Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Nachhaltigkeitsberichterstattung, Ökodesign)
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Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Nachhaltigkeitsberichterstattung, Ökodesign)
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 541/26
21.09.26
EU - U
Mitteilung
des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf
Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich:
Nachhaltigkeitsberichterstattung, Ökodesign)
Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat
(Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um den
Themenbereich
„Nachhaltigkeitsberichterstattung, Ökodesign“
ergänzt werden.
Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I
der Bund-Länder-Vereinbarung für diesen Themenbereich eine
Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A)
benennen.
Relationen
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