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Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht

Vorgang 265750 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 16.03.2023 · DIP ↗

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Ratifikation des am 19. Februar 2013 in Brüssel unterzeichneten Übereinkommens sowie des am 1. Oktober 2015 in Luxemburg unterzeichneten Protokolls betreffend die vorläufige Anwendung: Flächendeckender einheitlicher Patentschutz in Europa durch Errichtung eines Einheitlichen Patentgerichtes mit Sitz in Paris sowie Abteilungen in London und München, Zuständigkeiten, Instanzen und Spruchkörper, Richter, Rechtsquellen, materielles Recht und Verfahrensvorschriften, Finanzierung; Anlage: Satzung des Einheitlichen Patentgerichtes; Protokoll: vorläufige Teilanwendung zur Sicherstellung der vollen Funktionsfähigkeit zum Inkrafttreten des Übereinkommens<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 81/17 (GESTA 18. WP XC015) nach Aufhebung der Zustimmungsformel durch das Bundesverfassungsgericht

Zeitachse

  1. 18.12.2020 plenarprotokoll 998 Protokoll der 998. Sitzung des Bundesrates

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.