Protokoll der 998. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 998. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 998
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
998. Sitzung
Berlin, Freitag, den 18. Dezember 2020
I n h a l t :
Gedenken an die Opfer des
nationalsozialistischen Völkermordes an den Sinti und Roma
sowie der Gruppe der Jenischen und anderer
Fahrender . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 493
Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 495
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 495
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 495
1. Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses
für Verteidigung – gemäß § 12 Absatz 3 GO
BR – (Drucksache 731/20) . . . . . . . . . . . . . 495
Beschluss: Minister Torsten Renz
(Mecklenburg-Vorpommern) wird gewählt . . . . . . 495
2. Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in
der Alterssicherung und der Rehabilitation
sowie zur Modernisierung der
Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer
Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht)
(Drucksache 715/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 497
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 520*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519*
3. Zehntes Gesetz zur Änderung des
Weingesetzes (Drucksache 716/20) . . . . . . . . . . . 497
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519*
4. Gesetz zur Verbesserung der
Gesundheitsversorgung und Pflege
(Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz
– GPVG) (Drucksache 717/20) . . . . . . . . . . 497
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 523*
Harry Glawe (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 523*
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 523*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
5. Zweites Gesetz zur Änderung des
Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG) (Drucksache
718/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 524*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6 GG – Annahme
einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . 498
6. Gesetz zur Änderung des
Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und
zur Einrichtung einer oder eines SED-
Opferbeauftragten (Drucksache 719/20) . . 497
Anne-Marie Keding (Sachsen-Anhalt) . 521*
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 522*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519*
7. Gesetz zur Verbesserung des
Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung
weiterer Vorschriften (Drucksache 720/20, zu
Drucksache 720/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519*
8. Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und
des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur
Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der
Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-,
Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
(Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG
2021) (Drucksache 721/20) . . . . . . . . . . . . . 497
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519*
9. Erstes Gesetz zur Änderung des
Verpackungsgesetzes (Drucksache 722/20) . . . 497
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519*
10. Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19.
Februar 2013 über ein Einheitliches
Patentgericht (Drucksache 723/20) . . . . . . . . . . . 498
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 524*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 23
Absatz 1 Satz 3 i.V.m. Artikel 79 Absatz 2,
Artikel 74 Absatz 2 i.V.m. Absatz 1
Nummer 25, Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . 498
11. Gesetz zu dem Übereinkommen vom 5. Mai
2020 zur Beendigung bilateraler
Investitionsschutzverträge zwischen den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(Drucksache 724/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519*
12. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Bundesjagdgesetzes, des
Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes
(Drucksache 680/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 507
Axel Vogel (Brandenburg) . . . . . . . . . 508
Uwe Feiler, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Ernährung und
Landwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . 509
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510
13. Entwurf eines Siebten Gesetzes zur
Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
(Drucksache 681/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510
14. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches - Umsetzung der Richtlinie
(EU) 2019/713 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 17. April 2019 zur
Bekämpfung von Betrug und Fälschung im
Zusammenhang mit unbaren
Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des
Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates (Drucksache
682/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 519*
15. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Vereinfachung und Modernisierung des
Patentrechts (Drucksache 683/20) . . . . . . . . . . . . 497
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519*
16. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates über europäische
Unternehmensstatistiken zur Aufhebung von zehn
Rechtsakten im Bereich
Unternehmensstatistiken und zur Änderung anderer
Statistikgesetze – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4
GG – (Drucksache 684/20) . . . . . . . . . . . . 497
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519*
17. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des GRW-Gesetzes (Drucksache 685/20) . . 497
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 519*
18. Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung
von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 686/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 510
Dr. Dorothee Stapelfeldt (Hamburg) . . 510
Ina Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen) 511
Volkmar Vogel, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern, für Bau
und Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . 512
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 514
19. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Bewältigung von Krisensituationen und
Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration
und Asyl
COM(2020) 613 final; Ratsdok. 11207/20
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 637/20, zu Drucksache 637/20) 514
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 515
20. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einführung des Screenings von
Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur
Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008,
(EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU)
2019/817
COM(2020) 612 final; Ratsdok. 11224/20
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 653/20, zu Drucksache 653/20) 515
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527*
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 515
21. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über
angemessene Mindestlöhne in der Europäischen
Union
COM(2020) 682 final; Ratsdok. 12477/20
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 649/20, zu Drucksache 649/20) 515
Beschluss: Kenntnisnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 515
22. Verordnung zur Fortentwicklung des
Rohmilchgüterechts (Drucksache 676/20) . . . . 497
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519*
23. Verordnung zu § 27 Absatz 15 des
Umwandlungssteuergesetzes (Drucksache 677/20) . . 497
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519*
24. Vierte Verordnung zur Änderung der
Mitteilungsverordnung (Drucksache 693/20) . . . 497
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 520*
25. ... Verordnung zur Änderung der Verordnung
über genehmigungsbedürftige Anlagen (4.
BImSchV) (Drucksache 687/20) . . . . . . . . . 497
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519*
26. Siebte Verordnung zu dem Übereinkommen
vom 9. September 1996 über die Sammlung,
Abgabe und Annahme von Abfällen in der
Rhein- und Binnenschifffahrt (7. CDNI-
Verordnung – 7. CDNI-V) (Drucksache
678/20, zu Drucksache 678/20) . . . . . . . . . . 497
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519*
27. a) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union (Veterinärpharmazeutischer
Ausschuss der Kommission und Ständiger
Ausschuss für Tierarzneimittel der
Kommission (Komitologieausschuss))
– gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m.
Abschnitt I der Bund-Länder-
Vereinbarung – (Drucksache 697/20)
b) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für den Ausschuss der
Kommission nach Artikel 114 der Verordnung
(EU) 2017/745 über Medizinprodukte
(Komitologie-Ausschuss
„Medizinprodukte“) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG
i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-
Vereinbarung – (Drucksache 707/20)
c) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für das Unionsnetzwerk für
Produktkonformität der Kommission
nach Artikel 29 der Verordnung (EU)
2019/1020 über Marktüberwachung und
die Konformität von Produkten – gemäß
§ 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I
der Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 712/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497
Beschluss zu a): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 697/1/20 . . . . . . . . . 520*
Beschluss zu b): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 707/1/20 . . . . . . . . . 520*
Beschluss zu c): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 712/1/20 . . . . . . . . . 520*
28. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 728/20, zu Drucksache
728/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 520*
29. Gesetz über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021
(Haushaltsgesetz 2021) (Drucksache 744/20) . . . 497
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497
30. Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im
Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz)
(Drucksache 745/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit
und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . 501
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . 503
31. Jahressteuergesetz 2020 (Jahressteuergesetz
2020 – JStG 2020) (Drucksache 746/20) . . . 515
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 528*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3, Artikel 108 Absatz 4 Satz 1 und
Absatz 5 Satz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 516
32. Entschließung des Bundesrates für eine
geänderte Regelung zu Ausgleichszahlungen für
Krankenhäuser (Freihaltepauschale) –
Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern
und Bremen, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 741/20) . . . . . . . . . . 516
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 516
33. Zweite Verordnung zur Änderung der
Beschäftigungsverordnung und der
Aufenthaltsverordnung (Drucksache 747/20) . 497
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519*
34. Verordnung zur Änderung der
Straßenverkehrs-Ordnung und der Vierundfünfzigsten
Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 748/20) 516
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 516
35. Neubenennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union – gemäß § 4 Absatz 1 und
§ 6 Absatz 1 und 2 EUZBLG i.V.m.
Abschnitt III der Anlage zu § 9 EUZBLG und
Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 450/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 497
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag
des Ständigen Beirats in Drucksache
450/20 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 520*
36. Entschließung des Bundesrates –
Rentenbenachteiligung jüdischer Zuwanderinnen
und Zuwanderer beenden – Antrag der
Länder Bremen, Hamburg, Thüringen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 754/20) 516
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 516
37. Entschließung des Bundesrates zum Verbot
einer Beförderung von Tieren in
bestimmte Drittstaaten – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 755/20) . . . . . . . . . . . . . 516
Mitteilung: Überweisung an den Ausschuss
für Agrarpolitik und Verbraucherschutz . . 516
38. Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für
Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
(Drucksache 756/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 495
Dr. Matthias Kollatz (Berlin),
Berichterstatter . . . . . . . . . . . . . . . . . . 495
Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . 496
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a
Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497
39. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom
6. September 2006 über die Anwendung der
Bestimmungen des Übereinkommens von
Århus über den Zugang zu Informationen,
die Öffentlichkeitsbeteiligung an
Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten
in Umweltangelegenheiten auf Organe und
Einrichtungen der Gemeinschaft
COM(2020) 642 final; Ratsdok. 11853/20
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – Antrag des
Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 35 GO
BR –
(Drucksache 622/20, zu Drucksache 622/20) 516
Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . 517
40. Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung
aus Anlass der COVID-19-Pandemie an
Besoldungs- und Wehrsoldempfänger
(Drucksache 760/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 517
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 528*
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 529*
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister
bei der Bundeskanzlerin . . . . . . . . 529*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a
Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 517
41. Gesetz zur weiteren Verkürzung des
Restschuldbefreiungsverfahrens und zur
Anpassung pandemiebedingter Vorschriften
im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-
und Stiftungsrecht sowie im Miet- und
Pachtrecht (Drucksache 761/20) . . . . . . . . . . . . . 517
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 517
42. Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs-
und Insolvenzrechts (Sanierungs- und
Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanIns-
FoG) (Drucksache 762/20) . . . . . . . . . . . . . 517
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 517
43. Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes und weiterer
energierechtlicher Vorschriften (Drucksache 763/20,
zu Drucksache 763/20) . . . . . . . . . . . . . . . . 503
Jens Kerstan (Hamburg) . . . . . . . . . . 503
Ramona Pop (Berlin) . . . . . . . . . . . . 506
Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . . 524*
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 525*
Henrik Eitel (Saarland) . . . . . . . . . . 527*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 507
44. Dritte Verordnung zur Änderung der Ersten
Verordnung zum Sprengstoffgesetz
(Drucksache 765/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 517
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 529*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 517
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 517
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 518
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 518
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . R e i n e r H a s e l o f f ,
Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é ,
Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und
Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des
Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise –
A m t i e r e n d e r S c h r i f t f ü h r e r :
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und
Bürgerbeteiligung
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Medien
B e r l i n :
Michael Müller, Regierender Bürgermeister
Ramona Pop, Bürgermeisterin und Senatorin für
Wirtschaft, Energie und Betriebe
Dr. Matthias Kollatz, Senator für Finanzen
Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Axel Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt
und Klimaschutz
B r e m e n :
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin, Präses der
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Jens Kerstan, Senator, Präses der Behörde für
Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes
Hessen beim Bund
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Harry Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und
Gesundheit
N i e d e r s a c h s e n :
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Armin Laschet, Ministerpräsident
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes-
und Europaangelegenheiten sowie Internationales
im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit
und Soziales
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung
R h e i n l a n d - P f a l z :
Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie,
Ernährung und Forsten
S a a r l a n d :
Tobias Hans, Ministerpräsident
Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei
und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Anne-Marie Keding, Ministerin für Justiz und
Gleichstellung
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
T h ü r i n g e n :
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei, Minister für Infrastruktur
und Landwirtschaft
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und
Soziales
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der
Bundeskanzlerin
Volkmar Vogel, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Uwe Feiler, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft
Stefan Zierke, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
998. Sitzung
Berlin, den 18. Dezember 2020
Beginn: 10.17 Uhr
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Meine sehr
geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich eröffne die 998. Sitzung des Bundesrates.
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Wir gedenken heute der Opfer des
nationalsozialistischen Völkermords an Sinti und Roma
sowie der Gruppe der Jenischen und anderer
Fahrender. Ich begrüße sehr herzlich den Vorsitzenden des
Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, Herrn Romani
R o s e , und den Vorsitzenden der Sinti Allianz
Deutschland, Herrn Oskar W e i s s . Sie sind per
Livestream zugeschaltet.
(Beifall)
Meine Damen und Herren, vor 78 Jahren, am 16.
Dezember 1942, erging im nationalsozialistischen
Deutschland der sogenannte „Auschwitz-Erlass“. Er war der
grausame Tiefpunkt einer jahrelangen Verfolgung und
Diskriminierung von Sinti und Roma, von Jenischen und
Fahrenden. Rund 500.000 von ihnen fielen dem Genozid
zum Opfer. Sie verhungerten, wurden brutal misshandelt,
vergast oder erschossen, sie starben infolge von
Zwangsarbeit oder medizinischen Versuchen. Opferzahlen
können uns zwar die schreckliche Dimension dieses
Völkermordes vermitteln. Aber Statistiken verraten uns nichts
über das Leid, die Gefühle und Ängste der Opfer. Allzu
leicht vergessen wir: Hinter jeder Zahl verbirgt sich ein
menschliches Schicksal. Und umso wichtiger ist deshalb
das Gedenken. Es gibt den Opfern ihre Würde wieder. Ihr
Leiden darf uns nicht gleichgültig sein.
Auch die Überlebenden trugen Narben davon, die
nicht verheilten. Hermine H o r v a t h , eine Romni,
wurde nach Auschwitz und Ravensbrück deportiert. Im
Januar 1958 erklärte sie:
Gerne würde ich nochmals von vorne anfangen,
wäre ich nur ein gesunder Mensch.
Epidemien und Erfrierungen hatten ihre Gesundheit
ruiniert. Sie starb zwei Monate später im Alter von 33
Jahren.
Auschwitz ist der Inbegriff für die
nationalsozialistischen Völkermorde und den schlimmsten
Zivilisationsbruch in der Geschichte der Menschheit. Hier wurden, im
sogenannten Zigeunerlager, rund 23.000 Häftlinge aus elf
europäischen Ländern interniert. Die allermeisten von
ihnen wurden qualvoll ermordet. Im Lager wurden 371
Kinder geboren. Keines von ihnen überlebte. Sinti und
Roma, Jenische und Fahrende haben Furchtbares unter
dem Nationalsozialismus erleiden müssen.
Aber noch immer ist dieser Völkermord im
öffentlichen Bewusstsein nicht hinreichend präsent. Bislang sind
auch nur wenige Monographien zu diesem Thema
erschienen. Ich denke vor allem an das eindrucksvolle
Buch von Heiko H a u m a n n über das Leben der Zilli
R e i c h m a n n , eine Auschwitz-Überlebende.
Anhand ihrer Lebensgeschichte, sie wurde 1924 geboren,
schildert der Autor eindringlich Geschichte und Kultur
der Sinti im 20. Jahrhundert.
Zilli Reichmann zählt zu den wenigen noch lebenden
Zeitzeugen. Bald werden ihre Stimmen verstummen.
Zunehmend wichtiger wird die besondere, die sekundäre
Zeitzeugenschaft. Sie erfordert vor allem Engagement
und Empathie. Der Völkermord an den Sinti und Roma
darf nicht zu einer fernen Vergangenheit werden. Das
Gedenken daran muss einen zentralen Platz in unserer
Gesellschaft einnehmen. Dafür tragen wir alle
Verantwortung. Oder anders formuliert: Wenn das individuelle
Gedächtnis abnimmt, muss das kollektive Gedächtnis
zunehmen. Erst die Erinnerung schützt vor
Wiederholungen.
Können wir aus der Geschichte lernen? Vor allem aus
der Geschichte, meine ich. Geschichtskenntnisse
erleichtern die Einordnung von Zusammenhängen, schärfen den
Blick für unsere Gegenwart und geben Orientierung. Wir
dürfen der Zukunft nicht blind vertrauen.
Antiziganismus, Antisemitismus, Nationalismus und Rassismus sind
aus unserer Gesellschaft nicht verschwunden. Bewusste
Tabubrüche sind keine Seltenheit mehr. Rechtspopulisten
nutzen Stimmungen zur Mobilisierung. Ihre Proteste
richten sich in ihrer Tiefe gegen den liberalen Staat, seine
Institutionen und seine demokratische Kultur. Wir
müssen solchen Einstellungen entschieden widersprechen. Es
geht darum, Haltung zu zeigen: im familiären wie im
privaten und öffentlichen Umfeld. Auch Schweigen und
Passivität können Einstellungen prägen, Entwicklungen
nachhaltig beeinflussen und weitreichende negative
Folgen haben.
In diesem Kontext stellt sich die Frage: Was konnte
man und was wollte man damals wissen? Bereits ab 1933
waren in vielen deutschen Städten Zwangslager für Sinti-
und Roma-Familien eingerichtet worden. Deren Existenz
war bekannt. Ebenso wenig ließen sich die ab 1940
einsetzenden Zwangsräumungen der Lager und die
Deportationen der Menschen in das besetzte Polen geheim halten.
Die Brutalität der Machthaber war offensichtlich. Und
doch zogen es die meisten Menschen damals vor, zu
schweigen. Sie wollten die Verbrechen vor ihrer Haustür
nicht wahrhaben. Tatsächlich war aber das Wissen um
die nationalsozialistischen Verbrechen weit verbreitet. Es
existierte ein Wissen im Schweigen. Studien von
renommierten Historikern haben das belegt. Diese Tatsache
dürfen wir nicht ignorieren oder relativieren. Vielmehr
sollte sie uns eine eindringliche Warnung sein. Wir alle
sind aufgefordert, wachsam zu bleiben und unsere
Stimme zu erheben gegen Antiziganismus, Antisemitismus,
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.
Für unser Gemeinwesen sind wir alle zuständig. Wie
wir seine Zukunft gestalten, liegt an uns. Hierzu gehört
auch, die Verantwortung für die eigene Geschichte
anzunehmen. Nach 1945 wurde der Völkermord an den Sinti
und Roma vergessen: in der Bundesrepublik wie in der
DDR. Mitte der 1960er-Jahre schrieb eine Sintiza an die
DDR-Zeitschrift „Wochenpost“:
Aber keiner denkt daran, dass auch wir bittere
Not gelitten haben, dass sich die Erde von
Auschwitz und anderen Lagern rot von unserem
Blut färbte. Warum hat man uns nur vergessen?
Und dieses bittere Fazit gilt für beide Teile Deutschlands.
Zum erlittenen Leid im Nationalsozialismus kam das
Verdrängen und Vergessen nach 1945. Niemand
interessierte sich für das Schicksal der Sinti und Roma. Das
änderte sich erst in den 1980er-Jahren. Bei uns in
Magdeburg erinnert heute gegenüber dem Dom ein Denkmal
an ihr Schicksal. Es hat – auch das darf nicht
verschwiegen werden – nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges
viel zu lange gedauert, bis sie als Opfer des
Nationalsozialismus anerkannt wurden.
