Rede von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Gesetzes zur Stärkung der Meinungsfreiheit und zur Änderung der Strafprozessordnung – Einschränkung der Zulässigkeit der Hausdurchsuchung …
Teil von Protokoll der 32. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 11: Erste Beratung des von den Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, Stefan Möller, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten E.
Text
Rede von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Gesetzes zur Stärkung der Meinungsfreiheit und zur Änderung der Strafprozessordnung – Einschränkung der Zulässigkeit der Hausdurchsuchung …
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte für die Mentalität,
mit der die AfD in solche Debatten geht, dann war es das Verhalten gerade eben. Die Kollegin Wallstein schildert Vergewaltigungsdrohungen im Internet, und der Abgeordnete Galla kriegt sich nicht mehr ein vor Lachen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein solches Verhalten ist beschämend für dieses Hohe Haus.
Meine Damen und Herren, die Frage, ob jede Hausdurchsuchung in den vergangenen Jahren, die wegen Beleidigungsdelikten angeordnet wurde, verhältnismäßig war, kann und muss sicherlich diskutiert werden, und sie wird ja auch kritisch diskutiert, in der Öffentlichkeit und in der Justiz.
Wenn Sie zum Beispiel an die Hausdurchsuchung bei einer 17-jährigen Juso-Funktionärin wegen einer vermeintlich – aber offenkundig nicht durch sie – begangenen Beleidigung denken, dann sehen Sie: Der Fall ist zu Recht vom Landgericht Arnsberg korrigiert worden; das Landgericht hat die Hausdurchsuchung für rechtswidrig erklärt.