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Protokoll der 998. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 18.12.2020 · WP 19 · 998 · Original ↗

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Protokoll der 998. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 998 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 998. Sitzung Berlin, Freitag, den 18. Dezember 2020 I n h a l t : Gedenken an die Opfer des nationalsozialistischen Völkermordes an den Sinti und Roma sowie der Gruppe der Jenischen und anderer Fahrender . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 493 Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 495 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 495 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 495 1. Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Verteidigung – gemäß § 12 Absatz 3 GO BR – (Drucksache 731/20) . . . . . . . . . . . . . 495 Beschluss: Minister Torsten Renz (Mecklenburg-Vorpommern) wird gewählt . . . . . . 495 2. Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht) (Drucksache 715/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 520* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519* 3. Zehntes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes (Drucksache 716/20) . . . . . . . . . . . 497 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519* 4. Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG) (Drucksache 717/20) . . . . . . . . . . 497 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 523* Harry Glawe (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 523* Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 523* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 5. Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG) (Drucksache 718/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 524* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . 498 6. Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED- Opferbeauftragten (Drucksache 719/20) . . 497 Anne-Marie Keding (Sachsen-Anhalt) . 521* Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 522* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519* 7. Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 720/20, zu Drucksache 720/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519* 8. Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) (Drucksache 721/20) . . . . . . . . . . . . . 497 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519* 9. Erstes Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes (Drucksache 722/20) . . . 497 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519* 10. Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht (Drucksache 723/20) . . . . . . . . . . . 498 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 524* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 i.V.m. Artikel 79 Absatz 2, Artikel 74 Absatz 2 i.V.m. Absatz 1 Nummer 25, Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . 498 11. Gesetz zu dem Übereinkommen vom 5. Mai 2020 zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Drucksache 724/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519* 12. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes (Drucksache 680/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 507 Axel Vogel (Brandenburg) . . . . . . . . . 508 Uwe Feiler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . 509 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510 13. Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Drucksache 681/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510 14. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/713 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates (Drucksache 682/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 519* 15. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (Drucksache 683/20) . . . . . . . . . . . . 497 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519* 16. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken und zur Änderung anderer Statistikgesetze – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 684/20) . . . . . . . . . . . . 497 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519* 17. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GRW-Gesetzes (Drucksache 685/20) . . 497 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 519* 18. Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 686/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 510 Dr. Dorothee Stapelfeldt (Hamburg) . . 510 Ina Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen) 511 Volkmar Vogel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . 512 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 514 19. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl COM(2020) 613 final; Ratsdok. 11207/20 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 637/20, zu Drucksache 637/20) 514 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 515 20. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des Screenings von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817 COM(2020) 612 final; Ratsdok. 11224/20 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 653/20, zu Drucksache 653/20) 515 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527* Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 515 21. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union COM(2020) 682 final; Ratsdok. 12477/20 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 649/20, zu Drucksache 649/20) 515 Beschluss: Kenntnisnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 515 22. Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts (Drucksache 676/20) . . . . 497 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519* 23. Verordnung zu § 27 Absatz 15 des Umwandlungssteuergesetzes (Drucksache 677/20) . . 497 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519* 24. Vierte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung (Drucksache 693/20) . . . 497 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 520* 25. ... Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) (Drucksache 687/20) . . . . . . . . . 497 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519* 26. Siebte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (7. CDNI- Verordnung – 7. CDNI-V) (Drucksache 678/20, zu Drucksache 678/20) . . . . . . . . . . 497 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519* 27. a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Veterinärpharmazeutischer Ausschuss der Kommission und Ständiger Ausschuss für Tierarzneimittel der Kommission (Komitologieausschuss)) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung – (Drucksache 697/20) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ausschuss der Kommission nach Artikel 114 der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (Komitologie-Ausschuss „Medizinprodukte“) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung – (Drucksache 707/20) c) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für das Unionsnetzwerk für Produktkonformität der Kommission nach Artikel 29 der Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 712/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 Beschluss zu a): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 697/1/20 . . . . . . . . . 520* Beschluss zu b): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 707/1/20 . . . . . . . . . 520* Beschluss zu c): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 712/1/20 . . . . . . . . . 520* 28. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 728/20, zu Drucksache 728/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 520* 29. Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021) (Drucksache 744/20) . . . 497 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 30. Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) (Drucksache 745/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Karl-Josef Laumann (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . 501 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . 503 31. Jahressteuergesetz 2020 (Jahressteuergesetz 2020 – JStG 2020) (Drucksache 746/20) . . . 515 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 528* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 108 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 516 32. Entschließung des Bundesrates für eine geänderte Regelung zu Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser (Freihaltepauschale) – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Bremen, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 741/20) . . . . . . . . . . 516 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 516 33. Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung (Drucksache 747/20) . 497 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519* 34. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 748/20) 516 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 516 35. Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union – gemäß § 4 Absatz 1 und § 6 Absatz 1 und 2 EUZBLG i.V.m. Abschnitt III der Anlage zu § 9 EUZBLG und Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 450/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag des Ständigen Beirats in Drucksache 450/20 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 520* 36. Entschließung des Bundesrates – Rentenbenachteiligung jüdischer Zuwanderinnen und Zuwanderer beenden – Antrag der Länder Bremen, Hamburg, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 754/20) 516 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 516 37. Entschließung des Bundesrates zum Verbot einer Beförderung von Tieren in bestimmte Drittstaaten – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 755/20) . . . . . . . . . . . . . 516 Mitteilung: Überweisung an den Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz . . 516 38. Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) (Drucksache 756/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 495 Dr. Matthias Kollatz (Berlin), Berichterstatter . . . . . . . . . . . . . . . . . . 495 Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . 496 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 39. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft COM(2020) 642 final; Ratsdok. 11853/20 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 35 GO BR – (Drucksache 622/20, zu Drucksache 622/20) 516 Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . 517 40. Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger (Drucksache 760/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 517 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 528* Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 529* Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin . . . . . . . . 529* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 517 41. Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht (Drucksache 761/20) . . . . . . . . . . . . . 517 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 517 42. Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanIns- FoG) (Drucksache 762/20) . . . . . . . . . . . . . 517 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 517 43. Gesetz zur Änderung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (Drucksache 763/20, zu Drucksache 763/20) . . . . . . . . . . . . . . . . 503 Jens Kerstan (Hamburg) . . . . . . . . . . 503 Ramona Pop (Berlin) . . . . . . . . . . . . 506 Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . . 524* Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 525* Henrik Eitel (Saarland) . . . . . . . . . . 527* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 507 44. Dritte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (Drucksache 765/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 517 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 529* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 517 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 517 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 518 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 518 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . R e i n e r H a s e l o f f , Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – A m t i e r e n d e r S c h r i f t f ü h r e r : Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien B e r l i n : Michael Müller, Regierender Bürgermeister Ramona Pop, Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe Dr. Matthias Kollatz, Senator für Finanzen Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Axel Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz B r e m e n : Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin, Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Jens Kerstan, Senator, Präses der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Harry Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit N i e d e r s a c h s e n : Reinhold Hilbers, Finanzminister Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Armin Laschet, Ministerpräsident Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung R h e i n l a n d - P f a l z : Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten S a a r l a n d : Tobias Hans, Ministerpräsident Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Anne-Marie Keding, Ministerin für Justiz und Gleichstellung S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus T h ü r i n g e n : Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei, Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Volkmar Vogel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Uwe Feiler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Stefan Zierke, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 998. Sitzung Berlin, den 18. Dezember 2020 Beginn: 10.17 Uhr Präsident Dr. Reiner Haseloff: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 998. Sitzung des Bundesrates. Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir gedenken heute der Opfer des nationalsozialistischen Völkermords an Sinti und Roma sowie der Gruppe der Jenischen und anderer Fahrender. Ich begrüße sehr herzlich den Vorsitzenden des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, Herrn Romani R o s e , und den Vorsitzenden der Sinti Allianz Deutschland, Herrn Oskar W e i s s . Sie sind per Livestream zugeschaltet. (Beifall) Meine Damen und Herren, vor 78 Jahren, am 16. Dezember 1942, erging im nationalsozialistischen Deutschland der sogenannte „Auschwitz-Erlass“. Er war der grausame Tiefpunkt einer jahrelangen Verfolgung und Diskriminierung von Sinti und Roma, von Jenischen und Fahrenden. Rund 500.000 von ihnen fielen dem Genozid zum Opfer. Sie verhungerten, wurden brutal misshandelt, vergast oder erschossen, sie starben infolge von Zwangsarbeit oder medizinischen Versuchen. Opferzahlen können uns zwar die schreckliche Dimension dieses Völkermordes vermitteln. Aber Statistiken verraten uns nichts über das Leid, die Gefühle und Ängste der Opfer. Allzu leicht vergessen wir: Hinter jeder Zahl verbirgt sich ein menschliches Schicksal. Und umso wichtiger ist deshalb das Gedenken. Es gibt den Opfern ihre Würde wieder. Ihr Leiden darf uns nicht gleichgültig sein. Auch die Überlebenden trugen Narben davon, die nicht verheilten. Hermine H o r v a t h , eine Romni, wurde nach Auschwitz und Ravensbrück deportiert. Im Januar 1958 erklärte sie: Gerne würde ich nochmals von vorne anfangen, wäre ich nur ein gesunder Mensch. Epidemien und Erfrierungen hatten ihre Gesundheit ruiniert. Sie starb zwei Monate später im Alter von 33 Jahren. Auschwitz ist der Inbegriff für die nationalsozialistischen Völkermorde und den schlimmsten Zivilisationsbruch in der Geschichte der Menschheit. Hier wurden, im sogenannten Zigeunerlager, rund 23.000 Häftlinge aus elf europäischen Ländern interniert. Die allermeisten von ihnen wurden qualvoll ermordet. Im Lager wurden 371 Kinder geboren. Keines von ihnen überlebte. Sinti und Roma, Jenische und Fahrende haben Furchtbares unter dem Nationalsozialismus erleiden müssen. Aber noch immer ist dieser Völkermord im öffentlichen Bewusstsein nicht hinreichend präsent. Bislang sind auch nur wenige Monographien zu diesem Thema erschienen. Ich denke vor allem an das eindrucksvolle Buch von Heiko H a u m a n n über das Leben der Zilli R e i c h m a n n , eine Auschwitz-Überlebende. Anhand ihrer Lebensgeschichte, sie wurde 1924 geboren, schildert der Autor eindringlich Geschichte und Kultur der Sinti im 20. Jahrhundert. Zilli Reichmann zählt zu den wenigen noch lebenden Zeitzeugen. Bald werden ihre Stimmen verstummen. Zunehmend wichtiger wird die besondere, die sekundäre Zeitzeugenschaft. Sie erfordert vor allem Engagement und Empathie. Der Völkermord an den Sinti und Roma darf nicht zu einer fernen Vergangenheit werden. Das Gedenken daran muss einen zentralen Platz in unserer Gesellschaft einnehmen. Dafür tragen wir alle Verantwortung. Oder anders formuliert: Wenn das individuelle Gedächtnis abnimmt, muss das kollektive Gedächtnis