Was die Betroffenen dabei empfunden haben, können
wir nur ahnen. Zum erlittenen Leid und Unrecht kamen
nach dem Krieg Gleichgültigkeit und ein eklatanter
Mangel an Empathie. Das ist nicht mehr rückgängig zu
machen. Was geschehen ist, ist geschehen.
Wir können aber daraus lernen und es besser machen.
Das ist unsere Verpflichtung und Aufgabe. Die
Verantwortung für eine gute Zukunft liegt vor allem in unseren
Händen. Die Regeln unseres Zusammenlebens
bestimmen wir. In welcher Gesellschaft wir leben wollen, ist
eine Frage, die sich an uns alle richtet. Und darauf kann
es nur eine Antwort geben: In unserer Gesellschaft muss
ein Klima der Toleranz, der Menschlichkeit und des
gegenseitigen Respekts herrschen. Nur dann können
Menschen unterschiedlicher Kulturen und Religionen in
Frieden miteinander leben. Unsere Verfassungsordnung
ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. Sie schließt
das Bekenntnis zu den unveräußerlichen
Menschenrechten, zur Herrschaft des Rechts, zur Gewaltenteilung, zur
Volkssouveränität und zur repräsentativen Demokratie
ein.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen
und Kollegen, von den heute in Deutschland lebenden
Sinti und Roma sind rund 70.000 deutsche
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Sie sind seit 1995 als nationale
Minderheit anerkannt. Trotz aller Fortschritte sehen sie
sich aber nach wie vor mit Vorurteilen konfrontiert. Der
Antiziganismus ist aus Deutschland nicht verschwunden.
Und das ist besorgniserregend. Vorurteile können
eskalieren. Der Völkermord an den Sinti und Roma war ein
schleichender Prozess. An dessen Anfang – lange vor
1933 – standen Stigmatisierungen, Diskriminierungen,
Ausgrenzungen und Abschiebungen. Das darf sich nie
mehr wiederholen. Wehret den Anfängen! Wir müssen
wachsam bleiben. Bildung und fundierte Kenntnisse über
politische und geschichtliche Zusammenhänge können
ein wirksamer Schutz gegen einfache Welterklärungen
sein. Die Wirklichkeit ist nie schwarz oder weiß. Sie ist
viel komplexer.
Die Forderung, dass Auschwitz nicht noch
einmal sei, ist die allererste an Erziehung.
So schrieb der Philosoph Theodor W. A d o r n o
1966. Das gilt heute mehr denn je. Und ich füge hinzu,
indem ich den ersten Absatz des ersten Artikels unseres
Grundgesetzes zitiere:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu
achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
staatlichen Gewalt.
Liebe Kollegen und Kolleginnen, bitte erheben Sie
sich von Ihren Plätzen, um der Opfer
nationalsozialistischer Gewalt unter den Sinti und Roma, den Angehörigen
der Gruppe der Jenischen und anderer Fahrender zu
gedenken.
(Die Anwesenden erheben sich)
Ich danke Ihnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die
offizielle Tagesordnung der entsprechend vielen Punkte,
die hier aufgestapelt liegen, ein.
Ich darf am Anfang ganz herzlich unserem lieben
Kollegen Volker B o u f f i e r zum Geburtstag
gratulieren. Herzlichen Glückwunsch, lieber Volker!
(Beifall)
Alles Gute, Gottes Segen! Du bist der dienstälteste
Ministerpräsident Deutschlands. Auf dir ruht eine
besondere Verantwortung. Kurz danach kam dann ich.
(Heiterkeit)
Auf mir ruht auch eine Verantwortung, aber deine ist
größer. Also in diesem Sinne: Alles Gute! Alles das, was
du dir wünschst, möge in Erfüllung gehen. Im
Zusammenhang damit der Wunsch, dass die nächsten Tage
vielleicht etwas mehr Ruhe bringen, trotz aller
Turbulenzen, die uns die Pandemie doch tagtäglich beschert.
Wahrscheinlich führt sie uns immer wieder zusammen,
mindestens durch Telefonschalten und durch weitere
abgestimmte Entscheidungen. Also nochmals alles Gute!
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1:
TOP 1
Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für
Verteidigung (Drucksache 731/20)
Hier gibt es bisher keine Wortmeldungen. – Das bleibt
auch so.
Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird
vorgeschlagen, Herrn Minister Torsten R e n z
(Mecklenburg-Vorpommern) zum Vorsitzenden des
Ausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das
Handzeichen. – Das ist die klare Mehrheit.
Damit ist dieser Tagesordnungspunkt zu Ende.
Nun habe ich nach § 23 unserer Geschäftsordnung
noch folgende Änderungen mitzuteilen, die unsere
Mitgliedschaft betreffen:
Aus der Landesregierung von Mecklenburg-
Vorpommern und damit aus dem Bundesrat
ausgeschieden ist mit Wirkung vom 18. November 2020 Herr
Minister Lorenz C a f f i e r .
Die Landesregierung hat am 1. Dezember 2020 Herrn
Minister Harry G l a w e zum Mitglied sowie Herrn
Minister Thorsten R e n z zum stellvertretenden
Mitglied des Bundesrates bestellt.
Aus der Landesregierung von Sachsen-Anhalt und
damit aus dem Bundesrat ausgeschieden ist am 4.
Dezember 2020 Herr Minister Holger S t a h l k n e c h t .
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den neuen
Kollegen. Den ausgeschiedenen Mitgliedern danken wir
für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen alles Gute.
Bevor ich mich der weiteren Tagesordnung zuwende,
möchte ich noch die Tagesordnung in der aktuellen Form
zur Kenntnis geben. Diese Tagesordnung liegt Ihnen ja
bisher in vorläufiger Form mit 44 Punkten vor.
Zur Reihenfolge ist Folgendes zu konkretisieren: Nach
TOP 1 werden die Punkte 38 und 29 – dann auch in
dieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 10 werden die
Punkte 30 und 43 – ebenfalls in der genannten
Reihenfolge – behandelt. Im Übrigen bleibt dann aber die
Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist diese festgestellt.
Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 38:
TOP 38
Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei
Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) (Drucksache
756/20)
Das Gesetz kommt aus dem Vermittlungsausschuss
zurück.
Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Senator
Dr. Matthias Kollatz aus Berlin das Wort.
Dr. Matthias Kollatz (Berlin), Berichterstatter: Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Die
Bundesregierung hat am 2. Dezember 2020 den
Vermittlungsausschuss angerufen. Der Vermittlungsausschuss hat am
10. Dezember getagt und einen Kompromiss erzielt,
damit das Adoptionshilfe-Gesetz in Kraft treten kann.
Zur Darstellung: Mit dem Adoptionshilfe-Gesetz
sollen die Strukturen in der Adoptionshilfe umfassend
reformiert werden. Ziel ist ein offener Umgang mit der
Adoption in der Adoptivfamilie. Allen Beteiligten wird
ein rechtlicher Anspruch auf professionelle Beratung und
Unterstützung vor, während und nach der Adoption
eingeräumt. Teilweise wird aber auch eine Pflicht zur
Beratung geregelt, wie bei der Stiefkindadoption. Diese neue
Beratungspflicht bei der Stiefkindadoption ist mit Blick
auf die gleichgeschlechtlichen Paare auf Kritik gestoßen.
Bei gemischtgeschlechtlichen Eheleuten stellt sich
diese Frage nicht. Der Ehemann ist nach den gesetzlichen
Regelungen automatisch – durch Gesetz – der rechtliche
Vater des Kindes, selbst wenn er in einem besonderen
Fall nicht der biologische Vater sein sollte. Dort gibt es
keine Stiefkindadoption und auch keine Beratung.
Wenn nun zwei Frauen miteinander verheiratet sind,
ist das anders. Nur die gebärende Frau ist die Mutter,
während ihre Ehefrau keine rechtliche Beziehung zum
Kind hat, auch wenn es in die Ehe geboren wird.
Diese Stiefkindadoption, die dann häufig greift, wird
durch ein Verfahren vor dem Familiengericht bewirkt.
Das Familiengericht schaltet das Jugendamt ein. Nun
zusätzlich noch eine Beratungspflicht einzuführen, hätte
die Ungleichbehandlung von gemischt- und
gleichgeschlechtlichen Ehen weiter vertieft. Dafür gab es im
Bundesrat keine Mehrheit. Das Adoptionshilfe-Gesetz ist
rechtlich gesehen ein Zustimmungsgesetz. Es bedarf also
der Zustimmung sowohl im Bundesrat als auch im
Deutschen Bundestag.
Der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages ist
am 2. Juli 2020 hier im Bundesrat abgelehnt worden.
Fünf Monate später hat die Bundesregierung den
Vermittlungsausschuss angerufen. Das Gesetz enthält ja nicht
nur die hier nicht mehrheitsfähige Verschärfung aus
Anlass des Geschlechts der Eheleute, sondern auch
erhebliche Verbesserungen, die den adoptierten Kindern
nutzen sollen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend legte deshalb einen Kompromissvorschlag
vor, den der Vermittlungsausschuss in seiner Sitzung am
10. Dezember 2020 beraten und beschlossen hat. Danach
soll eine Beratungspflicht nicht bestehen, wenn ein Kind
in eine bestehende Ehe oder verfestigte Partnerschaft
hineingeboren wird. Das heißt also, es soll keine Pflicht
zur zusätzlichen Beratung geben, wenn der annehmende
Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem
leiblichen Elternteil des Kindes verheiratet ist oder in
einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem
gemeinsamen Haushalt lebt.
Es bleibt dabei, dass das Familiengericht eine
Stiefkindadoption aussprechen muss. Das Jugendamt wird
also weiterhin beteiligt. Eine zusätzliche Äußerung der
Adoptionsstelle ist dann im Sinne dieses Kompromisses
nicht mehr vorgesehen.
Das Gesetz kann in Kraft treten zum 1. April 2021.
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf
entsprechend dem Beschluss des Vermittlungsausschusses in der
geänderten Fassung gestern, am 17. Dezember 2020,
angenommen. Er liegt auch auf den Pulten aus.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, der im
Vermittlungsausschuss erzielte gute Kompromiss soll das
Leben von adoptierten Kindern verbessern – das hat mit
dem Geschlecht der sozialen Eltern nichts zu tun. Eine
vollständige Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher
und gemischtgeschlechtlicher Ehen ist nicht vorgesehen.
Das stand auch nicht im Zentrum dieser
Gesetzesinitiative. Aber – und das ist jetzt das Ergebnis des
Kompromisses – die Ungleichbehandlung wird eben auch nicht
weiter vertieft, und somit wird ein ungewollter Nebeneffekt
vermieden.
Als Berichterstatter für den Vermittlungsausschuss
danke ich den Kolleginnen und Kollegen für die guten
Beratungen. Bitte stimmen Sie dem Gesetz zu. – Vielen
Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank,
Herr Senator Kollatz!
Als Nächster spricht zu uns Herr Senator Dr. Behrendt
aus Berlin.
Dr. Dirk Behrendt (Berlin): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Anwesende!
Liebe Bundesregierung, warum eigentlich nicht gleich
so? Vor etwas mehr als fünf Monaten diskutierten wir in
diesem Haus schon einmal den Entwurf des
Adoptionshilfe-Gesetzes. Damals war klar: Dem ursprünglichen
Entwurf konnten wir nicht zustimmen, er wird im
Bundesrat keine Mehrheit finden. Der damalige Entwurf der
Bundesregierung hätte die Diskriminierung von
lesbischen Paaren bei der Stiefkindadoption zementiert. Er sah
bei einer Stiefkindadoption eine verpflichtende Beratung
durch die Adoptionsvermittlungsstellen vor.
Meine Damen und Herren, wenn zwei Frauen in einer
Beziehung leben und ein Kind bekommen, dann ist das
etwas Wunderbares. Dann sollte der Staat diesen
Menschen den roten Teppich ausrollen, gerade wenige Tage
vor Weihnachten – wir haben ja in den letzten Tagen
häufiger gehört, dass Weihnachten ein Familienfest ist.
Stattdessen legte die Bundesregierung mit der
ursprünglichen Fassung des Gesetzes den lesbischen Paaren Steine
in den Weg. Eine verpflichtende Beratung wäre aus
queer- und auch aus frauenpolitischer Sicht geradezu
absurd gewesen. Daher war es gut und richtig, dass wir
hier die Notbremse gezogen haben.
Vor fünf Monaten habe ich an dieser Stelle gesagt, der
Bundesrat sei einmal mehr gefragt, als queerpolitisches
Korrektiv zur Bundesregierung zu handeln. Vor fünf
Monaten hat der Bundesrat die Chance zum
queerpolitischen Fortschritt genutzt. Oder anders formuliert: Es hat
sich gelohnt, mit dem Gesetz noch einmal eine Runde
durch den Vermittlungsausschuss zu drehen, denn der
Vermittlungsausschuss schlägt nun eine gute Lösung vor.
Der Vermittlungsausschuss schlägt vor, Ausnahmen
von der Beratungspflicht bei der Stiefkindadoption zu
ermöglichen. Danach besteht keine Beratungspflicht,
wenn der annehmende Elternteil zum Zeitpunkt der
Geburt des Kindes mit dem leiblichen Elternteil des Kindes
verheiratet ist oder in einer verfestigten
Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Auf die Ehe
kommt es also nicht entscheidend an.
Außerdem konnten wir an einer weiteren Stelle als
queerpolitisches Korrektiv zur Bundesregierung einen
Erfolg verzeichnen, denn der ursprüngliche
Gesetzentwurf legte lesbischen Paaren einen weiteren Stein in den
Weg, statt ihnen den roten Teppich auszurollen: Das im
Bundesrat gescheiterte Gesetz sah vor, dass bei einer
Stiefkindadoption das Jugendamt und die
Adoptionsvermittlungsstelle zu beteiligen sind. Das Verfahren wäre
also unnötig verkompliziert worden. Jetzt bleibt es dabei:
entweder Adoptionsvermittlungsstelle oder Jugendamt.
Meine Damen und Herren, gemeinsam mit den
anderen Bundesländern, beispielhaft sei hier der Kollege
Lucha aus Baden-Württemberg genannt, konnten wir
einen queer- und frauenpolitischen Rückschlag
verhindern. Die Steine, die die Bundesregierung den lesbischen
Paaren der Bundesrepublik in den Weg gelegt hat,
konnten wir beiseiteschaffen. Und ich freue mich, dass die
Bundesregierung hier auch auf die Länder zugegangen
ist. Es blieb ihr auch kaum etwas anderes übrig.
Eine Frage bleibt jedoch offen: Warum nicht gleich
so? Dieses Ergebnis hätten wir schon deutlich früher
haben können. Ganz offensichtlich gab es in der
Bundesregierung innerhalb der Koalition noch erheblichen
Abstimmungsbedarf. Das zeigt allein der Umstand, dass es
doch eine längere Zeit gedauert hat, bis der
Vermittlungsausschuss angerufen wurde. Ich muss Ihnen ehrlich
sagen: Ich finde es schade, dass die Bundesregierung
vom Bundesrat zu einer progressiven
Gleichstellungspolitik getrieben werden muss. Vielmehr würde ich mir
wünschen, dass die Bundesregierung selbst die Initiative
ergreift. Ich würde mir wünschen, dass die
Bundesregierung selbstbewusst und tatkräftig voranschreitet, wenn es
darum geht, die Rechte von Lesben, von Schwulen, von
bisexuellen, von trans- und intergeschlechtlichen
Menschen zu stärken.
Meine Damen und Herren, ich habe eben gesagt, der
Bundesrat hat mit seinem Nein im Sommer die Chance
für einen queerpolitischen Fortschritt genutzt. Wenn wir
den queerpolitischen Fortschritt fortsetzen wollen, dann
müssen wir auch auf das Abstammungsrecht schauen.
Daran führt nach meiner Überzeugung kein Weg vorbei,
denn es gibt vielfältige Familienkonstellationen in
Deutschland, die über das klassische, traditionelle
Mutter-Vater-Kind-Modell, was im Kopf des einen oder
anderen immer noch vorherrschend ist, hinausgehen.
Regenbogenfamilien sind Teil unserer
Lebenswirklichkeit, und der Bundesgesetzgeber darf die Augen vor
dieser Lebenswirklichkeit nicht weiter verschließen.
Daher ist auch eine Reform des Abstammungsrechts
dringend erforderlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute gilt es aber
erst einmal, sich zu freuen. Es geht darum, dass das
Adoptionsrecht jetzt eine gute Lösung enthält, die der
Vermittlungsausschuss hier hervorgebracht hat. Daher
werbe ich um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz aufgrund des
Einigungsvorschlags des Vermittlungsausschusses
geändert. Wer stimmt dem Gesetz in dieser Fassung zu? –
Das ist die Mehrheit.
Damit ist so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 29:
TOP 29
Gesetz über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz
2021) (Drucksache 744/20)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Da weder eine Ausschussempfehlung noch ein
Landesantrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vorliegt, stelle ich fest, dass zu dem Gesetz der
Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen wird.
Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 10/20201
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
2, 3, 6 bis 9, 11, 14 bis 17, 22 bis 28, 33 und 35.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
Es ist einstimmig so beschlossen.
Eine Erklärung zu Protokoll2 haben abgegeben: zu
Punkt 2 Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen)
und zu Punkt 6 Frau Ministerin Keding (Sachsen-
Anhalt) sowie Herr Minister Professor Dr. Hoff
(Thüringen). – Das kann alles nachgelesen werden.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:
TOP 4
Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung
und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und
Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG) (Drucksache 717/20)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Je eine
Erklärung zu Protokoll3 abgegeben haben Herr
Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern), Herr Minister Glawe
(Mecklenburg-Vorpommern) und Herr Minister
Dr. Buchholz (Schleswig-Holstein).
1 Anlage 1
2 Anlagen 2 bis 4
3 Anlagen 5 bis 7
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Der Gesundheitsausschuss empfiehlt die Anrufung des
Vermittlungsausschusses aus mehreren Gründen. Ich
frage daher zunächst, wer der Anrufung des
Vermittlungsausschusses dem Grunde nach zustimmt. Ich bitte
um Ihr Handzeichen. – Das ist eine kleine Minderheit.
Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss
n i c h t angerufen.
Wir haben noch über eine empfohlene Entschließung
abzustimmen. Bitte Ihr Handzeichen für:
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Tagesordnungspunkt 5:
TOP 5
Zweites Gesetz zur Änderung des
Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG) (Drucksache 718/20)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Minister Dr. Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) abgegeben.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen sowie ein Landesantrag vor.
