Entschließung des Bundesrates zur teilweisen Verwendung kartellrechtlich abgeschöpfter Vorteile und Kartellbußen zugunsten der Verbraucherarbeit
Verwendung von 20 Prozent der erhobenen und in ein Sondervermögen fließenden Kartellbußen zur Finanzierung der Verbraucherarbeit der Verbraucherorganisationen, Hinweis auf Beschluss des Bundesrates in Drucksache 176/12 (Beschluss), Prüfung einer gesetzlichen Regelung hinsichtlich der Vorteilsabschöpfung nach § 34a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und deren zweckgebundene Verwendung
Zeitachse
- 17.10.2025 plenarprotokoll Rücknahme/Erledigung 1058 Protokoll der 1058. Sitzung des Bundesrates
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.