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Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)

dip / rede 10.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 82. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Kerosinversorgung im Luftverkehr für die anstehende touristische Sommersaison gesichert ist (vergleiche www.airliners.de/eu-kommission-warnt-kerosinmangel-bundesregierung-versorgung-juni/88013; bitte Datengrundlage nennen), und welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Marktimplementierung von Sustainable Aviation Fuel (vergleiche Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Seite 27) für Luftverkehr und Schifffahrt umzusetzen (bitte Maßnahmen und Zeitplan nennen)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Die Bundesregierung beobachtet die Kraftstoffmärkte und ist im Austausch mit Unternehmen der Luftverkehrsbranche sowie der Mineralölwirtschaft. Es gibt derzeit keine Hinweise auf Knappheiten. Sollten tatsächlich Knappheiten eintreten, verfügt der Erdölbevorratungsverband über Kerosinbestände, die ein mögliches Defizit über einen längeren Zeitraum ausgleichen können. Die Bundesregierung hat vor wenigen Wochen mit dem Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Minderungsquote die Vorgaben der RED III sowie für Flugkraftstoffanbieter nach der ReFuelEU Aviation umgesetzt. Darin werden unter anderem verbindliche Beimischungsquoten für nachhaltige Kraftstoffe bzw. erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBOs) im Luftverkehr geregelt. Das Gesetz ist am 7. Juni 2026 in Kraft getreten. Die Bundesregierung plant die Förderung des Markthochlaufs von strombasiertem Kerosin (eSAF) mit einem Doppelauktionsmechanismus. Hierfür sind bis zu 2 Milliarden Euro im Haushalt 2026 für die Jahre 2030 bis 2039 hinterlegt. Der Doppelauktionsmechanismus besteht aus langfristigen Abnahmeverträgen bei eSAF-Produzenten einerseits und kurzfristigen Abnahmeverträgen aufseiten der Inverkehrbringer und Airlines andererseits. Den jeweiligen Zuschlag erhalten einerseits die Produzenten mit dem günstigsten Angebot, andererseits die Abnehmer mit dem höchsten Angebot. Diese Doppelauktion wird von einem Intermediär durchgeführt, der auch die Förderung in Form einer Zuwendung erhalten soll. Das Bundesministerium für Verkehr ist bezüglich der Notifizierung bereits im Austausch mit der Europäischen Kommission. Der Start der eSAF-Förderung ist noch in 2026 geplant, sodass die erfolgreichen Bieter auf Produzentenseite in 2027 mit dem Anlagenbau beginnen können.

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