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Rede von Clara Bünger (DIE LINKE) – Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt

dip / rede 26.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 68. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 3: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lena Gumnior, Helge Limburg, Dr. Till Steffen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebra.

Das Protokoll 21/68 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 31.03.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Clara Bünger (DIE LINKE) – Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ataoğlu, Sie haben uns gerade vorgeworfen, dass wir hier von ungeschulten Richterinnen und Richtern sprechen. Ich möchte jetzt noch einmal wiederholen, was ich in meiner Rede gesagt habe; Sie haben es vielleicht nicht gehört. Ich habe darüber gesprochen, dass ungeschulte Richter und Staatsanwälte die Normen viel zu eng auslegen werden und dass es gefährlich ist. Warum? Ich habe es auch begründet: Weil man im Jurastudium deutlich mehr über Hypothekenrecht als über das Sexualstrafrecht lernt. Es ist ein Problem in diesem Land, dass das, was man im Jurastudium lernt, eben nicht das Sexualstrafrecht beinhaltet und dieses auch kein Prüfungsstoff ist. Es ist ein großes Problem in diesem Land, dass Juristinnen und Juristen das Hypothekenrecht rauf und runter lernen, aber im Examen das Sexualstrafrecht keine Rolle spielt, während es in der Realität für viele Frauen eine große Rolle spielt. Geben Sie diese Diskrepanz zu?

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