zunehmen. Erst die Erinnerung schützt vor Wiederholungen. Können wir aus der Geschichte lernen? Vor allem aus der Geschichte, meine ich. Geschichtskenntnisse erleichtern die Einordnung von Zusammenhängen, schärfen den Blick für unsere Gegenwart und geben Orientierung. Wir dürfen der Zukunft nicht blind vertrauen. Antiziganismus, Antisemitismus, Nationalismus und Rassismus sind aus unserer Gesellschaft nicht verschwunden. Bewusste Tabubrüche sind keine Seltenheit mehr. Rechtspopulisten nutzen Stimmungen zur Mobilisierung. Ihre Proteste richten sich in ihrer Tiefe gegen den liberalen Staat, seine Institutionen und seine demokratische Kultur. Wir müssen solchen Einstellungen entschieden widersprechen. Es geht darum, Haltung zu zeigen: im familiären wie im privaten und öffentlichen Umfeld. Auch Schweigen und Passivität können Einstellungen prägen, Entwicklungen nachhaltig beeinflussen und weitreichende negative Folgen haben. In diesem Kontext stellt sich die Frage: Was konnte man und was wollte man damals wissen? Bereits ab 1933 waren in vielen deutschen Städten Zwangslager für Sinti- und Roma-Familien eingerichtet worden. Deren Existenz war bekannt. Ebenso wenig ließen sich die ab 1940 einsetzenden Zwangsräumungen der Lager und die Deportationen der Menschen in das besetzte Polen geheim halten. Die Brutalität der Machthaber war offensichtlich. Und doch zogen es die meisten Menschen damals vor, zu schweigen. Sie wollten die Verbrechen vor ihrer Haustür nicht wahrhaben. Tatsächlich war aber das Wissen um die nationalsozialistischen Verbrechen weit verbreitet. Es existierte ein Wissen im Schweigen. Studien von renommierten Historikern haben das belegt. Diese Tatsache dürfen wir nicht ignorieren oder relativieren. Vielmehr sollte sie uns eine eindringliche Warnung sein. Wir alle sind aufgefordert, wachsam zu bleiben und unsere Stimme zu erheben gegen Antiziganismus, Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Für unser Gemeinwesen sind wir alle zuständig. Wie wir seine Zukunft gestalten, liegt an uns. Hierzu gehört auch, die Verantwortung für die eigene Geschichte anzunehmen. Nach 1945 wurde der Völkermord an den Sinti und Roma vergessen: in der Bundesrepublik wie in der DDR. Mitte der 1960er-Jahre schrieb eine Sintiza an die DDR-Zeitschrift „Wochenpost“: Aber keiner denkt daran, dass auch wir bittere Not gelitten haben, dass sich die Erde von Auschwitz und anderen Lagern rot von unserem Blut färbte. Warum hat man uns nur vergessen? Und dieses bittere Fazit gilt für beide Teile Deutschlands. Zum erlittenen Leid im Nationalsozialismus kam das Verdrängen und Vergessen nach 1945. Niemand interessierte sich für das Schicksal der Sinti und Roma. Das änderte sich erst in den 1980er-Jahren. Bei uns in Magdeburg erinnert heute gegenüber dem Dom ein Denkmal an ihr Schicksal. Es hat – auch das darf nicht verschwiegen werden – nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges viel zu lange gedauert, bis sie als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt wurden. Was die Betroffenen dabei empfunden haben, können wir nur ahnen. Zum erlittenen Leid und Unrecht kamen nach dem Krieg Gleichgültigkeit und ein eklatanter Mangel an Empathie. Das ist nicht mehr rückgängig zu machen. Was geschehen ist, ist geschehen. Wir können aber daraus lernen und es besser machen. Das ist unsere Verpflichtung und Aufgabe. Die Verantwortung für eine gute Zukunft liegt vor allem in unseren Händen. Die Regeln unseres Zusammenlebens bestimmen wir. In welcher Gesellschaft wir leben wollen, ist eine Frage, die sich an uns alle richtet. Und darauf kann es nur eine Antwort geben: In unserer Gesellschaft muss ein Klima der Toleranz, der Menschlichkeit und des gegenseitigen Respekts herrschen. Nur dann können Menschen unterschiedlicher Kulturen und Religionen in Frieden miteinander leben. Unsere Verfassungsordnung ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. Sie schließt das Bekenntnis zu den unveräußerlichen Menschenrechten, zur Herrschaft des Rechts, zur Gewaltenteilung, zur Volkssouveränität und zur repräsentativen Demokratie ein. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, von den heute in Deutschland lebenden Sinti und Roma sind rund 70.000 deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Sie sind seit 1995 als nationale Minderheit anerkannt. Trotz aller Fortschritte sehen sie sich aber nach wie vor mit Vorurteilen konfrontiert. Der Antiziganismus ist aus Deutschland nicht verschwunden. Und das ist besorgniserregend. Vorurteile können eskalieren. Der Völkermord an den Sinti und Roma war ein schleichender Prozess. An dessen Anfang – lange vor 1933 – standen Stigmatisierungen, Diskriminierungen, Ausgrenzungen und Abschiebungen. Das darf sich nie mehr wiederholen. Wehret den Anfängen! Wir müssen wachsam bleiben. Bildung und fundierte Kenntnisse über politische und geschichtliche Zusammenhänge können ein wirksamer Schutz gegen einfache Welterklärungen sein. Die Wirklichkeit ist nie schwarz oder weiß. Sie ist viel komplexer. Die Forderung, dass Auschwitz nicht noch einmal sei, ist die allererste an Erziehung. So schrieb der Philosoph Theodor W. A d o r n o 1966. Das gilt heute mehr denn je. Und ich füge hinzu, indem ich den ersten Absatz des ersten Artikels unseres Grundgesetzes zitiere: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Liebe Kollegen und Kolleginnen, bitte erheben Sie sich von Ihren Plätzen, um der Opfer nationalsozialistischer Gewalt unter den Sinti und Roma, den Angehörigen der Gruppe der Jenischen und anderer Fahrender zu gedenken. (Die Anwesenden erheben sich) Ich danke Ihnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die offizielle Tagesordnung der entsprechend vielen Punkte, die hier aufgestapelt liegen, ein. Ich darf am Anfang ganz herzlich unserem lieben Kollegen Volker B o u f f i e r zum Geburtstag gratulieren. Herzlichen Glückwunsch, lieber Volker! (Beifall) Alles Gute, Gottes Segen! Du bist der dienstälteste Ministerpräsident Deutschlands. Auf dir ruht eine besondere Verantwortung. Kurz danach kam dann ich. (Heiterkeit) Auf mir ruht auch eine Verantwortung, aber deine ist größer. Also in diesem Sinne: Alles Gute! Alles das, was du dir wünschst, möge in Erfüllung gehen. Im Zusammenhang damit der Wunsch, dass die nächsten Tage vielleicht etwas mehr Ruhe bringen, trotz aller Turbulenzen, die uns die Pandemie doch tagtäglich beschert. Wahrscheinlich führt sie uns immer wieder zusammen, mindestens durch Telefonschalten und durch weitere abgestimmte Entscheidungen. Also nochmals alles Gute! Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1: TOP 1 Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Verteidigung (Drucksache 731/20) Hier gibt es bisher keine Wortmeldungen. – Das bleibt auch so. Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Herrn Minister Torsten R e n z (Mecklenburg-Vorpommern) zum Vorsitzenden des Ausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die klare Mehrheit. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt zu Ende. Nun habe ich nach § 23 unserer Geschäftsordnung noch folgende Änderungen mitzuteilen, die unsere Mitgliedschaft betreffen: Aus der Landesregierung von Mecklenburg- Vorpommern und damit aus dem Bundesrat ausgeschieden ist mit Wirkung vom 18. November 2020 Herr Minister Lorenz C a f f i e r . Die Landesregierung hat am 1. Dezember 2020 Herrn Minister Harry G l a w e zum Mitglied sowie Herrn Minister Thorsten R e n z zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt. Aus der Landesregierung von Sachsen-Anhalt und damit aus dem Bundesrat ausgeschieden ist am 4. Dezember 2020 Herr Minister Holger S t a h l k n e c h t . Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den neuen Kollegen. Den ausgeschiedenen Mitgliedern danken wir für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen alles Gute. Bevor ich mich der weiteren Tagesordnung zuwende, möchte ich noch die Tagesordnung in der aktuellen Form zur Kenntnis geben. Diese Tagesordnung liegt Ihnen ja bisher in vorläufiger Form mit 44 Punkten vor. Zur Reihenfolge ist Folgendes zu konkretisieren: Nach TOP 1 werden die Punkte 38 und 29 – dann auch in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 10 werden die Punkte 30 und 43 – ebenfalls in der genannten Reihenfolge – behandelt. Im Übrigen bleibt dann aber die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist diese festgestellt. Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 38: TOP 38 Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) (Drucksache 756/20) Das Gesetz kommt aus dem Vermittlungsausschuss zurück. Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Senator Dr. Matthias Kollatz aus Berlin das Wort. Dr. Matthias Kollatz (Berlin), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat am 2. Dezember 2020 den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Vermittlungsausschuss hat am 10. Dezember getagt und einen Kompromiss erzielt, damit das Adoptionshilfe-Gesetz in Kraft treten kann. Zur Darstellung: Mit dem Adoptionshilfe-Gesetz sollen die Strukturen in der Adoptionshilfe umfassend reformiert werden. Ziel ist ein offener Umgang mit der Adoption in der Adoptivfamilie. Allen Beteiligten wird ein rechtlicher Anspruch auf professionelle Beratung und Unterstützung vor, während und nach der Adoption eingeräumt. Teilweise wird aber auch eine Pflicht zur Beratung geregelt, wie bei der Stiefkindadoption. Diese neue Beratungspflicht bei der Stiefkindadoption ist mit Blick auf die gleichgeschlechtlichen Paare auf Kritik gestoßen. Bei gemischtgeschlechtlichen Eheleuten stellt sich diese Frage nicht. Der Ehemann ist nach den gesetzlichen Regelungen automatisch – durch Gesetz – der rechtliche Vater des Kindes, selbst wenn er in einem besonderen Fall nicht der biologische Vater sein sollte. Dort gibt es keine Stiefkindadoption und auch keine Beratung. Wenn nun zwei Frauen miteinander verheiratet sind, ist das anders. Nur die gebärende Frau ist die Mutter, während ihre Ehefrau keine rechtliche Beziehung zum Kind hat, auch wenn es in die Ehe geboren wird. Diese Stiefkindadoption, die dann häufig greift, wird durch ein Verfahren vor dem Familiengericht bewirkt. Das Familiengericht schaltet das Jugendamt ein. Nun zusätzlich noch eine Beratungspflicht einzuführen, hätte die Ungleichbehandlung von gemischt- und gleichgeschlechtlichen Ehen weiter vertieft. Dafür gab es im Bundesrat keine Mehrheit. Das Adoptionshilfe-Gesetz ist rechtlich gesehen ein Zustimmungsgesetz. Es bedarf also der Zustimmung sowohl im Bundesrat als auch im Deutschen Bundestag. Der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages ist am 2. Juli 2020 hier im Bundesrat abgelehnt worden. Fünf Monate später hat die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen. Das Gesetz enthält ja nicht nur die hier nicht mehrheitsfähige Verschärfung aus Anlass des Geschlechts der Eheleute, sondern auch erhebliche Verbesserungen, die den adoptierten Kindern nutzen sollen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend legte deshalb einen Kompromissvorschlag vor, den der Vermittlungsausschuss in seiner Sitzung am 10. Dezember 2020 beraten und beschlossen hat. Danach soll eine Beratungspflicht nicht bestehen, wenn ein Kind in eine bestehende Ehe oder verfestigte Partnerschaft hineingeboren wird. Das heißt also, es soll keine Pflicht zur zusätzlichen Beratung geben, wenn der annehmende Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem leiblichen Elternteil des Kindes verheiratet ist oder in einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Es bleibt dabei, dass das Familiengericht eine Stiefkindadoption aussprechen muss. Das Jugendamt wird also weiterhin beteiligt. Eine zusätzliche Äußerung der Adoptionsstelle ist dann im Sinne dieses Kompromisses nicht mehr vorgesehen. Das Gesetz kann in Kraft treten zum 1. April 2021. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf entsprechend dem Beschluss des Vermittlungsausschusses in der geänderten Fassung gestern, am 17. Dezember 2020, angenommen. Er liegt auch auf den Pulten aus. Herr Präsident, meine Damen und Herren, der im Vermittlungsausschuss erzielte gute Kompromiss soll das Leben von adoptierten Kindern verbessern – das hat mit dem Geschlecht der sozialen Eltern nichts zu tun. Eine vollständige Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher und gemischtgeschlechtlicher Ehen ist nicht vorgesehen. Das stand auch nicht im Zentrum dieser Gesetzesinitiative. Aber – und das ist jetzt das Ergebnis des Kompromisses – die Ungleichbehandlung wird eben auch nicht weiter vertieft, und somit wird ein ungewollter Nebeneffekt vermieden. Als Berichterstatter für den Vermittlungsausschuss danke ich den Kolleginnen und Kollegen für die guten Beratungen. Bitte stimmen Sie dem Gesetz zu. – Vielen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank, Herr Senator Kollatz! Als Nächster spricht zu uns Herr Senator Dr. Behrendt aus Berlin. Dr. Dirk Behrendt (Berlin): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Anwesende! Liebe Bundesregierung, warum eigentlich nicht gleich so? Vor etwas mehr als fünf Monaten diskutierten wir in diesem Haus schon einmal den Entwurf des Adoptionshilfe-Gesetzes. Damals war klar: Dem ursprünglichen Entwurf konnten wir nicht zustimmen, er wird im Bundesrat keine Mehrheit finden. Der damalige Entwurf der Bundesregierung hätte die Diskriminierung von lesbischen Paaren bei der Stiefkindadoption zementiert. Er sah bei einer Stiefkindadoption eine verpflichtende Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstellen vor. Meine Damen und Herren, wenn zwei Frauen in einer Beziehung leben und ein Kind bekommen, dann ist das etwas Wunderbares. Dann sollte der Staat diesen Menschen den roten Teppich ausrollen, gerade wenige Tage vor Weihnachten – wir haben ja in den letzten Tagen häufiger gehört, dass Weihnachten ein Familienfest ist. Stattdessen legte die Bundesregierung mit der ursprünglichen Fassung des Gesetzes den lesbischen Paaren Steine in den Weg. Eine verpflichtende Beratung wäre aus queer- und auch aus frauenpolitischer Sicht geradezu absurd gewesen. Daher war es gut und richtig, dass wir hier die Notbremse gezogen haben. Vor fünf Monaten habe ich an dieser Stelle gesagt, der Bundesrat sei einmal mehr gefragt, als queerpolitisches Korrektiv zur Bundesregierung zu handeln. Vor fünf Monaten hat der Bundesrat die Chance zum queerpolitischen Fortschritt genutzt. Oder anders formuliert: Es hat sich gelohnt, mit dem Gesetz noch einmal eine Runde durch den Vermittlungsausschuss zu drehen, denn der Vermittlungsausschuss schlägt nun eine gute Lösung vor. Der Vermittlungsausschuss schlägt vor, Ausnahmen von der Beratungspflicht bei der Stiefkindadoption zu ermöglichen. Danach besteht keine Beratungspflicht, wenn der annehmende Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem leiblichen Elternteil des Kindes verheiratet ist oder in einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Auf die Ehe kommt es also nicht entscheidend an. Außerdem konnten wir an einer weiteren Stelle als queerpolitisches Korrektiv zur Bundesregierung einen Erfolg verzeichnen, denn der ursprüngliche Gesetzentwurf legte lesbischen Paaren einen weiteren Stein in den Weg, statt ihnen den roten Teppich auszurollen: Das im Bundesrat gescheiterte Gesetz sah vor, dass bei einer Stiefkindadoption das Jugendamt und die Adoptionsvermittlungsstelle zu beteiligen sind. Das Verfahren wäre also unnötig verkompliziert worden. Jetzt bleibt es dabei: entweder Adoptionsvermittlungsstelle oder Jugendamt. Meine Damen und Herren, gemeinsam mit den anderen Bundesländern, beispielhaft sei hier der Kollege Lucha aus Baden-Württemberg genannt, konnten wir einen queer- und frauenpolitischen Rückschlag verhindern. Die Steine, die die Bundesregierung den lesbischen Paaren der Bundesrepublik in den Weg gelegt hat, konnten wir beiseiteschaffen. Und ich freue mich, dass die Bundesregierung hier auch auf die Länder zugegangen ist. Es blieb ihr auch kaum etwas anderes übrig. Eine Frage bleibt jedoch offen: Warum nicht gleich so? Dieses Ergebnis hätten wir schon deutlich früher haben können. Ganz offensichtlich gab es in der Bundesregierung innerhalb der Koalition noch erheblichen Abstimmungsbedarf. Das zeigt allein der Umstand, dass es doch eine längere Zeit gedauert hat, bis der Vermittlungsausschuss angerufen wurde. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich finde es schade, dass die Bundesregierung vom Bundesrat zu einer progressiven Gleichstellungspolitik getrieben werden muss. Vielmehr würde ich mir wünschen, dass die Bundesregierung selbst die Initiative ergreift. Ich würde mir wünschen, dass die Bundesregierung selbstbewusst und tatkräftig voranschreitet, wenn es darum geht, die Rechte von Lesben, von Schwulen, von bisexuellen, von trans- und intergeschlechtlichen Menschen zu stärken. Meine Damen und Herren, ich habe eben gesagt, der Bundesrat hat mit seinem Nein im Sommer die Chance für einen queerpolitischen Fortschritt genutzt. Wenn wir den queerpolitischen Fortschritt fortsetzen wollen, dann müssen wir auch auf das Abstammungsrecht schauen. Daran führt nach meiner Überzeugung kein Weg vorbei, denn es gibt vielfältige Familienkonstellationen in Deutschland, die über das klassische, traditionelle Mutter-Vater-Kind-Modell, was im Kopf des einen oder anderen immer noch vorherrschend ist, hinausgehen. Regenbogenfamilien sind Teil unserer Lebenswirklichkeit, und der Bundesgesetzgeber darf die Augen vor dieser Lebenswirklichkeit nicht weiter verschließen. Daher ist auch eine Reform des Abstammungsrechts dringend erforderlich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute gilt es aber erst einmal, sich zu freuen. Es geht darum, dass das Adoptionsrecht jetzt eine gute Lösung enthält, die der Vermittlungsausschuss hier hervorgebracht hat. Daher werbe ich um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz aufgrund des Einigungsvorschlags des Vermittlungsausschusses geändert. Wer stimmt dem Gesetz in dieser Fassung zu? – Das ist die Mehrheit. Damit ist so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 29: TOP 29 Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021) (Drucksache 744/20) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Da weder eine Ausschussempfehlung noch ein Landesantrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vorliegt, stelle ich fest, dass zu dem Gesetz der Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen wird. Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 10/20201 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 2, 3, 6 bis 9, 11, 14 bis 17, 22 bis 28, 33 und 35. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Es ist einstimmig so beschlossen. Eine Erklärung zu Protokoll2 haben abgegeben: zu Punkt 2 Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen) und zu Punkt 6 Frau Ministerin Keding (Sachsen- Anhalt) sowie Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen). – Das kann alles nachgelesen werden. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4: TOP 4 Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG) (Drucksache 717/20) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Je eine Erklärung zu Protokoll3 abgegeben haben Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern), Herr Minister Glawe (Mecklenburg-Vorpommern) und Herr Minister Dr. Buchholz (Schleswig-Holstein). 1 Anlage 1 2 Anlagen 2 bis 4 3 Anlagen 5 bis 7 Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus mehreren Gründen. Ich frage daher zunächst, wer der Anrufung des Vermittlungsausschusses dem Grunde nach zustimmt. Ich bitte um Ihr Handzeichen. – Das ist eine kleine Minderheit. Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen. Wir haben noch über eine empfohlene Entschließung abzustimmen. Bitte Ihr Handzeichen für: Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Tagesordnungspunkt 5: TOP 5 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG) (Drucksache 718/20) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Minister Dr. Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) abgegeben. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen sowie ein Landesantrag vor. Wer entsprechend der Empfehlung des Innenausschusses dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir haben noch über den Entschließungsantrag in Drucksache 718/1 abzustimmen. Ihr Handzeichen bitte! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10: TOP 10 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht (Drucksache 723/20) Keine Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu Protokoll2 hat Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) abgegeben. Wir kommen zur Abstimmung. 1 Anlage 8 2 Anlage 9 Nach Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates erforderlich; das sind mindestens 46 Stimmen. Wer dem Gesetz zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Es ist Einstimmigkeit festgestellt; alle Länder sind dafür. Damit stelle ich fest, dass der Bundesrat dem Gesetz einstimmig zugestimmt hat. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 30: TOP 30 Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) (Drucksache 745/20) Wir haben zwei Wortmeldungen: Herr Minister Laumann aus Nordrhein-Westfalen, anschließend spricht Herr Bundesminister Heil vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der sich schon die ganze Zeit darauf freut, aber erst mal Herrn Laumann zuhören möchte. Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor genau drei Monaten, am 18. September, stand ich hier an dieser Stelle und habe ausgeführt, wie wichtig der Arbeitsschutz ist. Wie unverzichtbar er gerade in dieser Zeit ist. Die Pandemie hat uns die Defizite im Arbeitsschutz in bestimmten prekären Bereichen, wie zum Beispiel der Fleischwirtschaft, schonungslos vor Augen geführt. Gleichzeitig hat sie die Bedeutung des Arbeitsschutzes für unsere Gesellschaft deutlich gemacht. Wir müssen handeln. Wir müssen den Arbeitsschutz in Deutschland stärken, wenn wir dem Ziel einer sicheren und gesunden Arbeitswelt jetzt und insbesondere in der Zukunft gerecht werden wollen. Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz, das wir heute beraten, werden zwei große und gleichwertige Ziele verfolgt: die Stärkung des Arbeitsschutzes und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Fleischindustrie. Um den Arbeitsschutz zu stärken, braucht es eine gut aufgestellte Arbeitsschutzaufsicht. Sie überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in den Betrieben. Aber die Wahrheit ist: Die Präsenz der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht in den Betrieben ist seit Jahren in ganz Deutschland rückläufig. Jahrelang praktizierter Personalabbau hat zu der Situation geführt, dass der Arbeitsschutz in vielen Regionen unseres Landes keine Schlagkraft mehr hat. Durch die Einführung einer Mindestbesichtigungsquote im Arbeitsschutzgesetz soll die abnehmende Kontrolldichte im Arbeitsschutz gestoppt und schrittweise eine deutliche Steigerung bei den Betriebsbesichtigungen erreicht werden. 2019 hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz die Einführung einer jährlichen Mindestbesichtigungsquote von 5 Prozent der Betriebe pro Land bis 2026 einstimmig beschlossen. Dies wird jetzt mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz rechtlich verbindlich verankert. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen zur Stärkung der Aufsicht vorgesehen, zum Beispiel eine deutliche Erhöhung des Bußgeldrahmens im Arbeitsschutzrecht, klare Regelungen für den Datenaustausch zwischen Unfallversicherungsträgern – also den Berufsgenossenschaften – und der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht und erweiterte Zutritts- und Überwachungsrechte für Sammelunterkünfte von Beschäftigten. Es ist vielen, aber längst noch nicht allen klar, dass der Arbeitsschutz der Motor für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen ist. Und wenn wir diesen Motor nicht ans Laufen bekommen, dann verbessert sich in dieser Situation überhaupt nichts. Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz wird der Arbeitsschutz insgesamt und damit die Gesundheit der Beschäftigten gestärkt. Das zweite wichtige Ziel des Gesetzes ist das Beenden des Prinzips der systematischen Verantwortungslosigkeit im Kernbereich der Fleischwirtschaft und der damit verbundenen katastrophalen Zustände. Es war absehbar, dass ein Gesetzentwurf mit diesem Ziel nicht ohne Widerstände bis hierher kommen wird. Das Gesetz sieht in diesem Bereich eine weitgehende strukturelle Änderung vor, nämlich das Verbot der Werkverträge und die sehr starke Einschränkung der Möglichkeiten der Leiharbeit in den Bereichen der Fleischverarbeitung. Es hätte unter Umständen gar nicht so weit kommen müssen, dass wir uns hier gezwungen sehen, den kranken Zahn an der Wurzel zu packen. Werkverträge wie auch Leiharbeit sind sehr wichtige Elemente des Arbeitsmarktes und arbeitsteiliger Wirtschaft. Da sind wir uns sicherlich alle einig. Aber wir sind gegen den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit, vor allen Dingen in organisierter Form. Ich möchte uns alle gemeinsam noch einmal daran erinnern: Nach Einführung diverser neuer gesetzlicher Regelungen in den letzten Jahren haben wir durch Überwachungsaktionen erneut feststellen müssen, dass sich in diesem Wirtschaftsbereich an den Missständen nichts geändert hat und Gespräche mit denjenigen, die diese Verantwortungslosigkeit systematisch vorangetrieben haben, überhaupt keine Wirkung gezeigt haben. Daher ist es richtig, dass der Gesetzgeber jetzt ein deutliches Zeichen setzt und entsprechende Regelungen gesetzlich verankert. Ich möchte Ihnen gerne noch einmal den Grundsatz vor Augen führen, um den es hier geht: Es geht um die Etablierung eines verlässlichen Mindestmaßstabs an menschengerechter Arbeitsgestaltung in einem industriellen Bereich in Deutschland, in dem die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten mangelhaft, aus meiner Sicht sogar menschenunwürdig gestaltet sind. Die Diskussionen über dieses Gesetz in den letzten Wochen kann ich nicht in allen Bereichen wirklich nachvollziehen. Eine Studie des WSI zeigt ganz deutlich: Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern setzt die Fleischindustrie in Deutschland auf das Geschäftsmodell des Billiglohns. Wir liegen bei den Arbeitskosten nicht nur weit hinter dem vorbildlichen Dänemark. Wir liegen mit unseren bescheidenen 31.700 Euro pro Beschäftigtem auch deutlich hinter den Niederlanden und Frankreich, bei denen die Arbeitskosten 15.000 bis 20.000 Euro pro Beschäftigtem höher liegen als bei uns. Wir werden aus diesen Ländern wegen des Lohndumpings in der deutschen Schlachtwirtschaft ja auch kritisiert. Und da frage ich mich schon, warum wir in Deutschland es nicht schaffen, Beschäftigten, die sich jeden Tag von früh bis spät dicht an dicht mit Hunderten in eine Halle stellen, bei extremer Kälte Tonnen von Fleisch bewegen und scharfe Messer verwenden, gute Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Warum wir es nicht schaffen, saubere und sichere Unterkünfte für diese Menschen bereitzustellen. Ich für meinen Teil weiß nicht, wie ich einen Arbeitsunfall durch Übermüdung oder zu geringen Abstand wissentlich verantworten kann. Wir sprechen alle über das Tierwohl beim Kauf von Fleisch, aber das Wohl der Beschäftigten, die das Fleisch für uns zerlegen, sollte uns gleichermaßen am Herzen liegen. Umso erleichterter bin ich nun über den Konsens, den wir gemeinsam gefunden haben. Wir machen uns übrigens in Nordrhein-Westfalen – gemeinsam mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit – auch Gedanken darüber, wie die Fleischindustrie offizielle Strukturen der europäischen Arbeitskräftevermittlung gezielt nutzen kann. Wir wissen, dass die Arbeitskräfte gebraucht werden, sind aber überzeugt: Es geht auch anders, es geht auch fair. Wir beschränken uns also nicht auf ein Verbot, sondern schaffen auch Alternativen. Davon profitieren alle Seiten. Das vorliegende Gesetz greift aus meiner Sicht viele wichtige und überfällige Punkte auf: Durch das Verbot der Werkverträge im Bereich Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung wird der Weg für ein normales Beschäftigungsverhältnis mit menschengerechten Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie freigemacht. Die Leiharbeit in der Fleischverarbeitung – also zum Beispiel in der Wurstproduktion – wird unter bestimmten Voraussetzungen – Tarifvorbehalt – zunächst für die Abdeckung von Produktionsspitzen bis April 2024 weiter ermöglicht. Das mittelständische Fleischerhandwerk wurde richtigerweise von den oben genannten Verboten ausgenommen. Darüber hinaus begrüße ich es ausdrücklich, dass die Forderungen aus Nordrhein-Westfalen zur elektronischen und fälschungssicheren Arbeitszeiterfassung umgesetzt wurden. Denn das schafft Transparenz und lässt Überprüfungen mit einem angemessenen Aufwand zu. Und es ist ja nicht so, dass wir untätig waren und keine Gespräche mit den Inhabern von großen Betrieben in der Fleischindustrie aus NRW geführt haben. Wir haben auch das Thema digitale Arbeitszeiterfassung angesprochen. Dass wir sie brauchen. Reaktion: keine Bereitschaft. Da haben mein Kollege Pinkwart und ich eindrücklich die Uneinsichtigkeit zu spüren bekommen. Und deswegen bin ich froh, wenn das nun gesetzlich geregelt wird. Im Zuge der Pandemiebekämpfung konnte ich den Arbeitsschutz erstmalig großflächig in die Wohnungen der Werkvertragsbeschäftigten schicken. Was ich da ansehen musste, ist fern meiner Vorstellung von einer guten Unterkunft. Aus diesem Grunde begrüße ich es nun auch, dass in der Arbeitsstättenverordnung Mindestanforderungen an die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften branchenübergreifend festgeschrieben werden. Ich muss an dieser Stelle betonen: Alle diese Regelungen für menschengerechte Arbeitsgestaltung, für die wir uns hier nun starkmachen, sind in anderen Branchen alltäglich und hier längst überfällig. Jeder Beschäftigte in Deutschland hat ein Recht auf gute Arbeitsbedingungen. Von Mindeststandards sind wir allerdings in der Fleischindustrie weit entfernt. Das dürfen wir schlicht und ergreifend nicht länger dulden. Ich bin mir sicher, dass das Gesetz viele Probleme lösen wird, die wir seit Jahren mit den unterschiedlichsten Maßnahmen nicht gelöst bekommen haben. Wir wissen, dass viele Arbeitgeber sich vorbildlich für gute Arbeitsbedingungen einsetzen. Das geht weit über die Regelungen hinaus, die dieses Gesetz umfasst. Aber es gibt eben auch die anderen. Und da müssen wir jetzt gesetzlich nachsteuern. Wenn wir zu keiner Regelung kommen, profitieren ausschließlich diejenigen davon, die sich trotz der bekanntgewordenen Missstände weiter gegen jede Verbesserung in der Fleischwirtschaft sperren. Und es werden sich dann diejenigen durchsetzen, für die „sichere Arbeitsbedingungen“ und „menschengerechte Arbeitsgestaltung“ leider Fremdwörter sind. Ich will an dieser Stelle sagen, dass ich sehr hoffe, dass die Fleischindustrie in Deutschland das, was hier heute passiert – dass dieses Gesetz wahrscheinlich einstimmig verabschiedet wird –, als Warnschuss versteht. Ich habe diese Debatte viele Jahre verfolgt: Wir haben einen Mindestlohn eingeführt. Die Antwort der Fleischwirtschaft in Deutschland war die Einführung des Messergeldes, um den Mindestlohn nicht auszubezahlen. Das haben wir alle gewusst. Um das zu verbieten, hat der Bundestag vor der letzten Bundestagswahl die GSA Fleisch beschlossen. Da ist auch eingeführt worden, dass die Arbeitszeiten dokumentiert werden müssen. Die Antwort der Fleischwirtschaft war: Arbeitszeiten sind in einer Zettelwirtschaft dokumentiert worden, die man nicht nachverfolgen kann, um keine Transparenz bei der Kontrolle der Mindestlöhne möglich zu machen. Und da reden wir nicht über Klitschen. Wir reden über Betriebe mit 6.000 bis 7.000 Mitarbeitern auf einer Parzelle. Es ist in diesem Land möglich, 6.000 Leute in einem Schlachtbetrieb zu beschäftigen ohne Betriebsrat, ohne Tarifvertrag. Sie werden organisiert wie Start-ups. Das alles ist gemacht worden. Sie haben in Wahrheit all die Jahre uns als Gesetzgeber mit dem Nasenring durch die Manege geführt. Und zumindest diejenigen, die sich in diesen Bereichen auskannten, haben es gewusst. Das war ja schon vor der Pandemie so. Ich hoffe, dass dieses Gesetz dazu führt, dass die Verantwortlichen in der deutschen Fleischindustrie, insbesondere in der Schlachtindustrie, begreifen, dass sie sich an mitteleuropäische Standards gewöhnen müssen, auch was die Würde des Menschen am Arbeitsplatz angeht. Auch dann, wenn die Menschen aus Osteuropa kommen. Der zweite Punkt, den ich hier klar sagen will, ist: Lieber Bundesarbeitsminister, lieber Hubertus, herzlichen Dank auch für die Zusammenarbeit in den letzten Monaten! Es ist ja klar: Wenn man sich mit einer solchen Branche anlegt, legt man sich mit Leuten an, die sich wehren, die verschiedene Interessen ins Feld führen wie den Grundsatz: Wir können doch keine Werkverträge verbieten! Ich bin froh, dass diese Widerstände überwunden werden konnten, dass wir heute zur Verabschiedung dieses Gesetzes kommen und dass es auch im Bundesrat mit, wie ich gehört habe, wahrscheinlich Einstimmigkeit verabschiedet wird. Das macht sehr deutlich, dass uns Bundesländern als Gesetzgeber, die wir die Verantwortung für den Arbeitsschutz haben, sehr bewusst ist, dass es in der Schlachtwirtschaft in Deutschland so schlicht und ergreifend nicht weitergehen kann. Ich glaube, dass feste Arbeitsverträge dazu führen werden, dass die Menschen nicht mehr so viel Angst haben. Dass sie sich auch einmal gewerkschaftlich organisieren. Dass sie tun, was in einem Industriebetrieb normal ist: einen Betriebsrat wählen. Dass sich darüber hinaus in einem mittelfristigen Zeitraum die Arbeitsbedingungen in der nordrhein-westfälischen und in der gesamten deutschen Fleischwirtschaft so entwickeln, wie wir es von industriellen Arbeitsplätzen gewohnt sind: dass es sich um faire Arbeitsbedingungen handelt, dass es sich um vernünftige Löhne handelt, die fair ausgehandelt werden. Und dass wir damit einen Beitrag zur Akzeptanz von Fleisch in der deutschen Gesellschaft leisten. Ich komme aus dem Münsterland. Nirgendwo ist die Landwirtschaft so stark wie dort oder im Emsland. Aber ich sage Ihnen: Dass es Akzeptanz gibt, wie wir das machen, ist für die fleischproduzierende Landwirtschaft besonders wichtig. Die Pandemie hat auch gezeigt, dass es gut ist, dass es Versorgungsbereiche gibt, in denen wir unabhängig sind zumindest von Ländern, die weit von uns entfernt sind. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank, Herr Minister Laumann! Jetzt spricht zu uns Herr Bundesminister Heil. Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales: Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bundesratspräsident hat eingangs in anderem Zusammenhang Artikel 1 des Grundgesetzes zitiert: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Der Grund, warum wir in dieser Pandemie die Gesundheit und das Leben von Menschen großschreiben, dafür als Gesamtstaat, als Bundesstaat kämpfen, ergibt sich nach meiner festen Überzeugung auch aus Artikel 1, nämlich dem Recht auf Leben, und aus der Verpflichtung, die Gesundheit zu schützen. Meine Damen und Herren, Kollege Laumann hat es eben gesagt: Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz. Wir in Deutschland haben das in der Pandemie auf positive Weise bewiesen. Wir haben unmittelbar nach Ausbruch der Pandemie die Arbeitsschutzstandards angepasst, um zu verhindern, dass der Arbeitsplatz zum massiven Infektionsherd wird. Ich will sagen, dass ich als Arbeitsminister froh bin, dass wir trotz dieser Katastrophe so etwas wie Arbeitsschutz haben. Das ist vor der Pandemie ja zum Teil ins Lächerliche gezogen worden. Es ist über Arbeitsschutz diskutiert worden im Sinnzusammenhang mit der Größe von Teeküchen oder der Frage, ob man Paternoster benutzen kann. Nein, meine Damen und Herren, es ist wesentlich, dass wir in diesem Land Arbeitsschutz haben und ein Arbeitsschutzsystem, um das uns dem Grunde nach andere Länder der Welt beneiden. Und dass die Sozialpartner, die gesetzliche Unfallversicherung, die Berufsgenossenschaften, die Arbeitsschutzbehörden der Länder mitgeholfen haben, die Covid-19- Arbeitsschutzstandards in Betrieben und Verwaltung umzusetzen, wo immer es geht, ist ein ganz wichtiges Zeichen. Wir haben aber auch erlebt – jetzt kommt wieder das alte Bild vom Brennglas der Krise –, dass wir in dieser Pandemie im Guten wie im Schlechten sehen, was vorher schon in unserem Land los war. Kollege Laumann hat auch da recht: Die Verhältnisse in der Fleischindustrie waren schon vor Corona ein Skandal. Ich will es deutlich sagen: Es ist eigentlich eine Schande, dass es dieser Katastrophe bedurfte, dass wir jetzt die politischen Mehrheiten zusammenbekommen, um in dieser Industrie dem Grunde nach aufzuräumen. Es hat nicht an Versuchen gemangelt, da aufzuräumen. (Karl-Josef Laumann [Nordrhein-Westfalen]: So ist es!) Meine Amtsvorgängerin Andrea N a h l e s hat 2017 Gesetzesvorschläge gemacht. Übrigens – das will ich an dieser Stelle sagen – unterstützt durch einen nordrheinwestfälischen CDU-Abgeordneten, nämlich Kollegen Karl S c h i e w e r l i n g . Auch er hatte den Mut, sich mit dieser milliardenschweren Branche anzulegen. Wir haben dann immer zwei Dinge erlebt: Wenn – zum einen – ein scharfes Gesetz vorgeschlagen wurde, sind die Lobbyisten aus den Löchern gekrochen, haben auch Abgeordnete unter Druck gesetzt, einige auch überzeugt, um möglichst scharfe Gesetze abzuschleifen. Oder, wenn einmal ein scharfes Gesetz durchgekommen ist, um mit neuen Konstruktionen von Sub-, Sub-, Subunternehmerei Verantwortung zu delegieren oder organisierte Verantwortungslosigkeit weiter betreiben zu können. 2017 ist mit der GSA Fleisch in dieser Branche die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge eingeführt worden, um den Missbrauch von Werkverträgen möglichst zu unterbinden. Aber wir haben erlebt, dass die Branche findig genug war, neue Wege zu finden, dass sich der Missbrauch wie Wasser einen neuen Weg gesucht hat. Ich bin also froh, dass wir es mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz jetzt geschafft haben, in der Branche grundlegend aufzuräumen. Das ist auch notwendig. Wir müssen aufräumen, weil es nicht angeht, dass in diesem Land Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – reden wir offen: vor allem aus Rumänien und Bulgarien – ausgebeutet werden. Die Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine große Errungenschaft in Europa, eine große Freiheit, von der wir wirtschaftlich tatsächlich profitieren. Aber sie darf nicht zum Missbrauch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern führen. Wir haben in der Pandemie erlebt, dass es im Frühjahr und im Sommer massenhafte Ausbrüche von Infektionsgeschehen gegeben hat in Schleswig-Holstein, in Baden- Württemberg, in Niedersachsen, ganz prominent in Nordrhein-Westfalen, mit dem Ergebnis, dass aus diesem ausbeuterischen System ein allgemeines Gesundheitsrisiko geworden ist. Mit dem Ergebnis, dass schon im Sommer Teile der Bevölkerung wieder in Lockdown- Maßnahmen gehen mussten, weil das Pandemiegeschehen ein allgemeines Gesundheitsrisiko geworden ist. Die öffentliche Diskussion ist mir noch lebhaft in Erinnerung. Deshalb hat die Bundesregierung relativ schnell Eckpunkte für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz auf den Weg gebracht und im Sommer den Gesetzentwurf beschlossen. Er ging in die erste Lesung des Bundestages, und es hat geraume Zeit gedauert, bis wir ihn in zweiter und dritter Lesung abschließen konnten. Denn der gleiche Mechanismus, wie wir ihn vorher in dieser Branche erlebt haben, hat wieder eingesetzt: Diejenigen, die es gewohnt waren, die Interessen ihrer milliardenschweren Branche zu vertreten, haben versucht, dieses Gesetz auch noch mit den absurdesten Instrumenten nicht nur zu verwässern, sondern möglichst aufzuhalten. Dass dies nicht gelungen ist, dafür bin ich denjenigen im Bundestag, die zugestimmt haben – alle Fraktionen bis auf zwei –, sehr dankbar. Ich bin auch dem Bundesrat dankbar, dass sich offensichtlich eine sehr große Mehrheit – vielleicht sogar Einstimmigkeit – abzeichnet. Worum geht es im Einzelnen? Es geht darum, dass wir Recht und Ordnung am Arbeitsmarkt durchsetzen wollen mit Maßnahmen, die in diesem Gesetz auch über die Fleischbranche hinausgehen. Das betrifft: Erstens dafür zu sorgen, dass Regeln durchgesetzt und kontrolliert werden können. Kollege Laumann, ich bin Ihnen dankbar für die Offenheit, in der Sie darüber gesprochen haben, dass Arbeitsschutzbehörden in den letzten Jahren in der Regel als Landesbehörden nicht die Toppriorität waren, um es ganz freundlich zu formulieren. Die Kontrollen in den Unternehmen waren derart ausgedünnt, dass es vor allen Dingen für gefahrgeneigte Branchen geradezu eine Einladung war, sich nicht an Regeln zu halten. Dass wir jetzt verpflichtende Prüfquoten einführen, ist Ergebnis einer Verabredung zwischen Bund und Ländern schon vor der Pandemie gewesen. Ungefähr vor einem Jahr haben wir das in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz besprochen. Wir setzen es damit um. Meine Bitte ist, nicht den Wettbewerb um den niedrigsten Kontrollstandard in den Blick zu nehmen, sondern angesichts dieser Lehre, die wir aus der Corona-Krise ziehen müssen – einer grundlegenden Lehre –, mitzuhelfen, dass wir das entsprechende Personal haben, um diese Kontrollen durchzuführen. Ich sage Ihnen zu, dass wir als Bund darauf achten werden, dass andere Behörden, die in einem Sinnzusammenhang stehen – zum Beispiel der Zoll, aber auch die Berufsgenossenschaften und die Bundesagentur für Arbeit –, mit Ihren Arbeitsschutzbehörden zukünftig besser und intensiver zusammenarbeiten, damit wir gemeinschaftlich für den Arbeitsschutz eintreten. Zweitens: Wir beenden den Betrug an Beschäftigten, indem wir eine verpflichtende digitale Arbeitszeitaufzeichnung manipulationssicher in der Fleischindustrie vorschreiben. Drittens: Wir sorgen für menschenwürdige Unterkünfte – übrigens nicht nur in der Fleischindustrie. Wir legen fest, dass es klare Standards gibt, die auch kontrolliert werden. Übrigens auch in anderen Bereichen. Ich will einmal ganz offen ansprechen: Bei allem Respekt vor den Interessen der Landwirtschaft und in der Annahme, dass die meisten mit ihren Beschäftigten anständig umgehen, müssen wir auch bei den Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft hingucken. Ich habe erlebt, dass in dieser Pandemie massiv dafür geworben wurde, dass wir bestimmte Dinge liberalisieren, in der akuten Situation des Frühjahrs dafür sorgen, dass wir genug Kräfte zum Spargelstechen haben oder in der Weinlese. Das ist alles in Ordnung. Aber ich habe manchmal das Gefühl, dass über die Menschen, die da arbeiten, so gesprochen wird, als seien das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zweiter Klasse. Das sind auch Menschen. Nicht nur Menschen, die hier schuften, weil sich in Deutschland inzwischen zu wenige dafür finden. Sie haben genauso ein Recht darauf, dass wir ihre Gesundheit schützen. Das betrifft auch die Frage, in welchen Unterkünften sie übernachten, ob diese hygienisch sind oder ob das Sammelunterkünfte im Sinne von Gammelunterkünften sind. Auch da ist meine herzliche Bitte an die entsprechenden Behörden, die neuen Möglichkeiten der Kontrolle so zu nutzen, dass wir Recht und Gesetz durchsetzen können. Last, but not least das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie. Das ist ein sehr scharfes Schwert – das weiß ich wohl –, weil Werkverträge im Wirtschaftsleben einer arbeitsteiligen Gesellschaft nichts Amoralisches oder Ungewöhnliches sind. Wenn Sie als Unternehmer zum Beispiel einen Handwerker beschäftigen, der eine Alarmanlage in den Betrieb einbaut, ist das ein ganz normaler Werkvertrag. Aber wir haben hier erlebt, dass Werkverträge im Sinne von Sub-, Sub-, Subunternehmern missbraucht wurden, um in organisierter Verantwortungslosigkeit Menschen auszubeuten, um sich vor allen Dingen der Verantwortung in diesen Bereichen zu entledigen. Deshalb werden wir zum 1. Januar Werkverträge im Kernbereich der Fleischindustrie verbieten. Es geht nicht um den Dorfmetzger. Wir haben für Unternehmen mit weniger als 49 Beschäftigen, die Handwerksunternehmen und eigentümergeführt sind, Ausnahmen geschaffen, weil das Problem beim Dorfmetzger nicht liegt. Aber angesichts von Berichterstattungen nutze ich hier die Gelegenheit zu sagen: Wir werden es nicht zulassen, dass diese Möglichkeit von großen Konzernen ausgenutzt wird. Zur Nachricht, dass sich ein berühmter Konzern in Nordrhein-Westfalen jetzt unternehmerisch umstrukturiert, kann man sagen: Soweit wir wissen, Karl-Josef, haben sie keine Chance, das zu nutzen. Denn wir haben klargemacht: Sie müssen in die Handwerksrolle eingetragen sein. Und wir müssen darauf achten, dass es keine fremdbestimmten Unternehmen sind, sondern nur selbstständige Einheiten. Um die Dorfmetzger geht es nicht. Ich bin froh, dass wir dieses Schlupfloch dichtgemacht haben. Bei der Leiharbeit haben wir lange gerungen. Wir haben im Herbst auch erlebt, dass die Lobbyisten die schönsten Geschichten erzählt hatten nach dem Motto: Jetzt macht der Heil den Leuten die Grillwurst madig, es gibt keine Grillwurst mehr! Ganz unabhängig davon, dass es auch für diese Industrie bei Auftragsspitzen andere Flexibilitätsmöglichkeiten gibt – Stichwort Arbeitszeitkonten nutzen oder mit Sachgrund, nicht ohne, zu befristen –, ist das tatsächlich ein Ammenmärchen. Deshalb wird auch die Leiharbeit zum 1. April grundlegend verboten, und zwar bei der Frage der Schlachtung, der Zerlegung und dem Grunde nach auch der Fleischverarbeitung. Dort ist sie befristet für drei Jahre möglich, allerdings unter der Voraussetzung, dass es einen Tarifvertrag gibt. Das ist, glaube ich, eine wichtige Nachricht. Im Übrigen: ein richtiger Tarifvertrag, nicht OT- Mitgliedschaft. Es muss ein Tarifvertrag sein. Das heißt, die Gewerkschaften haben jetzt einen Fuß in der Tür, das zu erlauben. Wir haben noch ein paar andere Sicherungen eingebaut: Es dürfen nur 8 Prozent sein, und die Höchstüberlassungsdauer darf nicht mehr als vier Monate sein. Für die drei Jahre Übergang gilt ab dem ersten Tag der Grundsatz: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir keine neuen Schlupflöcher aufmachen. Deshalb war ich in der Koalition zu diesem Kompromiss bereit. Ich sage Ihnen aber auch: Falls wir Fehlentwicklungen erleben, muss der Gesetzgeber – Bund und Länder – in der Lage sein, nachzusteuern. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin sehr dankbar, dass dieses Land, diese Demokratie mit diesem Gesetz zeigt, dass wir nicht nur zu Krisenmanagement in der Lage sind, sondern auch dazu, grundlegende Konsequenzen zu ziehen. Denn dahinter steht für unser Land die sehr große Frage, ob diese Gesellschaft nach der Krise zur Tagesordnung übergeht oder auch grundlegende Konsequenzen ziehen kann. Ob diese Gesellschaft zusammenhält oder durch Corona weiter gespalten wird. Dafür ist die Idee der Menschenwürde in diesem Land eine wichtige. In Anlehnung, Herr Bundesratspräsident, an ein Wort unseres früheren Bundespräsidenten Johannes R a u – Karl-Josef, ein noch größerer Nordrhein-Westfale, den ich an dieser Stelle erwähnen will –: Er hat – ich glaube, in seiner Antrittsrede als Bundespräsident – darauf hingewiesen, dass es in Artikel 1 des Grundgesetzes heißt: Die Würde des Menschen ist unantastbar, nicht die Würde des Deutschen. – Das gilt auch für Beschäftigte aus Europa und anderen Teilen der Welt, die bei uns arbeiten. Also: Ganz herzlichen Dank für die Kooperation! Das Arbeitsschutzkontrollgesetz ist ein wichtiger Schritt zu mehr Gesundheitsschutz und zu mehr Anstand in diesem Land. Denn wenn es in unserem Land um Zusammenhalt geht, geht es im Kern auch um den Wert und die Würde der Arbeit. – Herzlichen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank, Herr Bundesminister Heil! Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eine deutliche Mehrheit. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 43: TOP 43 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien- Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (Drucksache 763/20, zu Drucksache 763/20) Es liegen drei Wortmeldungen vor. Es beginnt Frau Staatsministerin Höfken aus Rheinland-Pfalz. (Ulrike Höfken [Rheinland-Pfalz]: Ich habe zu Protokoll1 gegeben!) Dann nehmen wir zu Protokoll, was gesagt werden sollte. Als Nächster ist Herr Senator Kerstan aus Hamburg an der Reihe. Bitte schön, Sie haben das Wort. Jens Kerstan (Hamburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! „Der Klimaschutz ist die zentrale und vorrangige politische Aufgabe unserer Generation.“ Man muss inzwischen lange suchen, um einen Politiker oder eine Politikerin zu finden, die diesen Satz noch nicht gesagt hat, die meisten sogar deutlich mehr als einmal. 