen und Betriebsräten,
Personalrätinnen und Personalräten mitgestaltet werden
können. Deswegen ist es richtig, dass das Gesetz, dessen
Entwurf wir heute beraten, den Betriebsräten auch in
diesem Bereich mehr Möglichkeiten der Einflussnahme
gibt, als das vorher der Fall war.
Mir ist auch wichtig, dass Heimarbeit, vor allem wenn
die Pandemie überwunden ist, immer eine Frage der
Freiwilligkeit bleiben sollte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, man kann
schon sagen, dass die Betriebsräte Demokratie
mitgestalten, in der Arbeitswelt Demokratieerfahrungen sammeln.
Aber vor allem glaube ich, dass die betriebliche
Sozialpartnerschaft zum Modell der deutschen sozialen
Marktwirtschaft gehört. Zur Marktwirtschaft gehört die
soziale Partnerschaft ohne Frage. Mit ihr sind wir sehr
gut gefahren: Wir haben durch Mitbestimmung von
Personalräten und Betriebsräten wesentliche Gegensätze von
Arbeit und Kapital überwunden. Ich glaube, dass unser
Wirtschaftswunder in den letzten 75 Jahren erheblich mit
der Erfindung der sozialen Partnerschaft zu tun hat. Sie
hat einen wesentlichen Beitrag zur Humanisierung der
Arbeitswelt geleistet, aber auch dazu, dass die Menschen
auf der Arbeit ihre Fähigkeiten zum Wohle der
Unternehmen und des gesamten Wirtschaftens in der
Bundesrepublik Deutschland entfalten können.
Es ist gut, dass dieses Gesetz im Deutschen Bundestag
eine Mehrheit findet. Die Landesregierung von
Nordrhein-Westfalen unterstützt es in der Länderkammer auf
jeden Fall. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen
Dank, Herr Minister Laumann!
Das Wort hat Herr Staatsminister Dulig für den
Freistaat Sachsen. Bitte sehr.
Martin Dulig (Sachsen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vorlage der
Bundesregierung zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz
habe ich ungeduldig erwartet, denn damit geht der
Gesetzgeber endlich dringende Probleme unserer
betrieblichen Mitbestimmung an und modernisiert das
Betriebsverfassungsgesetz.
Das Gesetz soll die Gründung von Betriebsräten
erleichtern und die betriebliche Mitbestimmung vor dem
Hintergrund des digitalen Wandels in der Arbeitswelt
weiterentwickeln.
Demokratie im Unternehmen hat unser Land
wirtschaftlich mit starkgemacht. Wo es Betriebsräte gibt und
die Beschäftigten mitbestimmen, sind die
Arbeitsbedingungen und damit auch die Arbeitszufriedenheit und die
Arbeitsmotivation besser.
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt seit fast 70
Jahren die Zusammenarbeit von Arbeitgeberin, Arbeitgeber
und Betriebsrat. Doch auch heute steht die betriebliche
Mitbestimmung vor Herausforderungen: Immer noch
haben zu wenige Betriebe einen Betriebsrat, gerade in
Ostdeutschland. Nur 36 Prozent der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer werden im Osten von Betriebsräten
vertreten, in Westdeutschland dagegen mehr als 40
Prozent.
Wer einen Betriebsrat gründen will, gerät nicht selten
in Konflikt mit dem Arbeitgeber. Wir wissen aus Studien,
dass jede sechste Betriebsratswahl in Betrieben, die noch
keinen Betriebsrat hatten, mit illegalen Mitteln behindert
wird. In Sachsen ist es sogar jede dritte. Kein Wunder,
dass Beschäftigte gerade in kleineren Betrieben bislang
oft vor der Gründung einer Arbeitnehmervertretung
zurückschrecken, einfach aus Angst vor Ärger mit dem
Arbeitgeber oder gar einer Kündigung; Kollege Laumann
ist darauf sehr freundlich eingegangen. Aber das ist keine
Petitesse, das ist ein veritabler Skandal, der tief in die
Grundrechte der Betroffenen eingreift.
Zudem schwächt dieser systematische Angriff auf die
Mitbestimmung unseren Wirtschaftsstandort. Wie
wichtig Betriebsräte sind, sehen wir gerade jetzt, wo ein
vertrauensvoller Umgang zwischen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern und Arbeitgebern vorteilhaft für beide
Seiten ist, um die Belastungen durch die Corona-
Pandemie gemeinsam zu tragen.