Wer entsprechend der Empfehlung des
Innenausschusses dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das
Handzeichen. – Das ist einstimmig.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir haben noch über den Entschließungsantrag in
Drucksache 718/1 abzustimmen. Ihr Handzeichen bitte! –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10:
TOP 10
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar
2013 über ein Einheitliches Patentgericht
(Drucksache 723/20)
Keine Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu
Protokoll2 hat Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern)
abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung.
1 Anlage 8
2 Anlage 9
Nach Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit
Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes ist die
Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates
erforderlich; das sind mindestens 46 Stimmen.
Wer dem Gesetz zuzustimmen wünscht, den bitte ich
um das Handzeichen. – Es ist Einstimmigkeit festgestellt;
alle Länder sind dafür.
Damit stelle ich fest, dass der Bundesrat dem Gesetz
einstimmig zugestimmt hat.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 30:
TOP 30
Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im
Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) (Drucksache
745/20)
Wir haben zwei Wortmeldungen: Herr Minister
Laumann aus Nordrhein-Westfalen, anschließend spricht
Herr Bundesminister Heil vom Bundesministerium für
Arbeit und Soziales, der sich schon die ganze Zeit darauf
freut, aber erst mal Herrn Laumann zuhören möchte.
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor
genau drei Monaten, am 18. September, stand ich hier an
dieser Stelle und habe ausgeführt, wie wichtig der
Arbeitsschutz ist. Wie unverzichtbar er gerade in dieser Zeit
ist.
Die Pandemie hat uns die Defizite im Arbeitsschutz in
bestimmten prekären Bereichen, wie zum Beispiel der
Fleischwirtschaft, schonungslos vor Augen geführt.
Gleichzeitig hat sie die Bedeutung des Arbeitsschutzes
für unsere Gesellschaft deutlich gemacht.
Wir müssen handeln. Wir müssen den Arbeitsschutz in
Deutschland stärken, wenn wir dem Ziel einer sicheren
und gesunden Arbeitswelt jetzt und insbesondere in der
Zukunft gerecht werden wollen.
Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz, das wir heute
beraten, werden zwei große und gleichwertige Ziele
verfolgt: die Stärkung des Arbeitsschutzes und die
Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der
Fleischindustrie.
Um den Arbeitsschutz zu stärken, braucht es eine gut
aufgestellte Arbeitsschutzaufsicht. Sie überwacht die
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur
Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in den
Betrieben. Aber die Wahrheit ist: Die Präsenz der
staatlichen Arbeitsschutzaufsicht in den Betrieben ist seit
Jahren in ganz Deutschland rückläufig. Jahrelang
praktizierter Personalabbau hat zu der Situation geführt, dass der
Arbeitsschutz in vielen Regionen unseres Landes keine
Schlagkraft mehr hat.
Durch die Einführung einer
Mindestbesichtigungsquote im Arbeitsschutzgesetz soll die abnehmende
Kontrolldichte im Arbeitsschutz gestoppt und schrittweise eine
deutliche Steigerung bei den Betriebsbesichtigungen
erreicht werden.
2019 hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz die
Einführung einer jährlichen Mindestbesichtigungsquote
von 5 Prozent der Betriebe pro Land bis 2026 einstimmig
beschlossen. Dies wird jetzt mit dem
Arbeitsschutzkontrollgesetz rechtlich verbindlich verankert.
Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen zur Stärkung
der Aufsicht vorgesehen, zum Beispiel eine deutliche
Erhöhung des Bußgeldrahmens im Arbeitsschutzrecht,
klare Regelungen für den Datenaustausch zwischen
Unfallversicherungsträgern – also den
Berufsgenossenschaften – und der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht und
erweiterte Zutritts- und Überwachungsrechte für
Sammelunterkünfte von Beschäftigten.
Es ist vielen, aber längst noch nicht allen klar, dass der
Arbeitsschutz der Motor für sichere und gesunde
Arbeitsbedingungen ist. Und wenn wir diesen Motor nicht
ans Laufen bekommen, dann verbessert sich in dieser
Situation überhaupt nichts. Mit dem
Arbeitsschutzkontrollgesetz wird der Arbeitsschutz insgesamt und damit
die Gesundheit der Beschäftigten gestärkt.
Das zweite wichtige Ziel des Gesetzes ist das Beenden
des Prinzips der systematischen Verantwortungslosigkeit
im Kernbereich der Fleischwirtschaft und der damit
verbundenen katastrophalen Zustände.
Es war absehbar, dass ein Gesetzentwurf mit diesem
Ziel nicht ohne Widerstände bis hierher kommen wird.
Das Gesetz sieht in diesem Bereich eine weitgehende
strukturelle Änderung vor, nämlich das Verbot der
Werkverträge und die sehr starke Einschränkung der
Möglichkeiten der Leiharbeit in den Bereichen der
Fleischverarbeitung.
Es hätte unter Umständen gar nicht so weit kommen
müssen, dass wir uns hier gezwungen sehen, den kranken
Zahn an der Wurzel zu packen. Werkverträge wie auch
Leiharbeit sind sehr wichtige Elemente des
Arbeitsmarktes und arbeitsteiliger Wirtschaft. Da sind wir uns
sicherlich alle einig. Aber wir sind gegen den Missbrauch von
Werkverträgen und Leiharbeit, vor allen Dingen in
organisierter Form.
Ich möchte uns alle gemeinsam noch einmal daran
erinnern: Nach Einführung diverser neuer gesetzlicher
Regelungen in den letzten Jahren haben wir durch
Überwachungsaktionen erneut feststellen müssen, dass sich in
diesem Wirtschaftsbereich an den Missständen nichts
geändert hat und Gespräche mit denjenigen, die diese
Verantwortungslosigkeit systematisch vorangetrieben
haben, überhaupt keine Wirkung gezeigt haben. Daher ist
es richtig, dass der Gesetzgeber jetzt ein deutliches
Zeichen setzt und entsprechende Regelungen gesetzlich
verankert.
Ich möchte Ihnen gerne noch einmal den Grundsatz
vor Augen führen, um den es hier geht: Es geht um die
Etablierung eines verlässlichen Mindestmaßstabs an
menschengerechter Arbeitsgestaltung in einem
industriellen Bereich in Deutschland, in dem die
Arbeitsbedingungen der Beschäftigten mangelhaft, aus meiner Sicht sogar
menschenunwürdig gestaltet sind.
Die Diskussionen über dieses Gesetz in den letzten
Wochen kann ich nicht in allen Bereichen wirklich
nachvollziehen. Eine Studie des WSI zeigt ganz deutlich: Im
Vergleich mit anderen europäischen Ländern setzt die
Fleischindustrie in Deutschland auf das Geschäftsmodell
des Billiglohns. Wir liegen bei den Arbeitskosten nicht
nur weit hinter dem vorbildlichen Dänemark. Wir liegen
mit unseren bescheidenen 31.700 Euro pro Beschäftigtem
auch deutlich hinter den Niederlanden und Frankreich,
bei denen die Arbeitskosten 15.000 bis 20.000 Euro pro
Beschäftigtem höher liegen als bei uns. Wir werden aus
diesen Ländern wegen des Lohndumpings in der
deutschen Schlachtwirtschaft ja auch kritisiert.
Und da frage ich mich schon, warum wir in
Deutschland es nicht schaffen, Beschäftigten, die sich jeden Tag
von früh bis spät dicht an dicht mit Hunderten in eine
Halle stellen, bei extremer Kälte Tonnen von Fleisch
bewegen und scharfe Messer verwenden, gute
Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Warum wir es nicht schaffen,
saubere und sichere Unterkünfte für diese Menschen
bereitzustellen. Ich für meinen Teil weiß nicht, wie ich
einen Arbeitsunfall durch Übermüdung oder zu geringen
Abstand wissentlich verantworten kann. Wir sprechen
alle über das Tierwohl beim Kauf von Fleisch, aber das
Wohl der Beschäftigten, die das Fleisch für uns zerlegen,
sollte uns gleichermaßen am Herzen liegen. Umso
erleichterter bin ich nun über den Konsens, den wir
gemeinsam gefunden haben.
Wir machen uns übrigens in Nordrhein-Westfalen –
gemeinsam mit der Regionaldirektion der Bundesagentur
für Arbeit – auch Gedanken darüber, wie die
Fleischindustrie offizielle Strukturen der europäischen
Arbeitskräftevermittlung gezielt nutzen kann. Wir wissen, dass
die Arbeitskräfte gebraucht werden, sind aber überzeugt:
Es geht auch anders, es geht auch fair. Wir beschränken
uns also nicht auf ein Verbot, sondern schaffen auch
Alternativen. Davon profitieren alle Seiten.
Das vorliegende Gesetz greift aus meiner Sicht viele
wichtige und überfällige Punkte auf:
Durch das Verbot der Werkverträge im Bereich
Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung wird der Weg
für ein normales Beschäftigungsverhältnis mit
menschengerechten Arbeitsbedingungen in der
Fleischindustrie freigemacht.
Die Leiharbeit in der Fleischverarbeitung – also zum
Beispiel in der Wurstproduktion – wird unter bestimmten
Voraussetzungen – Tarifvorbehalt – zunächst für die
Abdeckung von Produktionsspitzen bis April 2024 weiter
ermöglicht.
Das mittelständische Fleischerhandwerk wurde
richtigerweise von den oben genannten Verboten
ausgenommen.
Darüber hinaus begrüße ich es ausdrücklich, dass die
Forderungen aus Nordrhein-Westfalen zur elektronischen
und fälschungssicheren Arbeitszeiterfassung umgesetzt
wurden. Denn das schafft Transparenz und lässt
Überprüfungen mit einem angemessenen Aufwand zu.
Und es ist ja nicht so, dass wir untätig waren und keine
Gespräche mit den Inhabern von großen Betrieben in der
Fleischindustrie aus NRW geführt haben. Wir haben auch
das Thema digitale Arbeitszeiterfassung angesprochen.
Dass wir sie brauchen. Reaktion: keine Bereitschaft. Da
haben mein Kollege Pinkwart und ich eindrücklich die
Uneinsichtigkeit zu spüren bekommen. Und deswegen
bin ich froh, wenn das nun gesetzlich geregelt wird.
Im Zuge der Pandemiebekämpfung konnte ich den
Arbeitsschutz erstmalig großflächig in die Wohnungen
der Werkvertragsbeschäftigten schicken. Was ich da
ansehen musste, ist fern meiner Vorstellung von einer
guten Unterkunft. Aus diesem Grunde begrüße ich es nun
auch, dass in der Arbeitsstättenverordnung
Mindestanforderungen an die Unterbringung in
Gemeinschaftsunterkünften branchenübergreifend festgeschrieben werden.
Ich muss an dieser Stelle betonen: Alle diese
Regelungen für menschengerechte Arbeitsgestaltung, für die wir
uns hier nun starkmachen, sind in anderen Branchen
alltäglich und hier längst überfällig. Jeder Beschäftigte in
Deutschland hat ein Recht auf gute Arbeitsbedingungen.
Von Mindeststandards sind wir allerdings in der
Fleischindustrie weit entfernt. Das dürfen wir schlicht und
ergreifend nicht länger dulden.
Ich bin mir sicher, dass das Gesetz viele Probleme
lösen wird, die wir seit Jahren mit den unterschiedlichsten
Maßnahmen nicht gelöst bekommen haben. Wir wissen,
dass viele Arbeitgeber sich vorbildlich für gute
Arbeitsbedingungen einsetzen. Das geht weit über die
Regelungen hinaus, die dieses Gesetz umfasst. Aber es gibt eben
auch die anderen. Und da müssen wir jetzt gesetzlich
nachsteuern.
Wenn wir zu keiner Regelung kommen, profitieren
ausschließlich diejenigen davon, die sich trotz der
bekanntgewordenen Missstände weiter gegen jede
Verbesserung in der Fleischwirtschaft sperren. Und es werden
sich dann diejenigen durchsetzen, für die „sichere
Arbeitsbedingungen“ und „menschengerechte
Arbeitsgestaltung“ leider Fremdwörter sind.
Ich will an dieser Stelle sagen, dass ich sehr hoffe,
dass die Fleischindustrie in Deutschland das, was hier
heute passiert – dass dieses Gesetz wahrscheinlich
einstimmig verabschiedet wird –, als Warnschuss versteht.
Ich habe diese Debatte viele Jahre verfolgt:
Wir haben einen Mindestlohn eingeführt. Die Antwort
der Fleischwirtschaft in Deutschland war die Einführung
des Messergeldes, um den Mindestlohn nicht
auszubezahlen. Das haben wir alle gewusst.
Um das zu verbieten, hat der Bundestag vor der letzten
Bundestagswahl die GSA Fleisch beschlossen. Da ist
auch eingeführt worden, dass die Arbeitszeiten
dokumentiert werden müssen. Die Antwort der Fleischwirtschaft
war: Arbeitszeiten sind in einer Zettelwirtschaft
dokumentiert worden, die man nicht nachverfolgen kann, um
keine Transparenz bei der Kontrolle der Mindestlöhne
möglich zu machen.
Und da reden wir nicht über Klitschen. Wir reden über
Betriebe mit 6.000 bis 7.000 Mitarbeitern auf einer
Parzelle. Es ist in diesem Land möglich, 6.000 Leute in
einem Schlachtbetrieb zu beschäftigen ohne Betriebsrat,
ohne Tarifvertrag. Sie werden organisiert wie Start-ups.
Das alles ist gemacht worden. Sie haben in Wahrheit all
die Jahre uns als Gesetzgeber mit dem Nasenring durch
die Manege geführt. Und zumindest diejenigen, die sich
in diesen Bereichen auskannten, haben es gewusst. Das
war ja schon vor der Pandemie so.
Ich hoffe, dass dieses Gesetz dazu führt, dass die
Verantwortlichen in der deutschen Fleischindustrie,
insbesondere in der Schlachtindustrie, begreifen, dass sie sich
an mitteleuropäische Standards gewöhnen müssen, auch
was die Würde des Menschen am Arbeitsplatz angeht.
Auch dann, wenn die Menschen aus Osteuropa kommen.
Der zweite Punkt, den ich hier klar sagen will, ist:
Lieber Bundesarbeitsminister, lieber Hubertus, herzlichen
Dank auch für die Zusammenarbeit in den letzten
Monaten! Es ist ja klar: Wenn man sich mit einer solchen
Branche anlegt, legt man sich mit Leuten an, die sich
wehren, die verschiedene Interessen ins Feld führen wie
den Grundsatz: Wir können doch keine Werkverträge
verbieten! Ich bin froh, dass diese Widerstände
überwunden werden konnten, dass wir heute zur Verabschiedung
dieses Gesetzes kommen und dass es auch im Bundesrat
mit, wie ich gehört habe, wahrscheinlich Einstimmigkeit
verabschiedet wird. Das macht sehr deutlich, dass uns
Bundesländern als Gesetzgeber, die wir die
Verantwortung für den Arbeitsschutz haben, sehr bewusst ist, dass
es in der Schlachtwirtschaft in Deutschland so schlicht
und ergreifend nicht weitergehen kann.
Ich glaube, dass feste Arbeitsverträge dazu führen
werden, dass die Menschen nicht mehr so viel Angst
haben. Dass sie sich auch einmal gewerkschaftlich
organisieren. Dass sie tun, was in einem Industriebetrieb
normal ist: einen Betriebsrat wählen. Dass sich darüber
hinaus in einem mittelfristigen Zeitraum die
Arbeitsbedingungen in der nordrhein-westfälischen und in der
gesamten deutschen Fleischwirtschaft so entwickeln, wie
wir es von industriellen Arbeitsplätzen gewohnt sind:
dass es sich um faire Arbeitsbedingungen handelt, dass es
sich um vernünftige Löhne handelt, die fair ausgehandelt
werden. Und dass wir damit einen Beitrag zur Akzeptanz
von Fleisch in der deutschen Gesellschaft leisten.
Ich komme aus dem Münsterland. Nirgendwo ist die
Landwirtschaft so stark wie dort oder im Emsland. Aber
ich sage Ihnen: Dass es Akzeptanz gibt, wie wir das
machen, ist für die fleischproduzierende Landwirtschaft
besonders wichtig. Die Pandemie hat auch gezeigt, dass
es gut ist, dass es Versorgungsbereiche gibt, in denen wir
unabhängig sind zumindest von Ländern, die weit von
uns entfernt sind. – Schönen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank,
Herr Minister Laumann!
Jetzt spricht zu uns Herr Bundesminister Heil.
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und
Soziales: Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Der Bundesratspräsident
hat eingangs in anderem Zusammenhang Artikel 1 des
Grundgesetzes zitiert:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu
achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
staatlichen Gewalt.
Der Grund, warum wir in dieser Pandemie die
Gesundheit und das Leben von Menschen großschreiben,
dafür als Gesamtstaat, als Bundesstaat kämpfen, ergibt
sich nach meiner festen Überzeugung auch aus Artikel 1,
nämlich dem Recht auf Leben, und aus der
Verpflichtung, die Gesundheit zu schützen.
Meine Damen und Herren, Kollege Laumann hat es
eben gesagt: Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz. Wir in
Deutschland haben das in der Pandemie auf positive
Weise bewiesen. Wir haben unmittelbar nach Ausbruch
der Pandemie die Arbeitsschutzstandards angepasst, um
zu verhindern, dass der Arbeitsplatz zum massiven
Infektionsherd wird.
Ich will sagen, dass ich als Arbeitsminister froh bin,
dass wir trotz dieser Katastrophe so etwas wie
Arbeitsschutz haben. Das ist vor der Pandemie ja zum Teil ins
Lächerliche gezogen worden. Es ist über Arbeitsschutz
diskutiert worden im Sinnzusammenhang mit der Größe
von Teeküchen oder der Frage, ob man Paternoster
benutzen kann. Nein, meine Damen und Herren, es ist
wesentlich, dass wir in diesem Land Arbeitsschutz haben
und ein Arbeitsschutzsystem, um das uns dem Grunde
nach andere Länder der Welt beneiden. Und dass die
Sozialpartner, die gesetzliche Unfallversicherung, die
Berufsgenossenschaften, die Arbeitsschutzbehörden der
Länder mitgeholfen haben, die Covid-19-
Arbeitsschutzstandards in Betrieben und Verwaltung
umzusetzen, wo immer es geht, ist ein ganz wichtiges Zeichen.
Wir haben aber auch erlebt – jetzt kommt wieder das
alte Bild vom Brennglas der Krise –, dass wir in dieser
Pandemie im Guten wie im Schlechten sehen, was vorher
schon in unserem Land los war. Kollege Laumann hat
auch da recht: Die Verhältnisse in der Fleischindustrie
waren schon vor Corona ein Skandal. Ich will es deutlich
sagen: Es ist eigentlich eine Schande, dass es dieser
Katastrophe bedurfte, dass wir jetzt die politischen
Mehrheiten zusammenbekommen, um in dieser Industrie dem
Grunde nach aufzuräumen. Es hat nicht an Versuchen
gemangelt, da aufzuräumen.
