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Rede von Dr. Ingo Hahn (AfD) – Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes

dip / rede 24.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 36: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes.

Das Protokoll 21/96 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 29.09.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Dr. Ingo Hahn (AfD) – Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Sie nennen dieses Gesetz „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“. Tatsächlich lockern Sie im Wesentlichen eine Gehaltsregel. Das ist sinnvoll, Herr Müller, das ist aber auch längst überfällig. Aber eine große Reform der Wissenschaftsfreiheit ist das nun wahrlich nicht, meine Damen und Herren. Wie dringend echter Schutz von Wissenschaftsfreiheit wäre, zeigte sich noch im Juli an der Universität Düsseldorf. Die Psychologieprofessorin Ute Bayen wollte in einer Pflichtvorlesung kritisch über Transidentität sprechen. Daraufhin verlangten grün-bunte Studentengruppen die Absage der Vorlesung, ein Campusverbot und sogar die Entlassung der Professorin. Rund 200 Studenten marschierten auf, die Vorlesung wurde immer wieder gestört. Attackiere einen, erziehe Hunderte – hier als linke Logik. Was solche Vorfälle jedem anderen Wissenschaftler sagen sollen? Äußerst du die falsche Meinung, fordern wir deinen Arbeitsplatz und verbannen dich vom Campus. Das ist keine wissenschaftliche Auseinandersetzung, das ist Einschüchterung und Ausgrenzung, meine Damen und Herren. Das Gleiche gilt für die Biologin Marie-Luise Vollbrecht an der Humboldt-Universität hier in Berlin. Wegen zulässiger – zulässiger! – Äußerungen zum biologischen Geschlecht und zu Transthemen distanzierte sich 2022 die Universitätsleitung öffentlich von ihr. Später stellte sogar das Verwaltungsgericht klar, dass diese Distanzierung unzulässig war und ihre Grundrechte dadurch verletzt wurden. Auch dieser Vorgang zeigt: Eine Universität ist kein politisches Schlachtfeld. Dort muss nicht der Druck der aggressivsten Gruppe, dort muss das bessere Argument zählen. Und nun die entscheidende Frage: Was regelt Ihr sogenanntes Wissenschaftsfreiheitsgesetz gegen solche Vorgänge, Frau Ministerin Bär? Sie ist nicht mehr da; wahrscheinlich interessiert sie das jetzt nicht mehr. Ich gebe Ihnen die Antwort, meine Damen und Herren. Die Antwort lautet: Nichts, gar nichts. Der Bund gibt Milliarden Euro an Steuergeld für Lehre und Forschung aus. Genau darum geht es, Herr Müller. Das haben Sie nur noch nicht verstanden. Deshalb darf und muss er auch klare Regeln verlangen. Der Lehrbetrieb ist gegen Störer und ideologisch motivierte Einschüchterungen zu schützen. Forderungen nach Entlassungen wegen zulässiger Wissenschaftspositionen sind entschieden zurückzuweisen. Die betroffenen Dozenten sind von Hochschule und Politik zu unterstützen, und zwar ohne Wenn und Aber, meine Damen und Herren. Warum steht davon nichts in einem Gesetz, das groß „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ genannt wird? Sie lockern eine Gehaltsregel. Ja, das ist schön und gut. Aber an das eigentliche Problem trauen Sie sich nicht heran. Wer nämlich vom gewünschten Meinungskorridor abweicht, wird ausgegrenzt, wird bedroht und wird beruflich beschädigt. Wo war Ihre Unterstützung bei den Einschüchterungsfällen der Professoren Bayen, Guérot und Homburg, Frau Ministerin? Ich sage es Ihnen: Es gab sie nicht. Punkt! Das ist die traurige Wahrheit im Wissenschaftsland von Dorothee Bär und Friedrich Merz. Wissenschaft braucht keine politische Leine. Wissenschaft braucht die Freiheit, infrage zu stellen, die Freiheit, zu widersprechen, und die Freiheit, auch unbequem zu sein. Dafür wird nur eine Partei sorgen: die Alternative für Deutschland.

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