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Protokoll der 32. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

dip / plenarprotokoll 10.10.2025 · WP 21 · 21/32 · Original ↗

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Protokoll der 32. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages Plenarprotokoll 21/32 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 32. Sitzung Berlin, Freitag, den 10. Oktober 2025 Inhalt: Tagesordnungspunkt 32: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) Drucksache 21/1941 Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS Hans-Jürgen Goßner (AfD) Wilfried Oellers (CDU/CSU) Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Pascal Meiser (Die Linke) Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD) Peter Bohnhof (AfD) Sandra Carstensen (CDU/CSU) Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nora Seitz (CDU/CSU) Leif-Erik Holm (AfD) Peter Aumer (CDU/CSU) Jan Dieren (SPD) Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) Zusatzpunkt 11: Erste Beratung des von den Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, Stefan Möller, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Meinungsfreiheit und zur Änderung der Strafprozessordnung – Einschränkung der Zulässigkeit der Hausdurchsuchung bei Ehrverletzungsdelikten Drucksache 21/2085 Tobias Matthias Peterka (AfD) Axel Müller (CDU/CSU) Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD) Luke Hoß (Die Linke) Christian Moser (CDU/CSU) Tobias Matthias Peterka (AfD) Rainer Galla (AfD) Maja Wallstein (SPD) Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Johannes Wiegelmann (CDU/CSU) Knuth Meyer-Soltau (AfD) Dr. David Preisendanz (CDU/CSU) Tagesordnungspunkt 34: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: 35 Jahre Deutsche Einheit – Freiheit in Deutschland und Europa festigen Drucksache 21/2026 Dr. Wolfram Weimer, Staatsminister BK Dr. Götz Frömming (AfD) Elisabeth Kaiser, Staatsministerin BMF Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mandy Eißing (Die Linke) Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU) Sven Wendorf (AfD) Dr. Franziska Kersten (SPD) Sepp Müller (CDU/CSU) Tagesordnungspunkt 35: Antrag der Abgeordneten Mandy Eißing, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke: Mindestbetrag des Elterngelds erhöhen – Familien und ihre Kinder stärken Drucksache 21/2038 Mandy Eißing (Die Linke) Wolfgang Dahler (CDU/CSU) Birgit Bessin (AfD) Felix Döring (SPD) Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Konrad Körner (CDU/CSU) Dr. Anna Rathert (AfD) Tagesordnungspunkt 18: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 26. November 2008 zwischen Côte d’Ivoire einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits Drucksache 21/1885 b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 28. Juli 2016 zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits Drucksache 21/1888 c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits Drucksache 21/1887 d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Januar 2009 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits Drucksache 21/1886 e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Investitionsschutzabkommen vom 30. Juni 2019 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits Drucksache 21/1897 f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Investitionsschutzabkommen vom 19. Oktober 2018 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits Drucksache 21/1898 in Verbindung mit Zusatzpunkt 6: Antrag der Abgeordneten Claudia Roth, Dr. Sandra Detzer, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Afrika – Chancen für fairen Handel und gerechtere Globalisierung nutzen Drucksache 21/2035 Reem Alabali Radovan, Bundesministerin BMZ Rocco Kever (AfD) Nicolas Zippelius (CDU/CSU) Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mirze Edis (Die Linke) Dr. Klaus Wiener (CDU/CSU) Johann Martel (AfD) Thomas Bareiß (CDU/CSU) Zusatzpunkt 8: Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel, Dr. Paula Piechotta, Tarek Al-Wazir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für zufriedene Kunden auf der Schiene erforderliche eisenbahnpolitische Maßnahmen zügig umsetzen Drucksache 21/2039 in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 37: Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel, Dr. Paula Piechotta, Tarek Al-Wazir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Investitionen in die Erweiterung des Schienennetzes sicherstellen – Deutschlandtakt auf den Weg bringen Drucksachen 21/1544, 21/2108 in Verbindung mit Zusatzpunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel, Swantje Henrike Michaelsen, Tarek Al-Wazir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Bahn zum Rückgrat klima- und familienfreundlicher Mobilität machen Drucksachen 21/581, 21/2108 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Michael Donth (CDU/CSU) Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ulrich von Zons (AfD) Anja Troff-Schaffarzyk (SPD) Luigi Pantisano (Die Linke) Henning Rehbaum (CDU/CSU) Maximilian Kneller (AfD) Jakob Blankenburg (SPD) Günter Baumgartner (CDU/CSU) Tagesordnungspunkt 38: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 Drucksache 21/1863 Katherina Reiche, Bundesministerin BMWE Steffen Kotré (AfD) Daniel Walter (SPD) Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jörg Cezanne (Die Linke) Tilman Kuban (CDU/CSU) Raimond Scheirich (AfD) Zusatzpunkt 10: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion Die Linke: Soziale und ökologische Industriepolitik – Arbeitsplätze schützen, Zukunft gerecht gestalten Agnes Conrad (Die Linke) Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) Peter Bohnhof (AfD) Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD) Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Klaus Wiener (CDU/CSU) Dirk Brandes (AfD) Bernd Rützel (SPD) Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mirze Edis (Die Linke) Lars Rohwer (CDU/CSU) Gerrit Huy (AfD) Vanessa Zobel (CDU/CSU) Nächste Sitzung Anlage 1 Entschuldigte Abgeordnete Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Präsidentin Julia Klöckner: Guten Morgen zusammen! Ich eröffne unsere gemeinsame Sitzung hiermit. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) Drucksache 21/1941 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Verkehrsausschuss Haushaltsausschuss gemäß § 96 der GO Für diese Aussprache wurde eine Dauer von 60 Minuten vereinbart, also eine Stunde. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Bundesregierung die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Bärbel Bas. Bitte sehr. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 500 Milliarden Euro – noch nie hat eine Bundesregierung so viel Geld in die Hand genommen, um unser Land voranzubringen. Wir investieren in Kitas, in Schulen, in Krankenhäuser, in Klimaschutz. Wir modernisieren die Verkehrswege: Straßen, Schienen, Brücken. Wir stärken die kritische Infrastruktur, auch in Zeiten neuartiger Bedrohungen. Und wir treiben Forschung und Entwicklung mit Digitalisierung voran. (Tino Chrupalla [AfD]: Super!) Für diese Modernisierung unseres Landes wird es viele Ausschreibungen geben. Das sichert bestehende Arbeitsplätze und schafft vor allen Dingen auch neue Jobs. Als Arbeitsministerin möchte ich betonen: Sichere Jobs haben für mich absolute Priorität. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Bernd Baumann [AfD]: Das sieht man ja! Deswegen Verbrenner-Aus!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei öffentlichen Ausschreibungen ist der Staat an strenge Regeln gebunden. Auch das finde ich richtig. Es geht um transparente und rechtssichere, vor allem aber auch um faire Verfahren. Zum fairen Wettbewerb gehört auch, dass wir mit Steuergeld kein Lohndumping betreiben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Andreas Audretsch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deshalb hat die Bundesregierung ein Tariftreuegesetz vorgelegt. Wir stärken denen den Rücken, die ihre Leute anständig bezahlen und gut behandeln. Wer nach Tarif bezahlt, darf bei der öffentlichen Auftragsvergabe nicht der Dumme sein. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Pascal Meiser [Die Linke]) Konkret bedeutet das: Wer Aufträge des Bundes ab einem bestimmten Schwellenwert ausführen möchte, muss für tarifliche Arbeitsbedingungen sorgen. Und hier geht es nicht nur ums Entgelt, sondern auch um Zulagen und, je nach Auftragsdauer, auch um den Mindestjahresurlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Sie können sicher sein: Wir werden das Gesetz so unbürokratisch wie möglich umsetzen. Häufig reicht schon die Vorlage einer Lohnabrechnung, um nachzuweisen, dass die Pflichten erfüllt sind. Unternehmen können sich auch von vornherein zertifizieren lassen. Dann müssen sie keinen weiteren Nachweis erbringen. Umgekehrt gilt: Wer sich nicht an die Regeln hält, kann den Auftrag auch schnell verlieren. Wir wollen eben keinen zahnlosen Tiger, sondern wir wollen ein Gesetz, das wirkt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur noch die Hälfte der Beschäftigten in diesem Land arbeitet in einem Unternehmen mit Tarifbindung. Ich finde, das kann nicht so bleiben. Tarifverträge machen einen Unterschied. (Zuruf des Abg. Leif-Erik Holm [AfD]) Wer in einem tarifgebundenen Betrieb arbeitet, verdient in Vollzeit durchschnittlich rund 4 900 Euro brutto im Monat. Ohne Tarifbindung sind es rund 700 Euro weniger – ein Minus von gut 14 Prozent. Auch bei Urlaubstagen oder Zusatzleistungen zahlt sich ein Tarifvertrag aus. Vergangenes Jahr haben fast 90 Prozent der Tarifbeschäftigten Weihnachtsgeld erhalten. Tarifverträge sind also wie ein Stoßdämpfer zwischen Beschäftigten und Unternehmen. Ohne sie wird es holprig in der sozialen Marktwirtschaft. Auch in der Wirtschaft weiß man: Tarifgebundene Unternehmen sind im Schnitt produktiver. Sie haben Planungssicherheit, häufig eine zufriedenere Belegschaft und sind attraktiver für Fachkräfte. Deshalb brauchen wir wieder mehr Tarifbindung in diesem Land. Der Bundeskanzler hat bereits in seiner ersten Regierungserklärung als Priorität beschrieben, dass wir die Tarifbindung in dieser Legislaturperiode ausbauen wollen, und da nehme ich ihn auch beim Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir werden deshalb in dieser Legislatur auch einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen vorlegen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist wichtig; denn ein Tarif ist immer besser, als keinen Tarifvertrag zu haben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das ist auch wichtig für künftige Auftragsvergaben. Dieses Gesetz setzt ein klares Signal für eine starke Sozialpartnerschaft, die uns durch viele wirtschaftliche Krisen gebracht hat. Aufgrund der aktuellen Situation in den Bereichen Stahl, Chemie und Automobil ist es wichtig, dass wir auf eine starke Sozialpartnerschaft setzen, um ein Zusammenstehen in Krisen partnerschaftlich möglich zu machen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Präsidentin Julia Klöckner: Für die AfD-Fraktion hat nun das Wort der Abgeordnete Hans-Jürgen Goßner. (Beifall bei der AfD) Hans-Jürgen Goßner (AfD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das sogenannte Tariftreuegesetz ist wieder einmal ein Paradebeispiel deutscher Bürokratiepolitik – ein Gesetz, das angeblich für Fairness sorgen soll, in Wahrheit aber vor allem eins ist: ein Bürokratiemonster, (Beifall bei der AfD – Dr. Ralf Stegner [SPD]: Das Monster hier sind Sie!) das Betriebe gängelt, Unternehmer misstrauisch beäugt und Beamtenstellen sichert. Wenn man dieses Gesetz liest, könnte man meinen, es sei in einem Ministerium für Misstrauen und Kontrollwahn verfasst worden. Die Handschrift der SPD ist unverkennbar: sozialistische Träumereien in Paragrafen gegossen. Und die CDU? Sie steht daneben, nickt artig und lässt sich wie so oft von der SPD am Nasenring durch die Manege ziehen. (Beifall bei der AfD) Da wird die Wirtschaft in Ketten gelegt, während dieselben Leute gleichzeitig von Fachkräftemangel und Wettbewerbsfähigkeit reden. Wer solche Widersprüche produziert, gehört nicht in die Regierung, sondern auf die Comedybühne. (Beifall bei der AfD) Aber das Beste kommt ja noch: In der Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage steht nämlich schwarz auf weiß, dass die Bundesregierung nicht mal weiß, was eine Gewerkschaft überhaupt ist. Schauen Sie nach! In Bundestagsdrucksache 21/617 steht es drin. Die Bundesregierung bastelt also ein Gesetz, in dem Gewerkschaften eine zentrale Rolle spielen, weiß aber nicht, was eine Gewerkschaft ist. Das ist, als würde jemand ein Jagdgesetz schreiben und nicht wissen, wie ein Wildschwein aussieht. Sie gehören nicht ins Kabinett, sondern ins Kabarett oder in die „heute-show“. (Beifall bei der AfD – Ricarda Lang [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Witz wird nicht besser, wenn man ihn zweimal macht!) Meine Damen und Herren, das ist der Zustand dieser Koalition: Kompetenz ist hier Mangelware, Selbstvertrauen ersetzt Sachverstand, und die Lemminge von der CDU, die sich ja gern als Wirtschaftspartei bezeichnet, springen mit. (Steffen Bilger [CDU/CSU]: Ist das noch parlamentarisch?) Von der Mittelstands- und Wirtschaftsunion hört man inzwischen mehr Kritik an der eigenen Mutterpartei als von außen. Kein Wunder! Die CDU lässt ihren Mittelstand im Regen stehen, lässt Handwerker, kleine Betriebe und Zulieferer an der Bürokratie ersticken und nennt das „soziale Verantwortung“. Selbst die Wirtschaft schlägt Alarm. Gesamtmetall-Chef Oliver Zander fordert öffentlich in der „Bild“, Friedrich Merz müsse der SPD „endlich ein Stoppschild setzen“, weil Arbeitsministerin Bas alte Ampelgesetze aufwärmt und „zusätzliche Bürokratie“ produziert. Meine Damen und Herren, wenn selbst die Arbeitgeber sagen, die CDU lasse sich von der SPD am Gängelband führen, dann muss man feststellen: Das ist kein Partner mehr, sondern eine politische Geisel. (Beifall bei der AfD) Oder – um es noch klarer zu sagen –: Friedrich Merz sitzt zwar am Steuer, aber die SPD sitzt auf dem Schoß und lenkt. (Dr. Ralf Stegner [SPD]: Wir könnten ja mal intellektuelle Mindeststandards einführen im Parlament!) Schwarz-Rot redet von Gerechtigkeit, meint aber Kontrolle. Sie reden von Fairness, meinen aber Misstrauen. Sie reden von Wirtschaftsförderung, meinen in Wahrheit Zettelwirtschaft. Dieses Tariftreuegesetz ist ein Anschlag auf die Freiheit des Unternehmers, auf die Eigenverantwortung und auf die Vernunft. Es schafft neue Meldepflichten, Prüfinstanzen und Haftungsfälle, natürlich alles unter dem moralischen Zeigefinger der Regierung. Die Leidtragenden sind die kleinen und mittleren Betriebe, die ohnehin ums Überleben kämpfen. Wer dagegen genug Juristen und Bürokraten hat – also die Großen, die Konzerne –, lacht sich ins Fäustchen; denn am Ende verdrängt Bürokratie immer den, der arbeitet, und schützt den, der verwaltet. Man darf gespannt sein, was Honeckers Resterampe hier heute noch dazu sagt. (Marc Biadacz [CDU/CSU]: Niveaulos!) Ich vermute mal, dass der Standardsatz lautet: Das reicht uns noch nicht. – Noch mehr Regulierung, noch mehr Kontrolle, noch mehr Ideologie – immer schön mit erhobenem Zeigefinger, im festen Glauben, dass Freiheit gefährlich und der Staat allwissend ist! Und wie so oft wird die CDU irgendwo im Hintergrund nicken, brav, pflichtbewusst, angepasst, wie Sie sind, und Sie werden mitmachen – so wie beim Sondervermögen, (Zuruf der Abg. Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) bei der Wahl der Verfassungsrichterin Kaufhold oder bei jeder anderen linken Volte. Man fragt sich wirklich: Gibt es in Ihrer Partei überhaupt noch Rückgrat, oder gibt es nur noch biegsame Wirbelsäulen? (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, diese Bundesregierung hat den Bezug zur Realität längst verloren. Genau deshalb sagen wir als AfD: Schluss mit dem Bürokratiewahnsinn, Schluss mit dieser Misstrauenskultur und Schluss (Dr. Ralf Stegner [SPD]: … mit Ihrer Rede!) mit dem Tariftreuegesetz! Das ist – um in Ihrem Sprachgebrauch, Frau Bas, zu bleiben – nämlich Bullshit. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Präsidentin Julia Klöckner: Die Zeit ist auch um. – Ich möchte kurz noch sagen: Wir haben uns ja gemeinsam, übrigens auch im Ältestenrat, darauf geeinigt, dass wir ordentlich miteinander umgehen. Kolleginnen und Kollegen, egal welcher Fraktion, als „Resterampe“ zu bezeichnen, gehört sich hier nicht. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Linken) Umgekehrt wollen Sie auch nicht als Resterampe irgendeines Staatslenkers bezeichnet werden. Dann darf ich fortfahren, und für die CDU/CSU-Fraktion hat Herr Wilfried Oellers das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wilfried Oellers (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute beraten wir in erster Lesung den Entwurf des Tariftreuegesetzes, das zum Ziel hat, die Tarifbindung in unserem Land zu fördern und vor allen Dingen auch insoweit zu honorieren, dass tarifgebundene Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von der Bundesebene aus entsprechend privilegiert werden. Es sollen eben gerade nicht durch niedrigere Lohnzahlungen günstigere Angebote auf dem Rücken der Beschäftigten abgegeben werden können, um dann den Zuschlag für einen öffentlichen Auftrag zu erhalten – ein Ziel, das sicherlich als legitim anzusehen ist. Als Jurist muss man natürlich schon dazu sagen: Der Gesetzentwurf tangiert Artikel 9 Absatz 3 GG insoweit, als dass die negative Koalitionsfreiheit davon betroffen ist. Aber ich will hier auch deutlich sagen, dass die tarifungebundenen Unternehmen damit nicht per se als schlechtere Arbeitgeber angesehen werden können. Ein weiterer Punkt ist die positive Koalitionsfreiheit gemäß Artikel 9 Absatz 3 GG. An dieser Stelle müssen wir in meinen Augen etwas aufpassen, dass diese hier nicht auch tangiert wird, und zwar durch folgenden Punkt – das ist auch ein Wunsch und eine Forderung von unserer Seite aus –: Das Tariftreuegesetz muss klarmachen, dass alle Tarifverträge, die es in unserem Land gibt, im Rahmen des Tariftreuegesetzes auch als Tarifverträge gelten, die anerkannt werden, wenn es um die Vergabe von Aufträgen geht. (Beifall bei der CDU/CSU) Das Tariftreuegesetz muss also im Ergebnis auch gewährleisten, dass alle Tarifverträge in unserem Land für dieses Gesetz gelten. Weiter ist ein ganz wichtiger Punkt, dass das Tariftreuegesetz auch möglichst unbürokratisch umgesetzt wird. Die Frau Ministerin ist schon darauf eingegangen, und wir haben es im Koalitionsvertrag auch ausdrücklich erwähnt, dass es mit einem minimalsten Bürokratieaufwand umzusetzen ist. Hierbei ist uns ganz wichtig, dass im Rahmen der Gesetzgebung festgelegt wird, dass zur Überprüfung der Einhaltung des Tariftreuegesetzes nicht nur Nachweise zu erbringen sind, sondern dass der Staat an erster Stelle zunächst mal auf die Informationen zurückgreift, die er selbst hat oder die er von den Unternehmen bekommt – so zum Beispiel durch die Beitragszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung. Daran kann man eben staatlicherseits nachvollziehen, ob korrekt gezahlt worden ist und ob die entsprechenden Arbeitsbedingungen eines Tarifvertrags gelten. An dieser Stelle muss das Credo lauten – so wie wir es uns auch im Koalitionsvertrag unter dem Stichwort „Digitalisierung und Entbürokratisierung“ vorgenommen haben –, dass der Staat auf alle Informationen zurückgreift, die er selbst schon hat, bevor er überhaupt neue Informationen erhebt. Es muss das Ziel des Tariftreuegesetzes sein, diesen Ansatz eines minimalen bürokratischen Aufwands umzusetzen, und mit diesem Gusto gehen wir in die Beratungen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsidentin Julia Klöckner: Für die Fraktion Bündnis/90 Die Grünen hat nun Frau Abgeordnete Ricarda Lang das Wort. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Und wöchentlich grüßt das Murmeltier: Eine neue Sitzungswoche – und die AfD steht am Rednerpult und hetzt gegen die Rechte von Arbeitnehmern, nur um sich dann im eigenen Wahlkreis wieder als die Partei des kleinen Mannes aufzuspielen. Sie beweisen hier aber jede einzelne Woche: Sie sind nicht die Partei des kleinen Mannes, geschweige denn der kleinen Frau, sondern Sie sind die Partei des Lohndumpings, der sozialen Kälte, der Tech-Oligarchen – hängend am Rockzipfel von Elon Musk –, und Sie sind vor allem eins: die unsozialste Partei in diesem Deutschen Bundestag. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der Linken sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur noch 49 Prozent der Beschäftigten in Deutschland werden nach Tarif bezahlt, das heißt, über die Hälfte der Beschäftigten wird es nicht. Diese Zahl ist an sich schon schlimm genug, sie ist aber vor allem auch zurückgehend. Das Ziel der Europäischen Union von 80 Prozent verfehlen wir damit auf katastrophale Art und Weise. Hier geht es aber nicht um Vorgaben der EU, und hier geht es auch nicht um Zahlen, sondern hier geht es um Menschen – um Menschen, die jeden Tag aufstehen, um Menschen, die mit ihrem Einkommen ihre Familie ernähren, um Menschen, die, ob in der Industrie oder im Dienstleistungssektor, unser Land am Leben halten. Es geht um den Lohn dieser Menschen, und es geht um ihren Arbeitsalltag. Denn wir wissen: Wer nach Tarif arbeitet, der verdient mehr. Wer nach Tarif arbeitet, der hat bessere Arbeitsbedingungen. – Deshalb kämpfen wir auch schon seit Jahren für ein Tariftreuegesetz und sind froh, dass wir heute darüber beraten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Linken) Es geht aber nicht nur darum, irgendein Gesetz zu beschließen, sondern das Gesetz muss am Ende natürlich auch wirksam sein. Und da sehen wir bei dem jetzigen Vorschlag der Bundesregierung doch einige Lücken. Ich möchte drei davon nennen: Die erste ist, dass der Schwellenwert mit 50 000 Euro viel zu hoch ist. Im Vergleich zu dem letzten Entwurf, der von SPD und Grünen vorgelegt wurde, würden dabei 30 Prozent aller Aufträge aus dem Anwendungsbereich des Tariftreuegesetzes herausfallen – und das alles unter der Chiffre des Bürokratieabbaus. Für uns ist aber ganz klar: Bürokratieabbau darf kein Deckmantel für den Abbau von Arbeitnehmer/-innenrechten sein, und Bürokratieabbau darf niemals auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der Linken) Denn es stimmt, was die Ministerin Bärbel Bas gesagt hat: Es geht hier auch um eine Vorbildfunktion des Staates. – Und es geht vor allem um das Geld der Bürgerinnen und Bürger; es geht um Steuergeld. Auch für uns ist klar: Kein Steuergeld für Lohndumping! Aber das muss auch bei Aufträgen von unter 50 000 Euro gelten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der Linken) Zweitens haben wir kein Verständnis für die grundsätzliche Ausnahme von allen Beschaffungen der Bundeswehr; denn das bedeutet, dass sowohl Bereiche, in denen die Bundeswehr outsourct und nicht nach Tarif bezahlt wird, als auch die Rüstungsindustrie komplett rausfallen. Gerade in diesem Bereich werden doch in den nächsten Jahren unfassbar viele Gelder investiert. Und hier sagt die Bundesregierung: Lohn- und Arbeitsbedingungen sind uns da irgendwie egal. – Das macht überhaupt gar keinen Sinn. Wir haben vor ein paar Monaten unsere Hand für eine Änderung des Grundgesetzes gehoben, weil wir davon überzeugt sind, dass es richtig ist, dass wir mehr in Sicherheit und Verteidigung investieren. Aber für uns ist auch klar: Der Anspruch an gute Arbeit gilt auch für die deutsche Rüstungsindustrie. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Und drittens. Der ganze Bereich der Durchsetzung – und da freue ich mich auf das parlamentarische Verfahren – ist noch ein bisschen mau. Denn wir kennen es ja vom Mindestlohn, wie viele Wege es doch gibt, sich an solchen Gesetzen vorbeizumogeln. Für uns ist klar: Es braucht Kontrollen, die stichprobenartig stattfinden, die unangekündigt stattfinden. Es braucht eine wirksame Durchsetzung dieses Gesetzes. Denn am Ende geht es nicht nur darum, dass es Verbesserungen im Gesetzestext gibt, sondern es muss auch Verbesserungen auf den Konten der Beschäftigten geben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir setzen uns dafür ein, dass dieses Tariftreuegesetz kommt und dass es wirksam wird. Aber es ist natürlich auch klar, dass ein Tariftreuegesetz allein nicht reicht, um die Tarifbindung in diesem Land zu steigern, was eines der größten Ziele für eine gute Arbeitsmarktpolitik sein muss. Was auch helfen würde, wären eine leichtere Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, die Weiterführung von Tarifverträgen auch bei einem Unternehmensübergang und viele andere Instrumente. Das Ding ist nur: Die Regierung geht genau in die andere Richtung. Gute Politik muss immer aus einem Guss sein, das heißt, zusammenpassen. Es macht überhaupt keinen Sinn, auf der einen Seite ein Tariftreuegesetz einzuführen und auf der anderen Seite den Achtstundentag abzuschaffen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der Linken) Denn das Arbeitszeitgesetz lässt schon heute viele Ausnahmen und Freiheiten zu für Unternehmen, die tarifgebunden sind. Diese Unternehmen gibt es zuhauf in diesem Land. Es gibt Unternehmen, die sich um die Belange ihrer Beschäftigten kümmern, die nach Tarif bezahlen, die die Sozialpartnerschaft ernst nehmen. Was Sie aber tun, ist, statt das Arbeitszeitgesetz als Hebel zu nutzen, um die Tarifbindung in diesem Land zu steigern, es denen leicht zu machen, die sich dieser Verantwortung entziehen, es denen leicht zu machen, die nicht nach Tarif bezahlen, und denen mehr Zugriffsrechte auf ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu geben. Das widerspricht sich komplett. Deshalb rufe ich die Bundesregierung auf: Schreiben Sie sich Tarifbindung nicht nur auf die Fahnen, sondern setzen Sie sie in allen politischen Bereichen durch! Präsidentin Julia Klöckner: Ihre Zeit ist um. Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beschließen Sie ein wirksames Tariftreuegesetz, statt denen zu helfen, – Präsidentin Julia Klöckner: Ihre Zeit ist um! Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): – die Tarifflucht begehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der Linken) Präsidentin Julia Klöckner: Für die Fraktion Die Linke hat nun der Abgeordnete Herr Pascal Meiser das Wort. Bitte. (Beifall bei der Linken) Pascal Meiser (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir alle – auch Sie alle – wissen: Gute Arbeitsbedingungen und anständige Löhne haben wir zum Teil hart erkämpften Tarifverträgen zu verdanken. Doch immer mehr Unternehmen entziehen sich ihrer sozialen Verantwortung und verschaffen sich mit Tarifflucht schmutzige Wettbewerbsvorteile. Besonders fatal ist es, wenn auch noch der Staat von dieser Entwicklung profitiert und öffentliche Aufträge ausgerechnet an die Unternehmen gehen, die Lohndumping betreiben und so in der Lage sind, ihre Konkurrenz auszustechen. Mit diesem anhaltenden Missstand muss jetzt endlich Schluss gemacht werden! (Beifall bei der Linken) Denn wer öffentliche Straßen und Gebäude baut, wer diese Gebäude bewacht und reinigt und wer öffentliche Einrichtungen beliefert, der hat es verdient, dass seine Arbeit mit Respekt behandelt und anständig bezahlt wird – übrigens auch hier im Deutschen Bundestag. Deshalb ist es auch längst überfällig, dass die Bundesregierung nun endlich ein Gesetz vorlegt, um öffentliche Aufträge des Bundes an die Zahlung von Tariflöhnen zu koppeln. Genau das haben wir als Linke hier in diesem Haus in den letzten 20 Jahren übrigens immer wieder gefordert, und vielleicht hätte der Sinkflug der Tarifbindung ein wenig gebremst werden können, wenn Sie zumindest hier einmal etwas früher auf uns gehört hätten. (Beifall bei der Linken) Gerade in Anbetracht der geplanten Milliardenausgaben in die Infrastruktur, die jetzt anstehen, ist es aber entscheidend, dass wir auch tatsächlich ein umfassend wirksames Tariftreuegesetz bekommen. Umso bedauerlicher ist es, dass der vorliegende Gesetzentwurf noch große Schwachstellen aufweist, wie es Ihnen ja auch der Deutsche Gewerkschaftsbund ins Stammbuch geschrieben hat, Frau Bas. Erstens. Fangen wir mit dem viel zu stark eingeschränkten Anwendungsbereich an. Lieferleistungen – man muss das Kleingedruckte lesen – sollen de facto weitestgehend ausgeschlossen werden, es sei denn, es handelt sich um spezielle Anfertigungen für einen speziellen Auftraggeber. Auch bei allen Dienstleistungs- und Bauaufträgen soll das neue Gesetz erst ab einem Wert von 50 000 Euro greifen, in einzelnen Bereichen sogar erst ab 100 000 Euro. Allein dadurch dürfte mindestens ein Drittel der Aufträge des Bundes außen vor bleiben, wie die Antwort auf eine schriftliche Frage von mir gezeigt hat. Für die Deckung der Bedarfe der Bundeswehr, selbst der zivilen, soll das Gesetz allen Ernstes bis 2032 überhaupt keine Anwendung finden, also gerade in dem Bereich, in dem in den kommenden Jahren das meiste Geld fließen soll. Das ist doch absurd, meine Damen und Herren! (Beifall bei der Linken sowie der Abg. Ricarda Lang [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Man muss es leider so deutlich und auch so hart sagen: Wenn es um Aufrüstung geht, scheint Lohndumping offenbar auch für die SPD plötzlich kein Problem mehr zu sein. Und das ist wirklich zutiefst beschämend. Doch das Gute ist: Sie können das alles noch ändern und zeigen, dass Sie an dieser Stelle ausnahmsweise mal Rückgrat haben. Zweitens. Warum, Frau Bas, soll das Tariftreueversprechen nicht auch für die wöchentliche Arbeitszeit und den Urlaubsanspruch gelten? Es ist jedenfalls für die ersten beiden Monate der Auftragserledigung vorgesehen, dass das nicht gelten soll. Dass so tarifgebundene Unternehmen mit einer niedrigeren Wochenarbeitszeit gegenüber ihrer nicht tarifgebundenen Konkurrenz weiter benachteiligt bleiben, liegt doch auf der Hand, meine Damen und Herren. Und auch da muss dringend nachgebessert werden. (Beifall bei der Linken) Drittens. Zu einem echten Tariftreuegesetz gehört vor allem, dass es am Ende nicht nur auf dem Papier existiert, sondern dass das Gesetz auch tatsächlich in der Praxis wirkt und nicht mal eben umgangen werden kann. Deshalb ist es gut – das sage ich ausdrücklich –, dass zur Kontrolle der Einhaltung dieses Gesetzes auch eine spezielle Prüfstelle geschaffen werden soll. Es genügt jedoch nicht – und das wissen Sie auch, Frau Bas –, dass diese erst bei expliziten Hinweisen auf Verstöße tätig wird. Das zeigen alle Erfahrungen mit den bestehenden Tariftreueregelungen in den Bundesländern. Es braucht dringend auch verdachtsunabhängige und robuste Vor-Ort-Kontrollen. Wer die Realität auf den Baustellen dieses Landes kennt, der weiß das, meine Damen und Herren. (Beifall bei der Linken) Es bleibt genauso unverständlich, warum diese neue Prüfstelle bei Verstößen nicht selbst Sanktionen verhängen soll, sondern dies bestenfalls gegenüber den Vergabestellen anregen können soll. Es ist doch wirklich mal überflüssige Bürokratie, dass dafür erst extra ein internes Verfahren gestartet werden muss. Die Prüfstelle muss Sanktionen bei Verstößen auch selbst direkt verhängen können. (Beifall bei der Linken sowie der Abg. Ricarda Lang [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Viertens. Natürlich muss das Tariftreueversprechen auch für Subunternehmen und eingesetzte Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter gelten, die im Rahmen der Auftragserledigung eingesetzt werden, und es ist gut, dass das so eindeutig im vorliegenden Gesetzentwurf festgeschrieben ist. Doch was Sie vorne aufbauen, reißen Sie hinten gleich wieder ein. Anders kann man es wohl kaum bezeichnen, wenn man sich anschaut, dass ausgerechnet diese Subunternehmen und Leiharbeitsfirmen von jeglichen Dokumentationspflichten freigestellt werden sollen. Dass das so eine völlig verrückte Konstruktion ist, weiß man natürlich auch im Arbeitsministerium. Das sieht man auch daran, dass solche Dokumentationspflichten, als das Ministerium im letzten Jahr den ersten Entwurf für ein solches Gesetz vorgelegt hat, noch klipp und klar festgeschrieben waren. Doch offenkundig hat die Lohndumpinglobby im Hintergrund so lange erfolgreich lobbyiert, bis diese wichtige Regelung gestrichen wurde. Und das ist wirklich bezeichnend. (Beifall bei der Linken) Ich appelliere daher wirklich nachdrücklich an Sie: Lassen Sie nicht sehenden Auges zu, dass dieses Gesetz durch Leiharbeit und windige Subunternehmen umgangen wird, bloß weil für diese keinerlei Dokumentationspflichten vorgesehen sind! Meine Damen und Herren, Sie von der Union und Sie von der SPD stehen jetzt vor der Entscheidung: Meinen Sie es wirklich ernst mit Ihrem Versprechen, dass sich harte Arbeit lohnen soll, und wollen Sie wirklich, dass der Bund als öffentlicher Auftraggeber hier mit gutem Beispiel vorangeht, oder soll das alles nur auf dem Papier stehen und eine Placeboaktion werden? Wenn Sie es ernst meinen, dann sorgen Sie jetzt auch dafür, dass aus dem vorgelegten Gesetzentwurf wirklich ein umfassend wirksames Tariftreuegesetz wird, sodass künftig alle, die öffentliche Aufträge des Bundes und seiner Behörden erledigen, dafür auch tatsächlich anständig bezahlt werden und sodass diejenigen Unternehmen, die anständig nach Tarif bezahlen – und von denen gibt es viele in diesem Land; da hat Herr Oellers völlig recht –, deswegen bei der öffentlichen Auftragsvergabe nicht länger benachteiligt werden! Wir als Linke helfen Ihnen dabei im weiteren Gesetzgebungsverfahren gerne weiter auf die Sprünge. Vielen Dank. (Beifall bei der Linken sowie der Abg. Ricarda Lang [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Präsidentin Julia Klöckner: Für die Fraktion der SPD hat nun Frau Abgeordnete Dagmar Schmidt das Wort. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir nehmen sehr viel Geld in die Hand, um unser Land zu modernisieren: 500 Milliarden Euro Sondervermögen. Das ist ein riesengroßer Modernisierungspakt für unser Land. Wir investieren unter anderem in klimafreundliche Energie, in den Ausbau der Bahn, in die Sanierung von Brücken und Straßen, in eine digitale Verwaltung. Wir unterstützen Länder und Kommunen bei der Sanierung von Kitas, Schulen und Krankenhäusern. Und überall dort, wo Bundesmittel fließen, wird es künftig heißen: Nur wer Tariflöhne zahlt, kann diese Aufträge auch erhalten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Tarifpartnerschaft erhält in vielen Sonntagsreden viel Wertschätzung. Sie muss aber Leitlinie nicht nur für die Reden, sondern auch für echtes politisches Handeln sein; denn die Tarifverträge sind das Rückgrat guter Arbeit in unserem Land. Tarifverträge sorgen für bessere Bedingungen: Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben arbeiten im Durchschnitt fast eine Stunde weniger pro Woche, haben aber im Jahr im Schnitt rund 2 900 Euro – im Osten sogar 3 400 Euro – mehr auf dem Konto. Doch leider – es ist gesagt worden – geht die Zahl der Verträge mit Tarifbindung seit Jahren zurück. 2024 waren nur noch 49 Prozent der Beschäftigten in Deutschland tarifgebunden angestellt. Nur etwa ein Viertel aller Betriebe wendet überhaupt noch einen Tarifvertrag an, und das ist ein Alarmsignal. Die Europäische Union fordert ihre Mitgliedstaaten zu Maßnahmen auf, wenn weniger als 80 Prozent der Beschäftigten von Tarifverträgen erfasst werden. Und mit dem Bundestariftreuegesetz zeigen wir, dass wir genau diese Herausforderung ernst nehmen und europäische Sozialstandards aktiv umsetzen; denn wir müssen diesen Trend umkehren, hin zu mehr Tarifpartnerschaft. (Beifall bei der SPD) Zu unserer Demokratie gehören eben auch Mitbestimmung und der direkte Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wenn Menschen erleben, dass ihre Arbeit anerkannt wird, dass sie über Arbeitszeiten, über Löhne und Sicherheit mitbestimmen können, dann stärkt das auch unser demokratisches Fundament; und es stärkt unsere Wirtschaft. Wettbewerb darf eben nicht denjenigen Unternehmen das Leben schwer machen, die anständig zahlen und gute Arbeitsbedingungen gewährleisten. Konkurrenz darf nicht über Lohndumping und schlechte Arbeitsbedingungen laufen, sondern muss über Qualität, Innovation und Produktivität passieren. Das ist gut für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; es ist aber auch gut für unsere Wirtschaft. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Gute Löhne und sichere Beschäftigung sind die beste Grundlage für soziale Sicherheit, die wir geben können. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erwerben mit höheren Löhnen auch höhere Ansprüche bei Rente und Arbeitslosigkeit. Und Tariflöhne sind auch gesamtgesellschaftlich wichtig. Laut DGB entgehen den Sozialkassen durch Tarifflucht und Lohndumping jährlich 41 Milliarden Euro. Wenn wir das Geld für Pflege, Gesundheit und Rente hätten, dann ginge es uns an diesen Stellen deutlich besser. Es ist gut und richtig, wenn wir diejenigen unterstützen, bei denen das Geld nicht reicht, zum Beispiel mit Kinderzuschlag oder mit Wohngeld, damit niemand wegen seiner Kinder oder der Miete arm wird. Aber noch besser ist es, wenn man von ganz normaler Arbeit auch gut leben kann, wenn das reicht, um die Kinder großzuziehen, um die Miete zu bezahlen, um ein Haus zu bauen und auch noch etwas zur eigenen Sicherheit zurückzulegen. Deswegen sind gute Löhne die beste Form der Verteilungsgerechtigkeit: Gerechter Lohn für gute Arbeit! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stellen sicher, dass das größte Investitionsprogramm der Nachkriegsgeschichte zu mehr Gerechtigkeit, zu mehr Zusammenhalt und zu mehr Mitbestimmung in der Arbeitswelt führt, dass unsere Investitionen nicht nur Beton und Stahl hinterlassen, sondern auch mehr soziale Gerechtigkeit und eine starke Tarifkultur. Ich freue mich auf die Beratungen, um das Gesetz noch besser zu machen. Glück auf! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsidentin Julia Klöckner: Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Peter Bohnhof das Wort. (Beifall bei der AfD) Peter Bohnhof (AfD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Stellen Sie sich vor, Sie schuften jeden Tag, geben alles für Ihren Job, für Ihre Familie, für unser Land, und dann kommt diese Regierung und verspricht Ihnen Schutz, Fairness und mehr Wohlstand. Aber was passiert wirklich? Für diese Regierung gilt nämlich in der ganzen Legislatur der Grundsatz: Erst versprochen, dann gebrochen. (Beifall bei der AfD) Und genau das sehen wir auch bei diesem sogenannten Tariftreuegesetz: ein Gesetz – ein Wolf im Schafspelz geradezu –, das allen die Freiheit raubt, ob Arbeitnehmern, Unternehmern oder einfach nur jemandem, der auf faire Chancen hofft. Dieses Thema betrifft uns alle. Schauen wir uns deshalb den Gesetzentwurf mal etwas näher an. Die Regierung will bei öffentlichen Aufträgen nur noch Firmen berücksichtigen, die ein sogenanntes Tariftreueversprechen abgeben. Auf den ersten Blick klingt das nach Gerechtigkeit. Die Wahrheit ist eine andere: Es ist ein massiver Eingriff in unsere Wirtschaftsfreiheit, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der SPD) Kleine Betriebe, Familienunternehmen, der gesamte Mittelstand: All jene, die ohne die großen Gewerkschaften arbeiten, werden einfach kaltgestellt auf diese Art und Weise. Sie können nicht mehr konkurrieren, weil der Staat diktiert. Nur wer sich den Regeln der Regierung unterwirft, bekommt eine Chance. (Zuruf des Abg. Dr. Ralf Stegner [SPD]) Das zerstört den fairen Wettbewerb, treibt Preise hoch und belastet am Ende alle mit höheren Steuern und steigenden Preisen. Diese Regierung spricht von Entlastungen, aber sie schafft nur neue Ketten. Das ist das Markenzeichen dieser Regierung. (Beifall bei der AfD) Und dann natürlich die Bürokratie, die explodiert: neue Nachweise, Kontrollbehörden wie zum Beispiel eine Clearingstelle und eine Prüfstelle Bundestariftreue. Warum nicht gleich „Bundestreue“, meine Damen und Herren? (Heiterkeit des Abg. René Springer [AfD] – Kai Whittaker [CDU/CSU]: Ja, mit Bundestreue haben Sie es nicht so!) – Deutlich mehr als Sie. – Alles wird überwacht und kontrolliert. Mit sozialer Marktwirtschaft hat das nichts zu tun, stattdessen: mehr Beamte, höhere Kosten, totales Chaos. Zig Millionen Euro fließen in diesen Unsinn statt in echte Jobs und höhere Löhne. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Saskia Esken [SPD]) Die Regierung redet von Sozialpartnerschaft, aber sie zertrampelt alles. Die Tarifautonomie, das Recht, frei zu verhandeln zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wird ignoriert. Dieses Gesetz ist eben keine Stärkung der Tarifautonomie. (Dr. Ralf Stegner [SPD]: Antiarbeiterpartei!) Stattdessen befiehlt der Staat per Verordnung, was gezahlt werden muss. Das ist kein Schutz; das ist Zwang. (Beifall bei der AfD) Dieses Gesetz ist aber auch handwerklich schlecht gemacht. Es gibt dort Regelungslücken über Regelungslücken. Ein ganz einfaches Beispiel: Was passiert mit einem Arbeitnehmer, der für die Firma, für die er tätig ist, an verschiedenen Objekten tätig ist – bei einem öffentlichen und bei einem privaten? Tariftreue: Ja, nein, vielleicht? Das Gesetz gibt keine Auskunft. (Beifall bei der AfD) Viele weitere unklare Regelungen und gleichzeitig Vertragsstrafen für die Unternehmen: So funktionieren real existierender Sozialismus und Planwirtschaft, aber keine Marktwirtschaft. (Beifall bei der AfD) Und wer leidet darunter? Alle Arbeitnehmer, die dann weniger flexibel sind, und die Unternehmer, die ihre Freiheit verlieren. Die Regierung lügt, wenn sie behauptet, das hilft ihnen. Es knebelt sie. Aber es geht auch noch tiefer. Rechtlich ist das ein Pulverfass. Das Vergaberecht könnte durch das Gesetz unterlaufen werden, ebenso EU-Regeln zur Dienstleistungsfreiheit. Die Regierung weiß das. Aber sie drückt es durch, weil es um Ideologie geht, nicht um Vernunft. Mehr Staat, weniger Freiheit. Sie zwingen Unternehmen in Tarifverträge, die niemand braucht, und rauben allen die Selbstbestimmung. Das ist nicht fair; das ist unredlich. (Zuruf der Abg. Aydan Özoğuz [SPD]) Leere Versprechen, nichts als leere Versprechen – wie bei so vielen anderen Themen: stets groß angekündigt und dann zusammengebrochen. (Dr. Ralf Stegner [SPD]: Sie sollten Ihre Rede posten! – Zuruf der Abg. Saskia Esken [SPD]) Dieses Tariftreuegesetz ist der Beweis: Diese Regierung bremst unser Land, bremst die Fleißigen. Sie bauen einen Staat auf, der uns alle ärmer macht. (Beifall bei der AfD) Wir von der AfD kämpfen für wahre Freiheit, für einen Markt ohne Zwang, (Dr. Ralf Stegner [SPD]: Gegen die Arbeitnehmer kämpfen Sie! Sie kämpfen gegen Arbeitnehmer!) für weniger Bürokratie, für gleiche Chancen für alle. Wir wollen Tarifverträge, die freiwillig entstehen, nicht erzwungen sind, also Tarifautonomie. Und wir fordern: Steuern senken und unsere Jobs schützen vor unfairer Konkurrenz. (Beifall bei der AfD) Deshalb appelliere ich an alle: Lassen Sie sich nicht länger täuschen! Stehen Sie auf gegen diese unredliche Politik! (Jens Peick [SPD]: Ach! Meine Güte!) Nur die AfD schützt die Arbeit und kann Deutschland wieder starkmachen. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der SPD sowie des Abg. Pascal Meiser [Die Linke]) Präsidentin Julia Klöckner: Für die Fraktion der CDU/CSU hat nun Frau Abgeordnete Sandra Carstensen das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Sandra Carstensen (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linke eint der Wunsch, mit diesem Tariftreuegesetz etwas Gutes zu bewirken. Und genau deswegen müssen wir in diesem Sinne sorgsam prüfen, ob dieser Gesetzentwurf zu den Zielen führen kann, die wir alle erreichen wollen: faire Arbeitsbedingungen, starke Tarifpartnerschaft und einen wettbewerbsfähigen Mittelstand. (Beifall bei der CDU/CSU) Nun stehen wir ja noch am Anfang der parlamentarischen Befassung. Und ich halte es mit dem Struck’schen Gesetz, wonach noch kein Gesetz aus dem Parlament so herausgekommen ist, wie es ursprünglich eingebracht worden ist. Aber weil die Zahl der Verträge mit Tarifbindung bei uns im Land in den letzten Jahren stark rückläufig ist, haben wir, die CDU/CSU und die SPD, gemeinsam vereinbart und uns vorgenommen, die Tarifbindung zu fördern. Und dazu stehe ich auch aus tiefster Überzeugung als jemand, der in seiner vorparlamentarischen Zeit die Sozialpartnerschaft immer hochgehalten und aktiv gelebt hat. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir waren uns im Rahmen unserer Vereinbarung aber auch einig, dass wir Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen auf ein absolutes Minimum begrenzen wollen. Ich fürchte nur, der gegenwärtige Entwurf ist so noch nicht dazu geeignet, das eine oder das andere zu erreichen. (Pascal Meiser [Die Linke]: Man könnte die Clearingstelle einfach streichen! Die braucht kein Mensch!) Er wird gerade nicht zu einer höheren Tarifbindung führen, und er begrenzt auch nicht die Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen; denn dieser Gesetzentwurf erschwert selbst tarifgebundenen Unternehmen die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen. Nach seinem Wortlaut gelten nämlich sogar Unternehmen, die bereits eine Tarifbindung haben, nicht automatisch als tariftreu im Sinne des Gesetzes. Ein Beispiel. Wenn ein mit der verantwortlichen Gewerkschaft abgeschlossener Haustarifvertrag oder ein Flächentarifvertrag von dem nach dem Gesetz vorgesehenen repräsentativen Flächentarifvertrag abweicht, wird unterstellt, dass keine Tariftreue vorliegt. (Pascal Meiser [Die Linke]: Wenn sie nach oben abweichen, nicht!) In diesem Fall würde dann der vom BMAS festgelegte repräsentative Flächentarifvertrag die speziell für die jeweiligen Unternehmen oder die Branche ausgehandelten Tarifverträge ersetzen. Im Extremfall müssten in einem Unternehmen für das Personal, das den öffentlichen Auftrag ausführt, vom hauseigenen Tarifvertrag abweichende Arbeitsbedingungen umgesetzt werden, während für den Rest der Belegschaft weiterhin der mit ihrer Gewerkschaft vereinbarte Tarifvertrag gilt. Das würde nach meinem Dafürhalten die Tarifeinheit gerade gefährden, zu Konflikten in der Belegschaft führen und enorme Umsetzungsaufwände verursachen: (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) durch unterschiedliche Entgeltabrechnungen, unterschiedliche Zeiterfassungen, unterschiedliche Urlaubsberechnungen. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, wie soll ein Betrieb das allein technisch schaffen? Was macht das mit der Belegschaft? Und mit „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ hat es auch nichts zu tun. Aber vor allem: Wozu braucht man dann überhaupt noch einen eigenen Haustarifvertrag oder einen Flächentarifvertrag? Unser gemeinsames Ziel ist und bleibt wichtig und richtig: Wir wollen faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und eine Vergabepraxis, die mit sozialer Verantwortung einhergeht. (Beifall bei der CDU/CSU) Aber wir müssen den Weg dorthin so gestalten, dass er praktikabel ist, und zwar für Unternehmen, für Beschäftigte und für öffentliche Auftraggeber. Ich wünsche mir, dass wir in den kommenden Wochen gemeinsam offen und sachlich Lösungen finden, mit denen wir das Ziel einer höheren Tarifbindung erreichen, ohne in die Tarifautonomie einzugreifen und ohne den Mittelstand zu überfordern. Ich bin – mit Frau Schmidt im Übrigen – fest davon überzeugt, liebe Frau Ministerin, dass wir dieses Gesetz nun in der parlamentarischen Befassung gemeinsam noch ein bisschen besser hinbekommen werden: (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) besser für die Arbeitsbedingungen in Deutschland und besser für unsere Wirtschaft. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsidentin Julia Klöckner: Für Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Herr Dr. Armin Grau das Wort. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tarifverträge – wir haben es heute Morgen schon mehrfach gehört – sind auf dem Rückzug. Weniger als die Hälfte der Beschäftigten profitieren heute noch von einem Tarifvertrag. Das ist eine sehr ungünstige Entwicklung. Wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, kann Personalkosten sparen und günstigere Angebote abgeben. Aber gerade solche Unternehmen dürfen bei Bundesaufträgen nicht zum Zug kommen. Der Staat darf mit öffentlichem Geld kein Lohn- und Sozialdumping unterstützen, wie Ministerin Bas das auch festgestellt hat. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir Grüne sagen schon lange: Überall, wo der Staat als Auftraggeber auftritt, muss nach Tarif bezahlt werden. Deswegen ist es gut, dass die Regierung jetzt ein Bundestariftreuegesetz vorlegt. Entgegen der Kritik von konservativer Seite verstößt dieses Gesetz nicht gegen die negative Koalitionsfreiheit: Niemand ist gezwungen, sich auf einen öffentlichen Auftrag zu bewerben, und von einem Tarifzwang kann keine Rede sein. Die Freiheit ist nicht bedroht – anders als die AfD hier wieder hetzerisch behauptet. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Linken und des Abg. Johannes Wiegelmann [CDU/CSU]) Schade ist nur, dass das vorgelegte Gesetz seine großen Ziele nur unzureichend erreicht. Das beginnt – es wurde bereits erwähnt – mit dem hohen Schwellenwert von 50 000 Euro, ab dem das Gesetz gelten soll. Der DGB schätzt, dass so 20 bis 35 Prozent der öffentlichen Aufträge gar nicht erfasst werden. Das kann ja nicht im Interesse des Erfinders sein. Der Schwellenwert muss deutlich gesenkt werden. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das zweite große Manko sind die Ausnahmen für die Bundeswehr und allgemein für verteidigungs- und sicherheitspolitisch spezifische öffentliche Aufträge. Da wird ein weites Tor der Ausnahmen aufgemacht, und das gerade jetzt, wo Rüstungsbeschaffungen leider so ein großes Volumen einnehmen müssen. Die Begründung dazu ist äußerst schmallippig. Sie weist nur auf – Zitat – „Besonderheiten, beispielsweise im Hinblick auf Geheimschutzerfordernisse oder die […] Marktsituation“ hin. Überzeugend ist das überhaupt nicht. Gerade angesichts der hohen Ausgaben im Verteidigungsbereich müssen tarifliche Löhne und Arbeitsbedingungen auch in dieser Branche gesichert werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Ralf Stegner [SPD] und Pascal Meiser [Die Linke]) Unverständlich ist auch, dass die tarifvertragliche Arbeitszeit und Urlaubsbedingungen erst ab einer Auftragsdauer von zwei Monaten gelten sollen. Das ermöglicht Missbrauch und läuft der Intention des Gesetzes komplett entgegen. Genauso unverständlich ist, dass Arbeitnehmer/-innen erst am 15. des Folgemonats über ihre Ansprüche aufgeklärt werden müssen. Sehr ungünstig sind die nur noch anlassbezogenen Kontrollen. Da waren im früheren Gesetzentwurf der Ampel noch stichprobenartige Kontrollen vorgesehen. Das ist eine klare Verschlechterung. Fazit also: Die Idee dieses Gesetzes wird an wichtiger Stelle verwässert. Jetzt hören wir auch aus der CDU, dass alles noch zu bürokratisch sei und koalitionsintern weitere Verschlechterungen drohen. Dazu kann ich nur sagen: Frau Ministerin Bas, hören Sie auf die Gewerkschaften! Und hören Sie auf uns Grüne! (Peter Aumer [CDU/CSU]: Besser nicht!) Um bei Ihrem Bild vom Tiger zu bleiben: Der Tiger hat im Moment kein gutes Gebiss. Geben Sie ihm ein paar gesunde Zähne, und verbessern Sie dieses Gesetz! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Julia Klöckner: Für die CDU/CSU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Nora Seitz das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Nora Seitz (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bundestariftreuegesetz verfolgt auf den ersten Blick richtige und notwendige Ziele: Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollen faire und für alle Arbeitnehmer geltende Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden, wodurch die Tarifbindung gestärkt werden kann. Gleichzeitig soll aber auch verhindert werden, dass Unternehmen, die bereits tarifgebunden sind, im Wettbewerb um öffentliche Aufträge benachteiligt werden. Wenn wir als öffentlicher Auftraggeber auftreten, sollten wir nicht dazu beitragen, dass Tarifflucht belohnt wird. Als Bestandteil des Koalitionsvertrages bekennen wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Tariftreuegesetz. Aber: Ebenfalls vereinbart war, dass wir bei diesem Gesetz Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen auf ein Minimum beschränken. (Beifall bei der CDU/CSU) Leider ist dies im aktuellen Entwurf nur bedingt der Fall. Die Rückmeldungen aus der Wirtschaft geben uns hier einen klaren Auftrag zur Nachbesserung. Genau bei diesem Punkt, meine Damen und Herren, möchte ich Sie in die Perspektive der kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie des Handwerks mitnehmen; denn gerade diese Betriebe sind in ihrem Alltag besonders von den Auswirkungen des Gesetzes betroffen. Lassen Sie mich zu den Auswirkungen des aktuellen Gesetzentwurfs mal ein konkretes Beispiel bringen. Die Fassade eines historischen Gebäudes in Bundesbesitz muss denkmalgerecht saniert werden. Dafür gibt es verschiedene Aufträge. Eine Firma bekommt den Zuschlag sowohl für die Stuckateur- als auch die Malerarbeiten. Je Auftrag ist schnell die Grenze von 50 000 Euro Auftragsvolumen überschritten, wodurch es laut dem aktuellen Entwurf zu zwei Tarifverträgen mit unterschiedlichen Löhnen kommen könnte. Sprich: Für den einen Auftrag des Bundes gibt es Lohn X, für den anderen Lohn Y. Dazu könnte das Unternehmen nicht tarifgebunden sein, zahlt also Lohn Z. Wie für den Handwerker ergeben sich dadurch über den Monat gerechnet je nach aktuellem Auftragsstand mehrere verschiedene Löhne. Blicken Sie eigentlich noch durch? Die entstehende Verwirrung schafft Unruhe, wenn es für Arbeitnehmer nicht absehbar ist, was sie abhängig davon, wer der Auftraggeber ist, am Monatsende unter welchen Arbeitsbedingungen verdienen. (Ulrike Schielke-Ziesing [AfD]: Sind Sie für oder gegen das Gesetz? – Saskia Esken [SPD]: Ganz einfach: Immer nach Tarif zahlen!) Wie erklärt man das seinen Handwerkern im Wahlkreis? Das spiegelt sich dann auch in einer aufwendigen Abrechnung wider, wenn Arbeitgeber jeden ihrer Mitarbeiter je nach öffentlicher Ausschreibung oder privatem Anlass getrennt abrechnen müssen. Das ist nicht bürokratiearm, meine Damen und Herren, sondern konterkariert leider die Entbürokratisierungsbestrebungen dieser Regierung. (Beifall bei der CDU/CSU) Aufwand und Nutzen stehen hier in keinem vernünftigen Verhältnis, gerade für die kleinen Betriebe, und es bedarf daher einer mittelstandsgerechten Anhebung beim Auftragsvolumen. Des Weiteren birgt der Entwurf zahlreiche Rechtsunsicherheiten für Arbeitnehmer. Viele Handwerksbranchen tarifieren regional auf Ebene der Bundesländer, und diese Tarifierungen variieren leider sehr stark. Allein in Deutschland gibt es auf Länderebene 14 verschiedene Tariftreuegesetze mit jeweils anders ausgestalteten Nachweispflichten. Hier stellt sich nun die Frage, welche der zahlreichen tarifvertraglichen Landesregelungen zur Anwendung kommen sollen: die des Landes, wo der Auftrag ausgeführt wird, oder die des Bundeslandes mit dem Sitz des Unternehmens? Zudem sind die Vertragsstrukturen sehr komplex, sodass eine Vergleichbarkeit von Angeboten nur schwer möglich ist. Hier müssen ein Rosinenpicken und ein externer Markteingriff ausgeschlossen werden. Es lässt sich also festhalten, dass der Entwurf grundsätzlich in die richtige Richtung geht. Dennoch brauchen wir gezielte Nachbesserungen an der richtigen Stelle, um ein Gesetz zu schaffen, das unsere KMU, das Handwerk und die kleinen Betriebe stärkt; denn diese tragenden Wirtschaftssäulen dürfen nicht wieder übersehen werden und müssen in den kommenden Verhandlungen stärker bedacht werden. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Präsidentin Julia Klöckner: Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Abgeordneter Leif-Erik Holm das Wort. (Beifall bei der AfD) Leif-Erik Holm (AfD): Liebe Bürger! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Punkt eins: Dieses Gesetz ist einfach nur Unfug. Es schadet den kleinen und mittleren Unternehmen in unserem Land. Frau Seitz, Sie haben völlig recht: Es ist Unsinn! Punkt zwei: Dieses Gesetz beweist erneut, dass diese Regierung keine einheitliche Linie hat. Wir haben es beim Verbrenner-Aus gesehen; wir sehen es immer noch. Wir sind heute nicht schlauer als gestern. Und wir sehen es hier wieder. Wo will diese Regierung eigentlich hin? Gestern haben wir über die Beschleunigung von Auftragsvergaben des Bundes geredet. Eine sinnvolle Idee! Eine Nacht durften die Firmen sich ein bisschen Hoffnung machen. Heute bekommen sie nun dieses Gesetz vorgelegt; sie bekommen es quasi vor den Latz geknallt. Es bewirkt genau das Gegenteil von dem, was Sie gestern eigentlich bewirken wollten. Es ist der nächste Klotz am Bein unserer ohnehin gebeutelten Unternehmen. Man möchte wirklich fast verzweifeln. Sie stehen gleichzeitig auf dem Gaspedal und auf der Bremse. Das hat doch mit ernsthafter Politik überhaupt nichts zu tun! (Beifall bei der AfD) Gerade vorgestern war ich beim Verband der Familienunternehmer zu Gast, und dieser ruft mittlerweile sehr, sehr laut um Hilfe. „Es ist fünf nach zwölf“, klagt die Verbandschefin Ostermann. Sie alle sind bitter enttäuscht von dieser Pinocchio-Regierung. Kanzler Merz ist vom Hoffnungsträger zum Bestatter der deutschen Wirtschaft mutiert, zum Bestatter gerade der kleinen und mittleren Unternehmen, die eben nicht in der Lage sind, Tariflöhne zu zahlen. Wieder geht es den Kleinen an den Kragen mit diesem Gesetz. (Angelika Glöckner [SPD]: Was ist denn mit den Handwerkerinteressen, die Sie angeblich vertreten?) Frau Ostermann vom Verband der Familienunternehmer sagt dazu, dieses Gesetz werde kleine und mittlere Unternehmen von der öffentlichen Auftragsvergabe ausschließen und damit für höhere Angebotspreise sowie längere Verfahren sorgen. (Angelika Glöckner [SPD]: Quatsch!) Richtig! Durch den Nachweis von tariflichen Standards auch für Subunternehmen, zusätzliche Dokumentationspflichten, Zertifizierungen, Prüfprozesse werde auch noch ein erhebliches Maß an Bürokratie aufgebaut. Genau so ist es! Das ist das Problem. Sie sagen das eine und tun genau das andere: mehr Pflichten, mehr Bürokratie, mehr Papierkram. Und wo passiert das dann alles? In einer neuen Behörde mit noch mal neuen Mitarbeitern. Es ist genau diese Gaga-Politik, die unsere Unternehmen kaputtmacht. Niemand braucht dieses Tariftreuegesetz! (Beifall bei der AfD) Und noch ein Fakt, den mir ein Unternehmer mitgab, der wohlgemerkt heute noch Tariflöhne zahlt. Er sagt, wenn es wirtschaftlich weiter so bergab geht, dann werde er das nicht mehr durchhalten können. Und dann? Dann wird er keine öffentlichen Aufträge mehr bekommen können. Und das ist natürlich eine Spirale nach unten, eine Spirale in Richtung Insolvenz. Und Sie setzen diese Spirale in Gang. Das ist Ihr Werk, das Werk von Schwarz-Rot! (Beifall bei der AfD) Es ist wirklich abenteuerlich, was Sie hier veranstalten oder, besser gesagt, verunstalten. Die Unternehmer und die Arbeiter müssen gar nicht an die Hand genommen werden. Die sind schon groß und stark. Auf einem leer gefegten Arbeitsmarkt müssen die Betriebe doch heute sowieso schon höhere Löhne zahlen. Die Mitarbeiter, die Beschäftigten haben doch heute schon eine große Marktmacht. Also, die wollen gar nicht Ihren pseudosozialen Kram, die wollen lieber einen sicheren Job, mit dem sie ihre Familie ernähren können. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Ralf Stegner [SPD]) Und diese Sicherheit bekommen sie von Ihnen nicht. Sie dokumentieren mit diesem Gesetz erneut Ihre Unfähigkeit, zu erkennen, was jetzt wichtig wäre, nämlich eine drastische Deregulierung, nicht noch mehr staatliche Gängelei. Statt die Kettensäge rauszuholen und alte Zöpfe abzuschneiden, schaffen Sie neue Prüfbehörden. Es ist wirklich ein Wahnsinn! Und das unterscheidet uns von Ihnen. Wir wollen freie Bürger und Unternehmen, keine staatlich bevormundeten. (Zuruf des Abg. Dr. Ralf Stegner [SPD]) Nur mehr Freiheit schafft mehr Wohlstand. (Beifall bei der AfD) Deshalb wird es Zeit, dass die AfD regiert. Mit Ihrem verkappten Sozialismus wird das nichts mit der Wirtschaftswende. (Zuruf der Abg. Angelika Glöckner [SPD]) Danke schön. (Beifall bei der AfD) Präsidentin Julia Klöckner: Für die CDU/CSU-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Peter Aumer das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Peter Aumer (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Faire Löhne sichern, Tarifbindung stärken und gute Arbeit fördern: Das ist das Ziel des Tariftreuegesetzes, das wir auch unterstützen; denn gute Arbeit ist die Grundlage wirtschaftlichen Erfolgs und gesellschaftlichen Zusammenhalts. Aber wir wollen ein Gesetz mit Augenmaß. Wir wollen, dass Vertrauen im Mittelpunkt steht und nicht Misstrauen. Wir wollen Partnerschaft, nicht Überregulierung. Unsere soziale Marktwirtschaft lebt vom Gleichgewicht zwischen Freiheit und Verantwortung. Darum müssen wir darauf achten, dass die guten Absichten nicht in Bürokratie enden. Der Staat soll Rahmenbedingungen setzen, nicht Fesseln anlegen. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Sozialpartnerschaft als Grundlage – – Frau Präsidentin, Sie bzw. das Licht der Ampel blinken die ganze Zeit, deswegen bin ich ein klein bisschen irritiert. (Heiterkeit) Präsidentin Julia Klöckner: Ich halte mal kurz die Zeit an. – Zur Erläuterung: Es gibt ja verschiedene Knöpfe. Und dann – es ist ja heute schon Freitag – blinkt manchmal auch die Präsidentin, um zu ermahnen, dass man zum Ende kommen soll. Der Kollege hat aber recht: Wir haben das Licht nicht ausgestellt; das zur Erläuterung. Jetzt geht es weiter, bitte sehr. Peter Aumer (CDU/CSU): Deswegen war ich irritiert. Aber ich höre gerne auf Sie, Frau Präsidentin. Tarifverträge, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind das Herzstück unserer Sozialpartnerschaft. Sie sichern Löhne und sorgen für Verlässlichkeit und Stabilität. Frau Lang und Herr Professor Grau, ja, die Tarifbindung sinkt. Aber wir sollten es uns nicht so einfach machen wie Sie in Ihren Reden, sondern wir sollten genauer hinschauen, warum das so ist. Das ist so, weil sich die Wirtschaft verändert, weil wir immer mehr kleinere Betriebe haben, weil die Betriebe flexibler und projektorientierter sind. Und darauf müssen wir hier auch Antworten geben. Es ist nicht so einfach, Frau Lang, wie Sie das vorher in Ihrer Rede gesagt haben. (Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Ricarda Lang [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Gerade der Mittelstand wünscht sich mehr Spielraum und weniger Verwaltungslasten; das ist heute schon des Öfteren angesprochen worden. Darauf müssen wir mit Stärkung statt Zwang reagieren. Das Bundestariftreuegesetz soll Tarifautonomie fördern, nicht ersetzen. Unsere kleinen und mittleren Betriebe sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Sie schaffen Arbeitsplätze, bilden aus und zahlen in der Regel anständige Löhne. Dort, wo das nicht der Fall ist, müssen wir mit dem Tariftreuegesetz Antworten geben, und das wollen wir auch. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Viele Unternehmer sagen uns: Mit diesem Gesetz kommt mehr Aufwand, mehr Papier, mehr Unsicherheit dazu. (Dagmar Schmidt [Wetzlar] [SPD]: Digitalisieren! Kein Papier mehr!) Ich war gestern auch bei den Familienunternehmern. Tatsächlich ist da die Verunsicherung groß. Wir müssen da ganz eng mit den Unternehmerinnen und Unternehmern in Kontakt bleiben und deren Sorgen ernst nehmen. Frau Lang, gehen Sie zu den Unternehmen! Reden Sie mit den Unternehmen! (Ricarda Lang [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mache ich! Reden Sie mal mit den Beschäftigten, Herr Aumer!) – Ich rede mit beiden; ich habe einen sehr intensiven, engen Austausch mit den Gewerkschaften. Aber Sie hätten Ihre Rede so nicht halten können, wenn Sie ein bisschen stärker auch mit der Wirtschaft in Kontakt treten würden. (Beifall bei der CDU/CSU) Tariftreue darf nicht heißen, dass der Staat Unternehmerinnen und Unternehmer unter Generalverdacht stellt. Ein Gesetz wirkt nur dann, wenn es tatsächlich auch da ankommt, wo es wirken soll: auf der Baustelle, in der Werkstatt. Ich hatte mit einem Verband der Schulen Kontakt, die Bundesaufträge vergeben. Auch dort ist die Angst groß, was da auf sie zukommt. Deswegen: Wir wollen ermutigen statt einschränken, stärken statt lähmen. Und deswegen müssen wir jetzt in den parlamentarischen Beratungen sehr intensiv schauen, dass dieses Gesetz diejenigen erreicht, die darauf angewiesen sind, und dass wir trotzdem auch klare Signale in die Wirtschaft senden. Wir wollen Tarifbindung, wir wollen aber nicht mehr Bürokratie. Das Grundprinzip unserer sozialen Marktwirtschaft steht im Mittelpunkt: das Zusammenspiel von Leistung und Fairness. Das muss dieses Bundestariftreuegesetz erreichen, und wir arbeiten daran. Wir haben einige Wochen Zeit, hier Änderungen vorzunehmen. Gemeinsam machen wir unser Land stärker und helfen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, dass sie gerechte und faire Löhne bekommen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsidentin Julia Klöckner: Für die Fraktion der SPD hat der Abgeordnete Herr Jan Dieren das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Jan Dieren (SPD): Frau Präsidentin! Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben! In den kommenden Jahren werden wir sehr, sehr viel Geld in die Modernisierung unserer Infrastruktur stecken; und das ist auch gut so. Aber Geld allein baut keine Straßen, Brücken oder Bahngleise; das tun Menschen. Straßenbauerinnen stehen frühmorgens auf, reißen alte Straßen auf, verteilen Asphalt, arbeiten bei 35 Grad in der Sonne, bei Regen im Dreck. Lkw-Fahrerinnen bringen das Material zur Baustelle, fahren Schutt wieder weg. Sicherheitsmitarbeiterinnen bewachen die Baustelle, auch nachts und am Wochenende. Auch Gleisbauer arbeiten oft nachts. Sie stopfen Schotter, wechseln Schienen und justieren Weichen. Das ist laut und dreckig. Und am Rand der neuen Gleise kümmern sich Landschaftsgärtner um die Begrünung. Sie bereiten den Boden vor, pflanzen Bäume und Sträucher, mähen und schneiden die Pflanzen. Wegen des Zugverkehrs stehen sie dabei oft unter Zeitdruck. Wo Schulen oder Krankenhäuser modernisiert werden, gibt es große Reinigungsaufträge. Die Reinigungskräfte müssen dann in kürzester Zeit riesige Flächen sauber bekommen, Bauschutt entfernen, Böden schrubben, mit Chemikalien arbeiten, (Ulrike Schielke-Ziesing [AfD]: Wenn einem nichts mehr einfällt!) oft auch nachts und am Wochenende, wenn alle anderen Feierabend haben. (Tino Chrupalla [AfD]: Das haben Sie noch nicht einmal gemacht! Sie hatten doch selber noch nie einen Besen in der Hand!) Infrastruktur zu modernisieren, bedeutet also für viele Menschen viel harte Arbeit. Diese Arbeit verdient unseren Respekt und unsere Anerkennung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Pascal Meiser [Die Linke]) Aber Respekt allein füllt noch keinen Kühlschrank. Und wenn wir nicht aufpassen, dann kommt das viele Geld, das wir investieren, bei diesen Menschen überhaupt nicht an; denn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gehen die Zuschläge oft an die Anbieter, die das günstigste Angebot vorlegen. Arbeitgeber, die mit Gewerkschaften Tarifverträge über gute Arbeitsbedingungen, über faire Löhne, über Gefahren- und Nachtzuschläge abschließen, haben dann oft das Nachsehen. Und diejenigen, die ihren Beschäftigten miese Löhne zahlen, bekommen den Zuschlag. Wenn wir Milliarden investieren, dann darf dieses Geld aber nicht nur bei einigen wenigen ankommen. Und genau dafür soll jetzt das Tariftreuegesetz sorgen. (Beifall bei der SPD) In den Branchen, wo es Tarifverträge gibt, sollen Arbeitgeber/-innen bei öffentlichen Aufträgen die Löhne zahlen und die Arbeitsbedingungen garantieren, die in Tarifverträgen stehen; so einfach ist das. Für diejenigen, die jetzt schon ordentliche Tarifverträge haben, bedeutet das kein bisschen mehr Aufwand. (Beifall bei der SPD) Für alle anderen ist das ein zusätzlicher guter Grund, ihrer Verantwortung als Unternehmer/-innen gerecht zu werden und endlich einen Tarifvertrag abzuschließen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der Linken) Man kann jetzt kritisieren, dass das Gesetz zu viele Lücken hat, nicht weit genug geht. Ja, das finde ich auch. Aber genau um das zu verbessern, haben wir jetzt ja noch die Gesetzesberatungen und werden darüber verhandeln. Aber schon jetzt ist das Tariftreuegesetz ein Schritt in die richtige Richtung – ein wichtiger Schritt, damit diejenigen, die den Laden am Laufen halten, ihn entrümpeln, ihn anstreichen, neu einrichten und am Ende das WLAN anschalten, – Präsidentin Julia Klöckner: Ihre Redezeit ist vorbei. Jan Dieren (SPD): – endlich den Lohn – Präsidentin Julia Klöckner: Danke sehr. Jan Dieren (SPD): – und die Anerkennung dafür bekommen, – Präsidentin Julia Klöckner: Danke sehr. Ihre Redezeit ist überschritten. Jan Dieren (SPD): – die sie verdienen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsidentin Julia Klöckner: Abschließend für diese Debatte hat nun das Wort für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Frau Elisabeth Winkelmeier-Becker. (Beifall bei der CDU/CSU) Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir starten heute die Beratung des Tariftreuegesetzes. In gemeinsamer Federführung legen uns das Wirtschaftsministerium und das Arbeitsministerium diesen Gesetzentwurf vor. Ziel ist es, den fairen Wettbewerb und die Tarifbindung zu stärken; denn das Ziel „Wohlstand für alle“ braucht auch gute und faire Bezahlung für die Beschäftigten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes dürfen tarifgebundene Unternehmen keinen Nachteil dadurch haben, dass sie bessere Löhne zahlen. Das schafft ein Level Playing Field und sorgt dafür, dass nicht niedrige Löhne, sondern Effizienz, gute Qualität, gute Mitarbeiter ausschlaggebend sind. Auf der anderen Seite müssen wir auch berücksichtigen, dass die geplanten Regelungen mit erheblichen Belastungen für die betroffenen Unternehmen einhergehen, sowohl finanziell als auch bürokratisch. Wir dürfen die Unternehmen nicht überfordern, und wir dürfen ihnen auch nicht mit Misstrauen begegnen. Es betrifft häufig kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe. Das alles müssen wir in einen guten Ausgleich bringen. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir haben im Koa-Vertrag vereinbart, das Tariftreuegesetz maximal bürokratiearm, einfach, schlicht und zugleich wirksam zu gestalten. Wenn man das als Maßstab nimmt, muss man sagen: Es ist noch nicht perfekt. Der Entwurf sieht beispielsweise vor, dass alle Unternehmen im Rahmen des öffentlichen Auftrags ihre Beschäftigten nach dem Tarif bezahlen sollen, der für die meisten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gilt. Das ist mit aufwendigen Feststellungsverfahren, mit einer extra einzurichtenden Clearingstelle, mit Rechtsverordnungen und dergleichen verbunden. An der Stelle müssen wir es besser machen. Wir haben dafür auch ein gutes Beispiel. In § 72 SGB XI hat der damalige Minister Lauterbach die sehr gute Regelung eingeführt, dass alle Tarifverträge gleichermaßen gelten, einschließlich der kirchlichen Verträge und der Haustarifverträge. Er hat geregelt, dass nur mit Betrieben oder Pflegeeinrichtungen, die nach Tarif zahlen – das gilt für alle gleichermaßen –, ein Versorgungsvertrag geschlossen werden darf. Ich glaube, das ist eine gute Regelung, an der wir uns orientieren sollten. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir sollten alle Tarifverträge gleichermaßen berücksichtigen. Das wäre eine konsistente Gesetzgebung; alles andere wäre ein unnötiger und damit eben auch nicht gerechtfertigter Eingriff in die Koalitions- und Tariffreiheit. Wir sollten auch im eigenen Interesse daran denken, dass wir den Kreis der möglichen Bieter nicht zu klein machen; denn sonst stocken die Auftragsverfahren. Dann wird es unnötig teuer. Damit tun wir uns keinen Gefallen. Auch das Interesse des Bundes müssen wir an der Stelle berücksichtigen. Wir haben gestern das allgemeine Vergabeverfahren debattiert und dort Verbesserungen und Verschlankungen auf den Weg gebracht. Das sollten wir nicht durch das Tariftreuegesetz konterkarieren. Im Gesetzentwurf sind neue Informations-, Dokumentations- und Prüfregelungen vorgesehen. Auch hier möchte ich noch mal an das Ziel erinnern: Es geht uns darum, die Tarifbindung zu stärken. Wenn ein Unternehmen schon nach Tarif bezahlt, dann ist doch das Ziel erreicht und dann muss das auch reichen. Dann darf es keine weiteren Informationspflichten und Kontrollbefugnisse geben. Dann muss das reichen. – Punkt! Dann haben wir doch das Ziel optimal erreicht. Für alle anderen Unternehmen müssen wir dafür sorgen, dass keine neuen Daten gespeichert werden müssen, – Präsidentin Julia Klöckner: Ihre Zeit ist abgelaufen. Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): – sondern dass auf vorhandene Daten zurückgegriffen wird. Präsidentin Julia Klöckner: Die Zeit ist abgelaufen. Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Das wollen wir verbessern und in dem Sinne in die Beratungen einsteigen. Danke sehr. (Beifall bei der CDU/CSU) Präsidentin Julia Klöckner: Ich schließe diese Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1941 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es weitere Überweisungsvorschläge? – Ich sehe und höre nichts Gegenteiliges. Dann verfahren wir wie vorgeschlagen. Ich rufe nun auf den Zusatzpunkt 11: Erste Beratung des von den Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, Stefan Möller, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Meinungsfreiheit und zur Änderung der Strafprozessordnung – Einschränkung der Zulässigkeit der Hausdurchsuchung bei Ehrverletzungsdelikten Drucksache 21/2085 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Für die AfD-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Tobias Matthias Peterka das Wort. Bitte sehr. (Beifall bei der AfD) Tobias Matthias Peterka (AfD): Frau Präsidentin! Liebe Bürger! Morgens 6 Uhr irgendwo in Deutschland: An der Wohnungstür wird Sturm geklingelt und geklopft, als wäre alles zu spät. Je nach Gemüt eilt man verärgert oder verängstigt herbei und kann gerade noch verhindern, dass die Türe zerstört wird. Was erwartet einen dann? Ein Dutzend Polizisten und ein grinsender Staatsanwalt, oft sehr motiviert und voller Vorfreude auf den Machtrausch des Technokraten, der ihn seinerseits an diesem Tag so früh aus dem Bett getrieben hat. Auf dem Wisch, den der Bürger erst auf Nachfrage einsehen darf, steht schwarz auf Ökopapier gedruckt: Hausdurchsuchung aufgrund von Politikerbeleidigung im Internet. – Diese Szene würde in repressive Staaten wie China oder Erdoğans Türkei passen, fand und findet aber hundertfach bei uns in Deutschland statt. Neutrale Ermittlungen aufgrund von Anzeigen ohne vorherigen Gesinnungsabgleich sind eine Sache; das gehört natürlich zu einem Rechtsstaat. Aber Einschüchterung und verkappte Bestrafung ohne Gerichtsurteil, das ist einer Demokratie nicht würdig und gehört sofort unterbunden. (Beifall bei der AfD – Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]: Völliger Quatsch!) § 185 Strafgesetzbuch – die normale Beleidigung – und vor allem § 188 – die Beleidigung politisch exponierter Personen – werden in einem Maße missbraucht und exzessiv ausgelegt, dass sich die Balken biegen. Und sparen Sie sich jetzt das Strohmannargument, auch Vertreter der AfD würden zu weit gehende Dinge des Öfteren mal zur Anzeige bringen! Darum geht es hier gerade nicht. Das ist erstens eine Frage der Waffengleichheit, und zweitens weist gerade die Strafverfolgung eine unsägliche Schlagseite auf. Linke Sprüche bis hin zu Antisemitismus werden per Dienst nach Vorschrift abgeschichtet, während alles, was die Regierung oder unsere Demokratie, also die Demokratur der Altparteien, kritisiert, gnadenlos bis in die eigene heimische Wohnung verfolgt wird. (Beifall bei der AfD) Gib jemandem Macht, und man erkennt sein wahres Wesen. Bei diesem Test sind alle Regierungen seit Merkel krachend durchgefallen, und eben auch sehr viele Staatsanwaltschaften bzw. Ermittlungsrichter, die da über den Gang mitwirken. Folgendes wollte man mir übrigens untersagen, in die Drucksache zu schreiben – stellen Sie sich das vor; Achtung, Staatsgeheimnis! –: Im Dezember 2024 durchsuchten Kommandos deutschlandweit 50 Wohnungen wegen mutmaßlicher Hasskriminalität, groß angekündigt! Man war sich der Lufthoheit derart sicher, dass man sogar ein Fernsehteam des US-Senders CBS mitgenommen hatte. Die Amerikaner waren schockiert, und auch die Zuschauer drüben wochenlang; denn der zuständige niedersächsische Oberstaatsanwalt Laue erklärte freimütig feixend: Es ist ja schon Bestrafung, wenn denen das Handy weggenommen wird. Es ist sogar viel schlimmer als eine etwaige Geldstrafe. – Das, meine Damen und Herren, ist die Bankrotterklärung jedes rechtsstaatlichen Denkens, live vor der Kamera. (Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]: Wo ist der Beweis dafür? Können Sie das beweisen?) Von einer Politik, die so etwas stützt, lassen wir uns garantiert nicht erzählen, was eine echte Demokratie ist und was nicht. (Beifall bei der AfD) Sie kritisieren ja genüsslich Donald Trump, weil der zu Hause aufräumt. Räumen Sie erst mal bei Ihren weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften hier auf! Ferner kurios: Ich durfte einen angesehenen Juraprofessor und ehemaligen Ministerialrat in Bayern, der die Bestrafung durch Hausdurchsuchung – wie oben genannt – als Missachtung des Strafrechts verurteilte, in der Drucksache nicht zitieren. Ans Präsidium: Vielleicht reden Sie da mal mit dem Parlamentssekretariat! So eine Zensur nachgewiesener Quellen stärkt nicht gerade das Vertrauen in dieses Parlament. (Beifall bei der AfD) Und es geht munter weiter. Das letzte bekannte Räumkommando ging erst vor Wochen durch die Straßen und warf Bürger morgens aus dem Bett, weil Bildchen und Texte im Internet gepostet wurden. Beschädigtes Interieur, de facto enteignete Geräte, traumatisierte Kinder – alles Kollateralschäden, die Sie in Kauf nehmen, weil Sie merken, dass sich der Wind dreht und immer mehr Menschen sich trauen, etwas gegen links-grünen Niedergang zu sagen. Und ja, dadurch gibt es mehr Posts, die etwas zu viel sind und strafbar sein mögen. (Dr. Ralf Stegner [SPD]: Sie wollen doch keinen Rechtsstaat, Sie wollen einen rechten Staat!) Aber weil Ihnen eben alles aus der Hand gleitet, wollen Sie hier noch mal so richtig draufhauen und vermeintliche Stärke beweisen. Das geht nach hinten los; die Umfragewerte zeigen es. (Beifall bei der AfD) Um bis zu Ihrer Abwahl die Menschen vor unverhältnismäßigen Hausdurchsuchungen zu schützen, ist unser Gesetzentwurf da. Keine Zulässigkeit mehr dieses Mittels, wenn alleinig wegen Ehrschutzdelikten ermittelt wird! Ganz einfach und in aller Kürze. Die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz stünde dem bei fairer Abwägung ohnehin entgegen; aber das findet ja bekanntlich nicht statt. Stattdessen wird wegen „Schwachkopf“ und einem kreativen Bildchen eine Familie mit behindertem Kind hochgenommen. Und nein, es gab keine anderen Gründe bei Herrn Niehoff im Vorfeld. Unterlassen Sie dieses gegenteilige Gasligthing! (Maja Wallstein [SPD]: „Im Vorfeld“! Interessant! Der gesagt hat: „Kauft nicht bei Juden!“? War das nicht der?) Das ist nachgewiesen. Und jemand, der wegen der Bezeichnung „dümmste Außenpolitikerin der Welt“ Bürger sogar in die Insolvenz treibt, hat ohnehin meine vollste Verachtung. Also, bis wir hier die ganze Systematik wieder grundrechtskonform ausgerichtet haben – was wir auch tun werden –, muss als Sofortmaßnahme die offen als Standgericht praktizierte Hausdurchsuchung untersagt werden. Denn eins ist klar: Beweise kann man auch anders erlangen. – Viele der Protestäußerungen, die Sie als Hassverbrechen brandmarken, werden heutzutage unter Klarnamen gepostet. Gerade das macht Ihnen so Angst; Sie sind vollkommen perplex. Die Bürger stehen dazu und wollen vielleicht sogar geklärt wissen, was noch geht und was nicht geht. Außerdem können Sie ja Ihren Spießgesellen Jan Böhmermann fragen. Der wird Ihnen dann erklären, wie man Personen im Internet doxt und ausfindig macht. Im Gegensatz zum Staatsfunk ist das nämlich ganz normale Ermittlungsarbeit, und man spart sich damit einiges an eingetretenen Wohnungstüren. Des Weiteren gibt es die Onlinedurchsuchung. Sie wissen ganz genau, dass Sie da schon sehr viel Zugriff ohne die Bestrafung durch Hausdurchsuchungen erlangen können. (Maja Wallstein [SPD]: Interessant! Bei Trump finden Sie das lustig. Aber hier?) Kurzum: Das Bildchen oder der Text sind mit sehr viel milderen Mitteln zuzuordnen; Sie werden gleich das Gegenteil behaupten. Strafverfolgung ist aber weiter gesichert. Die meisten Betreiber von Kommentarspalten bei Social Media, auch die ausländischen, sind bei verhältnismäßig gehaltenen Anfragen kooperativ, nur eben nicht bei rollkommandohafter Massenabfrage wegen Kleinigkeiten. Und das ist auch gut so. Es gibt nämlich laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerade kein Extrapolitikerrecht auf Dünnhäutigkeit (Beifall bei der AfD – Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]: Aus Ihrer gefährlichen Sprache werden dann Taten!) und auch kein Recht auf unverhältnismäßige Bestrafung durch Ermittlungen. Was kommt als Nächstes? Vielleicht der Gentest bei Kaugummiverschmutzung des Gehwegs? Das wäre objektiv gesehen sehr effektiv. Das kann man doch machen. Was fällt Ihnen noch ein, wenn man Ihnen freie Hand lässt? Mir ist klar: Freiwillig wird zumindest der linke Block hier gar nichts tun. Es braucht ein erstes Gesetz dagegen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]: Lächerlich!) Präsidentin Julia Klöckner: Für die Fraktion der CDU/CSU hat Herr Abgeordneter Axel Müller das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Axel Müller (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 12. September dieses Jahres brachte die AfD einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des § 188 StGB, der Personen des öffentlichen Lebens vor Beleidigung, üblicher Nachrede und Verleumdung schützt, in den Deutschen Bundestag ein, zusammengefasst mit folgender Begründung: Die Vorschrift schränke die Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Grundgesetz ein; sie schütze und privilegiere Politiker einseitig. Der wahre Grund für § 188 StGB ist jedoch ein anderer. 2019 wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke ermordet. Vor und nach der Tat wurde Hass und Hetze über ihn im Internet verbreitet. Das Internet drohte zu einem rechtsfreien Raum zu werden, (Maja Wallstein [SPD]: Richtig!) in dem unter dem Mantel der Anonymität Undenkbares auf einmal sagbar schien (Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!) und mit der Dauer hoffähig zu werden drohte. Aus Worten wurden Taten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig! So ist es! – Maja Wallstein [SPD]: Richtig!) Das Ziel ist die Verengung des demokratischen Diskurses durch Einschüchterung Andersdenkender, um alleiniger Wortführer zu sein und eine vermeintlich herrschende Meinung zu suggerieren. Ein klassisches Mittel moderner Propaganda! Das erinnert auch fatal an das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte von 1933 bis 1945. (Maja Wallstein [SPD]: So ist es! – Gegenruf des Abg. Rainer Galla [AfD] – Gegenruf des Abg. Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]: Jämmerlich!) Nach dieser Entwicklung beschloss der Deutsche Bundestag 2020 ein umfangreiches Gesetzespaket dagegen, darunter auch § 188 StGB. Die Staatsanwaltschaft kann jetzt solche Taten auch dann verfolgen, wenn der eingeschüchterte Geschädigte keinen Strafantrag stellt. Seit § 188 StGB besteht, läuft die AfD dagegen Sturm. (Stephan Brandner [AfD]: Nicht nur die AfD!) Erstens. Im Dezember 2024 wurde dazu auf Ihren Antrag eine Aktuelle Stunde im Deutschen Bundestag durchgeführt, in der Sie eine kämpferische Haltung an den Tag legten. Zweitens. Im letzten Monat dann der Antrag auf Abschaffung des § 188 StGB. Und drittens. Heute nun der Antrag, die Möglichkeiten der Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung von Taten nach § 188 StGB einzuschränken. Das fest in der Strafprozessordnung verankerte Ermittlungsinstrument der Hausdurchsuchung soll bei einem Verdacht des § 188 StGB verweigert werden. Dazu muss man wissen, dass eine Hausdurchsuchung, anders als von der AfD suggeriert, nicht einfach mal so durchgeführt werden kann. (Lachen bei Abgeordneten der AfD – Stephan Brandner [AfD]: Doch! Genau das ist der Fall! Zack, zack!) – Als Ermittlungsrichter weiß ich das sehr wohl. (Zuruf von der AfD: Ich als Verteidiger auch!) Neben einem Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten braucht es eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Auffinden von Beweismitteln. (Stephan Brandner [AfD]: Das ist immer die Frage der Perspektive!) Vor allem aber braucht es eines: Die Entscheidung eines unabhängigen Gerichts, das die Dinge sorgfältig prüft, (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Ralf Stegner [SPD]: So ist es! – Maja Wallstein [SPD]: Richtig! – Stephan Brandner [AfD]: In der Praxis: Ankreuzen eines Formulars! – Weitere Zurufe von der AfD) bevor es einen solchen Grundrechtseingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 genehmigt. Dabei spielt auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Rolle. Wegen einer Bagatelle wird, entgegen der Behauptung der AfD, eben gerade keine Hausdurchsuchung angewandt. Es ist ein weiterer Versuch, die Justiz wie im Übrigen auch alle anderen Organe des demokratischen Rechtsstaates – Parlament, Regierung und Bundesverfassungsgericht – verächtlich zu machen und abzuwerten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Stephan Brandner [AfD]: Das schaffen Sie schon selber! Dazu braucht es die AfD nicht!) Kostprobe aus der Rede des Kollegen Peterka: Wir lebten in einer „Demokratur“; in Anlehnung an das Wort „Diktatur“. (Stephan Brandner [AfD]: Nee, Fraktur!) Eine Straftat nach § 188 StGB wird auch nicht dadurch zur Bagatelle, dass die AfD versucht, diese mit Bagatellstraftaten wie der einfachen Beleidigung unter Nachbarn über den Gartenzaun hinweg, bei der eben kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, gleichzustellen. Warum läuft sie denn eigentlich so Sturm gegen den § 188 StGB? (Fabian Jacobi [AfD]: Da bin ich gespannt! – Weitere Zurufe von der AfD) Und warum will sie die Strafverfolgung einschränken? Auf den ersten Blick setzt sie sich damit ja in einen eklatanten Widerspruch zum eigenen Verhalten. So hat die Bundessprecherin Alice Weidel mehrere Hundert Strafanträge (Stephan Brandner [AfD]: Das ist ein Märchen, Herr Müller! Es wird nicht wahrer, wenn Sie es wiederholen!) wegen angeblicher Verstöße gegen § 188 StGB zu ihrem Nachteil erstattet. Bei genauer Betrachtung entdeckt man, dass dies Teil eines Systems ist, mit dem die AfD einerseits versucht, sich selbst als Opfer darzustellen, (Zuruf von der AfD: Verschwörung!) und andererseits die eigene Anhängerschaft vor Strafverfolgung zu bewahren. Nach einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom Mai 2025 ist gut die Hälfte aller politischen Straftaten dem rechten politischen Spektrum zuzuordnen, (Stephan Brandner [AfD]: Ja, weil links nicht ermittelt wird! Dank der tollen Ermittlungsrichter! – Weiterer Zuruf von der AfD: Tolle Statistik!) zu dem sich die AfD ja selbst rechnet. (Maja Wallstein [SPD]: Richtig!) Die Zahl der Taten ist um 48 Prozent gestiegen. Und aus der Antwort der Bundesregierung auf eine durch die AfD im August 2025 gestellten Kleinen Anfrage erfährt man Folgendes: Über das gesamte Jahr 2024 hinweg wurden circa 3 000 mögliche Vergehen nach § 188 StGB registriert. In den ersten zwei Quartalen 2025 waren es bereits 3 600 Meldungen, also möglicherweise am Ende des Jahres doppelt so viele. (Stephan Brandner [AfD]: Tolle Entwicklung, oder?) Etwas leichtfertig könnte man sagen: Mit dieser Anfrage hat die AfD eine Grube gegraben, in die sie selbst hineingefallen ist. (Dr. Christoph Birghan [AfD]: Sie wollen mehr Hausdurchsuchungen! Sagen Sie das den Bürgern!) Setzt man diese Zahlen jedoch in Relation zum Anstieg der rechts motivierten Straftaten, so wird deutlich, dass die Versagung der Ermittlungsmöglichkeit der Hausdurchsuchung bei Verdächtigen einer Straftat nach § 188 StGB in Wirklichkeit nur einem Zweck dient: (Stephan Brandner [AfD]: Jetzt bin ich aber gespannt!) die eigene rechte Anhängerschaft vor Strafverfolgung zu schützen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Linken – Stephan Brandner [AfD]: Sie wollen die Meinungsfreiheit bekämpfen! Das unterscheidet uns!) Von da bis zur Strafvereitelung, meine sehr geehrten Damen und Herren – das ist ein Straftatbestand; merken Sie sich das –, ist es nur noch ein kleiner Schritt. Das ist das Rechtsstaatsverständnis der AfD. (Zuruf von der AfD: § 185 ist doch noch da! Was für ein Unsinn!) Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Linken) Präsidentin Julia Klöckner: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Dr. Lena Gumnior das Wort. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Axel Müller [CDU/CSU]) Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! (Stephan Brandner [AfD]: Hallöchen!) September 2022 Durchsuchung von Büroräumen, November 2022 eine Hausdurchsuchung, Juni 2024 Durchsuchung von Büroräumen und September 2025 wieder Durchsuchung von Büros. Durchsucht wurde die Bundesgeschäftsstelle der AfD, und es gab Durchsuchungen bei Bernd Höcke, bei Petr Bystron und natürlich bei Maximilian Krah und seinem kriminellen Kompagnon. Offenbar setzt die politische Agenda auch dort an, wo die eigene Lebenserfahrung gerade am frischesten ist. Da ist es ja gar nicht verwunderlich, dass die AfD gerade heute über Hausdurchsuchungen sprechen möchte. Nur eine Frage bleibt: Wo ist denn der Durchsuchungsexperte Maximilian Krah heute? (Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Axel Müller [CDU/CSU] – Tobias Matthias Peterka [AfD]: Sie wissen schon, dass es da um was anderes geht? Äpfel und Birnen!) Es gibt daneben noch eine weitere Expertin unter den Rechten. Und die kennt sich mit Strafanzeigen nach § 188 StGB bestens aus: Hunderte Anzeigen regnete es klammheimlich. (Zuruf des Abg. Stephan Brandner [AfD]) Alice Weidel liebt es, Menschen anzuzeigen oder von ihren Leuten anzeigen zu lassen. (Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach!) Und genau dieses Verhalten der eigenen Parteichefin skandalisiert jetzt der hier vorliegende Gesetzentwurf. So heuchlerisch ist er eben, der parlamentarische Arm des Rechtsextremismus. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Linken – Zuruf des Abg. Stephan Brandner [AfD]) Zum Gesetzentwurf selbst nur so viel: Praktische Erfahrung mit der Materie führt anscheinend nicht zu guten Gesetzentwürfen. Da gehen Zivil- und Strafrecht in der Gesetzesbegründung wild durcheinander. Die Begriffe „Strafanträge“ und „Strafanzeigen“ werden anscheinend synonym verwendet. (Adam Balten [AfD]: Wie geht es Herrn Gelbhaar?) Die AfD schwingt sich zu einem Ersatzrichter auf, der ohne Kenntnis jeglicher Sachlage und Aktenlage die Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen beurteilen kann. Alles nur, um das Recht auf Basis ihrer gefühlten Wahrheit zu ändern. (Tobias Matthias Peterka [AfD]: Wie bei Gelbhaar! Standgericht habt ihr auch gerne!) Aber zurück ins echte Leben. Es gibt so viel tatsächlichen Reformbedarf im Straf- und Strafprozessrecht, zum Beispiel die Einführung der Dokumentation der Hauptverhandlung. Die Koalition hat zur Reform der Strafprozessordnung in gewohnter Manier jetzt erst mal eine Kommission eingesetzt. Erste Ergebnisse? Irgendwann Ende nächsten Jahres. Und die Umsetzung? Vielleicht noch vor 2029, wenn alles glattläuft und die Koalition so lange hält. Eine Kommission kann aber keinen politischen Willen ersetzen. Der wäre aber nötig. Es gibt ja sogar einen fertigen Gesetzentwurf zur Dokumentation der Hauptverhandlung. (Dr. Alaa Alhamwi [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Einen guten!) Den könnte man jetzt endlich beschließen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und: Wir haben bald ein riesiges Problem auf den Richterstühlen, wenn eine ganze Generation an Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in den Ruhestand geht. (Tobias Matthias Peterka [AfD]: Zeit wird’s bei vielen!) Statt deren Zeit jetzt zu verschwenden, hilft nur eins: weniger Arbeitsbelastung mit Bagatellen. Das Strafgesetzbuch gehört entrümpelt. (Dr. Christoph Birghan [AfD]: Genau! Hausdurchsuchung!) Die Realität sieht aber völlig anders aus. Der Regierung scheint der Unterschied zwischen Strafrecht und Gefahrenabwehrrecht nicht ganz geläufig zu sein. Im nun von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Antiterrorgesetz werden Strafbarkeiten auf alltagstypische Vorbereitungshandlungen vorverlagert, (Stephan Brandner [AfD]: Das Thema ist aber ein anderes, Frau Kollegin!) etliche neue Versuchsstrafbarkeiten geschaffen, und völlig wirkungslose versuchte Unterstützungshandlungen werden kriminalisiert. Wenn die Koalition meint, dass sie dadurch Handlungsfähigkeit signalisiert, liegt sie aber falsch. Denn sie verwechselt Aktivität mit Wirkung. Mehr Strafbarkeit heißt noch lange nicht weniger Kriminalität. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Rainer Galla [AfD]: Können Sie mal zum Thema reden, bitte?) Aber auf mehr Law and Order kann sich die Koalition ja irgendwie immer verständigen. Wenn es aber darum geht, Strafbarkeiten abzuschaffen, scheint es eine chronische Uneinigkeit zwischen den Koalitionspartnern zu geben. (Stephan Brandner [AfD]: Wir reden hier über Hausdurchsuchungen wegen Beleidigungsdelikten! Das ist schon klar, oder?) Die wird wohl auch dazu führen, dass wir auf diese angekündigte Entrümpelung des Strafgesetzbuches noch lange warten können. (Stephan Brandner [AfD]: Über das Strafgesetzbuch reden wir auch nicht! StPO!) Falls es aber nicht am Willen, sondern nur an der Inspiration fehlt, hier ein paar Ideen, was getan werden kann – ganz ohne Kommission –: Reformieren Sie endlich den Mordparagrafen; dazu gab es schon mal eine Kommission. (Stephan Brandner [AfD]: Der Mordparagraf hat mit dem Thema schon mal gar nichts zu tun!) Auch der Wechselbetrug hat seine besten Zeiten hinter sich, und die entsprechenden Vorschriften können einfach gestrichen werden. Entkriminalisieren Sie Schwangerschaftsabbrüche. Und wenn Sie dabei sind: Beenden Sie endlich die 1935 eingeführte Kriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ulrich von Zons [AfD]: Zur Sache!) Präsidentin Julia Klöckner: Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Mahmut Özdemir das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Stephan Brandner [AfD]: Wann schließen Sie eigentlich Ihr Referendariat ab, Herr Özdemir?) – Ganz kurz, bevor es weitergeht. Herr Brandner, bevor das jetzt hier so eine allgemeine Atmo wird: Wir müssen den Rednern nicht vorhalten, welche Abschlüsse sie haben oder nicht haben. (Stephan Brandner [AfD]: Das ist schon interessant, finde ich!) – Es mag interessant sein. Sie können ja gerne in Briefkontakt treten, aber nicht hier im Parlament. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Linken – Stephan Brandner [AfD]: Ich schicke eine Flaschenpost!) Bitte. Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon einigermaßen schamlos und ungeniert, dem Hohen Haus einen solchen Gesetzentwurf bzw. ein solches Schriftstück vorzulegen. (Stephan Brandner [AfD]: Der Meinung kann man ja nur sein, wenn man seine juristische Ausbildung nicht abgeschlossen hat, Herr Özdemir!) Weil Ihnen eine Strafverfolgung zuwider ist, wollen Sie diese abschaffen, und das ausgerechnet für Delikte in Ihrer Paradedisziplin: Ehrabschneidungen, Verschmähungen, unwahre Tatsachen. Und das Dreiste an dieser ganzen Sache ist, dass Sie versuchen, sich hinter der in Artikel 5 Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit zu verstecken; das ist einfach nur dreist. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Christian Görke [Die Linke] – Zuruf von der AfD) Ein funktionierender Rechtsstaat gefällt Ihnen nicht; das wissen wir. Aber aufgrund der Fälle, die Sie stören, eine Gesetzesänderung herbeizuführen, ist einfach nur schäbig. Sie wollen die Meinungsfreiheit stärken mit Ihrem Gesetz – das ist der Zweck –, und das Mittel ist, Hausdurchsuchungen bei den Delikten von Ehrabschneidungen und Ehrverletzung abzuschaffen. Noch mal: Sie wollen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und nicht zuletzt unabhängigen Gerichten ein Instrument aus der Hand nehmen, (Stephan Brandner [AfD]: Das nennt sich Gesetzgebung, Herr Özdemir!) weil Ihre eigenen Leute davon betroffen sind, weil Ihr Geschäftsmodell betroffen ist. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Alles, was sie hinter Meinungsfreiheit zu verstecken versuchen, ist in Wirklichkeit ein perfides Geschäftsmodell, und deshalb wollen Sie jenseits der Grenzen der Meinungsfreiheit dieses Geschäftsmodell ausweiten. Präsidentin Julia Klöckner: Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Peterka zu? Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD): Nein, er hatte Zeit, zu reden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Stephan Brandner [AfD]: Er kennt sich ja nicht aus! Da kann er auch nichts antworten, der Dauerreferendar! – Tobias Matthias Peterka [AfD]: Verdächtig!) Sie merken, dass Sie zur Erreichung Ihrer wahren Absichten diese Grenzen verschieben müssen. Sie wollen Grenzen verschieben im Sinne Ihrer ausländerfeindlichen Ideologie, zur Machterlangung im Staat und auch, um diesen Rechtsstaat zu schleifen. Diese Elemente wollen sie abschaffen, um eine Lex AfD, getarnt als Schutz der Meinungsfreiheit, durchzusetzen. Aber ich spiele mal mit. Wir nähern uns Ihrem Ansinnen mal objektiv. § 102 StPO f.: Es passiert objektiv eine Straftat. Was passiert dann? (Tobias Matthias Peterka [AfD]: Es wird ermittelt!) Die Polizei ermittelt, die Staatsanwaltschaft bekommt diese Akte, und ein unabhängiges Gericht erlässt einen Durchsuchungsbeschluss. Es ist doch relativ irrelevant, welche Straftat es ist; denn drei Behörden in unserem Land schauen, gewaltenteilig agierend, auf dieses Vorgehen und würdigen es. (Zurufe von der AfD) – Lernen Sie doch dazu. Ich gebe Ihnen doch gerade Nachhilfe in Sachen Verfassungsrecht und Strafprozessordnung. (Lachen bei Abgeordneten der AfD) Hören Sie doch einfach mal hin! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Axel Müller [CDU/CSU] – Ulrich von Zons [AfD]: Ausgerechnet von Ihnen! – Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und das kostenlos! Du bist großzügig!) – Sogar kostenlos! Ich habe früher für 10 Euro die Stunde Nachhilfe gegeben, und Sie bekommen es kostenlos hier. Seien Sie doch einfach mal dankbar! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Linken – Stephan Brandner [AfD]: Seit zwölf Jahren Rechtsreferendar!) Tatbestandlich setzt das voraus, dass hier im Rahmen einer Mittel-Zweck-Relation und einer Analyse (Stephan Brandner [AfD]: Wer hat Ihnen das denn aufgeschrieben?) auch die Meinungsfreiheit sicher geschützt wird. Das ist Ihr Obersatz: die Meinungsfreiheit schützen. Die Definition von „Meinung“ umfasst Werturteile und Tatsachenbehauptungen. Sie haben sogar die EMRK in Ihrem Schriftstück zitiert. Demnach sind – so perfide und aus meiner Sicht daneben sie auch sein mögen – sogar Ihre Ideen geschützt. Und auch Tatsachenbehauptungen, beruhend auf der Auswahl und der Interpretation menschlicher Wahrnehmung, auch Ihrer Wahrnehmung, sind davon geschützt. Das ist der Grundsatz für einen sachlich-geistigen Austausch. Das ist der Punkt, an dem Sie aussteigen. Kommen wir zum funktionellen Verständnis der Meinungsfreiheit und zu ihren Schranken. Die nachfolgenden Schranken – ich zitiere gerne aus einem Grundgesetzkommentar – sind „erwiesen unrichtig oder der Wahrheitsgehalt wird von niemandem behauptet“, außer von der AfD wahrscheinlich. Weiter heißt es: „Kommunikation ist ein geistiger Vorgang. Verhaltensweisen, die auf Druck, Zwang oder Gewalt setzen, sind nicht geschützt. Verächtliche Werturteile, Schmähkritik, Herabwürdigung und Verunglimpfung sind nicht geschützt.“ Fast jede Rede hier im Deutschen Bundestag, die Sie halten, fällt unter diese Kategorie der Einschränkung, der verfassungsrechtlichen Einschränkung von Meinungsfreiheit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Linken) Artikel 5 hat Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze und in dem Recht der persönlichen Ehre. Also das, was Sie gerade von der Strafverfolgung ausnehmen wollen, ist in Artikel 5 unseres Grundgesetzes geschützt, (Stephan Brandner [AfD]: Es geht doch heute gar nicht um Strafverfolgung! Es geht um Strafverfahrensrecht!) von der Strafverfolgung unterlegen, und Sie wollen Ihre Leute vor dieser Strafverfolgung bewahren. Nur diesen Sinn hat Ihr Gesetz. Sie wollen Straftäter vor dieser Strafverfolgung bewahren, (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) um Ihre wahren Absichten zu tarnen und gleichzeitig Ihre populistische Propaganda nach vorne zu treiben. (Fabian Jacobi [AfD]: Sie vertrauen auf die komplette Ahnungslosigkeit des Publikums, oder?) – Okay, das ist anscheinend zu intellektuell für Sie gewesen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch bei Abgeordneten der AfD) Ich mache es praktisch; ich habe was vorbereitet. Passen Sie auf! Ich zitiere mal: Das „rotgrüne Geschmeiß“ soll „aufs Schafott geschickt werden“. „Grube ausheben und Löschkalk“ drüberstreuen – der ehemalige Fraktionsvorsitzende der AfD im Mecklenburg-Vorpommerschen Landtag, Herr Arppe. Man müsste die Integrationsbeauftragte „in Anatolien entsorgen können“. (Zuruf des Abg. Stephan Brandner [AfD]) „Das große Problem ist, dass man Hitler als das absolut Böse darstellt.“ Herr Görnert: „Das Pack erschießen oder zurück nach Afrika prügeln.“ (Fabian Jacobi [AfD]: Hören Sie doch einfach zu! – Zuruf von der AfD: Das hat doch nichts mit dem Thema zu tun! – Adam Balten [AfD]: Daniel Born! Hakenkreuz!) Herr Grauf, Mitarbeiter einer Bundestagsabgeordneten: „Ich würde niemanden verurteilen, der ein bewohntes Asylantenheim anzündet.“ Herr Grauf weiter: „Immerhin haben wir jetzt so viele Ausländer im Land, dass sich ein Holocaust wieder lohnen würde.“ Sind das die Aussagen, sind das die Meinungen, die Sie schützen wollen? (Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Offenkundig!) Sind das die Meinungen? – Jetzt sind Sie ganz still. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Linken) Wenn Sie den Spiegel vorgehalten bekommen, sind Sie auf einmal still. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der Linken) Präsidentin Julia Klöckner: Die Zeit! Denken Sie an Ihre Zeit. Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD): Das sind Ihre Leute. Das sind die Meinungen, die Sie in diesem Land präsentieren wollen. Das ist Ihre Haltung! (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der Linken) Präsidentin Julia Klöckner: Liebe Kollegen, die Zeit ist abgelaufen. Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD): Aber keine Sorge – – (Fabian Jacobi [AfD]: Unsäglich!) Präsidentin Julia Klöckner: So, jetzt ist gut hier. Es ist ein emotionales Thema. (Stephan Brandner [AfD], an Abg. Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD] gewandt: Also, machen Sie das zweite Staatsexamen, dann können Sie dazu eine Rede halten!) – Wieder kühlen Kopf haben! – Und die Zeit ist jetzt abgelaufen. Ich bedanke mich bei Ihnen. (Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]: Ich danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit – Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Linken) Für die Fraktion Die Linke hat Herr Luke Hoß das Wort. Bitte. (Beifall bei der Linken) Luke Hoß (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Abgeordnete! Vor ein paar Wochen lag uns ein ähnlicher Antrag der AfD vor. (Stephan Brandner [AfD]: Das hat Herr Müller schon gesagt!) Vermeintlich wollte die AfD gegen die Sonderbehandlung von Politikerinnen und Politikern im Strafrecht vorgehen. § 188 StGB, der Politikerbeleidigungsparagraf, sollte abgeschafft werden. Das geht bei der AfD auch dann, wenn man wie Stephan Brandner oder Alice Weidel selbst Hunderte solcher Strafanzeigen gestellt hat. (Stephan Brandner [AfD]: Auch das haben Ihre Vorredner schon alle wahrheitswidrig gesagt!) Dass wegen Ihrer Anzeigen frühmorgens bewaffnete Polizisten vor der Haustür stehen und aufrechte Demokratinnen und Demokraten völlig verstört zurückgelassen werden, kommentierte Herr Brandner damals noch mit: „Kommt vor.“ Und jetzt die Kehrtwende! Die AfD ist plötzlich gegen Hausdurchsuchungen. Aber wie kommt das denn? – (Dr. Christoph Birghan [AfD]: Bei Terroristen ist das richtig! – Zuruf des Abg. Stephan Brandner [AfD] – Gegenruf des Abg. Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]: Aus Ihren Worten wird Terror! Da wäre ich vorsichtig!) Tja, es geht der AfD nicht um die Politikerbeleidigung. Da wird weiter fleißig angezeigt, keine Sorge. Es geht allgemein um sogenannte ehrverletzende Äußerungen, vor allem um die reguläre Beleidigung. (Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt genug Anlässe!) Eine Hausdurchsuchung braucht man wohl nicht, wenn ein AfD-Bundestagsabgeordneter freitags einen sehbehinderten 57-Jährigen in der DB-Lounge rassistisch beleidigt. – Wo ist er denn eigentlich, der Herr Brucker? Ist er schon wieder am Hauptbahnhof unterwegs? (Beifall bei der Linken und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine Hausdurchsuchung braucht man wohl auch nicht, wenn Ihr Berliner Kollege Kai Borrmann zwei Frauen rassistisch beleidigt und beißt. Man braucht sie wohl auch nicht, wenn Ihre Kollegen andere Menschen in Minenfelder schicken oder in Güllegruben ertränken wollen. Solche Menschen machen Politik für Sie. Aber nein, die Hausdurchsuchungen braucht man gelegentlich, um Beweise zu sichern, (Tobias Matthias Peterka [AfD]: Ach was!) wenn die rechte Hetzbande wieder von der Tastatur aus Queers, Menschen mit Migrationsgeschichte, Frauen und alle sonst, die nicht in ihr völkisch-nationalistisches Weltbild passen, im Internet beleidigen. (Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der AfD: Vorsicht! Vorsicht!) Sie wollen die Schwelle für Hass und Hetze gegen andere Menschen möglichst niedrig halten. Deshalb wollen Sie Hausdurchsuchungen in diesen Fällen abschaffen. Ganz ehrlich: Warum kümmern Sie sich eigentlich nicht endlich mal um die echten Ungerechtigkeiten im Strafrecht? (Stephan Brandner [AfD]: Da ist die Linke plötzlich für Hausdurchsuchungen! Ist auch irgendwie komisch!) In Deutschland kommen Menschen ins Gefängnis, weil sie arm sind. Ein Beispiel: Eine Frau muss mit ihrem Kind vor ihrem gewalttätigen Partner ins Frauenhaus fliehen. Sie muss den ÖPNV nutzen, kann sich das Ticket aber nicht leisten und wird erwischt. (Dr. Christoph Birghan [AfD]: Was nützt dieser Frau die Hausdurchsuchung?) Was sagt unser Strafrecht dazu? Geldstrafe oder Gefängnisstrafe als sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Die Strafe kann sie natürlich nicht bezahlen; sie konnte sich ja nicht mal das Ticket leisten. Das Kind muss sie also im Frauenhaus zurücklassen und ins Gefängnis. (Clara Bünger [Die Linke]: Genau so sieht’s aus!) Das ist die Realität außerhalb Ihrer Blase. Das ist die Realität von denen, die sich krummbuckeln und trotzdem nicht genug haben. Das ist die Folge von menschenfeindlichem Strafrecht. (Beifall bei der Linken – Stephan Brandner [AfD]: Es geht hier aber um Strafverfahren, Herr Hoß, nicht um Strafrecht!) Und Sie? Sie sind nur hier, weil Sie sich wie alle anderen einfach nur die Taschen vollmachen wollen. (Stephan Brandner [AfD]: Ich bin hier, weil ich gewählt wurde! 45 Prozent in meinem Wahlkreis!) Sie würden sich genauso wie Merz und Co erst mal eine fette Gehaltserhöhung gönnen. Von der Realität der Menschen, für die Sie vorgeben zu sprechen, haben Sie keine Ahnung. (Zuruf von der AfD: Das ist ehrverletzend!) Und – das ist noch schlimmer – es interessiert Sie auch nicht. Ganz grundsätzlich: Wie auch in diesem Gesetzentwurf, den wir hier heute diskutieren müssen, statt uns um die vielen in diesem Land zu kümmern, (Zuruf von der AfD: Hat er gar nicht gelesen!) geht es für Sie mal wieder nur darum, den Spielraum für Ihren Hass zu erweitern. (Beifall bei der Linken sowie der Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Statt sich um die echten Probleme zu kümmern, wollen Sie lieber neues menschenfeindliches Strafrecht, zum Beispiel Kinder am besten schon mit zwölf in den Knast. Wahnsinn! Vor einer Bewährungsstrafe erst mal – Sie ahnen es – Knast. Resozialisierung: für Sie ein Fremdwort. Es ist ja auch nicht so, dass Sie von der AfD Sicherheitsbehörden grundsätzlich einschränken wollen. Nein, in manchen Stadtteilen, da wollen Sie martialische Razzien und am besten dauerhaft Polizeikontrollen. Entweder Sie wissen auch nicht so richtig, was Sie wollen, oder es ist ganz einfach: Wenn es Ihnen in die Karten spielt, wollen Sie mehr Einschüchterung und Strafverfolgung für Bürgerinnen und Bürger, und wenn Ihre Handlanger Konsequenzen für ihr schändliches Handeln befürchten müssen, dann ist das für Sie ein unhaltbarer Zustand. (Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Sie wollen nichts daran ändern, dass sich die Umstände der Menschen verbessern, in denen sie leben müssen. Das ist nämlich ein häufiger Grund, warum Menschen überhaupt erst straffällig werden. Denn härtere Strafen sorgen nicht für weniger Kriminalität oder mehr Sicherheit. Die AfD ist nicht der Anwalt der kleinen Leute; Sie sind der Anwalt der großen Leute, und so stimmen Sie auch ab. Am Mittwoch haben Sie dafür gestimmt, dass Vermieter Mieterinnen und Mieter bis zum letzten Cent ausquetschen können, so lange, dass sie einen Straftatbestand erfüllen. Für Sie soll immer der Stärkere recht bekommen. Und auch zum Unternehmensstrafrecht habe ich von Ihnen nichts gehört. Die, die andere ausbeuten und ihren Angestellten zu geringe Löhne zahlen, sind nämlich die, mit denen Sie zusammenarbeiten wollen. (Beifall bei der Linken – Zuruf des Abg. Stephan Brandner [AfD]) Die Reichen werden immer unverschämt reicher, alles auf dem Rücken der Menschen in diesem Land. (Lachen bei Abgeordneten der AfD) Und neben der täglichen Ausbeutung bekommen einige immer noch nicht den Hals voll, richten Millionenschäden an und können trotzdem strafrechtlich nicht belangt werden. So was interessiert Sie nicht die Bohne. (Beifall bei der Linken – Tobias Matthias Peterka [AfD]: Dann geh doch rüber!) Glückwunsch! Ihre Anträge verbessern mal wieder nichts im Leben der Menschen. Vielen Dank. (Beifall bei der Linken) Präsidentin Julia Klöckner: Herr Abgeordneter, Sie haben anderen Abgeordneten vorgeworfen, pauschal nur hier zu sein, „um sich die Taschen vollzumachen“. Das sollten wir unter Abgeordneten nicht tun. Deshalb rüge ich eine solche Herabwürdigung. (Luigi Pantisano [Die Linke]: Was ist mit der rassistischen Hetze, die wir uns den ganzen Tag anhören müssen?) – Passen Sie mal auf, wir zwei diskutieren hier nicht, und man ist immer dann betroffen, wenn man selber betroffen ist, und wird dann auch etwas subjektiv. Und deshalb: Lesen Sie gerne im Protokoll nach, wer wo heute gerügt worden ist! Jetzt hat für die CDU/CSU-Fraktion der Abgeordnete Christian Moser das Wort. Bitte sehr. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Christian Moser (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzantrag ist ein Scheinproblem. (Stephan Brandner [AfD]: Es ist ein Gesetzentwurf, kein Gesetzantrag!) Behauptung eins von Ihnen: Es finden massenhaft Anordnungen von Hausdurchsuchungen wegen Beleidigungen statt. – Behauptung zwei: Die Verhältnismäßigkeitsprüfung funktioniert nicht. (Zuruf des Abg. Tobias Matthias Peterka [AfD]) Beide Behauptungen stimmen so nicht. In Ihrem Gesetzentwurf nennen Sie auch ein Beispiel, den 11. Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität im Internet am 12. November 2024. Da gab es 50 Durchsuchungen bundesweit. Bundesweit! Das finde ich gar nicht so üppig. Das Beispiel taugt aber überhaupt nicht. Warum? Weil die meisten Durchsuchungen an diesem Aktionstag wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung stattfanden und nicht wegen Ehrverletzungsdelikten. (Stephan Brandner [AfD]: Ein Hausdurchsuchungsaktionstag!) In Hessen standen zehn Beschuldigte in Verdacht, den Holocaust geleugnet zu haben, in Baden-Württemberg ging es beispielsweise um strafbare Postings wie das Verwenden von Hakenkreuzen. (Stephan Brandner [AfD]: Damit kennt sich ja die SPD in Baden-Württemberg sehr gut aus!) Natürlich passieren in einem Rechtsstaat Fehler. Deswegen haben wir unabhängige Gerichte. Unrechtmäßige Anordnungen unterliegen der gerichtlichen Kontrolle. Sie müssen verhältnismäßig sein. Sie sagen, das passiert nicht. Ich nenne Ihnen zwei Gegenbeispiele. 26.07.2022 – Durchsuchung nach Beleidigung von Hamburgs Innensenator Andy Grote abgelehnt bzw. als unverhältnismäßig vom Gericht festgestellt. Beispiel zwei: Landgericht Kempten. Hier wurde eine Durchsuchung wegen des Verdachts der Beleidigung abgelehnt gegen einen Beschuldigten, (Tobias Matthias Peterka [AfD]: Hamburg und Kempten!) der auf Facebook mit Klarnamen eine Beleidigung gepostet hat. Begründung des Gerichts: Die Durchsuchung hat keinen Mehrwert für die Ermittlungen, und es droht nur eine geringe Geldstrafe. Wir haben hier kein gesetzgeberisches Problem. Die Frage, die sich mir stellt: Warum wollen wir uns als Rechtsstaat dieses Instrument nehmen? Wir haben Fälle in Deutschland, in denen Opfer mittels Beleidigung systematisch psychisch fertiggemacht werden. Die Tatbegehung erfolgt in der Regel, wenn sie online erfolgt, mit Computer, mit Handy. Das liegt im Haus, in der Wohnung. Wie komme ich, wenn ich diese Tat verfolgen möchte, an dieses Beweismittel? Wenn Sie die Durchsuchung ablehnen, dann haben Sie kein Beweismittel, dann kommen Sie nicht zur Verurteilung. Die Tat ist dann strafbewehrt, aber die Strafe findet mangels Aufklärungsmöglichkeit nicht statt. Das gilt dann insbesondere auch für islamistische Hassprediger, die antisemitischen Sondermüll absondern. Wollen Sie das auch nicht bestrafen? Präsidentin Julia Klöckner: Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Peterka zu? Christian Moser (CDU/CSU): Ja, gerne. Präsidentin Julia Klöckner: Bitte sehr. (Zuruf des Abg. Stephan Brandner [AfD]) Tobias Matthias Peterka (AfD): Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Sie sagen, dann wäre die Ermittlung quasi verunmöglicht. Was sagen Sie denn zur Onlinedurchsuchung, wenn Sie sich die angeschaut haben? Die ist extrem umfassend. Ich komme – Stichwort „Cloud-Dienste“, Stichwort „Daueronline“ – in jedes System, wenn ich das möchte. Und außerdem kann man das Handy auch beim Arbeitgeber angehen, oder – das wird ja auch in anderen Sachen von Ihnen exzessiv gemacht – man kann auch einfach vor der Wohnung warten. (Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]: Haben Sie Angst vor den Chatverläufen bei sich, oder was?) Dass das Handy nur in der Wohnung, im höchstpersönlichen Lebensbereich zu schnappen ist, können Sie nicht ernsthaft behaupten, oder? (Beifall bei der AfD) Christian Moser (CDU/CSU): Zum ersten Teil der Frage bezüglich der Onlinedurchsuchung. Es gibt ja zu Recht hohe Hürden, wann ich diese Daten erheben darf. Wir haben Beleidigungstatbestände, die nicht unter diese Hürden fallen, sondern es müssen schwerere Straftaten vorliegen. Deswegen kommen wir hier nicht ran. Es ist ja auch immer eine einzelne Entscheidung der Ermittlungsbehörden. Wir sollten den Ermittlungsbehörden die Möglichkeit geben, selbst zu entscheiden, wie sie, wenn sie diese Tat verfolgen, an die Beweismittel kommen. (Beifall bei der CDU/CSU) Zweiter Teil der Frage. Es ist dieselbe Antwort. Ich muss doch den Strafverfolgungsbehörden, wenn eine Straftat passiert (Zuruf von der AfD) – dann müssen Sie den Beleidigungsparagrafen abschaffen – und wenn ich will, dass diese Straftat verfolgt wird und die drohende Strafe verhältnismäßig ist, die Möglichkeit geben, eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Ich muss den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit geben, dass sie die Beweismittel beschaffen. Denn anders, als Sie behaupten, ist die Durchsuchung ja gar keine Strafe. Sie ist Voraussetzung, dass ich den staatlichen Strafanspruch durchsetzen kann. Sie ist Voraussetzung, dass ich Gerechtigkeit herstellen kann. Die Gerichte entscheiden im Einzelfall, ob die Durchsuchung verhältnismäßig ist oder nicht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Noch mal zurück: An islamistische Hassprediger, die antisemitischen Sondermüll absondern, kommt man im Einzelfall vielleicht gar nicht ran. Wollen wir das als Staat? Wollen Sie das als AfD-Fraktion? Ich glaube, nicht. Sie wollen dieses Scheinproblem nutzen, um dieses Land wieder anzuzünden. Sie wollen, dass rechtsstaatliche Grundsätze blockiert werden. Da machen wir nicht mit. Und deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall bei der CDU/CSU – Rainer Galla [AfD]: Das ist ein Gesetzentwurf!) Präsidentin Julia Klöckner: Für die AfD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Herr Rainer Galla das Wort. (Beifall bei der AfD) Rainer Galla (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokraten der Fraktion der AfD! (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der Linken – Stephan Brandner [AfD]: Hallo Rainer!) Liebe Demokraten der übrigen Fraktionen! Wir haben gerade Herrn Schröder von der CDU gehört. (Axel Müller [CDU/CSU]: Moser!) – Genau. – Nur zur Richtigstellung: Es ist kein Antrag gewesen, es ist ein Gesetzentwurf. Aber das nur am Rande. In jüngster Zeit erleben wir einen gefährlichen Trend: Die Verfolgung von Tatbeständen in der Politikerbeleidigung nach § 188 StGB führt immer öfter zu Durchsuchungen von Räumlichkeiten jeder Art. Der Kollege Peterka hat hierzu ausreichend vorgetragen. Eine im schlimmsten Falle medial begleitete Haus- oder Wohnungsdurchsuchung stellt stets einen erheblichen Angriff auf den engsten räumlichen Lebensbereich dar. Artikel 13 Grundgesetz garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. Angriffe sind nur in schwerwiegenden Fällen und unter strikter Beachtung der Verhältnismäßigkeit zulässig. (Dr. Ralf Stegner [SPD]: Hasskriminalität!) Doch gerade die vorgesehenen Sicherungsmechanismen, wie zum Beispiel der Richtervorbehalt, scheinen in letzter Zeit nicht mehr so recht zu greifen, (Axel Müller [CDU/CSU]: Hä?) sei es, weil Richter vorgefertigte Durchsuchungsbeschlüsse leichtfertig unterzeichnen, sei es, weil die Prüfung der Verhältnismäßigkeit nicht gründlich genug vorgenommen wird. Und genau das ist der Punkt, wenn die Anlasstat lediglich eine solche nach § 185 ff. StGB darstellt. Artikel 5 Grundgesetz garantiert uns allen das Recht, unsere Meinung frei zu äußern. (Dr. Ralf Stegner [SPD]: Aber keine Hasskriminalität! – Zuruf des Abg. Luigi Pantisano [Die Linke]) In der politischen Auseinandersetzung muss dieses Recht besonders weit ausgelegt werden. Hierbei sind auch scharfe und überzogene Äußerungen, ja selbst Polemik und Zuspitzung grundsätzlich hinzunehmen. (Luigi Pantisano [Die Linke]: Faschismus auch?) Hierzu gibt es eine fein austarierte Rechtsprechung. Nicht jede Kundgabe einer Missachtung gegenüber einem Politiker rechtfertigt eine Haus- oder Wohnungsdurchsuchung, (Zuruf des Abg. Axel Müller [CDU/CSU]) vor allem dann, wenn damit ein fatales Signal an die Bevölkerung gesetzt wird nach dem Motto: Wer die Mächtigen mit harschen Worten kritisiert, muss damit rechnen, dass im Morgengrauen das Grauen wahr wird und die Mannschaftswagen der Polizei vor der Tür stehen. (Zuruf von der CDU/CSU: So ein Unsinn! – Zurufe der Abg. Dr. Ralf Stegner [SPD] und Luigi Pantisano [Die Linke]) – Hören Sie mal zu! – Steht die Durchsuchung in keinem Verhältnis zu der Anlasstat, so ist dies kein Ausdruck einer wehrhaften Demokratie; vielmehr kann sie als staatlicher Einschüchterungsversuch, schlimmstenfalls als Willkür, missverstanden werden. (Beifall bei der AfD – Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Einschüchterungsversuche, sind Sie ja Experten drin!) Meine Damen und Herren, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sollen Haus- und Wohnungsdurchsuchungen bei Bagatelldelikten im politischen Meinungskampf für unzulässig erklärt werden, um der Gefahr eines unverhältnismäßigen Eingriffs in die Grundrechte der Bürger einen Riegel vorzuschieben. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Demokratie laut und streitbar bleibt, jedoch nicht durch Einschüchterung zum Schweigen gebracht wird! (Beifall bei der AfD) Insofern freue ich mich auf die Arbeit im Ausschuss. Wir laden Sie ein, die Freiheit der Meinungsäußerung durch Beschränkung strafprozessualer Eingriffsmöglichkeiten zu stärken. Machen Sie mit! Geben Sie der Freiheit eine Chance! In Anlehnung an einen großen Politiker der SPD (Zurufe der Abg. Sanae Abdi [SPD] und Dr. Ralf Stegner [SPD]) – ja, die SPD hatte auch mal große Politiker – möchte ich sagen: Lassen Sie uns mehr Freiheit wagen! (Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine Beleidigung! – Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]: Wagen Sie es nicht, Willy Brandt in den Mund zu nehmen!) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Präsidentin Julia Klöckner: Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Maja Wallstein das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Maja Wallstein (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Schön, dass Sie da sind. Sie erleben heute, dass die AfD Ihnen zwar vorschreiben will, wen Sie lieben dürfen und wen nicht, aber bei Hass sind sie sehr großzügig. Und die AfD lebt die Sache mit dem Hass und den Beleidigungen ja auch vor. (Zuruf von der AfD: Wo leben Sie?) Bei Beleidigungen sind Sie ja keineswegs zimperlich. In der letzten Wahlperiode wurden 81 Ordnungsrufe gegen AfD-Abgeordnete ausgesprochen. (Stephan Brandner [AfD]: Ja, von wem denn? – Zuruf des Abg. Fabian Jacobi [AfD]) Und damit belegt die AfD mit riesigem Vorsprung die Spitzenreiterposition. (Dr. Ralf Stegner [SPD]: Das können sie!) Aber obwohl rund jeder achte Ordnungsruf der AfD-Fraktion theoretisch strafrechtlich als Beleidigung oder üble Nachrede zu werten ist, (Stephan Brandner [AfD]: Wer hat das denn ausgewertet?) wissen die Kolleginnen und Kollegen, dass sie als Abgeordnete glimpflich davonkommen. Das ist natürlich unanständig, aber es ist auch gefährlich; denn aus Worten werden Taten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es ist eine Strategie der extremen Rechten weltweit, Menschen, die anders denken, zu verglimpfen, ihnen teilweise lächerlich machende oder gar entmenschlichende Namen zu verpassen. (Stephan Brandner [AfD]: „Verglimpfen“ oder verunglimpfen? Was heißt denn „verglimpfen“? – Weiterer Zuruf von der AfD: „Verglimpfen“?) – Herr Brandner, ich bin Fußballschiedsrichterin. Nur weil einer schreit, ändere ich nicht meine Meinung. Also kommen Sie runter! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der AfD – Stephan Brandner [AfD]: Zeigen Sie uns mal die Gelbe Karte! – Gegenruf der Abg. Rasha Nasr [SPD]: Vielleicht halten Sie mal den Mund!) Wenn ich jemandem entmenschlichende oder beleidigende Namen gebe, dann scheue ich auch vor Gewalt gegen diese Person viel weniger zurück. Die Strategie ist immer die gleiche: Hier im Parlament, wo Sie Ihr Mandat schützt, wiegeln Sie die Menschen gegen Mitmenschen und auch gegen alle demokratischen Kräfte auf, (Stephan Brandner [AfD]: Wo denn? Wo und wann? – Gegenruf der Abg. Rasha Nasr [SPD]: Wie oft haben wir Ihre Immunität schon aufgehoben? Ruhe jetzt!) und nach Trump’scher Manier geben Sie herabsetzende und diffamierende Spitznamen. Und wenn dann die AfD hier im Parlament sagt, sie sei die einzige demokratische Partei, (Stephan Brandner [AfD]: …, dann hat sie recht!) wir lebten ja in einer Diktatur (Stephan Brandner [AfD]: Das ist zumindest nah dran!) und man könne ja gar nichts mehr sagen, dann wissen natürlich alle, einschließlich der AfD, dass das Quatsch ist. (Dr. Ralf Stegner [SPD]: Geisterfahrerpartei! – Dr. Christoph Birghan [AfD]: Wir ertragen ja auch Ihren Quatsch!) Aber Sie sagen es immer und immer wieder. Sie erfinden Beispiele dafür, und aus Worten werden Taten. (Beifall der Abg. Rasha Nasr [SPD]) Draußen verfängt das und macht die Menschen wütend. Und im schlimmsten Fall verfängt es bei jenen, die glauben, sie lebten in einer Diktatur und es sei ein gerechter Kampf, eine Abgeordnete, die mit ihren Kindern unterwegs ist, anzugreifen, (Stephan Brandner [AfD]: Was? Wer?) Menschen, die Plakate ehrenamtlich aufhängen, zu verprügeln (Stephan Brandner [AfD]: Das machen doch die von der linken Seite! Das machen wir doch gar nicht! Das machen Ihre Antifa-Truppen!) oder den Kasseler Regierungspräsidenten zu erschießen. Aus Worten werden Taten. (Beifall bei der SPD und der Linken sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Hier im Haus sinkt das Niveau des Anstandes durch die AfD, und draußen sinkt die Hemmschwelle. (Rainer Galla [AfD]: Genau! Brandanschläge!) Übrigens: Als Erstes sinkt die Hemmschwelle bei AfD-Funktionären, wie mir scheint. Ich gebe mal vier Beispiele. (Stephan Brandner [AfD]: Wir sind gespannt!) Im April 2019 hat der Funktionär der Jungen Alternative, Felix Cassel, in Köln-Kalk seinen Pkw nach einer Demonstration auf die gegen Rechtsextremismus protestierenden Demonstranten gesteuert – eine Amokfahrt durch die AfD. (Rasha Nasr [SPD]: Aha! – Knuth Meyer-Soltau [AfD]: Mit drei Stundenkilometern! – Luigi Pantisano [Die Linke]: Gewalttäter! Gewalttäter und Terroristen!) Im Oktober 2020 hat wieder ein damaliges AfD-Mitglied – diesmal seinen SUV – in Gegendemonstranten in Schleswig-Holstein gefahren. (Stephan Brandner [AfD]: Schauen Sie sich mal das Thema des Tagesordnungspunktes an! Es geht um Hausdurchsuchungen bei Meinungsdelikten! – Rasha Nasr [SPD], an die AfD gewandt: Das sind Ihre Leute! Genau das sind Ihre Leute!) Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu drei Jahren Haft verurteilt – wieder eine Amokfahrt durch AfD-Leute. Der AfD-Ratsherr Roman Mrugalla (Stephan Brandner [AfD]: Wen Sie alles kennen!) hatte bei einer Verkehrskontrolle in Dortmund – Herr Galla, hören Sie genau zu! – einen Polizisten fast überfahren, und deshalb wurde ein Strafbefehl gegen ihn erlassen. (Stephan Brandner [AfD]: Reden Sie mal über Edathy! Was war denn mit dem? Kinderpornograf in der SPD!) Ich frage mich ganz ehrlich: Was? Schon wieder eine Amokfahrt der AfD? (Rainer Galla [AfD]: Einzelfall! – Stephan Brandner [AfD]: Ihre korrupten Landräte und Oberbürgermeister in Nordrhein-Westfalen! Was ist denn da? Die Hakenkreuzschmierereien in Baden-Württemberg! SPD!) In der Stadtverordnetenversammlung meiner Heimatstadt Cottbus sitzt der AfD-Mann Andy Schöngarth. Andy Schöngarth hat einer Schülerin geschrieben – ich zitiere –: „Hoffentlich wird dich mal ein Schwarzer so richtig drannehmen, ohne dass du das möchtest. Dann wirst du vielleicht normal im Hirn.“ (Rasha Nasr [SPD], an die AfD gewandt: Das sind Ihre Leute! – Dr. Ralf Stegner [SPD]: Ekelhaft!) Ein Abgeordneter der AfD wünscht einer Schülerin eine Vergewaltigung. (Stephan Brandner [AfD]: Ich kenne die alle gar nicht!) Stellen Sie sich mal vor, das ist Ihre Tochter! Ich stelle mir gerade vor, das wäre jemand aus meiner Fraktion gewesen. (Stephan Brandner [AfD]: Da gibt’s ja genug! Sagen Sie mal was zu Edathy!) Holla, die Waldfee! Der wäre weg vom Fenster, raus aus der Fraktion, raus aus der Partei. Aber die AfD hat Andy Schöngarth zum stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden gemacht (Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach! Bezeichnend!) und ihn eingesetzt als Vorsitzenden im Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Rechte von Minderheiten. (Ulrich von Zons [AfD]: Reden Sie mal zum Thema! – Zurufe der Abg. Rasha Nasr [SPD] und Janina Böttger [Die Linke]) – Jetzt komme ich zum Thema. (Stephan Brandner [AfD]: Wird auch Zeit!) Die Schülerin hat den Chatverlauf öffentlich gemacht und ihn als Rassisten bezeichnet. Und was macht er? Andy Schöngarth zeigt sie an wegen Bedrohung und Beleidigung. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Linken – Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Das ist aber dünnhäutig!) Das ist das Gesicht der AfD, die hier gerade sagt: Politikerinnen und Politiker müssen sich beleidigen lassen. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Linken – Lachen des Abg. Rainer Galla [AfD]) So eine heuchlerische Partei! Sie propagieren das eine und machen genau das andere. (Stephan Brandner [AfD]: Ist ja fast wie unter Friedrich Merz!) Sie sagen, Sie seien eine Partei des Ostens, aber hier haben Sie nicht nur gegen den Mindestlohn, sondern heute Morgen auch gegen das Tariftreuegesetz gepöbelt, das ostdeutsche Löhne wirklich erhöhen würde. Sie sind gegen Elektroautos; aber kaum kommt Elon Musk, dann ist er Ihr Held. (Dr. Christoph Birghan [AfD]: Was hat das jetzt mit Hausdurchsuchungen zu tun? – Tobias Ebenberger [AfD]: Was Sie nicht verstehen: Wir sind für Wahlfreiheit!) Präsidentin Julia Klöckner: Frau Abgeordneter lassen Sie eine Zwischenfrage der AfD-Fraktion zu? Maja Wallstein (SPD): Um Himmels willen, doch nicht von der AfD! (Stephan Brandner [AfD]: Doch nicht als Schiedsrichterin! Dann pfeifen Sie jetzt mal Ihre Rede ab!) Sie schimpfen auf vielfältige Lebensweisen, aber Alice Weidel steht an Ihrer Spitze. Sie nennen sich Patrioten, und dann lassen Sie sich offenbar von ausländischen Regimen bezahlen. (Luigi Pantisano [Die Linke]: Oh! Wenn Geld fließt, ist es egal, woher es kommt! – Stephan Brandner [AfD]: Es geht um die Strafprozessordnung!) Sie sagen, Sie stehen für Recht und Ordnung, aber in Ihrer Partei haben Sie die meisten Straftäter immer noch in Funktion. (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Linken sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die AfD ist ein Sicherheitsrisiko für unser Land und für unsere Demokratie. (Stephan Brandner [AfD]: Jetzt beenden Sie mal Ihren AfD-Hass, und reden Sie mal zum Thema!) Wir – wir alle! – müssen unsere Demokratie unbedingt schützen, und darum sollten wir uns alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht starkmachen, (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Linken sowie des Abg. Axel Müller [CDU/CSU] – Luigi Pantisano [Die Linke]: Genau! AfD-Verbot!) so wie es Artikel 21 unseres Grundgesetzes von uns verlangt. Ich frage mich und ich frage Sie: Welche demokratische Partei fürchtet die Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit durch das höchste Gericht unseres Landes? (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Linken sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Tobias Matthias Peterka [AfD]: Macht doch! – Weitere Zurufe von der AfD) Präsidentin Julia Klöckner: Bei allem Verständnis für die hitzige Debatte und das Thema: Wir sollten uns aber nicht pauschal vorwerfen, dass man sich als Fraktion komplett vom Ausland finanzieren lässt, weil das kein gutes Bild macht. (Stephan Brandner [AfD]: Nicht ansatzweise!) Und zum Reinrufen: Man sollte zuhören, wenn man selber so ein Thema aufgerufen hat. (Stephan Brandner [AfD]: Ja, aber das Thema wurde ja gar nicht behandelt! Das war doch voll am Thema vorbei!) Entschuldigung. Zu den Kollegen der AfD: Sie haben dieses Thema hier auf die Tagesordnung gesetzt. (Stephan Brandner [AfD]: Aber es wird ja gar nicht zum Thema geredet, Frau Präsidentin! Es wird ja immer über irgendwas anderes gequatscht!) Dann wird so ein Thema auch heiß diskutiert. Ich rufe jetzt auf für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Abgeordneten Helge Limburg. Bitte sehr, Sie haben das Wort. – Und ich bitte um Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte für die Mentalität, (Zuruf des Abg. Stephan Brandner [AfD]) mit der die AfD in solche Debatten geht, dann war es das Verhalten gerade eben. Die Kollegin Wallstein schildert Vergewaltigungsdrohungen im Internet, und der Abgeordnete Galla kriegt sich nicht mehr ein vor Lachen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein solches Verhalten ist beschämend für dieses Hohe Haus. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der Linken sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Rainer Galla [AfD]: Ich habe mich distanziert!) Meine Damen und Herren, die Frage, ob jede Hausdurchsuchung in den vergangenen Jahren, die wegen Beleidigungsdelikten angeordnet wurde, verhältnismäßig war, kann und muss sicherlich diskutiert werden, und sie wird ja auch kritisch diskutiert, in der Öffentlichkeit und in der Justiz. Wenn Sie zum Beispiel an die Hausdurchsuchung bei einer 17-jährigen Juso-Funktionärin wegen einer vermeintlich – aber offenkundig nicht durch sie – begangenen Beleidigung denken, dann sehen Sie: Der Fall ist zu Recht vom Landgericht Arnsberg korrigiert worden; das Landgericht hat die Hausdurchsuchung für rechtswidrig erklärt. Präsidentin Julia Klöckner: Lassen Sie eine Zwischenfrage zu, Herr Abgeordneter, durch die AfD-Fraktion? Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, Frau Präsidentin. (Stephan Brandner [AfD]: Auch so ein Angsthase!) Bei aller Liebe, aber ich glaube, das bringt dieses Hohe Haus wahrlich nicht weiter. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Maik Brückner [Die Linke]) Meine Damen und Herren, die Justiz korrigiert sich selbst, wie es sein soll. Der Gesetzentwurf der AfD ist in der Tat ein pauschales Misstrauensvotum gegen unsere gesamte Justiz. Sie trauen der Justiz Verhältnismäßigkeitsprüfungen nicht zu. Dieses pauschale Misstrauen gegen unsere Richterinnen und Richter weisen wir scharf zurück, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Axel Müller [CDU/CSU]) In der Tat – der Kollege Müller hat es gesagt –, Ihr Gesetzentwurf streicht ja die Hausdurchsuchung nicht nur bei den Politikerbeleidigungen, wie Sie suggerieren, sondern er streicht sie pauschal bei allen Beleidigungen, Verleumdungen und ähnlichen Delikten. Das heißt auch in den leider zunehmenden Fällen, wo Leute aus Ihren Reihen oder aus Ihrem Umfeld Menschen gezielt einschüchtern, mit Hass und Hetze belegen und damit aus dem Diskurs herausdrängen; wir haben sogar Fälle, wo Personen in den Suizid getrieben worden sind. Gegen solche Fälle, meine Damen und Herren, muss die Staatsanwaltschaft in einem Rechtsstaat auch mit dem Mittel der Hausdurchsuchung vorgehen können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Axel Müller [CDU/CSU]) Sie aber wollen diese Täter vor Strafverfolgung schützen. Das ist inakzeptabel! Diese Frage kann in der Tat – es ist zu Recht mehrfach gesagt worden – nicht sachgerecht diskutiert werden vor dem Hintergrund einer Fraktion, deren Geschäftsmodell das Verbreiten von Beleidigungen, Verunglimpfungen, Hass und Hetze hier im Parlament und auch außerhalb ist. (Stephan Brandner [AfD]: Erzählen Sie doch nicht so einen Unsinn!) Keine Fraktion, meine Damen und Herren, beschäftigt den Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages so häufig wie die AfD-Fraktion. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Linken und des Abg. Axel Müller [CDU/CSU]) Sie stehen mit Abstand ganz vorne auf der Liste derer, die selbst beleidigen, Hass und Hetze betreiben, und Sie wollen jetzt für diese Taten nicht mehr belangt werden. Nein, Ihnen geht es offenkundig darum, sich selber einen Freifahrtschein auszustellen, um weiter die Debatte in diesem Land verrohen zu können. Das machen wir natürlich nicht mit. Das wäre kein Rechtsstaat; das wäre ungezügeltes Rowdytum, und das wäre inakzeptabel. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf selbstverständlich ab. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Axel Müller [CDU/CSU]) Präsidentin Julia Klöckner: Für die Fraktion der CDU/CSU hat Herr Abgeordneter Johannes Wiegelmann das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Johannes Wiegelmann (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dass ausgerechnet von Ihrer Seite der Hinweis kommt, dass man zur Sache sprechen müsste, entbehrt nicht einer gewissen Ironie, weil Sie regelmäßig jedes x-beliebige Thema nutzen, um zur Migration zu sprechen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Stephan Brandner [AfD]: Passt ja auch meistens! – Dr. Christoph Birghan [AfD]: Die Mutter aller Probleme!) Aber ich spreche gerne zu Ihrem Gesetzentwurf. Dieser Entwurf wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Er ist rechtspolitisch fehlerhaft, und er setzt sich fort mit Wertungswidersprüchen, die er aufwirft. Warum Durchsuchungen bei Ordnungswidrigkeiten weiterhin zulässig sein sollen, im Falle der Begehung von Straftaten aber nicht, beantwortet der Gesetzentwurf ebenso wenig wie die Frage, warum Durchsuchungen bei Vergehen wie Hausfriedensbruch oder Erschleichen von Leistungen zulässig sein sollen, (Stephan Brandner [AfD]: Weil es so ins Gesetz reingeschrieben werden soll! Deshalb! Ist doch ganz einfach!) im Falle aber zum Beispiel wiederholter antisemitischer Beleidigungen gegen jüdische Mitbürger nicht. Der Gesetzentwurf benennt eine Reihe von Fällen und Problemen, die aufgeworfenen rechtlichen Fragen beantwortet er aber nicht. (Tobias Matthias Peterka [AfD]: Was?) Der bloße Hinweis, dass die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Falle von Durchsuchungen beim Verdacht einer Straftat wegen einer Persönlichkeitsverletzung kaum Anwendung finden würde, kann jedenfalls nicht dazu führen, dass man die rechtliche Prüfung einfach abschafft. Oder um es mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu sagen: „Eine schematische Untergrenze für intensivere Eingriffsmaßnahmen […] existiert jedenfalls nicht; vielmehr ist jeweils eine Abwägung im konkreten Einzelfall vorzunehmen.“ Zitat Ende. Erlauben Sie mir eine einleitende Anmerkung als Strafverteidiger. Durchsuchungen sind ohne Frage ein ganz erheblicher Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen. Das ist nicht nur rechtlich so, sondern auch faktisch. Wer Menschen in einer solchen Extremsituation beisteht, weiß um die Kraft der Gewalt, mit der der Staat morgens um sechs Uhr in Familienleben und bürgerliche Existenzen einfährt. Manche Angehörigen erholen sich langfristig nicht von der Wirkung, Kinder gehen in psychologische Behandlung. (Tobias Matthias Peterka [AfD]: Wurde vorhin abgestritten!) Die gesellschaftliche Stellung, die bürgerliche Existenz wird erschüttert, wenn morgens Polizeiautos vor dem Haus stehen, vor dem eigenen Unternehmen. Nachbarn, Freunde wechseln die Straßenseite und gehen auf Distanz. Selbst wenn am Ende eines Ermittlungsverfahrens die Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO steht, also der Freispruch im Ermittlungsverfahren: Der gesellschaftliche Makel bleibt. In der Außenwahrnehmung ist dabei unerheblich, ob die Durchsuchung bei einem Beschuldigten oder bei einem Zeugen stattgefunden hat. (Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig! – Stephan Brandner [AfD]: Ja! Das haben Sie gut zusammengefasst!) Wir dürfen also nicht vergessen: Die Schwelle für eine Durchsuchung ist denkbar gering; es reicht der bloße Anfangsverdacht. Zu häufig ist in der Praxis zu beobachten, dass auf naheliegende grundrechtsschonende Ermittlungsmaßnahmen ohne greifbare Gründe verzichtet wird, (Zuruf von der AfD: Da haben Sie recht!) beispielsweise die freiwillige Herausgabe von Gegenständen, Beiziehung von Akten oder Verwertung von Urkunden. Und ja, es beschädigt das Vertrauen der Menschen in die Justiz nicht nur, wenn Durchsuchungsmaßnahmen vorab an die Medien durchgestochen werden, sondern auch, wenn Strafverfolger im Nachgang einer Durchsuchung erklären, dass die Beschlagnahme des Handys die größere Strafe sei als das, was am Ende eines Urteils stehe. (Stephan Brandner [AfD]: Genau! Das ist das Problem! – Tobias Matthias Peterka [AfD]: Haben Sie die Rede mit Herrn Müller abgesprochen?) Das beschädigt wirklich das Vertrauen. Zweck einer Durchsuchung – der Kollege Moser hat es gesagt – ist das Auffinden von Beweismitteln und nicht das Strafen. (Beifall des Abg. Dr. Christoph Birghan [AfD]) Wahr ist, dass ein erheblicher Anstieg rechtsverletzender Äußerungen zu verzeichnen ist. (Stephan Brandner [AfD]: Eine ziemliche Lernkurve bei der CDU im Laufe der Debatte hier!) Ebenso wahr ist, dass Hausdurchsuchungen wegen Politikerbeleidigungen zunehmen. Die Zweifel an der Verhältnismäßigkeit – auch das eint uns hier in der Mitte des Parlaments – einzelner Eingriffe teile ich. Auch weil ich aus der Praxis weiß, wie schnell Durchsuchungsbeschlüsse beantragt werden, kann man mit Blick auf nicht erfolgende Verhältnismäßigkeitsprüfungen Bauchschmerzen entwickeln. Dies ist aber eine generelle Frage; und die Vergangenheit lehrt – auch das wurde hier schon mehrfach von den Kollegen Moser und Limburg erwähnt –, dass die Justiz zur Selbstkorrektur in der Lage ist. (Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!) Im Hamburger „Pimmelgate“-Fall – es ging um die Beleidigung zulasten des Hamburger Innensenators – entschied das Landgericht Hamburg, dass die Durchsuchungsmaßnahme rechtswidrig gewesen sei – ich zitiere –: Es habe sich geradezu aufdrängen müssen, dass Zweifel an der Erforderlichkeit bestanden. Bei der Betrachtung des Sachverhaltes sei bereits im Zeitpunkt der Anordnung ersichtlich gewesen, dass die Beleidigung am unteren Rand der Erheblichkeitsschwelle einzustufen sei und dem Beschuldigten allenfalls eine geringere Sanktion in Form einer geringfügigen Geldstrafe drohe. – Zitat Ende. Man wünschte sich, dass diese Maßstäbe grundsätzlich angelegt würden (Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!) und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz nicht deshalb beschädigt wird, wenn ein Bürger einen Bundesminister „Schwachkopf“ nennt und nur deshalb morgens die Polizei auf dem Hof steht. (Stephan Brandner [AfD]: Völlig richtig!) Das ist aber kein gesetzgeberisches Problem. (Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!) Deswegen geht Ihr Gesetzentwurf an dem Problem vorbei. Der Rechtsstaat – das steht außer Frage – muss verhältnismäßig agieren. Durchsuchungsmaßnahmen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Straftat stehen. Dies kann auch bei Straftaten von geringer Bedeutung der Fall sein, aber erst recht muss sich der Rechtsstaat dann beim Eingriff in besonderem Maße am Verhältnismäßigkeitsprinzip messen lassen. All das rechtfertigt aber niemals – das haben wir in dieser Debatte erlebt – das Verächtlichmachen der Justiz. Deshalb ist Ihr Gesetzentwurf abzulehnen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Maja Wallstein [SPD] – Dr. Christoph Birghan [AfD]: Das ist auch der einzige Punkt!) Vizepräsidentin Andrea Lindholz: Der nächste Redner in dieser Debatte: Knuth Meyer-Soltau für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD) Knuth Meyer-Soltau (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kollegen! Da hat man eine Rede vorbereitet, und dann sitzt man da und fragt sich: Was reden die hier eigentlich alle? (Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das denken wir regelmäßig bei Ihnen! – Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD) – Ach, wieder Herr Limburg. – Ich bin 25 Jahre Strafverteidiger, und da versucht mir hier jemand zu erzählen, dass jeder Ermittlungsrichter ganz genau die Verhältnismäßigkeit der Anträge prüft, die die Staatsanwaltschaft vorlegt. Das ist vielleicht bei Ihnen so. (Zurufe der Abg. Tijen Ataoğlu [CDU/CSU] und Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]) Das ist aber nicht der Regelfall; das können Sie mir glauben. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Dr. Lena Gumnior [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das führt dazu, dass das Bundesverfassungsgericht am 5. Dezember 2023 feststellen musste, dass die Schwere eines Eingriffes außer Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck stand. Nehmen wir beispielsweise mal den Fall Habeck. Ein Meme führt dazu, dass die Polizei anrückt. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich habe mich immer gefragt: Das mag ja eine Beleidigung sein – die Ansicht ist ja auch in Ordnung –, aber was wollen die da eigentlich finden? Der schreibt da was und sagt, vielleicht beim Bierchen: Eijeijei, so einer! (Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]: Das erklärt Ihre Politik!) Und dann kommen die vorbei. – Was wollen die denn da finden außer dem, was sie schon haben? Ich habe das nicht verstanden. Aber dieses Verfassungsgerichtsurteil stellt doch auch eines fest: Eine Hausdurchsuchung ist dann unzulässig, wenn die Schwere der Tat gering ist, der Tatverdacht schwach ist, die Auffindungswahrscheinlichkeit sowie die Beweisbedeutung minimal sind. Genau das trifft auch auf den Habeck-Fall zu: (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Der Verdacht war gering, der Beitrag war öffentlich-satirisch kommentiert, die Tatfolge minimal, und der Eingriff war maximal. (Zuruf des Abg. Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Meine Damen und Herren, eine solche Praxis untergräbt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat; denn wer wegen eines satirischen Memes mit einer Hausdurchsuchung rechnen muss, (Zuruf des Abg. Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) der überlegt sich künftig doch zweimal, ob er überhaupt noch politische Kritik äußert. Das aber ist genau das Gegenteil von dem, was Artikel 5 Grundgesetz schützt. (Beifall bei der AfD) Sie stellen sich dann hierhin und beschimpfen die AfD: Oh, die böse AfD! (Zuruf des Abg. Dr. Ralf Stegner [SPD]) Haben Sie mal die Posts gelesen, die auf Ihren eigenen Seiten abgesetzt werden und in denen es gegen meine Parteikollegen geht? (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) Das ist kaum zu ertragen. Und Sie stellen sich hierhin als die Superdemokraten. (Dr. Ralf Stegner [SPD]: Sie sind die Fraktion der Hasskriminalität da drüben!) Sie sind doch ganz furchtbar, wenn Sie mit Ihren antifaschistischen Aufrufen dazu auffordern, letztendlich unsere Vorsitzende möglichst zu erschießen. (Stephan Brandner [AfD]: Das ist die Linke! Genau!) Jetzt ist es aber mal genug! Danke schön. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der SPD und der Linken) Vizepräsidentin Andrea Lindholz: Der abschließende Redner in dieser Debatte ist Dr. David Preisendanz für die Unionsfraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. David Preisendanz (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss gar nicht lang drum herumreden: Was die AfD heute hier vorlegt, ist kein ernstzunehmender Gesetzentwurf. Es ist ein inszeniertes Echo aus ihrer Social-Media-Blase. Es ist das übliche Muster. Zuerst wird ein Einzelfall, der durch die Medien geht, bewusst aus dem Zusammenhang gerissen. (Stephan Brandner [AfD]: Welcher denn? Welcher Einzelfall wurde aus dem Zusammenhang gerissen?) Dann wird er in den sozialen Medien emotional aufgeladen und überzeichnet. Und schließlich radikalisieren Sie das Thema über Ihre Sprache. Es ist dann die Rede von massenhaften Haus

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