(Karl-Josef Laumann [Nordrhein-Westfalen]: So
ist es!)
Meine Amtsvorgängerin Andrea N a h l e s hat 2017
Gesetzesvorschläge gemacht. Übrigens – das will ich an
dieser Stelle sagen – unterstützt durch einen
nordrheinwestfälischen CDU-Abgeordneten, nämlich Kollegen
Karl S c h i e w e r l i n g . Auch er hatte den Mut, sich
mit dieser milliardenschweren Branche anzulegen.
Wir haben dann immer zwei Dinge erlebt: Wenn
– zum einen – ein scharfes Gesetz vorgeschlagen wurde,
sind die Lobbyisten aus den Löchern gekrochen, haben
auch Abgeordnete unter Druck gesetzt, einige auch
überzeugt, um möglichst scharfe Gesetze abzuschleifen. Oder,
wenn einmal ein scharfes Gesetz durchgekommen ist, um
mit neuen Konstruktionen von Sub-, Sub-,
Subunternehmerei Verantwortung zu delegieren oder organisierte
Verantwortungslosigkeit weiter betreiben zu können.
2017 ist mit der GSA Fleisch in dieser Branche die
Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge
eingeführt worden, um den Missbrauch von
Werkverträgen möglichst zu unterbinden. Aber wir haben erlebt,
dass die Branche findig genug war, neue Wege zu finden,
dass sich der Missbrauch wie Wasser einen neuen Weg
gesucht hat.
Ich bin also froh, dass wir es mit dem
Arbeitsschutzkontrollgesetz jetzt geschafft haben, in der Branche
grundlegend aufzuräumen. Das ist auch notwendig.
Wir müssen aufräumen, weil es nicht angeht, dass in
diesem Land Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
– reden wir offen: vor allem aus Rumänien und
Bulgarien – ausgebeutet werden. Die Arbeitnehmerinnen- und
Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine große Errungenschaft
in Europa, eine große Freiheit, von der wir wirtschaftlich
tatsächlich profitieren. Aber sie darf nicht zum
Missbrauch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
führen.
Wir haben in der Pandemie erlebt, dass es im Frühjahr
und im Sommer massenhafte Ausbrüche von
Infektionsgeschehen gegeben hat in Schleswig-Holstein, in Baden-
Württemberg, in Niedersachsen, ganz prominent in
Nordrhein-Westfalen, mit dem Ergebnis, dass aus diesem
ausbeuterischen System ein allgemeines
Gesundheitsrisiko geworden ist. Mit dem Ergebnis, dass schon im
Sommer Teile der Bevölkerung wieder in Lockdown-
Maßnahmen gehen mussten, weil das
Pandemiegeschehen ein allgemeines Gesundheitsrisiko geworden ist. Die
öffentliche Diskussion ist mir noch lebhaft in Erinnerung.
Deshalb hat die Bundesregierung relativ schnell
Eckpunkte für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz auf den Weg
gebracht und im Sommer den Gesetzentwurf beschlossen.
Er ging in die erste Lesung des Bundestages, und es hat
geraume Zeit gedauert, bis wir ihn in zweiter und dritter
Lesung abschließen konnten. Denn der gleiche
Mechanismus, wie wir ihn vorher in dieser Branche erlebt
haben, hat wieder eingesetzt: Diejenigen, die es gewohnt
waren, die Interessen ihrer milliardenschweren Branche
zu vertreten, haben versucht, dieses Gesetz auch noch mit
den absurdesten Instrumenten nicht nur zu verwässern,
sondern möglichst aufzuhalten. Dass dies nicht gelungen
ist, dafür bin ich denjenigen im Bundestag, die
zugestimmt haben – alle Fraktionen bis auf zwei –, sehr
dankbar. Ich bin auch dem Bundesrat dankbar, dass sich
offensichtlich eine sehr große Mehrheit – vielleicht sogar
Einstimmigkeit – abzeichnet.
Worum geht es im Einzelnen?
Es geht darum, dass wir Recht und Ordnung am
Arbeitsmarkt durchsetzen wollen mit Maßnahmen, die in
diesem Gesetz auch über die Fleischbranche
hinausgehen. Das betrifft:
Erstens dafür zu sorgen, dass Regeln durchgesetzt und
kontrolliert werden können.
Kollege Laumann, ich bin Ihnen dankbar für die
Offenheit, in der Sie darüber gesprochen haben, dass
Arbeitsschutzbehörden in den letzten Jahren in der Regel als
Landesbehörden nicht die Toppriorität waren, um es ganz
freundlich zu formulieren. Die Kontrollen in den
Unternehmen waren derart ausgedünnt, dass es vor allen
Dingen für gefahrgeneigte Branchen geradezu eine
Einladung war, sich nicht an Regeln zu halten. Dass wir jetzt
verpflichtende Prüfquoten einführen, ist Ergebnis einer
Verabredung zwischen Bund und Ländern schon vor der
Pandemie gewesen. Ungefähr vor einem Jahr haben wir
das in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz
besprochen. Wir setzen es damit um. Meine Bitte ist, nicht den
Wettbewerb um den niedrigsten Kontrollstandard in den
Blick zu nehmen, sondern angesichts dieser Lehre, die
wir aus der Corona-Krise ziehen müssen – einer
grundlegenden Lehre –, mitzuhelfen, dass wir das entsprechende
Personal haben, um diese Kontrollen durchzuführen.
Ich sage Ihnen zu, dass wir als Bund darauf achten
werden, dass andere Behörden, die in einem
Sinnzusammenhang stehen – zum Beispiel der Zoll, aber auch die
Berufsgenossenschaften und die Bundesagentur für
Arbeit –, mit Ihren Arbeitsschutzbehörden zukünftig besser
und intensiver zusammenarbeiten, damit wir
gemeinschaftlich für den Arbeitsschutz eintreten.
Zweitens: Wir beenden den Betrug an Beschäftigten,
indem wir eine verpflichtende digitale
Arbeitszeitaufzeichnung manipulationssicher in der Fleischindustrie
vorschreiben.
Drittens: Wir sorgen für menschenwürdige
Unterkünfte – übrigens nicht nur in der Fleischindustrie. Wir legen
fest, dass es klare Standards gibt, die auch kontrolliert
werden.
Übrigens auch in anderen Bereichen. Ich will einmal
ganz offen ansprechen: Bei allem Respekt vor den
Interessen der Landwirtschaft und in der Annahme, dass die
meisten mit ihren Beschäftigten anständig umgehen,
müssen wir auch bei den Saisonarbeitskräften in der
Landwirtschaft hingucken. Ich habe erlebt, dass in dieser
Pandemie massiv dafür geworben wurde, dass wir
bestimmte Dinge liberalisieren, in der akuten Situation des
Frühjahrs dafür sorgen, dass wir genug Kräfte zum
Spargelstechen haben oder in der Weinlese. Das ist alles in
Ordnung. Aber ich habe manchmal das Gefühl, dass über
die Menschen, die da arbeiten, so gesprochen wird, als
seien das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zweiter
Klasse. Das sind auch Menschen. Nicht nur Menschen,
die hier schuften, weil sich in Deutschland inzwischen zu
wenige dafür finden. Sie haben genauso ein Recht darauf,
dass wir ihre Gesundheit schützen.
Das betrifft auch die Frage, in welchen Unterkünften
sie übernachten, ob diese hygienisch sind oder ob das
Sammelunterkünfte im Sinne von Gammelunterkünften
sind. Auch da ist meine herzliche Bitte an die
entsprechenden Behörden, die neuen Möglichkeiten der
Kontrolle so zu nutzen, dass wir Recht und Gesetz durchsetzen
können.
Last, but not least das Verbot von Werkverträgen und
Leiharbeit in der Fleischindustrie. Das ist ein sehr
scharfes Schwert – das weiß ich wohl –, weil Werkverträge im
Wirtschaftsleben einer arbeitsteiligen Gesellschaft nichts
Amoralisches oder Ungewöhnliches sind. Wenn Sie als
Unternehmer zum Beispiel einen Handwerker
beschäftigen, der eine Alarmanlage in den Betrieb einbaut, ist das
ein ganz normaler Werkvertrag. Aber wir haben hier
erlebt, dass Werkverträge im Sinne von Sub-, Sub-,
Subunternehmern missbraucht wurden, um in organisierter
Verantwortungslosigkeit Menschen auszubeuten, um sich
vor allen Dingen der Verantwortung in diesen Bereichen
zu entledigen.
Deshalb werden wir zum 1. Januar Werkverträge im
Kernbereich der Fleischindustrie verbieten. Es geht nicht
um den Dorfmetzger. Wir haben für Unternehmen mit
weniger als 49 Beschäftigen, die Handwerksunternehmen
und eigentümergeführt sind, Ausnahmen geschaffen, weil
das Problem beim Dorfmetzger nicht liegt.
Aber angesichts von Berichterstattungen nutze ich hier
die Gelegenheit zu sagen: Wir werden es nicht zulassen,
dass diese Möglichkeit von großen Konzernen ausgenutzt
wird. Zur Nachricht, dass sich ein berühmter Konzern in
Nordrhein-Westfalen jetzt unternehmerisch
umstrukturiert, kann man sagen: Soweit wir wissen, Karl-Josef,
haben sie keine Chance, das zu nutzen. Denn wir haben
klargemacht: Sie müssen in die Handwerksrolle
eingetragen sein. Und wir müssen darauf achten, dass es keine
fremdbestimmten Unternehmen sind, sondern nur
selbstständige Einheiten. Um die Dorfmetzger geht es nicht.
Ich bin froh, dass wir dieses Schlupfloch dichtgemacht
haben.
Bei der Leiharbeit haben wir lange gerungen. Wir
haben im Herbst auch erlebt, dass die Lobbyisten die
schönsten Geschichten erzählt hatten nach dem Motto:
Jetzt macht der Heil den Leuten die Grillwurst madig, es
gibt keine Grillwurst mehr! Ganz unabhängig davon, dass
es auch für diese Industrie bei Auftragsspitzen andere
Flexibilitätsmöglichkeiten gibt – Stichwort
Arbeitszeitkonten nutzen oder mit Sachgrund, nicht ohne, zu
befristen –, ist das tatsächlich ein Ammenmärchen. Deshalb
wird auch die Leiharbeit zum 1. April grundlegend
verboten, und zwar bei der Frage der Schlachtung, der
Zerlegung und dem Grunde nach auch der
Fleischverarbeitung. Dort ist sie befristet für drei Jahre möglich,
allerdings unter der Voraussetzung, dass es einen Tarifvertrag
gibt. Das ist, glaube ich, eine wichtige Nachricht. Im
Übrigen: ein richtiger Tarifvertrag, nicht OT-
Mitgliedschaft. Es muss ein Tarifvertrag sein. Das heißt,
die Gewerkschaften haben jetzt einen Fuß in der Tür, das
zu erlauben.
Wir haben noch ein paar andere Sicherungen
eingebaut: Es dürfen nur 8 Prozent sein, und die
Höchstüberlassungsdauer darf nicht mehr als vier Monate sein. Für
die drei Jahre Übergang gilt ab dem ersten Tag der
Grundsatz: gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir keine neuen
Schlupflöcher aufmachen. Deshalb war ich in der
Koalition zu diesem Kompromiss bereit. Ich sage Ihnen aber
auch: Falls wir Fehlentwicklungen erleben, muss der
Gesetzgeber – Bund und Länder – in der Lage sein,
nachzusteuern.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und
Herren, ich bin sehr dankbar, dass dieses Land, diese
Demokratie mit diesem Gesetz zeigt, dass wir nicht nur zu
Krisenmanagement in der Lage sind, sondern auch dazu,
grundlegende Konsequenzen zu ziehen. Denn dahinter
steht für unser Land die sehr große Frage, ob diese
Gesellschaft nach der Krise zur Tagesordnung übergeht oder
auch grundlegende Konsequenzen ziehen kann. Ob diese
Gesellschaft zusammenhält oder durch Corona weiter
gespalten wird. Dafür ist die Idee der Menschenwürde in
diesem Land eine wichtige.
In Anlehnung, Herr Bundesratspräsident, an ein Wort
unseres früheren Bundespräsidenten Johannes R a u
– Karl-Josef, ein noch größerer Nordrhein-Westfale, den
ich an dieser Stelle erwähnen will –: Er hat – ich glaube,
in seiner Antrittsrede als Bundespräsident – darauf
hingewiesen, dass es in Artikel 1 des Grundgesetzes heißt:
Die Würde des Menschen ist unantastbar, nicht die
Würde des Deutschen. – Das gilt auch für Beschäftigte aus
Europa und anderen Teilen der Welt, die bei uns arbeiten.
Also: Ganz herzlichen Dank für die Kooperation!
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz ist ein wichtiger
Schritt zu mehr Gesundheitsschutz und zu mehr Anstand
in diesem Land. Denn wenn es in unserem Land um
Zusammenhalt geht, geht es im Kern auch um den Wert
und die Würde der Arbeit. – Herzlichen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank,
Herr Bundesminister Heil!
Der Ausschuss für Arbeit, Integration und
Sozialpolitik empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dem folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eine
deutliche Mehrheit.
Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 43:
TOP 43
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes und weiterer energierechtlicher
Vorschriften (Drucksache 763/20, zu Drucksache 763/20)
Es liegen drei Wortmeldungen vor. Es beginnt Frau
Staatsministerin Höfken aus Rheinland-Pfalz.
(Ulrike Höfken [Rheinland-Pfalz]: Ich habe zu
Protokoll1 gegeben!)
Dann nehmen wir zu Protokoll, was gesagt werden
sollte.
Als Nächster ist Herr Senator Kerstan aus Hamburg an
der Reihe. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Jens Kerstan (Hamburg): Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! „Der
Klimaschutz ist die zentrale und vorrangige politische Aufgabe
unserer Generation.“ Man muss inzwischen lange suchen,
um einen Politiker oder eine Politikerin zu finden, die
diesen Satz noch nicht gesagt hat, die meisten sogar
deutlich mehr als einmal.
1 Anlage 10
Wenn dieser Satz ausgesprochen wird, dann kommt
meistens auch die Floskel vom „entschlossenen
Handeln“, das jetzt nötig ist. Ich glaube, das ist der Rahmen,
in dem wir heute den Blick auf die EEG-Novelle werfen
müssen: ob es Ausdruck entschlossenen Handelns ist
oder eben nicht. Wenn nicht – es gibt verbal kaum so viel
Einigkeit wie über den Klimaschutz, über dessen
Notwendigkeit und Dringlichkeit –, wäre das sehr
bedauerlich. Einigkeit auch darin, dass im Zentrum dieser
Aufgabe die Energiewende steht, mit dem Ziel, fossile
Energieträger durch erneuerbare Energien zu ersetzen.
Das wichtigste und erfolgreichste Instrument der
Energiewende ist seit mittlerweile gut 20 Jahren das
Erneuerbare-Energien-Gesetz. Mit all den Anpassungen,
die es über die Jahre erfahren hat – manchmal trotz
diverser Anpassungen –, ist es bis heute der starke Motor, um
den Anteil der Erneuerbaren auszubauen.
Auf diesem Weg haben wir viel erreicht, nämlich dass
in diesem Jahr zum ersten Mal nahezu die Hälfte des
Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Das
heißt allerdings auch, dass wir jetzt dringend den
Wechsel zu einem System in den Blick nehmen müssen, in
dem die Erneuerbaren nicht mehr die Ausnahme sind,
sondern die Regel, technisch, wirtschaftlich und
regulatorisch.
Die Europäische Union hat gerade ihre Klimaziele
angehoben. Fünf Jahre nach dem Abkommen von Paris
sicher der einzig richtige Schritt, der dringend notwendig
war. Mit dem Green Deal hat sie einen Rahmen
entworfen, mit dem diese Transformation gelingen kann. Das ist
der Hintergrund, vor dem wir die heutige Novelle zu
diskutieren und zu bewerten haben.
Lassen Sie mich das Positive vorwegnehmen:
Ohne Zweifel ist die vorliegende Novelle besser, als
wenn es gar keine Novelle gegeben hätte. Auch wenn das
Ergebnis weder die lange Zeit rechtfertigt, die sich die
Bundesregierung dafür genommen hat, noch den
zeitlichen Druck, mit dem sie sie jetzt, wieder einmal, durch
die Gremien – auch den Bundesrat – bringen will. Der
Änderungsbedarf war schon sehr lange bekannt. Was uns
die Bundesregierung im ersten Durchgang vorgelegt
hatte, war trotzdem voller Lücken und alles andere als ein
großer Wurf.
Aus unseren Beratungen im Bundesrat ist eine
Vielzahl von Verbesserungsvorschlägen hervorgegangen. Bei
der Übernahme dieser Vorschläge hat sich der Bund
allerdings äußerst reserviert gezeigt. Dass heute einige
der gravierenden Schwächen behoben wurden, liegt mit
Sicherheit nicht daran, dass sich die Bundesregierung
inhaltlich mit den Vorschlägen des Bundesrates
auseinandergesetzt hätte. Dieses Verdienst gebührt den
Regierungsfraktionen. Es hat vielmehr mit der Dynamik in der
großen Koalition zu tun. Und dieser Dynamik ist leider
auch geschuldet, dass die wesentlichen Schwachpunkte
des Gesetzes nicht angefasst wurden.
Dank der Änderungen in letzter Minute erhalten jetzt
zum Beispiel Ü20-Windenergie-Anlagen, die zum Ende
des Jahres aus der Förderung zu laufen drohten, doch
noch eine wirtschaftliche Anschlussperspektive. Rund
4 Gigawatt Erzeugungsleistung wären sonst zu Neujahr
– also in wenigen Tagen – abgeschaltet worden. Das
wäre wohl sehr schwer zu vermitteln gewesen. Gerade
wegen dieser Dringlichkeit und trotz aller Vorbehalte, die
bestehen, wird die Novelle heute auch ohne weiteres den
Bundesrat passieren.
Ich will auch weitere positive Ansätze nicht
übergehen:
Die Erleichterungen für Mieterstrom vermerke ich als
Senator in der Mieterstadt Hamburg gerne. Unnötig sind
dabei allerdings die Beschränkungen bei der
Anlagengröße auf 100 kW und dem jährlichen Ausbau auf 500
Megawatt.
