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Gesetz zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation

Vorgang 309832 Gesetzgebung · Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode · aktualisiert 21.07.2026 · DIP ↗

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Neuregelung über den Einsatz Verdeckter Ermittler und Vertrauenspersonen (V-Personen): Einsatzvoraussetzungen, Ausschlussgründe, Schutz besonders gefährdeter Zeugen, Richtervorbehalt, Erweiterung der Regelungen zum Kernbereichsschutz, Regelung der Voraussetzungen eines zulässigen Verleitens zu einer Straftat, Definition der rechtsstaatswidrigen Tatprovokation, Festlegung eines Verfahrenshindernis, statistische Erfassung und Berichtspflichten;<br /> Neufassung §§ 110a bis 110c und Änderung §§ 69, 101, 101b und 163 Strafprozessordnung, Übergangsregelung Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung sowie § 10 Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2020 zum Einsatz von V-Personen (2 BvE 4/18) sowie vom 9. Dezember 2022 zum Kernbereichsschutz beim Einsatz von Verdeckten Ermittlern und V-Personen (1 BvR 1345/21 &ndash; Rn 100ff)

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.