Gesetz zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation
Neuregelung über den Einsatz Verdeckter Ermittler und Vertrauenspersonen (V-Personen): Einsatzvoraussetzungen, Ausschlussgründe, Schutz besonders gefährdeter Zeugen, Richtervorbehalt, Erweiterung der Regelungen zum Kernbereichsschutz, Regelung der Voraussetzungen eines zulässigen Verleitens zu einer Straftat, Definition der rechtsstaatswidrigen Tatprovokation, Festlegung eines Verfahrenshindernis, statistische Erfassung und Berichtspflichten;<br /> Neufassung §§ 110a bis 110c und Änderung §§ 69, 101, 101b und 163 Strafprozessordnung, Übergangsregelung Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung sowie § 10 Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2020 zum Einsatz von V-Personen (2 BvE 4/18) sowie vom 9. Dezember 2022 zum Kernbereichsschutz beim Einsatz von Verdeckten Ermittlern und V-Personen (1 BvR 1345/21 – Rn 100ff)
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.