Ob die Regelung zur Gewerbesteuerbefreiung für
Wohnungsunternehmen in Bezug auf erneuerbare
Stromerzeugung so greift wie vorgesehen, werden wir noch
prüfen müssen. Eine solche Regelung hatten wir als
Bundesrat ja schon gefordert. Jetzt ist sie sehr, sehr
kurzfristig noch ins Gesetz eingefügt worden.
Jedenfalls wäre mit einer Verbesserung beim
Mieterstrom einmal ein Anfang gemacht worden, um den
ökologischen, aber auch den sozialen Anspruch der
Energiewende zu erfüllen, das heißt, nicht nur das Potenzial der
erneuerbaren Energien zu heben, sondern auch allen
Bürgerinnen und Bürgern die Vorteile der Erneuerbaren
zugutekommen zu lassen und sie nicht immer als Einzige
dafür zahlen zu lassen.
Dass für die Befreiung kleiner PV-Anlagen von der
EEG-Umlage die Schwelle auf 30 kW angehoben wird,
entspricht der Forderung des Bundesrates und ist im
Übrigen auch nur in Übereinstimmung mit der RED-II-
Richtlinie.
Auch das gesonderte Ausschreibungssegment für
Photovoltaik-Dachanlagen ist grundsätzlich positiv und sehr
hilfreich bei der Umsetzung einer Solardachpflicht, die
Hamburg als erstes Bundesland bereits beschlossen hat
und die mittlerweile auch andere gesetzlich verankert
haben. Die entsprechende Verordnung werden wir
nächsten Dienstag im Senat beschließen.
Die Absenkung der EEG-Umlage auf Landstrom für
Schiffe wird dieses Angebot attraktiver machen und uns
bei der Luftreinhaltung und der CO2-Einsparung helfen –
die beihilferechtliche Zustimmung der Kommission
vorausgesetzt. Das ist in einer großen Hafenstadt wie
Hamburg ein sehr wichtiges Thema.
Natürlich kann man bei einer solchen Frage über die
Begünstigung bei der EEG-Umlage sehr prinzipiell mit
vielen guten Gründen streiten. Hamburg setzt sich
zusammen mit seinem Nachbarland Schleswig-Holstein
schon lange beim Bund dafür ein, eine grundsätzliche
Überarbeitung der Steuern, Abgaben und Umlagen zu
erreichen. Aber solange wir so weit nicht sind, bleiben
sinnvolle Privilegierungen neben doch vielen
fragwürdigen aus der Vergangenheit sicherlich vertretbar.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass man sich
bei der Würdigung positiver Aspekte dieser Novelle
schnell in Details und in Dingen verlieren kann, die eher
von lokalem Interesse sind. Jedem von uns irgendetwas
zu geben, was er oder sie dann zu Hause stolz vorzeigen
kann, ist eine bewährte Taktik, mit der man sich in der
Politik oft Zustimmung verschaffen kann. Wirklich große
Herausforderungen sind mit dieser Methode allerdings
noch nie bewältigt worden.
Auf die großen Herausforderungen der Energiewende
finden wir in dieser Novelle leider keine Antworten. Das
gilt schon für das übergeordnete Ziel. So gut die
gesetzliche Verankerung des 65-Prozent-Ziels klingt: Die
zugrunde liegende Voraussetzung geht von einem bis 2030
absinkenden Stromverbrauch aus. Das ist völlig
unrealistisch. Es hat mit der Realität in unserer Wirtschaft,
Gesellschaft und Technologie überhaupt nichts zu tun.
Es ist auch dann unrealistisch, wenn wir annehmen,
dass die Bundesregierung ihre hochfliegenden Pläne für
den Ausbau grünen Wasserstoffs und der
Elektromobilität ernst meint. Legt man die realistischen Annahmen
eines steigenden Stromverbrauchs zugrunde, wird aus
einem geplanten 65-Prozent-Anteil sehr schnell ein realer
Anteil von 50 Prozent – der Anteil, den wir heute bereits
haben. Was also bei oberflächlicher Betrachtungsweise
wie ein Wachstumspfad aussieht, entpuppt sich als
gesetzlich verordnete Stagnation.
Auch angesichts der neuen europäischen Klimaziele
würden selbst echte 65 Prozent in Deutschland nicht
ausreichen. Es ist völlig absehbar, dass die
Ökostromlücke wachsen wird. Dafür braucht es nicht die
vorgesehene, viel zu späte Evaluation im Jahr 2023. Es braucht
auch kein weiteres Warten auf die Europäische Union. Es
ist schon jetzt – sofort – unumgänglich, die vorgesehenen
Ausschreibungsmengen für Wind- und Solarenergie
mindestens zu verdoppeln und für diese Technologien die
Rahmenbedingungen für den Ausbau entscheidend zu
verbessern. Die in der Novelle vorgelegten Ausbaupfade
sind allerdings ein Business-as-usual-Szenario, mit dem
die Energiewende und anspruchsvolle Klimaziele nicht
gelingen können.
Und trotz dieser bescheidenen Ziele hapert es auch bei
der praktischen Umsetzung noch an vielen Stellen:
Für den Onshore-Windausbau bleiben die Flächen der
begrenzende Faktor. Die Probleme und Konflikte dabei
sind nicht trivial, sie sind schwierig, bei neuen Standorten
genauso wie beim Repowering. Das weiß ich als Senator,
der sowohl für Energie als auch für Naturschutz
zuständig ist, sehr genau. Das ist ein Problem der täglichen
Arbeit. Aber eine Lösung, wie die Bundesregierung sie
anbietet, ist eben gar keine Lösung. Für jeden, der beide
Seiten des Problems kennt, ist klar, dass uns der
vorgeschlagene Koordinierungsmechanismus nicht
weiterbringen wird.
Zu den vorgesehenen Vergütungsregelungen wäre
einiges zu sagen. Ich möchte es bei einer grundsätzlichen
Anmerkung belassen: Das Förderende für die erste
Generation von EEG-Anlagen wäre ein guter Anlass gewesen,
um schon heute die Weichen zu stellen für den
zusätzlichen Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen
außerhalb des EEG. Mit dieser Novelle wurde überhaupt kein
Schritt in diese Richtung unternommen.
Ich möchte nicht schließen, ohne noch etwas über den
unvermeidlichen Wasserstoff zu sagen.
Von der Energiewende zu reden ist für viele von uns
gleichbedeutend mit „von Wasserstoff reden“.
Erstaunlich ist, dass es anscheinend leichter ist, eine rosige
Zukunft von Wasserstoff an die Wand zu malen, als darüber
zu reden, wo der grüne Strom eigentlich herkommen soll,
der den Wasserstoff produziert, was ja zwingend
notwendig ist, weil Wasserstoff sonst gar nicht
klimafreundlich wäre.
Richtig ist allerdings, dass für die Dekarbonisierung
der Industrie grüner Wasserstoff eine Schlüsselrolle
spielen muss. Für große Industriebetriebe ist im Grunde
genommen keine andere Technologie, mit der das gelingen
kann, am Horizont zu sehen. Insofern ist die
Privilegierung von grünem Wasserstoff hier im Bundesrat
einhelliger Konsens, was ein deutlicher Schritt vorwärts ist.
Auch wir in Hamburg wollen diese Chance nutzen, um
gemeinsam mit unserer energieintensiven Industrie die
Wasserstoffwirtschaft aufzubauen, dabei die Infrastruktur
zu schaffen, mit der eine Wasserstoffwirtschaft nicht nur
energie- und klimapolitisch, sondern auch
standortpolitisch gute Regeln entfacht.
Wir in Hamburg haben jetzt ein Fenster der
Opportunity. Wir können uns gerade über die Abschaltung eines
Kohlekraftwerks freuen, das nie hätte gebaut werden
dürfen. Mit dem Abriss des Kraftwerks wird ein Standort
frei, der mit seinem Zugang zum 380-kV-
Übertragungsnetz, mit seeschifftiefem Wasser und mit seiner Nähe zur
stromintensiven Industrie hervorragend für innovative
Anwendungen der Sektorkopplung geeignet ist. Wir
planen in diesem Rahmen eine große Elektrolyse-Anlage
– in der Tat im Moment die größte weltweit –, den
Aufbau eines Wasserstofftransportnetzes für unsere Industrie
und Wasserstoffimportterminals. Sie sehen: Hamburg
will bei der Wasserstoffwirtschaft vorangehen.
Aber selbst, wenn wir alles richtig machen, wird
Wasserstoff nicht der alle glücklich und selig machende
Heilsbringer sein. Die größte Elektrolyse-Anlage, die wir
planen – 100 Megawatt –, produziert, wenn sie da ist,
gerade eben 2 Prozent, die wir brauchen, um nur die 15
größten Industriebetriebe in Hamburg mit Wasserstoff zu
versorgen. Insofern wird Wasserstoff in den nächsten
Jahren immer knapp und immer teuer bleiben, selbst
wenn wir alles richtig machen. Deshalb wird er in
Massenmärkten wie dem motorisierten Individualverkehr
keine zentrale Rolle spielen können.
Ebenso wird Wasserstoff niemals einen Beitrag zur
städtischen Wärmeversorgung leisten können, im
Gegensatz zu Wärmepumpen oder Power-to-Heat. Das sage ich
bewusst auch als Aufsichtsratsvorsitzender eines der
größten Gasnetzbetreiber in Deutschland.
Wasserstoff wird auch nicht das bevorzugte Medium
der Stromspeicherung sein, sondern viel eher
Batteriespeicher oder Hochtemperaturspeicher zur
Rückverstromung.
Was wir im Sinne der Energiewende realisieren
können, wird ganz wesentlich vom bundesgesetzlichen
Rahmen abhängen. Darum sehe ich mit großer Sorge, dass
auch grauer Wasserstoff privilegiert werden soll und dass
andere Techniken der Sektorenkopplung nicht mehr
diskutiert werden. Für ein zukunftsfähiges Energiesystem
brauchen wir aber weitere Technologien genauso
dringend, wie wir eine grüne Wasserstoffwirtschaft etablieren
müssen.
Dafür, grünen Wasserstoff oder auch andere
Technologien marktfähig zu machen, sehe ich bisher nur sehr
wenige zaghafte Ansätze. Bei anderen Technologien als
Wasserstoff suche ich sie sogar vergebens. Von
Technologieoffenheit und Effizienzorientierung, also von dem
viel beschworenen Level Playing Field, sind wir deshalb
meilenweit entfernt. Auch hier zeigt sich leider, dass die
Bundesregierung nach wie vor keinen strategischen
Ansatz verfolgt, bei dem Sektorpolitiken sinnvoll
aufeinander abgestimmt sind und auf unsere Klimaziele bezogen
wären.
Meine Damen, meine Herren, 20 Jahre nach der
Verabschiedung des ersten EEG und fast genau am fünften
Jahrestag des Abkommens von Paris hätte heute ein
historischer Tag sein können – eigentlich sein müssen –, an
dem wir das zentrale Regelwerk für das Voranbringen
des Klimaschutzes und der Energiewende auf die Höhe
der Zeit bringen und das Tempo deutlich erhöhen. Doch
die Bundesregierung wollte es anders; das zeigt die heute
vorliegende EEG-Novelle. Statt ein neues Kapitel
aufzuschlagen, schreibt sie Business as usual weiter – eine
Fußnote zu einer Geschichte verpasster Chancen.
Von der Regierungskoalition werden zentrale Fragen
für den Erfolg der Energiewende per Entschließung ins
nächste Jahr geschoben. Ob dann entscheidende
Zukunftsfragen wirklich mit einer
Verordnungsermächtigung gelöst werden können, ohne dass wir Bundesländer
etwas dazu beitragen oder mitdiskutieren können, das
werden wir in diesem Hause noch diskutieren müssen.
Trotzdem: Die Beratungen in unserem Haus haben
gezeigt, dass das Problembewusstsein hoch ist und auch der
Wille zur Einigung über alle politischen Farben, über alle
Regierungskonstellationen hinweg. Eine Koalition der
Willigen wäre also möglich.
Die Bundesregierung hat mit dieser Novelle neben den
Aufgaben des Klimaschutzes auch die Chancen der
Energiewende liegengelassen. Aber wir können sie später
noch ergreifen. Dafür ist es noch nicht zu spät, es ist
jedoch wirklich dringlich.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank,
Herr Senator Kerstan aus Hamburg!
Wir hören jetzt Frau Bürgermeisterin Pop aus Berlin.
Ramona Pop (Berlin): Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das
Erneuerbare-Energien-Gesetz ist das Herzstück der Energiewende
in Deutschland. Deswegen ist es gut und notwendig, dass
wir die überfällige Reform heute passieren lassen.
Es hat sich in den letzten Jahren ein Reformstau
aufgetan, der nun zumindest teilweise abgebaut werden kann.
Es werden Bürokratiehürden gesenkt und in Details
– etwa bei der finanziellen Beteiligung von Kommunen
an Windkraftanlagen – gute Regelungen getroffen.
Allerdings – das ist schon angemerkt worden –
verfehlt die Reform insgesamt deutlich die Anforderungen
der Zeit. So richtig es ist, die CO2-neutrale
Stromversorgung in 2050 festzuschreiben, so sehr ist schon heute
absehbar, dass das viel näher liegende Ziel von 65
Prozent emissionsfreiem Strom in 2030 verfehlt werden
wird. Wir werden hier, denke ich, in sehr kurzer Zeit
nacharbeiten müssen, denn an zwei einfachen Punkten ist
zu erkennen, dass die Ausschreibungsmengen am
falschen Zielkorridor orientiert sind.
Zum einen nimmt die Bundesregierung noch immer
an, dass der Strombedarf in den nächsten zehn Jahren
insgesamt sinkt. Tatsächlich gehen aber alle Expertinnen
und Experten inzwischen davon aus, dass der
Strombedarf selbst bei Effizienzsteigerungen steigen wird. In der
Sektorkopplung, bei der Wasserstoffelektrolyse, beim
Ausbau der Elektromobilität, bei der erneuerbaren
Wärme setzen wir darauf, mit Strom aus erneuerbaren
Quellen die Energie für die Sektoren Wärme und Verkehr zu
produzieren. Nur mit konsequenter Sektorenkopplung, so
wissen wir, können wir Deutschlands CO2-
Reduktionsziele erreichen. Auch der Bundesverband der deutschen
Energie- und Wasserwirtschaft hat in der Anhörung des
Bundestages einen deutlich höheren Ausbaupfad
angemahnt.
Zum Zweiten hat die EU-Kommission gerade vor
wenigen Tagen ein nochmals ehrgeizigeres Ziel der
Reduktion von Klimagasen gesetzt. Dies wurde bei der
vorgelegten Reform nicht berücksichtigt. Erste vorsichtige
Schätzungen gehen davon aus, dass eine Verdoppelung
der Ausbauziele notwendig ist. Wir werden hier also sehr
bald erneut über die Reform der Reform sprechen
müssen.
Ich hoffe, dass dann auch Gelegenheit ist, die Chancen
der Städte und der urbanen Zentren noch stärker in den
Blick zu nehmen. Der Entwurf atmet leider immer noch
stark den Geist, dass unsere Städte nur Energiesenken
seien. Tatsächlich wollen und müssen wir aber auch
unseren Beitrag zur Energiewende leisten. Dafür sind wir
auf den geeigneten Rahmen angewiesen.
Erforderlich ist ein Umdenken in Bezug auf die
Stromversorgung hin zu dezentralen Konzepten in
Städten und verbrauchsoptimierten Lösungen, von denen alle
profitieren. Gebraucht hätte es deshalb auch eine
Anschlussregelung zum Nutzen für Überschussstrom für
Power-to-X-Anlagen. Berlin beispielsweise hat rund
325.000 Wohngebäude. Studien zeigen, dass die Stadt
rund ein Viertel des eigenen Stromverbrauchs durch
Photovoltaik decken könnte. Bisher geschafft haben wir
allerdings nur einen Bruchteil.
Wesentlich verantwortlich dafür sind bundespolitische
Hürden, die wir im Bundesrat mit Änderungsanträgen
umfangreich adressiert haben. Es gilt, diese Hürden zu
senken und insbesondere das Modell des Mieterstroms
weiter auszubauen. Dafür hat diese Reform leider nur
sehr punktuell Erleichterungen geschaffen.
Ich begrüße es ausdrücklich, dass für
Gebäudesolaranlagen eine eigene Ausschreibungssparte aufgenommen
wird. Positiv ist auch, dass für den Mieterstrom eine
zumindest angemessene Erhöhung des
Mieterstromzuschlags erfolgt. Aber zugleich senkt dieses Gesetz die
Vergütungssummen für Solaranlagen insgesamt drastisch
und beschleunigt die Degression sehr stark. Der
Bundesrat hat im ersten Durchgang die Sorge geäußert, dass der
Betrieb von Solaranlagen so sehr schnell unwirtschaftlich
werden und damit der Ausbau zum Erliegen kommen
könnte. Ich befürchte weiterhin, dass diese Reduzierung
der Rentabilität eine Bremse für den notwendigen
Ausbau sein wird.
Im Vorfeld der Gesetzesberatungen hat die
Bundesregierung eine Reihe von weiteren Änderungen am
Regelwerk des Mieterstroms angekündigt, die nun leider nicht
in der Reform enthalten sind. Ich habe mit Interesse
gelesen, dass die Koalitionsfraktionen im Bundestag weitere
Änderungen angekündigt haben, etwa die Befreiung von
Mieterstrommodellen von der Gewerbesteuer. Das wäre
ein sehr wichtiger und richtiger Schritt. Aber ihm müssen
weitere folgen, mit denen wir das Potenzial der Städte für
die Energiewende tatsächlich heben.
Zum Ersten muss die Begrenzung von
Mieterstromprojekten auf 100 Kilowatt installierter Leistung
aufgehoben werden, denn gerade in Städten mit hoher Dichte
wie Berlin ist das kontraproduktiv. Die Begrenzung der
Projekte auf Wohngebäude statt teilweise auf die leichter
zu erschließenden Gewerbeimmobilien zu erstrecken ist
mir völlig unverständlich. Die Ungleichbehandlung von
Gebäudesolar und Freiflächensolar in der Ausschreibung
kann zu Fehlanreizen führen. Und die unzureichende
Veränderung bei Fragen der Anlagenzusammenfassung
müssen wir weiter bearbeiten.
All diese Punkte hat der Bundesrat im ersten
Durchgang der Bundesregierung zur Prüfung anempfohlen.
