Rede von Knuth Meyer-Soltau (AfD) – Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung
Teil von Protokoll der 84. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 35: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexual.
Text
Rede von Knuth Meyer-Soltau (AfD) – Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kollege Moser, es ist auch verstörend für mich, was ich da gelesen habe. Wenn es um Opferschutz geht, haben Sie mich grundsätzlich sicher auf Ihrer Seite, aber doch nicht bei all diesen Delikten. Wie möchten Sie überhaupt beim Straftatbestand des § 130 StGB eine Nebenklagebefugnis einführen? Wie soll denn das überhaupt gehen? Das ist rechtlich kaum möglich.
Ich bin doch etwas überrascht, dass Sie mir pauschal absprechen, für Opferschutz zu sein. Hören Sie doch zu, was ich Ihnen sage!
Ich habe Ihnen dargelegt, was man davon gar nicht umsetzen kann und was in unseren Augen falsch ist. Das war es.
Danke schön.