Rede von Tijen Ataoğlu (CDU/CSU) – Gesetzes zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz
Teil von Protokoll der 56. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 16: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Stephan Brandner, Thomas Fetsch, Rainer Galla, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten .
Das Protokoll 21/56 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 03.02.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Tijen Ataoğlu (CDU/CSU) – Gesetzes zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz
Ich wiederhole mich gerne noch einmal. Also zur Gesetzessystematik, was § 185 StGB und was § 188 StGB ist: Das heißt also, wenn wir § 188 StGB abschaffen würden, wie Sie es wünschen, könnte, wie Sie gesagt haben, Herr Merz, unser Bundeskanzler, weiterhin diese Anträge stellen, nämlich über § 185 StGB.
Deshalb ist Ihre Frage einfach obsolet.
Frau Präsidentin, ich fahre fort. – Es darf keinen Zweifel daran geben, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass das Grundrecht der Meinungsfreiheit – und so hat es das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahre 1958 festgestellt – eines der vornehmsten Menschenrechte ist. Insbesondere im Verhältnis Bürger zu Obrigkeit muss Machtkritik möglich sein, auch zugespitzt und auch unsachlich.
Kritik, auch scharfe Kritik, ist und muss von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Herabwürdigungen, Diffamierungen und Hetze: Das sind keine Meinungen, das sind Straftaten. Und solange es keinen besseren Vorschlag zur Eindämmung von Hass und Hetze gibt, bleiben wir bei § 188 StGB. Für kluge Alternativen sind wir jederzeit offen. Die Abschaffung ist jedenfalls keine.
Vielen Dank.
Relationen
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