Leider sind die erforderlichen Änderungen bis heute nicht
erfolgt – auch mit dieser Novelle nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen
und Kollegen, Berlin hat sich ehrgeizige Ziele für den
Ausbau der CO2-Emissionen gesetzt. Ich bin sehr
zufrieden – und die Berlinerinnen und Berliner können sehr
stolz darauf sein –, dass wir bereits im Jahr 2019, vor der
Corona-Krise, das ehrgeizige Ziel der Reduktion von
40 Prozent der Emissionen geschafft haben. Vor allem
durch den in unserer Stadt größtenteils erfolgten
Kohleausstieg und zahlreiche Maßnahmen des Klimaschutzes
ist es uns gelungen, trotz eines
Rekordwirtschaftswachstums und eines Rekordbevölkerungswachstums der
letzten Jahre die CO2-Emissionen deutlich zu senken.
Aber um die Klimaziele der EU und des Pariser
Abkommens zu erreichen, müssen wir für die nächsten zehn
Jahre noch ehrgeiziger werden. Ohne entsprechende
Regelungen auf der Bundesebene wie den schnelleren
Kohleausstieg und den damit verbundenen Ausbau der
erneuerbaren Energien wird es nicht gehen. Ich erwarte
daher weitere Reformschritte in den nächsten Jahren. Das
Land Berlin wird sich, wie immer, konstruktiv daran
beteiligen. – Vielen herzlichen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank,
Frau Bürgermeisterin!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.1
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz gestern
verabschiedet.
Da keine Landesanträge auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses vorliegen, stelle ich fest, dass der
Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss
n i c h t angerufen hat.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12:
TOP 12
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Bundesjagdgesetzes, des
Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes (Drucksache 680/20)
1 Siehe Seite 510
Es liegen zwei Wortmeldungen vor. Herr Minister
Vogel aus Brandenburg beginnt.
Axel Vogel (Brandenburg): Herr Präsident! Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Das vorliegende
Gesetzespaket der Bundesregierung beinhaltet die erste
größere Novellierung des Bundesjagdgesetzes seit 1976.
Vieles davon ist unstrittig und stellt eine überfällige
Verbesserung dar. Manches ist noch verbesserungsfähig,
wie die vorliegenden Änderungsvorschläge zeigen. Aber
in einem Punkt ist der vorliegende Gesetzentwurf
untauglich, und hierzu möchte ich näher ausführen.
Ziel der Gesetzesnovelle ist nach dem Bekunden der
Bundesregierung auch eine an den Klimawandel
angepasste Waldbewirtschaftung in der Fläche und ein
angemessener Ausgleich zwischen Wald und Wild dort, wo zu
hohe Wildbestände eine Verjüngung des Waldes
behindern. Doch zur Erreichung dieses Ziels sieht sie leider
nach wie vor ungeeignete Mittel vor. Zwar soll Rehwild
von der Pflicht zur Aufstellung eines Abschussplans
ausgenommen werden, wie es in Brandenburg übrigens
seit 2014 der Fall ist. Das klingt erst mal gut und nach
Entbürokratisierung. Zugleich soll aber mit einem
zwischen den Parteien des Jagdpachtvertrages zu
vereinbarenden und behördlich zu bestätigenden
Abschusskorridor für Rehwild ein neues Verfahren eingeführt werden,
das auf mindestens ebenso großen, wenn nicht größeren
bürokratischen Aufwand hinausläuft wie das alte und die
Länder, die bisher darauf verzichtet haben,
Abschusspläne für Rehe aufzustellen, neu binden würde.
Wir unterstützen deswegen ausdrücklich den
Vorschlag des Agrarausschusses, auf diesen
Abschusskorridor für das zahlreich vorhandene Rehwild zu verzichten.
Langjährige Erfahrungen haben zudem gezeigt, dass
Abschusspläne – anders als der Name erwarten lässt –
nicht zur dringend erforderlichen Reduktion des
Wildbestandes führen.
Sie alle wissen: Der Wald ist in einem schlechten
Zustand. Laut Waldzustandserhebung der Bundesregierung
von 2019 war der Kronenzustand im Durchschnitt aller
Baumarten noch nie so schlecht. Ausbleibende
Niederschläge, Dürre, Schadinsekten, Klimawandel – ich muss
das alles jetzt nicht erläutern. Es ist dringend notwendig,
Schadensflächen wieder zu bewalden und durch
Waldumbau die Resilienz gegen den Klimawandel zu erhöhen.
Doch die hohen Wildbestände und der starke Wildverbiss
machen unsere Anstrengungen zur Waldverjüngung
immer wieder zunichte.
Das Bundesjagdgesetz schreibt einen gesunden
Wildbestand vor. Doch lässt der bei allen Schalenwildarten in
Deutschland in den letzten Jahrzehnten zu verzeichnende
enorme Anstieg der Bestände darauf schließen, dass das
Gleichgewicht längst gestört ist. Von einem gesunden
Wildbestand kann nicht mehr die Rede sein.
Ein Grund für den Anstieg der Wilddichten liegt in der
Systematik der Abschussplanung. Die Abschusspläne
werden von den Jagdausübungsberechtigten in der Höhe
aufgestellt, wie sie es für angemessen halten. Und dabei
unterscheidet sich die Interessenlage von einzelnen
– nicht von allen – Jagdpächtern an einem möglichst
hohen Wildbestand und von Waldbesitzern mitunter
beträchtlich. Die Jagdgenossenschaften, in der die
Flächeneigentümer zusammengeschlossen sind, nehmen
erfahrungsgemäß wenig Einfluss auf diese Planung. Den
zuständigen Jagdbehörden ist dies noch weniger möglich.
Machen sie es in Einzelfällen doch einmal, ist der
Jagdbeirat in der Lage, das behördliche
Abschussplanverfahren durch eine Einvernehmensregelung zum Erliegen zu
bringen. Ein Verfahren mit einem enorm bürokratischen
Aufwand, das bisher nicht in der Lage war,
entscheidenden Einfluss auf die Population des Wildes zu nehmen.
Unverständlich ist im Übrigen auch, warum ein
Bußgeld droht, wenn nur ein Stück mehr geschossen wird als
geplant, ein Nichterfüllen des Abschussplans aber keine
monetären Folgen zeitigt.
Die genannte Einvernehmensregelung ist faktisch ein
Vetorecht der Jagdbeiräte gegen eine stärkere
Reduzierung des Wildbestandes. Der Agrarausschuss schlägt
deswegen vor, die Einvernehmensregelung zu streichen.
Zum Rehwild: Erfahrungen der Länder, die den
behördlichen Rehwildabschussplan abgeschafft haben – wir
in Brandenburg seit 2014 –, belegen, dass die
Rehwildstrecke nicht gesunken ist. Sie ist auch nicht gestiegen
– das ist wahr –, aber von Ausrottung des Rehwildes, wie
mitunter unterstellt wird, kann nicht einmal ansatzweise
die Rede sein.
Das neue von der Bundesregierung vorgeschlagene
Verfahren zur Bestandsregulierung von Rehwild, nach
dem die Parteien des Jagdpachtvertrages jährliche
Abschusskorridore vereinbaren sollen, ist ebenso praxisfern
wie bürokratisch. Ich erspare es uns, den genauen
Wortlaut dieses bürokratischen Monsters jetzt vorzutragen. Es
wird absehbar dazu führen, dass sich nichts verbessern
wird, wenn es sich nicht noch weiter verschlechtert. Die
Wildbestände werden weiterwachsen und die dringend
erforderliche Waldverjüngung nicht vorankommen.
Die heute ebenfalls vorliegende Hilfsempfehlung, den
Bundesländern ohne Abschusspläne für Rehwild zu
erlauben, an ihren Regelungen festzuhalten, wäre allenfalls
ein Notbehelf, löst aber die geschilderten Probleme nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, viele Vorschriften,
die heute noch im Bundesjagdgesetz stehen, stammen aus
dem 19. Jahrhundert. Sie atmen den Geist einer Epoche,
in der man Feudalrechte absichern wollte, Wilderei
verhindern und nach Kriegen Wildbestände wieder aufbauen
wollte. Manches ist legitim gewesen. Klimawandel,
Verbissschäden und Waldumbau waren allerdings damals
kein Thema. Die vorliegende Gesetzesnovelle zielt nicht
auf eine grundlegende Reform; das beansprucht die
Bundesregierung gar nicht. Es würde auch zu weit führen, sie
heute grundsätzlich zu diskutieren. Festzuhalten bleibt
jedoch aus unserer Sicht, dass die Rechte der
Grundbesitzer gestärkt werden müssen, wenn wir die
Verbissschäden durch das Schalenwild in den Griff bekommen
wollen.
Es gibt weitere Empfehlungen, von denen ich sehr
hoffe, dass sie heute eine Mehrheit finden, beispielsweise
die vom Agrarausschuss vorgeschlagene Regelung für
überjagende Hunde. Das in Baden-Württemberg bereits
bestehende Verfahren würde eine effektive bundesweite
Jagdausübung mit Stöberhunden erlauben.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir positionieren uns
heute zu beabsichtigten Gesetzesänderungen, die keiner
Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Ich vertraue aber
darauf, dass die Empfehlungen, die heute in diesem
Hause – hoffentlich mehrheitlich – angenommen werden,
auch die Mehrheit des Bundestages überzeugen und so
Eingang in das novellierte Gesetz finden. – Recht
herzlichen Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Herr Kollege Vogel!
Das Wort hat – sobald das Pult desinfiziert ist – Herr
Parlamentarischer Staatssekretär Feiler aus dem
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Uwe Feiler, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft: Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser
Gesetzentwurf dient drei bedeutenden Zielen: erstens zur
Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, zweitens hilft er,
unsere Natur zu schonen, und drittens, den Wald
nachhaltig umzubauen.
Wie Sie alle wissen, müssen wir unsere Wälder
schnellstmöglich an den Klimawandel anpassen. Deshalb
lautet einer unserer Leitgedanken: Der Wald muss sich
von selbst verjüngen können – und zwar im Wesentlichen
ohne Schutzmaßnahmen. Dazu braucht es einen
Kompromiss zwischen Interessen von Wald und Wild, und das
ist alles andere als einfach. Dazu müssen Jagd und
Forstwirtschaft, aber auch Natur- und Tierschutz
gleichermaßen Zugeständnisse machen. Wir setzen dabei auf
die Eigenverantwortung vor Ort.
Der Gesetzentwurf sieht deshalb unter anderem vor,
die behördlichen Abschussplanungen abzuschaffen.
Stattdessen haben Jagdgenossenschaften
beziehungsweise Grundeigentümer und Jäger gemeinsam einen
Abschusskorridor zu erarbeiten.
Der Gesetzentwurf ist aber auch ein Bekenntnis zur
Jagd. Denn wir brauchen unsere Jäger, auch um die
Afrikanische Schweinepest zu bekämpfen. Wir wollen
deshalb die jagdliche Ausbildung deutschlandweit auf ein
solides Fundament stellen. Der Gesetzentwurf sieht
einheitliche und umfassende Vorgaben für die
Jägerausbildung vor. Zum Beispiel steigen die Anforderungen in den
Schießprüfungen.
Wir möchten, dass die Jagd auf Schwarzwild
effizienter wird. Deswegen sieht der Gesetzentwurf vor, das
Waffengesetz zu ändern. In Zukunft sollen
Infrarotaufheller bei der Jagd auf Sauen zugelassen sein. Damit
schaffen wir die dringend benötigte Rechtssicherheit für
unsere Jäger.
Lassen Sie mich zum Schluss ein paar Worte zum
Thema Blei sagen: Der Entwurf sieht vor, Regelungen
zur Jagdmunition an neueste wissenschaftliche
Erkenntnisse anzupassen. Unsere Maxime lautet: Bleifreie
Büchsenmunition muss Tierschutz gewährleisten. Darüber
hinaus soll Büchsenmunition mit optimaler
Tötungswirkung bei gleichzeitiger Bleiminimierung in Zukunft
bundeseinheitlich zertifiziert werden. Damit muss kein Tier
unnötig leiden. Das ist uns wichtig. – Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Deswegen kommen wir jetzt zur Abstimmung. Hierzu
liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen sowie ein
Antrag Mecklenburg-Vorpommerns vor.
Wir beginnen mit den Ausschussempfehlungen, zu
denen eine Einzelabstimmung gewünscht wurde. Ich rufe
auf:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit
Damit entfällt Ziffer 4.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Jetzt rufe ich auf den Antrag aus Mecklenburg-
Vorpommern. Wer ist dafür? – Minderheit.
Weiter geht es mit der Ziffer 11 der
Ausschussempfehlungen, zu der eine Abstimmung in zwei Schritten
gewünscht wurde. Ich rufe daher zunächst auf:
Ziffer 11 Buchstabe a! – Mehrheit.
Ziffer 11 Buchstaben b und c! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 12.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 14! – Mehrheit.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Ziffer 16! – Mehrheit.
Ziffer 17! – Minderheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Das ist die
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
entsprechend Stellung genommen.
Ich muss noch einen kurzen Nachtrag zu
Tagesordnungspunkt 43 einschieben und möchte gerne zu
Protokoll geben, dass es zu Tagesordnungspunkt 43 noch
Erklärungen zu Protokoll1 gegeben hat von Herrn
Minister Dr. Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) sowie
von Herrn Staatssekretär Eitel (Saarland).
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13:
TOP 13
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung von
Verbrauchsteuergesetzen (Drucksache 681/20)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:
TOP 18
Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von
Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) (Drucksache
686/20)
Es liegen Wortmeldungen vor.
Ich gebe zunächst Frau Senatorin Dr. Stapelfeldt aus
Hamburg das Wort.
Dr. Dorothee Stapelfeldt (Hamburg): Frau
Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Die Wohnsituation bei uns in
Deutschland sollte deutlich besser sein. Wir sprechen
über ein existenzielles Grundbedürfnis. Und tatsächlich
fällt es vielen Menschen, gerade jenen mit kleinen und
mittleren Einkommen, immer schwerer, bezahlbaren
1 Anlagen 11 und 12
Wohnraum zu finden. Dafür gibt es eine Reihe von
Gründen, und darum existiert auch nicht der eine große
Weg, der diesen Missstand beseitigt. Vielmehr braucht es
einen umfangreichen Werkzeugkasten für alle staatlichen
Ebenen, wie es die Expertenkommission „Nachhaltige
Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“, also die
Baulandkommission, deren Vizevorsitzende ich war,
ausgedrückt hat.
Mit dem Entwurf für ein Baulandmobilisierungsgesetz
kommt die Bundesregierung den Empfehlungen der
Kommission vom Juli 2019 zur Schärfung des
planungsrechtlichen Instrumentariums nach – und dies, um den
geschätzten Bedarf an 1,5 Millionen bezahlbaren
Wohnungen in Deutschland decken zu helfen im Sinne einer
nachhaltigen und auch sozial orientierten
Stadtentwicklungs-, Wohnungs- und Bodenpolitik.
Ich freue mich, dass es gelungen ist, Frau
Scharrenbach und Herr Vogel, gemeinsame Positionen zur
Verbesserung der Instrumente des Baugesetzbuches zu
erarbeiten. Der Entwurf für ein Baulandmobilisierungsgesetz
enthält zahlreiche gute Ansätze.
Dazu zählt als Erstes die neu in das Baugesetzbuch
einzufügende Grundlage für sogenannte sektorale
Bebauungspläne für den Wohnungsbau. Damit können Städte
und Gemeinden künftig – zunächst ist das bis 2024
befristet – sozusagen abgespeckte Bebauungspläne
zugunsten des Wohnungsbaus erlassen. Sie können in diesem
Rahmen auch Standards der sozialen
Wohnraumförderung oder das Einhalten der Förderbedingungen des
sozialen Wohnungsbaus verbindlich vorsehen. Das ist
wichtig für lebendige und vielfältige Quartiere.
Als Zweites nenne ich die Stärkung kommunaler
Vorkaufsrechte. Besonders wichtig ist hier die Praxis der
Verlängerung der Ausübungsfrist auf drei Monate. Aber
auch mit dem neuen Satzungsvorkaufsrecht für Ankäufe
von geringfügig bebauten oder brachliegenden
Grundstücken zur Wohnnutzung und dem neuen Vorkaufsrecht für
Grundstücke mit städtebaulichen Missständen wird das
Handlungsspektrum der Städte und Gemeinden sinnvoll
erweitert. Dies erleichtert das Ausweisen von
Wohnungsbauflächen, wenn in der jeweiligen Gemeinde ein
angespannter Wohnungsmarkt besteht.
Drittens. Das Baugesetzbuch soll in § 31 Absatz 3
künftig Erleichterungen des Wohnungsbaus in Gebieten
mit angespannten Wohnungsmärkten durch Befreiung
von den Festsetzungen des Bebauungsplans auch dann
ermöglichen, wenn die Grundzüge der Planung durch das
Vorhaben berührt sind. Es bleibt jedoch dabei, dass die
Befreiung auch unter Würdigung der nachbarlichen
Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein
muss. Hier bietet sich die Chance, städtebaulich sinnvolle
Maßnahmen der Innenentwicklung zügig zugunsten des
Wohnungsbaus in einer Weise voranzubringen, die alle
betroffenen Belange gut berücksichtigt. Ganz wesentlich
für die auch aus Gründen einer flächenschonenden
Stadtentwicklung gebotene verstärkte Innenentwicklung ist die
Umwandlung der bisher als Obergrenze geregelten
Festsetzungsmöglichkeiten für das Maß der baulichen
Nutzung in Orientierungswerte. Damit wird insbesondere
ermöglicht, dass die Innenentwicklung in großen Städten
und Gemeinden in die Höhe unter erleichterten
Voraussetzungen gelingen kann.
Viertens. Gemeindliche Baugebote sollen künftig in
Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gerade
auch dazu genutzt werden können, die Bebauung eines
brachliegenden oder ungenutzten Grundstücks mit
Wohneinheiten anzuordnen. Dies ermöglicht im
Einzelfall, insbesondere wenn die benachbarten Grundstücke
bereits entsprechend bebaut sind, die Errichtung
zusätzlicher Wohnungen auf einem aus spekulativen Gründen
unbebaut gehaltenen Grundstück auch mit den Mitteln
des Ordnungsrechts durchzusetzen.
Und schließlich wird als Fünftes ein verstärkter Schutz
von Mieterinnen und Mietern vor Verdrängung durch
Umwandlung ihrer Wohnung in Eigentumswohnungen
angestrebt. Dafür erhalten die Gemeinden die
Ermächtigung, die Umwandlung in Gebieten mit einem
angespannten Wohnungsmarkt durch Satzung von einer
behördlichen Genehmigung abhängig zu machen. Diese
neue Regelung sehen wir als wichtige Ergänzung der
bereits bestehenden Ermächtigung.
Insgesamt wird den Gemeinden und Ländern damit ein
Instrumentarium zur Verfügung gestellt, das sowohl die
Sicherung bezahlbaren Wohnraums ermöglicht als auch
die Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer
angemessen berücksichtigt.