1 Anlage 10 Wenn dieser Satz ausgesprochen wird, dann kommt meistens auch die Floskel vom „entschlossenen Handeln“, das jetzt nötig ist. Ich glaube, das ist der Rahmen, in dem wir heute den Blick auf die EEG-Novelle werfen müssen: ob es Ausdruck entschlossenen Handelns ist oder eben nicht. Wenn nicht – es gibt verbal kaum so viel Einigkeit wie über den Klimaschutz, über dessen Notwendigkeit und Dringlichkeit –, wäre das sehr bedauerlich. Einigkeit auch darin, dass im Zentrum dieser Aufgabe die Energiewende steht, mit dem Ziel, fossile Energieträger durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Das wichtigste und erfolgreichste Instrument der Energiewende ist seit mittlerweile gut 20 Jahren das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Mit all den Anpassungen, die es über die Jahre erfahren hat – manchmal trotz diverser Anpassungen –, ist es bis heute der starke Motor, um den Anteil der Erneuerbaren auszubauen. Auf diesem Weg haben wir viel erreicht, nämlich dass in diesem Jahr zum ersten Mal nahezu die Hälfte des Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Das heißt allerdings auch, dass wir jetzt dringend den Wechsel zu einem System in den Blick nehmen müssen, in dem die Erneuerbaren nicht mehr die Ausnahme sind, sondern die Regel, technisch, wirtschaftlich und regulatorisch. Die Europäische Union hat gerade ihre Klimaziele angehoben. Fünf Jahre nach dem Abkommen von Paris sicher der einzig richtige Schritt, der dringend notwendig war. Mit dem Green Deal hat sie einen Rahmen entworfen, mit dem diese Transformation gelingen kann. Das ist der Hintergrund, vor dem wir die heutige Novelle zu diskutieren und zu bewerten haben. Lassen Sie mich das Positive vorwegnehmen: Ohne Zweifel ist die vorliegende Novelle besser, als wenn es gar keine Novelle gegeben hätte. Auch wenn das Ergebnis weder die lange Zeit rechtfertigt, die sich die Bundesregierung dafür genommen hat, noch den zeitlichen Druck, mit dem sie sie jetzt, wieder einmal, durch die Gremien – auch den Bundesrat – bringen will. Der Änderungsbedarf war schon sehr lange bekannt. Was uns die Bundesregierung im ersten Durchgang vorgelegt hatte, war trotzdem voller Lücken und alles andere als ein großer Wurf. Aus unseren Beratungen im Bundesrat ist eine Vielzahl von Verbesserungsvorschlägen hervorgegangen. Bei der Übernahme dieser Vorschläge hat sich der Bund allerdings äußerst reserviert gezeigt. Dass heute einige der gravierenden Schwächen behoben wurden, liegt mit Sicherheit nicht daran, dass sich die Bundesregierung inhaltlich mit den Vorschlägen des Bundesrates auseinandergesetzt hätte. Dieses Verdienst gebührt den Regierungsfraktionen. Es hat vielmehr mit der Dynamik in der großen Koalition zu tun. Und dieser Dynamik ist leider auch geschuldet, dass die wesentlichen Schwachpunkte des Gesetzes nicht angefasst wurden. Dank der Änderungen in letzter Minute erhalten jetzt zum Beispiel Ü20-Windenergie-Anlagen, die zum Ende des Jahres aus der Förderung zu laufen drohten, doch noch eine wirtschaftliche Anschlussperspektive. Rund 4 Gigawatt Erzeugungsleistung wären sonst zu Neujahr – also in wenigen Tagen – abgeschaltet worden. Das wäre wohl sehr schwer zu vermitteln gewesen. Gerade wegen dieser Dringlichkeit und trotz aller Vorbehalte, die bestehen, wird die Novelle heute auch ohne weiteres den Bundesrat passieren. Ich will auch weitere positive Ansätze nicht übergehen: Die Erleichterungen für Mieterstrom vermerke ich als Senator in der Mieterstadt Hamburg gerne. Unnötig sind dabei allerdings die Beschränkungen bei der Anlagengröße auf 100 kW und dem jährlichen Ausbau auf 500 Megawatt. Ob die Regelung zur Gewerbesteuerbefreiung für Wohnungsunternehmen in Bezug auf erneuerbare Stromerzeugung so greift wie vorgesehen, werden wir noch prüfen müssen. Eine solche Regelung hatten wir als Bundesrat ja schon gefordert. Jetzt ist sie sehr, sehr kurzfristig noch ins Gesetz eingefügt worden. Jedenfalls wäre mit einer Verbesserung beim Mieterstrom einmal ein Anfang gemacht worden, um den ökologischen, aber auch den sozialen Anspruch der Energiewende zu erfüllen, das heißt, nicht nur das Potenzial der erneuerbaren Energien zu heben, sondern auch allen Bürgerinnen und Bürgern die Vorteile der Erneuerbaren zugutekommen zu lassen und sie nicht immer als Einzige dafür zahlen zu lassen. Dass für die Befreiung kleiner PV-Anlagen von der EEG-Umlage die Schwelle auf 30 kW angehoben wird, entspricht der Forderung des Bundesrates und ist im Übrigen auch nur in Übereinstimmung mit der RED-II- Richtlinie. Auch das gesonderte Ausschreibungssegment für Photovoltaik-Dachanlagen ist grundsätzlich positiv und sehr hilfreich bei der Umsetzung einer Solardachpflicht, die Hamburg als erstes Bundesland bereits beschlossen hat und die mittlerweile auch andere gesetzlich verankert haben. Die entsprechende Verordnung werden wir nächsten Dienstag im Senat beschließen. Die Absenkung der EEG-Umlage auf Landstrom für Schiffe wird dieses Angebot attraktiver machen und uns bei der Luftreinhaltung und der CO2-Einsparung helfen – die beihilferechtliche Zustimmung der Kommission vorausgesetzt. Das ist in einer großen Hafenstadt wie Hamburg ein sehr wichtiges Thema. Natürlich kann man bei einer solchen Frage über die Begünstigung bei der EEG-Umlage sehr prinzipiell mit vielen guten Gründen streiten. Hamburg setzt sich zusammen mit seinem Nachbarland Schleswig-Holstein schon lange beim Bund dafür ein, eine grundsätzliche Überarbeitung der Steuern, Abgaben und Umlagen zu erreichen. Aber solange wir so weit nicht sind, bleiben sinnvolle Privilegierungen neben doch vielen fragwürdigen aus der Vergangenheit sicherlich vertretbar. Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass man sich bei der Würdigung positiver Aspekte dieser Novelle schnell in Details und in Dingen verlieren kann, die eher von lokalem Interesse sind. Jedem von uns irgendetwas zu geben, was er oder sie dann zu Hause stolz vorzeigen kann, ist eine bewährte Taktik, mit der man sich in der Politik oft Zustimmung verschaffen kann. Wirklich große Herausforderungen sind mit dieser Methode allerdings noch nie bewältigt worden. Auf die großen Herausforderungen der Energiewende finden wir in dieser Novelle leider keine Antworten. Das gilt schon für das übergeordnete Ziel. So gut die gesetzliche Verankerung des 65-Prozent-Ziels klingt: Die zugrunde liegende Voraussetzung geht von einem bis 2030 absinkenden Stromverbrauch aus. Das ist völlig unrealistisch. Es hat mit der Realität in unserer Wirtschaft, Gesellschaft und Technologie überhaupt nichts zu tun. Es ist auch dann unrealistisch, wenn wir annehmen, dass die Bundesregierung ihre hochfliegenden Pläne für den Ausbau grünen Wasserstoffs und der Elektromobilität ernst meint. Legt man die realistischen Annahmen eines steigenden Stromverbrauchs zugrunde, wird aus einem geplanten 65-Prozent-Anteil sehr schnell ein realer Anteil von 50 Prozent – der Anteil, den wir heute bereits haben. Was also bei oberflächlicher Betrachtungsweise wie ein Wachstumspfad aussieht, entpuppt sich als gesetzlich verordnete Stagnation. Auch angesichts der neuen europäischen Klimaziele würden selbst echte 65 Prozent in Deutschland nicht ausreichen. Es ist völlig absehbar, dass die Ökostromlücke wachsen wird. Dafür braucht es nicht die vorgesehene, viel zu späte Evaluation im Jahr 2023. Es braucht auch kein weiteres Warten auf die Europäische Union. Es ist schon jetzt – sofort – unumgänglich, die vorgesehenen Ausschreibungsmengen für Wind- und Solarenergie mindestens zu verdoppeln und für diese Technologien die Rahmenbedingungen für den Ausbau entscheidend zu verbessern. Die in der Novelle vorgelegten Ausbaupfade sind allerdings ein Business-as-usual-Szenario, mit dem die Energiewende und anspruchsvolle Klimaziele nicht gelingen können. Und trotz dieser bescheidenen Ziele hapert es auch bei der praktischen Umsetzung noch an vielen Stellen: Für den Onshore-Windausbau bleiben die Flächen der begrenzende Faktor. Die Probleme und Konflikte dabei sind nicht trivial, sie sind schwierig, bei neuen Standorten genauso wie beim Repowering. Das weiß ich als Senator, der sowohl für Energie als auch für Naturschutz zuständig ist, sehr genau. Das ist ein Problem der täglichen Arbeit. Aber eine Lösung, wie die Bundesregierung sie anbietet, ist eben gar keine Lösung. Für jeden, der beide Seiten des Problems kennt, ist klar, dass uns der vorgeschlagene Koordinierungsmechanismus nicht weiterbringen wird. Zu den vorgesehenen Vergütungsregelungen wäre einiges zu sagen. Ich möchte es bei einer grundsätzlichen Anmerkung belassen: Das Förderende für die erste Generation von EEG-Anlagen wäre ein guter Anlass gewesen, um schon heute die Weichen zu stellen für den zusätzlichen Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen außerhalb des EEG. Mit dieser Novelle wurde überhaupt kein Schritt in diese Richtung unternommen. Ich möchte nicht schließen, ohne noch etwas über den unvermeidlichen Wasserstoff zu sagen. Von der Energiewende zu reden ist für viele von uns gleichbedeutend mit „von Wasserstoff reden“. Erstaunlich ist, dass es anscheinend leichter ist, eine rosige Zukunft von Wasserstoff an die Wand zu malen, als darüber zu reden, wo der grüne Strom eigentlich herkommen soll, der den Wasserstoff produziert, was ja zwingend notwendig ist, weil Wasserstoff sonst gar nicht klimafreundlich wäre. Richtig ist allerdings, dass für die Dekarbonisierung der Industrie grüner Wasserstoff eine Schlüsselrolle spielen muss. Für große Industriebetriebe ist im Grunde genommen keine andere Technologie, mit der das gelingen kann, am Horizont zu sehen. Insofern ist die Privilegierung von grünem Wasserstoff hier im Bundesrat einhelliger Konsens, was ein deutlicher Schritt vorwärts ist. Auch wir in Hamburg wollen diese Chance nutzen, um gemeinsam mit unserer energieintensiven Industrie die Wasserstoffwirtschaft aufzubauen, dabei die Infrastruktur zu schaffen, mit der eine Wasserstoffwirtschaft nicht nur energie- und klimapolitisch, sondern auch standortpolitisch gute Regeln entfacht. Wir in Hamburg haben jetzt ein Fenster der Opportunity. Wir können uns gerade über die Abschaltung eines Kohlekraftwerks freuen, das nie hätte gebaut werden dürfen. Mit dem Abriss des Kraftwerks wird ein Standort frei, der mit seinem Zugang zum 380-kV- Übertragungsnetz, mit seeschifftiefem Wasser und mit seiner Nähe zur stromintensiven Industrie hervorragend für innovative Anwendungen der Sektorkopplung geeignet ist. Wir planen in diesem Rahmen eine große Elektrolyse-Anlage – in der Tat im Moment die größte weltweit –, den Aufbau eines Wasserstofftransportnetzes für unsere Industrie und Wasserstoffimportterminals. Sie sehen: Hamburg will bei der Wasserstoffwirtschaft vorangehen. Aber selbst, wenn wir alles richtig machen, wird Wasserstoff nicht der alle glücklich und selig machende Heilsbringer sein. Die größte Elektrolyse-Anlage, die wir planen – 100 Megawatt –, produziert, wenn sie da ist, gerade eben 2 Prozent, die wir brauchen, um nur die 15 größten Industriebetriebe in Hamburg mit Wasserstoff zu versorgen. Insofern wird Wasserstoff in den nächsten Jahren immer knapp und immer teuer bleiben, selbst wenn wir alles richtig machen. Deshalb wird er in Massenmärkten wie dem motorisierten Individualverkehr keine zentrale Rolle spielen können. Ebenso wird Wasserstoff niemals einen Beitrag zur städtischen Wärmeversorgung leisten können, im Gegensatz zu Wärmepumpen oder Power-to-Heat. Das sage ich bewusst auch als Aufsichtsratsvorsitzender eines der größten Gasnetzbetreiber in Deutschland. Wasserstoff wird auch nicht das bevorzugte Medium der Stromspeicherung sein, sondern viel eher Batteriespeicher oder Hochtemperaturspeicher zur Rückverstromung. Was wir im Sinne der Energiewende realisieren können, wird ganz wesentlich vom bundesgesetzlichen Rahmen abhängen. Darum sehe ich mit großer Sorge, dass auch grauer Wasserstoff privilegiert werden soll und dass andere Techniken der Sektorenkopplung nicht mehr diskutiert werden. Für ein zukunftsfähiges Energiesystem brauchen wir aber weitere Technologien genauso dringend, wie wir eine grüne Wasserstoffwirtschaft etablieren müssen. Dafür, grünen Wasserstoff oder auch andere Technologien marktfähig zu machen, sehe ich bisher nur sehr wenige zaghafte Ansätze. Bei anderen Technologien als Wasserstoff suche ich sie sogar vergebens. Von Technologieoffenheit und Effizienzorientierung, also von dem viel beschworenen Level Playing Field, sind wir deshalb meilenweit entfernt. Auch hier zeigt sich leider, dass die Bundesregierung nach wie vor keinen strategischen Ansatz verfolgt, bei dem Sektorpolitiken sinnvoll aufeinander abgestimmt sind und auf unsere Klimaziele bezogen wären. Meine Damen, meine Herren, 20 Jahre nach der Verabschiedung des ersten EEG und fast genau am fünften Jahrestag des Abkommens von Paris hätte heute ein historischer Tag sein können – eigentlich sein müssen –, an dem wir das zentrale Regelwerk für das Voranbringen des Klimaschutzes und der Energiewende auf die Höhe der Zeit bringen und das Tempo deutlich erhöhen. Doch die Bundesregierung wollte es anders; das zeigt die heute vorliegende EEG-Novelle. Statt ein neues Kapitel aufzuschlagen, schreibt sie Business as usual weiter – eine Fußnote zu einer Geschichte verpasster Chancen. Von der Regierungskoalition werden zentrale Fragen für den Erfolg der Energiewende per Entschließung ins nächste Jahr geschoben. Ob dann entscheidende Zukunftsfragen wirklich mit einer Verordnungsermächtigung gelöst werden können, ohne dass wir Bundesländer etwas dazu beitragen oder mitdiskutieren können, das werden wir in diesem Hause noch diskutieren müssen. Trotzdem: Die Beratungen in unserem Haus haben gezeigt, dass das Problembewusstsein hoch ist und auch der Wille zur Einigung über alle politischen Farben, über alle Regierungskonstellationen hinweg. Eine Koalition der Willigen wäre also möglich. Die Bundesregierung hat mit dieser Novelle neben den Aufgaben des Klimaschutzes auch die Chancen der Energiewende liegengelassen. Aber wir können sie später noch ergreifen. Dafür ist es noch nicht zu spät, es ist jedoch wirklich dringlich. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank, Herr Senator Kerstan aus Hamburg! Wir hören jetzt Frau Bürgermeisterin Pop aus Berlin. Ramona Pop (Berlin): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist das Herzstück der Energiewende in Deutschland. Deswegen ist es gut und notwendig, dass wir die überfällige Reform heute passieren lassen. Es hat sich in den letzten Jahren ein Reformstau aufgetan, der nun zumindest teilweise abgebaut werden kann. Es werden Bürokratiehürden gesenkt und in Details – etwa bei der finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windkraftanlagen – gute Regelungen getroffen. Allerdings – das ist schon angemerkt worden – verfehlt die Reform insgesamt deutlich die Anforderungen der Zeit. So richtig es ist, die CO2-neutrale Stromversorgung in 2050 festzuschreiben, so sehr ist schon heute absehbar, dass das viel näher liegende Ziel von 65 Prozent emissionsfreiem Strom in 2030 verfehlt werden wird. Wir werden hier, denke ich, in sehr kurzer Zeit nacharbeiten müssen, denn an zwei einfachen Punkten ist zu erkennen, dass die Ausschreibungsmengen am falschen Zielkorridor orientiert sind. Zum einen nimmt die Bundesregierung noch immer an, dass der Strombedarf in den nächsten zehn Jahren insgesamt sinkt. Tatsächlich gehen aber alle Expertinnen und Experten inzwischen davon aus, dass der Strombedarf selbst bei Effizienzsteigerungen steigen wird. In der Sektorkopplung, bei der Wasserstoffelektrolyse, beim Ausbau der Elektromobilität, bei der erneuerbaren Wärme setzen wir darauf, mit Strom aus erneuerbaren Quellen die Energie für die Sektoren Wärme und Verkehr zu produzieren. Nur mit konsequenter Sektorenkopplung, so wissen wir, können wir Deutschlands CO2- Reduktionsziele erreichen. Auch der Bundesverband der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft hat in der Anhörung des Bundestages einen deutlich höheren Ausbaupfad angemahnt. Zum Zweiten hat die EU-Kommission gerade vor wenigen Tagen ein nochmals ehrgeizigeres Ziel der Reduktion von Klimagasen gesetzt. Dies wurde bei der vorgelegten Reform nicht berücksichtigt. Erste vorsichtige Schätzungen gehen davon aus, dass eine Verdoppelung der Ausbauziele notwendig ist. Wir werden hier also sehr bald erneut über die Reform der Reform sprechen müssen. Ich hoffe, dass dann auch Gelegenheit ist, die Chancen der Städte und der urbanen Zentren noch stärker in den Blick zu nehmen. Der Entwurf atmet leider immer noch stark den Geist, dass unsere Städte nur Energiesenken seien. Tatsächlich wollen und müssen wir aber auch unseren Beitrag zur Energiewende leisten. Dafür sind wir auf den geeigneten Rahmen angewiesen. Erforderlich ist ein Umdenken in Bezug auf die Stromversorgung hin zu dezentralen Konzepten in Städten und verbrauchsoptimierten Lösungen, von denen alle profitieren. Gebraucht hätte es deshalb auch eine Anschlussregelung zum Nutzen für Überschussstrom für Power-to-X-Anlagen. Berlin beispielsweise hat rund 325.000 Wohngebäude. Studien zeigen, dass die Stadt rund ein Viertel des eigenen Stromverbrauchs durch Photovoltaik decken könnte. Bisher geschafft haben wir allerdings nur einen Bruchteil. Wesentlich verantwortlich dafür sind bundespolitische Hürden, die wir im Bundesrat mit Änderungsanträgen umfangreich adressiert haben. Es gilt, diese Hürden zu senken und insbesondere das Modell des Mieterstroms weiter auszubauen. Dafür hat diese Reform leider nur sehr punktuell Erleichterungen geschaffen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass für Gebäudesolaranlagen eine eigene Ausschreibungssparte aufgenommen wird. Positiv ist auch, dass für den Mieterstrom eine zumindest angemessene Erhöhung des Mieterstromzuschlags erfolgt. Aber zugleich senkt dieses Gesetz die Vergütungssummen für Solaranlagen insgesamt drastisch und beschleunigt die Degression sehr stark. Der Bundesrat hat im ersten Durchgang die Sorge geäußert, dass der Betrieb von Solaranlagen so sehr schnell unwirtschaftlich werden und damit der Ausbau zum Erliegen kommen könnte. Ich befürchte weiterhin, dass diese Reduzierung der Rentabilität eine Bremse für den notwendigen Ausbau sein wird. Im Vorfeld der Gesetzesberatungen hat die Bundesregierung eine Reihe von weiteren Änderungen am Regelwerk des Mieterstroms angekündigt, die nun leider nicht in der Reform enthalten sind. Ich habe mit Interesse gelesen, dass die Koalitionsfraktionen im Bundestag weitere Änderungen angekündigt haben, etwa die Befreiung von Mieterstrommodellen von der Gewerbesteuer. Das wäre ein sehr wichtiger und richtiger Schritt. Aber ihm müssen weitere folgen, mit denen wir das Potenzial der Städte für die Energiewende tatsächlich heben. Zum Ersten muss die Begrenzung von Mieterstromprojekten auf 100 Kilowatt installierter Leistung aufgehoben werden, denn gerade in Städten mit hoher Dichte wie Berlin ist das kontraproduktiv. Die Begrenzung der Projekte auf Wohngebäude statt teilweise auf die leichter zu erschließenden Gewerbeimmobilien zu erstrecken ist mir völlig unverständlich. Die Ungleichbehandlung von Gebäudesolar und Freiflächensolar in der Ausschreibung kann zu Fehlanreizen führen. Und die unzureichende Veränderung bei Fragen der Anlagenzusammenfassung müssen wir weiter bearbeiten. All diese Punkte hat der Bundesrat im ersten Durchgang der Bundesregierung zur Prüfung anempfohlen. Leider sind die erforderlichen Änderungen bis heute nicht erfolgt – auch mit dieser Novelle nicht. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Berlin hat sich ehrgeizige Ziele für den Ausbau der CO2-Emissionen gesetzt. Ich bin sehr zufrieden – und die Berlinerinnen und Berliner können sehr stolz darauf sein –, dass wir bereits im Jahr 2019, vor der Corona-Krise, das ehrgeizige Ziel der Reduktion von 40 Prozent der Emissionen geschafft haben. Vor allem durch den in unserer Stadt größtenteils erfolgten Kohleausstieg und zahlreiche Maßnahmen des Klimaschutzes ist es uns gelungen, trotz eines Rekordwirtschaftswachstums und eines Rekordbevölkerungswachstums der letzten Jahre die CO2-Emissionen deutlich zu senken. Aber um die Klimaziele der EU und des Pariser Abkommens zu erreichen, müssen wir für die nächsten zehn Jahre noch ehrgeiziger werden. Ohne entsprechende Regelungen auf der Bundesebene wie den schnelleren Kohleausstieg und den damit verbundenen Ausbau der erneuerbaren Energien wird es nicht gehen. Ich erwarte daher weitere Reformschritte in den nächsten Jahren. Das Land Berlin wird sich, wie immer, konstruktiv daran beteiligen. – Vielen herzlichen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank, Frau Bürgermeisterin! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.1 Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz gestern verabschiedet. Da keine Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vorliegen, stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12: TOP 12 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes (Drucksache 680/20) 1 Siehe Seite 510 Es liegen zwei Wortmeldungen vor. Herr Minister Vogel aus Brandenburg beginnt. Axel Vogel (Brandenburg): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das vorliegende Gesetzespaket der Bundesregierung beinhaltet die erste größere Novellierung des Bundesjagdgesetzes seit 1976. Vieles davon ist unstrittig und stellt eine überfällige Verbesserung dar. Manches ist noch verbesserungsfähig, wie die vorliegenden Änderungsvorschläge zeigen. Aber in einem Punkt ist der vorliegende Gesetzentwurf untauglich, und hierzu möchte ich näher ausführen. Ziel der Gesetzesnovelle ist nach dem Bekunden der Bundesregierung auch eine an den Klimawandel angepasste Waldbewirtschaftung in der Fläche und ein angemessener Ausgleich zwischen Wald und Wild dort, wo zu hohe Wildbestände eine Verjüngung des Waldes behindern. Doch zur Erreichung dieses Ziels sieht sie leider nach wie vor ungeeignete Mittel vor. Zwar soll Rehwild von der Pflicht zur Aufstellung eines Abschussplans ausgenommen werden, wie es in Brandenburg übrigens seit 2014 der Fall ist. Das klingt erst mal gut und nach Entbürokratisierung. Zugleich soll aber mit einem zwischen den Parteien des Jagdpachtvertrages zu vereinbarenden und behördlich zu bestätigenden Abschusskorridor für Rehwild ein neues Verfahren eingeführt werden, das auf mindestens ebenso großen, wenn nicht größeren bürokratischen Aufwand hinausläuft wie das alte und die Länder, die bisher darauf verzichtet haben, Abschusspläne für Rehe aufzustellen, neu binden würde. Wir unterstützen deswegen ausdrücklich den Vorschlag des Agrarausschusses, auf diesen Abschusskorridor für das zahlreich vorhandene Rehwild zu verzichten. Langjährige Erfahrungen haben zudem gezeigt, dass Abschusspläne – anders als der Name erwarten lässt – nicht zur dringend erforderlichen Reduktion des Wildbestandes führen. Sie alle wissen: Der Wald ist in einem schlechten Zustand. Laut Waldzustandserhebung der Bundesregierung von 2019 war der Kronenzustand im Durchschnitt aller Baumarten noch nie so schlecht. Ausbleibende Niederschläge, Dürre, Schadinsekten, Klimawandel – ich muss das alles jetzt nicht erläutern. Es ist dringend notwendig, Schadensflächen wieder zu bewalden und durch Waldumbau die Resilienz gegen den Klimawandel zu erhöhen. Doch die hohen Wildbestände und der starke Wildverbiss machen unsere Anstrengungen zur Waldverjüngung immer wieder zunichte. Das Bundesjagdgesetz schreibt einen gesunden Wildbestand vor. Doch lässt der bei allen Schalenwildarten in Deutschland in den letzten Jahrzehnten zu verzeichnende enorme Anstieg der Bestände darauf schließen, dass das Gleichgewicht längst gestört ist. Von einem gesunden Wildbestand kann nicht mehr die Rede sein. Ein Grund für den Anstieg der Wilddichten liegt in der Systematik der Abschussplanung. Die Abschusspläne werden von den Jagdausübungsberechtigten in der Höhe aufgestellt, wie sie es für angemessen halten. Und dabei unterscheidet sich die Interessenlage von einzelnen – nicht von allen – Jagdpächtern an einem möglichst hohen Wildbestand und von Waldbesitzern mitunter beträchtlich. Die Jagdgenossenschaften, in der die Flächeneigentümer zusammengeschlossen sind, nehmen erfahrungsgemäß wenig Einfluss auf diese Planung. Den zuständigen Jagdbehörden ist dies noch weniger möglich. Machen sie es in Einzelfällen doch einmal, ist der Jagdbeirat in der Lage, das behördliche Abschussplanverfahren durch eine Einvernehmensregelung zum Erliegen zu bringen. Ein Verfahren mit einem enorm bürokratischen Aufwand, das bisher nicht in der Lage war, entscheidenden Einfluss auf die Population des Wildes zu nehmen. Unverständlich ist im Übrigen auch, warum ein Bußgeld droht, wenn nur ein Stück mehr geschossen wird als geplant, ein Nichterfüllen des Abschussplans aber keine monetären Folgen zeitigt. Die genannte Einvernehmensregelung ist faktisch ein Vetorecht der Jagdbeiräte gegen eine stärkere Reduzierung des Wildbestandes. Der Agrarausschuss schlägt deswegen vor, die Einvernehmensregelung zu streichen. Zum Rehwild: Erfahrungen der Länder, die den behördlichen Rehwildabschussplan abgeschafft haben – wir in Brandenburg seit 2014 –, belegen, dass die Rehwildstrecke nicht gesunken ist. Sie ist auch nicht gestiegen – das ist wahr –, aber von Ausrottung des Rehwildes, wie mitunter unterstellt wird, kann nicht einmal ansatzweise die Rede sein. Das neue von der Bundesregierung vorgeschlagene Verfahren zur Bestandsregulierung von Rehwild, nach dem die Parteien des Jagdpachtvertrages jährliche Abschusskorridore vereinbaren sollen, ist ebenso praxisfern wie bürokratisch. Ich erspare es uns, den genauen Wortlaut dieses bürokratischen Monsters jetzt vorzutragen. Es wird absehbar dazu führen, dass sich nichts verbessern wird, wenn es sich nicht noch weiter verschlechtert. Die Wildbestände werden weiterwachsen und die dringend erforderliche Waldverjüngung nicht vorankommen. Die heute ebenfalls vorliegende Hilfsempfehlung, den Bundesländern ohne Abschusspläne für Rehwild zu erlauben, an ihren Regelungen festzuhalten, wäre allenfalls ein Notbehelf, löst aber die geschilderten Probleme nicht. Sehr geehrte Damen und Herren, viele Vorschriften, die heute noch im Bundesjagdgesetz stehen, stammen aus dem 19. Jahrhundert. Sie atmen den Geist einer Epoche, in der man Feudalrechte absichern wollte, Wilderei verhindern und nach Kriegen Wildbestände wieder aufbauen wollte. Manches ist legitim gewesen. Klimawandel, Verbissschäden und Waldumbau waren allerdings damals kein Thema. Die vorliegende Gesetzesnovelle zielt nicht auf eine grundlegende Reform; das beansprucht die Bundesregierung gar nicht. Es würde auch zu weit führen, sie heute grundsätzlich zu diskutieren. Festzuhalten bleibt jedoch aus unserer Sicht, dass die Rechte der Grundbesitzer gestärkt werden müssen, wenn wir die Verbissschäden durch das Schalenwild in den Griff bekommen wollen. Es gibt weitere Empfehlungen, von denen ich sehr hoffe, dass sie heute eine Mehrheit finden, beispielsweise die vom Agrarausschuss vorgeschlagene Regelung für überjagende Hunde. Das in Baden-Württemberg bereits bestehende Verfahren würde eine effektive bundesweite Jagdausübung mit Stöberhunden erlauben. Sehr geehrte Damen und Herren, wir positionieren uns heute zu beabsichtigten Gesetzesänderungen, die keiner Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Ich vertraue aber darauf, dass die Empfehlungen, die heute in diesem Hause – hoffentlich mehrheitlich – angenommen werden, auch die Mehrheit des Bundestages überzeugen und so Eingang in das novellierte Gesetz finden. – Recht herzlichen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Kollege Vogel! Das Wort hat – sobald das Pult desinfiziert ist – Herr Parlamentarischer Staatssekretär Feiler aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Uwe Feiler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf dient drei bedeutenden Zielen: erstens zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, zweitens hilft er, unsere Natur zu schonen, und drittens, den Wald nachhaltig umzubauen. Wie Sie alle wissen, müssen wir unsere Wälder schnellstmöglich an den Klimawandel anpassen. Deshalb lautet einer unserer Leitgedanken: Der Wald muss sich von selbst verjüngen können – und zwar im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen. Dazu braucht es einen Kompromiss zwischen Interessen von Wald und Wild, und das ist alles andere als einfach. Dazu müssen Jagd und Forstwirtschaft, aber auch Natur- und Tierschutz gleichermaßen Zugeständnisse machen. Wir setzen dabei auf die Eigenverantwortung vor Ort. Der Gesetzentwurf sieht deshalb unter anderem vor, die behördlichen Abschussplanungen abzuschaffen. Stattdessen haben Jagdgenossenschaften beziehungsweise Grundeigentümer und Jäger gemeinsam einen Abschusskorridor zu erarbeiten. Der Gesetzentwurf ist aber auch ein Bekenntnis zur Jagd. Denn wir brauchen unsere Jäger, auch um die Afrikanische Schweinepest zu bekämpfen. Wir wollen deshalb die jagdliche Ausbildung deutschlandweit auf ein solides Fundament stellen. Der Gesetzentwurf sieht einheitliche und umfassende Vorgaben für die Jägerausbildung vor. Zum Beispiel steigen die Anforderungen in den Schießprüfungen. Wir möchten, dass die Jagd auf Schwarzwild effizienter wird. Deswegen sieht der Gesetzentwurf vor, das Waffengesetz zu ändern. In Zukunft sollen Infrarotaufheller bei der Jagd auf Sauen zugelassen sein. Damit schaffen wir die dringend benötigte Rechtssicherheit für unsere Jäger. Lassen Sie mich zum Schluss ein paar Worte zum Thema Blei sagen: Der Entwurf sieht vor, Regelungen zur Jagdmunition an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen. Unsere Maxime lautet: Bleifreie Büchsenmunition muss Tierschutz gewährleisten. Darüber hinaus soll Büchsenmunition mit optimaler Tötungswirkung bei gleichzeitiger Bleiminimierung in Zukunft bundeseinheitlich zertifiziert werden. Damit muss kein Tier unnötig leiden. Das ist uns wichtig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Deswegen kommen wir jetzt zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen sowie ein Antrag Mecklenburg-Vorpommerns vor. Wir beginnen mit den Ausschussempfehlungen, zu denen eine Einzelabstimmung gewünscht wurde. Ich rufe auf: Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit Damit entfällt Ziffer 4. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Jetzt rufe ich auf den Antrag aus Mecklenburg- Vorpommern. Wer ist dafür? – Minderheit. Weiter geht es mit der Ziffer 11 der Ausschussempfehlungen, zu der eine Abstimmung in zwei Schritten gewünscht wurde. Ich rufe daher zunächst auf: Ziffer 11 Buchstabe a! – Mehrheit. Ziffer 11 Buchstaben b und c! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 12. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 14! – Mehrheit. Ziffer 15! – Mehrheit. Ziffer 16! – Mehrheit. Ziffer 17! – Minderheit. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf entsprechend Stellung genommen. Ich muss noch einen kurzen Nachtrag zu Tagesordnungspunkt 43 einschieben und möchte gerne zu Protokoll geben, dass es zu Tagesordnungspunkt 43 noch Erklärungen zu Protokoll1 gegeben hat von Herrn Minister Dr. Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) sowie von Herrn Staatssekretär Eitel (Saarland). Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13: TOP 13 Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Drucksache 681/20) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf: TOP 18 Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) (Drucksache 686/20) Es liegen Wortmeldungen vor. Ich gebe zunächst Frau Senatorin Dr. Stapelfeldt aus Hamburg das Wort. Dr. Dorothee Stapelfeldt (Hamburg): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wohnsituation bei uns in Deutschland sollte deutlich besser sein. Wir sprechen über ein existenzielles Grundbedürfnis. Und tatsächlich fällt es vielen Menschen, gerade jenen mit kleinen und mittleren Einkommen, immer schwerer, bezahlbaren 1 Anlagen 11 und 12 Wohnraum zu finden. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen, und darum existiert auch nicht der eine große Weg, der diesen Missstand beseitigt. Vielmehr braucht es einen umfangreichen Werkzeugkasten für alle staatlichen Ebenen, wie es die Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“, also die Baulandkommission, deren Vizevorsitzende ich war, ausgedrückt hat. Mit dem Entwurf für ein Baulandmobilisierungsgesetz kommt die Bundesregierung den Empfehlungen der Kommission vom Juli 2019 zur Schärfung des planungsrechtlichen Instrumentariums nach – und dies, um den geschätzten Bedarf an 1,5 Millionen bezahlbaren Wohnungen in Deutschland decken zu helfen im Sinne einer nachhaltigen und auch sozial orientierten Stadtentwicklungs-, Wohnungs- und Bodenpolitik. Ich freue mich, dass es gelungen ist, Frau Scharrenbach und Herr Vogel, gemeinsame Positionen zur Verbesserung der Instrumente des Baugesetzbuches zu erarbeiten. Der Entwurf für ein Baulandmobilisierungsgesetz enthält zahlreiche gute Ansätze. Dazu zählt als Erstes die neu in das Baugesetzbuch einzufügende Grundlage für sogenannte sektorale Bebauungspläne für den Wohnungsbau. Damit können Städte und Gemeinden künftig – zunächst ist das bis 2024 befristet – sozusagen abgespeckte Bebauungspläne zugunsten des Wohnungsbaus erlassen. Sie können in diesem Rahmen auch Standards der sozialen Wohnraumförderung oder das Einhalten der Förderbedingungen des sozialen Wohnungsbaus verbindlich vorsehen. Das ist wichtig für lebendige und vielfältige Quartiere. Als Zweites nenne ich die Stärkung kommunaler Vorkaufsrechte. Besonders wichtig ist hier die Praxis der Verlängerung der Ausübungsfrist auf drei Monate. Aber auch mit dem neuen Satzungsvorkaufsrecht für Ankäufe von geringfügig bebauten oder brachliegenden Grundstücken zur Wohnnutzung und dem neuen Vorkaufsrecht für Grundstücke mit städtebaulichen Missständen wird das Handlungsspektrum der Städte und Gemeinden sinnvoll erweitert. Dies erleichtert das Ausweisen von Wohnungsbauflächen, wenn in der jeweiligen Gemeinde ein angespannter Wohnungsmarkt besteht. Drittens. Das Baugesetzbuch soll in § 31 Absatz 3 künftig Erleichterungen des Wohnungsbaus in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten durch Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans auch dann ermöglichen, wenn die Grundzüge der Planung durch das Vorhaben berührt sind. Es bleibt jedoch dabei, dass die Befreiung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein muss. Hier bietet sich die Chance, städtebaulich sinnvolle Maßnahmen der Innenentwicklung zügig zugunsten des Wohnungsbaus in einer Weise voranzubringen, die alle betroffenen Belange gut berücksichtigt. Ganz wesentlich für die auch aus Gründen einer flächenschonenden Stadtentwicklung gebotene verstärkte Innenentwicklung ist die Umwandlung der bisher als Obergrenze geregelten Festsetzungsmöglichkeiten für das Maß der baulichen Nutzung in Orientierungswerte. Damit wird insbesondere ermöglicht, dass die Innenentwicklung in großen Städten und Gemeinden in die Höhe unter erleichterten Voraussetzungen gelingen kann. Viertens. Gemeindliche Baugebote sollen künftig in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gerade auch dazu genutzt werden können, die Bebauung eines brachliegenden oder ungenutzten Grundstücks mit Wohneinheiten anzuordnen. Dies ermöglicht im Einzelfall, insbesondere wenn die benachbarten Grundstücke bereits entsprechend bebaut sind, die Errichtung zusätzlicher Wohnungen auf einem aus spekulativen Gründen unbebaut gehaltenen Grundstück auch mit den Mitteln des Ordnungsrechts durchzusetzen. Und schließlich wird als Fünftes ein verstärkter Schutz von Mieterinnen und Mietern vor Verdrängung durch Umwandlung ihrer Wohnung in Eigentumswohnungen angestrebt. Dafür erhalten die Gemeinden die Ermächtigung, die Umwandlung in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt durch Satzung von einer behördlichen Genehmigung abhängig zu machen. Diese neue Regelung sehen wir als wichtige Ergänzung der bereits bestehenden Ermächtigung. Insgesamt wird den Gemeinden und Ländern damit ein Instrumentarium zur