Frage von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)
Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)
Ab welchem konkreten Zeitpunkt bzw. anhand welcher Indikatoren sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit Kerosin sowie zur Priorisierung von Abnehmern vorzulegen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff:
Indikatoren für mögliche Knappheiten sind unter anderem verfügbare Daten zu den Lagerbeständen, insbesondere im ARA-Raum (Antwerpen, Rotterdam, Amsterdam), Informationen von Marktteilnehmern wie Airlines und Importeuren von Kraftstoffen sowie die Entwicklung der Preise für Kerosin.
Wir können bei Bedarf im Rahmen der „Collective Action“ der Internationalen Energieagentur (IEA) den Mitgliedsunternehmen des Erdölbevorratungsverbandes weitere Bestände an Kerosin anbieten.
Eine Priorisierung von Abnehmern setzt ein Außerkraftsetzen des Marktes und eine Zwangsbewirtschaftung mit Kerosin voraus. Dies ist derzeit nicht geplant und auch nicht erforderlich. Für solche Maßnahmen bestehen zudem hohe verfassungsrechtliche Hürden.
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