Aber, meine Damen und Herren, nicht nur die großen
Städte und Gemeinden stehen im Fokus dieser Novelle
des Baugesetzbuches: Auch die erforderliche
Weiterentwicklung eher ländlich geprägter Räume ist nicht aus
dem Blick geraten. So enthält der Gesetzentwurf eine
maßvolle Weiterentwicklung der gesetzlichen
Voraussetzungen für Wohnnutzung im Außenbereich. In die
Baunutzungsverordnung wird außerdem die neue
Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt. Es
geht ja darum, das gemeinsame Miteinander von
Wohnen, land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen,
nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der
Versorgung der Gebietsbevölkerung dienenden
Handwerksbetrieben zu ermöglichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier liegt
insgesamt ein sehr ausgewogener Gesetzentwurf vor. Im
Interesse der Schaffung und Sicherung von bezahlbaren
Wohnraum liegt es in der Verantwortung aller
Beteiligten, dass das Gesetz zügig in Kraft tritt. Wenn es jetzt
noch gelingt, einige weitere Aspekte einzubringen,
könnten wir, denke ich, unser ambitioniertes Ziel noch besser
erreichen. Es liegen Ihnen einige Plenaranträge vor:
Die Digitalisierung der Bauleitplanung – immer
wieder gefordert und ganz besonders wichtig in der
kommenden Zeit.
Ein weiterer Antrag hat die Preislimitierung bei der
Ausübung kommunaler Vorkaufsrechte zum Gegenstand.
Und unser dritter Antrag betrifft die sogenannte
Experimentierklausel bei Lärmkonflikten, meine Damen und
Herren, ein Thema, über das wir eine lange Zeit in der
Bauminister- und der Umweltministerkonferenz
gesprochen haben und auch in der Baulandkommission. Die
Experimentierklausel dient der Herstellung
qualitätsvoller Wohnverhältnisse, wenn Wohnbebauung an
gewerbliche Nutzung heranrückt.
Sicherlich hätten sich einige noch mehr gewünscht.
Ein Thema, meine Damen und Herren, das in den
nächsten Jahren noch vor uns liegt, sind die Share Deals und
die Anwendbarkeit gemeindlicher Vorkaufsrechte im
Rahmen dieser Share Deals unter bestimmten
Voraussetzungen.
Für alle Maßnahmen im Gesetzentwurf der
Bundesregierung gilt gemeinsam: Sie haben das Ziel, mehr
bezahlbares Wohnen zu schaffen. Sie sind sachgerecht, mit
Augenmaß entwickelt und allen Beteiligten gegenüber
fair. Es gibt immer noch Ablehnung Einzelner, die ich
– das muss ich ganz deutlich sagen – nicht verstehen
kann.
Meine Damen und Herren, ich appelliere vielmehr an
alle Verantwortlichen, diese wichtige Initiative zur
Verbesserung der Lebensverhältnisse von Millionen von
Menschen in Deutschland entschlossen
voranzubringen. – Vielen Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Frau Kollegin Stapelfeldt!
Nachdem das Pult desinfiziert wurde, hat das Wort
Frau Ministerin Scharrenbach aus Nordrhein-Westfalen.
Ina Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Wohnen ist Daseinsvorsorge. Wer würde diesen
Satz nicht unterschreiben? Wir alle miteinander! Aber die
Wohnungsmärkte der Bundesrepublik Deutschland sind
sehr unterschiedlich. Wir haben sehr enge Märkte wie in
den Stadtstaaten, wir haben sehr enge Märkte in den
großen Städten der Republik, aber wir haben durchaus
auch entspannte Märkte, mitunter verbunden mit
Leerstand.
Wir haben in Nordrhein-Westfalen seit 2017 viele
Maßnahmen ergriffen, um ein Mehr an Wohnungsbau zu
ermöglichen. Das haben wir inzwischen auch
hinbekommen. Wir haben die Bauordnung dereguliert. Wir haben
Verfahren vereinfacht, verschlankt. Wir haben neue
Initiativen ergriffen, um zum Ausweis von mehr Bauland zu
kommen. Wir haben die Städte und Gemeinden gestärkt
in ihren Instrumenten und scheitern aber immer wieder
an bestimmten bundesrechtlichen Regelungen. Deswegen
war die Einrichtung der Baulandkommission richtig – um
das sehr deutlich vorweg zu sagen –, die damals unter
Staatssekretär Wanderwitz getagt hat. Frau Dr.
Stapelfeldt war mit dabei und Vertreterinnen und Vertreter fünf
weiterer Länder, unter anderem auch Nordrhein-
Westfalens.
Wir haben gerungen um die Regelungen. Aber dieser
Gesetzentwurf der Bundesregierung stellt kein
ausgewogenes Ergebnis dar. Wir haben gerungen um
Erleichterungen im Bauplanungsrecht, wir haben gerungen um
Verschnellerungen im Planungsrecht, denn Bauland zu
schaffen, heißt auch, schneller zu werden im
Planungsrecht.
Dieser Gesetzentwurf ist ein Eingriffsinstrument
geworden, mit Verschärfungen, aber weniger mit
Erleichterungen. Und wenn man es ganz streng nehmen würde,
dann müsste man sagen: Es gibt einen einzigen
Paragrafen in diesem Gesetzentwurf, der Bauland schafft, und
das ist der § 13b. Den gab es schon mal, er war befristet,
der Deutsche Bundestag hat ihn auslaufen lassen. Wir
haben uns in der Länderkammer nicht auf eine
Fortsetzung verständigen können, und jetzt wird er wieder
vorgetragen.
Wir haben auch noch ein anderes Instrument gehabt,
was wir uns gewünscht hätten, mit Beschluss der
Länderkammer zu verlängern. Aber der Bundestag hat das
Prinzip auslaufen lassen, § 246, auch darüber haben wir uns
miteinander ausgetauscht. Was ist dabei rausgekommen?
Ein Baugebot, das aus Sicht der nordrhein-westfälischen
Landesregierung in die Eigentumsrechte eingreift und
daher abgelehnt wird. Es ist beim Baugebot aber auch
offensichtlich eine Ausgestaltung herausgekommen, die
ausschließlich dem Zweck dient, zugunsten von
genannten Wohnungsunternehmen Eigentum an Grundstücken
zu verschaffen. Das ist vom Prinzip her als staatliches
Eingriffsinstrument doch eher fragwürdig, auch das
Umwandlungsgebot. Wir haben darüber diskutiert, und wir
haben das auch formuliert. Ich habe auch
wahrgenommen, was insbesondere Hamburg und Berlin gesagt
haben: Die Milieuschutzsatzung aus dem § 172
Baugesetzbuch greift nicht so richtig. – Darüber haben wir
diskutiert. Aber das, was jetzt hier der Vorschlag ist, geht zu
weit, weil es in die Eigentumsrechte nach Artikel 14
Grundgesetz eingreift, einer besonderen Rechtfertigung
bedarf. Dessen hätte es letztendlich in dieser Form nicht
bedurft.
Und so gibt es viele weitere massive Eingriffe, die
durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung in das
BauGB zum Tragen kommen sollen. Nur die eigentlich
wichtigen Instrumente, die Beschleunigung von
Planungsverfahren und das schnellere Herankommen an
Grundstücke, immer in der perspektivischen
Vorausentwicklung von Städten und Gemeinden, die ja die
Trägerinnen der hoheitlichen Planung sind, sind nicht
Gegenstand in diesem Gesetzentwurf. Der Bundesrat wird sich
natürlich nur fragmentarisch mit einzelnen Punkten
dieses Gesetzes beschäftigen. Aber in Summe ist es nicht
ausgewogen, was durch die Bundesregierung vorgelegt
wurde. Was ich – Staatssekretär Vogel wird gleich
sprechen – nicht nachvollziehen kann, ist, dass Sie Hände, die
Ihnen zum Dialog gereicht wurden, noch nicht einmal
angenommen haben, um zu gucken, dass man das
ausgewogen hinbekommt und auch mit breiter Zustimmung
versehen kann. Das enttäuscht.
Und eines gestatten Sie mir auch noch – das nächste
Vorhaben wird uns ja noch ereilen, aber da bin ich der
Bauministerkonferenz wiederum sehr dankbar –: Die
Bauministerkonferenz hat sich sehr frühzeitig mit großer
Mehrheit gegen eine Änderung des
Telekommunikationsgesetzes und die Abschaffung der Umlagefähigkeit
von Breitbandversorgung auf die Mieten ausgesprochen,
weil wir in großer Übereinstimmung formuliert haben
– und da in der Tat länderübergreifend –, dass das, was
die Bundesregierung erneut vorlegt, nicht im Interesse
von Mieterinnen und Mietern ist. Insofern freue ich mich
an dieser Stelle auf die Diskussion im neuen Jahr. –
Herzlichen Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Frau Kollegin Scharrenbach!
Das Wort hat nunmehr Herr Parlamentarischer
Staatssekretär Vogel aus dem Bundesministerium des Innern,
für Bau und Heimat.
Volkmar Vogel, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat: Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den
Gedanken von Frau Ministerin Scharrenbach aufgreifen
und ergänzen: Wohnen ist auch eine soziale Frage, und
der sind wir alle verpflichtet. Deswegen beraten wir heute
auch die Anträge zu einem Gesetzentwurf, der einen
weiteren Beitrag für bezahlbares Wohnen in Deutschland
leisten soll.
Insbesondere in den Ballungszentren und auch in
einzelnen Metropolen herrscht seit einigen Jahren
erkennbare Wohnungsknappheit. Auch wenn bereits nahezu alle
zentralen Maßnahmen des Wohngipfels umgesetzt sind
und sich in der Folge bereits ein positiver Trend im
Wohnungsbau abzeichnet, bleibt es bei dem Grundsatz:
Wir müssen weiter an jeder möglichen Stellschraube
drehen, um mehr Wohnungsbau zu ermöglichen.
Für uns heißt das konkret, dass wir vor allen Dingen
die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der
Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützen müssen.
Dies haben CDU/CSU und SPD in ihrem
Koalitionsvertrag aus dem Jahre 2018 vereinbart, und dies gilt es auch
bis heute voranzutreiben.
Uns war von Beginn an klar: Dies gelingt nur im
Zusammenwirken und als Gemeinschaftsaufgabe zwischen
Bund, unseren Ländern und den Kommunen. Dazu haben
wir wie bereits angesprochen die Baulandkommission ins
Leben gerufen. Gemeinsam wurden konkrete
Maßnahmen zur Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen
sowie Instrumente der Baulandbereitstellung erarbeitet.
Die Kommunen sind die Verantwortlichen für die
städtebauliche Entwicklung und Bauleitplanung. Vor allen
Dingen ihnen soll erleichtert werden, Bauland zu
mobilisieren und schneller bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Zudem haben wir gemeinsam auf dem Wohngipfel 2018
die Reduzierung der Möglichkeiten, Wohnungen in
Eigentumswohnungen umzuwandeln, vereinbart.
Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines
Baulandmobilisierungsgesetzes beinhaltet Anpassungen
und Ergänzungen des Baugesetzbuches und der
Baunutzungsverordnung und soll der Erleichterung einer aktiven
kommunalen Bodenpolitik dienen. Lassen Sie mich
einige zentrale Regelungen hervorheben, die auch schon von
Frau Senatorin Stapelfeldt angesprochen worden sind.
Wir schaffen einen neuen sektoralen Bebauungsplan
Wohnraumversorgung. Damit kann im unbebauten
Innenbereich ein Plan speziell für den Wohnungsbau
aufgestellt werden. Das Prüfprogramm für Bauleitpläne soll
damit erheblich verkürzt werden und den Gemeinden
spürbar mehr Zeit und Arbeitserleichterungen bringen.
Wir wollen das gemeindliche Vorkaufsrecht unter
bestimmten Voraussetzungen kommunalfreundlicher
gestalten. Die Kommunen sollen im Fall von sogenannten
Schrottimmobilien, die aufgrund ihrer baulichen
Verwahrlosung negativ auf ihr Umfeld und ihre Umgebung
ausstrahlen, ein Vorkaufsrecht erhalten. Die Kommunen
sollen bei angespannten Wohnungsmärkten auch ein
Vorkaufsrecht für unbebaute und brachliegende
Grundstücke erhalten.
Zudem soll, meine sehr verehrten Damen und Herren,
der Wohnungsbau durch Verfahrenserleichterungen im
Innenbereich beschleunigt werden. Es sollen zusätzliche
Befreiungen von der Festsetzung des Bebauungsplans
möglich werden, wenn die Wohnbedürfnisse dies
erfordern. Somit sind keine zeitaufwendigen Änderungen des
Planes mehr erforderlich. Abweichungen von
Erfordernissen des Einfügens nach § 34 Baugesetzbuch sollen
auch in mehreren vergleichbaren Fällen möglich sein.
Des Weiteren sollen Orientierungswerte statt Grenzwerte
für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung in
der Baunutzungsverordnung unter anderem auch die
Möglichkeit des Dachgeschossausbaus und von Anbauten
erleichtern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe
Kolleginnen und Kollegen, letztlich, aber nicht zuletzt, sondern
nur, um es noch einmal besonders zu betonen und
hervorzuheben, sei noch die Flexibilisierung des
Bauplanungsrechtes vor dem Hintergrund des Strukturwandels
im ländlichen Raum erwähnt. Die neue
Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ soll wie bereits dargelegt
in den sich stark wandelnden ländlichen Räumen ein
einvernehmliches Nebeneinander von Wohnen,
landwirtschaftlichen Betrieben und gewerblicher Nutzung sowie
die Umnutzung und Lückenbebauung ermöglichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wage zu
behaupten, dass wir uns darin einig sind, dass die
vereinfachte Baulandbereitstellung eine wichtige Stellschraube
ist für mehr und vor allen Dingen auch preiswerteren
Wohnungsbau, dass insofern Handlungsbedarf besteht
und dass wir dem Gesetzgebungsvorhaben deswegen
gemeinsam auch zum Erfolg verhelfen wollen.
Viele der heute vorliegenden Anträge gehen über die
Ergebnisse der Baulandkommission hinaus, manche
waren bereits in der Baulandkommission Thema und
nicht mehrheitsfähig, manche enthalten auch gänzlich
neue Regelungsvorschläge, die keinen Bezug zur
Baulandmobilisierung haben.
Aber nichtsdestotrotz – und davon bin ich überzeugt –:
Wir sollten das Gesetzgebungsverfahren angesichts des
Zeitdruckes nicht mit neuen, zum Teil sehr komplexen
Regelungsvorschlägen überfrachten, die vertiefte
Prüfungen erfordern und nicht ohne Weiteres mit den
absehbaren Folgewirkungen in Einklang zu bringen sind. Wir
sollten uns vielmehr gemeinsam darum bemühen und es
sollte uns daran gelegen sein, dass wir noch in dieser
Legislaturperiode einen weiteren Meilenstein für den
bezahlbaren Wohnraum legen. Denn, meine sehr
verehrten Damen und Herren, die Kommunen, egal ob Stadt
oder auf dem Land, warten dringend darauf.
Ich möchte an Sie appellieren, dieses Ziel des
Gesetzgebungsverfahrens im Blick zu behalten. Fördern Sie
daher ein möglichst schnelles Inkrafttreten des
vorliegenden Entwurfs des Baulandmobilisierungsgesetzes. Ich
kann Ihnen versichern, dass die Bundesregierung
diesbezüglich zu weiteren Gesprächen und auch zu weiteren
möglichen Übereinkünften bereit ist.
Frau Präsidentin, es sei mir noch gestattet, dass ich
Ihnen von hier aus ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest
wünsche, ein gesundes 2021, vor allen Dingen dass wir
alle gesund bleiben. – Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Herr Kollege Vogel! Das wünschen wir Ihnen
auch.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen oder
Erklärungen zu Protokoll vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und acht Landesanträge vor.
Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen und rufe
auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 25! – Mehrheit.
Ziffer 26! – Minderheit.
Ziffer 6 wird nach Buchstaben getrennt abgestimmt.
Bitte Ihr Handzeichen für:
Buchstabe a! – Mehrheit.
Buchstabe b! – Mehrheit.
Wer stimmt für den Landesantrag in Drucksache
686/7? – Minderheit.
Ziffer 8! – Minderheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 12! – Minderheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 14! – Minderheit.
Ziffer 15! – Minderheit.
Ziffer 16! – Mehrheit.
Wer stimmt für den Landesantrag in Drucksache
686/8? – Minderheit.
Ziffer 17! – Minderheit.
Ziffer 18! – Mehrheit.
Ziffer 19! – Mehrheit.
Ziffer 20! – Minderheit.
Ziffer 21! – Minderheit.
Bitte Ihr Handzeichen für den Landesantrag in
Drucksache 686/2! – Minderheit.
Wer stimmt für den Landesantrag in Drucksache
686/3? – Mehrheit.
Ziffer 22! – Minderheit.
Ziffer 23! – Minderheit.
Ziffer 24! – Minderheit.
Wer stimmt für den Landesantrag in Drucksache
686/4? – Minderheit.
Ziffer 27! – Minderheit.
Ziffer 28! – Mehrheit.
Ziffer 29! – Mehrheit.
Ziffer 30! – Mehrheit.
Ziffer 31! – Minderheit.
Ziffer 32! – Minderheit.
Ziffer 33! – Minderheit.
Wer stimmt für den Landesantrag in Drucksache
686/5? – Minderheit.
Ziffer 34! – Minderheit.
Ziffer 36! – Deutliche Minderheit.
Ziffer 37! – Mehrheit.
Ziffer 39! – Mehrheit.
Ziffer 40! – Mehrheit.
Damit entfällt der Landesantrag in Drucksache 686/6.
Ziffer 41! – Mehrheit.
Wer stimmt für den Landesantrag in Drucksache
686/9? – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:
TOP 19
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Bewältigung von
Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im
Bereich Migration und Asyl
COM(2020) 613 final; Ratsdok. 11207/20
(Drucksache 637/20, zu Drucksache 637/20)
Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu
Protokoll vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffern 3 und 5 gemeinsam! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf:
TOP 20
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Einführung des
Screenings von Drittstaatsangehörigen an den
Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen
(EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU)
2018/1240 und (EU) 2019/817
COM(2020) 612 final; Ratsdok. 11224/20
(Drucksache 653/20, zu Drucksache 653/20)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Minister Professor
Dr. Hoff (Thüringen) abgegeben.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8, zunächst nur Satz 1! – Minderheit.