Verfügung gestellt, das sowohl die Sicherung bezahlbaren Wohnraums ermöglicht als auch die Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer angemessen berücksichtigt. Aber, meine Damen und Herren, nicht nur die großen Städte und Gemeinden stehen im Fokus dieser Novelle des Baugesetzbuches: Auch die erforderliche Weiterentwicklung eher ländlich geprägter Räume ist nicht aus dem Blick geraten. So enthält der Gesetzentwurf eine maßvolle Weiterentwicklung der gesetzlichen Voraussetzungen für Wohnnutzung im Außenbereich. In die Baunutzungsverordnung wird außerdem die neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt. Es geht ja darum, das gemeinsame Miteinander von Wohnen, land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen, nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Gebietsbevölkerung dienenden Handwerksbetrieben zu ermöglichen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier liegt insgesamt ein sehr ausgewogener Gesetzentwurf vor. Im Interesse der Schaffung und Sicherung von bezahlbaren Wohnraum liegt es in der Verantwortung aller Beteiligten, dass das Gesetz zügig in Kraft tritt. Wenn es jetzt noch gelingt, einige weitere Aspekte einzubringen, könnten wir, denke ich, unser ambitioniertes Ziel noch besser erreichen. Es liegen Ihnen einige Plenaranträge vor: Die Digitalisierung der Bauleitplanung – immer wieder gefordert und ganz besonders wichtig in der kommenden Zeit. Ein weiterer Antrag hat die Preislimitierung bei der Ausübung kommunaler Vorkaufsrechte zum Gegenstand. Und unser dritter Antrag betrifft die sogenannte Experimentierklausel bei Lärmkonflikten, meine Damen und Herren, ein Thema, über das wir eine lange Zeit in der Bauminister- und der Umweltministerkonferenz gesprochen haben und auch in der Baulandkommission. Die Experimentierklausel dient der Herstellung qualitätsvoller Wohnverhältnisse, wenn Wohnbebauung an gewerbliche Nutzung heranrückt. Sicherlich hätten sich einige noch mehr gewünscht. Ein Thema, meine Damen und Herren, das in den nächsten Jahren noch vor uns liegt, sind die Share Deals und die Anwendbarkeit gemeindlicher Vorkaufsrechte im Rahmen dieser Share Deals unter bestimmten Voraussetzungen. Für alle Maßnahmen im Gesetzentwurf der Bundesregierung gilt gemeinsam: Sie haben das Ziel, mehr bezahlbares Wohnen zu schaffen. Sie sind sachgerecht, mit Augenmaß entwickelt und allen Beteiligten gegenüber fair. Es gibt immer noch Ablehnung Einzelner, die ich – das muss ich ganz deutlich sagen – nicht verstehen kann. Meine Damen und Herren, ich appelliere vielmehr an alle Verantwortlichen, diese wichtige Initiative zur Verbesserung der Lebensverhältnisse von Millionen von Menschen in Deutschland entschlossen voranzubringen. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Frau Kollegin Stapelfeldt! Nachdem das Pult desinfiziert wurde, hat das Wort Frau Ministerin Scharrenbach aus Nordrhein-Westfalen. Ina Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wohnen ist Daseinsvorsorge. Wer würde diesen Satz nicht unterschreiben? Wir alle miteinander! Aber die Wohnungsmärkte der Bundesrepublik Deutschland sind sehr unterschiedlich. Wir haben sehr enge Märkte wie in den Stadtstaaten, wir haben sehr enge Märkte in den großen Städten der Republik, aber wir haben durchaus auch entspannte Märkte, mitunter verbunden mit Leerstand. Wir haben in Nordrhein-Westfalen seit 2017 viele Maßnahmen ergriffen, um ein Mehr an Wohnungsbau zu ermöglichen. Das haben wir inzwischen auch hinbekommen. Wir haben die Bauordnung dereguliert. Wir haben Verfahren vereinfacht, verschlankt. Wir haben neue Initiativen ergriffen, um zum Ausweis von mehr Bauland zu kommen. Wir haben die Städte und Gemeinden gestärkt in ihren Instrumenten und scheitern aber immer wieder an bestimmten bundesrechtlichen Regelungen. Deswegen war die Einrichtung der Baulandkommission richtig – um das sehr deutlich vorweg zu sagen –, die damals unter Staatssekretär Wanderwitz getagt hat. Frau Dr. Stapelfeldt war mit dabei und Vertreterinnen und Vertreter fünf weiterer Länder, unter anderem auch Nordrhein- Westfalens. Wir haben gerungen um die Regelungen. Aber dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung stellt kein ausgewogenes Ergebnis dar. Wir haben gerungen um Erleichterungen im Bauplanungsrecht, wir haben gerungen um Verschnellerungen im Planungsrecht, denn Bauland zu schaffen, heißt auch, schneller zu werden im Planungsrecht. Dieser Gesetzentwurf ist ein Eingriffsinstrument geworden, mit Verschärfungen, aber weniger mit Erleichterungen. Und wenn man es ganz streng nehmen würde, dann müsste man sagen: Es gibt einen einzigen Paragrafen in diesem Gesetzentwurf, der Bauland schafft, und das ist der § 13b. Den gab es schon mal, er war befristet, der Deutsche Bundestag hat ihn auslaufen lassen. Wir haben uns in der Länderkammer nicht auf eine Fortsetzung verständigen können, und jetzt wird er wieder vorgetragen. Wir haben auch noch ein anderes Instrument gehabt, was wir uns gewünscht hätten, mit Beschluss der Länderkammer zu verlängern. Aber der Bundestag hat das Prinzip auslaufen lassen, § 246, auch darüber haben wir uns miteinander ausgetauscht. Was ist dabei rausgekommen? Ein Baugebot, das aus Sicht der nordrhein-westfälischen Landesregierung in die Eigentumsrechte eingreift und daher abgelehnt wird. Es ist beim Baugebot aber auch offensichtlich eine Ausgestaltung herausgekommen, die ausschließlich dem Zweck dient, zugunsten von genannten Wohnungsunternehmen Eigentum an Grundstücken zu verschaffen. Das ist vom Prinzip her als staatliches Eingriffsinstrument doch eher fragwürdig, auch das Umwandlungsgebot. Wir haben darüber diskutiert, und wir haben das auch formuliert. Ich habe auch wahrgenommen, was insbesondere Hamburg und Berlin gesagt haben: Die Milieuschutzsatzung aus dem § 172 Baugesetzbuch greift nicht so richtig. – Darüber haben wir diskutiert. Aber das, was jetzt hier der Vorschlag ist, geht zu weit, weil es in die Eigentumsrechte nach Artikel 14 Grundgesetz eingreift, einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Dessen hätte es letztendlich in dieser Form nicht bedurft. Und so gibt es viele weitere massive Eingriffe, die durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung in das BauGB zum Tragen kommen sollen. Nur die eigentlich wichtigen Instrumente, die Beschleunigung von Planungsverfahren und das schnellere Herankommen an Grundstücke, immer in der perspektivischen Vorausentwicklung von Städten und Gemeinden, die ja die Trägerinnen der hoheitlichen Planung sind, sind nicht Gegenstand in diesem Gesetzentwurf. Der Bundesrat wird sich natürlich nur fragmentarisch mit einzelnen Punkten dieses Gesetzes beschäftigen. Aber in Summe ist es nicht ausgewogen, was durch die Bundesregierung vorgelegt wurde. Was ich – Staatssekretär Vogel wird gleich sprechen – nicht nachvollziehen kann, ist, dass Sie Hände, die Ihnen zum Dialog gereicht wurden, noch nicht einmal angenommen haben, um zu gucken, dass man das ausgewogen hinbekommt und auch mit breiter Zustimmung versehen kann. Das enttäuscht. Und eines gestatten Sie mir auch noch – das nächste Vorhaben wird uns ja noch ereilen, aber da bin ich der Bauministerkonferenz wiederum sehr dankbar –: Die Bauministerkonferenz hat sich sehr frühzeitig mit großer Mehrheit gegen eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes und die Abschaffung der Umlagefähigkeit von Breitbandversorgung auf die Mieten ausgesprochen, weil wir in großer Übereinstimmung formuliert haben – und da in der Tat länderübergreifend –, dass das, was die Bundesregierung erneut vorlegt, nicht im Interesse von Mieterinnen und Mietern ist. Insofern freue ich mich an dieser Stelle auf die Diskussion im neuen Jahr. – Herzlichen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Frau Kollegin Scharrenbach! Das Wort hat nunmehr Herr Parlamentarischer Staatssekretär Vogel aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Volkmar Vogel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den Gedanken von Frau Ministerin Scharrenbach aufgreifen und ergänzen: Wohnen ist auch eine soziale Frage, und der sind wir alle verpflichtet. Deswegen beraten wir heute auch die Anträge zu einem Gesetzentwurf, der einen weiteren Beitrag für bezahlbares Wohnen in Deutschland leisten soll. Insbesondere in den Ballungszentren und auch in einzelnen Metropolen herrscht seit einigen Jahren erkennbare Wohnungsknappheit. Auch wenn bereits nahezu alle zentralen Maßnahmen des Wohngipfels umgesetzt sind und sich in der Folge bereits ein positiver Trend im Wohnungsbau abzeichnet, bleibt es bei dem Grundsatz: Wir müssen weiter an jeder möglichen Stellschraube drehen, um mehr Wohnungsbau zu ermöglichen. Für uns heißt das konkret, dass wir vor allen Dingen die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützen müssen. Dies haben CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag aus dem Jahre 2018 vereinbart, und dies gilt es auch bis heute voranzutreiben. Uns war von Beginn an klar: Dies gelingt nur im Zusammenwirken und als Gemeinschaftsaufgabe zwischen Bund, unseren Ländern und den Kommunen. Dazu haben wir wie bereits angesprochen die Baulandkommission ins Leben gerufen. Gemeinsam wurden konkrete Maßnahmen zur Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen sowie Instrumente der Baulandbereitstellung erarbeitet. Die Kommunen sind die Verantwortlichen für die städtebauliche Entwicklung und Bauleitplanung. Vor allen Dingen ihnen soll erleichtert werden, Bauland zu mobilisieren und schneller bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Zudem haben wir gemeinsam auf dem Wohngipfel 2018 die Reduzierung der Möglichkeiten, Wohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln, vereinbart. Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Baulandmobilisierungsgesetzes beinhaltet Anpassungen und Ergänzungen des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung und soll der Erleichterung einer aktiven kommunalen Bodenpolitik dienen. Lassen Sie mich einige zentrale Regelungen hervorheben, die auch schon von Frau Senatorin Stapelfeldt angesprochen worden sind. Wir schaffen einen neuen sektoralen Bebauungsplan Wohnraumversorgung. Damit kann im unbebauten Innenbereich ein Plan speziell für den Wohnungsbau aufgestellt werden. Das Prüfprogramm für Bauleitpläne soll damit erheblich verkürzt werden und den Gemeinden spürbar mehr Zeit und Arbeitserleichterungen bringen. Wir wollen das gemeindliche Vorkaufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen kommunalfreundlicher gestalten. Die Kommunen sollen im Fall von sogenannten Schrottimmobilien, die aufgrund ihrer baulichen Verwahrlosung negativ auf ihr Umfeld und ihre Umgebung ausstrahlen, ein Vorkaufsrecht erhalten. Die Kommunen sollen bei angespannten Wohnungsmärkten auch ein Vorkaufsrecht für unbebaute und brachliegende Grundstücke erhalten. Zudem soll, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Wohnungsbau durch Verfahrenserleichterungen im Innenbereich beschleunigt werden. Es sollen zusätzliche Befreiungen von der Festsetzung des Bebauungsplans möglich werden, wenn die Wohnbedürfnisse dies erfordern. Somit sind keine zeitaufwendigen Änderungen des Planes mehr erforderlich. Abweichungen von Erfordernissen des Einfügens nach § 34 Baugesetzbuch sollen auch in mehreren vergleichbaren Fällen möglich sein. Des Weiteren sollen Orientierungswerte statt Grenzwerte für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung in der Baunutzungsverordnung unter anderem auch die Möglichkeit des Dachgeschossausbaus und von Anbauten erleichtern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, letztlich, aber nicht zuletzt, sondern nur, um es noch einmal besonders zu betonen und hervorzuheben, sei noch die Flexibilisierung des Bauplanungsrechtes vor dem Hintergrund des Strukturwandels im ländlichen Raum erwähnt. Die neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ soll wie bereits dargelegt in den sich stark wandelnden ländlichen Räumen ein einvernehmliches Nebeneinander von Wohnen, landwirtschaftlichen Betrieben und gewerblicher Nutzung sowie die Umnutzung und Lückenbebauung ermöglichen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wage zu behaupten, dass wir uns darin einig sind, dass die vereinfachte Baulandbereitstellung eine wichtige Stellschraube ist für mehr und vor allen Dingen auch preiswerteren Wohnungsbau, dass insofern Handlungsbedarf besteht und dass wir dem Gesetzgebungsvorhaben deswegen gemeinsam auch zum Erfolg verhelfen wollen. Viele der heute vorliegenden Anträge gehen über die Ergebnisse der Baulandkommission hinaus, manche waren bereits in der Baulandkommission Thema und nicht mehrheitsfähig, manche enthalten auch gänzlich neue Regelungsvorschläge, die keinen Bezug zur Baulandmobilisierung haben. Aber nichtsdestotrotz – und davon bin ich überzeugt –: Wir sollten das Gesetzgebungsverfahren angesichts des Zeitdruckes nicht mit neuen, zum Teil sehr komplexen Regelungsvorschlägen überfrachten, die vertiefte Prüfungen erfordern und nicht ohne Weiteres mit den absehbaren Folgewirkungen in Einklang zu bringen sind. Wir sollten uns vielmehr gemeinsam darum bemühen und es sollte uns daran gelegen sein, dass wir noch in dieser Legislaturperiode einen weiteren Meilenstein für den bezahlbaren Wohnraum legen. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kommunen, egal ob Stadt oder auf dem Land, warten dringend darauf. Ich möchte an Sie appellieren, dieses Ziel des Gesetzgebungsverfahrens im Blick zu behalten. Fördern Sie daher ein möglichst schnelles Inkrafttreten des vorliegenden Entwurfs des Baulandmobilisierungsgesetzes. Ich kann Ihnen versichern, dass die Bundesregierung diesbezüglich zu weiteren Gesprächen und auch zu weiteren möglichen Übereinkünften bereit ist. Frau Präsidentin, es sei mir noch gestattet, dass ich Ihnen von hier aus ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest wünsche, ein gesundes 2021, vor allen Dingen dass wir alle gesund bleiben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Kollege Vogel! Das wünschen wir Ihnen auch. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll vor. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und acht Landesanträge vor. Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen und rufe auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 25! – Mehrheit. Ziffer 26! – Minderheit. Ziffer 6 wird nach Buchstaben getrennt abgestimmt. Bitte Ihr Handzeichen für: Buchstabe a! – Mehrheit. Buchstabe b! – Mehrheit. Wer stimmt für den Landesantrag in Drucksache 686/7? – Minderheit. Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 12! – Minderheit. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 14! – Minderheit. Ziffer 15! – Minderheit. Ziffer 16! – Mehrheit. Wer stimmt für den Landesantrag in Drucksache 686/8? – Minderheit. Ziffer 17! – Minderheit. Ziffer 18! – Mehrheit. Ziffer 19! – Mehrheit. Ziffer 20! – Minderheit. Ziffer 21! – Minderheit. Bitte Ihr Handzeichen für den Landesantrag in Drucksache 686/2! – Minderheit. Wer stimmt für den Landesantrag in Drucksache 686/3? – Mehrheit. Ziffer 22! – Minderheit. Ziffer 23! – Minderheit. Ziffer 24! – Minderheit. Wer stimmt für den Landesantrag in Drucksache 686/4? – Minderheit. Ziffer 27! – Minderheit. Ziffer 28! – Mehrheit. Ziffer 29! – Mehrheit. Ziffer 30! – Mehrheit. Ziffer 31! – Minderheit. Ziffer 32! – Minderheit. Ziffer 33! – Minderheit. Wer stimmt für den Landesantrag in Drucksache 686/5? – Minderheit. Ziffer 34! – Minderheit. Ziffer 36! – Deutliche Minderheit. Ziffer 37! – Mehrheit. Ziffer 39! – Mehrheit. Ziffer 40! – Mehrheit. Damit entfällt der Landesantrag in Drucksache 686/6. Ziffer 41! – Mehrheit. Wer stimmt für den Landesantrag in Drucksache 686/9? – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf: TOP 19 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl COM(2020) 613 final; Ratsdok. 11207/20 (Drucksache 637/20, zu Drucksache 637/20) Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffern 3 und 5 gemeinsam! – Mehrheit. Ziffer 4! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf: TOP 20 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des Screenings von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817 COM(2020) 612 final; Ratsdok. 11224/20 (Drucksache 653/20, zu Drucksache 653/20) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen) abgegeben. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8, zunächst nur Satz 1! – Minderheit. Bitte Ihr Handzeichen für Satz 2 der Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf: TOP 21 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union 1 Anlage 13 COM(2020) 682 final; Ratsdok. 12477/20 (Drucksache 649/20, zu Drucksache 649/20) Es liegen weder Wortmeldungen noch Erklärungen zu Protokoll vor. Wir stimmten über die Ausschussempfehlungen ab. Ich rufe auf: Ziffern 1, 2 und 3 gemeinsam! – Minderheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 12! – Minderheit. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 14! – Minderheit. Ziffer 15! – Minderheit. Ziffer 16! – Minderheit. Ziffer 17! – Minderheit. Ziffer 18! – Minderheit. Ziffer 19! – Minderheit. Ziffer 20! – Minderheit. Ziffer 21! – Minderheit. Ziffer 22! – Minderheit. Damit erübrigt sich eine Abstimmung zu Ziffer 23. Wer ist entsprechend Ziffer 24 der Ausschussempfehlungen dafür, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen? – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 31 auf: TOP 31 Jahressteuergesetz 2020 (Jahressteuergesetz 2020 – JStG 2020) (Drucksache 746/20) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Minister Dr. Holthoff- Pförtner (Nordrhein-Westfalen) abgegeben. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer entsprechend Ziffer 1 dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir haben nun noch über die in Ziffern 2 und 3 empfohlene Entschließung abzustimmen. Ich rufe auf: Ziffer 2, zunächst ohne Buchstaben c! – Mehrheit. Bitte Ihr Handzeichen für Buchstaben c! – Minderheit. Ziffer 3! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetz eine Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 32: TOP 32 Entschließung des Bundesrates für eine geänderte Regelung zu Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser (Freihaltepauschale) – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 741/20) Dem Antrag sind Bremen und Thüringen beigetreten. Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll vor. Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Mecklenburg-Vorpommern hat beantragt, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Wer stimmt dafür? – Mehrheit. Damit entscheiden wir heute in der Sache. Wer stimmt dafür, die Entschließung zu fassen? – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 34 auf: TOP 34 Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs- Ordnung und der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 748/20) Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll vor. 1 Anlage 14 Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegt Ihnen ein Antrag des Freistaates Bayern vor. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist eine Minderheit. Dann frage ich, wer der Verordnung entsprechend der Empfehlung der Ausschüsse unverändert zustimmen möchte. – Das ist die Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 36: TOP 36 Entschließung des Bundesrates – Rentenbenachteiligung jüdischer Zuwanderinnen und Zuwanderer beenden – Antrag der Länder Bremen, Hamburg, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 754/20) Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll vor. Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik – federführend – sowie – mitberatend – dem Ausschuss für Familie und Senioren. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 37: TOP 37 Entschließung des Bundesrates zum Verbot einer Beförderung von Tieren in bestimmte Drittstaaten – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 755/20) Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll vor. Ich weise die Vorlage dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung zu. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 39: TOP 39 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft COM(2020) 642 final; Ratsdok. 11853/20 – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 35 GO BR – (Drucksache 622/20, zu Drucksache 622/20) Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll vor. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen. Es liegt jedoch ein Landesantrag vor, über den wir abzustimmen haben. Ich erbitte dafür Ihr Handzeichen. – Das ist eine Minderheit. Ich stelle fest, dass der Bundesrat von der Vorlage Kenntnis genommen hat. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 40 auf: TOP 40 Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger (Drucksache 760/20) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Je eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben haben Frau Ministerin Honé (Niedersachsen), Herr Minister Dr. Buchholz (Schleswig-Holstein) und Herr Staatsminister Dr. Hoppenstedt (Bundeskanzleramt). Durch die vom Bundestag beschlossenen Änderungen ist das Gesetz nun zustimmungspflichtig. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 41 auf: TOP 41 Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht (Drucksache 761/20) Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll liegen nicht vor. Ausschussberatungen haben zu diesem Gesetz nicht stattgefunden. Auch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor. Daher stelle ich fest, dass zu dem Gesetz der Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen wird. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. 1 Anlagen 15 bis 17 Ich rufe Tagesordnungspunkt 42 auf: TOP 42 Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) (Drucksache 762/20) Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll liegen nicht vor. Ausschussberatungen haben zu diesem Gesetz nicht stattgefunden. Auch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor. Dann stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz der Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Ich schließe auch diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 44 auf: TOP 44 Dritte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (Drucksache 765/20) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll2 hat Herr Minister Dr. Holthoff- Pförtner (Nordrhein-Westfalen) für Herr Minister Laumann abgegeben. Wer der Verordnung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Verordnung zugestimmt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Sie merken: Wir nähern uns sehr zügig dem Ende. Wir haben die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich ein auf Freitag, den 12. Februar 2021, 9.30 Uhr. Ich wünsche Ihnen allen ein wunderbares Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Auch ich möchte schließen mit dem eindringlichen Wunsch: Bleiben Sie gesund! Die Sitzung ist geschlossen. (Beifall) (Schluss: 12.32 Uhr) 2 Anlage 18 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren (§ 35 GO BR) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 COM(2020) 673 final; Ratsdok. 12529/20 (Drucksache 648/20, zu Drucksache 648/20) Ausschusszuweisung: EU – Wi Beschluss: Kenntnisnahme Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) xxx/xxx (Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement) und der Verordnung (EU) xxx/xxx (Neuansiedlungsverordnung), für die Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 COM(2020) 614 final (Drucksache 679/20, zu Drucksache 679/20) Ausschusszuweisung: EU – In – R Beschluss: Kenntnisnahme Feststellung gemäß § 34 GO BR Einspruch gegen die Berichte über die 996. und die 997. Sitzung ist nicht eingelegt worden. Damit gelten die Berichte gemäß § 34 GO BR als genehmigt. Anlage 1 Umdruck 10/2020 Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung der 998. Sitzung des Bundesrates möge der Bundesrat gemäß den vorliegenden Empfehlungen und Vorschlägen beschließen: I. Zu den Gesetzen einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen: Punkt 2 Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht) (Drucksache 715/20) Punkt 6 Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten (Drucksache 719/20) Punkt 7 Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 720/20, zu Drucksache 720/20) Punkt 8 Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19- Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – Kost- RÄG 2021) (Drucksache 721/20) Punkt 9 Erstes Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes (Drucksache 722/20) Punkt 11 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 5. Mai 2020 zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Drucksache 724/20) II. Dem Gesetz zuzustimmen: Punkt 3 Zehntes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes (Drucksache 716/20) III. Gegen die Gesetzentwürfe keine Einwendungen zu erheben: Punkt 14 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/713 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates (Drucksache 682/20) Punkt 17 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GRW-Gesetzes (Drucksache 685/20) IV. Zu den Gesetzentwürfen die in den zitierten Empfehlungsdrucksachen wiedergegebenen Stellungnahmen abzugeben: Punkt 15 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (Drucksache 683/20, Drucksache 683/1/20) Punkt 16 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken und zur Änderung anderer Statistikgesetze (Drucksache 684/20, Drucksache 684/1/20) V. Den Vorlagen ohne Änderung zuzustimmen: Punkt 22 Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts (Drucksache 676/20) Punkt 23 Verordnung zu § 27 Absatz 15 des Umwandlungssteuergesetzes (Drucksache 677/20) Punkt 25 ... Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) (Drucksache 687/20) Punkt 26 Siebte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (7. CDNI-Verordnung – 7. CDNI-V) (Drucksache 678/20, zu Drucksache 678/20) Punkt 33 Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung (Drucksache 747/20) VI. Der Verordnung zuzustimmen und die in der Empfehlungsdrucksache angeführte Entschließung zu fassen: Punkt 24 Vierte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung (Drucksache 693/20, Drucksache 693/1/20) VII. Entsprechend den Anregungen und Vorschlägen zu beschließen: Punkt 27 a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Veterinärpharmazeutischer Ausschuss der Kommission und Ständiger Ausschuss für Tierarzneimittel der Kommission (Komitologieausschuss)) (Drucksache 697/20, Drucksache 697/1/20) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ausschuss der Kommission nach Artikel 114 der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (Komitologie-Ausschuss „Medizinprodukte“) (Drucksache 707/20, Drucksache 707/1/20) c) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für das Unionsnetzwerk für Produktkonformität der Kommission nach Artikel 29 der Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten (Drucksache 712/20, Drucksache 712/1/20) Punkt 35 Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Drucksache 450/20) VIII. Zu den Verfahren, die in der zitierten Drucksache bezeichnet sind, von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen: Punkt 28 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 728/20, zu Drucksache 728/20) Anlage 2 Erklärung von Minister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) zu Punkt 2 der Tagesordnung Das grundlegende Ziel des Gesetzes, eine Digitale Rentenübersicht zu entwickeln und einzuführen, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, Informationen über ihre jeweiligen Ansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge über ein Portal abzurufen, ist zu begrüßen. Allerdings sollte diese umfassende Renteninformation den Versicherten nicht nur digital, sondern bei Bedarf auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden können. Eine digitale Bereitstellung ist zwar zeitgemäß, zu bedenken ist allerdings, dass nicht alle Personen, denen diese Informationen zukommen sollen, über einen Internetzugang verfügen bzw. diesen regelmäßig nutzen. Eine ausschließlich elektronische Zurverfügungstellung oder Abrufbarkeit kann auch eine zu hohe Zugangshürde mit der Folge einer Nichtnutzung darstellen. Wie im Gesetz richtigerweise aufgeführt wird, ist das System der Altersvorsorge in Deutschland sehr komplex. Die derzeit von vielen Anbietern und Trägern der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge regelmäßig zur Verfügung gestellten Informationen oder Standmitteilungen weisen deutliche Unterschiede in der Darstellung auf. Sie sind zudem für die Bürgerinnen und Bürger nicht immer leicht verständlich und nur sehr bedingt geeignet, um einen Gesamtüberblick und eine realistische Einschätzung zu den bereits erreichten oder erreichbaren Versorgungsleistungen im Alter zu erhalten. Um über regelmäßige, möglichst vollständige, verständliche, verlässliche und vergleichbare Informationen eine Kenntnis zum Stand der individuellen Alterssicherung zu erlangen, dürfen die Werte aus den Standmitteilungen nicht einfach nebeneinandergestellt werden. Vielmehr ist sicherzustellen, dass die Angaben der verschiedenen Träger auch tatsächlich vergleichbar sind und somit verantwortungsvolle Planungen sowie Entscheidungen erlauben. Möglich könnte das zum Beispiel mittels einer Umrechnung der jeweils ausgewiesenen Leistungen auf Basis einer angenommenen Lohnentwicklung und unter Einbeziehung weiterer Randbedingungen in heutige Werte sein. Ergänzend zu einer so ausgestalteten Digitalen Rentenübersicht ist auch die Einrichtung einer unabhängigen Beratungsstelle, die die Versicherten ohne Verkaufsinteressen über ihre Möglichkeiten zur weiteren Altersvorsorge berät, zu empfehlen. Des Weiteren bringt das Gesetz Änderungen bei den Sozialversicherungswahlen mit sich. Diese gehen in die richtige Richtung, könnten aber ambitionierter sein. Zum einen müssten hier auch die Sozialverbände beteiligt und berechtigt werden, Vorschlagslisten einzureichen. Zudem sollte mindestens perspektivisch eine paritätische Geschlechterquotierung angestrebt werden. Bedenken bestehen von hiesiger Seite zur Neuregelung für die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Diese scheinen geeignet zu sein, die Inanspruchnahme der Leistungen zur Teilhabe oder Rehabilitation bei Personen zu behindern, bei denen der Rentenversicherungsträger zu der Auffassung gelangt, dass die Leistung auch neben einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit erbracht werden kann. Zwar sollen Gründe für Teilzeitbeschäftigungen, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder die jeweilige familiäre Situation bei der Entscheidung angemessen berücksichtigt werden. Gleichwohl stellt diese Bestimmung für die Versicherten eine Einschränkung dar. Anlage 3 Erklärung von Ministerin Anne-Marie Keding (Sachsen-Anhalt) zu Punkt 6 der Tagesordnung Das Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung eines oder einer SED-Opferbeauftragten ist ein wichtiger Baustein zur Stärkung der demokratischen Kultur in Deutschland. Insbesondere die Einrichtung eines oder einer SED-Opferbeauftragten wird in Politik und Öffentlichkeit dazu beitragen, die Opfer der SED-Diktatur und der kommunistischen Herrschaft in Deutschland sichtbarer werden zu lassen, und setzt damit bereits Empfehlungen der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ um. Diese hat in ihrem Abschlussbericht unlängst angeraten, politisch Verfolgte, Opfer und Benachteiligte des SED-Regimes für ihren Einsatz für Freiheit und Demokratie in der Öffentlichkeit wirksamer zu würdigen. In Sachsen-Anhalt befinden sich zahlreiche Orte des Gedenkens an die Verbrechen während der Zeit der sowjetischen Besatzung und der SED-Diktatur. Wir wollen eine Erinnerungskultur im Land etablieren, die Bildungsarbeit an den Gedenkstätten fördern und die zivilgesellschaftlichen Gruppen und Kommunen, die sich hierfür aktiv einbringen, unterstützen. Ich möchte ausdrücklich betonen: Sachsen-Anhalt steht an der Seite der Opfer des SED-Regimes und an der Seite ihrer Verbände. Die Aufarbeitung des SED- Unrechtsregimes ist, insbesondere aus Sicht der Opfer, noch nicht abgeschlossen. Geschehenes Unrecht ist weiterhin konsequent aufzuarbeiten. Der langwierige Prozess der Aufarbeitung darf nicht erschwert und schon gar nicht abgebrochen werden. Dafür ist das vorliegende Gesetz von besonderer Bedeutung. Mit dem Stasi-Unterlagen-Gesetz aus dem Jahr 1991 wurde eine rechtsstaatliche Grundlage geschaffen, die in dieser Form und in diesem Umfang weltweit einmalig ist. Bürgerinnen und Bürgern wurde es ermöglicht, Zugang zu Informationen zu erhalten, die ein Staatsapparat menschenrechtswidrig über sie erfasst hatte. Zusätzlich konnten die Unterlagen zu Zwecken der historischen, politischen und juristischen Aufarbeitung verwendet werden. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz hat sich seit seiner Verabschiedung vor fast 30 Jahren bewährt und durch die Sicherung der Dokumente die Grundlage für die Arbeit des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes geschaffen. Mit diesem Gesetz hat Deutschland einen unverzichtbaren Beitrag zur Aufklärung menschenrechtswidriger Verhältnisse einer Diktatur geleistet. Es ist damit weltweit Vorbild für andere Länder geworden. Das vorliegende Gesetz schafft Strukturen für die dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen und setzt somit die besondere Funktion des Stasi-Unterlagen-Gesetzes fort. Mit dem Wechsel der Zuständigkeit für die Bestände des Stasi-Unterlagen-Archivs vom Bundesbeauftragten auf das Bundesarchiv bleiben die bislang geltenden Grundsätze für die Verwahrung der Unterlagen, den Zugang zu ihnen und deren Bedeutung weiterhin gewahrt. Mit dem zukünftigen Gesetz wird ein Opferbeauftragter beim Deutschen Bundestag etabliert. Dieser wird sich als Ombudsperson für die Opfer der SED-Diktatur und der kommunistischen Herrschaft in der Sowjetischen Besatzungszone einse

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