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Erklärung von Frage der Abgeordneten Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 21/85

dip / rede 24.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Erklärung von Frage der Abgeordneten Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 21/85 Inwiefern ist vorgesehen, dass sich aus der geplanten nationalen Präventionsstrategie konkrete gesetzliche Regelungen ergeben, und welche Maßnahmen sind dabei insbesondere im Bereich der Alkoholprävention zu erwarten? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die Gesetzliche Krankenversicherung hat auf Basis des § 20d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch unter dem Dach der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) mit allen anderen Sozialversicherungsträgern und der privaten Kranken- und Pflegeversicherung unter Beteiligung des Bundes, der Länder, der Sozialpartner und der Akteure der Zivilgesellschaft im Interesse einer wirksamen und zielgerichteten Gesundheitsförderung und Prävention eine nationale Präventionsstrategie entwickelt und schreibt diese stetig fort. Die nationale Präventionsstrategie verfolgt das Ziel, allen Bürgerinnen und Bürgern ein gesundes Aufwachsen, ein gesundes Leben und Arbeiten sowie Gesundheit im Alter zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zum Zweiten Bericht der Nationalen Präventionskonferenz über die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention (Bundestagsdrucksache 21/2450) zum Ausdruck gebracht, dass der Erfolg der nationalen Präventionsstrategie auf die freiwillige Mitarbeit jener Akteurinnen und Akteure angewiesen ist, die zwar Aufgaben und Verantwortung für Gesundheit tragen, jedoch keinen gesetzlichen Mitwirkungs- und Unterstützungsauftrag haben, wie insbesondere die Länder und Kommunen. Das Bundesministerium für Gesundheit wird deshalb, wie mit der Stellungnahme angekündigt, in Kürze mit den Trägern der NPK, den Ländern und den Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft, der Praxis und der Wissenschaft weiter der Frage nachgehen, ob und welche Veränderungen in den Strukturen und den Arbeitsweisen erforderlich sind, damit die nationale Präventionsstrategie tatsächlich national wirken kann. Ob jenseits der Prüfung der Strukturen und Arbeitsweisen der nationalen Präventionsstrategie der NPK Maßnahmen im Bereich der Alkoholprävention ergriffen werden, wird zurzeit ergebnisoffen diskutiert. Frage 15

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