Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
Stärkung der Amtsgerichte in Zivilsachen und Spezialisierung der Amts- und Landgerichte: Anhebung der Streitwertgrenze für die Zuständigkeit der Amtsgerichte von 5.000 auf 8.000 Euro, streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Sachgebiete an das Amts- oder das Landgericht, Änderung der Kostenentscheidung, Klarstellung zu Richterabordnungen an oberste Landesgerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, Folgeänderungen;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ in 7 Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Beschluss der Frühjahrskonferenz der Justizminister vom 25./26. Mai 2023<br /> Wiedervorlage siehe BR-Drs 432/25 GESTA 21. WP C026
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.