Die betriebliche Mitbestimmung ist auch ein
essenzielles Instrument, um die bevorstehenden
Transformationsprozesse – insbesondere im Zusammenhang mit dem
digitalen Wandel – möglichst reibungsfrei zu bewältigen.
Gerade im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz
regen sich bei vielen Beschäftigen Ängste um die
Zukunft des eigenen Arbeitsplatzes. Das kann den Blick auf
die Potenziale dieser nächsten Stufe der Digitalisierung
verbauen.
Diesen Herausforderungen soll mit dem
Betriebsrätemodernisierungsgesetz begegnet werden. Das Gesetz
stärkt den Betriebsräten den Rücken. Es senkt die Hürden
für die Gründung und die Wahl von Betriebsräten.
Gleichzeitig schützt das Gesetz diejenigen, die einen
Betriebsrat gründen wollen.
Aus Sicht eines ostdeutschen Arbeitsministers erwarte
ich mir dadurch auch Rückenwind für eine neue
Bürgerbewegung, die sich gerade in den ostdeutschen Ländern
formiert: eine neue Arbeiterinnen- und
Arbeiterbewegung. Denn die Zeiten der Zurückhaltung in den
Betrieben im Schatten von Massenarbeitslosigkeit sind vorbei.
Beschäftigte fordern die ihnen zustehenden Rechte
selbstbewusst ein. Gemeinsam mit ihren Gewerkschaften
kämpfen sie um die Verbesserung und Angleichung ihrer
Arbeitsbedingungen, um höhere Löhne, Mitgestaltung
und Respekt. Sie gründen Betriebsräte und gestalten mit.
Es geht dabei um eine Selbstermächtigung der
Beschäftigten. Auch dazu leistet dieses Gesetz einen Beitrag.
Folgende Punkte möchte ich besonders hervorheben:
Das vereinfachte Wahlverfahren sowohl für die Wahl
des Betriebsrates als auch für die Wahl der Jugend- und
Auszubildendenvertretung wird ausgeweitet. Die
Schwellen zur Aufstellung eines Wahlvorschlages werden
gesenkt.
Mit der Streichung der Altersgrenze für die Jugend-
und Auszubildendenvertretung wird der Tatsache
Rechnung getragen, dass Auszubildende heute häufig älter als
25 sind, wenn sie eine Ausbildung beginnen.
Initiatoren von Betriebsratswahlen sollen vor
ordentlichen verhaltens- und personenbedingten Kündigungen
geschützt sein, wenn sie eine beglaubigte Erklärung
abgeben, dass sie einen Betriebsrat gründen wollen und mit
Vorbereitungen zur Gründung eines Betriebsrates
beginnen.
Das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte bei der
Berufsbildung wird gestärkt und die Einschaltung der
Einigungsstelle zur Vermittlung ermöglicht.
Auch bei der Einführung und Anwendung Künstlicher
Intelligenz wird die Gestaltungsmöglichkeit der
Betriebsräte gestärkt und gesichert.
Das im Gesetz verankerte Mitbestimmungsrecht bei
der Ausgestaltung mobiler Arbeit sowie die Möglichkeit
der Durchführung von Betriebsratssitzungen mittels
Video- und Telefonkonferenz sind längst überfällige
Maßnahmen. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hält uns
dies vor Augen.
An der einen oder anderen Stelle hätte ich mir noch
ein wenig mehr Schwung vorstellen können, zum
Beispiel ein digitales Zutrittsrecht für Gewerkschaften.
Insgesamt geht das Betriebsrätemodernisierungsgesetz
einen guten Schritt in die richtige Richtung. Das Gesetz
wird einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der
betrieblichen Mitbestimmung leisten.
Von dem Gesetz erhoffe ich mir vor allem einen
Impuls für Betriebsratsgründungen in kleineren
Unternehmen und eine allgemeine Verbesserung der
Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte, damit sie ihre Aufgaben
auch bei der Arbeit von morgen im Interesse ihrer
Beschäftigten besser wahrnehmen können. – Vielen Dank.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen
Dank, Herr Staatsminister Dulig!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen
zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen.
Für Ziffer 1 ist getrennte Abstimmung vorgesehen. Ich
rufe auf:
Buchstabe c! – Minderheit.
Buchstabe b Satz 2! – Minderheit.
Bitte Ihr Handzeichen für den Rest der Ziffer 1! –
Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen zu allen noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich schließe TOP 38.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 39:
TOP 39
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Tierschutzgesetzes –Tierschutzkontrollen an
Tierkörpern (Drucksache 241/21)
Es gibt eine Wortmeldung: Herr Minister Dr.
