Rede von Frauke Heiligenstadt (SPD) – Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
Teil von Protokoll der 89. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 9: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes.
Das Protokoll 21/89 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 14.07.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Frauke Heiligenstadt (SPD) – Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
Nein, erlaube ich nicht.
Diese Menschen leisten also einen wichtigen Beitrag zum Wohlstand unseres Landes: rund 100 Milliarden Euro allein an Sozialversicherungsbeiträgen von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Meine Damen und Herren, deshalb ist es auch richtig, dass wir mit dem antragslosen Kindergeld für Familien das Leben in unserem Land ein großes Stück einfacher machen. Wir wollen nicht, dass Eltern sich durch Antragsverfahren kämpfen müssen, vor allem dann nicht, wenn sie sich in vulnerablen und schwierigen Phasen befinden. Nach der Geburt eines Kindes brauchen Eltern Entlastung und nicht Zumutung.
Sie brauchen Vertrauen statt zusätzlicher Bürokratie. Und deshalb ist es gut und richtig, dass das Kindergeld künftig nach der Geburt des zweiten Kindes auch ohne Antrag gezahlt werden kann. Klar ist aber auch, das ist ein erster Schritt. Ziel ist ebenfalls, dass das antragslose Kindergeld auch schon mit der Geburt des ersten Kindes kommen soll; denn wer Kinder großzieht, meine Damen und Herren, leistet einen enormen Beitrag für unser Zusammenleben und verdient dabei schnelle und verlässliche Unterstützung.
Für uns, meine Damen und Herren, ist ein moderner Sozialstaat ein Staat, dessen Bürgerinnen und Bürger Leistungen automatisch erhalten, die ihnen rechtlich zustehen, ohne dass sie dafür Anträge stellen müssen, ein Staat, der datenbasiert und rechtssicher auf Verfahren setzt, die seine Bürgerinnen und Bürger entlasten, und ein Staat, der seinen Bürgerinnen und Bürgern vertraut. Aber er ist auch ein Staat, der verantwortungsvoll handelt, der Anspruchsberechtigungen von Familien überprüft und seine Verfahren auch kontrolliert. Deshalb ist das antragslose Kindergeld mehr als eine Verwaltungsvereinfachung.
Relationen
- part_of → Protokoll der 89. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung kindergeldrechtlicher Regelungen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
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