Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Schließung der Förderlücken von Geflüchteten im Analogleistungsbezug
Sicherung des Lebensunterhalts für Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung im Analogleistungsbezug nach 15-monatigem Voraufenthalt bei Aufnahme einer dem Grunde nach förderfähigen Ausbildung oder eines Studiums: Nichtanwendung grundsätzlichen Leistungsausschlusses nach § 22 SGB XII bei Ausschluss bestimmter Fallgruppen, bspw. Personen aus sicheren Herkunftsstaaten;<br /> Änderung § 2 Asylbewerberleistungsgesetz
Zeitachse
- 17.10.2025 plenarprotokoll BR-Sitzung 1058 Protokoll der 1058. Sitzung des Bundesrates
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.