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Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten

Vorgang 315278 Gesetzgebung · Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode · aktualisiert 21.07.2026 · DIP ↗

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Angesichts einer zunehmenden Verrohung des gesellschaftlichen Miteinanders und steigenden Tendenz zu Übergriffen Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Vollstreckungsbeamten, Rettungskräften sowie gemeinnützig tätigen Personen: Klarstellung zur strafschärfenden Berücksichtigung verschuldeter Auswirkungen der Tat bei dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten, Ausweitung des Straftatbestands der Nötigung staatlicher Organe auf Europa- und Kommunalpolitiker, Aufnahme des &quot;hinterlistigen Überfalls&quot; als Regelbeispiel für besonders schwere Fälle von Widerstandsdelikten gegen Polizei- und Rettungskräfte, Erhöhung des Strafrahmens von 6 Monaten auf bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe, Anpassung der Waffendefinition zum Einsatz von Elektroschockpistolen bzw. Tasern; Einschränkung von Grundrechten betr. körperliche Unversehrtheit;<br /> Änderung §§ 46, 105, 106 und 113 Strafgesetzbuch, §§ 74a und 120 Gerichtsverfassungsgesetz sowie § 2 Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA C108, C119 sowie C122

Zeitachse

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Abstimmungen

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