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Rede von Florian Müller (CDU/CSU) – Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes

dip / rede 24.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 36: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes.

Das Protokoll 21/96 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 29.09.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Florian Müller (CDU/CSU) – Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesforschungsministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 27. September 2023 hat der Deutsche Bundestag zum ersten Mal einen Antrag der Union beraten, das Besserstellungsverbot für gemeinnützige Forschungseinrichtungen zu lockern. Der Antrag wurde abgelehnt, aber wir sind drangeblieben. Heute, fast drei Jahre später, beschließen wir genau das: die Flexibilisierung, die Lockerung des Besserstellungsverbots. Das klingt ja immer so kompliziert. Ich nenne ein Beispiel: Viele Familienbetriebe bei mir im Sauerland – sicher auch an anderen Orten – haben keine eigene Entwicklungsabteilung. Sie gehen mit ihrer Idee zu einem gemeinnützigen Forschungsinstitut. Diese Institute leben in der Regel von Fördergeld. Deshalb gilt bislang für sie das Besserstellungsverbot. Sie dürfen ihren Forschern nicht mehr zahlen als der öffentliche Dienst, auch dann nicht, wenn sie das Geld dafür selbst in der Industrie verdient haben. Wer aber eine gute Ingenieurin oder einen guten KI-Forscher mit einem marktüblichen Gehalt einstellen und halten wollte, der musste eine Ausnahme beantragen. Und wie das dann in der Praxis so lief, das hat die Zuse-Gemeinschaft damals hier im Haus berichtet: Über 80 Anträge lagen im Habeckʼschen Wirtschaftsministerium, über 18 Monate. Entschieden wurde kein einziger. Den Bewerbern konnten die Institute nur sagen: Wir melden uns. Mit der heutigen Gesetzesänderung dürfen gemeinnützige Forschungsinstitute ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler besser bezahlen, ohne Antrag. Das Geld dafür kommt dann aus den eigenen Einnahmen oder, wenn Brüssel es erlaubt, aus EU-Mitteln. Kein zusätzlicher Euro Steuergeld fließt in diese Gehälter. Im parlamentarischen Verfahren haben wir dann zusätzlich noch vier weitere Einrichtungen in das Wissenschaftsfreiheitsgesetz aufgenommen, darunter das Berlin Institute of Health an der Charité. Dort sollen dann endlich Erkenntnisse aus dem Labor schneller zu neuen Therapien am Krankenbett werden. Es bekommt dafür dieselben Freiheiten wie ein Helmholtz-Zentrum. Auch das ist ein wichtiger Schritt. Ich danke an dieser Stelle sehr unserem Berichterstatter Stephan Albani und unserem Koalitionspartner für die gute Zusammenarbeit, vor allem aber auch unserer Forschungsministerin Dorothee Bär für einen Entwurf, den die Praxis schon von vornherein als sehr, sehr gut gelobt hat. Herzlichen Dank dafür! Liebe Kolleginnen und Kollegen, Deutschland konnte immer nur so viel teurer sein, wie wir besser waren. Besser werden wir vor allem, wenn wir die besten Institute mit den besten Köpfen haben. 80 Anträge und 18 Monate Warten zeigen, wie viel Zeit Forschung mit Formularen verlieren kann. Deshalb richten wir die Forschungspolitik neu aus, mit weniger Mikromanagement und mehr Vertrauen. Wie lange soll ein Familienbetrieb im Sauerland warten, bis sein Forschungspartner loslegen darf? Wir legen jetzt los und machen einen großen Schritt bei der Innovationsfreiheitsoffensive. Wir freuen uns darauf. Mehr Freiheit für Forschung! Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung.

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