Backhaus für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Bitte sehr.
Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich will mich kurzfassen.
Aus unserer Sicht geht ein langersehnter Wunsch in
Erfüllung, nämlich noch mehr für den Tierschutz zu tun.
Wenn Sie meinem Vortrag vorhin gelauscht haben,
will ich an dieser Stelle nur sagen: Wir wissen heute aus
Studien, dass uns Tiere, die in sogenannten
Tierkörperbeseitigungseinrichtungen in die Verwertung gehen, zum
Teil sehr deutliche Rückschlüsse auf die Verhaltensweise
des Tierhalters und den Zustand der Tierhaltung geben.
Ich fordere seit vielen, vielen Jahren immer wieder, dass
wir in Einrichtungen zur Verwertung von Tierkörpern
solche Analysen vornehmen können, weil wir damit
deutliche Rückschlüsse auf die Verhaltensweisen in den
tierhaltenden Unternehmen bekommen. Endlich ist es
soweit. Ich will dem Bundesministerium für
Landwirtschaft ausdrücklich dafür danken, dass wir diesen Prozess
jetzt zu Ende bringen.
Ich hätte mir im Übrigen gewünscht, dass neben den
größeren Tierarten Rind, Schwein, Ziege und Schaf das
Geflügel miteinbezogen wird. Geflügel einzubeziehen
haben wir noch nicht geschafft. Das wird der nächste
Schritt sein. Aber wir sind auf einem vernünftigen Weg,
und daher ist heute ein guter Tag für den Tierschutz und
für das Tierwohl in Deutschland. – Herzlichen Dank.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr
Minister Backhaus!
Wir kommen zur Abstimmung und beginnen mit den
Ausschussempfehlungen, zu denen Einzelabstimmung
gewünscht worden ist. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen
zu:
Ziffer 1! – Deutliche Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Nun bitte ich um Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen. –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
entsprechend Stellung genommen.
Ich darf mich bei Ihnen bedanken und den
Tagesordnungspunkt beenden.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 40 a):
TOP 40a)
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom
27. Januar 2021 zur Änderung des Vertrags vom
2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen
Stabilitätsmechanismus (Drucksache 220/21)
TOP 40b)
Es gibt eine Wortmeldung von Frau Staatsministerin
Puttrich für das Land Hessen. Bitte sehr, Sie haben das
Wort.
Lucia Puttrich (Hessen): Sehr geehrte Damen und
Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Der 2012
geschaffene Europäische Stabilitätsmechanismus – ESM – ist ein
Kind der Krise. Er war immer Sicherheitsnetz und
Reformtreiber zugleich. Mit dieser Kombination hat er
maßgeblich zur Überwindung der europäischen Finanz-
und Staatsschuldenkrise beigetragen. Damit er seine
Fähigkeit zur Krisenbewältigung behält, handeln wir
heute.
Wenn die Covid-19-Pandemie abklingt, muss die
wirtschaftliche Erholung das zentrale Thema sein. Ein
Baustein dabei ist der ESM. So können die Staaten der
Eurozone beim ESM über Kredite bis zu 2 Prozent ihrer
Wirtschaftsleistung verfügen, um damit Mehrkosten in den
Gesundheitssystemen zu finanzieren.
Zur Reform des ESM gehört auch das sogenannte
Auffangnetz. Seit der Bankenkrise ist die Absicherung des
Finanzsektors bei Zahlungsausfällen großer Institute ein
wichtiges europäisches Thema, das auch die
Öffentlichkeit beschäftigt.
Für den Fall, dass Banken abgewickelt werden
müssen, steht mittlerweile der Europäische
Abwicklungsmechanismus – SRM – zur Verfügung, der durch eine
Abgabe der Banken finanziert wird. Dass Banken ihre
Risiken ohne den Einsatz von Steuermitteln absichern sollen,
ist nur konsequent. Allerdings besteht die Gefahr, dass
die Mittelausstattung des SRM unter Umständen für
Bankenabwicklungen nicht ausreichend sein kann. Um
dann etwaige gesamtwirtschaftliche Verwerfungen zu
verhindern, soll der ESM dem Bankenabwicklungsfonds
SRM-Kredite gewähren können.
Natürlich müssen auch die Banken Teil einer
gerechten europäischen Lastenverteilung sein. Es muss
sichergestellt werden, dass Kredite des ESM an den SRM auch
tatsächlich durch den Bankense
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
- part_of_vorgang → Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
- part_of_vorgang → Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und zur Änderung der Verordnung über
- spoke_in ← Ina Scharrenbach (Rede)