Rede von Dr. Hülya Düber (CDU/CSU) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches …
Teil von Protokoll der 62. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 6a und 6b: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und .
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Rede von Dr. Hülya Düber (CDU/CSU) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches …
Ja. – Ich möchte noch mal zu dem Punkt bezüglich der Jugendämter zurückkommen. Das ist mir persönlich wichtig aufgrund meiner langjährigen Verantwortung für ein Jugendamt. Seit der ersten Lesung wurde immer wieder der Eindruck erweckt, die Information des Jugendamtes verschärfe die Situation betroffener Familien. Das trifft weder die Intention der Regelung noch die Realität in der Jugendhilfe.
Wenn Menschen den Kontakt zum Jobcenter vollständig verlieren und Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben, dann müssen wir doch fragen: Braucht diese Familie Unterstützung? – Denn Hilfe kann nur da ankommen, wo auch bekannt ist, dass sie gebraucht wird.
Und zweitens. Das Jugendamt ist keine Strafbehörde, es ist eine Unterstützungsbehörde
mit dem klaren gesetzlichen Auftrag, Eltern zu beraten, Familien zu helfen und passgenaue Angebote zu vermitteln.
Deswegen nutze ich heute auch meine Rede dafür, mich bei den Tausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jugendämtern und Allgemeinen Sozialen Diensten zu bedanken, die täglich mit großem Engagement Familien unterstützen.
Ein weiterer Punkt, der heute mitberaten wird, ist übrigens das Statusfeststellungsverfahren. Das entsprechende Urteil betrifft Tausende freiberufliche Lehrkräfte und Dozenten. Ohne sie würden zahlreiche Kurse, Qualifizierungen und Weiterbildungsangebote nicht stattfinden. Sie sind ein unverzichtbarer Teil unserer Bildungslandschaft.
Der Bedarf nach klaren verlässlichen Rahmenbedingungen ist groß; das höre ich auch aus meinem eigenen Wahlkreis. Die Verlängerung der Übergangsregelung ist deshalb ein richtiger erster Schritt. Klar ist aber auch: Eine Übergangsregelung verschafft nur Zeit, sie ersetzt keine dauerhafte Lösung.
Wir brauchen eine gesetzliche Regelung, die echte Rechts- und Planungssicherheit verschafft – für Bildungsträger ebenso wie für Lehrkräfte. Und es ist ein gutes Signal, dass die Koalitionspartner derzeit kooperativ an einer Lösung arbeiten.
Meine Damen und Herren, mit der neuen Grundsicherung stärken wir Vermittlung, schützen den Sozialstaat vor Missbrauch und behalten gleichzeitig die Menschen im Blick, die besondere Unterstützung brauchen. Genau darum geht es: um einen Sozialstaat, der unterstützt, der fordert – und der verlässlich funktioniert.
Relationen
- part_of → Protokoll der 62. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld
- part_of_vorgang → Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen - Keine Unterstützung für gesuchte Straftäter
- part_of_vorgang → Chancen statt Stigmatisierung - Für eine gerechte Grundsicherung
- part_of_vorgang → Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- part_of_vorgang → Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken - Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung
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