Erstes Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes
Verbot des Inverkehrbringens von zum Befüllen in der Verkaufsstelle bestimmten leichten Kunststofftragetaschen mit Wandstärken zwischen 15 und 50 Mikrometern; Umsetzung der geänderten EU-Verpackungsrichtlinie;<br /> Änderung §§ 5 und 34 sowie Anlagen 3 und 4 Verpackungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 94/62/EG vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 365, 31.12.1994, S. 10 ; ABl. L 150, 14.06.2018, S. 141)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Verlängerung der Übergangsfrist von der Verkündung bis zum Wirksamwerden des Verbots auf ein Jahr zur Ermöglichung des Aufbrauchens eventueller Restbestände
Zeitachse
- 18.12.2020 plenarprotokoll 998 Protokoll der 998. Sitzung des Bundesrates
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.