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Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)

dip / rede 10.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 82. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245) Beabsichtigt die Bundesregierung, den Schutz von Opfern schwerer Straftaten zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf psychosoziale Prozessbegleitung und Entschädigungsleistungen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Die Bundesregierung schlägt Verbesserungen des Schutzes von Opfern schwerer Straftaten insbesondere im Hinblick auf psychosoziale Prozessbegleitung vor. Sie hat am 25. März 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung beschlossen und ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Der Gesetzentwurf soll morgen in erster Lesung beraten werden. Opfer von Gewalttaten können Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten. Das Recht der Sozialen Entschädigung wurde erst jüngst reformiert und im neuen Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch kodifiziert. Dieses ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und enthält eine Vielzahl von Verbesserungen für Opfer von Gewalttaten.

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