Bitte Ihr Handzeichen für Satz 2 der Ziffer 8! –
Minderheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf:
TOP 21
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über angemessene
Mindestlöhne in der Europäischen Union
1 Anlage 13
COM(2020) 682 final; Ratsdok. 12477/20
(Drucksache 649/20, zu Drucksache 649/20)
Es liegen weder Wortmeldungen noch Erklärungen zu
Protokoll vor.
Wir stimmten über die Ausschussempfehlungen ab.
Ich rufe auf:
Ziffern 1, 2 und 3 gemeinsam! – Minderheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8! – Minderheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 12! – Minderheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 14! – Minderheit.
Ziffer 15! – Minderheit.
Ziffer 16! – Minderheit.
Ziffer 17! – Minderheit.
Ziffer 18! – Minderheit.
Ziffer 19! – Minderheit.
Ziffer 20! – Minderheit.
Ziffer 21! – Minderheit.
Ziffer 22! – Minderheit.
Damit erübrigt sich eine Abstimmung zu Ziffer 23.
Wer ist entsprechend Ziffer 24 der
Ausschussempfehlungen dafür, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen? –
Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 31 auf:
TOP 31
Jahressteuergesetz 2020 (Jahressteuergesetz 2020 –
JStG 2020) (Drucksache 746/20)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Minister Dr. Holthoff-
Pförtner (Nordrhein-Westfalen) abgegeben.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Wer entsprechend Ziffer 1 dem Gesetz zustimmen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir haben nun noch über die in Ziffern 2 und 3
empfohlene Entschließung abzustimmen. Ich rufe auf:
Ziffer 2, zunächst ohne Buchstaben c! – Mehrheit.
Bitte Ihr Handzeichen für Buchstaben c! – Minderheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetz eine
Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 32:
TOP 32
Entschließung des Bundesrates für eine geänderte
Regelung zu Ausgleichszahlungen für
Krankenhäuser (Freihaltepauschale) – Antrag des Landes
Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 741/20)
Dem Antrag sind Bremen und Thüringen
beigetreten.
Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu
Protokoll vor.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden.
Mecklenburg-Vorpommern hat beantragt, bereits heute in
der Sache zu entscheiden. Wer stimmt dafür? – Mehrheit.
Damit entscheiden wir heute in der Sache.
Wer stimmt dafür, die Entschließung zu fassen? –
Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 34 auf:
TOP 34
Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-
Ordnung und der Vierundfünfzigsten Verordnung
zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften (Drucksache 748/20)
Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu
Protokoll vor.
1 Anlage 14
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegt Ihnen ein
Antrag des Freistaates Bayern vor. Wer stimmt diesem
Antrag zu? – Das ist eine Minderheit.
Dann frage ich, wer der Verordnung entsprechend der
Empfehlung der Ausschüsse unverändert zustimmen
möchte. – Das ist die Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 36:
TOP 36
Entschließung des Bundesrates –
Rentenbenachteiligung jüdischer Zuwanderinnen und
Zuwanderer beenden – Antrag der Länder Bremen, Hamburg,
Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 754/20)
Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu
Protokoll vor.
Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik
– federführend – sowie – mitberatend – dem Ausschuss
für Familie und Senioren.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 37:
TOP 37
Entschließung des Bundesrates zum Verbot einer
Beförderung von Tieren in bestimmte
Drittstaaten – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 755/20)
Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu
Protokoll vor.
Ich weise die Vorlage dem Ausschuss für
Agrarpolitik und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung zu.
Wir verlassen den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 39:
TOP 39
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über
die Anwendung der Bestimmungen des
Übereinkommens von Århus über den Zugang zu
Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an
Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in
Umweltangelegenheiten auf Organe und
Einrichtungen der Gemeinschaft
COM(2020) 642 final; Ratsdok. 11853/20 – Antrag
des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 35 GO
BR –
(Drucksache 622/20, zu Drucksache 622/20)
Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu
Protokoll vor.
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, von der
Vorlage Kenntnis zu nehmen.
Es liegt jedoch ein Landesantrag vor, über den wir
abzustimmen haben. Ich erbitte dafür Ihr Handzeichen. –
Das ist eine Minderheit.
Ich stelle fest, dass der Bundesrat von der Vorlage
Kenntnis genommen hat.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 40 auf:
TOP 40
Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus
Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und
Wehrsoldempfänger (Drucksache 760/20)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Je eine
Erklärung zu Protokoll1 abgegeben haben Frau Ministerin
Honé (Niedersachsen), Herr Minister Dr. Buchholz
(Schleswig-Holstein) und Herr Staatsminister
Dr. Hoppenstedt (Bundeskanzleramt).
Durch die vom Bundestag beschlossenen Änderungen
ist das Gesetz nun zustimmungspflichtig.
Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um
das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 41 auf:
TOP 41
Gesetz zur weiteren Verkürzung des
Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung
pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im
Miet- und Pachtrecht (Drucksache 761/20)
Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll liegen
nicht vor.
Ausschussberatungen haben zu diesem Gesetz nicht
stattgefunden. Auch Landesanträge auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses liegen nicht vor.
Daher stelle ich fest, dass zu dem Gesetz der
Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen wird.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
1 Anlagen 15 bis 17
Ich rufe Tagesordnungspunkt 42 auf:
TOP 42
Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und
Insolvenzrechts (Sanierungs- und
Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) (Drucksache
762/20)
Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll liegen
nicht vor.
Ausschussberatungen haben zu diesem Gesetz nicht
stattgefunden. Auch Landesanträge auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses liegen nicht vor.
Dann stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
der Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Ich schließe auch diesen Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 44 auf:
TOP 44
Dritte Verordnung zur Änderung der Ersten
Verordnung zum Sprengstoffgesetz (Drucksache 765/20)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll2 hat Herr Minister Dr. Holthoff-
Pförtner (Nordrhein-Westfalen) für Herr Minister
Laumann abgegeben.
Wer der Verordnung zustimmen möchte, den bitte ich
um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung
zugestimmt.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Sie merken: Wir nähern uns sehr zügig dem Ende. Wir
haben die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt.
Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich ein
auf Freitag, den 12. Februar 2021, 9.30 Uhr.
Ich wünsche Ihnen allen ein wunderbares
Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Auch ich möchte schließen mit dem eindringlichen
Wunsch: Bleiben Sie gesund!
Die Sitzung ist geschlossen.
(Beifall)
(Schluss: 12.32 Uhr)
2 Anlage 18
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren (§ 35 GO BR)
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung der Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den
Zoll und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013
COM(2020) 673 final; Ratsdok. 12529/20
(Drucksache 648/20, zu Drucksache 648/20)
Ausschusszuweisung: EU – Wi
Beschluss: Kenntnisnahme
Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer
Daten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) xxx/xxx
(Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement) und der Verordnung
(EU) xxx/xxx (Neuansiedlungsverordnung), für die Feststellung der Identität
illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der
Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und
Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich
mit Eurodac-Daten sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240
und (EU) 2019/818
COM(2020) 614 final
(Drucksache 679/20, zu Drucksache 679/20)
Ausschusszuweisung: EU – In – R
Beschluss: Kenntnisnahme
Feststellung gemäß § 34 GO BR
Einspruch gegen die Berichte über die 996. und die
997. Sitzung ist nicht eingelegt worden. Damit
gelten die Berichte gemäß § 34 GO BR als genehmigt.
Anlage 1
Umdruck 10/2020
Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung der
998. Sitzung des Bundesrates möge der Bundesrat
gemäß den vorliegenden Empfehlungen und
Vorschlägen beschließen:
I.
Zu den Gesetzen einen Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses nicht zu stellen:
Punkt 2
Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der
Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur
Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur
Änderung anderer Gesetze (Gesetz Digitale
Rentenübersicht) (Drucksache 715/20)
Punkt 6
Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des
Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung
einer oder eines SED-Opferbeauftragten (Drucksache
719/20)
Punkt 7
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes
im Inkassorecht und zur Änderung weiterer
Vorschriften (Drucksache 720/20, zu Drucksache 720/20)
Punkt 8
Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des
Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des
Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-
Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und
Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – Kost-
RÄG 2021) (Drucksache 721/20)
Punkt 9
Erstes Gesetz zur Änderung des
Verpackungsgesetzes (Drucksache 722/20)
Punkt 11
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 5. Mai 2020 zur
Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge
zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union (Drucksache 724/20)
II.
Dem Gesetz zuzustimmen:
Punkt 3
Zehntes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
(Drucksache 716/20)
III.
Gegen die Gesetzentwürfe keine Einwendungen zu
erheben:
Punkt 14
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/713
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.
April 2019 zur Bekämpfung von Betrug und
Fälschung im Zusammenhang mit unbaren
Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des
Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates (Drucksache 682/20)
Punkt 17
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
GRW-Gesetzes (Drucksache 685/20)
IV.
Zu den Gesetzentwürfen die in den zitierten
Empfehlungsdrucksachen wiedergegebenen
Stellungnahmen abzugeben:
Punkt 15
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung
und Modernisierung des Patentrechts (Drucksache
683/20, Drucksache 683/1/20)
Punkt 16
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über europäische Unternehmensstatistiken zur
Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich
Unternehmensstatistiken und zur Änderung anderer
Statistikgesetze (Drucksache 684/20, Drucksache 684/1/20)
V.
Den Vorlagen ohne Änderung zuzustimmen:
Punkt 22
Verordnung zur Fortentwicklung des
Rohmilchgüterechts (Drucksache 676/20)
Punkt 23
Verordnung zu § 27 Absatz 15 des
Umwandlungssteuergesetzes (Drucksache 677/20)
Punkt 25
... Verordnung zur Änderung der Verordnung über
genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)
(Drucksache 687/20)
Punkt 26
Siebte Verordnung zu dem Übereinkommen vom
9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und
Annahme von Abfällen in der Rhein- und
Binnenschifffahrt (7. CDNI-Verordnung – 7. CDNI-V)
(Drucksache 678/20, zu Drucksache 678/20)
Punkt 33
Zweite Verordnung zur Änderung der
Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung
(Drucksache 747/20)
VI.
Der Verordnung zuzustimmen und die in der
Empfehlungsdrucksache angeführte Entschließung zu
fassen:
Punkt 24
Vierte Verordnung zur Änderung der
Mitteilungsverordnung (Drucksache 693/20, Drucksache 693/1/20)
VII.
Entsprechend den Anregungen und Vorschlägen zu
beschließen:
Punkt 27
a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union
(Veterinärpharmazeutischer Ausschuss der
Kommission und Ständiger Ausschuss für
Tierarzneimittel der Kommission
(Komitologieausschuss)) (Drucksache 697/20, Drucksache
697/1/20)
b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union für
den Ausschuss der Kommission nach Artikel
114 der Verordnung (EU) 2017/745 über
Medizinprodukte (Komitologie-Ausschuss
„Medizinprodukte“) (Drucksache 707/20, Drucksache
707/1/20)
c) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union für
das Unionsnetzwerk für Produktkonformität
der Kommission nach Artikel 29 der
Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung
und die Konformität von Produkten (Drucksache
712/20, Drucksache 712/1/20)
Punkt 35
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union
(Drucksache 450/20)
VIII.
Zu den Verfahren, die in der zitierten Drucksache
bezeichnet sind, von einer Äußerung und einem
Beitritt abzusehen:
Punkt 28
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
(Drucksache 728/20, zu Drucksache 728/20)
Anlage 2
Erklärung
von Minister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen)
zu Punkt 2 der Tagesordnung
Das grundlegende Ziel des Gesetzes, eine Digitale
Rentenübersicht zu entwickeln und einzuführen, die es
Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, Informationen über
ihre jeweiligen Ansprüche aus der gesetzlichen,
betrieblichen und privaten Altersvorsorge über ein Portal
abzurufen, ist zu begrüßen.
Allerdings sollte diese umfassende Renteninformation
den Versicherten nicht nur digital, sondern bei Bedarf
auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden
können. Eine digitale Bereitstellung ist zwar zeitgemäß, zu
bedenken ist allerdings, dass nicht alle Personen, denen
diese Informationen zukommen sollen, über einen
Internetzugang verfügen bzw. diesen regelmäßig nutzen. Eine
ausschließlich elektronische Zurverfügungstellung oder
Abrufbarkeit kann auch eine zu hohe Zugangshürde mit
der Folge einer Nichtnutzung darstellen.
Wie im Gesetz richtigerweise aufgeführt wird, ist das
System der Altersvorsorge in Deutschland sehr komplex.
Die derzeit von vielen Anbietern und Trägern der
gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge
regelmäßig zur Verfügung gestellten Informationen oder
Standmitteilungen weisen deutliche Unterschiede in der
Darstellung auf. Sie sind zudem für die Bürgerinnen und
Bürger nicht immer leicht verständlich und nur sehr
bedingt geeignet, um einen Gesamtüberblick und eine
realistische Einschätzung zu den bereits erreichten oder
erreichbaren Versorgungsleistungen im Alter zu erhalten.
Um über regelmäßige, möglichst vollständige,
verständliche, verlässliche und vergleichbare Informationen eine
Kenntnis zum Stand der individuellen Alterssicherung zu
erlangen, dürfen die Werte aus den Standmitteilungen
nicht einfach nebeneinandergestellt werden. Vielmehr ist
sicherzustellen, dass die Angaben der verschiedenen
Träger auch tatsächlich vergleichbar sind und somit
verantwortungsvolle Planungen sowie Entscheidungen
erlauben. Möglich könnte das zum Beispiel mittels einer
Umrechnung der jeweils ausgewiesenen Leistungen auf
Basis einer angenommenen Lohnentwicklung und unter
Einbeziehung weiterer Randbedingungen in heutige
Werte sein. Ergänzend zu einer so ausgestalteten Digitalen
Rentenübersicht ist auch die Einrichtung einer
unabhängigen Beratungsstelle, die die Versicherten ohne
Verkaufsinteressen über ihre Möglichkeiten zur weiteren
Altersvorsorge berät, zu empfehlen.
Des Weiteren bringt das Gesetz Änderungen bei den
Sozialversicherungswahlen mit sich. Diese gehen in die
richtige Richtung, könnten aber ambitionierter sein. Zum
einen müssten hier auch die Sozialverbände beteiligt und
berechtigt werden, Vorschlagslisten einzureichen. Zudem
sollte mindestens perspektivisch eine paritätische
Geschlechterquotierung angestrebt werden.
Bedenken bestehen von hiesiger Seite zur
Neuregelung für die Beschaffung von Leistungen zur
medizinischen Rehabilitation. Diese scheinen geeignet zu sein, die
Inanspruchnahme der Leistungen zur Teilhabe oder
Rehabilitation bei Personen zu behindern, bei denen der
Rentenversicherungsträger zu der Auffassung gelangt,
dass die Leistung auch neben einer Beschäftigung oder
selbständigen Tätigkeit erbracht werden kann. Zwar
sollen Gründe für Teilzeitbeschäftigungen, zur besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder die jeweilige
familiäre Situation bei der Entscheidung angemessen
berücksichtigt werden. Gleichwohl stellt diese
Bestimmung für die Versicherten eine Einschränkung dar.
Anlage 3
Erklärung
von Ministerin Anne-Marie Keding
(Sachsen-Anhalt)
zu Punkt 6 der Tagesordnung
Das Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes,
des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung
eines oder einer SED-Opferbeauftragten ist ein
wichtiger Baustein zur Stärkung der demokratischen Kultur in
Deutschland. Insbesondere die Einrichtung eines oder
einer SED-Opferbeauftragten wird in Politik und
Öffentlichkeit dazu beitragen, die Opfer der SED-Diktatur und
der kommunistischen Herrschaft in Deutschland
sichtbarer werden zu lassen, und setzt damit bereits
Empfehlungen der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und
Deutsche Einheit“ um. Diese hat in ihrem
Abschlussbericht unlängst angeraten, politisch Verfolgte, Opfer und
Benachteiligte des SED-Regimes für ihren Einsatz für
Freiheit und Demokratie in der Öffentlichkeit wirksamer
zu würdigen.
In Sachsen-Anhalt befinden sich zahlreiche Orte des
Gedenkens an die Verbrechen während der Zeit der
sowjetischen Besatzung und der SED-Diktatur. Wir wollen
eine Erinnerungskultur im Land etablieren, die
Bildungsarbeit an den Gedenkstätten fördern und die
zivilgesellschaftlichen Gruppen und Kommunen, die sich hierfür
aktiv einbringen, unterstützen.
Ich möchte ausdrücklich betonen: Sachsen-Anhalt
steht an der Seite der Opfer des SED-Regimes und an der
Seite ihrer Verbände. Die Aufarbeitung des SED-
Unrechtsregimes ist, insbesondere aus Sicht der Opfer,
noch nicht abgeschlossen. Geschehenes Unrecht ist
weiterhin konsequent aufzuarbeiten. Der langwierige Prozess
der Aufarbeitung darf nicht erschwert und schon gar
nicht abgebrochen werden. Dafür ist das vorliegende
Gesetz von besonderer Bedeutung.
Mit dem Stasi-Unterlagen-Gesetz aus dem Jahr 1991
wurde eine rechtsstaatliche Grundlage geschaffen, die in
dieser Form und in diesem Umfang weltweit einmalig ist.
Bürgerinnen und Bürgern wurde es ermöglicht, Zugang
zu Informationen zu erhalten, die ein Staatsapparat
menschenrechtswidrig über sie erfasst hatte. Zusätzlich
konnten die Unterlagen zu Zwecken der historischen,
politischen und juristischen Aufarbeitung verwendet werden.
Das Stasi-Unterlagen-Gesetz hat sich seit seiner
Verabschiedung vor fast 30 Jahren bewährt und durch die
Sicherung der Dokumente die Grundlage für die Arbeit des
Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatsicherheitsdienstes geschaffen. Mit diesem Gesetz hat
Deutschland einen unverzichtbaren Beitrag zur Aufklärung
menschenrechtswidriger Verhältnisse einer Diktatur geleistet.
Es ist damit weltweit Vorbild für andere Länder
geworden.
Das vorliegende Gesetz schafft Strukturen für die
dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen und setzt somit
die besondere Funktion des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
fort. Mit dem Wechsel der Zuständigkeit für die Bestände
des Stasi-Unterlagen-Archivs vom Bundesbeauftragten
auf das Bundesarchiv bleiben die bislang geltenden
Grundsätze für die Verwahrung der Unterlagen, den
Zugang zu ihnen und deren Bedeutung weiterhin
gewahrt.
Mit dem zukünftigen Gesetz wird ein
Opferbeauftragter beim Deutschen Bundestag etabliert. Dieser wird sich
als Ombudsperson für die Opfer der SED-Diktatur und
der kommunistischen Herrschaft in der Sowjetischen
Besatzungszone einse
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht
- part_of_vorgang → Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
- spoke_in ← Ina Scharrenbach (Rede)