Erklärung von Frage des Abgeordneten Ates Gürpinar (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 21/85
Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von Frage des Abgeordneten Ates Gürpinar (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 21/85
Welchen Beitrag misst die Bundesregierung Investitionen in Prävention und Gesundheitsförderung zur langfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen bei, und welchen Zeitplan gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die angekündigte nationale Präventionsstrategie?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge:
Aus Sicht der Bundesregierung kann die Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung langfristig dazu beitragen, Krankheiten möglichst zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen und damit die Gesundheitsausgaben zu senken. Neben der Ausgabensenkung wirkt sich auch eine in Folge eines allgemein besseren Gesundheitszustands höhere Arbeitsproduktivität positiv auf die Beitragseinnahmen aus. Prävention kann somit sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig einen Beitrag zur Stabilisierung der Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten.
So sind laut des Deutschen Krebsforschungszentrums zum Beispiel rund 40 Prozent der in Deutschland jährlich auftretenden über 500 000 Krebsneuerkrankungen auf vermeidbare Risikofaktoren wie Tabak- und Alkoholkonsum, Übergewicht, ungesunde Ernährung und Bewegungsmangel zurückzuführen. Angesichts der hohen und kontinuierlich steigenden Kosten für die Krebsbehandlung, die in Deutschland vor allem durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen werden, lohnt sich die Investition in mehr Prävention und Gesundheitsförderung.
Das BMG prüft derzeit unter Berücksichtigung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern den Handlungsbedarf zur Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung, auch um die von der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) entwickelte nationale Präventionsstrategie zu unterstützen.
Unter dem Dach der NPK hat die gesetzliche Krankenversicherung mit allen anderen Sozialversicherungsträgern und der privaten Kranken- und Pflegeversicherung unter Beteiligung des Bundes, der Länder, der Sozialpartner und der Akteure der Zivilgesellschaft im Interesse einer wirksamen und zielgerichteten Gesundheitsförderung und Prävention nach § 20d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch eine nationale Präventionsstrategie entwickelt und schreibt diese stetig fort. Die nationale Präventionsstrategie verfolgt das Ziel, allen Bürgerinnen und Bürgern ein gesundes Aufwachsen, ein gesundes Leben und Arbeiten sowie Gesundheit im Alter zu ermöglichen.
Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zum Zweiten Bericht der Nationalen Präventionskonferenz über die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention, Bundestagsdrucksache 21/2450, zum Ausdruck gebracht, dass der Erfolg der nationalen Präventionsstrategie auf die freiwillige Mitarbeit jener Akteurinnen und Akteure angewiesen ist, die zwar Aufgaben und Verantwortung für Gesundheit tragen, jedoch keinen gesetzlichen Mitwirkungs- und Unterstützungsauftrag haben, wie insbesondere die Länder und Kommunen. Das Bundesministerium für Gesundheit wird deshalb, wie mit der Stellungnahme zum Zweiten Bericht der NPK angekündigt, in Kürze mit den Trägern der NPK, den Ländern und den Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft, der Praxis und der Wissenschaft weiter der Frage nachgehen, ob und welche Veränderungen in den Strukturen und den Arbeitsweisen erforderlich sind, damit die nationale Präventionsstrategie tatsächlich national wirken kann.
Frage 12