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Gesetz zur zulässigen Miethöhe bei geringem Angebot an vergleichbarem Wohnraum

Vorgang 254763 Gesetzgebung · Für erledigt erklärt · aktualisiert 17.11.2025 · DIP ↗

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Unterstützung des Ordnungswidrigkeitentatbestandes der Mietpreisüberhöhung auf zivilrechtlicher Ebene bei geringem Angebot an vergleichbaren Wohnraum, Ausnahmetatbestände für die zulässige Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent, diesbzgl. Auskunftspflicht des Vermieters in Textform;<br /> Änderung §§ 556g, 556h, 557a und 557b Bürgerliches Gesetzbuch

Zeitachse

  1. 17.10.2025 plenarprotokoll BR-Sitzung 1058 Protokoll der 1058. Sitzung des Bundesrates

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.